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Bildung im digitalen Zeitalter
Die Allgegenwärtigkeit der digitalen Medien hat unser Leben maßgeblich verändert: wie wir kommunizieren, wie wir arbeiten, wie wir unsere Freizeit verbringen, wie wir unser Leben organisieren und wie wir Wissen und Informationen beziehen. Sie hat die Art und Weise verändert, wie wir denken und wie wir uns verhalten.
Kinder und junge Erwachsene wachsen in einer Welt auf, in der digitale Medien fest in den Alltag integriert sind. Dies bedeutet jedoch nicht immer, dass sie über die erforderlichen Kompetenzen verfügen, um effektiv und bewusst digitale Medien zu nutzen und kritisch zu reflektieren. Die Weiterentwicklung der Berufe erfordert jedoch, dass Schülerinnen und Schüler auf die Anforderungen in der digital geprägten Welt gut vorbereitet werden.
Digitale Medien spielen für die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen eine immer größere Rolle. Die digitalen Möglichkeiten werden nicht nur häufiger, sondern auch vielfältiger genutzt. So werden digitale Medien auch für bildungsanregende Inhalte, etwa die Suche nach Informationen allgemeiner Art, für Schule, Ausbildung oder Beruf oder zu politisch-gesellschaftlichen Themen verwendet.
Generell ist davon auszugehen, dass nahezu alle Schülerinnen und Schüler mit Eintritt in die weiterführende Schule Zugang zu digitalen Endgeräten und digitalen Medien haben.
Die OECD beschreibt die erforderliche (auch digitale) Bildung als einen Prozess, der junge Menschen befähigt, ihre Zukunft aktiv und verantwortungsvoll zu gestalten. Im Mittelpunkt steht die Entwicklung von „Transformationskompetenzen“, die Lernende dazu befähigen, in einer von Wandel und Unsicherheit geprägten Welt handlungsfähig und resilient zu bleiben. Dazu gehören laut OECD insbesondere:
- die Fähigkeit, Werte zu reflektieren und ethisch zu handeln,
- Verantwortung für das eigene Tun und dessen Folgen zu übernehmen, sowie
- Spannungen und Dilemmata konstruktiv zu bewältigen, die aus Zielkonflikten oder technologischen Veränderungen entstehen.
Für uns als Ratsgymnasium bedeutet dies, Lernprozesse zu gestalten, die über die reine Anwendung digitaler Werkzeuge hinausgehen. Schülerinnen und Schüler sollten digitale Technologien verstehen, bewerten und für gemeinsames Lernen und Gestalten nutzen.
Ziel ist die Entwicklung von (Handlungs-)Kompetenz, Urteilsvermögen und Verantwortungsbewusstsein, um die Arbeitswelt der Zukunft nicht nur zu bewältigen, sondern aktiv im Sinne einer nachhaltigen, gerechten und menschenorientierten Digitalisierung mitzugestalten.
Zu den digitalen Basiskompetenzen zählen insbesondere die Fähigkeit, digitale Technologien zur Informationssuche, -bewertung und -verarbeitung sowie zur Gestaltung digitaler Inhalte zu nutzen.
Digitale Technologien eröffnen darüber hinaus neue Potenziale für die Gestaltung von Lehr- und Lernprozessen. Sie können wesentlich zur Förderung fachlicher und überfachlicher Kompetenzen beitragen, indem sie selbstständiges Lernen, eigenverantwortliche Steuerung von Lernprozessen sowie die Reflexion des eigenen Lernfortschritts unterstützen. Multimediale Anwendungen, Simulationen sowie augmentierte und virtuelle Realitäten erweitern Lern- und Erfahrungsräume und ermöglichen eine vertiefte Auseinandersetzung mit fachlichen Inhalten.
Auch lassen sich mit digitalen Technologien Lerngelegenheiten adaptiv gestalten. So können differenzierende Lernangebote und individualisiertes Feedback entwickelt werden, die sowohl Motivation und auch Kompetenzerwerb gleichermaßen fördern.
Digitale Formate unterstützen zudem kooperative und kollaborative Lernformen und erweitern damit die Möglichkeiten des gemeinsamen Lernens – ein Potenzial, das insbesondere im Hinblick auf Motivation, Kommunikation und soziale Kompetenzen bedeutsam ist.
Bestellvorgang
Der Bestellvorgang für die iPads erfolgt über die Gesellschaft für digitale Bildung und findet grundsätzlich vor den Sommerferien statt.
Die für den Bestellvorgang notwendigen Login-Daten werden den Erziehungsberechtigten rechtzeitig von der Schule mitgeteilt.
Nutzung im Unterricht
Nutzung im Unterricht
-mittel die analogen?
Zum Austausch:
- zur Erstellung und Weitergabe elektronischer Tafelbilder
- zum Austausch von digitalen Unterrichtsmaterialien innerhalb von Lerngruppen
Zur Präsentation:
- für die Vorstellung eigener Arbeitsergebnisse (Hausaufgaben, Partner- oder Gruppenarbeiten, …)
- für Vorträge, Referate und Präsentationen
- zur Erstellung eigener Lehrfilme durch Schüler*innen
Zur Recherche:
- zur Recherche im Internet (z.B. Zugriff auf Onlinebibliotheken oder Wörterbücher)
- zur Nutzung von Lehrvideos und Tutorials
Zur inhaltlichen Erschließung:
- zur Analyse von Bild-, Film-, Karten- , Ton – oder Textmaterialien
- zum direkten Austausch mit Muttersprachlern im Fremdsprachenunterricht
- zur Durchführung und Dokumentation von Messverfahren in den Naturwissenschaften
Zum Erlernen von verantwortungsvoller KI-Nutzung:
- zur methodisch und inhaltlichen Auseinandersetzung mit KI-Systemen und deren angemessener Nutzung
- zur kritischen Reflexion der persönlichen und gesellschaftlichen Folgen von KI-Nutzung in Lern- und Arbeitsprozessen
-mittel die analogen?
An dieser Stelle ein klares Nein. Vielmehr stellen sie eine sinnvolle und zeitgemäße Ergänzung dar: Moderner Unterricht nutzt konstruktiv moderne Arbeits- und Kommunikationstechniken und leitet zu angemessener Anwendung an.
Das iPad ersetzt dabei nicht die (Schul-) Bücher oder die handschriftliche Arbeit. Insbesondere in den besonders sensiblen Jahrgängen 7 und 8 gibt es durch die Fachbereiche in den jeweiligen Fachcurricula geregelte Einschränkungen der iPad-Nutzung

Eine sehr anschauliche Erklärung liefert Jöran Muuß-Merholz mit seiner „etwas anderen Definition von digitalen Medien“ anhand der Pinguin-Metapher.

Ab Jahrgang 7 aufsteigend setzen die schulinternen Fachcurricula des Ratsgymnasiums den Rahmen für die Verwendung des iPads als Lernmedium.
In Abhängigkeit von diesen Zielsetzungen wird die Software zentral seitens der Schule auf den Tablets installiert. Hierbei werden die Anwendungen selbstverständlich mit fortschreitendem Kenntnisstand schrittweise anspruchsvoller und komplexer.
So wird im Fach Mathematik zum Beispiel der bisherig verbindlich anzuschaffende CAS-Taschenrechner durch GeoGebra ersetzt, die im Unterricht regelmäßig genutzt wird.
Im ersten Halbjahr des 7. Schuljahrgangs erhalten die Schülerinnen in eine praxisnahe Einführung in die Benutzung des iPads.
Die Vertrautheit mit diesem Medium kann so mit der Zeit wachsen und systematisch entwickelt werden.
Beschaffung und Kosten
Angeschafft werden müssen das Tablet, eine Tastatur und ein Stift als Eingabegeräte sowie eine Schutzhülle.
Bei der Gesellschaft für digitale Bildung haben Sie die Wahl zwischen unterschiedlichen Paketen, die mindestens das Tablet und die Schutzhülle enthalten. Die Auswahl der Hardware und der Ausstattung richtet sich nach dem aktuellen Angebot. Jedes auswählbare Modell entspricht den Anforderungen an ein schulisches Lernmittel, welches für die gesamte Schulzeit ausreichend ist.
Andere Komponenten können hinzugewählt werden. Auch eine Versicherung wird angeboten. Der Preis liegt, je nach Angebot, zwischen ca. 500 und 600€.
Unterstützungsanträge staatlicher Hilfen über den Landkreis sind möglich. Bezieher einer staatlichen Hilfe können sich an die zuständigen Sachbearbeiter
des Sozialamtes des Landkreises wenden.
Die Gesellschaft für digitale Bildung bietet eine 0%-Finanzierung an. Weitere Informationen dazu finden sie hier.
In begründeten Einzelfällen sind auch Unterstützungen durch den Freundeskreis des Ratsgymnasiums möglich.
Der Bestellvorgang für die iPads erfolgt über die Gesellschaft für digitale Bildung.
Nach den Osterferien gibt es eine Elterninformation für den jeweiligen Jahrgang 6. Ab dann ist die Bestellung für diejenigen, deren Kinder keine Versetzungswarnung erhalten haben. Nach den Zeugnisferien vor den Sommerferien beginnt die Nachbestellung für alle anderen.
Die für den Bestellvorgang notwendigen Login-Daten werden den Erziehungsberechtigten rechtzeitig von der Schule mitgeteilt.
Die Geräte werden direkt an die von den Erziehungsberechtigten bei der Bestellung angegebene Adresse geliefert.
Anschließend muss das Gerät schnellstmöglich aktiviert werden. Erst wenn alle Geräte des neuen Jahrgangs aktiviert wurden, kann die Administration in der Schule durchgeführt werden.
Technik und Verwaltung
Landesfinanzierte Leihgeräte (ab Schuljahr 2026/2027)
Das Niedersächsische Kultusministerium bietet auf Grundlage einer Schulbefragung (2025) vier verschiedene Geräte mit folgenden Spezifikationen an, um Schulen eine Auswahl zu ermöglichen:
- Android-Tablet, ca. 11″ Display, mit Stift und Tastatur
- iOS-Tablet, ca. 11″ Display, mit Stift und Tastatur
- Windows-Notebook, ca. 14″ Display
- ChromeOS-Notebook, ca. 12″ Display
In der Praxis hat sich herausgestellt, dass die Geräte von Apple für den Schulalltag am besten geeignet sind. Das hat mehrere Gründe:
- Die Hardware ist langlebig, z.B. bei der Akkulaufzeit.
- Die Hardware ist zwischen den einzelnen Generationen homogen, sodass sichergestellt ist, dass die Funktionalität der Apps bei zukünftigen Tablet-Generationen gewährleistet ist.
- Das Betriebssystem iOS wird von Apple kontinuierlich mit Updates versorgt und es besteht eine Garantie seitens des Herstellers, diese für jede Generation fünf Jahre weiterzuführen.
- Apple ist für den Bildungsbereich bezüglich Software und Verwaltung (Mobile Device Management = MDM) der Tablets sehr gut aufgestellt.
- Die Leistung und Möglichkeiten des iPads sind für alle Aspekte des Schulgebrauchs überzeugend.
Die Schülerin bzw. der Schüler nutzt das zugeteilte digitale Endgerät während der gesamten Verweildauer im Sekundarbereich I – in der Regel vier Jahre. Die Administration erfolgt über eine professionelle Managementlösung (Mobile Device Management oder MDM).
Dadurch wird ermöglicht, alle iPads mit Updates und Software zu versorgen. Zudem lässt sich auf diese Weise das iPad für Unterricht und Prüfungen steuern und einschränken. Außerdem kann das Gerät dadurch bei Verlust geortet werden.
Die Schülerinnen und Schüler lernen den Umgang mit der Hard- und Software in der Schule. Es lohnt sich, wenn Sie sich als Erziehungsberechtigte von Ihren Kindern die Funktionen und Möglichkeiten des Tablets zeigen lassen bzw. sich informieren. So können Sie Ihre Kinder zu Hause bei der Arbeit und der Nutzung des Tablets unterstützen.
Pflichten der Schülerinnen und Schüler
Schülerinnen und Schüler tragen die Verantwortung dafür, dass das
digitale Endgerät
- zuhause vollständig aufgeladen wird,
- täglich einschließlich Zubehör mitgeführt wird,
- sicher in der Schultasche verstaut ist,
- sorgsam behandelt wird,
- Beschädigungen oder technische Probleme umgehend der Schule
gemeldet werden.
Pflichten der Erziehungsberechtigten
Erziehungsberechtigte stellen sicher, dass ihr Kind täglich ein funktionsfähiges und vollständig aufgeladenes digitales Endgerät mit in die Schule bringt. Dies gehört zur erforderlichen zweckentsprechenden Ausstattung (§ 71 Abs. 1 NSchG). Ein nicht einsatzbereites Gerät kann Auswirkungen haben auf (vgl. MK 2023, 3.8.1 und 3.8.2; KC „Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung“)
- das Arbeitsverhalten (Selbstständigkeit, Verlässlichkeit, Mitarbeit).
- das Sozialverhalten (Regelbefolgung).
- die Leistung (z. B. sachgerechter Umgang mit Hilfsmitteln, Präsentationen, Dokumentationen).
Die Kosten für Reparatur oder Ersatz mutwillig oder äußerlich beschädigter Geräte tragen die Erziehungsberechtigten nach den gesetzlichen Vorgaben.
Hinweis: Entsprechendes gilt für volljährige Schülerinnen und Schüler.
Da es sich nunmehr bei den iPads um reguläre Lernmittel handelt, wird die Nutzung ausschließlich auf schulische Zwecke begrenzt. Das heißt, dass die Administration über eine professionelle Managementlösung (MDM) auch nachmittags und in den Ferien erfolgt und keine gesonderte „Freischaltung“ für private Nutzung mehr vorgesehen ist.
Bei Defekt oder Beschädigung gibt die Schule nach Rückgabe des defekten Geräts und bestätigtem Empfang ein Ersatzgerät (s.u.) aus dem schulischen Gerätepool aus. Im Verlustfall sind die Erziehungsberechtigten umgehend zu informieren bzw. informieren diese umgehend die Schule. Im Falle eines Diebstahls erstatten die Eltern bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler Anzeige bei der Polizei.
Ersatzgerät aus dem Gerätepool
Um Chancengleichheit und faire Unterrichtsbedingungen stets zu gewährleisten, erhält die Schülerin oder der Schüler umgehend ein Ersatzgerät. Hierfür ist ein neuer Ausleihvertrag erforderlich. Im Fall, dass das vorherige Gerät repariert oder wieder aufgefunden wird, wird das Ersatzgerät in den Pool zurückgeführt. Es gilt dann wieder der ursprüngliche Leihvertrag.
Wichtiger Hinweis: Schadensersatzansprüche
Bei Defekt, Beschädigung oder Verlust können Regressansprüche gegenüber Schülerinnen und Schülern bzw. deren Erziehungsberechtigten entstehen.
Abnutzung von Zubehör
Das mitgelieferte Zubehör (Schutzhülle, Stift, Netzteil/Kabel, Tastatur) unterliegt einem gebrauchsbedingten Verschleiß und ist ggf. durch die Erziehungsberechtigten im Laufe der Nutzungsdauer zu ersetzen. Die Nutzung eines alternativen gleichwertigen Zubehörs ist generell zulässig.
Eine planmäßige Rückgabe des Geräts erfolgt entweder am Ende des Sekundarbereichs I oder beim Schulwechsel bzw. zum Ende der Schulzeit am Ratsgymnasium.
Hier finden Sie das Niedersächsische „Portal Bildung in der digitalen Welt“ mit Informationen zur Ausstattung der Endgeräte sowie den verschiedenen Bänden der Handreichungen „Schule auf dem Weg der Bildung in der digital geprägten Welt“.
Wir stellen Ihnen die Handreichungen auch hier zum Download zur Verfügung:
- Band 1: Digitale Endgeräte
- Band 2: Einbindung in Schulentwicklung und Unterricht
Elternfinanzierte Endgeräte
In der Praxis hat sich herausgestellt, dass die Geräte von Apple für den Schulalltag am besten geeignet sind. Das hat mehrere Gründe:
- Die Hardware ist deutlich langlebiger, z.B. bei der Akkulaufzeit.
- Die Hardware ist zwischen den einzelnen Generationen homogener, sodass sichergestellt ist, dass die Funktionalität der Apps bei zukünftigen Tablet-Generationen gewährleistet ist.
- Das Betriebssystem iOS wird von Apple kontinuierlich mit Updates versorgt und es besteht eine Garantie seitens des Herstellers, diese für jede Generation fünf Jahre weiterzuführen.
- Apple ist für den Bildungsbereich bezüglich Software und Verwaltung (Mobile Device Management = MDM) der Tablets sehr gut aufgestellt.
- Die Leistung und Möglichkeiten des iPads sind für alle Aspekte des Schulgebrauchs überzeugend.
Eine Bluetooth-Tastatur muss selbst angeschafft werden. Hierfür gibt unterschiedliche Hersteller, die Tastaturen für das iPad anbieten. Diese sind ab ca. 20€ erhältlich. Entsprechende Tests können Aufschluss über Qualität, Handhabung und Langlebigkeit geben.
Eine Displayfolie ist empfehlenswert, da sie einen erhöhten Schutz vor Kratzern oder Flüssigkeiten bieten kann. Diese gibt es in unterschiedlichen Ausführungen im Fachhandel.
Das Gerät wird für die Zeit des Schulbesuchs von uns gewartet. Die Administration erfolgt über eine professionelle Managementlösung (Mobile Device Management oder MDM).
Dadurch wird ermöglicht, alle iPads mit Updates und Software zu versorgen. Zudem lässt sich auf diese Weise das iPad für Unterricht und Prüfungen steuern und einschränken. Außerdem kann das Gerät dadurch bei Verlust geortet werden.
Die Schülerinnen und Schüler lernen den Umgang mit der Hard- und Software in der Schule. Es lohnt sich, wenn Sie sich als Erziehungsberechtigte von Ihren Kindern die Funktionen und Möglichkeiten des Tablets zeigen lassen bzw. sich informieren. So können Sie Ihre Kinder zu Hause bei der Arbeit und der Nutzung des Tablets unterstützen.
Beim Ersatz eines (elternfinanzierten) defekten iPads ist Hinsichtlich des Geräts folgendes zu beachten:
- Im Fall einer Neuanschaffung soll ein iPad (WiFi-only, kein Cellular!) ab der 10. Generation mit mindestens 64 GB angeschafft werden.
- Im Fall eines gebrauchten iPads soll dieses (WiFi-only, kein Cellular!) mindestens eines der 8. Generation mit mindestens 64 GB sein.
- Für das Zubehör gilt: Der Pencil (nicht zwingend apple pencil) ist obligatorisch, die (Tastatur-)Hülle ist optional.
Hinsichtlich der Auswahl des Händlers ist zu beachten:
- Es soll ein DEP-zertifizierter Händler (z. B. GfdB, MediaMarkt/Saturn, Telekom, ACS-Group) sein.
- Es ist dem Händler mitzuteilen, dass es sich bei dem iPad um ein Schulgerät handelt und dieses entsprechend in ein ASM eingepflegt werden muss. Dafür ist ihm folgende Organisations-ID des Ratsgymnasium Rotenburg mitzuteilen: 387112.
- Bei einem anderen als dem oben genannten Händler (dieser muss aber trotzdem DEP-zertifiziert sein) muss die Händler-ID erfragt und diese der iPad-Administration des Ratsgymnasiums mitgeteilt werden
Hinsichtlich der DEP-Registrierung eines bereits erworbenen, aber nicht DEP-registrierten iPads ist zu beachten:
- Im Falle eines gebrauchten, nicht über den Händler DEP-registrierten iPads muss eine DEP-Registrierung über Drittanbieter (z. B. GfdB) erfolgen.
- Das iPad muss dafür eigenständig beim Drittanbieter eingeschickt werden. Diese Dienstleistung kostet ca. 70 Euro.
- Das iPad ist vorher unter anderem auf die Werkeinstellung zurückzusetzen (Sicherung der Dateien ist unbedingt notwendig) und muss gegebenenfalls von der Apple-ID abgemeldet werden.
Folgende Informationen sind an die iPad-Administration des Ratsgymnasiums zu übermitteln:
- Die Seriennummer des iPads muss immer mitgeteilt werden.
- Händler-ID, sofern es sich nicht um einen der oben genannten DEP-zertifizierten Händler (z. B. GfdB, MediaMarkt/Saturn, Telekom, ACS-Group) handelt.
Nach dem Verlassen des Ratsgymnasiums wird die Geräteverwaltung seitens der Schule auf dem Tablet deaktiviert und Sie erhalten die volle Kontrolle über Ihr Gerät zurück.
Privatsphäre und Datenschutz
Hierbei gilt es zwischen der regulären Lehrkraft und einem Administrator zu unterscheiden:
Die Lehrkraft kann den aktuellen Bildschirm eines iPads einsehen, wenn das Gerät in Bluetoothreichweite ist (in der Regel nicht mehr als 20 m). Dieser Zugriff wird auf dem Schülertablet durch ein blaues Symbol angezeigt.
Ein Administrator hat darüber hinaus detailliertere Informationen wie installierte Programme, Ladezustand, Speicher und Zeitpunkt der letzten Onlineverbindung. Außerdem kann das iPad bei Verlust geortet werden.
Keinen Zugriff hat ein Adminstrator auf sensible Daten wie den Kalender, Mails, Browserverlauf, Nachrichten, Fotos, Videos sowie Namen und Inhalte gespeicherter Dateien.
Lehrkräfte können für den Unterricht oder Prüfungssituationen folgende Funktionen zeitlich begrenzt einschränken:
- Zugriff auf Apps
- Zugang zum Internetbrowser oder zu einzelnen Homepages
- Verwendung der Kamera
- Autokorrektur
- drahtlose Übertragung von Daten
- Tablet sperren
Diese Möglichkeiten der Einschränkung gewährleisten auch die Möglichkeit der Verwendung in schriftlichen Klassenarbeiten.
Folgendes kann eine Lehrkraft einsehen:
- Dauer und Art der Apps, die im Unterricht benutzt wurden
- Bildschirm des SchüleriPads
Die Verwaltung und Steuerung der iPads erfolgt webbasiert über die Software Jamf School. Die Daten werden dort auf einem deutschen Server gespeichert (DSGVO-konform).