Liebe Erziehungsberechtigte der Jahrgangsstufe 11 und 12,
wir hoffen, Sie haben die Corona-Zeit bislang gut überstanden und möge das auch weiterhin so sein. Die Zeit des häuslichen Arbeitens ist für alle eine Herausforderung. Wir danken Ihnen schon mal für Ihre Unterstützung in dieser besonderen Zeit.
Die Schulleitung hat folgende Regelungen zum Umgang mit der gymnasialen Oberstufe getroffen:
Für die Klassen – / Kursgrößen gilt für den Präsenzunterricht (Jg. 12: ab 11. Mai 2020; Jg. 11 ab 25. Mai) Folgendes:
Die Klassen / Kurse werden im Jahrgang 11 und 12 in zwei Gruppen geteilt.
In den Jahrgängen 11 und 12 werden die Schülerinnen und Schüler nach Alphabet des Nachnamens zugeordnet. D.h. Schülerinnen und Schüler von A bis einschließlich K werden als Gruppe A (rot) und die Schülerinnen und Schüler von L bis Z werden als Gruppe B (grün) nach folgendem Muster unterrichtet
Für die Klausuren gelten folgende Aspekte:
Alle Lerngruppen, die bis jetzt noch keine Klausur geschrieben haben, müssen eine Klausur schreiben oder eine angemessene Klausurersatzleistung (fachpraktische Arbeit oder eine Hausarbeit mit festzusetzender Frist) erbringen. Über die Art und den Zeitpunkt der Klausur (bzw. der Ersatzleistung) entscheiden die Fachlehrkräfte und die Schulleitung.
Für den Jahrgang 12 gilt, dass die Klausuren in P1 bis P3 nur zweistündig statt vierstündig geschrieben werden.
Für die Kommunikation in den Jahrgängen 11 und 12 gilt:
Bis zur Wiederaufnahme des Unterrichts werden die KlassenlehrerInnen / TutorInnen einmal pro Woche die Schülerinnen und Schüler persönlich kontaktieren (per IServ oder Telefon).
Darüber hinaus halten alle Fachlehrkräfte den Kontakt über IServ zu den Schülerinnen und Schüler aufrecht, um gegebenenfalls individuelle Sprechzeiten mit ihnen vereinbaren zu können.
Noch ein Hinweis zum Schluss: Die häuslichen Aufgaben sind verpflichtend und bewertbar.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen als Jahrgangsleiter*in natürlich gerne zur Verfügung.
Lesen Sie im Folgenden den am 18. April 2020 vom niedersächsischen Kultusministerium veröffentlichten Brief des Kultusministers Grant Hendrik Tonne. Neben einer Darstellung der gegenwärtigen Situation und Planung an und für die Schulen im Bundesland enthält der volle Text im Anschluss an den Brief auch noch den Abschnitt „Lernen zu Hause – Leitfaden für Eltern, Schülerinnen und Schüler“. Sie finden den vollen Text als pdf rechts auf dieser Seite.
"Lernen zu Hause - Leitfaden für Eltern, Schülerinnen und Schüler"
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
wir alle sind von der aktuellen Krise in eine Ausnahmesituation versetzt worden. Fast täglich ergibt sich aus der dynamischen Entwicklung eine neue Sachlage. Wir müssen uns immer wieder neu orientieren, umdenken und neue Wege gehen. Für eure und Ihre Bereitschaft, sich auf diese Herausforderungen einzulassen und sie konstruktiv mitzugestalten, danke ich herzlich!
Nach Wochen der kompletten Schulschließung steht nun der vorsichtige Schritt zu einer stufenweisen Öffnung an. Viele Fragen und Sorgen werden artikuliert, sie alle werden von uns ernstgenommen und bestmöglich beantwortet.
In den kommenden Wochen starten wir nun in einen neuen Abschnitt. Es wird dafür nötig sein, Lernprozesse und –orte neu zu gestalten. Es wird Phasen des Lernens zu Hause und Phasen des Lernens in der Schule geben. Ein Hochfahren auf „Normalbetrieb“ mit regulärem Unterricht wird bis zu den Sommerferien jedoch realistisch betrachtet nicht möglich sein – diese Erwartungshaltung sollte deshalb auch niemand haben.
Wir planen, am 27.04.2020 zunächst mit der Prüfungsvorbereitung für die Abschlussklassen zu beginnen und anschließend die Folgejahrgänge zumindest zeitweise wieder in die Schule zu bringen. Dieser Plan dient vorerst nur zur Orientierung. Er ist vorläufig und unterliegt Änderungen, sobald das Infektionsgeschehen oder neue Maßgaben sie erforderlich machen. Vor allem Phase C ist bisher nur eine Idee und noch nicht abgestimmt und terminiert.
Phasenplan des KM Nds. (04/2020)
Am Beispiel des Primarbereichs erklärt: Am 04.05. starten die 4. Klassen mit dem im Folgenden beschriebenen umschichtigen Unterricht, am 18.05. kommen die 3. Klassen dazu usw.
Eine der größten Herausforderungen für die Wiederaufnahme des Unterrichts in den Schulen wird es sein, dass die Schülerinnen und Schüler ihre sozialen Kontakte weiterhin auf Distanz gestalten. Dazu wird es organisatorische Veränderungen zum bisherigen und vertrauten Schulalltag geben. Wir werden den Schülertransport entlasten und den nötigen Abstand zwischen Lernenden gewährleisten müssen. Deshalb werden die Schüler und Schülerinnen bis auf weiteres umschichtig in halben Lerngruppen unterrichtet. Über die Organisation dieser Maßnahme in der konkreten Schule vor Ort wird Sie die Schulleitung Ihrer Kinder zeitnah informieren.
Alle Jahrgänge, die nicht in der Schule sind, werden von ihren Lehrkräften für das „Lernen zu Hause“ mit Lernplänen und Aufgaben versorgt. Für Familien mit schulpflichtigen Kindern wird es also nötig sein, Phasen des häuslichen Lernens zu organisieren. Das kann regulären schulischen Unterricht natürlich nicht gleichwertig und vollumfänglich ersetzen. Eltern sind keine „Hilfslehrer“, auch wenn sie Ihre Kinder natürlich wie gewohnt begleiten und unterstützen dürfen!
Es besteht weiterhin Schulpflicht, die sich auch auf die Erledigung der verpflichtenden Aufgaben zu Hause bezieht, und wir setzen uns das Ziel, dass Schülerinnen und Schüler auch unter den derzeitigen Bedingungen ihre Kompetenzen festigen und erweitern. Mit dem vorliegenden Leitfaden wollen wir Eltern und Kinder darin unterstützen, die Phase das „Lernen zu Hause“ zu organisieren und möglichst effektiv und stressfrei umzusetzen.
Es gilt jetzt und weiterhin zusammenzuhalten, um die Herausforderungen der kommenden Wochen zu meistern. Ich bin der festen Überzeugung, dass uns das gemeinsam gelingt!
Mit freundlichen Grüßen
Grant Hendrik Tonne Niedersächsischer Kultusminister
Lesen Sie hier den Elternbrief der Schulleiterin zur Wiederaufnahme des Unterrichts am Ratsgymnasium:
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
wir alle haben am vergangenen Donnerstag mit Spannung die Umsetzung des Bund-Länder-Beschlusses zur stufenweisen Wiederaufnahme des Schulbetriebes in Niedersachsen erwartet. Auch wenn noch einige Einzelfragen offenbleiben, skizziere ich Ihnen im Folgenden, welches konkrete Vorgehen sich für das Ratsgymnasium ergibt. Das Wiederanlaufen des Schulbetriebs erfolgt jahrgansweise nach folgendem Plan:
Wiedereinstieg der Jahrgänge am RGR
Für die Organisation eines umschichtigen Unterrichts werden alle Klassen und Lerngruppen, die sich bereits wieder in der Schule befinden, in je zwei Gruppen aufgeteilt.
Über die konkrete Organisation des Modells (Zeitplan und Einteilung der Gruppen) werde ich Sie zeitnah informieren. Die Busbeförderung ist bereits vom 27.04. an sichergestellt.
In den Jahrgängen 5-10 findet bis auf Weiteres kein regulärer Sportunterricht statt. Für die gymnasiale Oberstufe ergeben sich auf Grund der Belegungsverpflichtungen Sonderregelungen, über die ich möglichst bald informieren werde.
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während der Unterrichtszeit wird nach derzeitigem Stand nicht für erforderlich erachtet, aber für den Zeitraum der Schülerbeförderung und für die Pausen empfohlen.
Schülerinnen und Schüler einer Risikogruppe sowie diejenigen, die mit Angehörigen von Risikogruppen in häuslicher Gemeinschaft leben, können auch über den genannten Zeitpunkt hinaus im „Home-Office“ verbleiben. Sie werden dann von ihren Lehrkräften mit Unterrichtsmaterial, Aufgaben und Lernplänen versorgt.
Zu den Risikogruppen gehören gemäß Angaben des RKI Personen über 60 Jahre und/oder mit folgenden Vorerkrankungen:
Herzkreislauferkrankungen
Diabetes
Erkrankungen des Atemsystems, der Leber, der Niere
Krebserkrankungen
Erkrankungen, die mit einer Immunschwäche einhergehen
Bitte informieren Sie uns umgehend telefonisch und per Mail im Sekretariat, wenn diese Situation auf Ihre Familie zutrifft, damit wir ein geeignetes Vorgehen abstimmen können.
So lange Schulen noch nicht wieder im Regelbetrieb geöffnet sind, bleibt das Angebot einer Notgruppenbetreuung bestehen. Bitte melden Sie sich bei Bedarf telefonisch oder per Mail im Sekretariat des Ratsgymnasiums.
Die Nachmittagsangebote des offenen Ganztags finden vorerst nicht statt. Das betrifft sämtliche Arbeitsgemeinschaften ebenso wie die Förderkurse und die Hausaufgabenbetreuung. Zuviel bezahlte Unkostenbeiträge werden zeitnah erstattet.
Alle Jahrgänge, die nicht in der Schule sind, werden von ihren Lehrkräften für das „Lernen zu Hause“ mit Lernplänen und Aufgaben versorgt. Dabei ist das digitale Lernen vom Mittwoch, den 22.04., an verbindlich und nicht mehr als freiwilliges Angebot zu verstehen.
Die Kommunikation erfolgt auch weiterhin vorrangig über die bewährte Lernplattform Iserv, die organisatorisch und datenschutzrechtlich den Vorgaben entspricht. Hierbei werden neben dem schon bekannten Modul „Aufgaben“ auch der Chatroom „Messenger“ und das Testmodul „Videokonferenzen“ zum Einsatz kommen. Alle Lehrkräfte bieten hierüber auch digitale Sprechstunden an. Das gilt selbstverständlich in besonderer Weise für die Klassenlehrkräfte, die in regelmäßigem Kontakt zu ihren Klassen stehen werden. Bitte unterstützen Sie Ihre Kinder bei Bedarf darin, diese Angebote zuverlässig wahrzunehmen. Über die Iserv-Adressen können Sie auch als Eltern per Mail direkt mit jeder Lehrkraft in Kontakt treten. Alle Kontakte finden Sie auf unserer Homepage u.a. unter „Unterricht und Bildung“ bei den jeweiligen Fächern. Weitere digitale Angebote können bei Bedarf durch die Lehrkräfte ebenfalls eingesetzt werden.
Auf Grund der Unterschiedlichkeit der Rahmenbedingungen beim „Lernen zu Hause“ werden in den Schuljahrgängen 5 bis 10 zu Hause erstellte Arbeiten nicht bewertet. Das beim häuslichen Lernen erworbene Wissen kann jedoch nach Wiederaufnahme des Unterrichts in den Schulen durch kurze Tests, Lernzielkontrollen oder mündliche Abfragen überprüft werden. Dann gilt auch wie bisher, dass sich die Bewertung von Schülerleistungen in den Unterrichtsfächern aus schriftlichen, mündlichen und fachspezifischen Leistungen zusammensetzt, wobei auf weitere schriftliche Klassenarbeiten bis zum Ende des Schuljahres auf Grund der geringen Vorbereitungszeit verzichtet werden kann (aber nicht muss). Kurze Tests, mündliche Abfragen – auch per Videokonferenz – und ähnliche Formate können zur Überprüfung des Lernstandes genutzt werden.
Weitere Informationen in Bezug auf Notenermittlung, Versetzung, Ausgleichsmöglichkeiten und Übergangsregelungen sowie zu Prüfungen und zu den besonderen Bedingungen für Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe werden folgen.
Mir ist bewusst, dass diese Informationen nicht alle Ihre Fragen beantworten. Aber sie ermöglichen uns eine bessere Planbarkeit für die kommende Zeit. Ich werde Sie weiter zuverlässig über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten. Ein Hochfahren auf „Normalbetrieb“ mit regulärem Unterricht wird bis zu den Sommerferien realistisch betrachtet nicht möglich sein – diese Erwartungshaltung sollte deshalb auch niemand haben. Gleichwohl können die Schülerinnen und Schüler auch unter den derzeitigen Bedingungen ihre Kompetenzen festigen und erweitern. Für uns als Schule besteht so die Möglichkeit, wieder in persönlichen Kontakt zu unseren Schülerinnen und Schülern zu treten, neue Inhalte und Methoden einzuführen, Aufgaben zu besprechen und Fragen zu beantworten.
Die aktuelle Krise versetzt uns alle in eine Ausnahmesituation, in der wir gemeinsam zum Wohle unserer Schülerinnen und Schüler zusammenarbeiten werden, ohne den Anspruch auf perfekte Lösungen zu erheben. Sie können sicher sein, dass sich das Kollegium des Ratsgymnasiums darauf freut, Ihre Kinder wieder an der Schule zu begrüßen und gemeinsam die Herausforderungen der kommenden Wochen zu meistern.
Heute, am am 15. April 2020, hat die Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder im Rahmen einer Telefonschaltkonferenz weitere Beschlüsse zu Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der COVID19-Epidemie gefasst (im Detail hier nachzulesen). Für die Schulen wurde der folgende gemeinsame Beschluss gefasst:
„Vor der Öffnung von Kindergärten, Schulen und Hochschulen ist ein Vorlauf notwendig, damit vor Ort die notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen getroffen und zum Beispiel die Schülerbeförderungen organisiert werden können. Die Schulträger, Träger der Beförderung und die Schulgemeinschaft werden frühestmöglich unterrichtet. Die Notbetreuung wird fortgesetzt und auf weitere Berufs- und Bedarfsgruppen ausgeweitet. Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen der Abschlussklassen dieses Schuljahres sollen nach entsprechenden Vorbereitungen wieder stattfinden können.
Ab dem 4. Mai 2020 können prioritär auch die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen und qualifikationsrelevanten Jahrgänge der allgemeinbildenden sowie berufsbildenden Schulen, die im nächsten Schuljahr ihre Prüfungen ablegen, und die letzte Klasse der Grundschule beschult werden. Die Kultusministerkonferenz wird beauftragt, bis zum 29. April ein Konzept für weitere Schritte vorzulegen, wie der Unterricht unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen, insbesondere unter Berücksichtigung des Abstandsgebots durch reduzierte Lerngruppengrößen, insgesamt wieder aufgenommen werden kann. Dabei soll neben dem Unterricht auch das Pausengeschehen und der Schulbusbetrieb mit in den Blick genommen werden. Jede Schule braucht einen Hygieneplan. Die Schulträger sind aufgerufen, die hygienischen Voraussetzungen vor Ort zu schaffen und dauerhaft sicherzustellen. Über den jeweiligen Zeitpunkt der Aufnahme des Unterrichts der jeweiligen Klassenstufen und der Betreuung in Kindergärten berät die Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder vor dem Hintergrund der Entwicklung der Infektionszahlen. In der Hochschullehre können neben der Abnahme von Prüfungen auch Praxisveranstaltungen, die spezielle Labor- bzw. Arbeitsräume an den Hochschulen erfordern, unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen wieder aufgenommen werden. Bibliotheken und Archive können unter Auflagen zur Hygiene, Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen geöffnet werden.“
HINWEIS FÜR DAS RATSGYMNASIUM:Schulleitung und Kollegium des Ratsgymnasiums planen nun für die Wiederaufnahme des Unterrichts an unserer Schule. Weitere Informationen zum Modus werden wir schnellstmöglich auf der Homepage zur Verfügung stellen.
Auch wenn seit nunmehr drei Wochen weder Schülerschaft noch Kollegium im Gebäude sind, eines bleibt auch in diesem Jahr am Ratsgymnasium wie in jedem Frühling: unsere Austernfischer sind pünktlich zu Ostern wieder da (Bild) und passen für uns auf das Gebäude auf! Bis die Eier gelegt und ausgebrütet, die geschlüpften Jungen aufgepäppelt und flügge sind, ist die Schule sicherlich wieder ein wenig belebter, als es dieser Tage der Fall ist.
Und was in diesem Jahr, bei allen veränderten Rahmenbedingungen, ebenfalls genauso gilt wie in jedem Jahr ist, dass das Kollegium und die Schulleitung des Ratsgymnasiums allen Schülerinnen und Schülern, allen Eltern und Familien, allen Ehemaligen und Freunden der Schule von Herzen
„Frohe und gesegnete Ostern“
wünscht. Auch wenn die Feiern in diesen Tagen sicherlich in deutlich kleinerem Rahmen stattfinden, wollen wir doch die österliche Freudenzeit mit Zuversicht begehen – vielleicht sieht die Welt bis Pfingsten auch schon ein wenig besser aus.
Sobald es Nachrichten dazu gibt, wann und wie die Schulen und damit auch das Ratsgymnasium den Betrieb wieder aufnehmen, werden wir Sie an dieser Stelle darüber informieren. Am Dienstag nach Ostern wollen Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder die Lage neu bewerten, in der Nachfolge tagt dann auch die Kultusministerkonferenz.
vermutlich haben auch Sie in den vergangenen Tagen die zahlreichen Überlegungen zur Coronakrise von Bundes– und Landesregierungaufmerksam verfolgt. Einige davon betreffen auch die Weiterführung des laufenden Schuljahres.
Für das Kultusministeriumund die Landesschulbehördesteht im Vordergrund, sich sowohl auf die Zeit nach den Schulschließungen vorzubereiten als auch einen Plan zu entwickeln, wie es weitergeht, sollten die Schulschließungen weiter erforderlich sein. In der 16. Kalenderwoche wird die Landesregierung eine Lagebeurteilung vornehmen. Im Mittelpunkt wird stehen, ob das dann vorherrschende Infektionsgeschehen eine Aufnahme des Schulbetriebs am 20.04.2020 erlaubt oder nicht. Dabei wird niemand ein unnötiges Risiko eingehen. Der Schutz der Gesundheit aller Beteiligten steht oben an.
Erlassgemäß wird auch am Ratsgymnasium für alle Schülerinnen und Schüler in allen Fächern bis zum 15.04. eine vorläufige Note ermittelt und in der Schule dokumentiert, die den Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler bis zu diesem Zeitpunkt darstellt. Diese Ermittlung erfolgt unabhängig von ggf. noch ausstehenden schriftlichen Arbeiten oder anderen Formen der Leistungsbewertung. Dies gilt auch für epochale Fächer, die nur im zweiten Schulhalbjahr unterrichtet werden. Dabei werden im derzeitigen Zeitfenster der Schulschließung zuhause erbrachte Schülerleistungen grundsätzlich nicht bewertet. Die kommenden Wochen und Monate werden zeigen, wie die Zeugnisnoten im Sommer ermittelt und für Versetzungsentscheidungen herangezogen werden können.
Für den Fall, dass die Schulen über die Osterferien hinaus geschlossen bleiben, wird es über das bisher erfolgte Maß notwendig sein, den Schülerinnen und Schülern altersgerechte Lernangebote auch digital zur Verfügung zu stellen und sie beim häuslichen Lernen bestmöglich durch die Lehrkräfte zu unterstützen. Grundsätzlich sind die Möglichkeiten, ausschließlich digital zu unterrichten begrenzt, da der Unterricht interaktiv zwischen Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern stattfindet und Lehren und Lernen immer auch Beziehungsarbeit darstellt. Schon jetzt finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Bildungsservers (NiBiS) eine Seite mit Materialien, die direkt von Eltern, Schülerinnen und Schülern genutzt werden kann: www.lernenzuhause.nibis.de.
Selbstverständlich prüfen wir aber auch gemeinsam mit dem Landkreis Rotenburg als Schulträger, welche Optionen für die Einrichtung von digitalen Klassenräumen technisch und datenschutzrechtlich möglich sind. Dafür kann es zukünftig von zentraler Bedeutung werden, dass unsere Schülerinnen und Schüler auch zu Hause einen Zugang zu einem gut funktionierenden digitalen Endgerät haben. Wenn sich das für Sie in den vergangenen Wochen als Problem herausgestellt hat, wenden Sie sich bitte per Mailan mich, damit wir ggf. für die Zeit nach den Osterferien gemeinsam nach einer praktikablen und unbürokratischen Lösung suchen können.
Die Notbetreuung in der Schule, über die ich Sie in den letzten Schreiben ausführlich informiert habe, wird ggf. dann auch nach den Osterferien der Situation angepasst weiter angeboten.
Abseits davon müssen wir jedoch auch die Situation berücksichtigen, in denen sich Schülerinnen und Schüler nach dann wochenlagen Schulschließungen und Kontaktsperren befinden. Ein normaler Unterricht vom ersten Tage an, wird sicherlich nicht möglich und nicht angemessen sein.
Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen in einer überaus unsicheren Zeit eine gewisse Planungssicherheit und Perspektive geben können. Wenn Schule und Elternhaus gemeinsam unserem Erziehungsauftrag nachkommen und Verantwortung für die Gemeinschaft und Solidarität vorleben, bin ich zuversichtlich, dass wir unseren Schülerinnen und Schülern den Halt und die Orientierung bieten können, die wir alle in diesen Tagen dringend brauchen.
Trotz allem wünsche ich Ihnen eine segensreiche Osterzeit und Gesundheit für Sie und alle, die Ihnen am Herzen liegen.
Wir möchten an dieser Stelle auf die Internetseite der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration aufmerksam machen. Dort werden mehrsprachig Informationen zu Regelungen und Verhaltensweisen in Zusammenhang mit dem Coronavirus gegeben. Den direkten Link finden sie hier:
Informationen für jüngere Schülerinnen und Schüler
DieZeit Online erklärt auf Ihrer Homepage für Kinder die Coronakrise. Wir weisen an dieser Stelle auf dieses externe Angebot hin.
„Die Schulen und viele Geschäfte sind zu, du sollst deine Freundinnen nicht mehr treffen und Abstand zu anderen Menschen halten. Warum ist das so? Wie kann ein winziges Virus die Welt so durcheinanderbringen? Dieses Corona-Lexikon beantwortet die wichtigsten Fragen – soweit Erwachsene die Antworten wissen.“
die niedersächsische Landesschulbehörde hat verfügt, dass von den Schulen auch in den Osterferien eine Notbetreuung anzubieten sei. Um diese in Anspruch zu nehmen, gelten folgende Voraussetzungen:
Ein(e) Erziehungsberechtigte(r) ist in sog. kritischen Infrastrukturen tätig. Dazu gehören z.B.
Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats-und Regierungsfunktionen,
Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.
Um ggf. dafür auch eine benötigte Schülerbeförderung sicherzustellen, ist es nötig, dass Sie einen Bedarf bis Mittwoch, den 25.03., 12:00 Uhr per Mail oder telefonisch im Sekretariat des Ratsgymnasium (04261–9833535) anmelden.
Bei akut auftretendem Bedarf wenden Sie sich bitte auch in den Ferien bis 12:00 Uhr des Vortages per Mail direkt an mich: iris.rehder@ratsgymnasium-row.eu
Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien Gesundheit und Besonnenheit in diesen herausfordernden Zeiten.
Die erste Woche des Unterrichtsausfalls wegen des Coronavirus liegt hinter uns. Sie alle haben in einer Zeit großer Unsicherheiten veränderte Arbeits- und Lebensbedingungen in den Familien organisieren müssen.
Die angebotene Notbetreuung am Ratsgymnasium wurde bisher kaum in Anspruch genommen. Da seit Donnerstag auch der Schulbusbetrieb eingeschränkt ist, bitte ich Sie einen eventuell auftretenden Bedarf für die Betreuung ab jetzt bereits am Vortag bis 12:00 Uhr für den Folgetag telefonisch im Sekretariatdes Ratsgymnasiums (04261–9833535) anzumelden.
Viele Schülerinnen und Schüler machen gerne von der Möglichkeit Gebrauch, sich durch die Aufgaben auf Iservweiterhin vertiefend mit dem Unterrichtsstoff zu beschäftigen. Auch wenn der Server durch die hohe Nachfrage zeitweise an seine Grenzen kommt, funktioniert dieser digitale Weg der Kommunikation zwischen Lehrkräften und Lernenden erfreulich gut und wird auch in der kommenden Woche genutzt werden.
Wie bereits mitgeteilt werden anstehende Klassenarbeiten verschoben oder gegebenenfalls durch alternative Lernleistungen ersetzt. Ein angepasster Klausurplan für Jahrgang 12 wird nach den Osterferien veröffentlicht. Auch die Wahlen zur zweiten Fremdsprache in Jahrgang 5 sowie für die Profile im Jahrgang 7 werden verschoben, bis alle Schülerinnen und Schüler ausreichend informiert sind.
Alle außerschulischen Aktivitäten – also z.B. Austauschfahrten, Klassenfahrten, Wandertage, außerschulische Lernorte oder Sportwettkämpfe – müssen bis zu den Sommerferien entfallen. Über die genaueren Modalitäten hierzu werden wir die Betroffenen nach Wiederaufnahme des Unterrichts möglichst schnell konkret informieren.
Auch als Schulgemeinschaft leisten wir unseren Beitrag zur allgemeinen Solidarität, indem wir soziale Kontakte weitgehend einschränken. Somit ist unsere Kommunikation auf digitale Medien verlagert und auch diese Elterninfo erreicht Sie auf unüblichem Wege. Ich werde Sie weiterhin auf dem Laufenden halten, wenn es neue Informationen gibt.
Bis dahin wünsche ich uns allen, dass die einschneidenden Maßnahmen zur Eindämmung der Infektion erfolgreich sind und wir uns gesund und wohlbehalten am Ratsgymnasium wiedersehen.