Nachdem sich in der vergangenen Woche mehr als 2,700 Besucher (!) die Galerie der Lehrkräftedes Ratsgymnasiums angeschaut haben, sind nun die Schülerinnen und Schüler von der Gerberstraße dran zu zeigen, in welchen Folterkellern sie die gnadenlose Flut an kniffligsten Aufgaben bearbeiten müssen… Viel Vergnügen!
Wir passen diese Vorgaben an die konkrete Situation am Ratsgymnasium an und teilen Ihnen den aktuellen Stand laufend über Iserv und unsere Homepage mit. Informationen über die Organisation des Unterrichts für die Jahrgänge 11 und 12 finden Sie bereits auf der Homepage. Die Betroffenen haben darüber hinaus eine Mail über Iserv erhalten.
Auch für die Jahrgänge 5–10 gilt, dass die Klassen bei Wiederaufnahme des Unterrichts jeweils umschichtig in zwei Lerngruppen unterrichtet werden. Das Ratsgymnasium folgt dabei dem unten dargestellten Modell:
Die Einteilung der Lerngruppen erfolgt durch die Schulleitung und wird den Klassen über Iserv mitgeteilt. Vorrangig bemühen wir uns hierbei, klassenübergreifenden Unterricht in Kursen (2. Fremdsprache, Religion/WuN, Profile) so weit wie möglich zu vermeiden.
Die anstehenden Wahlen zu der 2. Fremdsprache (Jg. 5) und den Profilen (Jg. 7) werden erst erfolgen, wenn alle Schüler*innen die Gelegenheit hatten, die Angebote ausführlich kennenzulernen.
Bis wir unsere Schüler*innen wieder in der Schule begrüßen können, setzen wir den digitalen Unterricht in der bereits beschriebenen Weise fort. Bitte beachten Sie auch die Tipps für das Lernen zu Hause, die sich im Brief des Kultusministers finden.
Für die tägliche Lernzeit zu Hause gelten folgende Richtwerte:
Schuljahrgänge 5 bis 8 des Sekundarbereiches I: 3 Stunden
Schuljahrgänge 9 und 10 des Sekundarbereiches I: 4 Stunden
Schuljahrgänge 11-13 des Sekundarbereiches II: 6 Stunden
Durch die Berücksichtigung von Wochenplänen lassen sich in der Regel Überlastungen an einzelnen Tagen vermeiden. Sollten sich dennoch Probleme ergeben, kontaktieren Sie gerne über eine Mail auf Iserv die Klassenleitung, die sich besonders um die Koordinierung der Aufgaben bemüht.
Probleme durch die Überlastung des Servers zu Spitzenzeiten treffen in dieser Zeit nahezu alle Bemühungen, in digitalen Gruppen zu kommunizieren. Unsere externen Partner bemühen sich, diese Schwierigkeiten zeitnah zu beheben. Bis dahin lässt es sich nicht vermeiden, digitale Treffen auch außerhalb der üblichen vormittäglichen Unterrichtszeiten zu vereinbaren. Ich bitte ich Sie hier um die Geduld und Gelassenheit, die wir im Alltag gerade ohnehin verstärkt an den Tag legen müssen.
Uns allen ist bewusst, dass unter den gegenwärtigen Bedingungen nicht der gesamte im Kerncurriculum aufgeführte Stoff bis zum Schuljahresende vermittelt werden kann. Deshalb stimmen sich die Fachgruppen darüber ab, inwieweit der Themenkanon für das laufende Schuljahr „ausgedünnt“ werden kann. Dabei verständigen wir uns darauf, welche Inhalte ggf. verzichtbar sind bzw. auf das kommende Schuljahr verschoben werden können. Selbstverständlich werden diese besonderen Umstände auch bei allen Entscheidungen zur Bewertung, Notenermittlung und insbesondere Versetzung zum Wohle der Schüler*innen berücksichtigt.
Die täglichen Belastungen beim Lernen zu Hause sind für alle Beteiligten ungewohnt und zum Teil wirklich hoch. Auf Iserv verweisen wir deshalb auf dasHilfsangebot: „kein Kind alleine lassen“ . Darüber hinaus können Sie aber bei Problemen selbstverständlich auch unsere Beratungslehrkräftekontaktieren. Diese rufen bei Angabe einer Nummer auch gerne telefonisch zurück.
Die Notbetreuung am Ratsgymnasium wird – wie durch die Behörden vorgegeben – zurückhaltend gewährt und in Anspruch genommen. Bei Bedarf können Sie sich hier über die geltenden Richtlinien informieren: Bei zunehmend frühlingshaftem, sonnigem Wetter wünsche ich uns allen Zuversicht und Hoffnung für die kommenden Wochen
„Wo kommen eigentlich unsere Heimbeschulungsaufgaben her?“ – mancher Schüler und manche Schülerin mag sich diese Frage ab und zu stellen. Die folgenden Bilder geben Euch Antwort, wo Eure Lehrerinnen und Lehrer während der Coronakrise so Ihre Arbeit verrichten…
BONUS: Erste Videokonferenz am RGR als historisches Bilddokument
Hier kann man recht eindrucksvoll sehen, was passiert, wenn Lehrer neue Technik ausprobieren. Wenn jemand von denen Euch das nächste Mal sagt, Ihr sollt keinen Quatsch machen…
Liebe Erziehungsberechtigte der Jahrgangsstufe 11 und 12,
wir hoffen, Sie haben die Corona-Zeit bislang gut überstanden und möge das auch weiterhin so sein. Die Zeit des häuslichen Arbeitens ist für alle eine Herausforderung. Wir danken Ihnen schon mal für Ihre Unterstützung in dieser besonderen Zeit.
Die Schulleitung hat folgende Regelungen zum Umgang mit der gymnasialen Oberstufe getroffen:
Für die Klassen – / Kursgrößen gilt für den Präsenzunterricht (Jg. 12: ab 11. Mai 2020; Jg. 11 ab 25. Mai) Folgendes:
Die Klassen / Kurse werden im Jahrgang 11 und 12 in zwei Gruppen geteilt.
In den Jahrgängen 11 und 12 werden die Schülerinnen und Schüler nach Alphabet des Nachnamens zugeordnet. D.h. Schülerinnen und Schüler von A bis einschließlich K werden als Gruppe A (rot) und die Schülerinnen und Schüler von L bis Z werden als Gruppe B (grün) nach folgendem Muster unterrichtet
Für die Klausuren gelten folgende Aspekte:
Alle Lerngruppen, die bis jetzt noch keine Klausur geschrieben haben, müssen eine Klausur schreiben oder eine angemessene Klausurersatzleistung (fachpraktische Arbeit oder eine Hausarbeit mit festzusetzender Frist) erbringen. Über die Art und den Zeitpunkt der Klausur (bzw. der Ersatzleistung) entscheiden die Fachlehrkräfte und die Schulleitung.
Für den Jahrgang 12 gilt, dass die Klausuren in P1 bis P3 nur zweistündig statt vierstündig geschrieben werden.
Für die Kommunikation in den Jahrgängen 11 und 12 gilt:
Bis zur Wiederaufnahme des Unterrichts werden die KlassenlehrerInnen / TutorInnen einmal pro Woche die Schülerinnen und Schüler persönlich kontaktieren (per IServ oder Telefon).
Darüber hinaus halten alle Fachlehrkräfte den Kontakt über IServ zu den Schülerinnen und Schüler aufrecht, um gegebenenfalls individuelle Sprechzeiten mit ihnen vereinbaren zu können.
Noch ein Hinweis zum Schluss: Die häuslichen Aufgaben sind verpflichtend und bewertbar.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen als Jahrgangsleiter*in natürlich gerne zur Verfügung.
Lesen Sie im Folgenden den am 18. April 2020 vom niedersächsischen Kultusministerium veröffentlichten Brief des Kultusministers Grant Hendrik Tonne. Neben einer Darstellung der gegenwärtigen Situation und Planung an und für die Schulen im Bundesland enthält der volle Text im Anschluss an den Brief auch noch den Abschnitt „Lernen zu Hause – Leitfaden für Eltern, Schülerinnen und Schüler“. Sie finden den vollen Text als pdf rechts auf dieser Seite.
"Lernen zu Hause - Leitfaden für Eltern, Schülerinnen und Schüler"
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
wir alle sind von der aktuellen Krise in eine Ausnahmesituation versetzt worden. Fast täglich ergibt sich aus der dynamischen Entwicklung eine neue Sachlage. Wir müssen uns immer wieder neu orientieren, umdenken und neue Wege gehen. Für eure und Ihre Bereitschaft, sich auf diese Herausforderungen einzulassen und sie konstruktiv mitzugestalten, danke ich herzlich!
Nach Wochen der kompletten Schulschließung steht nun der vorsichtige Schritt zu einer stufenweisen Öffnung an. Viele Fragen und Sorgen werden artikuliert, sie alle werden von uns ernstgenommen und bestmöglich beantwortet.
In den kommenden Wochen starten wir nun in einen neuen Abschnitt. Es wird dafür nötig sein, Lernprozesse und –orte neu zu gestalten. Es wird Phasen des Lernens zu Hause und Phasen des Lernens in der Schule geben. Ein Hochfahren auf „Normalbetrieb“ mit regulärem Unterricht wird bis zu den Sommerferien jedoch realistisch betrachtet nicht möglich sein – diese Erwartungshaltung sollte deshalb auch niemand haben.
Wir planen, am 27.04.2020 zunächst mit der Prüfungsvorbereitung für die Abschlussklassen zu beginnen und anschließend die Folgejahrgänge zumindest zeitweise wieder in die Schule zu bringen. Dieser Plan dient vorerst nur zur Orientierung. Er ist vorläufig und unterliegt Änderungen, sobald das Infektionsgeschehen oder neue Maßgaben sie erforderlich machen. Vor allem Phase C ist bisher nur eine Idee und noch nicht abgestimmt und terminiert.
Phasenplan des KM Nds. (04/2020)
Am Beispiel des Primarbereichs erklärt: Am 04.05. starten die 4. Klassen mit dem im Folgenden beschriebenen umschichtigen Unterricht, am 18.05. kommen die 3. Klassen dazu usw.
Eine der größten Herausforderungen für die Wiederaufnahme des Unterrichts in den Schulen wird es sein, dass die Schülerinnen und Schüler ihre sozialen Kontakte weiterhin auf Distanz gestalten. Dazu wird es organisatorische Veränderungen zum bisherigen und vertrauten Schulalltag geben. Wir werden den Schülertransport entlasten und den nötigen Abstand zwischen Lernenden gewährleisten müssen. Deshalb werden die Schüler und Schülerinnen bis auf weiteres umschichtig in halben Lerngruppen unterrichtet. Über die Organisation dieser Maßnahme in der konkreten Schule vor Ort wird Sie die Schulleitung Ihrer Kinder zeitnah informieren.
Alle Jahrgänge, die nicht in der Schule sind, werden von ihren Lehrkräften für das „Lernen zu Hause“ mit Lernplänen und Aufgaben versorgt. Für Familien mit schulpflichtigen Kindern wird es also nötig sein, Phasen des häuslichen Lernens zu organisieren. Das kann regulären schulischen Unterricht natürlich nicht gleichwertig und vollumfänglich ersetzen. Eltern sind keine „Hilfslehrer“, auch wenn sie Ihre Kinder natürlich wie gewohnt begleiten und unterstützen dürfen!
Es besteht weiterhin Schulpflicht, die sich auch auf die Erledigung der verpflichtenden Aufgaben zu Hause bezieht, und wir setzen uns das Ziel, dass Schülerinnen und Schüler auch unter den derzeitigen Bedingungen ihre Kompetenzen festigen und erweitern. Mit dem vorliegenden Leitfaden wollen wir Eltern und Kinder darin unterstützen, die Phase das „Lernen zu Hause“ zu organisieren und möglichst effektiv und stressfrei umzusetzen.
Es gilt jetzt und weiterhin zusammenzuhalten, um die Herausforderungen der kommenden Wochen zu meistern. Ich bin der festen Überzeugung, dass uns das gemeinsam gelingt!
Mit freundlichen Grüßen
Grant Hendrik Tonne Niedersächsischer Kultusminister
Lesen Sie hier den Elternbrief der Schulleiterin zur Wiederaufnahme des Unterrichts am Ratsgymnasium:
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
wir alle haben am vergangenen Donnerstag mit Spannung die Umsetzung des Bund-Länder-Beschlusses zur stufenweisen Wiederaufnahme des Schulbetriebes in Niedersachsen erwartet. Auch wenn noch einige Einzelfragen offenbleiben, skizziere ich Ihnen im Folgenden, welches konkrete Vorgehen sich für das Ratsgymnasium ergibt. Das Wiederanlaufen des Schulbetriebs erfolgt jahrgansweise nach folgendem Plan:
Wiedereinstieg der Jahrgänge am RGR
Für die Organisation eines umschichtigen Unterrichts werden alle Klassen und Lerngruppen, die sich bereits wieder in der Schule befinden, in je zwei Gruppen aufgeteilt.
Über die konkrete Organisation des Modells (Zeitplan und Einteilung der Gruppen) werde ich Sie zeitnah informieren. Die Busbeförderung ist bereits vom 27.04. an sichergestellt.
In den Jahrgängen 5-10 findet bis auf Weiteres kein regulärer Sportunterricht statt. Für die gymnasiale Oberstufe ergeben sich auf Grund der Belegungsverpflichtungen Sonderregelungen, über die ich möglichst bald informieren werde.
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während der Unterrichtszeit wird nach derzeitigem Stand nicht für erforderlich erachtet, aber für den Zeitraum der Schülerbeförderung und für die Pausen empfohlen.
Schülerinnen und Schüler einer Risikogruppe sowie diejenigen, die mit Angehörigen von Risikogruppen in häuslicher Gemeinschaft leben, können auch über den genannten Zeitpunkt hinaus im „Home-Office“ verbleiben. Sie werden dann von ihren Lehrkräften mit Unterrichtsmaterial, Aufgaben und Lernplänen versorgt.
Zu den Risikogruppen gehören gemäß Angaben des RKI Personen über 60 Jahre und/oder mit folgenden Vorerkrankungen:
Herzkreislauferkrankungen
Diabetes
Erkrankungen des Atemsystems, der Leber, der Niere
Krebserkrankungen
Erkrankungen, die mit einer Immunschwäche einhergehen
Bitte informieren Sie uns umgehend telefonisch und per Mail im Sekretariat, wenn diese Situation auf Ihre Familie zutrifft, damit wir ein geeignetes Vorgehen abstimmen können.
So lange Schulen noch nicht wieder im Regelbetrieb geöffnet sind, bleibt das Angebot einer Notgruppenbetreuung bestehen. Bitte melden Sie sich bei Bedarf telefonisch oder per Mail im Sekretariat des Ratsgymnasiums.
Die Nachmittagsangebote des offenen Ganztags finden vorerst nicht statt. Das betrifft sämtliche Arbeitsgemeinschaften ebenso wie die Förderkurse und die Hausaufgabenbetreuung. Zuviel bezahlte Unkostenbeiträge werden zeitnah erstattet.
Alle Jahrgänge, die nicht in der Schule sind, werden von ihren Lehrkräften für das „Lernen zu Hause“ mit Lernplänen und Aufgaben versorgt. Dabei ist das digitale Lernen vom Mittwoch, den 22.04., an verbindlich und nicht mehr als freiwilliges Angebot zu verstehen.
Die Kommunikation erfolgt auch weiterhin vorrangig über die bewährte Lernplattform Iserv, die organisatorisch und datenschutzrechtlich den Vorgaben entspricht. Hierbei werden neben dem schon bekannten Modul „Aufgaben“ auch der Chatroom „Messenger“ und das Testmodul „Videokonferenzen“ zum Einsatz kommen. Alle Lehrkräfte bieten hierüber auch digitale Sprechstunden an. Das gilt selbstverständlich in besonderer Weise für die Klassenlehrkräfte, die in regelmäßigem Kontakt zu ihren Klassen stehen werden. Bitte unterstützen Sie Ihre Kinder bei Bedarf darin, diese Angebote zuverlässig wahrzunehmen. Über die Iserv-Adressen können Sie auch als Eltern per Mail direkt mit jeder Lehrkraft in Kontakt treten. Alle Kontakte finden Sie auf unserer Homepage u.a. unter „Unterricht und Bildung“ bei den jeweiligen Fächern. Weitere digitale Angebote können bei Bedarf durch die Lehrkräfte ebenfalls eingesetzt werden.
Auf Grund der Unterschiedlichkeit der Rahmenbedingungen beim „Lernen zu Hause“ werden in den Schuljahrgängen 5 bis 10 zu Hause erstellte Arbeiten nicht bewertet. Das beim häuslichen Lernen erworbene Wissen kann jedoch nach Wiederaufnahme des Unterrichts in den Schulen durch kurze Tests, Lernzielkontrollen oder mündliche Abfragen überprüft werden. Dann gilt auch wie bisher, dass sich die Bewertung von Schülerleistungen in den Unterrichtsfächern aus schriftlichen, mündlichen und fachspezifischen Leistungen zusammensetzt, wobei auf weitere schriftliche Klassenarbeiten bis zum Ende des Schuljahres auf Grund der geringen Vorbereitungszeit verzichtet werden kann (aber nicht muss). Kurze Tests, mündliche Abfragen – auch per Videokonferenz – und ähnliche Formate können zur Überprüfung des Lernstandes genutzt werden.
Weitere Informationen in Bezug auf Notenermittlung, Versetzung, Ausgleichsmöglichkeiten und Übergangsregelungen sowie zu Prüfungen und zu den besonderen Bedingungen für Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe werden folgen.
Mir ist bewusst, dass diese Informationen nicht alle Ihre Fragen beantworten. Aber sie ermöglichen uns eine bessere Planbarkeit für die kommende Zeit. Ich werde Sie weiter zuverlässig über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten. Ein Hochfahren auf „Normalbetrieb“ mit regulärem Unterricht wird bis zu den Sommerferien realistisch betrachtet nicht möglich sein – diese Erwartungshaltung sollte deshalb auch niemand haben. Gleichwohl können die Schülerinnen und Schüler auch unter den derzeitigen Bedingungen ihre Kompetenzen festigen und erweitern. Für uns als Schule besteht so die Möglichkeit, wieder in persönlichen Kontakt zu unseren Schülerinnen und Schülern zu treten, neue Inhalte und Methoden einzuführen, Aufgaben zu besprechen und Fragen zu beantworten.
Die aktuelle Krise versetzt uns alle in eine Ausnahmesituation, in der wir gemeinsam zum Wohle unserer Schülerinnen und Schüler zusammenarbeiten werden, ohne den Anspruch auf perfekte Lösungen zu erheben. Sie können sicher sein, dass sich das Kollegium des Ratsgymnasiums darauf freut, Ihre Kinder wieder an der Schule zu begrüßen und gemeinsam die Herausforderungen der kommenden Wochen zu meistern.
Lesen Sie im Folgenden die Mitteilung des Kultusministeriums des Landes Niedersachsen vom 16.4.2020 zum Fahrplan zur schrittweisen Wiederaufnahme des Schulbetriebes an den allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen.
Die Planungen für das Ratsgymnasium und die anderen Schulen im Landkreis können auf der Grundlage dieser Beschlüsse gerade erst beginnen. Wie werden Sie an dieser Stelle schnellstmöglich informieren, wenn es konkrete und belastbare Aussagen für den Landkreis Rotenburg gibt.
Nach Wochen der kompletten Schulschließung steht auf Grundlage des Bund-Länder-Beschlusses der vorsichtige Schritt zu einer stufenweisen Wiederaufnahme des Schulbetriebs an. Das Land Niedersachsen wird seine Schulen ab dem 27. April zunächst für Abschlussklassen wieder öffnen, um den Schülerinnen und Schülern ausreichend Zeit zur Vorbereitung zu geben. Das bedeutet, dass die Abitur- wie auch alle anderen Abschlussprüfungen nach jetzigem Stand unter Einhaltung der Hygienevorgaben des Robert-Koch-Instituts stattfinden. Ab dem 4. Mai sollen gestuft weitere Jahrgänge nach und nach in den Präsenzunterricht zurückkehren. Für alle Schülerinnen und Schüler, die noch nicht wieder in die Schulen zurückkehren, ist ab dem 22. April Home Learning vorgesehen. […]
Die Grundschüler der Klasse 4, die sich am Übergang zur weiterführenden Schule befinden, steigen nach den Abschluss- und Übergangsklassen am 4. Mai wieder in den Unterricht ein. Der weitere Fahrplan für Niedersachsen sieht vor, dass ab der 20. Kalenderwoche gestuft die weiteren Jahrgänge aller Schulformen folgen. Für die 12. Klassen startet der Unterricht somit am 11. Mai, die Jahrgänge 3, 9 und 10 folgen ab dem 18. Mai 2020. Auch die Abschlussklassen der berufsbildenden Schulen starten am 27. April 2020.
Alle Jahrgänge, die noch nicht wieder in der Schule sind, sowie alle Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation zu Hause bleiben müssen, werden von ihren Lehrkräften für das „Lernen zu Hause“ mit Lernplänen und Aufgaben versorgt
Heute, am am 15. April 2020, hat die Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder im Rahmen einer Telefonschaltkonferenz weitere Beschlüsse zu Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der COVID19-Epidemie gefasst (im Detail hier nachzulesen). Für die Schulen wurde der folgende gemeinsame Beschluss gefasst:
„Vor der Öffnung von Kindergärten, Schulen und Hochschulen ist ein Vorlauf notwendig, damit vor Ort die notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen getroffen und zum Beispiel die Schülerbeförderungen organisiert werden können. Die Schulträger, Träger der Beförderung und die Schulgemeinschaft werden frühestmöglich unterrichtet. Die Notbetreuung wird fortgesetzt und auf weitere Berufs- und Bedarfsgruppen ausgeweitet. Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen der Abschlussklassen dieses Schuljahres sollen nach entsprechenden Vorbereitungen wieder stattfinden können.
Ab dem 4. Mai 2020 können prioritär auch die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen und qualifikationsrelevanten Jahrgänge der allgemeinbildenden sowie berufsbildenden Schulen, die im nächsten Schuljahr ihre Prüfungen ablegen, und die letzte Klasse der Grundschule beschult werden. Die Kultusministerkonferenz wird beauftragt, bis zum 29. April ein Konzept für weitere Schritte vorzulegen, wie der Unterricht unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen, insbesondere unter Berücksichtigung des Abstandsgebots durch reduzierte Lerngruppengrößen, insgesamt wieder aufgenommen werden kann. Dabei soll neben dem Unterricht auch das Pausengeschehen und der Schulbusbetrieb mit in den Blick genommen werden. Jede Schule braucht einen Hygieneplan. Die Schulträger sind aufgerufen, die hygienischen Voraussetzungen vor Ort zu schaffen und dauerhaft sicherzustellen. Über den jeweiligen Zeitpunkt der Aufnahme des Unterrichts der jeweiligen Klassenstufen und der Betreuung in Kindergärten berät die Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder vor dem Hintergrund der Entwicklung der Infektionszahlen. In der Hochschullehre können neben der Abnahme von Prüfungen auch Praxisveranstaltungen, die spezielle Labor- bzw. Arbeitsräume an den Hochschulen erfordern, unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen wieder aufgenommen werden. Bibliotheken und Archive können unter Auflagen zur Hygiene, Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen geöffnet werden.“
HINWEIS FÜR DAS RATSGYMNASIUM:Schulleitung und Kollegium des Ratsgymnasiums planen nun für die Wiederaufnahme des Unterrichts an unserer Schule. Weitere Informationen zum Modus werden wir schnellstmöglich auf der Homepage zur Verfügung stellen.
Auch wenn seit nunmehr drei Wochen weder Schülerschaft noch Kollegium im Gebäude sind, eines bleibt auch in diesem Jahr am Ratsgymnasium wie in jedem Frühling: unsere Austernfischer sind pünktlich zu Ostern wieder da (Bild) und passen für uns auf das Gebäude auf! Bis die Eier gelegt und ausgebrütet, die geschlüpften Jungen aufgepäppelt und flügge sind, ist die Schule sicherlich wieder ein wenig belebter, als es dieser Tage der Fall ist.
Und was in diesem Jahr, bei allen veränderten Rahmenbedingungen, ebenfalls genauso gilt wie in jedem Jahr ist, dass das Kollegium und die Schulleitung des Ratsgymnasiums allen Schülerinnen und Schülern, allen Eltern und Familien, allen Ehemaligen und Freunden der Schule von Herzen
„Frohe und gesegnete Ostern“
wünscht. Auch wenn die Feiern in diesen Tagen sicherlich in deutlich kleinerem Rahmen stattfinden, wollen wir doch die österliche Freudenzeit mit Zuversicht begehen – vielleicht sieht die Welt bis Pfingsten auch schon ein wenig besser aus.
Sobald es Nachrichten dazu gibt, wann und wie die Schulen und damit auch das Ratsgymnasium den Betrieb wieder aufnehmen, werden wir Sie an dieser Stelle darüber informieren. Am Dienstag nach Ostern wollen Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder die Lage neu bewerten, in der Nachfolge tagt dann auch die Kultusministerkonferenz.
Unser Kooperationspartner, die Rotenburger Werke, stehen Angesichts des Mangels an Schutzkleidung in der Coronakrise vor einer ganz neuen Herausforderung: Tausende von Behelfsmasken werden gebraucht. Das Textilzentrum der Werke hat zwar damit begonnen, selbst behelfsmäßig Masken zu nähen, doch dies braucht viel Zeit, zumal das Ziel von zunächst einmal 7000 ein durchaus ehrgeiziges ist. Die entstandenen Produkte sind natürlich keine klinischen OP-Masken, dennoch helfen auch sie, die Verbreitung des Coranovirus zu verlangsamen.
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Ehemalige und Freunde der Schule, liebe Kolleginnen und Kollegen – bitte helft in diesen schwierigen Zeiten dem Personal in dieser Rotenburger Institution, weiterhin bei Gesundheit arbeiten zu können.
Fertige Masken können in der Verwaltung der Werke oder im gegenüberliegenden Textilzentrum abgegeben werden (Karte hier!). Stiftungsmanagerin Silke Sackmann dankt im Namen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Bewohnerinnen und Bewohner allen helfenden Händen.
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