Schulbuchausleihe am RGR ab jetzt über IServ

ACHTUNG: Schulbücher selbst anschaffen

Sollten Sie die Bücher selbst anschaffen wollen, können Sie die Bücherlisten herunterladen oder ausdrucken, indem Sie über den Button unten auf die Seite entsprechende Iserv-Seite gehen und den betreffenden Jahrgang wählen.

Dort finden Sie die rechts abgebildete Übersicht der Bücherlisten der Jahrgänge 5 bis 13, die sie von dort aus ansehen und mit allen relevanten Daten und Angaben herunterladen können.

Schulbücher ausleihen - mit und ohne IServ-Konto Ihres Kindes

Für die Anmeldung zur Schulbuchausleihe stehen Ihnen grundsätzlich zwei Möglichkeiten zur Verfügung, einmal mit und einmal ohne Nutzung des IServ-Kontos Ihres Kindes. Nachfolgend finden Sie Erklärungen für beide Anmeldewege.

I. Anmeldung mit dem IServ-Account Ihres Kindes:

  • Geben Sie Folgendes in die Eingabezeile Ihres Browsers (Internetexplorer, Mozilla Firefox, Google Chrome, o. Ä.) ein:

www.ratsgymnasium-row.eu/buecher

  • Melden Sie sich mit den Daten Ihres Kindes an.
  • Wählen Sie mit der Maus den Punkt Schulbücher in der Menüleiste auf der linken Seite:

  • Wählen Sie mit der Maus den Punkt Anmeldung in der oben angeordneten Menüleiste.
  • Für das weitere Vorgehen lesen Sie bitte unter „Anmeldung ohne den IServ Account Ihres Kindes“ (dritter Punkt) weiter.

II. Anmeldung ohne den IServ-Account Ihres Kindes:

  • Geben Sie Folgendes in die Eingabezeile Ihres Browsers (Internetexplorer, Mozilla Firefox, Google Chrome, o. Ä.) ein:

www.ratsgymnasium-row.eu/buecher

  • Sie werden nun direkt zur Anmeldung weitergeleitet:

  • Wählen Sie den Jahrgang, den Ihr Kind im Schuljahr 20/21 besuchen wird, durch Anklicken aus.
  • Füllen Sie alle Felder unter Erziehungsberechtigte/r und Schüler/in aus.

Hinweis: Hier genügt es, die Daten eines Erziehungsberechtigten einzutragen. Sollten Sie selbst keine Email-Adresse besitzen, können Sie die IServ-Adresse Ihres Kindes verwenden.

  • Falls begründet, setzen Sie bitte einen Haken vor „Ermäßigungsantrag stellen“ bzw. „Befreiungsantrag stellen“. Im Anschluss klicken Sie die Schaltfläche „Bücher auswählen“ an.

Hinweis: Der jeweilige Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung muss bis spätestens 6.7.2020 im Sekretariat des Ratsgymnasiums abgegeben werden. Hierzu wird ein gültiger Leistungsbescheid oder die Schulbescheinigungen der Geschwister – sollten diese auf eine andere Schule gehen – benötigt.

  • Bücher, die auf der Schulbuchliste als „nicht leihbar“ angezeigt werden, müssen von Ihnen eigenständig angeschafft werden.
  • Lesen sie die Leihbedingungen der Schule aufmerksam durch, stimmen Sie ihnen zu und klicken Sie mit der Maus auf die Schaltfläche „Prüfen & Absenden“:

  • Überprüfen Sie die von Ihnen getätigten Angaben zu Ihrer Person und der Ihres Kindes:
    • Sind alle Angaben korrekt, dann klicken Sie bitte auf „Absenden“.
    • Sollten Sie Fehler finden wählen Sie „bearbeiten“ aus. Dann können fehlerhafte Einträge korrigiert werden.

Profilwahlen für den kommenden Jahrgang 8

Hinter uns allen, Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften liegt eine Zeit mit völlig neuen Herausforderungen nicht nur schulischer Art, und auch mit dem Wiederbeginn des Präsenzunterrichts für die Jahrgänge 7 und 8 ist noch lange keine Normalität erreicht.

Trotzdem ist es für uns alle hier an der Schule schön zu wissen, dass wir jetzt auch den Jahrgang 7 in Teilgruppen immer mal wieder hier im Hause antreffen, damit wir von Angesicht zu Angesicht „live“ kommunizieren können.

Leider erlaubt es die gegenwärtige Situation nicht, den vorgesehenen Schnupperunterricht für die Wahl der Profile für den kommenden Jahrgang 8 durchzuführen, so dass sich die Profilfächer nicht in der Schule werden präsentieren können. Stattdessen verweisen wir in Ergänzung zu den allgemeinen Informationen auf dem Elternabend und den Infostunden für die jeweiligen Klassen auf diese aufschlussreichen Filme über die Profile in unserer Mittelstufe.

Weitere Informationen zu den Profilen

Wir bitten Sie als Eltern, sich gemeinsam mit Ihren Kindern ein wenig Zeit zu nehmen und abzuwägen, wie in den nächsten drei Jahren die schulische Laufbahn am Ratsgymnasium gestaltet werden soll: Im neusprachlichen, naturwissenschaftlichen oder musikalischen Profil oder aber im Profil Allgemeinbildung.

Diese besondere Bandbreite des Angebotes am Ratsgymnasium  ist eine attraktive Möglichkeit zur individuellen Schwerpunktsetzung in der Mittelstufe. Persönlichen Neigungen sind Eltern und Kindern wohlbekannt, dennoch können im Zweifelsfall selbstverständlich gerne auch die Lehrkräfte angesprochen werden, die auch am Schulvormittag gerne eine persönliche Einschätzung als Entscheidungshilfe geben.

Gewählt werden muss bis zum 12. Juni 2020. Der Wahlbogen steht hier und über den Button oben auf dieser Seite zum Download bereit.

Das Ratsgymnasium brummt wieder: Bienenwiese in voller Blüte

Was im letzten Jahr von Schülerinnen und Schülern zum Schuljubiläum als Projekt angelegt wurde, zeigt sich nun in voller Blüte: Die Insektenwiese im Garten des Ratsgymnasium erstrahlt in diesen Tagen in herrlich leuchtenden frühsommerlichen Farben.

Biologielehrerin Martina Manthey hatte in Kooperation mit dem BUND im Rahmen der das 70-jährige Schuljubiläum begleitenden Projekttage gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern eine insektenfreundliche Oase für Wildbienen und andere bedrohte Arten geschaffen.

Diese hat sich inzwischen prächtig entwickelt und zieht allerlei brummende und summende Tiere an – aber auch menschliche Besucher verweilen gerne vor den prächtigen Wildblumen, um den emsigen Tieren bei der Arbeit zuzuschauen. So füllt sich allmählich auch dieser Teil des Ratsgymnasiums wieder mit Leben, nachdem die Austernfischer inzwischen weitergezogen sind.

Ein aktiver Beitrag der Schülerinnen und Schüler, der sich gelohnt hat. 

Die Bibliothek des Ratsgymnasiums

Bücher in Quarantäne? Nicht bei uns – aber Vorsicht muss sein!

Die Bibliothek bleibt bis zu den Sommerferien geschlossen, eine Ausleihe ist weiterhin möglich!

Aufgrund der aktuellen Situation muss die Bibliothek des Ratsgymnasiums zunächst bis zu den Sommerferien geschlossen bleiben, eine Buchausleihe ist aber grundsätzlich wieder möglich. Dabei kann wer Bücher oder Medien ausleihen möchte bequem von zu Hause aus über das Iserv-Modul „Mediotheken“ recherchieren und im Bestand des RGR stöbern.

In der Suchmaske kann man nach einem Autoren, einem Titel oder einem Schlagwort suchen. Die Ausleihe geschieht anschließend wie folgt:

  1. Nach der Entscheidung für ein Buch oder Medium, eine Mail an Frau Nickau senden. In dieser Mail müssen der Vor- und Nachname, sowie die Klasse des Ausleihenden und der Buchwunsch mit Autor, Titel und möglichst auch der Signatur angegeben sein.

         Beispiel:

    • Jeff Kinney, „Ruperts Tagebuch – zu nett für diese Welt“, JB 07 Kin 14
    • Denkbar wäre es aber auch, eine Anfrage wie beispielsweise: „Bücher zum Thema Vulkanismus“ zu stellen. Auch Wünsche nach aktuellen Neuerscheinungen, die wir eventuell anschaffen könnten, dürfen sehr gerne geäußert werden.
  1. Frau Nickau stellt in 1-2 Tagen ein Buchpaket zusammen und schickt dann eine Mail zurück, wann die Abholung erfolgen kann.
  2. Zur Ausleihe muss man in den Eingangsbereich der Bibliothek kommen.

Bitte Abstand halten und Maske tragen!

  1. Nach erfolgter Rückgabe müssen alle Bücher und Medien einige Tage in „Quarantäne“ und sind dann wieder neu ausleihbar.

Hinweis für die Recherche:

Bücher und Medien der Bereiche Kinder- und Jugendbücher, Erdkunde und Pädagogik lassen sich unter dem Stichwort „Bibliothek“ finden, alle anderen Fachbereiche unter „Schulbibliothek“.

Das Fach Latein ist zur Zeit unter „Schulbibliothek“ und „Bibliothek“ zu finden.

Die "Leseratten" unserer Bibliothek sind auch weiterhin für Euch da!

CORONAVIRUS: Wiedereinstieg aller Sekundarstufe-I-Jahrgänge in den Unterricht

Liebe Eltern,

nachdem am vergangenen Montag der 12. Jahrgang ans Ratsgymnasium zurückgekehrt ist und am 18.5. die Jahrgänge 9 und 10 folgen werden, liegt jetzt auch ein Zeitplan des Landes Niedersachsen für die übrigen Jahrgänge vor:

Präsenzunterricht in den allgemeinbildenden Schulen:

Das heißt, dass voraussichtlich

  • der Jahrgang 11 am 25.05.,
  • die Jahrgänge 7 und 8 nach den Pfingstferien am 03.06. sowie
  • die Jahrgänge 5 und 6 am 15.06.

in die Schule zurückkehren werden. Alle Klassen werden vor dem Beginn des Präsenzunterrichts per Mail genau über die Einteilung der Teilgruppen, einen angepassten Stundenplan und ihren individuellen Unterrichtsbeginn informiert. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Einteilung in die Teillerngruppen in der Regel nach der Wahl der 2. Fremdsprache und den Profilen erfolgt, um klassenübergreifenden Unterricht zu vermeiden. Eine Elterninfo zur Schulbuchausleihe im kommenden Schuljahr folgt zeitnah. Die Jahrgänge 5 und 7 werden in einem gesonderten Anschreiben über das weitere Vorgehen zu den anstehenden Wahlen zur 2. Fremdsprache und das Profilangebot informiert.

Eine ganze Reihe von Lehrkräften wird bis zu den Sommerferien im Homeoffice verbleiben, da sie zu einer Risikogruppe gehört. Auch in den Präsenzphasen wird deshalb ein Teil des Fachunterrichts digital erfolgen. Soweit nötig erhalten die Schülerinnen und Schüler auch in der Schule die Gelegenheit, diese online gestellten Aufgaben zu bearbeiten.

Wir sind also weiterhin deutlich entfernt von einem „normalen“ Schulbetrieb, wie wir alle ihn in der Vergangenheit gewohnt waren. In unserem gesamten Alltag machen wir zurzeit die Erfahrung, dass wir uns alle die Rückkehr zur vertrauten Normalität zwar dringend wünschen, aber dass sich dieses Bedürfnis nicht so schnell erfüllen wird. Wir alle bemühen uns intensiv darum, den vielfältigen Anforderungen in der gegenwärtigen Situation gerecht zu werden. Dazu gehören Fragen der Hygieneverordnung ebenso wie eine angemessene Wissensvermittlung und der verlässliche Rahmen zwischenmenschlicher Beziehungen, der uns allen am Ratsgymnasium sehr wichtig ist.

Ich erlebe in diesen Tagen, dass unsere Schulgemeinschaft diese Aufgaben solidarisch meistert, und bin über die besonnene Zusammenarbeit von Kollegium, Schülerschaft und Elternhäusern sehr froh und Ihnen allen dankbar dafür. Dazu gehört auch eine gute und weiterhin intensive Kommunikation mit einander. Auch wenn ich die informellen Gespräche, die sich aus einer ungeplanten spontanen Begegnung heraus ergeben, sehr schätze, ist es beruhigend zu wissen, dass auch die digitale Kommunikation verlässlich funktioniert. Die Lehrkräfte bemühen sich um einen engen Austausch mit ihren Lerngruppen und suchen bei Problemen das persönliche Gespräch mit Ihnen. Bitte halten Sie das umgekehrt genauso. Nur so können wir in diesen schwierigen Zeiten gemeinsam das Gelingen von schulischem und außerschulischem Lernen sicherstellen.

Bleiben Sie weiterhin gesund und vor allem besonnen im Tun und Lassen!

Es grüßt Sie herzlich

Ihre

Iris Rehder

CORONAVIRUS: Wegeplan für den Wiederbeginn des Unterrichts

Mit dem 11. Mai 2020 sind mit den Mitgliedern des 12. Jahrgangs am Ratsgymnasium die ersten Schülerinnen und Schüler wieder im altvertrauten Gebäude an der Gerberstraße – und mit Ihnen auch ein Großteil der Lehrerschaft.

Aber es ist nicht alles beim Alten – und das wird es zumindest eine ganze Weile auch noch nicht sein. Neben der ungewohnten Situation, die Schule ausschließlich mit den Lehrkräften zu teilen sowie strikten Hygienemaßnahmen müssen sich unsere ersten Rückkehrenden auch an weitere tiefgreifende Veränderungen ihres Alltags gewöhnen:

Im Ratsgymnasium sind derzeit die Markierungsarbeiten für die auf Kontaktminimierung ausgelegten veränderten Laufwege im Gebäude in vollem Gange. Hausmeister und Schulassistent sperren Durchgänge, kennzeichnen Treppen und Gänge, hängen Beschilderungen und platzieren Desinfektionsstationen. 

Damit sich alle schon im Vorfeld ein wenig mit der veränderten Situation vertraut machen können, veröffentlicht das Ratsgymnasium schon einmal den Wegeplan.

Wir sind vorbereitet und freuen uns auf Euch!

Vorgegebene Laufwege im Ratsgymnasium

Eindrücke der Vorbereitungen

Anmeldungen am Ratsgymnasium für das Schuljahr 2020/21

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte unserer zukünftigen Ratsgymnasiastinnen und -gymnasiasten,

Corona wirbelt derzeit so Manches durcheinander und gestaltet den Übergang Ihrer Kinder zu uns als weiterführenden Schule zusätzlich aufregend und turbulent.

Für uns bedeutet das in diesem Jahr, dass wir in Vorfreude auf unsere Neulinge die Anmeldungsmodalitäten modifiziert haben:

Zuwegung zur Anmeldung in der Aula

Zum Vergrößern klicken
  • Die ausgeweiteten Anmeldefristen haben Sie möglicherweise bereits unserer Homepage entnommen: Um die täglichen Besucherzahlen an der Schule zu reduzieren, sind Anmeldungen schon ab dem 25. Mai möglich bis zum 5. Juni. Die Uhrzeiten entnehmen Sie bitte der Homepage (grundsätzlich gilt freitags von 8.00h bis 13.00h, sonst auch nachmittags).
  • Die Anmeldungen finden in unserer Aula statt, die bitte direkt vom Parkplatz aus zu betreten ist (siehe Plan). Dies vermeidet Besucherströme innerhalb unseres Schulgebäudes.
  • Wir stehen bei Bedarf unverändert zu persönlichen Beratungsgesprächen zur Verfügung.
  • Mitzubringen sind außerdem der Nachweis der Schwimmbefähigung , seit diesem Jahr auch der Nachweis eines bestehenden Masernimpfschutzes und ggf. eine Sorgerechtsbescheinigung.

Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen, und grüßen aus dem Ratsgymnasium.

Iris Rehder (Schulleiterin) und Susanne Rohde (Koordinatorin Sek.I)

Elterninformation zu Bewertung und Versetzung

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

wie bereits angekündigt sind nun die Regelungen für die Bewertung und Versetzung durch das Niedersächsische Kultusministerium an die besonderen Bedingungen der Corona-Pandemie angepasst worden. Die Behörde hat hierbei Vorgaben gemacht, die es uns als Schule ermöglichen, mit Augenmaß und im Sinne ihrer Kinder rücksichtsvolle und die Umstände berücksichtigende Bewertungs- und Versetzungsentscheidungen zu treffen. Im Folgenden werde ich Ihnen die wichtigsten Regelungen in Kürze erläutern.

Für den Fall, dass bis zum Ende des Schuljahres in bestimmten Bereichen kein Unterricht mehr erfolgt, wurden bereits zum 15.04.2020 von allen Fachlehrern auf Anweisung der Kultusbehörde die Noten und der Leistungsstand für jede Schülerin bzw. jeden Schüler dokumentiert. Dieser Leistungsstand bildet für den Fall, dass keine weiteren Leistungen im Unterricht erbracht werden können, die Grundlage für die Zeugniserstellung. Das umfasst auch die Bewertung des Arbeits-und Sozialverhaltens. Die in Heimarbeit angefertigten Aufgaben werden im Regelfall, damit sie den Schülern und Schülerinnen nicht zum Nachteil werden können, nicht in die Zeugnisnote einfließen. Auf Wunsch einer Schülerin bzw. eines Schülers werden aber durch die Lehrkraft erkennbar selbstständig erbrachte Leistungen aus der Heimarbeit benotet und fließen dann in die Zeugnisnote ein.

Die Bewertung des Arbeits-und Sozialverhaltens der Schülerinnen und Schüler nach Wiederbeginn der Schule wird nur dann für die Beurteilung am Ende des Schuljahres 2019/2020 berücksichtigt, wenn dies zu einer Verbesserung führt.

Leistungen in Fächern, die ausschließlich im zweiten Schulhalbjahr epochal unterrichtet werden, müssen bewertet werden und die Note erscheint auf dem Zeugnis. Sie wird aber nur dann bei Versetzungen, Abschlüssen oder der Berechnung von Notendurchschnitten berücksichtigt, wenn sie zum Ausgleich schwacher Leistungen in anderen Fächern bzw. zur Verbesserung des Notendurchschnitts sowohl bei Versetzungen als auch bei Abschlüssen oder Übergängen beitragen kann. Das bedeutet zum Beispiel, dass eine mangelhafte Leistung in einem Fach, das nur im zweiten Halbjahr unterrichtet wurde, die Versetzung nicht gefährdet, auch dann nicht, wenn eine weitere mangelhafte Leistung vorliegt. Diese Nicht-Berücksichtigung der Note wird entsprechend auf dem Zeugnis vermerkt.

Bei den Versetzungskonferenzen sind die vorgeschriebenen Ausgleichsregelungen gemäß §§ 5 und 6 der Versetzungsverordnung ausnahmslos für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich anzuwenden. Das bedeutet, dass eine Schülerin oder ein Schüler, der zwei mangelhafte Leistungen oder eine ungenügende Leistung im Zeugnis hat, diese mit befriedigenden Leistungen bzw. einer guten Leistung in Fächern, die im Umfang gleichwertig sind, in jedem Fall ausgleichen kann. Auch darf eine hohe Fehlquote, für die die Schüler und Schülerinnen nicht verantwortlich sind, nicht zum Nachteil bei der Versetzung am Schuljahresende werden.

Wenn keine Ausgleichsfächer vorliegen, regelt gemäß der Versetzungsverordnung §7 die Versetzung in Folge einer Nachprüfung. In der derzeitigen Situation haben alle Schülerinnen und Schüler, die im 5. bis 9. Schuljahrgang wegen mangelhafter Leistungen in zwei Fächern oder ungenügender Leistungen in einem Fach nicht versetzt würden, zum Ende des laufenden Schuljahrs 2019/2020 generell einen Anspruch auf eine Nachprüfung. Das bedeutet zum Beispiel, dass Schülerinnen und Schüler, die zwei mangelhafte Leistungen im Zeugnis hätten und diese nicht über die oben erläuterte Regelung ausgleichen können, den Anspruch darauf haben, diese mangelhaften Leistungen durch eine Nachprüfung zu verbessern. Die Auswahl des Faches wird den Erziehungsberechtigten oder der volljährigen Schülerin oder dem volljährigen Schüler überlassen. Die Durchführung erfolgt dann nach wie vor entsprechend den Regelungen in den §§ 8 und 9 WeSchVO.

Selbstverständlich kann es trotzdem zu Entscheidungen über eine Nichtversetzung kommen, wenn sich schon im ersten Schulhalbjahr ungenügende oder mangelhafte Leistungen in einem Maße gehäuft haben, dass der Lernrückstand zu groß ist, um für den Schüler oder die Schülerin eine erfolgreiche Perspektive im Versetzungsfall zu gewährleisten. In solchen Fällen, in denen auch Ausgleichsregelungen und Nachprüfungen keine Wirkung mehr entfalten, wird im Sinne der Schüler entschieden, dass eine Wiederholung sinnvoll ist. Auch eine freiwillige Wiederholung eines Schuljahrgangs ist nach wie vor möglich. Der Klassenlehrer steht in einem solchen Fall selbstverständlich für Beratungsgespräche zur Verfügung.

Falls noch Fragen zu den aktuellen Regelungen zur Bewertung und Versetzung auftreten sollten, suchen Sie sich bitte das Gespräch mit der Schule! Das kann sowohl die Klassenlehrkraft, die Sek-I-Koordinatorin Frau Rohde oder die Schulleitung sein.

In einer Hinsicht bin ich mir sicher: Wir als Ratsgymnasium, das heißt Schüler, Eltern und Lehrer gemeinsam, werden uns darum bemühen, die negativen Folgen der Pandemie für unser gemeinsames Lehren und Lernen, so gering wie möglich zu halten.

Bleiben Sie gesund!

Viele Grüße aus der Gerberstraße,

Iris Rehder (Schulleiterin)

Und jetzt die Schülerschaft: Wo Ihr Eure Aufgaben bearbeitet…!

Nachdem sich in der vergangenen Woche mehr als 2,700 Besucher (!) die Galerie der Lehrkräfte des Ratsgymnasiums angeschaut haben, sind nun die Schülerinnen und Schüler von der Gerberstraße dran zu zeigen, in welchen Folterkellern sie die gnadenlose Flut an kniffligsten Aufgaben bearbeiten müssen… Viel Vergnügen!

CORONAVIRUS: Elterninformationen zur stufenweisen Wiederaufnahme des Unterrichts in den Jahrgängen 5 – 10

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

in den vergangenen Tagen sind niedersachsenweit eine Fülle von Regelungen für den schrittweisen Wiedereinstieg in den Schulunterricht ergangen und es werden in der nächsten Zeit weitere folgen.

Wir passen diese Vorgaben an die konkrete Situation am Ratsgymnasium an und teilen Ihnen den aktuellen Stand laufend über Iserv und unsere Homepage mit. Informationen über die Organisation des Unterrichts für die Jahrgänge 11 und 12 finden Sie bereits auf der Homepage. Die Betroffenen haben darüber hinaus eine Mail über Iserv erhalten.

Auch für die Jahrgänge 5–10 gilt, dass die Klassen bei Wiederaufnahme des Unterrichts jeweils umschichtig in zwei Lerngruppen unterrichtet werden. Das Ratsgymnasium folgt dabei dem unten dargestellten Modell:

Die Einteilung der Lerngruppen erfolgt durch die Schulleitung und wird den Klassen über Iserv mitgeteilt. Vorrangig bemühen wir uns hierbei, klassenübergreifenden Unterricht in Kursen (2. Fremdsprache, Religion/WuN, Profile) so weit wie möglich zu vermeiden.

Die anstehenden Wahlen zu der 2. Fremdsprache (Jg. 5) und den Profilen (Jg. 7) werden erst erfolgen, wenn alle Schüler*innen die Gelegenheit hatten, die Angebote ausführlich kennenzulernen.

Bis wir unsere Schüler*innen wieder in der Schule begrüßen können, setzen wir den digitalen Unterricht in der bereits beschriebenen Weise fort. Bitte beachten Sie auch die Tipps für das Lernen zu Hause, die sich im Brief des Kultusministers finden.

Für die tägliche Lernzeit zu Hause gelten folgende Richtwerte:

  • Schuljahrgänge 5 bis 8 des Sekundarbereiches I: 3 Stunden
  • Schuljahrgänge 9 und 10 des Sekundarbereiches I: 4 Stunden
  • Schuljahrgänge 11-13 des Sekundarbereiches II: 6 Stunden

Durch die Berücksichtigung von Wochenplänen lassen sich in der Regel Überlastungen an einzelnen Tagen vermeiden. Sollten sich dennoch Probleme ergeben, kontaktieren Sie gerne über eine Mail auf Iserv die Klassenleitung, die sich besonders um die Koordinierung der Aufgaben bemüht.

Probleme durch die Überlastung des Servers zu Spitzenzeiten treffen in dieser Zeit nahezu alle Bemühungen, in digitalen Gruppen zu kommunizieren. Unsere externen Partner bemühen sich, diese Schwierigkeiten zeitnah zu beheben. Bis dahin lässt es sich nicht vermeiden, digitale Treffen auch außerhalb der üblichen vormittäglichen Unterrichtszeiten zu vereinbaren. Ich bitte ich Sie hier um die Geduld und Gelassenheit, die wir im Alltag gerade ohnehin verstärkt an den Tag legen müssen.

Uns allen ist bewusst, dass unter den gegenwärtigen Bedingungen nicht der gesamte im Kerncurriculum aufgeführte Stoff bis zum Schuljahresende vermittelt werden kann. Deshalb stimmen sich die Fachgruppen darüber ab, inwieweit der Themenkanon für das laufende Schuljahr „ausgedünnt“ werden kann. Dabei verständigen wir uns darauf, welche Inhalte ggf. verzichtbar sind bzw. auf das kommende Schuljahr verschoben werden können. Selbstverständlich werden diese besonderen Umstände auch bei allen Entscheidungen zur Bewertung, Notenermittlung und insbesondere Versetzung zum Wohle der Schüler*innen berücksichtigt.

Die täglichen Belastungen beim Lernen zu Hause sind für alle Beteiligten ungewohnt und zum Teil wirklich hoch. Auf Iserv verweisen wir deshalb auf das Hilfsangebot: „kein Kind alleine lassen“ . Darüber hinaus können Sie aber bei Problemen selbstverständlich auch unsere Beratungslehrkräfte kontaktieren. Diese rufen bei Angabe einer Nummer auch gerne telefonisch zurück.

Die Notbetreuung am Ratsgymnasium wird – wie durch die Behörden vorgegeben – zurückhaltend gewährt und in Anspruch genommen. Bei Bedarf können Sie sich hier über die geltenden Richtlinien informieren: Bei zunehmend frühlingshaftem, sonnigem Wetter wünsche ich uns allen Zuversicht und Hoffnung für die kommenden Wochen

Ihre

Iris Rehder

error: Die Inhalte dieser Seite sind geschützt und können nicht gespeichert werden.