Briefe des Kultusministers zur Neufassung des Infektionsschutzgesetzes

Lesen Sie hier den Elternbrief des niedersächsischen Kultusministers Grant Hendrik Tonne zur Neufassung des Infektionsschutzgesetzes.

Diesen Brief sowie die für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufen  I und II finden Sie unten auf der Seite zum Download. 

Briefe des Kultusministers zum Schulbeginn

Lesen Sie hier den Elternbrief des niedersächsischen Kultusministers Grant Hendrik Tonne zum Wiederbeginn des Unterrichts an den allgemeinbildenden Schulen des Landes nach den Sommerferien. Themen sind die Coronasituation, der Ukrainekrieg sowie die daraus resultierende Energiekrise und ihre Folgen für die Schulen in Niedersachsen.

Diesen Brief sowie die für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufen  I und II finden Sie unten auf der Seite zum Download. 

CORONAVIRUS: Brief des Ministers zum Schulstart nach den Osterferien

Lesen Sie hier den Brief des Kultusministers Grant Hendrik Tonne zum Wiederbeginn des Unterrichts nach den Osterferien 2022. Er erläutert die allgemeine Testpflicht an den ersten acht Schultagen sowie den Regularien zum Tragen von Masken. Weiteres Thema ist der Krieg in der Ukraine und dessen Folgen auch für Schulen in Niedersachsen.

CORONAVIRUS: Vorgehen nach den Herbstferien

Die niedersächsische Landesregierung plant bei gleichbleibender oder sich verbessernder Infektionslage ab dem 10.11.2021 eine weitere Reduzierung der Maskenpflicht im Unterricht. Zugleich ergeht die Aufforderung an bisher Ungeimpfte, einen der zahlreichen angebotenen Impftermine wahrzunehmen.

Für die Woche nach den Herbstferien gilt für alle Nichtgeimpften oder Nichtgenesenen eine tägliche Testpflicht!

Lesen Sie im Folgenden die Mitteilung des Kultusministers im Wortlaut. Die entsprechenden Briefe für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufen I und II finden unten auf der Seite.

Erster Schultag und Einschulung Jahrgang 5

Bereits vor Beginn des Schuljahres 2021/2022 gibt es einige Termine und Informationen, die zu beachten sind. Die Klassen- bzw. Kurslisten der Jahrgänge 6 sowie 11-13 hängen ab dem 30.08.2021 um 10 Uhr in der Pausenhalle aus. Hier finden sie zunächst die für den Schuljahresstart relevanten Informationen für die Jahrgänge 6-13, weiter unten auf der Seite dann die Informationen zur Einschulung und den ersten Schultagen unseres neuen Jahrgangs 5.

1. Schultag nach den Ferien - Jahrgänge 6-13: Donnerstag, 2.9.2021

Aufgrund der Hygienemaßnahmen ist in diesem Jahr die traditionelle gemeinsame Begrüßung der Schüler*innen durch die Schulleiterin nicht möglich. Die Rückkehr ans Ratsgymnasium muss leider deshalb ein wenig nüchterner ausfallen. Bitte die Testpflicht vor dem ersten Schultag beachten!

1. bis 4. Schultag für den 5. Jahrgang

Die ersten Tage an der Schule dienen vor allem dem Ankommen und Kennenlernen, darum gibt es in dieser Zeit viel Zeit mit der Klassenleitung. So können in schnell vertrauter Gemeinschaft die neuen Mitschüler*innen, das Gebäude und vieles Andere kennengelernt werden. Schließlich sollen sich unsere neuen Ratsgymnasiast*innen von Anfang an bei uns wohl fühlen!

Zahlreiche Informationen haben Sie und habt Ihr bereits dem Begrüßungsbrief der Koordinatorin Susanne Rohde entnehmen können. Hier nun der zeitliche Ablauf der ersten Schultage des Schuljahres 2021/2022:

Freitag, 3.9.2021

Montag, 6.9.2021

Dienstag, 7.9.2021 und Mittwoch, 8.9.2021

CORONAVIRUS: Elternbrief des Kultusministers zum Schuljahresbeginn

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

Lesen Sie hier die Ausführungen des niedersächsischen Kultusministers zum Wiederbeginn des Unterrichts nach den Sommerferien. Wichtigste Aspekte sind sicherlich die hohe Testfrequenz zu Beginn des Schuljahres sowie die Wiedereinführung der grundsätzlichen Maskenpflicht. Der Elternbrief im Wortlaut:

CORONAVIRUS: Inzidenz dauerhaft unter 50 – Rückkehr in “Szenario A” ab Montag

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

ab Montag, den 31.05., kehrt der Landkreis Rotenburg wieder in Szenario A zurück. Das heißt, dass dann alle Schülerinnen und Schüler gleichzeitig am Präsenzunterricht teilnehmen. (→Pressemitteilung des Landkreises)

Damit dieser Neustart erfolgreich gelingt, weise ich noch einmal auf folgende Regeln hin:

  • Im Schulgebäude gilt weiterhin überall Maskenpflicht. Auch in den Pausen sind auf dem Schulhof weiterhin Abstand und Kohortenregelung einzuhalten.
  • Wir können jetzt in der 7./8. Stunde wieder zu unserer bewährten Regelung der verdoppelten Stunden zurückkehren. Das heißt in der kommenden Woche (22.KW) wird die 8. Stunde verdoppelt.

Bitte unterstützen Sie Ihre Kinder dabei, sich am Montagmorgen zu testen und bescheinigen Sie die negative Testung mit Ihrer Unterschrift.

Sicherlich werden noch viele weitere Fragen zum Schulbetrieb auftauchen. Bewahren Sie sich hierbei  weiterhin Ihre Zuversicht und Gelassenheit. Wir werden wie bisher alle Probleme gemeinsam im Gespräch klären und sicherlich gute und tragfähige Lösungen finden.

Viele Grüße

Iris Rehder (Schulleiterin Ratsgymnasium Rotenburg/Wümme)

CORONAVIRUS: Rückkehr ins Szenario B ab Montag, den 10. Mai 2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

wie Sie dem Brief des Herrn Kultusministers entnehmen können, wird ab Montag, den 10. Mai, auch in Niedersachsen der bundesweite Inzidenzrichtwert von 165 gelten.

Damit ist es auch dem Landkreis Rotenburg und dem Ratsgymnasium möglich, ins Szenario B zurückzukehren.

  • Am kommenden Montag kann dann zunächst die Gruppe B in die Schule zurückkehren.
  • Gruppe A kann plangemäß am Montag nach Himmelfahrt (17. Mai) wieder beginnen.

Mitteilungen des Kultusministers

Hier finden Sie die Briefe für Eltern, Erzeihungsberechtigte und Schüler:innen zum Herunterladen.

Bitte verwenden Sie das zu Hause befindliche Testkit für einen Selbsttest am ersten Schultag Ihres Kindes. Wir werden dann in der Schule weitere Testkits aushändigen. Da die durch die Behörde festgelegten Testtage mittlerweile flexibler gehandhabt werden dürfen, werden wir danach den Testturnus montags und donnerstags beibehalten. Sollte der Montag schulfrei sein – wie etwa nach Pfingsten (24./25. Mai)– führen Sie den häuslichen Test bitte am ersten Schultag nach der unterrichtsfreien Zeit (26. Mai) durch.

Wie immer werde ich Sie über die weitere Entwicklung über die Homepage und die Mailverteiler auf dem Laufenden halten.

Viele Grüße aus dem Ratsgymnasium

Ihre Iris Rehder (Schulleiterin)

CORONAVIRUS: Abholung der Testkits am 12. April – Wichtige Informationen

Das Testverfahren, das an einigen niedersächsischen Schulen bereits vor den Osterferien erprobt wurde, wird nach Ostern mit einigen Veränderungen fortgesetzt:

Im Sinne größtmöglicher Sicherheit für alle Beteiligten werden die regelmäßigen Testungen zu Hause stattfinden und verpflichtend für alle  Schülerinnen und Schüler sein. Verpflichtende Tests zu Hause sind aus rechtlichen Gründen verknüpft mit der Aufhebung der Präsenzpflicht in allen Schuljahrgängen. Sie haben damit die Möglichkeit, Ihr Kind vom Präsenzunterricht befreien zu lassen, wenn Sie keine Testung vornehmen wollen. Ihr Kind erhält dann Materialien zur Bearbeitung von den unterrichtenden Lehrkräften.

Des Weiteren erfordert das Testen zu Hause eine gewisse Kontrolle der Ergebnisse in der Schule. Die Erziehungsberechtigten bestätigen dafür durch ihre Unterschrift mit jeweiligem Datum auf dem am Montag ausgehändigten Formblatt die Durchführung des Tests vor Unterrichtsbeginn. Diese Unterschrift wird zu Beginn der 1. Unterrichtsstunde überprüft.

Ohne ein negatives Testergebnis können Schülerinnen und Schüler nicht am Präsenzunterricht und nicht an der Notbetreuung teilnehmen. Sollte eine Schülerin oder ein Schüler sich am dafür vorgesehenen Tag nicht vor Unterrichtsbeginn zu Hause getestet haben oder die Bestätigung durch die Erziehungsberechtigten fehlen, wird ausnahmsweise in der Schule getestet. Um den schulischen Alltag nicht unnötig zu belasten, muss es sich bei diesen Nachtestungen um absolute Ausnahmefälle handeln. Im Normalfall wird vor der Schule zu Hause getestet.

Alle wichtigen Informationen finden Sie noch einmal zusammengefasst auf dem Informationsblatt “Testpflicht: Formular für Eltern”, dessen Erhalt Sie uns bitte bei Ausgabe der ersten Test-Kits bestätigen.

Für die Testung direkt nach den Osterferien ist eine Sonderregelung erforderlich, da die Schülerinnen und Schüler zu Hause in der Regel nicht über die erforderlichen Test-Kits verfügen. Deshalb beginnt der reguläre Präsenzunterricht erst am Dienstag, und Montag, der 12. April 2021, wird als „Abholtag“ genutzt.

Wenn Ihre Kinder die Test-Kits abholen, müssen sie die von Ihnen unterschriebene Bestätigung über die Elterninformation mitbringen. Falls Sie selbst kommen, ist es auch möglich, die Bestätigung am Ratsgymnasium auszufüllen. Um an diesem Tag Menschenansammlungen im Ratsgymnasium zu vermeiden, finden Sie hier einen Zeitplan zur Abholung, dem Sie folgen sollten, soweit Ihnen das im Rahmen Ihrer Verpflichtungen möglich ist:

Gerade aus dem direkten Einzugsbereich Rotenburg sollten sich unsere Schülerinnen und Schüler an die angebenden Abholzeiten halten.  Für Familien aus dem weiteren Einzugsbereich, die vormittags auf den Bustransport angewiesen wären, stehen wir nachmittags ab 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr für die Abholung der Test-Kits in der Aula zur Verfügung.

Wenn unterschriebene Elterninformationen für mehrere Kinder vorgelegt werden, ist es selbstverständlich möglich und durchaus wünschenswert, mehrere Test-Kits abzuholen und so den Besucherfluss am Ratsgymnasium zu reduzieren.

Anschließend finden Testungen immer dienstags und donnerstags statt. Geplant ist, dass die Schülerinnen und Schüler dann bei der Überprüfung der unterschriebenen Bestätigung für den negativen Test jeweils auch Test-Kits für den nächsten Testtermin erhalten.

Sollten Sie wider Erwarten von der oben erwähnten Möglichkeit Gebrauch machen, Ihr Kind von der Präsenzpflicht befreien zu lassen, ist es zwingend erforderlich, uns den entsprechenden Antrag am Montag bis 13:00 Uhr per Mail (sekretariat@ratsgymnasium-row.eu) zukommen zu lassen.

Auch wenn ich zuversichtlich hoffe, dass es nicht zu diesem Fall kommen wird, weise ich ausdrücklich auf folgenden Sachverhalt hin: Schülerinnen und Schüler, die ungetestet in die Schule kommen und die morgendliche Nachtestung in der Schule verweigern, können weder am Präsenzunterricht noch an der Notbetreuung teilnehmen. Sie erhalten Arbeitsmaterial für zu Hause und müssen durch die Erziehungsberechtigten abgeholt werden.

Auch wenn die Organisation der Selbsttests zu Hause uns allen wiederum einiges abverlangt, sehe auch ich persönlich keine Alternative zu diesem Vorgehen und bitte Sie deshalb ausdrücklich um Ihre weitere Unterstützung, um die Pandemie gemeinsam zu überwinden und zu einem verlässlichen Unterricht in Präsenz zurückzukehren.

Viele Grüße aus dem Ratsgymnasium

Ihre Iris Rehder (Schulleiterin)

Das Land Berlin hat die folgenden fremdsprachlichen Erklärvideos zu den Corona-Selbsttests der Firma Siemens zur Verfügung gestellt – grundsätzlich funktionieren aber die Produkte anderer Hersteller nach dem gleichen Prinzip.