Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
sicherlich verfolgen Sie die bundesweite Debatte über weitere Kontaktbeschränkungen und einen schärferen Lockdown in den kommenden Wochen. In den Blick genommen werden dabei alle Lebensbereiche, auch die Schulen. Die Praxis in Niedersachsen hat gezeigt, dass Schule auch in Pandemiezeiten möglich ist. Es bleibt daher bei dem Ziel, auch nach den Weihnachtsferien grundsätzlich Präsenzunterricht im Szenario A anzubieten.
In Niedersachsen liegt dafür – anders als in allen anderen Bundesländern – der Ihnen bekannte Stufenplan vor, der Maßnahmen an konkrete Inzidenzwerte und/oder an die Betroffenheit von Schulen koppelt. Die Fakten und Erfahrungen zeigen, dass dieser Rahmen hält: Den allermeisten Kindern und Jugendlichen kann gemeinsamer Unterricht im Klassenverband angeboten werden, erteilt von ihren Lehrerinnen und Lehrern und unterstützt von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Schulen. Dabei haben sich die Schulen nicht zu Hotspots entwickelt, dies möchte in aller Deutlichkeit nochmals betonen. Wir halten daher an den Plänen und Szenarien als Rahmen fest.
Gleichwohl muss festgestellt werden, dass sich die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie insgesamt noch nicht als ausreichend erweisen. Dies ist der Grund, warum die bisherigen Regelungen im Rahmen eines landesweiten Lockdowns vorübergehend zu verschärfen sind. Mit weiteren Kontakteinschränkungen und Einschnitten auch bei Wirtschaft und Handel soll die Anzahl der Neuinfektionen deutlich gesenkt werden. Der Bildungsbereich beteiligt sich an dieser Strategie der konsequenten Kontaktreduktion mit angemessenen Maßnahmen. Diese sind eingebettet in einen schärferen Lockdown für vier Wochen. Gleichzeitig erwägen wir auch weitere präventive Schritte für einen möglichst umfassenden Wiedereinstieg in Szenario A nach den Weihnachtsferien.
Als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung bieten wir Eltern und Erziehungsberechtigten die Möglichkeit, ihre Kinder bereits ab dem 14.12.2020 vom Präsenzunterricht befreien zu lassen, und erweitern damit die bisher für den 17. und 18.12.2020 bestehende Regelung. Für alle Schülerinnen und Schüler, die diese Möglichkeit nicht nutzen möchten, sind die Schulen ganz normal geöffnet. Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, entfällt hier ausnahmsweise die Antragspflicht. Sie zeigen der Schule gegenüber lediglich an, wenn Sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen und geben an, ab wann Ihr Kind ins Distanzlernen wechseln soll. Frühester Termin wäre der 14.12.2020, ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich, da aus infektiologischer Sicht nicht sinnvoll. Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass die Befreiung des Präsenzunterrichts nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen ist. Das Lernen und Arbeiten Zuhause, wie wir es für das Szenario B im Leitfaden und in den Handreichungen zum Distanzlernen beschrieben haben, gilt auch für diese besondere Woche.
In den berufsbildenden Schulen gelten möglicherweise abweichende Regelungen. Hier werden ggf. die bisherigen Vorgaben zum Distanzlernen erweitert. Die Schulleitung entscheidet und informiert über die Umsetzung vor Ort.
Für den Fall, dass in der kommenden Woche Klassenarbeiten, Klausuren oder sonstige Prüfungen angesetzt sind, wird im Einzelfall geprüft, was davon entfallen oder verschoben werden kann. Sollte beides nach gründlicher Abwägung nicht möglich sein, kommen die betroffenen Schülerinnen und Schüler für den Zeitraum der Klassenarbeit bzw. der Prüfung in die Schule. Die Lehrkräfte Ihres Kindes werden Sie entsprechend informieren. Vorabiklausuren und andere (abschluss-)relevante Prüfungen finden in jedem Fall statt.
Ihnen allen wünsche ich von Herzen ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in ein hoffentlich ruhigeres Jahr 2021! Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Grant Hendrik Tonne
Kultusminister Niedersachsen