Inhalte im Zentralabitur 2021

Das Niedersächsische Kultusministerium hat auf die coronabedingten Ausfälle des letzten Halbjahres reagiert. Die Inhalte im Zentralabitur 2021 wurden der Situation angepasst. Damit wird im Interesse der Schüler*innen darauf Rücksicht genommen, dass bestimmte fachliche Inhalte nicht in der gewohnten Intensität vermittelt und aufgenommen werden konnten.

Genaue fachspezifische Informationen finden Sie hier:

Hinweise für das Zentralabitur 2021

Fachbezogene Hinweise und thematische Schwerpunkte | allgemeine Hinweise zur Abiturprüfung | Informationen zur Präsentationsprüfung | Termine

Die fachspezifischen Hinweise werden durch die Fachschaften des Ratsgymnasiums in den nächsten Wochen in die Lehrpläne aufgenommen und zu Beginn des nächsten Schulhalbjahres bekanntgegeben.

Elterninformation im Juni 2020

Liebe Eltern,

vom 15. Juni an sind jetzt auch die Jahrgänge 5 und 6 wieder in den Präsenzunterricht zurückgekehrt. Anders als an vielen anderen Schulen konnten wir unsere räumliche Situation so ausgestalten, dass wir den Präsenzunterricht für alle Jahrgänge gleichzeitig anbieten können. Darüber sind wir bei allen Einschränkungen, die uns zur Zeit noch auferlegt sind, sehr froh. Der Wechsel von Präsenzunterricht und Homeschooling wird uns mindestens bis zu den Sommerferien noch weiter begleiten. Die Umsetzung der sogenannten AHA-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) im schulischen Alltag gelingt zunehmend besser.

Das Ratsgymnasium hatte die Gelegenheit, die Situation von Schule unter den Bedingungen der Corona-Pandemie auch mit dem Generalsekretär der SPD Lars Klingbeil zu erörtern. Gemeinsam mit Vertretern und Vertreterinnen von Schüler- und Elternschaft sowie Kollegium haben wir uns über die aktuellen Fragen und Erfordernisse bei der Schulöffnung ausgetauscht. Auch wenn ein solches Gespräch die bestehenden Probleme nicht unmittelbar beseitigt. Ist es ermutigend, dass sich nahezu alle gesellschaftlichen Gruppen gemeinsam bemühen, die anstehenden Aufgaben zu bewältigen.

Über das Verfahren zur Schulbuchausleihe über Iserv sind Sie ja bereits gesondert informiert worden.

Die aktualisierten Hinweise für das Zentralabitur 2021 erhält der 12. Jahrgang gesondert durch die Jahrgangsleitung und die Fachlehrkräfte.

Die Zeugniskonferenzen finden wie geplant am 08./09. 07.statt. Die Klassenelternvertreter werden wie immer gesondert geladen. Die Zeugnisausgabe wird in den Teilgruppen erfolgen. Dabei erhält die Gruppe B (grün) ihre Zeugnisse bereits am Dienstag, den 14.07., in der 6. Stunde und beginnt damit die Sommerferien einen Tag früher. Die Gruppe A (rot) besucht den Präsenzunterricht am 15.07. An diesem Tag endet der Unterricht mit der Zeugnisausgabe in der 3. Stunde. Die Schulbusse fahren entsprechend.

Zur Zeit lässt sich der genaue Ablauf des Schulbeginns nach den Sommerferien noch nicht festlegen. Bitte informieren Sie sich gegen Ende der Sommerferien gemeinsam mit Ihren Kindern über das Verfahren, das dann aktuell sein wird.

Das niedersächsische Kultusministerium hat eine dringende Empfehlung ausgesprochen, alle Schulfahrten in diesem Kalenderjahr auszusetzen. Die möglicherweise entstehenden Stornokosten werden vom Land übernommen, wenn die konkrete Absage der Fahrt bis zum 30. Juni erfolgt. Deshalb habe ich mich entschlossen, alle 2020 noch anstehenden Fahrten am Ratsgymnasium abzusagen. Bereits gezahlte Fahrtkosten werden noch von den Sommerferien an Sie zurückerstattet. Auch wenn ich diese Entscheidung bedauere, wiegt die Sorge über die unvorhersehbare Infektionslage und die Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens sowie veränderter Reiseroutinen mit Abstandswahrung und Hygienevorschriften schwerer.

Auch wenn wir uns in diesem Sommer alle in unseren Reiseplänen einschränken müssen, ermöglichen uns unsere regionalen Strukturen dennoch hinreichend Bewegung. Wie jedes Jahr gibt es dazu das Stadtradeln, das dieses Jahr coronabedingt etwas später stattfindet: von Sonntag, den 5. bis Sonnabend, den 25. Juli. Wie bereits in den letzten Jahren nimmt das „Team Ratsgymnasium“ in Rotenburg an diesem bundesweiten Wettbewerb teil. Wir können während der Schulzeit und auch während der Sommerferien in dieser Gruppe unsere gefahrenen Radfahrkilometer online registrieren lassen. Da viele Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler das Fahrrad intensiv nutzen, ist dieser Wettbewerb eine gute Gelegenheit, gesund und umweltfreundlich gemeinsam Kilometer zu sammeln.

Dazu sollten sich möglichst viele von uns auf der Homepage von STADTRADELN unter dem Unterpunkt „Mitmachen/Registrierung Radelnde“ im Bundesland Niedersachsen, Kommune Rotenburg (Wümme) beim „Team Ratsgymnasium“ anmelden. Dem Klimaschutz dient das STADTRADELN in jedem Fall!

Abschließend danke ich ausdrücklich meinen Kolleginnen und Kollegen, unseren Schülerinnen und Schülern und Ihnen als Elternschaft des Ratsgymnasiums für die tätige Unterstützung in den letzten Monaten. Viele positive Rückmeldungen und zuverlässige und tatkräftige Hilfe haben es uns auch unter schwierigen Bedingungen ermöglicht, Lernprozesse weiterhin gewinnbringend und sinnstiftend zu gestalten und die Schule wieder für alle Schülerinnen und Schüler zu öffnen.

Uns allen wünsche ich einen Sommer, der nach anstrengenden und ungewissen Zeiten trotz aller weiter bestehenden Einschränkungen mit Sonne und Licht auch wieder verhaltenen Optimismus und Erholung ermöglicht.

Bleiben Sie weiterhin gesund und behütet.

Ihre

Iris Rehder

„Corona war ein Brennglas für die Digitalisierung“ – Lars Klingbeil zu Gast am RGR

Zeigte sich als geduldiger Zuhörer: Lars Klingbeil

Vor allem zum Zuhören sei er hier, sagte der Gast aus Berlin in die in großem Abstand zueinander sitzende Runde in der Aula des Ratsgymnasiums Rotenburg. Lars Klingbeil, Generalsekretär der SPD und selbst Kind der Region war gemeinsam mit Dörte Liebetruth, MdL für den Wahlkreis Verden, an die Gerberstraße gekommen, um mit Schülerinnen und Schülern, Elternvertretern, dem Personalrat des Ratsgymnasiums sowie der Schulleitung über die Folgen der Corona-Pandemie für das System Schule zu sprechen und sich ungefilterte Meinungen einzuholen.

Nach herzlicher Begrüßung durch Schulleiterin Iris Rehder konnte Lars Klingbeil nicht umhin, kurz von den eigenen Erfahrungen bei Besuchen an Schulen aus den vergangenen Tagen und Wochen zu berichten, von den Treffen mit Schülerinnen und Schüler und Kollegien, den abgesagten Besuchen von Unterrichtsgruppen aus der Region bei ihm in Berlin.

„Wir können alle stolz darauf sein, wie wir die vergangenen Monate gemeistert haben – jetzt wollen wir aber auch die Mängel hören!“ Er setzte dabei gleich Akzente auf die Kernthemen, die alle Anwesenden umtrieben: Digitalisierung, Präsenzunterricht und Homeschooling, die bestehenden und geplanten Maßnahmen zur Schulöffnung. „Ich habe in diesen Tagen keine Beschwerden über unsere Schulen oder die Lehrerinnen und Lehrer gehört – mein Eindruck ist: Es läuft!“ Aber Schülerinnen und Schüler machten sich eben auch Sorgen um ihre Zukunft, ein wesentlicher Aspekt sei da die weitere Digitalisierung der Schulen. „Wie klappt das bei Ihnen? Haben sie da Möglichkeiten?“, so die Frage in Richtung der Schulgemeinschaft.

Personalrätin und Schülersprecher

Iris Rehder konnte sich an dieser Stelle beim Landkreis Rotenburg für schnelle und unbürokratische Hilfe bedanken – bemerkenswerter Zufall: Gerade während der Gesprächsrunde installierte eine Fachfirma im Keller der Schule den neuen, wesentlich Leistungsstärkeren Server für das Schulnetzwerk, der das Ratsgymnasium technisch für die Anforderungen der kommenden Jahre ertüchtigt. Gleichzeitig werden bereits seit mehreren Wochen vom Landkreis die Zugriffspunkte im Gebäude aufgerüstet. Der Schulträger habe sehr schnell reagiert, nun sei es aber wichtig, so ergänzend der stellvertretende Schulleiter Jonas Kruse, keine Investitionen in teure Technik zu tätigen, ohne zuvor ein klares Nutzungskonzept zu entwickeln. Als wesentlich warf Personalrätin Bianca Baecker hier auch die Frage des rechtlichen Rahmens auf. Die Lehrkräfte müssten im Spagat zwischen digitalem und analogem Lehrbetrieb derzeit häufig von Stunde zu Stunde Unterricht ganz neu denken – da sei ein klares Digitalisierungskonzept ebenso notwendig wie ein daten-, arbeits- und dienstrechtlicher Rahmen.

Die Elternvertretung verlieh ihren Sorgen Ausdruck

Die Vertreter der Schülerinnen und Schüler am Ratsgymnasium, Jannick Ballhaus und Tim Hartjen, betonten ebenso, dass es an einheitlichen Konzepten für die Nutzung von digitalen Unterrichtsmethoden fehle. Dies habe oftmals ebenso direkte Auswirkungen auf den analogen Präsenzunterricht. Als wesentlich machten beide aus, dass man auch auf Schülerseite nicht von einem einheitlichen Wissens- und Technikstand ausgehen könnte – eine Beobachtung, die die Vertreterinnen der Elternschaft mit dem Hinweis auf eine fehlende, auch digitale Lernmittel abdeckende Lehrmittelfreiheit untermauerten. Nur so könnten auch soziale Ungleichheiten aufgefangen werden, so Martina Patschull-Vellguth.

Sie sah grundsätzliche Probleme der Schulen in den oftmals dominierenden technischen Problemen, die aus wenig zeitgemäßer Ausstattung resultierten, aber nicht aus fehlendem Engagement der Schulen oder Lehrkräfte. In der gegenwärtigen Situation müsse indes schnell Klarheit über den Fortgang des Unterrichts geschaffen werden, auch angesichts des im kommenden Schuljahr anstehenden Abiturs müsse es weiter voran gehen. Elternvertreterin Ellen Wendt ergänzte, es seien leider nicht alle Eltern und Erziehungsberechtigten dem Dauerzustand des Homeschoolings gewachsen – weder fachlich noch zeitlich. Sie sah die abwartende Geduld vieler Eltern am Ende.

Dörte Liebetruth vertrat im Gespräch das Land Niedersachsen

Dörte Liebetruth erläuterte an dieser Stelle die Maßnahmen und den Phasenplan des Landes zur Lockerung der Coronamaßnahmen und betonte dabei die Unterschiedlichkeit der Situation in Niedersachsen. Priorität habe nach wie vor die Minimierung von Risiken für Schülerinnen und Schüler, Kollegien und, in der Folge, die Gesamtgesellschaft. Nicht desto trotz sei es begrüßenswert, dass ab dem 15. Juni alle Kinder in Niedersachsen wieder beschult würden.

Die Kinder und Jugendlichen müssten zurück in den direkten Kontakt und Austausch miteinander und mit den Lehrkräften kommen, pflichtete Schulleiterin Iris Rehder bei. „Schule ist eben auch ein den Alltag strukturierender Raum für Jugendliche“. Mit einem klaren Hygienekonzept sowie der Unterstützung durch Elternschaft und Schülerinnen und Schüler sei die Wiederaufnahme des Schulbetriebes bisher gut gemeistert worden, in den kommenden Wochen stelle aber die Rückkehr insbesondere auch der jüngeren Jahrgänge die Schule vor klare Platzprobleme.

Erhellend sei der Austausch gewesen, so bedankte sich zum Abschluss Lars Klingbeil bei allen Anwesenden. Vieles habe sich in den vergangenen Wochen und Monaten sehr schnell geändert, nun dürfe man nicht in den alten Trott zurückfallen, wenn andere Themen vielleicht vordergründig wichtiger würden als die Situation der Schulen im Land. „Corona,“ so Klingbeil, „war ein Brennglas für die Digitalisierung.“ Nun müsse es weiter voran gehen, ohne ganze Jahrgänge zurückzulassen. 

Im weiten Rund der Aula – dennoch in vielen Positionen nah beieinander

Rotenburger Kreiszeitung (14.06.2020)

Lesen Sie hier den Bericht der Rotenburger Kreiszeitung von Farina Witte.

Schulbuchausleihe am RGR ab jetzt über IServ

ACHTUNG: Schulbücher selbst anschaffen

Sollten Sie die Bücher selbst anschaffen wollen, können Sie die Bücherlisten herunterladen oder ausdrucken, indem Sie über den Button unten auf die Seite entsprechende Iserv-Seite gehen und den betreffenden Jahrgang wählen.

Dort finden Sie die rechts abgebildete Übersicht der Bücherlisten der Jahrgänge 5 bis 13, die sie von dort aus ansehen und mit allen relevanten Daten und Angaben herunterladen können.

Schulbücher ausleihen - mit und ohne IServ-Konto Ihres Kindes

Für die Anmeldung zur Schulbuchausleihe stehen Ihnen grundsätzlich zwei Möglichkeiten zur Verfügung, einmal mit und einmal ohne Nutzung des IServ-Kontos Ihres Kindes. Nachfolgend finden Sie Erklärungen für beide Anmeldewege.

I. Anmeldung mit dem IServ-Account Ihres Kindes:

  • Geben Sie Folgendes in die Eingabezeile Ihres Browsers (Internetexplorer, Mozilla Firefox, Google Chrome, o. Ä.) ein:

www.ratsgymnasium-row.eu/buecher

  • Melden Sie sich mit den Daten Ihres Kindes an.
  • Wählen Sie mit der Maus den Punkt Schulbücher in der Menüleiste auf der linken Seite:

  • Wählen Sie mit der Maus den Punkt Anmeldung in der oben angeordneten Menüleiste.
  • Für das weitere Vorgehen lesen Sie bitte unter „Anmeldung ohne den IServ Account Ihres Kindes“ (dritter Punkt) weiter.

II. Anmeldung ohne den IServ-Account Ihres Kindes:

  • Geben Sie Folgendes in die Eingabezeile Ihres Browsers (Internetexplorer, Mozilla Firefox, Google Chrome, o. Ä.) ein:

www.ratsgymnasium-row.eu/buecher

  • Sie werden nun direkt zur Anmeldung weitergeleitet:

  • Wählen Sie den Jahrgang, den Ihr Kind im Schuljahr 20/21 besuchen wird, durch Anklicken aus.
  • Füllen Sie alle Felder unter Erziehungsberechtigte/r und Schüler/in aus.

Hinweis: Hier genügt es, die Daten eines Erziehungsberechtigten einzutragen. Sollten Sie selbst keine Email-Adresse besitzen, können Sie die IServ-Adresse Ihres Kindes verwenden.

  • Falls begründet, setzen Sie bitte einen Haken vor „Ermäßigungsantrag stellen“ bzw. „Befreiungsantrag stellen“. Im Anschluss klicken Sie die Schaltfläche „Bücher auswählen“ an.

Hinweis: Der jeweilige Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung muss bis spätestens 6.7.2020 im Sekretariat des Ratsgymnasiums abgegeben werden. Hierzu wird ein gültiger Leistungsbescheid oder die Schulbescheinigungen der Geschwister – sollten diese auf eine andere Schule gehen – benötigt.

  • Bücher, die auf der Schulbuchliste als „nicht leihbar“ angezeigt werden, müssen von Ihnen eigenständig angeschafft werden.
  • Lesen sie die Leihbedingungen der Schule aufmerksam durch, stimmen Sie ihnen zu und klicken Sie mit der Maus auf die Schaltfläche „Prüfen & Absenden“:

  • Überprüfen Sie die von Ihnen getätigten Angaben zu Ihrer Person und der Ihres Kindes:
    • Sind alle Angaben korrekt, dann klicken Sie bitte auf „Absenden“.
    • Sollten Sie Fehler finden wählen Sie „bearbeiten“ aus. Dann können fehlerhafte Einträge korrigiert werden.

Profilwahlen für den kommenden Jahrgang 8

Hinter uns allen, Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften liegt eine Zeit mit völlig neuen Herausforderungen nicht nur schulischer Art, und auch mit dem Wiederbeginn des Präsenzunterrichts für die Jahrgänge 7 und 8 ist noch lange keine Normalität erreicht.

Trotzdem ist es für uns alle hier an der Schule schön zu wissen, dass wir jetzt auch den Jahrgang 7 in Teilgruppen immer mal wieder hier im Hause antreffen, damit wir von Angesicht zu Angesicht „live“ kommunizieren können.

Leider erlaubt es die gegenwärtige Situation nicht, den vorgesehenen Schnupperunterricht für die Wahl der Profile für den kommenden Jahrgang 8 durchzuführen, so dass sich die Profilfächer nicht in der Schule werden präsentieren können. Stattdessen verweisen wir in Ergänzung zu den allgemeinen Informationen auf dem Elternabend und den Infostunden für die jeweiligen Klassen auf diese aufschlussreichen Filme über die Profile in unserer Mittelstufe.

Weitere Informationen zu den Profilen

Wir bitten Sie als Eltern, sich gemeinsam mit Ihren Kindern ein wenig Zeit zu nehmen und abzuwägen, wie in den nächsten drei Jahren die schulische Laufbahn am Ratsgymnasium gestaltet werden soll: Im neusprachlichen, naturwissenschaftlichen oder musikalischen Profil oder aber im Profil Allgemeinbildung.

Diese besondere Bandbreite des Angebotes am Ratsgymnasium  ist eine attraktive Möglichkeit zur individuellen Schwerpunktsetzung in der Mittelstufe. Persönlichen Neigungen sind Eltern und Kindern wohlbekannt, dennoch können im Zweifelsfall selbstverständlich gerne auch die Lehrkräfte angesprochen werden, die auch am Schulvormittag gerne eine persönliche Einschätzung als Entscheidungshilfe geben.

Gewählt werden muss bis zum 12. Juni 2020. Der Wahlbogen steht hier und über den Button oben auf dieser Seite zum Download bereit.

CORONAVIRUS: Wiedereinstieg aller Sekundarstufe-I-Jahrgänge in den Unterricht

Liebe Eltern,

nachdem am vergangenen Montag der 12. Jahrgang ans Ratsgymnasium zurückgekehrt ist und am 18.5. die Jahrgänge 9 und 10 folgen werden, liegt jetzt auch ein Zeitplan des Landes Niedersachsen für die übrigen Jahrgänge vor:

Präsenzunterricht in den allgemeinbildenden Schulen:

Das heißt, dass voraussichtlich

  • der Jahrgang 11 am 25.05.,
  • die Jahrgänge 7 und 8 nach den Pfingstferien am 03.06. sowie
  • die Jahrgänge 5 und 6 am 15.06.

in die Schule zurückkehren werden. Alle Klassen werden vor dem Beginn des Präsenzunterrichts per Mail genau über die Einteilung der Teilgruppen, einen angepassten Stundenplan und ihren individuellen Unterrichtsbeginn informiert. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Einteilung in die Teillerngruppen in der Regel nach der Wahl der 2. Fremdsprache und den Profilen erfolgt, um klassenübergreifenden Unterricht zu vermeiden. Eine Elterninfo zur Schulbuchausleihe im kommenden Schuljahr folgt zeitnah. Die Jahrgänge 5 und 7 werden in einem gesonderten Anschreiben über das weitere Vorgehen zu den anstehenden Wahlen zur 2. Fremdsprache und das Profilangebot informiert.

Eine ganze Reihe von Lehrkräften wird bis zu den Sommerferien im Homeoffice verbleiben, da sie zu einer Risikogruppe gehört. Auch in den Präsenzphasen wird deshalb ein Teil des Fachunterrichts digital erfolgen. Soweit nötig erhalten die Schülerinnen und Schüler auch in der Schule die Gelegenheit, diese online gestellten Aufgaben zu bearbeiten.

Wir sind also weiterhin deutlich entfernt von einem „normalen“ Schulbetrieb, wie wir alle ihn in der Vergangenheit gewohnt waren. In unserem gesamten Alltag machen wir zurzeit die Erfahrung, dass wir uns alle die Rückkehr zur vertrauten Normalität zwar dringend wünschen, aber dass sich dieses Bedürfnis nicht so schnell erfüllen wird. Wir alle bemühen uns intensiv darum, den vielfältigen Anforderungen in der gegenwärtigen Situation gerecht zu werden. Dazu gehören Fragen der Hygieneverordnung ebenso wie eine angemessene Wissensvermittlung und der verlässliche Rahmen zwischenmenschlicher Beziehungen, der uns allen am Ratsgymnasium sehr wichtig ist.

Ich erlebe in diesen Tagen, dass unsere Schulgemeinschaft diese Aufgaben solidarisch meistert, und bin über die besonnene Zusammenarbeit von Kollegium, Schülerschaft und Elternhäusern sehr froh und Ihnen allen dankbar dafür. Dazu gehört auch eine gute und weiterhin intensive Kommunikation mit einander. Auch wenn ich die informellen Gespräche, die sich aus einer ungeplanten spontanen Begegnung heraus ergeben, sehr schätze, ist es beruhigend zu wissen, dass auch die digitale Kommunikation verlässlich funktioniert. Die Lehrkräfte bemühen sich um einen engen Austausch mit ihren Lerngruppen und suchen bei Problemen das persönliche Gespräch mit Ihnen. Bitte halten Sie das umgekehrt genauso. Nur so können wir in diesen schwierigen Zeiten gemeinsam das Gelingen von schulischem und außerschulischem Lernen sicherstellen.

Bleiben Sie weiterhin gesund und vor allem besonnen im Tun und Lassen!

Es grüßt Sie herzlich

Ihre

Iris Rehder

CORONAVIRUS: Wegeplan für den Wiederbeginn des Unterrichts

Mit dem 11. Mai 2020 sind mit den Mitgliedern des 12. Jahrgangs am Ratsgymnasium die ersten Schülerinnen und Schüler wieder im altvertrauten Gebäude an der Gerberstraße – und mit Ihnen auch ein Großteil der Lehrerschaft.

Aber es ist nicht alles beim Alten – und das wird es zumindest eine ganze Weile auch noch nicht sein. Neben der ungewohnten Situation, die Schule ausschließlich mit den Lehrkräften zu teilen sowie strikten Hygienemaßnahmen müssen sich unsere ersten Rückkehrenden auch an weitere tiefgreifende Veränderungen ihres Alltags gewöhnen:

Im Ratsgymnasium sind derzeit die Markierungsarbeiten für die auf Kontaktminimierung ausgelegten veränderten Laufwege im Gebäude in vollem Gange. Hausmeister und Schulassistent sperren Durchgänge, kennzeichnen Treppen und Gänge, hängen Beschilderungen und platzieren Desinfektionsstationen. 

Damit sich alle schon im Vorfeld ein wenig mit der veränderten Situation vertraut machen können, veröffentlicht das Ratsgymnasium schon einmal den Wegeplan.

Wir sind vorbereitet und freuen uns auf Euch!

Vorgegebene Laufwege im Ratsgymnasium

Eindrücke der Vorbereitungen

Anmeldungen am Ratsgymnasium für das Schuljahr 2020/21

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte unserer zukünftigen Ratsgymnasiastinnen und -gymnasiasten,

Corona wirbelt derzeit so Manches durcheinander und gestaltet den Übergang Ihrer Kinder zu uns als weiterführenden Schule zusätzlich aufregend und turbulent.

Für uns bedeutet das in diesem Jahr, dass wir in Vorfreude auf unsere Neulinge die Anmeldungsmodalitäten modifiziert haben:

Zuwegung zur Anmeldung in der Aula

Zum Vergrößern klicken
  • Die ausgeweiteten Anmeldefristen haben Sie möglicherweise bereits unserer Homepage entnommen: Um die täglichen Besucherzahlen an der Schule zu reduzieren, sind Anmeldungen schon ab dem 25. Mai möglich bis zum 5. Juni. Die Uhrzeiten entnehmen Sie bitte der Homepage (grundsätzlich gilt freitags von 8.00h bis 13.00h, sonst auch nachmittags).
  • Die Anmeldungen finden in unserer Aula statt, die bitte direkt vom Parkplatz aus zu betreten ist (siehe Plan). Dies vermeidet Besucherströme innerhalb unseres Schulgebäudes.
  • Wir stehen bei Bedarf unverändert zu persönlichen Beratungsgesprächen zur Verfügung.
  • Mitzubringen sind außerdem der Nachweis der Schwimmbefähigung , seit diesem Jahr auch der Nachweis eines bestehenden Masernimpfschutzes und ggf. eine Sorgerechtsbescheinigung.

Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen, und grüßen aus dem Ratsgymnasium.

Iris Rehder (Schulleiterin) und Susanne Rohde (Koordinatorin Sek.I)

Elterninformation zu Bewertung und Versetzung

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

wie bereits angekündigt sind nun die Regelungen für die Bewertung und Versetzung durch das Niedersächsische Kultusministerium an die besonderen Bedingungen der Corona-Pandemie angepasst worden. Die Behörde hat hierbei Vorgaben gemacht, die es uns als Schule ermöglichen, mit Augenmaß und im Sinne ihrer Kinder rücksichtsvolle und die Umstände berücksichtigende Bewertungs- und Versetzungsentscheidungen zu treffen. Im Folgenden werde ich Ihnen die wichtigsten Regelungen in Kürze erläutern.

Für den Fall, dass bis zum Ende des Schuljahres in bestimmten Bereichen kein Unterricht mehr erfolgt, wurden bereits zum 15.04.2020 von allen Fachlehrern auf Anweisung der Kultusbehörde die Noten und der Leistungsstand für jede Schülerin bzw. jeden Schüler dokumentiert. Dieser Leistungsstand bildet für den Fall, dass keine weiteren Leistungen im Unterricht erbracht werden können, die Grundlage für die Zeugniserstellung. Das umfasst auch die Bewertung des Arbeits-und Sozialverhaltens. Die in Heimarbeit angefertigten Aufgaben werden im Regelfall, damit sie den Schülern und Schülerinnen nicht zum Nachteil werden können, nicht in die Zeugnisnote einfließen. Auf Wunsch einer Schülerin bzw. eines Schülers werden aber durch die Lehrkraft erkennbar selbstständig erbrachte Leistungen aus der Heimarbeit benotet und fließen dann in die Zeugnisnote ein.

Die Bewertung des Arbeits-und Sozialverhaltens der Schülerinnen und Schüler nach Wiederbeginn der Schule wird nur dann für die Beurteilung am Ende des Schuljahres 2019/2020 berücksichtigt, wenn dies zu einer Verbesserung führt.

Leistungen in Fächern, die ausschließlich im zweiten Schulhalbjahr epochal unterrichtet werden, müssen bewertet werden und die Note erscheint auf dem Zeugnis. Sie wird aber nur dann bei Versetzungen, Abschlüssen oder der Berechnung von Notendurchschnitten berücksichtigt, wenn sie zum Ausgleich schwacher Leistungen in anderen Fächern bzw. zur Verbesserung des Notendurchschnitts sowohl bei Versetzungen als auch bei Abschlüssen oder Übergängen beitragen kann. Das bedeutet zum Beispiel, dass eine mangelhafte Leistung in einem Fach, das nur im zweiten Halbjahr unterrichtet wurde, die Versetzung nicht gefährdet, auch dann nicht, wenn eine weitere mangelhafte Leistung vorliegt. Diese Nicht-Berücksichtigung der Note wird entsprechend auf dem Zeugnis vermerkt.

Bei den Versetzungskonferenzen sind die vorgeschriebenen Ausgleichsregelungen gemäß §§ 5 und 6 der Versetzungsverordnung ausnahmslos für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich anzuwenden. Das bedeutet, dass eine Schülerin oder ein Schüler, der zwei mangelhafte Leistungen oder eine ungenügende Leistung im Zeugnis hat, diese mit befriedigenden Leistungen bzw. einer guten Leistung in Fächern, die im Umfang gleichwertig sind, in jedem Fall ausgleichen kann. Auch darf eine hohe Fehlquote, für die die Schüler und Schülerinnen nicht verantwortlich sind, nicht zum Nachteil bei der Versetzung am Schuljahresende werden.

Wenn keine Ausgleichsfächer vorliegen, regelt gemäß der Versetzungsverordnung §7 die Versetzung in Folge einer Nachprüfung. In der derzeitigen Situation haben alle Schülerinnen und Schüler, die im 5. bis 9. Schuljahrgang wegen mangelhafter Leistungen in zwei Fächern oder ungenügender Leistungen in einem Fach nicht versetzt würden, zum Ende des laufenden Schuljahrs 2019/2020 generell einen Anspruch auf eine Nachprüfung. Das bedeutet zum Beispiel, dass Schülerinnen und Schüler, die zwei mangelhafte Leistungen im Zeugnis hätten und diese nicht über die oben erläuterte Regelung ausgleichen können, den Anspruch darauf haben, diese mangelhaften Leistungen durch eine Nachprüfung zu verbessern. Die Auswahl des Faches wird den Erziehungsberechtigten oder der volljährigen Schülerin oder dem volljährigen Schüler überlassen. Die Durchführung erfolgt dann nach wie vor entsprechend den Regelungen in den §§ 8 und 9 WeSchVO.

Selbstverständlich kann es trotzdem zu Entscheidungen über eine Nichtversetzung kommen, wenn sich schon im ersten Schulhalbjahr ungenügende oder mangelhafte Leistungen in einem Maße gehäuft haben, dass der Lernrückstand zu groß ist, um für den Schüler oder die Schülerin eine erfolgreiche Perspektive im Versetzungsfall zu gewährleisten. In solchen Fällen, in denen auch Ausgleichsregelungen und Nachprüfungen keine Wirkung mehr entfalten, wird im Sinne der Schüler entschieden, dass eine Wiederholung sinnvoll ist. Auch eine freiwillige Wiederholung eines Schuljahrgangs ist nach wie vor möglich. Der Klassenlehrer steht in einem solchen Fall selbstverständlich für Beratungsgespräche zur Verfügung.

Falls noch Fragen zu den aktuellen Regelungen zur Bewertung und Versetzung auftreten sollten, suchen Sie sich bitte das Gespräch mit der Schule! Das kann sowohl die Klassenlehrkraft, die Sek-I-Koordinatorin Frau Rohde oder die Schulleitung sein.

In einer Hinsicht bin ich mir sicher: Wir als Ratsgymnasium, das heißt Schüler, Eltern und Lehrer gemeinsam, werden uns darum bemühen, die negativen Folgen der Pandemie für unser gemeinsames Lehren und Lernen, so gering wie möglich zu halten.

Bleiben Sie gesund!

Viele Grüße aus der Gerberstraße,

Iris Rehder (Schulleiterin)

CORONAVIRUS: Elterninformationen zur stufenweisen Wiederaufnahme des Unterrichts in den Jahrgängen 5 – 10

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

in den vergangenen Tagen sind niedersachsenweit eine Fülle von Regelungen für den schrittweisen Wiedereinstieg in den Schulunterricht ergangen und es werden in der nächsten Zeit weitere folgen.

Wir passen diese Vorgaben an die konkrete Situation am Ratsgymnasium an und teilen Ihnen den aktuellen Stand laufend über Iserv und unsere Homepage mit. Informationen über die Organisation des Unterrichts für die Jahrgänge 11 und 12 finden Sie bereits auf der Homepage. Die Betroffenen haben darüber hinaus eine Mail über Iserv erhalten.

Auch für die Jahrgänge 5–10 gilt, dass die Klassen bei Wiederaufnahme des Unterrichts jeweils umschichtig in zwei Lerngruppen unterrichtet werden. Das Ratsgymnasium folgt dabei dem unten dargestellten Modell:

Die Einteilung der Lerngruppen erfolgt durch die Schulleitung und wird den Klassen über Iserv mitgeteilt. Vorrangig bemühen wir uns hierbei, klassenübergreifenden Unterricht in Kursen (2. Fremdsprache, Religion/WuN, Profile) so weit wie möglich zu vermeiden.

Die anstehenden Wahlen zu der 2. Fremdsprache (Jg. 5) und den Profilen (Jg. 7) werden erst erfolgen, wenn alle Schüler*innen die Gelegenheit hatten, die Angebote ausführlich kennenzulernen.

Bis wir unsere Schüler*innen wieder in der Schule begrüßen können, setzen wir den digitalen Unterricht in der bereits beschriebenen Weise fort. Bitte beachten Sie auch die Tipps für das Lernen zu Hause, die sich im Brief des Kultusministers finden.

Für die tägliche Lernzeit zu Hause gelten folgende Richtwerte:

  • Schuljahrgänge 5 bis 8 des Sekundarbereiches I: 3 Stunden
  • Schuljahrgänge 9 und 10 des Sekundarbereiches I: 4 Stunden
  • Schuljahrgänge 11-13 des Sekundarbereiches II: 6 Stunden

Durch die Berücksichtigung von Wochenplänen lassen sich in der Regel Überlastungen an einzelnen Tagen vermeiden. Sollten sich dennoch Probleme ergeben, kontaktieren Sie gerne über eine Mail auf Iserv die Klassenleitung, die sich besonders um die Koordinierung der Aufgaben bemüht.

Probleme durch die Überlastung des Servers zu Spitzenzeiten treffen in dieser Zeit nahezu alle Bemühungen, in digitalen Gruppen zu kommunizieren. Unsere externen Partner bemühen sich, diese Schwierigkeiten zeitnah zu beheben. Bis dahin lässt es sich nicht vermeiden, digitale Treffen auch außerhalb der üblichen vormittäglichen Unterrichtszeiten zu vereinbaren. Ich bitte ich Sie hier um die Geduld und Gelassenheit, die wir im Alltag gerade ohnehin verstärkt an den Tag legen müssen.

Uns allen ist bewusst, dass unter den gegenwärtigen Bedingungen nicht der gesamte im Kerncurriculum aufgeführte Stoff bis zum Schuljahresende vermittelt werden kann. Deshalb stimmen sich die Fachgruppen darüber ab, inwieweit der Themenkanon für das laufende Schuljahr „ausgedünnt“ werden kann. Dabei verständigen wir uns darauf, welche Inhalte ggf. verzichtbar sind bzw. auf das kommende Schuljahr verschoben werden können. Selbstverständlich werden diese besonderen Umstände auch bei allen Entscheidungen zur Bewertung, Notenermittlung und insbesondere Versetzung zum Wohle der Schüler*innen berücksichtigt.

Die täglichen Belastungen beim Lernen zu Hause sind für alle Beteiligten ungewohnt und zum Teil wirklich hoch. Auf Iserv verweisen wir deshalb auf das Hilfsangebot: „kein Kind alleine lassen“ . Darüber hinaus können Sie aber bei Problemen selbstverständlich auch unsere Beratungslehrkräfte kontaktieren. Diese rufen bei Angabe einer Nummer auch gerne telefonisch zurück.

Die Notbetreuung am Ratsgymnasium wird – wie durch die Behörden vorgegeben – zurückhaltend gewährt und in Anspruch genommen. Bei Bedarf können Sie sich hier über die geltenden Richtlinien informieren: Bei zunehmend frühlingshaftem, sonnigem Wetter wünsche ich uns allen Zuversicht und Hoffnung für die kommenden Wochen

Ihre

Iris Rehder

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