Anmeldungen am Ratsgymnasium für das Schuljahr 2020/21

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte unserer zukünftigen Ratsgymnasiastinnen und -gymnasiasten,

Corona wirbelt derzeit so Manches durcheinander und gestaltet den Übergang Ihrer Kinder zu uns als weiterführenden Schule zusätzlich aufregend und turbulent.

Für uns bedeutet das in diesem Jahr, dass wir in Vorfreude auf unsere Neulinge die Anmeldungsmodalitäten modifiziert haben:

Zuwegung zur Anmeldung in der Aula

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  • Die ausgeweiteten Anmeldefristen haben Sie möglicherweise bereits unserer Homepage entnommen: Um die täglichen Besucherzahlen an der Schule zu reduzieren, sind Anmeldungen schon ab dem 25. Mai möglich bis zum 5. Juni. Die Uhrzeiten entnehmen Sie bitte der Homepage (grundsätzlich gilt freitags von 8.00h bis 13.00h, sonst auch nachmittags).
  • Die Anmeldungen finden in unserer Aula statt, die bitte direkt vom Parkplatz aus zu betreten ist (siehe Plan). Dies vermeidet Besucherströme innerhalb unseres Schulgebäudes.
  • Wir stehen bei Bedarf unverändert zu persönlichen Beratungsgesprächen zur Verfügung.
  • Mitzubringen sind außerdem der Nachweis der Schwimmbefähigung , seit diesem Jahr auch der Nachweis eines bestehenden Masernimpfschutzes und ggf. eine Sorgerechtsbescheinigung.

Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen, und grüßen aus dem Ratsgymnasium.

Iris Rehder (Schulleiterin) und Susanne Rohde (Koordinatorin Sek.I)

Elterninformation zu Bewertung und Versetzung

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

wie bereits angekündigt sind nun die Regelungen für die Bewertung und Versetzung durch das Niedersächsische Kultusministerium an die besonderen Bedingungen der Corona-Pandemie angepasst worden. Die Behörde hat hierbei Vorgaben gemacht, die es uns als Schule ermöglichen, mit Augenmaß und im Sinne ihrer Kinder rücksichtsvolle und die Umstände berücksichtigende Bewertungs- und Versetzungsentscheidungen zu treffen. Im Folgenden werde ich Ihnen die wichtigsten Regelungen in Kürze erläutern.

Für den Fall, dass bis zum Ende des Schuljahres in bestimmten Bereichen kein Unterricht mehr erfolgt, wurden bereits zum 15.04.2020 von allen Fachlehrern auf Anweisung der Kultusbehörde die Noten und der Leistungsstand für jede Schülerin bzw. jeden Schüler dokumentiert. Dieser Leistungsstand bildet für den Fall, dass keine weiteren Leistungen im Unterricht erbracht werden können, die Grundlage für die Zeugniserstellung. Das umfasst auch die Bewertung des Arbeits-und Sozialverhaltens. Die in Heimarbeit angefertigten Aufgaben werden im Regelfall, damit sie den Schülern und Schülerinnen nicht zum Nachteil werden können, nicht in die Zeugnisnote einfließen. Auf Wunsch einer Schülerin bzw. eines Schülers werden aber durch die Lehrkraft erkennbar selbstständig erbrachte Leistungen aus der Heimarbeit benotet und fließen dann in die Zeugnisnote ein.

Die Bewertung des Arbeits-und Sozialverhaltens der Schülerinnen und Schüler nach Wiederbeginn der Schule wird nur dann für die Beurteilung am Ende des Schuljahres 2019/2020 berücksichtigt, wenn dies zu einer Verbesserung führt.

Leistungen in Fächern, die ausschließlich im zweiten Schulhalbjahr epochal unterrichtet werden, müssen bewertet werden und die Note erscheint auf dem Zeugnis. Sie wird aber nur dann bei Versetzungen, Abschlüssen oder der Berechnung von Notendurchschnitten berücksichtigt, wenn sie zum Ausgleich schwacher Leistungen in anderen Fächern bzw. zur Verbesserung des Notendurchschnitts sowohl bei Versetzungen als auch bei Abschlüssen oder Übergängen beitragen kann. Das bedeutet zum Beispiel, dass eine mangelhafte Leistung in einem Fach, das nur im zweiten Halbjahr unterrichtet wurde, die Versetzung nicht gefährdet, auch dann nicht, wenn eine weitere mangelhafte Leistung vorliegt. Diese Nicht-Berücksichtigung der Note wird entsprechend auf dem Zeugnis vermerkt.

Bei den Versetzungskonferenzen sind die vorgeschriebenen Ausgleichsregelungen gemäß §§ 5 und 6 der Versetzungsverordnung ausnahmslos für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich anzuwenden. Das bedeutet, dass eine Schülerin oder ein Schüler, der zwei mangelhafte Leistungen oder eine ungenügende Leistung im Zeugnis hat, diese mit befriedigenden Leistungen bzw. einer guten Leistung in Fächern, die im Umfang gleichwertig sind, in jedem Fall ausgleichen kann. Auch darf eine hohe Fehlquote, für die die Schüler und Schülerinnen nicht verantwortlich sind, nicht zum Nachteil bei der Versetzung am Schuljahresende werden.

Wenn keine Ausgleichsfächer vorliegen, regelt gemäß der Versetzungsverordnung §7 die Versetzung in Folge einer Nachprüfung. In der derzeitigen Situation haben alle Schülerinnen und Schüler, die im 5. bis 9. Schuljahrgang wegen mangelhafter Leistungen in zwei Fächern oder ungenügender Leistungen in einem Fach nicht versetzt würden, zum Ende des laufenden Schuljahrs 2019/2020 generell einen Anspruch auf eine Nachprüfung. Das bedeutet zum Beispiel, dass Schülerinnen und Schüler, die zwei mangelhafte Leistungen im Zeugnis hätten und diese nicht über die oben erläuterte Regelung ausgleichen können, den Anspruch darauf haben, diese mangelhaften Leistungen durch eine Nachprüfung zu verbessern. Die Auswahl des Faches wird den Erziehungsberechtigten oder der volljährigen Schülerin oder dem volljährigen Schüler überlassen. Die Durchführung erfolgt dann nach wie vor entsprechend den Regelungen in den §§ 8 und 9 WeSchVO.

Selbstverständlich kann es trotzdem zu Entscheidungen über eine Nichtversetzung kommen, wenn sich schon im ersten Schulhalbjahr ungenügende oder mangelhafte Leistungen in einem Maße gehäuft haben, dass der Lernrückstand zu groß ist, um für den Schüler oder die Schülerin eine erfolgreiche Perspektive im Versetzungsfall zu gewährleisten. In solchen Fällen, in denen auch Ausgleichsregelungen und Nachprüfungen keine Wirkung mehr entfalten, wird im Sinne der Schüler entschieden, dass eine Wiederholung sinnvoll ist. Auch eine freiwillige Wiederholung eines Schuljahrgangs ist nach wie vor möglich. Der Klassenlehrer steht in einem solchen Fall selbstverständlich für Beratungsgespräche zur Verfügung.

Falls noch Fragen zu den aktuellen Regelungen zur Bewertung und Versetzung auftreten sollten, suchen Sie sich bitte das Gespräch mit der Schule! Das kann sowohl die Klassenlehrkraft, die Sek-I-Koordinatorin Frau Rohde oder die Schulleitung sein.

In einer Hinsicht bin ich mir sicher: Wir als Ratsgymnasium, das heißt Schüler, Eltern und Lehrer gemeinsam, werden uns darum bemühen, die negativen Folgen der Pandemie für unser gemeinsames Lehren und Lernen, so gering wie möglich zu halten.

Bleiben Sie gesund!

Viele Grüße aus der Gerberstraße,

Iris Rehder (Schulleiterin)

CORONAVIRUS: Elterninformationen zur stufenweisen Wiederaufnahme des Unterrichts in den Jahrgängen 5 – 10

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

in den vergangenen Tagen sind niedersachsenweit eine Fülle von Regelungen für den schrittweisen Wiedereinstieg in den Schulunterricht ergangen und es werden in der nächsten Zeit weitere folgen.

Wir passen diese Vorgaben an die konkrete Situation am Ratsgymnasium an und teilen Ihnen den aktuellen Stand laufend über Iserv und unsere Homepage mit. Informationen über die Organisation des Unterrichts für die Jahrgänge 11 und 12 finden Sie bereits auf der Homepage. Die Betroffenen haben darüber hinaus eine Mail über Iserv erhalten.

Auch für die Jahrgänge 5–10 gilt, dass die Klassen bei Wiederaufnahme des Unterrichts jeweils umschichtig in zwei Lerngruppen unterrichtet werden. Das Ratsgymnasium folgt dabei dem unten dargestellten Modell:

Die Einteilung der Lerngruppen erfolgt durch die Schulleitung und wird den Klassen über Iserv mitgeteilt. Vorrangig bemühen wir uns hierbei, klassenübergreifenden Unterricht in Kursen (2. Fremdsprache, Religion/WuN, Profile) so weit wie möglich zu vermeiden.

Die anstehenden Wahlen zu der 2. Fremdsprache (Jg. 5) und den Profilen (Jg. 7) werden erst erfolgen, wenn alle Schüler*innen die Gelegenheit hatten, die Angebote ausführlich kennenzulernen.

Bis wir unsere Schüler*innen wieder in der Schule begrüßen können, setzen wir den digitalen Unterricht in der bereits beschriebenen Weise fort. Bitte beachten Sie auch die Tipps für das Lernen zu Hause, die sich im Brief des Kultusministers finden.

Für die tägliche Lernzeit zu Hause gelten folgende Richtwerte:

  • Schuljahrgänge 5 bis 8 des Sekundarbereiches I: 3 Stunden
  • Schuljahrgänge 9 und 10 des Sekundarbereiches I: 4 Stunden
  • Schuljahrgänge 11-13 des Sekundarbereiches II: 6 Stunden

Durch die Berücksichtigung von Wochenplänen lassen sich in der Regel Überlastungen an einzelnen Tagen vermeiden. Sollten sich dennoch Probleme ergeben, kontaktieren Sie gerne über eine Mail auf Iserv die Klassenleitung, die sich besonders um die Koordinierung der Aufgaben bemüht.

Probleme durch die Überlastung des Servers zu Spitzenzeiten treffen in dieser Zeit nahezu alle Bemühungen, in digitalen Gruppen zu kommunizieren. Unsere externen Partner bemühen sich, diese Schwierigkeiten zeitnah zu beheben. Bis dahin lässt es sich nicht vermeiden, digitale Treffen auch außerhalb der üblichen vormittäglichen Unterrichtszeiten zu vereinbaren. Ich bitte ich Sie hier um die Geduld und Gelassenheit, die wir im Alltag gerade ohnehin verstärkt an den Tag legen müssen.

Uns allen ist bewusst, dass unter den gegenwärtigen Bedingungen nicht der gesamte im Kerncurriculum aufgeführte Stoff bis zum Schuljahresende vermittelt werden kann. Deshalb stimmen sich die Fachgruppen darüber ab, inwieweit der Themenkanon für das laufende Schuljahr „ausgedünnt“ werden kann. Dabei verständigen wir uns darauf, welche Inhalte ggf. verzichtbar sind bzw. auf das kommende Schuljahr verschoben werden können. Selbstverständlich werden diese besonderen Umstände auch bei allen Entscheidungen zur Bewertung, Notenermittlung und insbesondere Versetzung zum Wohle der Schüler*innen berücksichtigt.

Die täglichen Belastungen beim Lernen zu Hause sind für alle Beteiligten ungewohnt und zum Teil wirklich hoch. Auf Iserv verweisen wir deshalb auf das Hilfsangebot: „kein Kind alleine lassen“ . Darüber hinaus können Sie aber bei Problemen selbstverständlich auch unsere Beratungslehrkräfte kontaktieren. Diese rufen bei Angabe einer Nummer auch gerne telefonisch zurück.

Die Notbetreuung am Ratsgymnasium wird – wie durch die Behörden vorgegeben – zurückhaltend gewährt und in Anspruch genommen. Bei Bedarf können Sie sich hier über die geltenden Richtlinien informieren: Bei zunehmend frühlingshaftem, sonnigem Wetter wünsche ich uns allen Zuversicht und Hoffnung für die kommenden Wochen

Ihre

Iris Rehder

CORONAVIRUS: Organisation des Unterrichts der Jahrgänge 11 und 12

Liebe Erziehungsberechtigte der Jahrgangsstufe 11 und 12,

wir hoffen, Sie haben die Corona-Zeit bislang gut überstanden und möge das auch weiterhin so sein. Die Zeit des häuslichen Arbeitens ist für alle eine Herausforderung. Wir danken Ihnen schon mal für Ihre Unterstützung in dieser besonderen Zeit.

Die Schulleitung hat folgende Regelungen zum Umgang mit der gymnasialen Oberstufe getroffen:

Für die Klassen – / Kursgrößen gilt für den Präsenzunterricht (Jg. 12: ab 11. Mai 2020; Jg. 11 ab 25. Mai) Folgendes:

  • Die Klassen / Kurse werden im Jahrgang 11 und 12 in zwei Gruppen geteilt.
  • In den Jahrgängen 11 und 12 werden die Schülerinnen und Schüler nach Alphabet des Nachnamens zugeordnet. D.h. Schülerinnen und Schüler von A bis einschließlich K werden als Gruppe A (rot) und die Schülerinnen und Schüler von L bis Z werden als Gruppe B (grün) nach folgendem Muster unterrichtet

Für die Klausuren gelten folgende Aspekte:

  • Alle Lerngruppen, die bis jetzt noch keine Klausur geschrieben haben, müssen eine Klausur schreiben oder eine angemessene Klausurersatzleistung (fachpraktische Arbeit oder eine Hausarbeit mit festzusetzender Frist) erbringen. Über die Art und den Zeitpunkt der Klausur (bzw. der Ersatzleistung) entscheiden die Fachlehrkräfte und die Schulleitung.
  • Für den Jahrgang 12 gilt, dass die Klausuren in P1 bis P3 nur zweistündig statt vierstündig geschrieben werden.

Für die Kommunikation in den Jahrgängen 11 und 12 gilt:

  • Bis zur Wiederaufnahme des Unterrichts werden die KlassenlehrerInnen / TutorInnen einmal pro Woche die Schülerinnen und Schüler persönlich kontaktieren (per IServ oder Telefon).
  • Darüber hinaus halten alle Fachlehrkräfte den Kontakt über IServ zu den Schülerinnen und Schüler aufrecht, um gegebenenfalls individuelle Sprechzeiten mit ihnen vereinbaren zu können.
Noch ein Hinweis zum Schluss: Die häuslichen Aufgaben sind verpflichtend und bewertbar.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen als Jahrgangsleiter*in natürlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dana Stäblein-Fischer und André Artinger

CORONAVIRUS: Brief und Hinweise des Kultusministers zur Wiederöffnung der Schulen

Lesen Sie im Folgenden den am 18. April 2020 vom niedersächsischen Kultusministerium veröffentlichten Brief des Kultusministers Grant Hendrik Tonne. Neben einer Darstellung der gegenwärtigen Situation und Planung an und für die Schulen im Bundesland enthält der volle Text im Anschluss an den Brief auch noch den Abschnitt “Lernen zu Hause – Leitfaden für Eltern, Schülerinnen und Schüler”. Sie finden den vollen Text als pdf rechts auf dieser Seite.

Download:

"Lernen zu Hause - Leitfaden für Eltern, Schülerinnen und Schüler"

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

wir alle sind von der aktuellen Krise in eine Ausnahmesituation versetzt worden. Fast täglich ergibt sich aus der dynamischen Entwicklung eine neue Sachlage. Wir müssen uns immer wieder neu orientieren, umdenken und neue Wege gehen. Für eure und Ihre Bereitschaft, sich auf diese Herausforderungen einzulassen und sie konstruktiv mitzugestalten, danke ich herzlich!

Nach Wochen der kompletten Schulschließung steht nun der vorsichtige Schritt zu einer stufenweisen Öffnung an. Viele Fragen und Sorgen werden artikuliert, sie alle werden von uns ernstgenommen und bestmöglich beantwortet.

In den kommenden Wochen starten wir nun in einen neuen Abschnitt. Es wird dafür nötig sein, Lernprozesse und –orte neu zu gestalten. Es wird Phasen des Lernens zu Hause und Phasen des Lernens in der Schule geben. Ein Hochfahren auf „Normalbetrieb“ mit regulärem Unterricht wird bis zu den Sommerferien jedoch realistisch betrachtet nicht möglich sein – diese Erwartungshaltung sollte deshalb auch niemand haben.

Wir planen, am 27.04.2020 zunächst mit der Prüfungsvorbereitung für die Abschlussklassen zu beginnen und anschließend die Folgejahrgänge zumindest zeitweise wieder in die Schule zu bringen. Dieser Plan dient vorerst nur zur Orientierung. Er ist vorläufig und unterliegt Änderungen, sobald das Infektionsgeschehen oder neue Maßgaben sie erforderlich machen. Vor allem Phase C ist bisher nur eine Idee und noch nicht abgestimmt und terminiert.

Phasenplan des KM Nds. (04/2020)

Am Beispiel des Primarbereichs erklärt: Am 04.05. starten die 4. Klassen mit dem im Folgenden beschriebenen umschichtigen Unterricht, am 18.05. kommen die 3. Klassen dazu usw.

Eine der größten Herausforderungen für die Wiederaufnahme des Unterrichts in den Schulen wird es sein, dass die Schülerinnen und Schüler ihre sozialen Kontakte weiterhin auf Distanz gestalten. Dazu wird es organisatorische Veränderungen zum bisherigen und vertrauten Schulalltag geben. Wir werden den Schülertransport entlasten und den nötigen Abstand zwischen Lernenden gewährleisten müssen. Deshalb werden die Schüler und Schülerinnen bis auf weiteres umschichtig in halben Lerngruppen unterrichtet. Über die Organisation dieser Maßnahme in der konkreten Schule vor Ort wird Sie die Schulleitung Ihrer Kinder zeitnah informieren.

Alle Jahrgänge, die nicht in der Schule sind, werden von ihren Lehrkräften für das „Lernen zu Hause“ mit Lernplänen und Aufgaben versorgt. Für Familien mit  schulpflichtigen Kindern wird es also nötig sein, Phasen des häuslichen Lernens zu organisieren. Das kann regulären schulischen Unterricht natürlich nicht gleichwertig und vollumfänglich ersetzen. Eltern sind keine „Hilfslehrer“, auch wenn sie Ihre Kinder natürlich wie gewohnt begleiten und unterstützen dürfen!

Es besteht weiterhin Schulpflicht, die sich auch auf die Erledigung der verpflichtenden Aufgaben zu Hause bezieht, und wir setzen uns das Ziel, dass Schülerinnen und Schüler auch unter den derzeitigen Bedingungen ihre Kompetenzen festigen und erweitern. Mit dem vorliegenden Leitfaden wollen wir Eltern und Kinder darin unterstützen, die Phase das „Lernen zu Hause“ zu organisieren und möglichst effektiv und stressfrei umzusetzen.

Es gilt jetzt und weiterhin zusammenzuhalten, um die Herausforderungen der kommenden Wochen zu meistern. Ich bin der festen Überzeugung, dass uns das gemeinsam gelingt!

Mit freundlichen Grüßen

Grant Hendrik Tonne
Niedersächsischer Kultusminister

CORONAVIRUS: Stufenweise Wiederaufnahme des Unterrichts am Ratsgymnasium Rotenburg

Lesen Sie hier den Elternbrief der Schulleiterin zur Wiederaufnahme des Unterrichts am Ratsgymnasium:

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

wir alle haben am vergangenen Donnerstag mit Spannung die Umsetzung des Bund-Länder-Beschlusses zur stufenweisen Wiederaufnahme des Schulbetriebes in Niedersachsen erwartet. Auch wenn noch einige Einzelfragen offenbleiben, skizziere ich Ihnen im Folgenden, welches konkrete Vorgehen sich für das Ratsgymnasium ergibt. Das Wiederanlaufen des Schulbetriebs erfolgt jahrgansweise nach folgendem Plan:

Wiedereinstieg der Jahrgänge am RGR

Für die Organisation eines umschichtigen Unterrichts werden alle Klassen und Lerngruppen, die sich bereits wieder in der Schule befinden, in je zwei Gruppen aufgeteilt.

Über die konkrete Organisation des Modells (Zeitplan und Einteilung der Gruppen) werde ich Sie zeitnah informieren. Die Busbeförderung ist bereits vom 27.04. an sichergestellt.

In den Jahrgängen 5-10 findet bis auf Weiteres kein regulärer Sportunterricht statt. Für die gymnasiale Oberstufe ergeben sich auf Grund der Belegungsverpflichtungen Sonderregelungen, über die ich möglichst bald informieren werde.

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während der Unterrichtszeit wird nach derzeitigem   Stand   nicht für erforderlich erachtet, aber für den Zeitraum der Schülerbeförderung und für die Pausen empfohlen.

Schülerinnen und Schüler einer Risikogruppe sowie diejenigen, die mit Angehörigen von Risikogruppen in häuslicher Gemeinschaft leben, können auch über den genannten Zeitpunkt hinaus im „Home-Office“ verbleiben. Sie werden dann von ihren Lehrkräften mit Unterrichtsmaterial, Aufgaben und Lernplänen versorgt.

Zu den Risikogruppen gehören gemäß Angaben des RKI Personen über 60 Jahre und/oder mit folgenden Vorerkrankungen:

  • Herzkreislauferkrankungen
  • Diabetes
  • Erkrankungen des Atemsystems, der Leber, der Niere
  • Krebserkrankungen
  • Erkrankungen, die mit einer Immunschwäche einhergehen

Bitte informieren Sie uns umgehend telefonisch und per Mail im Sekretariat, wenn diese Situation auf Ihre Familie zutrifft, damit wir ein geeignetes Vorgehen abstimmen können.

So lange Schulen noch nicht wieder im Regelbetrieb geöffnet sind, bleibt das Angebot einer Notgruppenbetreuung bestehen. Bitte melden Sie sich bei Bedarf telefonisch oder per Mail im Sekretariat des Ratsgymnasiums.

Die Nachmittagsangebote des offenen Ganztags finden vorerst nicht statt. Das betrifft sämtliche Arbeitsgemeinschaften ebenso wie die Förderkurse und die Hausaufgabenbetreuung. Zuviel bezahlte Unkostenbeiträge werden zeitnah erstattet.

Alle Jahrgänge, die nicht in der Schule sind, werden von ihren Lehrkräften für das „Lernen zu Hause“ mit Lernplänen und Aufgaben versorgt. Dabei ist das digitale Lernen vom Mittwoch, den 22.04., an verbindlich und nicht mehr als freiwilliges Angebot zu verstehen.

Die Kommunikation erfolgt auch weiterhin vorrangig über die bewährte Lernplattform Iserv, die organisatorisch und datenschutzrechtlich den Vorgaben entspricht. Hierbei werden neben dem schon bekannten Modul „Aufgaben“ auch der Chatroom „Messenger“ und das Testmodul „Videokonferenzen“ zum Einsatz kommen.  Alle Lehrkräfte bieten hierüber auch digitale Sprechstunden an. Das gilt selbstverständlich in besonderer Weise für die Klassenlehrkräfte, die in regelmäßigem Kontakt zu ihren Klassen stehen werden. Bitte unterstützen Sie Ihre Kinder bei Bedarf darin, diese Angebote zuverlässig wahrzunehmen. Über die Iserv-Adressen können Sie auch als Eltern per Mail direkt mit jeder Lehrkraft in Kontakt treten. Alle Kontakte finden Sie auf unserer Homepage u.a. unter „Unterricht und Bildung“ bei den jeweiligen Fächern. Weitere digitale Angebote können bei Bedarf durch die Lehrkräfte ebenfalls eingesetzt werden.

Auf Grund der Unterschiedlichkeit der Rahmenbedingungen beim „Lernen zu Hause“ werden in den Schuljahrgängen 5 bis 10 zu Hause erstellte Arbeiten nicht bewertet. Das beim häuslichen Lernen erworbene Wissen kann jedoch nach Wiederaufnahme des Unterrichts in den Schulen durch kurze Tests, Lernzielkontrollen oder mündliche Abfragen überprüft werden. Dann gilt auch wie bisher, dass sich die Bewertung von Schülerleistungen in den Unterrichtsfächern aus schriftlichen, mündlichen und fachspezifischen Leistungen zusammensetzt, wobei auf weitere schriftliche Klassenarbeiten bis zum Ende des Schuljahres auf Grund der geringen Vorbereitungszeit verzichtet werden kann (aber nicht muss). Kurze Tests, mündliche Abfragen – auch per Videokonferenz – und ähnliche Formate können zur Überprüfung des Lernstandes genutzt werden.

Weitere Informationen in Bezug auf Notenermittlung, Versetzung, Ausgleichsmöglichkeiten und Übergangsregelungen sowie zu Prüfungen und zu den besonderen Bedingungen für Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe werden folgen.

Mir ist bewusst, dass diese Informationen nicht alle Ihre Fragen beantworten. Aber sie ermöglichen uns eine bessere Planbarkeit für die kommende Zeit. Ich werde Sie weiter zuverlässig über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten. Ein Hochfahren auf „Normalbetrieb“ mit regulärem Unterricht wird bis zu den Sommerferien realistisch betrachtet nicht möglich sein – diese Erwartungshaltung sollte deshalb auch niemand haben. Gleichwohl können die Schülerinnen und Schüler auch unter den derzeitigen Bedingungen ihre Kompetenzen festigen und erweitern. Für uns als Schule besteht so die Möglichkeit, wieder in persönlichen Kontakt zu unseren Schülerinnen und Schülern zu treten, neue Inhalte und Methoden einzuführen, Aufgaben zu besprechen und Fragen zu beantworten.

Die aktuelle Krise versetzt uns alle in eine Ausnahmesituation, in der wir gemeinsam zum Wohle unserer Schülerinnen und Schüler zusammenarbeiten werden, ohne den Anspruch auf perfekte Lösungen zu erheben. Sie können sicher sein, dass sich das Kollegium des Ratsgymnasiums darauf freut, Ihre Kinder wieder an der Schule zu begrüßen und gemeinsam die Herausforderungen der kommenden Wochen zu meistern.

Bleiben Sie gesund!

Ihre

Iris Rehder

CORONAVIRUS: Wiederaufnahme des Schulbetriebs – Informationen folgen!

Heute, am am 15. April 2020, hat die Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder im Rahmen einer Telefonschaltkonferenz weitere Beschlüsse zu Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der COVID19-Epidemie gefasst (im Detail hier nachzulesen). Für die Schulen wurde der folgende gemeinsame Beschluss gefasst:

“Vor der Öffnung von Kindergärten, Schulen und Hochschulen ist ein Vorlauf notwendig, damit vor Ort die notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen getroffen und zum Beispiel die Schülerbeförderungen organisiert werden können. Die Schulträger, Träger der Beförderung und die Schulgemeinschaft werden frühestmöglich unterrichtet. Die Notbetreuung wird fortgesetzt und auf weitere Berufs- und Bedarfsgruppen ausgeweitet. Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen der Abschlussklassen dieses Schuljahres sollen nach entsprechenden Vorbereitungen wieder stattfinden können.

Ab dem 4. Mai 2020 können prioritär auch die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen und qualifikationsrelevanten Jahrgänge der allgemeinbildenden sowie berufsbildenden Schulen, die im nächsten Schuljahr ihre Prüfungen ablegen, und die letzte Klasse der Grundschule beschult werden. Die Kultusministerkonferenz wird beauftragt, bis zum 29. April ein Konzept für weitere Schritte vorzulegen, wie der Unterricht unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen, insbesondere unter Berücksichtigung des Abstandsgebots durch reduzierte Lerngruppengrößen, insgesamt wieder aufgenommen werden kann. Dabei soll neben dem Unterricht auch das Pausengeschehen und der Schulbusbetrieb mit in den Blick genommen werden. Jede Schule braucht einen Hygieneplan. Die Schulträger sind aufgerufen, die hygienischen Voraussetzungen vor Ort zu schaffen und dauerhaft sicherzustellen. Über den jeweiligen Zeitpunkt der Aufnahme des Unterrichts der jeweiligen Klassenstufen und der Betreuung in Kindergärten berät die Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder vor dem Hintergrund der Entwicklung der Infektionszahlen. In der Hochschullehre können neben der Abnahme von Prüfungen auch Praxisveranstaltungen, die spezielle Labor- bzw. Arbeitsräume an den Hochschulen erfordern, unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen wieder aufgenommen werden. Bibliotheken und Archive können unter Auflagen zur Hygiene, Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen geöffnet werden.”

CORONAVIRUS: Elterninformationen zur Weiterführung des Schuljahres

Liebe Erziehungsberechtigte,

vermutlich haben auch Sie in den vergangenen Tagen die zahlreichen Überlegungen zur Coronakrise von Bundes– und Landesregierung aufmerksam verfolgt. Einige davon betreffen auch die Weiterführung des laufenden Schuljahres.

Für das Kultusministerium und die Landesschulbehörde steht im Vordergrund, sich sowohl auf die Zeit nach den Schulschließungen vorzubereiten als auch einen Plan zu entwickeln, wie es weitergeht, sollten die Schulschließungen weiter erforderlich sein. In der 16. Kalenderwoche wird die Landesregierung eine Lagebeurteilung vornehmen. Im Mittelpunkt wird stehen, ob das dann vorherrschende Infektionsgeschehen eine Aufnahme des Schulbetriebs am 20.04.2020 erlaubt oder nicht. Dabei wird niemand ein unnötiges Risiko eingehen. Der Schutz der Gesundheit aller Beteiligten steht oben an.

Erlassgemäß wird auch am Ratsgymnasium für alle Schülerinnen und Schüler in allen Fächern bis zum 15.04. eine vorläufige Note ermittelt und in der Schule dokumentiert, die den Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler bis zu diesem Zeitpunkt darstellt. Diese Ermittlung erfolgt unabhängig von ggf. noch ausstehenden schriftlichen Arbeiten oder anderen Formen der Leistungsbewertung. Dies gilt auch für epochale Fächer, die nur im zweiten Schulhalbjahr unterrichtet werden. Dabei werden im derzeitigen Zeitfenster der Schulschließung zuhause erbrachte Schülerleistungen grundsätzlich nicht bewertet. Die kommenden Wochen und Monate werden zeigen, wie die Zeugnisnoten im Sommer ermittelt und für Versetzungsentscheidungen herangezogen werden können.

Für den Fall, dass die Schulen über die Osterferien hinaus geschlossen bleiben, wird es über das bisher erfolgte Maß notwendig sein, den Schülerinnen und Schülern altersgerechte Lernangebote auch digital zur Verfügung zu stellen und sie beim häuslichen Lernen bestmöglich durch die Lehrkräfte zu unterstützen. Grundsätzlich sind die Möglichkeiten, ausschließlich digital zu unterrichten begrenzt, da der Unterricht interaktiv zwischen Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern stattfindet und Lehren und Lernen immer auch Beziehungsarbeit darstellt. Schon jetzt finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Bildungsservers (NiBiS) eine Seite mit Materialien, die direkt von Eltern, Schülerinnen und Schülern genutzt werden kann: www.lernenzuhause.nibis.de.

Selbstverständlich prüfen wir aber auch gemeinsam mit dem Landkreis Rotenburg als Schulträger, welche Optionen für die Einrichtung von digitalen Klassenräumen technisch und datenschutzrechtlich möglich sind. Dafür kann es zukünftig von zentraler Bedeutung werden, dass unsere Schülerinnen und Schüler auch zu Hause einen Zugang zu einem gut funktionierenden digitalen Endgerät haben.  Wenn sich das für Sie in den vergangenen Wochen als Problem herausgestellt hat, wenden Sie sich bitte per Mail an mich, damit wir ggf. für die Zeit nach den Osterferien gemeinsam nach einer praktikablen und unbürokratischen Lösung suchen können.

Die Notbetreuung in der Schule, über die ich Sie in den letzten Schreiben ausführlich informiert habe, wird ggf. dann auch nach den Osterferien der Situation angepasst weiter angeboten.

Abseits davon müssen wir jedoch auch die Situation berücksichtigen, in denen sich Schülerinnen und Schüler nach dann wochenlagen Schulschließungen und Kontaktsperren befinden. Ein normaler Unterricht vom ersten Tage an, wird sicherlich nicht möglich und nicht angemessen sein.

Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen in einer überaus unsicheren Zeit eine gewisse Planungssicherheit und Perspektive geben können. Wenn Schule und Elternhaus gemeinsam unserem Erziehungsauftrag nachkommen und Verantwortung für die Gemeinschaft und Solidarität vorleben, bin ich zuversichtlich, dass wir unseren Schülerinnen und Schülern den Halt und die Orientierung bieten können, die wir alle in diesen Tagen dringend brauchen.

Trotz allem wünsche ich Ihnen eine segensreiche Osterzeit und Gesundheit für Sie und alle, die Ihnen am Herzen liegen.

Ihre

Iris Rehder

CORONAVIRUS: Mehrsprachige Informationen und Erklärungen für Kinder

Wir möchten an dieser Stelle auf die Internetseite der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration aufmerksam machen. Dort werden mehrsprachig Informationen zu Regelungen und Verhaltensweisen in Zusammenhang mit dem Coronavirus gegeben. Den direkten Link finden sie hier:

Informationen für jüngere Schülerinnen und Schüler

Die Zeit Online erklärt auf Ihrer Homepage für Kinder die Coronakrise. Wir weisen an dieser Stelle auf dieses externe Angebot hin.

Die Schulen und viele Geschäfte sind zu, du sollst deine Freundinnen nicht mehr treffen und Abstand zu anderen Menschen halten. Warum ist das so? Wie kann ein winziges Virus die Welt so durcheinanderbringen? Dieses Corona-Lexikon beantwortet die wichtigsten Fragen – soweit Erwachsene die Antworten wissen.”

CORONAVIRUS: Notbetreuung in den Osterferien

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

die niedersächsische Landesschulbehörde hat verfügt, dass von den Schulen auch in den Osterferien eine Notbetreuung anzubieten sei. Um diese in Anspruch zu nehmen, gelten folgende Voraussetzungen:

Ein(e) Erziehungsberechtigte(r) ist in sog. kritischen Infrastrukturen tätig. Dazu gehören z.B.

  • Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
  • Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats-und Regierungsfunktionen,
  • Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
  • Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.

Um ggf. dafür auch eine benötigte Schülerbeförderung sicherzustellen, ist es nötig, dass Sie einen Bedarf bis Mittwoch, den 25.03., 12:00 Uhr per Mail oder telefonisch im Sekretariat des Ratsgymnasium (04261–9833535) anmelden.

Bei akut auftretendem Bedarf wenden Sie sich bitte auch in den Ferien bis 12:00 Uhr des Vortages per Mail direkt an mich: iris.rehder@ratsgymnasium-row.eu

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien Gesundheit und Besonnenheit in diesen herausfordernden Zeiten.

Ihre

Iris Rehder

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