Lesen Sie hier den Brief des Kultusministers Grant Hendrik Tonne zu den von der Landesregierung für die allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen vorgesehen Maßnahmen im zweiten Schulhalbjahr. Die im Brief angesprochene Übersichtsgrafik finden Sie rechts.
Dieser Elternbrief sowie die entsprechenden Briefe für Schüler*innen der Sekundarstufen I und II finden Sie unten auf dieser Seite auch zum Download.
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Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, Für den Fall, dass in der Lerngruppe Ihrer Kinder ein positiver Corona-Test gemeldet wird, hat das Niedersächsische Gesundheitsamt folgendes Vorgehen als „anlassbezogenes intensives Testen“ (ABIT) festgelegt:
Die gesamte Klasse /der gesamte Jahrgang testet sich 5 Schultage lang hintereinander täglich mit den üblichen Selbsttests, die wir in der Schule aushändigen. Alle Schülerinnen und Schüler beobachten sich verstärkt auf Symptome, die auf eine SARS-CoV-2 Infektion hindeuten, nehmen diese ernst und verzichten ggf. auf den Schulbesuch. Auch Schüler/innen, die geimpft oder genesen sind, nehmen am ABIT teil.
Alle Schüler/innen mit negativem Selbsttestergebnis gehen weiter zur Schule und können auch außerhalb der Schule entsprechend der jeweils gültigen Verordnungen am sozialen Leben teilnehmen, solange das Gesundheitsamt keine Absonderung anordnet und sie keine Krankheitssymptome zeigen.
Sonderfälle:
Sollte sich der positive Test nicht bestätigen, so endet das ABIT und der regelmäßige Testmodus tritt wieder in Kraft. Wenn SuS während des ABIT positiv getestet werden, finden die gleichen Maßnahmen statt, wie sonst auch (Absonderung, Information an die Schule, Meldung an das Gesundheitsamt etc). In diesem Fall wird ABIT 5 Schultage nach dem zuletzt aufgetretenen Fall fortgeführt, soweit das Gesundheitsamt keine andere Weisung erteilt. Alle anderen SuS mit negativem Selbsttestergebnis gehen weiter zur Schule.
Das oben beschriebene Vorgehen soll sicherstellen, dass der Präsenzunterricht für möglichst viele Schüler/innen möglichst dauerhaft stattfinden kann, ohne dass sich das Risiko einer Infektion erhöht.
Bitte unterstützen Sie uns deshalb weiterhin in einem verantwortungsvollen Umgang mit einer herausfordernden Situation, indem Sie Ruhe bewahren und eine sachliche Kommunikation unterstützen.
Lesen Sie hier den aktuellen Elternbrief des Kultusministers Grant Hendrik Tonne zum Schulstart nach dem Jahreswechsel. Alle relevanten Dokumente finden Sie unten auf dieser Seite auch zum Download.
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Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
ein weiteres „Corona-Jahr“ neigt sich dem Ende zu und wir befinden uns immer noch mitten in der Pandemie – zwar mit veränderten Vorzeichen als 2020, dafür mit immer neuen Herausforderungen. Wir hätten uns dieses Jahr wohl alle anders gewünscht. Gerade Familien verlangt die Pandemie so einiges ab. Die Betreuung der Kinder in Phasen des Distanz- und Wechselunterrichts mit der eigenen Berufstätigkeit unter einen Hut zu bringen, das hat viele Eltern im ersten Halbjahr 2021 an die Grenzen der Belastbarkeit und darüber hinaus gebracht. Ich weiß auch, dass sich viele Eltern Sorgen um die Entwicklung ihrer Kinder machen: Die lange Zeit im Lockdown hat überall Spuren hinterlassen.
Erfreulicherweise ist es uns nach den Sommerferien gelungen, den Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler zu sichern. Durch das konsequente Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen und die Einführung von ABIT (Anlassbezogenes intensiviertes Testen) konnten zudem die Quarantäneanordnungen für Mitschülerinnen und Mitschüler deutlich verringert werden. Das entlastet nicht nur die Familien, sondern gibt vor allem Kindern und Jugendlichen ein Stück Normalität zurück. Der direkte Kontakt zu Mitschülerinnen und Mitschülern, zu Lehrkräften, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist eben auch durch noch so guten Distanzunterricht nicht vollständig zu ersetzen, das hat uns das vergangene Jahr deutlich vor Augen geführt. Schule ist eben weit mehr als Wissenserwerb, sie ist in erster Linie ein sozialer Ort, ein Ort, an dem voneinander und miteinander gelernt wird. Daher kämpfen wir mit Nachdruck für so viel Normalität wie möglich.
Ich freue mich daher sehr darüber, dass Kinder und Jugendliche wieder gemeinsam in der Schule lernen können. Dass das gelingt, liegt in erster Linie an der gewissenhaften und verantwortungsvollen Umsetzung der notwendigen Maßnahmen vor Ort in den Schulen und im Elternhaus. Alle Beteiligten – nicht zuletzt die Schülerinnen und Schüler – leisten damit den entscheidenden Beitrag, dass Schulen möglichst sichere Orte sind und Präsenzunterricht überhaupt angeboten werden kann!
Bedanken möchte ich mich bei Ihnen auch dafür, dass Sie Ihre Kinder so gut durch die Krise begleiten, dass Sie ihnen Mut machen und ihnen dabei helfen, gesund durch die Pandemie zu kommen! Wir werden auch im kommenden Jahr für die bestmögliche Bildung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Niedersachsen streiten und ich freue mich, dabei auch weiterhin auf Ihre Unterstützung zählen zu können!
Ihnen allen wünsche ich nun eine schöne Weihnachtszeit, erholsame Festtage im Kreise Ihrer Lieben und einen guten Start in ein – hoffentlich etwas ruhigeres – neues Jahr! Alles Gute für Sie und bleiben Sie gesund!
vermutlich haben Sie bereits durch die Veröffentlichungen des Herrn Ministers erfahren, dass die Präsenzpflicht in der Schule wiederum für die letzten drei Schultage vor den Weihnachtsferien ausgesetzt ist. Der Unterrichtsstoff dieser drei Tage ist zu Hause selbstständig zu erarbeiten, ein Distanz- oder Hybridunterricht findet nicht statt, allerdings auch keine Klassenarbeiten.
Die Abmeldung vom Präsenzunterricht gilt nur für den kompletten Zeitraum, sie kann formlos erfolgen oder über das Formular auf unserer Homepage. Falls Sie von diesem Angebot Gebrauch machen wollen, geben Sie Ihrem Kind den Antrag bitte bis Donnerstag, den 16.12., für die Klassenlehrkraft mit. Nach den Ferien starten wir wieder mit täglichen Testungen an fünf Schultagen für alle Schülerinnen und Schüler, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind.
Auch wenn am Ratsgymnasium zur Zeit niemand betroffen ist, informiere ich Sie über eine weitere Veränderung in den Corona-Regeln: Mit der neuen Corona-Landesverordnung wurde nun geregelt, dass ungetesteten Schülerinnen und Schülern generell der Zutritt in die Schule verwehrt wird – das gilt auch bei Klassenarbeiten und sogar bei Abiturprüfungen. Möglich wird das durch die Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes, die 3G am Arbeitsplatz vorsieht, so dass eine Ausnahme für berufswahlrelevante Prüfungen nicht mehr gewährt werden muss. Wenn Schülerinnen und Schüler sich nicht testen lassen und deshalb nicht zu Leistungsüberprüfungen in der Schule erscheinen können, handelt es sich gemäß geltender Erlasslage um ein unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht.
Bedauerlicherweise erreicht der Krankenstand im Kollegium zur Zeit einen Höchststand. Dazu tragen auch Quarantänefälle und eine erhöhte Achtsamkeit bei Erkältungssymptomen bei, die uns alle vor einer weiteren Ausbreitung von Corona schützen sollen. Es liegen aber darüber hinaus längerfristige Erkrankungen vor, die mit der bestehenden Personaldecke trotz angeordneter Mehrarbeit nicht aufgefangen werden können. Intensive Bemühungen, weitere geeignete Vertretungslehrkräfte zu finden, bleiben erfolglos.
Wir alle arbeiten hart daran, im Rahmen des Möglichen durch Vertretungsunterricht und sinnvolle Lernaufgaben einen funktionierenden Schulbetrieb aufrecht zu erhalten. Die deutlichen Einschränkungen, die sich augenblicklich nicht vermeiden lassen, werden möglichst auf mehrere Lerngruppen verteilt. Da im kommenden Jahr mehrere langfristig erkrankte Lehrkräfte wieder genesen sein werden, besteht die begründete Hoffnung, dass sich die Situation nach den Weihnachtsferien deutlich bessert.
Aber es gibt auch jetzt schon gute Nachrichten: Bereits in diesen Wochen können jetzt endlich die Förderkurse für die Jahrgänge 5 – 9 beginnen, nachdem zahlreiche bürokratische Hürden genommen wurden. Dafür konnten wir eine Reihe von älteren Schülerinnen und Schülern als pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gewinnen, die mit den Materialien arbeiten werden, die ihnen die Fachlehrkräfte zur Verfügung stellen. Dafür wurde bereits in der Zeit vor den Herbstferien insbesondere in den Langfächern der Lernstand in allen Jahrgängen gründlich erhoben. Für die Jahrgänge 5 – 9 wurde dafür in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch häufig das Westermann Diagnosetool benutzt. Am Elternsprechtag am 10. November hatten Sie die Gelegenheit, sich auch über die individuellen Ergebnisse Ihrer Kinder zu informieren. Falls besondere Defizite festgestellt wurden, ermöglichen es jetzt diese speziellen Förderkurse, im Laufe der kommenden Monate die Lücken mit den vorbereiteten Fördermaterialien aufzuarbeiten.
Abschließend möchte ich Ihnen allen gesegnete Weihnachten und ein gutes Jahr 2022 wünschen. Dieses Jahr hat uns alle auf unterschiedliche Weise gefordert, sicherlich nicht alle Hoffnungen und Wünsche erfüllt, die wir zu Beginn hegten. Nach den vergangenen Monaten, die uns alle in ganz besonderer Weise gefordert haben, wünsche ich uns dieses Vertrauen in eine Stärke, die uns geschenkt wird, wenn wir sie – genau wie gerade jetzt – dringend brauchen. Diese Stärke entsteht auch durch gegenseitige Unterstützung und gemeinsam getragene Verantwortung. Deshalb danke ich Ihnen für vertrauensvolle Zusammenarbeit zum Wohl Ihrer Kinder, gute Gespräche und herzliche menschliche Begegnungen. Für das kommende Jahr wünsche ich uns allen wiederum Zuversicht, Kraft und Besonnenheit im Tun und Lassen.
Nach Mitteilung des Kultusministeriums und des Kultusministers Grant Hendrik Tonne wird die Pflicht, am Unterricht an allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen in Präsenz teilzunehmen für die Zeit vom 20. bis zum 22.12. ausgesetzt. Wenn Eltern oder Erziehungsberechtigte entscheiden, dass Schülerinnen und Schüler in dieser Zeit zu Hause bleiben, so muss der versäumte Unterrichtsstoff zu Hause nachgearbeitet werden. Videokonferenzen sind an diesen Tagen allerdings nicht vorgesehen.
Auch werden in dieser Zeit keine Klassenarbeiten geschrieben. Wenn in Lerngruppen für diese Tage bisher eine Arbeit geplant war, werden die Lehrkräfte und Schulleitung andere Lösungen finden werden und mitteilen.
Die Befreiung vom Präsenzunterricht kann formlos beantragt werden – Sie können aber auch das Formular unten nutzen.
der aktuelle Brief des Herrn Ministers informiert Sie unter anderem über eine Neuregelung beim Umgang mit Kontaktpersonen im Kontext von Schulen durch das Niedersächsische Gesundheitsamt. Im Bestreben, dass der Präsenzunterricht für möglichst viele Schülerinnen und Schüler möglichst dauerhaft stattfinden können soll, sollen die Quarantäneanordnungen für enge Kontaktpersonen im Schulsetting und der damit bedingte Unterrichtsausfall möglichst reduziert werden, ohne das infektiologische Restrisiko zu erhöhen. Diese Entscheidung ist vor dem Hintergrund der ansteigenden Zahl von SARS-CoV-2 Infektionen unter den Schülerinnen und Schülern zu sehen, der sonst dazu führen wird, dass ggf. vermehrt Schülerinnen und Schüler in Absonderung versetzt werden (positiv Getestete und Kontaktpersonen). Viele von ihnen könnten somit nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.
Anstelle der bisherigen Quarantänen bei Schülerinnen und Schüler, die in Schulen Kontakt mit SARS-CoV-2-Fällen hatten, soll daher ein testbasierter Ansatz im Kontaktpersonenmanagement angewendet werden, ein „anlassbezogenes intensiviertes Testen“ (ABIT). Das heißt konkret:
Sollte es einen Verdachtsfall aufgrund eines positiven Selbsttests in einer Lerngruppe geben, wird die Testfrequenz erhöht. Es testet sich dann die komplette Klasse –auch die Geimpften und Genesenen -an fünf Schultagen hintereinander zu Hause. Die Testkits werden von der Schule gestellt. Alle negativ getesteten und symptomfreien Schülerinnen und Schüler bleiben im Regelfall im Präsenzunterricht.
Eine Kontaktnachverfolgung im schulischen Kontext kann dann entfallen. Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die in Quarantäne müssen, kann so erheblich verringert werden.
Bitte nehmen Sie auch die weiteren Regelungen zur Kenntnis, die der Herr Minister z.B. in Bezug auf Elternabende und andere schulischen Veranstaltungen bekannt gibt. Wir werden Sie rechtzeitig informieren, welches Format wir z.B. für unser geplantes Weihnachtskonzert wählen werden.
Auch wenn wir alle uns für die anstehende Adventszeit andere Nachrichten gewünscht hätten, müssen wir die Realität der „vierten Corona-Welle“ zur Kenntnis nehmen und gemeinsam alle notwendigen Vorkehrungen treffen, um den Präsenzunterricht in der Schule auch weiterhin bestmöglich abzusichern.
wie bereits Anfang des Monats angekündigt, bietet das Mobile Impfteam des Landkreises Rotenburg auch Termine für die Schülerinnen und Schüler des Ratsgymnasiums an. Die Erstimpfung erfolgt am 25.11. ab 12:00 Uhr in den Räumlichkeiten der IGS „In der Ahe“, die Zweitimpfung am 16.12. ab 9:30 Uhr am Ratsgymnasium. Falls Ihr Kind daran teilnehmen soll, informieren Sie sich bitte auf der Seite des Robert Koch Institutsund drucken dort auch die nötige Einwilligungserklärungaus, die von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben werden muss:
Ihr Kind gibt dann die Einwilligungserklärung bis zum 19.11. im Sekretariat ab. Es wäre wünschenswert, wenn eine Vertrauensperson Ihr Kind zur Impfung begleiten würde.
Gerade die Entwicklung der letzten Wochen lassen sicher bei uns allen den dringenden Wunsch aufkommen, alle Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zu unterstützen. Falls Ihr Kind also zur Gruppe der ab 12-jährigen gehört und zur Zeit noch ungeimpft ist, bitte ich Sie deshalb, das vorliegende Angebot zu überdenken, auch wenn Sie Ihr Kind bei der vorläufigen Abfrage noch nicht gemeldet hatten.
Die Verantwortung für die Durchführung dieser Impfangebote liegt dabei nicht bei der Schule, sondern beim durchführenden MIT.Das Ratsgymnasium wird lediglich organisatorisch unterstützen und eine entsprechende Teilnahme an den Impfungen auch während der Schulzeit ermöglichen. Selbstverständlich ist das Impfangebot für die Kinder und Jugendlichen nach wie vor freiwillig. Keiner Schülerin / keinem Schüler entsteht ein Nachteil, weil sie / er sich nicht impfen lassen möchte.
Mit einer Steigerung der Impfquote an den Schulen wird es gelingen, die Sicherheit an den Schulen zu erhöhen und perspektivisch möglicherweise die eine oder andere Lockerung von Sicherheitsmaßnahmen zu erreichen, ohne dabei die Sicherstellung des Präsenzunterrichts zu gefährden.
Lesen Sie angesichts der deutlich gestiegenen Infektionszahlen folgende Informationen des niedersächsischen Kultusministers Grant Hendrik Tonne:
Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
nicht ganz überraschend, aber dennoch besorgniserregend steigen die Infektionszahlen derzeit auch in Niedersachsen zügig an und ein Ende dieser Entwicklung ist noch nicht in Sicht. Angesichts dieser Lage erscheinen jedwede Lockerungen der Schutzmaßnahmen zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht. Andere Bundesländer, die z. B. die Maskenpflicht bereits aufgegeben hatten, rudern aktuell gerade zurück und verschärfen ihre Maßnahmen wieder.
Es bleibt oberste Prämisse, den Präsenzunterricht für alle zu sichern, Schulschließungen zu vermeiden und Schule als sicheren Ort zu stärken. Wir nehmen die Einschränkungen des Schulbetriebs Schritt für Schritt zurück, sobald es vertretbar ist, und haben dabei insbesondere die Jahrgänge 3 und 4 im Blick. Unser Ziel ist es, so schnell wie möglich einheitliche Regelungen für die Grundschulen zu schaffen. Um zu verlässlichen Aussagen kommen zu können, werden wir die Lage nach den Herbstferien weiter beobachten müssen und die entsprechenden Zahlen auswerten. Gerade für den Grundschulbereich gilt es unbedingt, ein mögliches „Hin und Her“ zu vermeiden und verlässliche Regelungen zu schaffen. Ich bitte deshalb um Verständnis und noch etwas Geduld bei all denjenigen, die sich Lockerungen bereits in der jetzigen Corona-Verordnung gewünscht hätten.
Angesichts steigender Infektionszahlen steigt in einigen Schulen auch die Sorge bezüglich des Umgangs mit den vielerorts anstehenden Elternsprechtagen. Um das Ansteckungsrisiko für alle Beteiligten nicht unnötig zu erhöhen, finden Besprechungen und Versammlungen mit Externen deshalb grundsätzlich als 3G-Veranstaltungen statt, d. h. Sie müssen ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorlegen, sofern Sie nicht vollständig geimpft oder genesen sind. Die Mitbestimmung von Erziehungsberechtigten ist genau wie die regelmäßige Kommunikation und der gegenseitige Austausch ein hohes Gut, das auch in schwierigen Zeiten nicht geschmälert werden darf. Dennoch gilt es auch hier, den Infektionsschutz für alle Beteiligten umfassend zu gewährleisten. Die 3G-Regelung gilt deshalb auch für Weihnachtsfeiern, Aufführungen u. ä. Veranstaltungen.
Über die weitere Entwicklung und sich daraus ergebende Entscheidungen und Maßnahmen werde ich Sie wie gewohnt informieren. Alles Gute für Sie und bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen,
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