CORONAVIRUS: Landkreis ist Hochinzidenzgebiet – RATSGYMNASIUM AB DEM 3.5.2021 IM SCENARIO C

In den vergangenen Tagen ist die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner im Landkreis Rotenburg über die kritische Marke von 100 gestiegen. Nach der zur Zeit geltenden Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen wurde deshalb vom Landkreis festgelegt, dass die Schulen ins sogenannte „Szenario C“ wechseln, das heißt, dass kein Präsenzunterricht stattfindet.

Ausgenommen davon sind die Abiturprüfungen für den 13. Jahrgang, die wie geplant durchgeführt werden.

In allen anderen Jahrgängen findet wieder ausschließlich Homeschooling statt. Dabei gelten die Grundsätze, die im Leitfaden zum Distanzlernen bereits am 22. Februar zusammengefasst wurden.

Die Notbetreuung wird selbstverständlich wie bisher weiter angeboten.

Wir alle hoffen, möglichst bald wieder zumindest ins Szenario B und damit in den Wechselunterricht zurückkehren zu können. Das kann aber erst dann erfolgen, wenn die 7-Tage-Inzidenz des Landkreises fünf Tage lang unter 100 gesunken ist.

Dann ist es wichtig, dass Ihr Kind für diesen Fall ein Testkit für die häusliche Selbsttestung vorrätig hat. Bitte bewahren Sie deshalb das zuletzt verteilte Testkit für diesen Fall auf. Sobald wir uns in der Schule wiedersehen, werden wir weitere Testkits ausgeben, die dann hoffentlich in angemessener Zahl und handhabbarer Verpackung eingetroffen sein werden.

Wie immer werde ich Sie über die weitere Entwicklung über die Homepage und die Mailverteiler auf dem Laufenden halten.

Viele Grüße aus dem Ratsgymnasium

Ihre Iris Rehder (Schulleiterin)

Alle mitmachen: Stadtradeln 2021

Liebe Schülerinnen und Schüler, Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Kolleginnen und Kollegen,

ab sofort könnt ihr euch wieder beim diesjährigen Wettbewerb „Stadtradeln“ im Team Ratsgymnasium Rotenburg anmelden.

Beim Stadtradeln geht es darum, 21 Tage lang möglichst viele Wege klimafreundlich mit dem Fahrrad zurückzulegen. Dabei ist es egal, ob ihr jeden Tag fahrt oder eher selten mit dem Rad unterwegs seid. Jeder Kilometer zählt! Wir wollen unseren 1. Platz aus dem vergangenen Jahr verteidigen, daher wäre es schön, wenn sich viele Ratsgymnasiasten, Eltern, Freunde für unser Team anmelden. Der Wettbewerb startet am 30.05.2021 und endet am 19.06.2021.

Die gefahrenen Kilometer können übrigens ganz bequem auch mit der Stadtradeln-App  (android/iOS) aufgezeichnet werden – siehe unten!

Neben den aktivsten und größten Teams werden in diesem Jahr zum ersten Mal auch die teilnehmenden Schulen gesondert ausgezeichnet. Dafür müssen sich jedoch möglichst viele von Euch anmelden und mitradeln. Kleiner Anreiz: Es gibt wie immer viele attraktive Geld- und Sachpreise zu gewinnen.

Los geht`s – anmelden!

Stadtradeln-Apps

Achtung: Die App ist in keiner Weise mit dem Ratsgymnasium verbunden. Die Nutzung geschieht auf Grundlage individueller Entscheidung!

Mit der STADTRADELN-App bist du noch smarter unterwegs. Du trackst deine Strecken ganz einfach per GPS und die App schreibt die Kilometer deinem Team und deiner Kommune gut. In der Ergebnisübersicht siehst du auf einen Blick, wo dein Team und deine Kommune stehen und im Team-Chat können du und deine Teammitglieder euch zu gemeinsamen Touren verabreden oder euch gegenseitig anfeuern.

Übrigens: Indem du die App nutzt, verbesserst du ganz nebenbei die Radinfrastruktur vor deiner Haustür!

CORONAVIRUS: Leitfaden zum Distanzlernen

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Lehrkräfte und Eltern des Ratsgymnasiums,

seit gut einem Monat befindet sich unser Gymnasium für die Jahrgänge 5-12 im Szenario C. Schüler*innen, Lehrkräfte und Elternhäuser bemühen sich seither gemeinsam in einem großen Kraftakt, das Distanzlernen zu organisieren. Hierfür möchte ich allen herzlich danken.

Die Erfahrungen und Rückmeldungen aus dem Kreise der Schülerschaft, der Eltern und Lehrkäfte zeigen, dass das Distanzlernen grundsätzlich klappt. Wie im Leitfaden „Schule in Coronazeiten“ (Update von 11/2020) gefordert, findet entsprechend das Distanzlernen am Ratsgymnasium über die Kommunikations- und Lernplattform IServ statt. Unterrichts- und Lernangebote müssen verbindlich über das Aufgabentool oder über Videokonferenz von IServ gestellt werden.

Trotz der positiven Rückmeldungen wünschen sich viele Eltern, Schüler*innen und Lehrkräfte  nichts mehr als Tagesstruktur und Verbindlichkeit für ein gutes Lernen in Corona-Zeiten. Deshalb finden Sie unten stehend noch einmal zusammengefasst den für alle Beteiligten verbindlichen organisatorischen Rahmen für das Distanzlernen.

Die Schulleitung wünscht allen Schülern, Lehrkräften und Eltern für die kommenden Wochen viel Kraft und gutes Gelingen. Bleiben Sie gesund!

Ihre Iris Rehder

Leitfaden zum  Distanzlernen am Ratsgymnasium

Schul- und Unterrichtsstrukturen:

Das Distanzlernen findet über Videokonferenzen und Aufgaben (Wochenplanarbeit) auf dem Aufgabenmodul statt. Ein weiterer Austausch kann auf IServ über Messenger und Emails, bei Bedarf auch telefonisch erfolgen.

Videokonferenzen:

Die Videokonferenzen finden  ausschließlich in der Zeit des Fachunterrichts entsprechend des Stundenplans statt. Sie sollten mindestens einen Tag vorher über den Klassenkalender auf IServ angekündigt werden.

Für die Häufigkeit gilt in der Regel:

    • In der Sek II (Jg. 11 und 12) sollte möglichst der gesamte Unterricht per Videokonferenz erfolgen.
    • in den übrigen Jahrgängen werden in Langfächern pro Woche 1- 2 Videokonferenz gegeben,
    • in Nebenfächern höchstens 1 Unterrichtsstunde pro Woche.

Videokonferenzen werden aus Datenschutzgründen ausschließlich über IServ abgehalten.

Aufgaben für das Distanzlernen:

Aufgaben für das Distanzlernen sind spätestens 1 Tag vor der Unterrichtsstunde zu stellen.

Beim Umfang der Aufgaben wird die Anzahl der wöchentlichen Videokonferenzen berücksichtigt. Insgesamt sollte die Arbeitszeit der Schüler*innen pro Tag folgende Richtwerte aus dem „Leitfaden Distanzlernen des Niedersächsischen Kultusministeriums“ nicht regelmäßig überschreiten:

    • Schuljahrgänge 5 bis 8 des Sekundarbereiches I: 3 Stunden
    • Schuljahrgänge 9 und 10 des Sekundarbereiches I: 4 Stunden
    • Schuljahrgänge 11-13 des Sekundarbereiches II: 6 Stunden

Rückmeldung an die Schüler*innen:

Die Rückmeldung von bearbeiteten Schüleraufgaben erfolgt ausschließlich über IServ (Videokonferenz, Aufgabenmodul, Email). Von Schülern abgegebene Aufgaben müssen durch die Lehrkräfte gesichtet und kommentiert werden. Rückmeldungen sollen zeitnah erfolgen.

Unterricht nach Stundenplan:

Auch im Distanzlernen gilt die Schulpflicht. Schüler*innen sind also zur Teilnahme an Videokonferenzen während der regulären Unterrichtszeit verpflichtet. Eine Beteiligung mit Mikrophon sollte in der Regel auch möglich sein. Ein selbst zu verantwortendes Fehlen kann bei der mündlichen Note berücksichtigt werden. Bei mehrfachem unentschuldigtem Fehlen setzt die Fachlehrkraft die Eltern über dieses Versäumnis in Kenntnis. Sollten technische Probleme die Teilnahme verhindern, muss die Lehrkraft darüber von dem/der betroffenen Schüler*in unmittelbar per Mail informiert werden. Bei  voraussehbarer Abwesenheit aus zwingenden Gründen ist wie sonst auch im Vorfeld durch die Erziehungsberechtigten eine Beurlaubung zu beantragen.

Leistungsbewertung

Zu bewertende schriftliche Arbeiten (Klassenarbeiten, schriftliche Note) dürfen lediglich im Präsenzunterricht durchgeführt werden. Das beim häuslichen Lernen erworbene Wissen kann im Präsenzunterricht durch Klassenarbeiten, Tests, Lernzielkontrollen oder mündliche Abfragen überprüft werden. Auf eine Leistungsüberprüfung unmittelbar nach dem Wiedereinstieg in den Präsenzunterricht ist jedoch zu verzichten.

In Abgrenzung zu den üblichen Hausaufgaben können und sollen in allen Schuljahrgängen mündliche und fachspezifische Leistungen, die zu Hause selbstständig erbracht wurden, bewertet werden (vergleichbar mit Referaten, mündliche Note). Hier können die Fachlehrkräfte in eigener pädagogischer Verantwortung entscheiden, welche Arbeiten bei welchen Schülerinnen und Schülern zur Bewertung herangezogen werden. Lern- und Leistungssituationen sind  voneinander zu trennen. Das bedeutet, dass Schüler*innen sich nicht mit jeder zu bearbeitenden Aufgabe einer Leistungskontrolle ausgesetzt sehen, sondern auch  in einem geschützten Raum üben und sich ausprobieren können. Die Fachlehrkräfte machen also vorab deutlich, wann eine Aufgabe bewertet wird.

Die Nichterledigung oder Nichtabgabe von Aufgaben wird grundsätzlich in gleicher Weise wie im Präsenzunterricht berücksichtigt. Die regelmäßige, sorgfältige Bearbeitung und pünktliche Abgabe von Aufgaben kann bei der Formulierung der mündlichen Note und/oder des Arbeitsverhaltens berücksichtigt werden, ohne dass eine einzelne Aufgabe inhaltlich bewertet wird.

Es ist darauf zu achten, dass Schülerinnen und Schülern keine Nachteile aufgrund ihrer Lernbedingungen, familiären Hintergründe oder häuslichen Situationen entstehen.

Koordination Distanzlernen:

Bei Rückmeldungen oder Nachfragen zum Distanzlernen wenden sich Schüler*innen und Eltern an die betroffene Lehrkraft, bei Nichtlösung eines Problems zunächst an die Klassenleitung, erst dann an ein Mitglied der Schulleitung. 

Wechsel ins Szenario B:

Bei (teilweiser) Rückkehr in den Präsenzunterricht wird selbstverständlich der besonderen Situation Rechnung getragen. Im Vordergrund wird deshalb zunächst auch Kommunikation und Beziehungsarbeit stehen. Die für dieses Schuljahr vorgesehenen Lerninhalte werden sicher kritisch und mit Augenmaß geprüft werden müssen. Sobald eine Regelung der Behörde über das konkrete weitere Vorgehen vorliegt, werden wir Sie transparent und umfassen informieren.

CORONAVIRUS: VERPFLICHTUNG zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes während des Unterrichts

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Erziehungsberechtigte,

sicher haben auch Sie, habt Ihr in den vergangenen Tagen mit Sorge die Entwicklung der Fallzahlen von Corona-Infektionen im Landkreis Rotenburg verfolgt. Die amtlichen Inzidenzzahlen können Sie HIER abrufen.

Nun ist im Landkreis Rotenburg die Zahl von 50 Erkrankungen auf 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen überschritten. Damit gilt die am 30.10.2020 vom Kultusministerium im Zuge des Infektionsschutzes erlassene VERPFLICHTUNG, auch während des Unterrichts einen Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) zu tragen. Die detaillierten Regelungen können Sie dem Schreiben des Kultusministeriums entnehmen.

Um eine Erholung vom Tragen der MNB zu ermöglichen, wird die Pausenregelung bis auf Weiteres angepasst.

Angepasste Pausenordnung

Serenadenhof
Serenadenhof
Spielehof
Spielehof

Die „kleinen“ Pausen zwischen der 1. und 2., der 3. und 4. sowie der 5. und 6. Stunde werden dadurch verlängert, dass jeweils die vorangehende Stunde 5 Minuten früher endet und die folgende Stunde 5 Minuten später beginnt. So kann ermöglicht werden, dass die Kolleg*innen der zu beendenden Stunde die Lerngruppe an deren jeweiligen Pausenort draußen führen und die Kolleg*innen der anschließenden Stunde sie dort wieder abholen.

Die „großen“ Pausen zwischen der 2. und 3. Stunde sowie zwischen der 4. und 5. Stunde bleiben unverändert bestehen.

Um diese MNB-freie Erholungszeit zu nutzen, ist es erforderlich, dass alle Schüler*innen das Schulgebäude in den Pausen verlassen, soweit die Witterungslage dies irgend zulässt. Auch dem ist durch die Wahl geeigneter Kleidung Rechnung zu tragen.

Das Tragen von MNB im Unterricht erfordert, dass unsere Schülerinnen und Schüler mehrere MNB für sich verfügbar haben sollten. Die Bereitstellung der MNB erfolgt durch die Elternhäuser – wie bisher auch.

Bei Durchfeuchtung ist die MNB zu wechseln (ca. alle 2-3 Stunden). Beim Essen und Trinken kann die MNB kurzzeitig am Platz abgesetzt werden, wenn die bestehenden Kohorten- und Abstandsregelungen eingehalten werden. Bei mehrstündigen Klausuren kann die MNB bei Bedarf abgesetzt werden, wie es ohnehin bei medizinischer Indikation oder Unwohlsein möglich ist.

Sportunterricht kann unter diesen besonderen Umständen nicht praktisch in den Sporthallen durchgeführt werden. Hier werden die Sportlehrkräfte in Absprache mit den Lerngruppen individuelle Lösungen finden.

Wie bisher sollten schulfremde Personen nur aus zwingenden Gründen und nach Anmeldung im Sekretariat die Schule betreten.

Die hier dargestellten Veränderungen sorgen hoffentlich dafür, dass wir den Präsenzunterricht so weit und so lange wie möglich aufrechterhalten können. Das sollte unser gemeinsames Ziel sein. Für Ihre und Eure Unterstützung dabei danke ich herzlich und wünsche weiterhin viel Kraft und Gesundheit bei der Bewältigung dieser herausfordernden Zeit.

Ihre Iris Rehder

Digitalisierung am Ratsgymnasium Rotenburg

Beim „Markt der Möglichkeiten“ voll dabei: Eltern und Schüler

Mit einem „Markt der Möglichkeiten“ eröffnete am 24. September die Informationsveranstaltung zum weiteren Weg der Digitalisierung am Ratsgymnasium Rotenburg, zu dem Schulleiterin Iris Rehder gemeinsam mit der kollegialen Arbeitsgruppe Medienbildungskonzept eingeladen hatte.

In fünf Räumen präsentierten Lehrkräfte der Schule verschiedene Apps und Anwendungen, die den gymnasialen Unterricht bereichern und erweitern können und ergänzende interaktive Lernformen bieten. In zwei Runden von jeweils einer Viertelstunde Länge gab es die Möglichkeit für Eltern, Schülerinnen und Schüler und interessierte Kolleginnen und Kollegen, sich verschieden Vorführungen anzuschauen, aber auch die Apps unter Nutzung der frisch an das Ratsgymnasium Rotenburg übergebenen 120 iPads selbst auszuprobieren. So konnten Hilfen für interaktive Tafelbilder wie „explain everything“, aber auch fachspezifische Apps wie „Chemix“ oder „phyphox“ in den Naturwissenschaften oder digitale historische Atlanten kennengelernt werden.

Im Anschluss stellten zwei qualifizierte Gäste dem interessierten Publikum ihre Erfahrungen mit den diversen Schritten hin zu einer modernen, digitalisierten Schule vor: Cord Gehrken, Medienberater der Landesschulbehörde und zuständig für die iPad-Klassen am St.-Viti-Gymnasium in Zeven, sowie Herr Eckhof, Elternvertreter am Gymnasium Sottrum.

Cord Gehrken informierte aus Sicht der Administration

Gehrken informierte über den Weg und die Modalitäten der Einführung von iPad-Klassen in Zeven, wo aufwachsend von Jahrgang 7 an digitale Endgeräte eingeführt wurden. Eines der zentralen Themen seiner Ausführungen waren die Vorteile eines verbindlichen Gerätetyps gegen ein „bring your own device“-Modell (BYOD), wie es unter großen technischen Herausforderungen an anderen Schulen eingeführt wurde. Trotz eines widerspenstigen WLANs in der Aula konnte er eindrucksvoll die Planungs-, Verwaltungs- und Steuermöglichkeiten für Schule und Lehrkräfte vorführen. Ebenso wichtig waren aber für die anwesenden Eltern und Schülerinnen und Schüler Gehrkens klare Aussagen und Demonstrationen zur Wahrung der Privatsphäre bei der Gerätenutzung.

Herr Eckhof konnte vom Gymnasium Sottrum Positives berichten

Herr Eckhof berichtete anschließend aus Elternperspektive von den Erfahrungen, die in Sottrum vor, während und nach der Einführung von iPads gemacht wurden und zog hierbei ein absolut positives Zwischenfazit. Als unabdingbar bezeichnete er die Notwendigkeit der gemeinsamen Arbeit aller an Gestaltung und Entwicklung von Schule beteiligten Gremien. Auch Eckhof sprach eine klare Empfehlung für ein einheitliches System und damit auch für eine einheitliche und zentral zu organisierende Wartung und Nutzung der Tablets aus.

Interessiert nahm das Publikum die umfassenden Informationen auf

In einer die Veranstaltung abschließenden Frage- und Diskussionsrunde beschäftigten sich dann die Wortmeldungen auch weniger mit dem Ob einer Einführung, sondern vielmehr mit dem Wann und Wie sowie der Frage, wie bei einer allgemein empfohlenen und von Erfahrungen aus den Nachbarschulen gestützten ab Jahrgang 7 aufwachsenden Einführung von iPads mit den höheren Jahrgängen verfahren werden könne. Hier konnte Schulleiterin Iris Rehder auf die bereits vorhandenen, der gesamten Schülerschaft zur Verfügung stehenden 120 frisch eingetroffenen Tablets verweisen, aber auch auf den bereits seit mehreren Jahren vorhandenen iPad-Koffer.

Abschließend zogen alle Beteiligten ein positives Fazit der Veranstaltung, insbesondere die Möglichkeit, auf die Erfahrungen und die Unterstützung der Schulen in der Nachbarschaft zurückgreifen zu können, wurde als überaus positiv bewertet.

Ratsgymnasium wird „Partner fürs Leben“ der Deutschen Stammzellenspenderdatei

Bereits im Juni des vergangenen Jahres, anlässlich des 2019 gefeierten 70-Jährigen Jubiläums der Schule, kamen am Ratsgymnasium Rotenburg im Rahmen des Projektes „Das Leben feiern“ unter den Schülerinnen und Schülern der Oberstufe sowie dem Kollegium 60 Typisierungen von potenziellen Spenderinnen und Spendern zusammen, die ihren Beitrag für die Deutsche Stammzellensprenderdatei leisten wollten.

Auf den Weg gebracht und unterstützt hatten die Aktion engagierte Schülerinnen und Schüler des damals 12. Jahrgangs gemeinsam mit ihrer Lehrkraft, der Koordinatorin Dana Stäblein-Fischer. Der geplanten diesjährigen Typisierung hat zunächst einmal die Corona-Pandemie einen Strich durch die Rechnung gemacht, der Plan, aus der Aktion eine alljährlich stattfindende zu etablieren, ist damit aber nur aufgeschoben. So werden in Zukunft regelmäßig Informationsveranstaltungen zur Stammzellenspende mit anschließender Typisierungsaktion für die Jahrgänge 12 und 13 an der Schule stattfinden – auch eine Öffnung für die Rotenburger Bürgerinnen und Bürger ist angedacht.

Um sich für dieses Engagement zu bedanken und mit einer Plakette für die Schule ein sichtbares Zeichen zu hinterlassen, besuchte Theresa Barsch (Bildmitte) von der Deutschen Stammzellspenderdatei (DSD) gGmbH die Gerberstraße, wo sie Beachtung der Hygieneregeln von Schulleiterin Iris Rehder und Dana Stäblein-Fischer begrüßt wurde.

Der Termin für eine Typisierungsaktion in diesem Schuljahr ist leider noch abhängig vom Infektionsgeschehen im Zusammenhang mit COVID-19. Sobald dies aber wieder möglich ist, wollen alle Beteiligten aber weiter Leben retten.

Elternbrief zum Schuljahr 2020-2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

ich hoffe, Sie alle haben in den Sommerferien Gelegenheit gefunden, nach den anstrengenden Monaten in der ersten Hälfte des Jahres 2020 dringend nötige Kraft zu schöpfen und blicken erholt und gesund auf die kommende Zeit. Einschränkungen und Ungewissheiten, die durch die Corona-Pandemie begründet sind, werden uns leider auch in den kommenden Monaten begleiten.

Im aktuellen Elternbrief zum Schuljahresbeginn 2020/2021 stelle ich Ihnen dar, welche konkreten Auswirkungen die aktuellen Regelungen für das Ratsgymnasium haben. Bitte beachten Sie den aktuellen Rahmen-Hygieneplan, den Sie auch hier auf unserer Homepage finden. 

Ich hoffe darauf, dass das Infektionsgeschehen in den kommenden Monaten wieder ein lebhafteres Schulleben zulässt als zurzeit. Wir alle vermissen das soziale Miteinander, das über das reine Unterrichtsgeschehen hinausgeht. Nichtsdestotrotz freuen wir uns über die – wenn auch eingeschränkte – Normalität und vertrauen darauf, dass wir durch ein verantwortungsvolles und solidarisches Miteinander gemeinsam diese schwierige und herausfordernde Zeit bewältigen.

Bleiben Sie gesund und behütet!

Ihre

Iris Rehder (Schulleiterin)

CORONAVIRUS: Rahmenhygieneplan des Landes

Nach der aktuellen Lageeinschätzung zum Infektionsgeschehen durch das Niedersächsische Gesundheitsministerium und das Niedersächsische Landesgesundheitsamt werden die allgemeinbildenden Schulen mit dem Szenario A, dem sogenannten „eingeschränkten Regelbetrieb“ in das kommende Schuljahr starten können. Lesen Sie hier die Erläuterungen des Landes zum überarbeiteten Rahmenhygieneplan. Sie finden diesen auch rechts als pdf zum Download, ebenso den Hygieneplan des Ratsgymnasiums.

Alle Schulen verfügen nach § 36 i.V.m. § 33 Infektionsschutzgesetz (IfSG) über einen schulischen Hygieneplan, in dem die wichtigsten Eckpunkte nach dem Infektionsschutzgesetz geregelt sind, um durch ein hygienisches Umfeld zur Gesundheit der Schülerinnen und Schüler und alle an Schule Beteiligten beizutragen.

Der Rahmen-Hygieneplan Corona des Landes Niedersachsen dient als Ergänzung zum schuleigenen Hygieneplan der Schule und gilt, solange die Pandemie-Situation im Land besteht. Der Rahmen-Hygieneplan enthält die bisher gültigen Regelungen (Szenario B), die im Wesentlichen übernommen wurden (Stand: 30.06.2020) sowie ergänzend die Regelungen für Szenario A (eingeschränkter Regelbetrieb). Durch diesen Aufbau können Sie sehr einfach nachvollziehen, welche Änderungen beim Wechsel der Szenarien zu berücksichtigen sind.

Durch den Wegfall des Abstandsgebots zwischen den Schülerinnen und Schülern bekommt die konsequente Umsetzung der Lüftung eine besondere Bedeutung. An den Schulen wird im Szenario A das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung außerhalb des Unterrichts in bestimmten Situationen verpflichtend vorgegeben. Die Verpflichtung wird in der „Niedersächsischen Verordnung zur Neuordnung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2“ als allgemeine Regelung zum Schutz der Bevölkerung verankert, so dass eine entsprechende Rechtsgrundlage besteht. Im Szenario B bleibt die bisherige Empfehlung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bestehen.

In Zeiten der Coronavirus-Pandemie ist es ganz besonders wichtig, die allgemein gültige Regel zu beachten:

Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig sein.

In Abstimmung mit dem Niedersächsischen Landesgesundheitsamt wurde diesbezüglich klargestellt, dass bei einem banalen Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens (z. B. nur Schnupfen, leichter Husten) die Schule besucht werden kann. Dies gilt auch bei Vorerkrankungen (z.B. Heuschnupfen, Pollenallergie).

Sollten Ihrerseits Unsicherheiten oder Fragen zur Umsetzung des Rahmen-Hygieneplans bestehen oder sollten Sie Fragen zur Hygiene an Ihrer Schule generell haben, nutzen Sie bitte folgende Personen und Institutionen zur fachlichen Unterstützung und Beratung:

  • Die für die Schulen zuständigen Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Die Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner der Niedersächsischen Landesschulbehörde
  • Den zuständigen Schulträger
  • Ggf. das örtlich zuständige Gesundheitsamt

Die Kontaktdaten der für die öffentlichen Schulen direkt zuständigen Arbeitsschutz-Beraterinnen und Berater finden Sie hier. Beratungsanfragen können Sie auch über das Onlineportal für Beratung und Unterstützung (B&U) der NLSchB stellen.

Schöne Ferien!

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern!

Ein langes und anstrengendes Schuljahr hat sein Ende gefunden und die Sommerferien bieten hoffentlich allen ein wenig Erholung. Tankt Ihr, tanken Sie die Kraft, die in den schwierigen Wochen und Monaten von Schulschließung und Homeschooling verloren gegangen ist. Bleibt Ihr und bleiben Sie gesund, wo auch immer der Urlaub hingeht.

Wir wünschen allen schöne Sommerferien!

Kollegium und Schulleitung des Ratsgymnasiums

„Man will ja nicht irgendwo WEG – man will irgendwo HIN…“ – Abschiede am Ratsgymnasium

Referendar Nico Reinke (rechts) wechselt nach Achim

Vieles war und ist dieser Tage anders als sonst am Ratsgymnasium Rotenburg, nicht nur die Übergabe und Verabschiedung der Schülerinnen und Schüler in die Sommerferien passiert ganz ungewohnt in zwei Etappen, auch die Verabschiedung von Kolleginnen und Kollegen kann nicht im sonst üblichen geselligen Rahmen eines gemeinsamen Jahresabschlussgrillens stattfinden. In diesem Jahr muss dafür eine Dienstbesprechung in der Pause ausreichen – unter bestmöglicher Einhaltung von Mindestabständen und Hygieneplan.

Ex-Schüler, nun auch Ex-Bufdi: Maximilian Graf

Und leider gab es so einige Abschiede zu begehen, die allesamt Spuren hinterlassen werden. Mit Maximilian Graf gibt die Schule einen ihr ganz besonders verbundenen den Bundesfreiwilligendienst Leistenden ab – er hat im vergangenen Jahr noch die Schülerrede bei der Abiturentlassung gehalten – und ist danach gleich dageblieben. Da Maximilian aber Lehrer werden möchte, ist aber auch in Zukunft ein Wiedersehen nicht ausgeschlossen…

Mit Christoph Baumann, Jannik Heiligenstadt und Nico Reinke verlassen gleich drei hochengagierte und hervorragend in die Schulgemeinschaft eingebundene Referendare nach erfolgreich bestandenem Examen das Ratsgymnasium. Sie alle haben bereits neue Stellen gefunden, es zieht sie nach Gifhorn, Hannover und ans Cato-Bontjes-van-Beek-Gymnasium in Achim. Nicht nur die Schülerschaft hätte sie gerne weiter in der Gerberstraße gesehen.

„Als Lehrerin bin ich hier erwachsen geworden – schließlich war ich 18 Jahre hier…“ Mit diesen Worten leitete Ulrike Lützen, Lehrerin für Spanisch und Englisch am Ratsgymnasium Rotenburg ihren Abschied ein, sie wird neue Fachobfrau für das Fach Spanisch am Delmenhorster Gymnasium an der Willmsstraße, wo sie sich ebenfalls um den Einsatz neuer Medien kümmern wird. Schulleiterin Iris Rehder kündigte dann auch gleich an, man habe damit ja gleich eine bekanntermaßen überzeugende Referentin, die man für Fortbildungen einladen könne. Sie sei eben immer am Puls der Zeit, eine Haltung, die sie auch in ihrer Arbeit für einen großen Schulbuchverlag so wertvoll mache.

Musikalischer Abschied für Ulrike Lützen

Lützen selbst sagte, sie habe sich immer wohl gefühlt am Ratsgymnasium, sie gehe aber, um nach beinahe zwanzig Jahren an der Wümme eine neue Aufgabe zu finden. Mit Blick auf die alte und die neue Schule sagte tröstete sie die Kolleginnen und Kollegen: „Man will ja nicht irgendwo WEG – man will irgendwo HIN…“

Neben einer DVD mit filmischen Abschieden des Kollegiums ließen sich lange Weggefährtinnen und Weggefährten den am Ratsgymnasium traditionellen letzten musikalischen Abschiedsgruß dann nicht nehmen – vier Singende darf es nach Hygieneplan geben:

Mit mehr als leichtem Augenzwinkern wurde Sven Regeners nicht ganz unkritische Ballade auf seine alte Heimat umgedichtet: „Du bist bald immer da, wo wir nicht sind. Und das ist meistens Delmenhorst.“

 
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