CORONAVIRUS: Wegeplan für den Wiederbeginn des Unterrichts

Mit dem 11. Mai 2020 sind mit den Mitgliedern des 12. Jahrgangs am Ratsgymnasium die ersten Schülerinnen und Schüler wieder im altvertrauten Gebäude an der Gerberstraße – und mit Ihnen auch ein Großteil der Lehrerschaft.

Aber es ist nicht alles beim Alten – und das wird es zumindest eine ganze Weile auch noch nicht sein. Neben der ungewohnten Situation, die Schule ausschließlich mit den Lehrkräften zu teilen sowie strikten Hygienemaßnahmen müssen sich unsere ersten Rückkehrenden auch an weitere tiefgreifende Veränderungen ihres Alltags gewöhnen:

Im Ratsgymnasium sind derzeit die Markierungsarbeiten für die auf Kontaktminimierung ausgelegten veränderten Laufwege im Gebäude in vollem Gange. Hausmeister und Schulassistent sperren Durchgänge, kennzeichnen Treppen und Gänge, hängen Beschilderungen und platzieren Desinfektionsstationen. 

Damit sich alle schon im Vorfeld ein wenig mit der veränderten Situation vertraut machen können, veröffentlicht das Ratsgymnasium schon einmal den Wegeplan.

Wir sind vorbereitet und freuen uns auf Euch!

Vorgegebene Laufwege im Ratsgymnasium

Eindrücke der Vorbereitungen

Elterninformation zu Bewertung und Versetzung

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

wie bereits angekündigt sind nun die Regelungen für die Bewertung und Versetzung durch das Niedersächsische Kultusministerium an die besonderen Bedingungen der Corona-Pandemie angepasst worden. Die Behörde hat hierbei Vorgaben gemacht, die es uns als Schule ermöglichen, mit Augenmaß und im Sinne ihrer Kinder rücksichtsvolle und die Umstände berücksichtigende Bewertungs- und Versetzungsentscheidungen zu treffen. Im Folgenden werde ich Ihnen die wichtigsten Regelungen in Kürze erläutern.

Für den Fall, dass bis zum Ende des Schuljahres in bestimmten Bereichen kein Unterricht mehr erfolgt, wurden bereits zum 15.04.2020 von allen Fachlehrern auf Anweisung der Kultusbehörde die Noten und der Leistungsstand für jede Schülerin bzw. jeden Schüler dokumentiert. Dieser Leistungsstand bildet für den Fall, dass keine weiteren Leistungen im Unterricht erbracht werden können, die Grundlage für die Zeugniserstellung. Das umfasst auch die Bewertung des Arbeits-und Sozialverhaltens. Die in Heimarbeit angefertigten Aufgaben werden im Regelfall, damit sie den Schülern und Schülerinnen nicht zum Nachteil werden können, nicht in die Zeugnisnote einfließen. Auf Wunsch einer Schülerin bzw. eines Schülers werden aber durch die Lehrkraft erkennbar selbstständig erbrachte Leistungen aus der Heimarbeit benotet und fließen dann in die Zeugnisnote ein.

Die Bewertung des Arbeits-und Sozialverhaltens der Schülerinnen und Schüler nach Wiederbeginn der Schule wird nur dann für die Beurteilung am Ende des Schuljahres 2019/2020 berücksichtigt, wenn dies zu einer Verbesserung führt.

Leistungen in Fächern, die ausschließlich im zweiten Schulhalbjahr epochal unterrichtet werden, müssen bewertet werden und die Note erscheint auf dem Zeugnis. Sie wird aber nur dann bei Versetzungen, Abschlüssen oder der Berechnung von Notendurchschnitten berücksichtigt, wenn sie zum Ausgleich schwacher Leistungen in anderen Fächern bzw. zur Verbesserung des Notendurchschnitts sowohl bei Versetzungen als auch bei Abschlüssen oder Übergängen beitragen kann. Das bedeutet zum Beispiel, dass eine mangelhafte Leistung in einem Fach, das nur im zweiten Halbjahr unterrichtet wurde, die Versetzung nicht gefährdet, auch dann nicht, wenn eine weitere mangelhafte Leistung vorliegt. Diese Nicht-Berücksichtigung der Note wird entsprechend auf dem Zeugnis vermerkt.

Bei den Versetzungskonferenzen sind die vorgeschriebenen Ausgleichsregelungen gemäß §§ 5 und 6 der Versetzungsverordnung ausnahmslos für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich anzuwenden. Das bedeutet, dass eine Schülerin oder ein Schüler, der zwei mangelhafte Leistungen oder eine ungenügende Leistung im Zeugnis hat, diese mit befriedigenden Leistungen bzw. einer guten Leistung in Fächern, die im Umfang gleichwertig sind, in jedem Fall ausgleichen kann. Auch darf eine hohe Fehlquote, für die die Schüler und Schülerinnen nicht verantwortlich sind, nicht zum Nachteil bei der Versetzung am Schuljahresende werden.

Wenn keine Ausgleichsfächer vorliegen, regelt gemäß der Versetzungsverordnung §7 die Versetzung in Folge einer Nachprüfung. In der derzeitigen Situation haben alle Schülerinnen und Schüler, die im 5. bis 9. Schuljahrgang wegen mangelhafter Leistungen in zwei Fächern oder ungenügender Leistungen in einem Fach nicht versetzt würden, zum Ende des laufenden Schuljahrs 2019/2020 generell einen Anspruch auf eine Nachprüfung. Das bedeutet zum Beispiel, dass Schülerinnen und Schüler, die zwei mangelhafte Leistungen im Zeugnis hätten und diese nicht über die oben erläuterte Regelung ausgleichen können, den Anspruch darauf haben, diese mangelhaften Leistungen durch eine Nachprüfung zu verbessern. Die Auswahl des Faches wird den Erziehungsberechtigten oder der volljährigen Schülerin oder dem volljährigen Schüler überlassen. Die Durchführung erfolgt dann nach wie vor entsprechend den Regelungen in den §§ 8 und 9 WeSchVO.

Selbstverständlich kann es trotzdem zu Entscheidungen über eine Nichtversetzung kommen, wenn sich schon im ersten Schulhalbjahr ungenügende oder mangelhafte Leistungen in einem Maße gehäuft haben, dass der Lernrückstand zu groß ist, um für den Schüler oder die Schülerin eine erfolgreiche Perspektive im Versetzungsfall zu gewährleisten. In solchen Fällen, in denen auch Ausgleichsregelungen und Nachprüfungen keine Wirkung mehr entfalten, wird im Sinne der Schüler entschieden, dass eine Wiederholung sinnvoll ist. Auch eine freiwillige Wiederholung eines Schuljahrgangs ist nach wie vor möglich. Der Klassenlehrer steht in einem solchen Fall selbstverständlich für Beratungsgespräche zur Verfügung.

Falls noch Fragen zu den aktuellen Regelungen zur Bewertung und Versetzung auftreten sollten, suchen Sie sich bitte das Gespräch mit der Schule! Das kann sowohl die Klassenlehrkraft, die Sek-I-Koordinatorin Frau Rohde oder die Schulleitung sein.

In einer Hinsicht bin ich mir sicher: Wir als Ratsgymnasium, das heißt Schüler, Eltern und Lehrer gemeinsam, werden uns darum bemühen, die negativen Folgen der Pandemie für unser gemeinsames Lehren und Lernen, so gering wie möglich zu halten.

Bleiben Sie gesund!

Viele Grüße aus der Gerberstraße,

Iris Rehder (Schulleiterin)

Und jetzt die Schülerschaft: Wo Ihr Eure Aufgaben bearbeitet…!

Nachdem sich in der vergangenen Woche mehr als 2,700 Besucher (!) die Galerie der Lehrkräfte des Ratsgymnasiums angeschaut haben, sind nun die Schülerinnen und Schüler von der Gerberstraße dran zu zeigen, in welchen Folterkellern sie die gnadenlose Flut an kniffligsten Aufgaben bearbeiten müssen… Viel Vergnügen!

CORONAVIRUS: Elterninformationen zur stufenweisen Wiederaufnahme des Unterrichts in den Jahrgängen 5 – 10

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

in den vergangenen Tagen sind niedersachsenweit eine Fülle von Regelungen für den schrittweisen Wiedereinstieg in den Schulunterricht ergangen und es werden in der nächsten Zeit weitere folgen.

Wir passen diese Vorgaben an die konkrete Situation am Ratsgymnasium an und teilen Ihnen den aktuellen Stand laufend über Iserv und unsere Homepage mit. Informationen über die Organisation des Unterrichts für die Jahrgänge 11 und 12 finden Sie bereits auf der Homepage. Die Betroffenen haben darüber hinaus eine Mail über Iserv erhalten.

Auch für die Jahrgänge 5–10 gilt, dass die Klassen bei Wiederaufnahme des Unterrichts jeweils umschichtig in zwei Lerngruppen unterrichtet werden. Das Ratsgymnasium folgt dabei dem unten dargestellten Modell:

Die Einteilung der Lerngruppen erfolgt durch die Schulleitung und wird den Klassen über Iserv mitgeteilt. Vorrangig bemühen wir uns hierbei, klassenübergreifenden Unterricht in Kursen (2. Fremdsprache, Religion/WuN, Profile) so weit wie möglich zu vermeiden.

Die anstehenden Wahlen zu der 2. Fremdsprache (Jg. 5) und den Profilen (Jg. 7) werden erst erfolgen, wenn alle Schüler*innen die Gelegenheit hatten, die Angebote ausführlich kennenzulernen.

Bis wir unsere Schüler*innen wieder in der Schule begrüßen können, setzen wir den digitalen Unterricht in der bereits beschriebenen Weise fort. Bitte beachten Sie auch die Tipps für das Lernen zu Hause, die sich im Brief des Kultusministers finden.

Für die tägliche Lernzeit zu Hause gelten folgende Richtwerte:

  • Schuljahrgänge 5 bis 8 des Sekundarbereiches I: 3 Stunden
  • Schuljahrgänge 9 und 10 des Sekundarbereiches I: 4 Stunden
  • Schuljahrgänge 11-13 des Sekundarbereiches II: 6 Stunden

Durch die Berücksichtigung von Wochenplänen lassen sich in der Regel Überlastungen an einzelnen Tagen vermeiden. Sollten sich dennoch Probleme ergeben, kontaktieren Sie gerne über eine Mail auf Iserv die Klassenleitung, die sich besonders um die Koordinierung der Aufgaben bemüht.

Probleme durch die Überlastung des Servers zu Spitzenzeiten treffen in dieser Zeit nahezu alle Bemühungen, in digitalen Gruppen zu kommunizieren. Unsere externen Partner bemühen sich, diese Schwierigkeiten zeitnah zu beheben. Bis dahin lässt es sich nicht vermeiden, digitale Treffen auch außerhalb der üblichen vormittäglichen Unterrichtszeiten zu vereinbaren. Ich bitte ich Sie hier um die Geduld und Gelassenheit, die wir im Alltag gerade ohnehin verstärkt an den Tag legen müssen.

Uns allen ist bewusst, dass unter den gegenwärtigen Bedingungen nicht der gesamte im Kerncurriculum aufgeführte Stoff bis zum Schuljahresende vermittelt werden kann. Deshalb stimmen sich die Fachgruppen darüber ab, inwieweit der Themenkanon für das laufende Schuljahr „ausgedünnt“ werden kann. Dabei verständigen wir uns darauf, welche Inhalte ggf. verzichtbar sind bzw. auf das kommende Schuljahr verschoben werden können. Selbstverständlich werden diese besonderen Umstände auch bei allen Entscheidungen zur Bewertung, Notenermittlung und insbesondere Versetzung zum Wohle der Schüler*innen berücksichtigt.

Die täglichen Belastungen beim Lernen zu Hause sind für alle Beteiligten ungewohnt und zum Teil wirklich hoch. Auf Iserv verweisen wir deshalb auf das Hilfsangebot: „kein Kind alleine lassen“ . Darüber hinaus können Sie aber bei Problemen selbstverständlich auch unsere Beratungslehrkräfte kontaktieren. Diese rufen bei Angabe einer Nummer auch gerne telefonisch zurück.

Die Notbetreuung am Ratsgymnasium wird – wie durch die Behörden vorgegeben – zurückhaltend gewährt und in Anspruch genommen. Bei Bedarf können Sie sich hier über die geltenden Richtlinien informieren: Bei zunehmend frühlingshaftem, sonnigem Wetter wünsche ich uns allen Zuversicht und Hoffnung für die kommenden Wochen

Ihre

Iris Rehder

CORONAVIRUS: Brief und Hinweise des Kultusministers zur Wiederöffnung der Schulen

Lesen Sie im Folgenden den am 18. April 2020 vom niedersächsischen Kultusministerium veröffentlichten Brief des Kultusministers Grant Hendrik Tonne. Neben einer Darstellung der gegenwärtigen Situation und Planung an und für die Schulen im Bundesland enthält der volle Text im Anschluss an den Brief auch noch den Abschnitt “Lernen zu Hause – Leitfaden für Eltern, Schülerinnen und Schüler”. Sie finden den vollen Text als pdf rechts auf dieser Seite.

Download:

"Lernen zu Hause - Leitfaden für Eltern, Schülerinnen und Schüler"

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

wir alle sind von der aktuellen Krise in eine Ausnahmesituation versetzt worden. Fast täglich ergibt sich aus der dynamischen Entwicklung eine neue Sachlage. Wir müssen uns immer wieder neu orientieren, umdenken und neue Wege gehen. Für eure und Ihre Bereitschaft, sich auf diese Herausforderungen einzulassen und sie konstruktiv mitzugestalten, danke ich herzlich!

Nach Wochen der kompletten Schulschließung steht nun der vorsichtige Schritt zu einer stufenweisen Öffnung an. Viele Fragen und Sorgen werden artikuliert, sie alle werden von uns ernstgenommen und bestmöglich beantwortet.

In den kommenden Wochen starten wir nun in einen neuen Abschnitt. Es wird dafür nötig sein, Lernprozesse und –orte neu zu gestalten. Es wird Phasen des Lernens zu Hause und Phasen des Lernens in der Schule geben. Ein Hochfahren auf „Normalbetrieb“ mit regulärem Unterricht wird bis zu den Sommerferien jedoch realistisch betrachtet nicht möglich sein – diese Erwartungshaltung sollte deshalb auch niemand haben.

Wir planen, am 27.04.2020 zunächst mit der Prüfungsvorbereitung für die Abschlussklassen zu beginnen und anschließend die Folgejahrgänge zumindest zeitweise wieder in die Schule zu bringen. Dieser Plan dient vorerst nur zur Orientierung. Er ist vorläufig und unterliegt Änderungen, sobald das Infektionsgeschehen oder neue Maßgaben sie erforderlich machen. Vor allem Phase C ist bisher nur eine Idee und noch nicht abgestimmt und terminiert.

Phasenplan des KM Nds. (04/2020)

Am Beispiel des Primarbereichs erklärt: Am 04.05. starten die 4. Klassen mit dem im Folgenden beschriebenen umschichtigen Unterricht, am 18.05. kommen die 3. Klassen dazu usw.

Eine der größten Herausforderungen für die Wiederaufnahme des Unterrichts in den Schulen wird es sein, dass die Schülerinnen und Schüler ihre sozialen Kontakte weiterhin auf Distanz gestalten. Dazu wird es organisatorische Veränderungen zum bisherigen und vertrauten Schulalltag geben. Wir werden den Schülertransport entlasten und den nötigen Abstand zwischen Lernenden gewährleisten müssen. Deshalb werden die Schüler und Schülerinnen bis auf weiteres umschichtig in halben Lerngruppen unterrichtet. Über die Organisation dieser Maßnahme in der konkreten Schule vor Ort wird Sie die Schulleitung Ihrer Kinder zeitnah informieren.

Alle Jahrgänge, die nicht in der Schule sind, werden von ihren Lehrkräften für das „Lernen zu Hause“ mit Lernplänen und Aufgaben versorgt. Für Familien mit  schulpflichtigen Kindern wird es also nötig sein, Phasen des häuslichen Lernens zu organisieren. Das kann regulären schulischen Unterricht natürlich nicht gleichwertig und vollumfänglich ersetzen. Eltern sind keine „Hilfslehrer“, auch wenn sie Ihre Kinder natürlich wie gewohnt begleiten und unterstützen dürfen!

Es besteht weiterhin Schulpflicht, die sich auch auf die Erledigung der verpflichtenden Aufgaben zu Hause bezieht, und wir setzen uns das Ziel, dass Schülerinnen und Schüler auch unter den derzeitigen Bedingungen ihre Kompetenzen festigen und erweitern. Mit dem vorliegenden Leitfaden wollen wir Eltern und Kinder darin unterstützen, die Phase das „Lernen zu Hause“ zu organisieren und möglichst effektiv und stressfrei umzusetzen.

Es gilt jetzt und weiterhin zusammenzuhalten, um die Herausforderungen der kommenden Wochen zu meistern. Ich bin der festen Überzeugung, dass uns das gemeinsam gelingt!

Mit freundlichen Grüßen

Grant Hendrik Tonne
Niedersächsischer Kultusminister

CORONAVIRUS: Stufenweise Wiederaufnahme des Unterrichts am Ratsgymnasium Rotenburg

Lesen Sie hier den Elternbrief der Schulleiterin zur Wiederaufnahme des Unterrichts am Ratsgymnasium:

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

wir alle haben am vergangenen Donnerstag mit Spannung die Umsetzung des Bund-Länder-Beschlusses zur stufenweisen Wiederaufnahme des Schulbetriebes in Niedersachsen erwartet. Auch wenn noch einige Einzelfragen offenbleiben, skizziere ich Ihnen im Folgenden, welches konkrete Vorgehen sich für das Ratsgymnasium ergibt. Das Wiederanlaufen des Schulbetriebs erfolgt jahrgansweise nach folgendem Plan:

Wiedereinstieg der Jahrgänge am RGR

Für die Organisation eines umschichtigen Unterrichts werden alle Klassen und Lerngruppen, die sich bereits wieder in der Schule befinden, in je zwei Gruppen aufgeteilt.

Über die konkrete Organisation des Modells (Zeitplan und Einteilung der Gruppen) werde ich Sie zeitnah informieren. Die Busbeförderung ist bereits vom 27.04. an sichergestellt.

In den Jahrgängen 5-10 findet bis auf Weiteres kein regulärer Sportunterricht statt. Für die gymnasiale Oberstufe ergeben sich auf Grund der Belegungsverpflichtungen Sonderregelungen, über die ich möglichst bald informieren werde.

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während der Unterrichtszeit wird nach derzeitigem   Stand   nicht für erforderlich erachtet, aber für den Zeitraum der Schülerbeförderung und für die Pausen empfohlen.

Schülerinnen und Schüler einer Risikogruppe sowie diejenigen, die mit Angehörigen von Risikogruppen in häuslicher Gemeinschaft leben, können auch über den genannten Zeitpunkt hinaus im „Home-Office“ verbleiben. Sie werden dann von ihren Lehrkräften mit Unterrichtsmaterial, Aufgaben und Lernplänen versorgt.

Zu den Risikogruppen gehören gemäß Angaben des RKI Personen über 60 Jahre und/oder mit folgenden Vorerkrankungen:

  • Herzkreislauferkrankungen
  • Diabetes
  • Erkrankungen des Atemsystems, der Leber, der Niere
  • Krebserkrankungen
  • Erkrankungen, die mit einer Immunschwäche einhergehen

Bitte informieren Sie uns umgehend telefonisch und per Mail im Sekretariat, wenn diese Situation auf Ihre Familie zutrifft, damit wir ein geeignetes Vorgehen abstimmen können.

So lange Schulen noch nicht wieder im Regelbetrieb geöffnet sind, bleibt das Angebot einer Notgruppenbetreuung bestehen. Bitte melden Sie sich bei Bedarf telefonisch oder per Mail im Sekretariat des Ratsgymnasiums.

Die Nachmittagsangebote des offenen Ganztags finden vorerst nicht statt. Das betrifft sämtliche Arbeitsgemeinschaften ebenso wie die Förderkurse und die Hausaufgabenbetreuung. Zuviel bezahlte Unkostenbeiträge werden zeitnah erstattet.

Alle Jahrgänge, die nicht in der Schule sind, werden von ihren Lehrkräften für das „Lernen zu Hause“ mit Lernplänen und Aufgaben versorgt. Dabei ist das digitale Lernen vom Mittwoch, den 22.04., an verbindlich und nicht mehr als freiwilliges Angebot zu verstehen.

Die Kommunikation erfolgt auch weiterhin vorrangig über die bewährte Lernplattform Iserv, die organisatorisch und datenschutzrechtlich den Vorgaben entspricht. Hierbei werden neben dem schon bekannten Modul „Aufgaben“ auch der Chatroom „Messenger“ und das Testmodul „Videokonferenzen“ zum Einsatz kommen.  Alle Lehrkräfte bieten hierüber auch digitale Sprechstunden an. Das gilt selbstverständlich in besonderer Weise für die Klassenlehrkräfte, die in regelmäßigem Kontakt zu ihren Klassen stehen werden. Bitte unterstützen Sie Ihre Kinder bei Bedarf darin, diese Angebote zuverlässig wahrzunehmen. Über die Iserv-Adressen können Sie auch als Eltern per Mail direkt mit jeder Lehrkraft in Kontakt treten. Alle Kontakte finden Sie auf unserer Homepage u.a. unter „Unterricht und Bildung“ bei den jeweiligen Fächern. Weitere digitale Angebote können bei Bedarf durch die Lehrkräfte ebenfalls eingesetzt werden.

Auf Grund der Unterschiedlichkeit der Rahmenbedingungen beim „Lernen zu Hause“ werden in den Schuljahrgängen 5 bis 10 zu Hause erstellte Arbeiten nicht bewertet. Das beim häuslichen Lernen erworbene Wissen kann jedoch nach Wiederaufnahme des Unterrichts in den Schulen durch kurze Tests, Lernzielkontrollen oder mündliche Abfragen überprüft werden. Dann gilt auch wie bisher, dass sich die Bewertung von Schülerleistungen in den Unterrichtsfächern aus schriftlichen, mündlichen und fachspezifischen Leistungen zusammensetzt, wobei auf weitere schriftliche Klassenarbeiten bis zum Ende des Schuljahres auf Grund der geringen Vorbereitungszeit verzichtet werden kann (aber nicht muss). Kurze Tests, mündliche Abfragen – auch per Videokonferenz – und ähnliche Formate können zur Überprüfung des Lernstandes genutzt werden.

Weitere Informationen in Bezug auf Notenermittlung, Versetzung, Ausgleichsmöglichkeiten und Übergangsregelungen sowie zu Prüfungen und zu den besonderen Bedingungen für Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe werden folgen.

Mir ist bewusst, dass diese Informationen nicht alle Ihre Fragen beantworten. Aber sie ermöglichen uns eine bessere Planbarkeit für die kommende Zeit. Ich werde Sie weiter zuverlässig über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten. Ein Hochfahren auf „Normalbetrieb“ mit regulärem Unterricht wird bis zu den Sommerferien realistisch betrachtet nicht möglich sein – diese Erwartungshaltung sollte deshalb auch niemand haben. Gleichwohl können die Schülerinnen und Schüler auch unter den derzeitigen Bedingungen ihre Kompetenzen festigen und erweitern. Für uns als Schule besteht so die Möglichkeit, wieder in persönlichen Kontakt zu unseren Schülerinnen und Schülern zu treten, neue Inhalte und Methoden einzuführen, Aufgaben zu besprechen und Fragen zu beantworten.

Die aktuelle Krise versetzt uns alle in eine Ausnahmesituation, in der wir gemeinsam zum Wohle unserer Schülerinnen und Schüler zusammenarbeiten werden, ohne den Anspruch auf perfekte Lösungen zu erheben. Sie können sicher sein, dass sich das Kollegium des Ratsgymnasiums darauf freut, Ihre Kinder wieder an der Schule zu begrüßen und gemeinsam die Herausforderungen der kommenden Wochen zu meistern.

Bleiben Sie gesund!

Ihre

Iris Rehder

CORONAVIRUS: Vorläufiger KM-Fahrplan zur Schulöffnung

Lesen Sie im Folgenden die Mitteilung des Kultusministeriums des Landes Niedersachsen vom 16.4.2020 zum Fahrplan zur schrittweisen Wiederaufnahme des Schulbetriebes an den allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen.

Die Planungen für das Ratsgymnasium und die anderen Schulen im Landkreis können auf der Grundlage dieser Beschlüsse gerade erst beginnen. Wie werden Sie an dieser Stelle schnellstmöglich informieren, wenn es konkrete und belastbare Aussagen für den Landkreis Rotenburg gibt.

Nach Wochen der kompletten Schulschließung steht auf Grundlage des Bund-Länder-Beschlusses der vorsichtige Schritt zu einer stufenweisen Wiederaufnahme des Schulbetriebs an. Das Land Niedersachsen wird seine Schulen ab dem 27. April zunächst für Abschlussklassen wieder öffnen, um den Schülerinnen und Schülern ausreichend Zeit zur Vorbereitung zu geben. Das bedeutet, dass die Abitur- wie auch alle anderen Abschlussprüfungen nach jetzigem Stand unter Einhaltung der Hygienevorgaben des Robert-Koch-Instituts stattfinden. Ab dem 4. Mai sollen gestuft weitere Jahrgänge nach und nach in den Präsenzunterricht zurückkehren. Für alle Schülerinnen und Schüler, die noch nicht wieder in die Schulen zurückkehren, ist ab dem 22. April Home Learning vorgesehen. […]

Die Grundschüler der Klasse 4, die sich am Übergang zur weiterführenden Schule befinden, steigen nach den Abschluss- und Übergangsklassen am 4. Mai wieder in den Unterricht ein. Der weitere Fahrplan für Niedersachsen sieht vor, dass ab der 20. Kalenderwoche gestuft die weiteren Jahrgänge aller Schulformen folgen. Für die 12. Klassen startet der Unterricht somit am 11. Mai, die Jahrgänge 3, 9 und 10 folgen ab dem 18. Mai 2020. Auch die Abschlussklassen der berufsbildenden Schulen starten am 27. April 2020.

Alle Jahrgänge, die noch nicht wieder in der Schule sind, sowie alle Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation zu Hause bleiben müssen, werden von ihren Lehrkräften für das „Lernen zu Hause“ mit Lernplänen und Aufgaben versorgt

Vorläufiger Fahrplan des Kultusministeriums

Quelle: Kultusministerium Niedersachsen 04/2020

Hier finden Sie den vollständigen Text der Pressemitteilung des Kultusministers vom 16.4.2020.

Urbi et Orbi et Scholae: Frohe Ostern!

Auch wenn seit nunmehr drei Wochen weder Schülerschaft noch Kollegium im Gebäude sind, eines bleibt auch in diesem Jahr am Ratsgymnasium wie in jedem Frühling: unsere Austernfischer sind pünktlich zu Ostern wieder da (Bild) und passen für uns auf das Gebäude auf! Bis die Eier gelegt und ausgebrütet, die geschlüpften Jungen aufgepäppelt und flügge sind, ist die Schule sicherlich wieder ein wenig belebter, als es dieser Tage der Fall ist.

Und was in diesem Jahr, bei allen veränderten Rahmenbedingungen, ebenfalls genauso gilt wie in jedem Jahr ist, dass das Kollegium und die Schulleitung des Ratsgymnasiums allen Schülerinnen und Schülern, allen Eltern und Familien, allen Ehemaligen und Freunden der Schule von Herzen

“Frohe und gesegnete Ostern” 

wünscht. Auch wenn die Feiern in diesen Tagen sicherlich in deutlich kleinerem Rahmen stattfinden, wollen wir doch die österliche Freudenzeit mit Zuversicht begehen – vielleicht sieht die Welt bis Pfingsten auch schon ein wenig besser aus.

Sobald es Nachrichten dazu gibt, wann und wie die Schulen und damit auch das Ratsgymnasium den Betrieb wieder aufnehmen, werden wir Sie an dieser Stelle darüber informieren. Am Dienstag nach Ostern wollen Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder die Lage neu bewerten, in der Nachfolge tagt dann auch die Kultusministerkonferenz.

CORONAVIRUS: Elterninformationen zur Weiterführung des Schuljahres

Liebe Erziehungsberechtigte,

vermutlich haben auch Sie in den vergangenen Tagen die zahlreichen Überlegungen zur Coronakrise von Bundes– und Landesregierung aufmerksam verfolgt. Einige davon betreffen auch die Weiterführung des laufenden Schuljahres.

Für das Kultusministerium und die Landesschulbehörde steht im Vordergrund, sich sowohl auf die Zeit nach den Schulschließungen vorzubereiten als auch einen Plan zu entwickeln, wie es weitergeht, sollten die Schulschließungen weiter erforderlich sein. In der 16. Kalenderwoche wird die Landesregierung eine Lagebeurteilung vornehmen. Im Mittelpunkt wird stehen, ob das dann vorherrschende Infektionsgeschehen eine Aufnahme des Schulbetriebs am 20.04.2020 erlaubt oder nicht. Dabei wird niemand ein unnötiges Risiko eingehen. Der Schutz der Gesundheit aller Beteiligten steht oben an.

Erlassgemäß wird auch am Ratsgymnasium für alle Schülerinnen und Schüler in allen Fächern bis zum 15.04. eine vorläufige Note ermittelt und in der Schule dokumentiert, die den Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler bis zu diesem Zeitpunkt darstellt. Diese Ermittlung erfolgt unabhängig von ggf. noch ausstehenden schriftlichen Arbeiten oder anderen Formen der Leistungsbewertung. Dies gilt auch für epochale Fächer, die nur im zweiten Schulhalbjahr unterrichtet werden. Dabei werden im derzeitigen Zeitfenster der Schulschließung zuhause erbrachte Schülerleistungen grundsätzlich nicht bewertet. Die kommenden Wochen und Monate werden zeigen, wie die Zeugnisnoten im Sommer ermittelt und für Versetzungsentscheidungen herangezogen werden können.

Für den Fall, dass die Schulen über die Osterferien hinaus geschlossen bleiben, wird es über das bisher erfolgte Maß notwendig sein, den Schülerinnen und Schülern altersgerechte Lernangebote auch digital zur Verfügung zu stellen und sie beim häuslichen Lernen bestmöglich durch die Lehrkräfte zu unterstützen. Grundsätzlich sind die Möglichkeiten, ausschließlich digital zu unterrichten begrenzt, da der Unterricht interaktiv zwischen Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern stattfindet und Lehren und Lernen immer auch Beziehungsarbeit darstellt. Schon jetzt finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Bildungsservers (NiBiS) eine Seite mit Materialien, die direkt von Eltern, Schülerinnen und Schülern genutzt werden kann: www.lernenzuhause.nibis.de.

Selbstverständlich prüfen wir aber auch gemeinsam mit dem Landkreis Rotenburg als Schulträger, welche Optionen für die Einrichtung von digitalen Klassenräumen technisch und datenschutzrechtlich möglich sind. Dafür kann es zukünftig von zentraler Bedeutung werden, dass unsere Schülerinnen und Schüler auch zu Hause einen Zugang zu einem gut funktionierenden digitalen Endgerät haben.  Wenn sich das für Sie in den vergangenen Wochen als Problem herausgestellt hat, wenden Sie sich bitte per Mail an mich, damit wir ggf. für die Zeit nach den Osterferien gemeinsam nach einer praktikablen und unbürokratischen Lösung suchen können.

Die Notbetreuung in der Schule, über die ich Sie in den letzten Schreiben ausführlich informiert habe, wird ggf. dann auch nach den Osterferien der Situation angepasst weiter angeboten.

Abseits davon müssen wir jedoch auch die Situation berücksichtigen, in denen sich Schülerinnen und Schüler nach dann wochenlagen Schulschließungen und Kontaktsperren befinden. Ein normaler Unterricht vom ersten Tage an, wird sicherlich nicht möglich und nicht angemessen sein.

Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen in einer überaus unsicheren Zeit eine gewisse Planungssicherheit und Perspektive geben können. Wenn Schule und Elternhaus gemeinsam unserem Erziehungsauftrag nachkommen und Verantwortung für die Gemeinschaft und Solidarität vorleben, bin ich zuversichtlich, dass wir unseren Schülerinnen und Schülern den Halt und die Orientierung bieten können, die wir alle in diesen Tagen dringend brauchen.

Trotz allem wünsche ich Ihnen eine segensreiche Osterzeit und Gesundheit für Sie und alle, die Ihnen am Herzen liegen.

Ihre

Iris Rehder

CORONAVIRUS: Niedersachsen schließt ab Montag alle Schulen

An allen Schulen in Niedersachsen – also auch am Ratsgymnasium – findet von Montag, den 16.3.2020, bis zum 18.4.2020 KEIN UNTERRICHTSBETRIEB statt. Am Ratsgymnasium ist von 8:00-13:00 Uhr eine Notversorgung für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5-8, insbesondere wenn die Eltern in Gesundheitsberufen tätig sind, gewährleistet. Auch bei beruflichen Härtefällen kann diese in Anspruch genommen werden. Schülerinnen und Schüler für den Notdienst melden sich bitte morgens jeweils beim Sekretariat an.

Alle Schülerinnen und Schüler sind aufgefordert, sich an Schultagen bis 10:00 Uhr auf Iserv über neue Mitteilungen zu informieren. Dort finden sie auch Aufgaben für ihre Lerngruppen, die in häuslicher Arbeit selbstständig bearbeitet werden können. Der Austausch mit den Lehrkräften und die Rückmeldungen zu den Aufgaben erfolgen ebenfalls über Iserv.

Anstehende Klassenarbeiten werden verschoben oder gegebenenfalls durch alternative Lernleistungen ersetzt. Ein angepasster Klausurplan für Jahrgang 12 wird nach den Osterferien veröffentlicht. Auch die Wahlen zur zweiten Fremdsprache in Jahrgang 5 sowie für die Profile im Jahrgang 7 werden verschoben, bis alle Schülerinnen und Schüler ausreichend informiert sind.

Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Gelassenheit in diesen doch turbulenten Zeiten – bitte bleiben Sie gesund!

Schulleitung und Kollegium des Ratsgymnasiums

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