Heute, am hat die Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der COVID19-Epidemie gefasst (im Detail hier nachzulesen). Für die Schulen wurde der folgende gemeinsame Beschluss gefasst:
„Vor der Öffnung von Kindergärten, Schulen und Hochschulen ist ein Vorlauf notwendig, damit vor Ort die notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen getroffen und zum Beispiel die Schülerbeförderungen organisiert werden können. Die Schulträger, Träger der Beförderung und die Schulgemeinschaft werden frühestmöglich unterrichtet. Die Notbetreuung wird fortgesetzt und auf weitere Berufs- und Bedarfsgruppen ausgeweitet. Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen der Abschlussklassen dieses Schuljahres sollen nach entsprechenden Vorbereitungen wieder stattfinden können.
Ab dem 4. Mai 2020 können prioritär auch die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen und qualifikationsrelevanten Jahrgänge der allgemeinbildenden sowie berufsbildenden Schulen, die im nächsten Schuljahr ihre Prüfungen ablegen, und die letzte Klasse der Grundschule beschult werden. Die Kultusministerkonferenz wird beauftragt, bis zum 29. April ein Konzept für weitere Schritte vorzulegen, wie der Unterricht unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen, insbesondere unter Berücksichtigung des Abstandsgebots durch reduzierte Lerngruppengrößen, insgesamt wieder aufgenommen werden kann. Dabei soll neben dem Unterricht auch das Pausengeschehen und der Schulbusbetrieb mit in den Blick genommen werden. Jede Schule braucht einen Hygieneplan. Die Schulträger sind aufgerufen, die hygienischen Voraussetzungen vor Ort zu schaffen und dauerhaft sicherzustellen. Über den jeweiligen Zeitpunkt der Aufnahme des Unterrichts der jeweiligen Klassenstufen und der Betreuung in Kindergärten berät die Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder vor dem Hintergrund der Entwicklung der Infektionszahlen. In der Hochschullehre können neben der Abnahme von Prüfungen auch Praxisveranstaltungen, die spezielle Labor- bzw. Arbeitsräume an den Hochschulen erfordern, unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen wieder aufgenommen werden. Bibliotheken und Archive können unter Auflagen zur Hygiene, Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen geöffnet werden.“
Auch wenn seit nunmehr drei Wochen weder Schülerschaft noch Kollegium im Gebäude sind, eines bleibt auch in diesem Jahr am Ratsgymnasium wie in jedem Frühling: unsere Austernfischer sind pünktlich zu Ostern wieder da (Bild) und passen für uns auf das Gebäude auf! Bis die Eier gelegt und ausgebrütet, die geschlüpften Jungen aufgepäppelt und flügge sind, ist die Schule sicherlich wieder ein wenig belebter, als es dieser Tage der Fall ist.
Jule Marucha und Anna Baden, beide Schülerinnen der Klasse 7M am Ratsgymnasium Rotenburg, haben eine recht ungewöhnliche Beschäftigung. In den Pausen sieht man sie häufig über die Beete auf den neu gestalteten Schulhöfen gebeugt und in den dort den Mutterboden bedeckenden Kieselsteinen wühlen, den einen oder anderen Stein aufheben und wieder weglegen – um schließlich jede einen einzustecken. Steindiebstahl? Aber nein, weit gefehlt!
Im Rahmen der Besichtigungen der Ausstellung wurden an die Besucherinnen und Besucher begleitende Fragen in Form eines Quiz‘ verteilt, insgesamt mehr als 200 an der Zahl. Ausgewertet wurden die Bögen von der Klasse 8P1, die auch den Ausstellungsteil zu Anne Frank vorbereitet hatte. Preisträgerin ist die Schülerin Silja Kiesel aus der Klasse 8F, sie erhielt aus den Händen von Schulleiterin Iris Rehder einen vom