CORONAVIRUS: Neuregelungen des Infektionsschutzes nach den Osterferien

Am 18. März 2022 wurde das bundesweite Infektionsschutzgesetz neu geregelt. Im Folgenden finden Sie die Briefe des niedersächsischen Kultusministers, der diese Regelungen und deren Folgen für das Land Niedersachsen  und seine allgemeinbildenden Schulen erklärt.

Grundsätzlich werden sich erst nach den Osterferien spürbare Veränderungen in der Schule ergeben. Die Schulleitung des Ratsgymnasiums schließt sich ausdrücklich der Bitte des Herrn Ministers an, auch nach Wegfall der Maskenpflicht nach den Osterferien weiterhin freiwillig eine medizinische Maske zu tragen. Es wäre als Schulgemeinschaft am Ratsgymnasium sinnvoll, diese Regel auch dann einzuhalten, wenn sie nicht zwingend vorgeschrieben ist.

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