Gemäß Niedersächsischer Verordnung über infektionspräventive Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 und dessen Varianten vom 23.11.2021 und laut Niedersächsischem Rahmen-Hygieneplan Corona Schule vom 11.11.2021 ist das Betreten des Schulgeländes für alle schulfremden Personen – dies schließt ausdrücklich Eltern und Erziehungsberechtigte mit ein! – nur unter 2G+-Bedingungen gestattet. Dies bedeutet, dass einer der beiden Nachweise erbracht werden muss:
- ein Zertifikat über eine vollständige SARS-CoV-2-Impfung oder
- eine ärztliche Bescheinigung einer vollständigen Genesung von SARS-CoV-2
- UND ein negativer Antigen- oder PCR-Test mit offiziellem Nachweis.
Darüber hinaus gilt auf dem gesamten Schulgelände die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung!
In dringenden Fällen wenden Sie sich vor Betreten des Schulgeländes an das Sekretariat (04261 – 983 35 35 oder sekretariat@ratsgymnasium-row.de).
Bitte melden Sie sich beim Betreten des Schulgebäudes sofort und unaufgefordert im Sekretariat als Besucher an und weisen dort Ihren Status nach.

Die Klasse wurde herzlich empfangen von einem der Gesellschafter des Unternehmens, Lars Larsen, und seinem Team. Zu Beginn des Besuchs wurde den Besuchern die Produktpalette von „Juwel Aquarium“ vorgestellt. Anschließend erklärten Mitarbeiter den Aufbau und die innere Struktur des Unternehmens, ehe die Schülerinnen und Schüler in zwei kleineren Gruppen durch den gesamten Betrieb, angefangen von der Warenannahme über die Produktion (Bild links) bis hin zur Warenausgabe, geführt wurden.