CORONAVIRUS: (ungültig!) Nach den Weihnachtsferien Wiederbeginn in Halbgruppen

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

im heutigen Brief des Herrn Ministers informiert er über das Vorgehen nach den Weihnachtsferien. Die weiterführenden Schulen wechseln ab 11. Januar bis zur Zeugnisausgabe ins Szenario B (Ausnahme:  Der Abiturjahrgang wechselt nur bei eigener Betroffenheit, verbleibt sonst im Szenario A und trägt MNB im Unterricht). Mit  Beginn  des  zweiten Schulhalbjahres wollen wir dann zum  bereits bekannten  Stufenplan und damit zum inzidenzbasierten und differenzierten System zurückkehren.

Im Szenario B kann die Mund-Nasen-Bedeckung kann beim Einnehmen des Sitzplatzes abgenommen werden, wenn ein Abstand von 1,50 Meter zwischen allen Personen gewährleistet ist. Außerhalb von Unterrichts-und Arbeitsräumen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) im Schulgebäude zu tragen. Auf dem Außengelände kann die MNB in den speziell für die Kohorten ausgewiesenen Bereichen abgenommen werden, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.

Für die konkrete Organisation am Ratsgymnasium werden die Lerngruppen wie bereits vor den Sommerferien in zwei Gruppen geteilt, von denen die Gruppe A an den A-Tagen auf dem Kalender zum Präsenzunterricht erscheint, die Gruppe B an den B-Tagen. Der Unterricht beginnt am 11. Januar mit der A-Gruppe. Die eiteren Termine entnehmen Sie bitte dem Kalender rechts, der entsprechen eingefärbt ist (A = Rot/B = Grün).

Die jeweilige konkrete Einteilung des Lerngruppen werden die Klassenlehrkräfte ihren Klassen Anfang Januar (4./5. Januar) per Iserv zusenden. Grundsätzlich sind übergeordnete Kriterien wie z.B. Profilunterricht oder der Unterricht in der 2. Fremdsprache maßgebend für die Einteilung, um einen Klassenübergriff weitgehend zu vermeiden. Deshalb werden die Fächer Religion und Werte und Normen auch im Klassenverband als Ethikunterricht erteilt.

Selbstverständlich werden wir Sie auch während der Ferien über eventuelle Veränderungen auf dem Laufenden halten.

Jetzt aber hoffe ich, dass ich Ihnen und Ihrer Familie endgültig gesegnete Weihnachten, ein paar erholsame Tage und ein friedvolles Neues Jahr wünschen kann.

Ich grüße Sie vielmals aus dem Ratsgymnasium,

Ihre

Iris Rehder, Schulleiterin

CORONAVIRUS: Fernunterricht ab Mittwoch die Regel!

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

die Dynamik der politischen Entscheidungen macht es nötig, dass ich mich ein weiteres Mal an Sie wende. In der letzten Woche gab es bereits die Mitteilung, dass Sie Ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen können. Dies gilt nach wie vor, allerdings in verschärfter Form.

Normal ist, dass die Kinder ab Mittwoch im Lockdown zu Hause bleiben. Alle, die zu Hause  bleiben können,  sollen auch zu Hause bleiben und dort lernen.

Dafür reicht es, das Fernbleiben der Kinder formlos per Telefon, Mail oder auf Papier gegenüber der Schule  anzuzeigen. Wenn Sie das bereits getan haben, ist selbstverständlich keine weitere Meldung nötig. Die Schule ist für diejenigen geöffnet, die ihre Kinder nicht zu Hause lassen können. Wem es also nicht möglich ist, sein Kind zu Hause zu betreuen, der findet offene Schulen, in denen Unterricht, angepasst an die Situation in der jeweiligen Lerngruppe, stattfindet.

Es findet in der Schule der gleiche Unterricht wie zu Hause statt. Die Schülerinnen und Schüler werden zu Hause über das Aufgabenmodul auf Iserv über die behandelten Unterrichtsinhalte informiert. Mit dieser Regelung verpasst niemand etwas, der nicht in der Schule ist.

Es werden ab Mittwoch keinerlei Klausuren oder Arbeiten geschrieben. Davon gibt es keine Ausnahmen. Für Versetzungen oder Abschlüsse zwingend notwendige Arbeiten müssen verschoben oder durch alternative Lernleistungen ersetzt werden. Das betrifft Fächer, die nur im 1. Halbjahr erteilt werden und in denen bisher noch keine Arbeit geschrieben wurde, und für das Abitur zwingend nötige Klausuren in der Qualifikationsphase. Die Jahrgangskoordinatoren informieren ihre Jahrgänge dazu ausführlicher.

Mein ausdrücklicher Appell lautet: Wenn irgend möglich bleiben Sie zu Hause und lassen Sie Ihre Kinder zu Hause!

Bleiben Sie gesund und behütet in dieser ungewissen Zeit!

Ich grüße Sie vielmals aus dem Ratsgymnasium

Ihre

Iris Rehder, Schulleiterin

CORONAVIRUS: Informationen zur Befreiung vom Präsenzunterricht ab dem 14.12.2020

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

wie Sie bereits aus den Medien erfahren konnten, wird die Erlasslage zu den verbleibenden Schultagen bis zu den Weihnachtsferien noch einmal an das Infektionsgeschehen der Corona-Pandemie angepasst.

Der Herr Minister hat als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung für Sie als Eltern und Erziehungsberechtigte die sehr sinnvolle Möglichkeit geschaffen, Ihre Kinder bereits ab dem 14.12.2020 vom Präsenzunterricht befreien zu lassen, und damit die bisher für den 17. und 18.12.2020 bestehende Regelung erweitert.

Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, entfällt hier ausnahmsweise die Antragspflicht.  Sie zeigen der Schule gegenüber lediglich an, wenn Sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen und geben an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin wäre der 14.12.2020. Ein Hin-und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich, da  aus  infektiologischer Sicht nicht sinnvoll.

Da sich zurzeit  nicht prognostizieren lässt, in welchem Umfang von diesem Angebot Gebrauch gemacht wird, werden in den Jahrgängen 5 -11 in der kommenden Woche keine schriftlichen Leistungsüberprüfungen mehr stattfinden. Diese können entfallen, durch eine alternative Lernleistung ersetzt oder verschoben werden. Die Klausuren in Jahrgang 12 können gegebenenfalls stattfinden. Der Nachschreibtermin für die mehrstündigen Vorabiklausuren am 18.12. hat Bestand. Die Lehrkräfte werden ihre Lerngruppen zeitnah über das jeweilige Vorgehen informieren.

Da die Befreiung vom Präsenzunterricht nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen ist, werden Aufgaben für das Lernen und Arbeiten zu Hause über das Aufgabenmodul bereitgestellt, die verbindlich anzufertigen sind. Erweiterte Videokonferenzen werden in dieser besonderen Woche nur in Ausnahmefällen möglich sein, da die Lehrkräfte ja den regulären Präsenzunterricht fortsetzen.

Wenn Sie von der oben skizzierten Möglichkeit für die Unterrichtsbefreiung Gebrauch machen möchten, haben Sie für Ihre Mitteilung folgende Möglichkeiten:

  • Sie schreiben wie auch sonst üblich eine kurze Mitteilung ins Entschuldigungsheft Ihres Kindes und lassen es am nächsten Schultag bei der Klassenlehrkraft vorzeigen.
  • Wegen der Kürze der Zeit können Sie aber auch im Sekretariat des Ratsgymnasiums anrufen (Telefon: 04261 – 9833535). Ich weise vorsorglich darauf hin, dass das Schulsekretariat freitags nur bis 13:00 Uhr besetzt ist.
  • Wenn Sie stattdessen eine Mail schreiben möchten , wählen Sie bitte Ihren eigenen Account. Wenn Sie vom Iserv-Account Ihres Kindes schreiben, ist für die Schule die Urheberschaft der Mail nicht eindeutig. Deshalb kann diese Mail nicht anerkannt werden.

Bleiben Sie gesund und behütet. Ich grüße Sie vielmals aus dem Ratsgymnasium

Ihre

Iris Rehder, Schulleiterin

CORONAVIRUS: Brief des Herrn Ministers Tonne

Liebe Eltern, Erziehungsberechtigte und Schülerinnen und Schüler,

Lesen Sie anbei die Erläuterungen des Ministers zu den jüngsten Beschlüssen für die Woche vor den Weihnachtsferien, in der es die Möglichkeit zur Befreiung vom Unterricht gibt. 

Nähere Informationen erhalten Sie auch in den nebenstehenden Informationsschreiben des Kultusministeriums sowie im aktuellen Elternbrief der Schulleiterin vom 10. Dezember 2020.

Besonders hingewiesen sei an dieser Stelle nochmals auf die BERATUNGS- UND GESPRÄCHSANGEBOTE für Kinder und Jugendliche.

 

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

sicherlich verfolgen Sie die bundesweite Debatte über weitere Kontaktbeschränkungen und einen schärferen Lockdown in den kommenden Wochen. In den Blick genommen werden dabei alle Lebensbereiche, auch die Schulen. Die Praxis in Niedersachsen hat gezeigt, dass Schule auch in Pandemiezeiten möglich ist. Es bleibt daher bei dem Ziel, auch nach den Weihnachtsferien grundsätzlich Präsenzunterricht im Szenario A anzubieten.

In Niedersachsen liegt dafür – anders als in allen anderen Bundesländern – der Ihnen bekannte Stufenplan vor, der Maßnahmen an konkrete Inzidenzwerte und/oder an die Betroffenheit von Schulen koppelt. Die Fakten und Erfahrungen zeigen, dass dieser Rahmen hält: Den allermeisten Kindern und Jugendlichen kann gemeinsamer Unterricht im Klassenverband angeboten werden, erteilt von ihren Lehrerinnen und Lehrern und unterstützt von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Schulen. Dabei haben sich die Schulen nicht zu Hotspots entwickelt, dies möchte in aller Deutlichkeit nochmals betonen. Wir halten daher an den Plänen und Szenarien als Rahmen fest.

Gleichwohl muss festgestellt werden, dass sich die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie insgesamt noch nicht als ausreichend erweisen. Dies ist der Grund, warum die bisherigen Regelungen im Rahmen eines landesweiten Lockdowns vorübergehend zu verschärfen sind. Mit weiteren Kontakteinschränkungen und Einschnitten auch bei Wirtschaft und Handel soll die Anzahl der Neuinfektionen deutlich gesenkt werden. Der Bildungsbereich beteiligt sich an dieser Strategie der konsequenten Kontaktreduktion mit angemessenen Maßnahmen. Diese sind eingebettet in einen schärferen Lockdown für vier Wochen. Gleichzeitig erwägen wir auch weitere präventive Schritte für einen möglichst umfassenden Wiedereinstieg in Szenario A nach den Weihnachtsferien.

Als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung bieten wir Eltern und Erziehungsberechtigten die Möglichkeit, ihre Kinder bereits ab dem 14.12.2020 vom Präsenzunterricht befreien zu lassen, und erweitern damit die bisher für den 17. und 18.12.2020 bestehende Regelung. Für  alle Schülerinnen und Schüler, die diese Möglichkeit nicht nutzen möchten, sind die Schulen ganz normal geöffnet. Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, entfällt hier ausnahmsweise die Antragspflicht. Sie zeigen der Schule gegenüber lediglich an, wenn Sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen und geben an, ab wann Ihr Kind ins Distanzlernen wechseln soll. Frühester Termin wäre der 14.12.2020, ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich, da aus infektiologischer Sicht nicht sinnvoll. Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass die Befreiung des Präsenzunterrichts nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen ist. Das Lernen und Arbeiten Zuhause, wie wir es für das Szenario B im Leitfaden und in den Handreichungen zum Distanzlernen beschrieben haben, gilt auch für diese besondere Woche.

In den berufsbildenden Schulen gelten möglicherweise abweichende Regelungen. Hier werden ggf. die bisherigen Vorgaben zum Distanzlernen erweitert. Die Schulleitung entscheidet und informiert über die Umsetzung vor Ort.

Für den Fall, dass in der kommenden Woche Klassenarbeiten, Klausuren oder sonstige Prüfungen angesetzt sind, wird im Einzelfall geprüft, was davon entfallen oder verschoben werden kann. Sollte beides nach gründlicher Abwägung nicht möglich sein, kommen die betroffenen Schülerinnen und Schüler für den Zeitraum der Klassenarbeit bzw. der Prüfung in die Schule. Die Lehrkräfte Ihres Kindes werden Sie entsprechend informieren. Vorabiklausuren und andere (abschluss-)relevante Prüfungen finden in jedem Fall statt.

Ihnen allen wünsche ich von Herzen ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in ein hoffentlich ruhigeres Jahr 2021! Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Grant Hendrik Tonne

Kultusminister Niedersachsen

CORONAVIRUS: Mehrsprachige Erklärvideos zu den Hygienemaßnahmen

Die Behörden des Landkreises Rotenburg wurden in den vergangenen Wochen mehrfach darauf aufmerksam gemacht worden, dass die Informationen über im Landkreis geltende Corona-Verordnungen oftmals Zugewanderte nicht erreichen. Mögliche Gründe hierfür sind, dass die schriftliche Informationen in der jeweiligen Herkunftssprache nicht immer vorlagen oder die Lesefähigkeiten nicht ausreichend sind.

Der Landkreis hat daher mit Unterstützung von Sprachmittler*innen aus dem eigenen Sprachmittlerpool kurze Informationsvideos in den Herkunftssprachen Arabisch, Farsi, Französisch und Rumänisch erstellt, um die Zugangsmöglichkeiten zu den aktuellen Informationen möglichst barrierefrei zu gestalten und auch die Menschen zu erreichen, die unter Umständen nicht lesen und schreiben können.

Hier können Sie diese Videos abrufen und sie gegebenenfalls Menschen anderer Muttersprache zugänglich machen.

Arabisch

CORONAVIRUS: Elternbrief zum Dezember

Lesen Sie hier den Elternbrief der Schulleiterin Iris Rehder zum Dezember 2020. Sie finden hier Informationen zu den Beschlüssen der Bund-Länder-Konferenz.  Es sei an dieser Stelle auch verwiesen auf den Brief des Kultusministers Tonne vom 26. November (Link hier), wo Sie relevante Informationen und Dokumente zum Download finden.

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

sicherlich haben Sie genau wie wir gespannt die politischen Bund-Länder-Beratungen der vergangenen Tage verfolgt, die ja entscheidenden Einfluss auf die Gestaltung der kommenden Schulwochen haben. Im Folgenden gebe ich Ihnen einen Überblick über den derzeitigen Planungsstand.

Durch zwei zusätzliche unterrichtsfreie Tage werden die Weihnachtsferien verlängert und beginnen nunmehr bereits am Montag, dem 21. Dezember 2020. Letzter Schultag wird demnach Freitag, der 18. Dezember 2020, sein. Ein Notbetreuungsangebot an den Tagen Montag, 21. Dezember 2020, und Dienstag, 22. Dezember 2020, findet für die Jahrgänge 5-6 von 8:00 – 13:00 Uhr statt. Wenn Sie hier Bedarf haben, melden Sie sich bitte bis Mittwoch, den 16.12., per Mail unter sekretariat@ratsgymnasium-row.de an.

Aber auch die jetzt auf 5 Tage verlängerte Zeitspanne zwischen letztem Schultag und Heiligabend dürfte nach der aktuellen Erkenntnislage nicht für alle Konstellationen ausreichend Sicherheit bieten. Für die Familien, die in dieser bisher ungekannten Sondersituation mit Blick auf Familienmitglieder und Angehörige aus Risikogruppen weitergehenden Schutz zum Weihnachtfest benötigen, gibt es deshalb zudem die Möglichkeit, ihre Kinder in diesem Jahr an den Tagen Donnerstag, 17. Dezember 2020, und/oder Freitag, 18. Dezember 2020, formlos oder per Antrag, den Sie von unserer Homepage im Bereich Downloads herunterladen können, vom Präsenzunterricht befreien zu lassen. Kinder, deren Eltern von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, hätten ihren letzten Schultag 2020 dann bereits am 16. Dezember. In diesem Fall wenden Sie sich bitte wie gewohnt bis Freitag, den 11. 12., mit einem schriftlichen Antrag auf Beurlaubung an die Klassenlehrkraft Ihres Kindes.

Auch der Rahmenhygieneplan wurde mehrfach aktualisiert. Beim derzeitigen Infektionsgeschehen im Landkreis Rotenburg befinden wir uns dabei auf der Stufe 3 (A) im eingeschränkten Regelbetrieb. In der aktuell gültigen Fassung ist auch im offenen Ganztag ein Angebot von Arbeitsgemeinschaften und Hausaufgabenbetreuung unter strengen Hygieneauflagen erlaubt. Das ermöglichen wir sehr gerne.

Darüber hinaus ist aber der Zutritt zum Schulgebäude weiter eingeschränkt. Die Begleitung von Schülerinnen und Schülern, z.B. durch Eltern oder Erziehungsberechtigte, in das Schulgebäude und das Abholen innerhalb des Schulgebäudes sind grundsätzlich untersagt und ausschließlich auf notwendige Ausnahmen zu beschränken. In diesem Fall melden Sie sich bitte unbedingt im Sekretariat an und tragen sich in das dort ausliegende Besucherbuch ein.

Falls das Gesundheitsamt für Ihr Kind Quarantäne anordnet, benachrichtigen Sie bitte umgehend die Schule, damit über die Klassenlehrkraft das Homeschooling organisiert werden kann.

Zur Zeit fehlt es unserer Zukunft an Kontur, und wir vermissen schmerzlich eine konkrete Perspektive, die uns helfen würde, diese schwierige Phase durchzustehen. Gerade in der Adventszeit war unser schulisches Leben in den vergangenen Jahren stets von einer erwartungsvollen Festlichkeit geprägt. Mit Weihnachtskonzert und Basar haben wir uns eingestimmt. Die Sekundarstufe II feierte zu Ferienbeginn zusammen mit jungen Ehemaligen den Winterball. In diesem Jahr sind uns davon nur wenige Dinge geblieben. Das Weihnachtskonzert und die „Lange Nacht der Naturwissenschaften“ werden online stattfinden. Das hohe Engagement und die Vorfreude aller Beteiligten sind hoffentlich auch digital vermittelbar. Die Schülervertretung organisiert einen Adventslauf und Frau Lubkowitz zusammen mit zahlreichen Schülerinnen und Schülern die Ausstellung „Was glaubst du denn? Junge Muslime in Deutschland“, die unsere Schülerinnen und Schüler im Dezember in unserer kleinen Turnhalle besuchen können. Ich danke allen Akteuren für ihre Tatkraft und Zuversicht, sich trotz der erschwerten Bedingungen für ihre Themen einzusetzen. Wir werden uns auch im kommenden Jahr darum bemühen, unser Schulleben attraktiv und reichhaltig zu gestalten, auch wenn die äußere Situation unsere Möglichkeiten einschränkt.

Ich kann nicht ausschließen, dass ich mich in den kommenden Wochen noch einmal an Sie wende. Trotzdem danke Ihnen schon jetzt für vertrauensvolle Zusammenarbeit im Sinne Ihrer Kinder, ermutigende Rückmeldungen und herzliche menschliche Begegnungen. Für das kommende Jahr wünsche ich uns allen Zuversicht, Kraft und Besonnenheit im Tun und Lassen.

Zunächst aber wünsche ich Ihnen auch in diesem Jahr und trotz allem eine besinnliche Adventszeit, gesegnete Weihnachten und ein helles Licht am Ende des Tunnels. Bleiben Sie gesund und behütet.

Ich grüße Sie vielmals aus dem Ratsgymnasium, Ihre

Iris Rehder, Schulleiterin

CORONAVIRUS: „Mein Kind hat Schnupfen…darf es in die Schule?“

Angesichts der weiterhin gravierenden Herausforderungen durch die Covid-19-Pandemie auch für die Schulen hat das Land Niedersachsen für den Umgang mit jahreszeitlich üblichen Symptomen, Erkältungen oder Grippe sowie bei Verdachtsfällen einer Erkrankung am Coronavirus Richtlinien und Handlungsempfehlungen erlassen. 

Der nachstehenden Informationstafel (durch Klick auf die Tafeln auch als pdf zum Download) können Sie entnehmen, wie Sie als Eltern sich im Fall einer Erkrankung Ihres Kindes verhalten sollen.

Die zweite Informationstafel legt dar, wie Schulen die Schulen des Landes Niedersachsen mit Symptomen von Atemwegserkrankungen umgehen.

Informationen für Eltern

Handlungsempfehlungen für Schulen

CORONAVIRUS: Mitteilungen des Herrn Ministers Tonne

Liebe Eltern, Erziehungsberechtigte und Schülerinnen und Schüler,

Lesen Sie anbei die Erläuterungen des Ministers zu den jüngsten Beschlüssen der Bund-Länder-Kommission sowie zu deren Umsetzung im Land Niedersachsen. Genaueres können Sie dem Rahmenhyhgieneplan 4.1 entnehmen, rechts zum Download.

Dort finden Sie ebenfalls detaillierte Informationen für die jeweiligen Betroffenen sowie den im Brief angesprochenen Antrag auf Befreiung vom Präsenzunterricht vor Weihnachten.

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

viele von Ihnen haben gestern sicherlich mit Spannung die Ergebnisse des Gesprächs der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin erwartet. Anders als beim letzten Mal sollte in der jetzigen Debatte der Bildungsbereich in den Fokus gerückt werden. Es galt, sich im Rahmen der Kultusministerkonferenz auf eine „Hotspot-Strategie“ zu verständigen und wesentliche Eckpunkte für den Umgang mit sehr hohen Inzidenzwerten miteinander zu vereinbaren. Die Medien überschlagen sich seit Tagen mit Einschätzungen, Mutmaßungen und Spekulationen über das weitere Vorgehen in Kitas und Schulen, die bundesweite Diskussion über mögliche Einschränkungen des Schulbetriebs hat deutlich an Schärfe zugenommen. Das befördert die gesamtgesellschaftliche Nervosität und Unruhe in einer Situation, die dringend auf Ruhe und Besonnenheit angewiesen ist.

Möglicherweise erklärt sich ein Teil dieser Debatte aber auch dadurch, dass außer Niedersachsen bisher kein Bundesland eine vergleichbar klare Regelung auf der Grundlage von Inzidenzwerten in der Landesverordnung hat. Auch die organisatorische und inhaltliche Ausgestaltung eines Wechselmodells, wie wir es im Szenario B beschreiben, ist in dieser Form deutlich und transparent. Nicht zuletzt ist der Schutz vulnerabler Personen ausschließlich in Niedersachsen so weitgehend angelegt.

In der vergangenen Woche gab es in Niedersachsen eine stabile Lage an den Schulen, insgesamt sogar eine leicht sinkende Tendenz hinsichtlich unterschiedlicher Infektionsmaßnahmen. Ca. 80 % aller Schulen in Niedersachsen haben den Regelbetrieb angeboten, dort gab es keine Quarantänemaßnahmen und kein Szenario B. Es bestätigt sich, dass der Primarbereich insgesamt weniger betroffen ist als die Sekundarbereiche I und II und der frühkindliche Bereich weniger betroffen ist als der Primarbereich.
Auch wenn diese Zahlen uns darauf hoffen lassen, dass sich das Infektionsgeschehen weiter stabilisiert, arbeiten wir intensiv an weiteren Maßnahmen und haben für Niedersachsen eine „Hotspot-Strategie“ entwickelt, die Regelungen für Landkreise mit besonders hohen Inzidenzwerten aufzeigt und unsere bisherige Linie konsequent weiterführt. Ich bin davon überzeugt, dass es weiterhin klarer und transparenter Regelungen bedarf, die allen an Schule Beteiligten Handlungssicherheit und die Möglichkeit zur Vorbereitung geben. Deshalb definieren wir in Niedersachsen einen „Hotspot“ anhand eines konkreten Inzidenzwertes von >200 und legen für die Schulen dieser Landkreise bzw. dieser kreisfreien Städte folgende Maßnahmen fest:

Für Schulen in Landkreisen bzw. kreisfreien Städten mit einem Inzidenzwert von über 200 gilt ab dem 01.12.2020:

In allen Schulformen ist auch im Unterricht eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.

  • Ausnahmen und Sonderregelungen, z. B. für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, gelten wie bisher, sie liegen den Schulen vor und sind auf der Homepage des Kultusministeriums zu finden.

Schulen der Sekundarbereiche I und II wechseln ab Jahrgang 7 automatisch ins Szenario B.

  • Dies gilt für die Dauer der Überschreitung des Wertes von 200, mindestens aber für 14 Tage.
  • Der Wechsel zurück ins Szenario A erfolgt erst, wenn der Wert für mindestens drei Tage wieder die 200 unterschreitet.
  • Ergibt sich ein Szenarienwechsel durch das Unter- oder Überschreiten des Wertes am Wochenende, kann der Montag zur Vorbereitung genutzt und erst am Dienstag gewechselt werden.

Auch in Szenario B gilt grundsätzlich eine MNB-Pflicht.

  • Die MNB kann im Unterricht nach Einnehmen des Sitzplatzes im Klassenraum abgenommen werden, da hier der Mindestabstand dauerhaft eingehalten werden kann.
  • Diese Regelung gilt bei betroffenen Schulen weiterhin bereits ab einer Inzidenz von 100 (Grundschulen sind hiervon ausgenommen).

Ein weiteres Thema, das in der vergangenen Woche nicht nur die Runde der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten intensiv beschäftigt hat, ist die Frage nach unterrichtsfreier Zeit zur Verlängerung der Weihnachtsferien. Wie bereits im letzten Brief erwähnt hatte und habe ich große Sympathien für die Idee, durch die Möglichkeit der Selbstisolation eine größere Sicherheit für ein Weihnachtsfest im Rahmen der Familie zu schaffen. Wir haben deshalb – wie angekündigt – weiter nach Möglichkeiten gesucht, den Infektionsschutz vor allem für vulnerable Familienmitglieder zu erhöhen.

Niedersachsen schließt sich der Länderlinie an und verlängert die Weihnachtsferien um zwei unterrichtsfreie Tage am 21. und 22. Dezember 2020, ergänzt diese Regelung aber um die Möglichkeit der Befreiung vom Präsenzunterricht auch am 17. und 18. Dezember 2020 für Schülerinnen und Schüler, die mit vulnerablen Angehörigen gemeinsam Weihnachten feiern möchten. Wir bleiben damit unserer bisherigen Vorgehensweise treu und erhöhen den Schutz für diejenigen, die besonders gefährdet sind.

Das bedeutet im Einzelnen:

  • Am 21. und 22. Dezember 2020 ist für alle Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterrichtsfrei.
  • Für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1-6, die dieses Angebot in Anspruch nehmen möchten, ist eine Notbetreuung in der Schule einzurichten. Diese findet kohortengerecht bzw. mit ausreichendem Abstand zwischen verschiedenen Kohorten statt und umfasst in der Regel den Zeitraum zwischen 8.00 und 13.00 Uhr (Ausnahmen bei gebundenen Ganztagsschulen oder Schulen mit ganztägigem Unterricht sind möglich). Die Hygieneregeln gelten auch in der Notbetreuung vollumfänglich.
  • Schülerinnen und Schüler, die mit vulnerablen Angehörigen gemeinsam Weihnachten feiern möchten, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zusätzlich am 17. und 18. Dezember 2020 vom Präsenzunterricht befreit werden. Dieser Antrag kann formlos über die Klassenleitung an die Schulleitung gestellt werden, es steht aber auch ein entsprechendes Formular zur Verfügung, das gerne genutzt werden kann.

In der Hoffnung auf einen weitgehend ruhigen Dezember mit möglichst wenigen „Hotspots“ in Niedersachsen und mit sinkenden Infektionszahlen wünsche ich Ihnen nun alles Gute und weiterhin viel Kraft und Energie für die Bewältigung dieser herausfordernden Zeit! Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Grant Hendrik Tonne

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CORONAVIRUS: Mitteilung des Kultusministers

Finden Sie hier den aktuellen Elternbrief des Herrn Kultusministers. Rechts finden Sie diesen im Original und in leichter Sprache ebenfalls als pdf-Dokument zum Download. Auch die Ministerbriefe an die Schülerinnen und Schüler der Sek I und Sek II sowie den im Brief angesprochenen überarbeiteten „Rahmen-Hygieneplan 4.0“ können sie hier zum Nachlesen herunterladen.

Am 17. November 2020 schreibt Grant Hendrik Tonne:

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

seit Beginn des Novembers gilt die neue Landesverordnung, die auch Auswirkungen auf den Schulbetrieb hat. Durch das Herunterfahren vieler anderer Lebensbereiche sollen das Bildungssystem und die Wirtschaft geschützt werden, darüber besteht länderübergreifend Konsens. Vom Erfolg der getroffenen Maßnahmen wird es abhängen, wie wir weiter vorgehen und ob Vorgaben geändert oder angepasst werden müssen. Bis darüber auf gesicherter Grundlage entschieden werden kann, werden wir die Entwicklung noch einige Tage betrachten müssen – so schwer das auch oft fällt. Festhalten lässt sich bisher aber, dass sich der exponentielle Anstieg der Infektionszahlen nicht in gleichem Maße in der Betroffenheit der Schulen abbildet.

Es bleibt dabei, dass wir die Lage immer wieder zwischen dem maximalen Recht auf Bildung in der Schule und dem aktuellen Infektionsgeschehen ausbalancieren  müssen. Deshalb gilt auch weiterhin: Wir beobachten, wir werten aus, wir wägen ab – und dann entscheiden wir. Das ist ein fortlaufender Prozess, den wir in bewährter Weise transparent und regelmäßig kommunizieren. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass Niedersachsen beispielsweise in Sachen Schutz von Risikogruppen im  Ländervergleich eine Vorreiterrolle einnimmt. Auch mit der Ausgestaltung eines Szenarios B stehen wir bisher allein da, in anderen Bundesländern wird darüber derzeit nicht einmal diskutiert.

  1. Um die Schulen vor Ort noch besser unterstützen zu können, werden wir sehr kurzfristig folgende Maßnahmen umsetzen: Schulen werden die Möglichkeit bekommen, befristet zusätzliches Personal einzustellen. Dies können Lehrkräfte, Bachelorabsolventinnen und -absolventen, Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. so genannte „Mini-Jobber“ sein. Wir wollen hier in den Bereichen Verwaltung, Aufsicht, Betreuung, Unterricht etc. unterstützen.
  2. Über den Schulträger werden die Schulen zusätzliche finanzielle Mittel erhalten, um konkrete Materialien zur Ausweitung des Infektionsschutzes anzuschaffen. Dies könnten z. B. FFP-2 Masken für Lehrkräfte, CO2-Ampeln zur unterstützenden Umsetzung des Lüftungskonzeptes, Plexiglasscheiben für Schüler- und Lehrertische usw. sein.

Insgesamt stellen wir den niedersächsischen Schulen mit diesem Maßnahmenpaket 45 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung, die Kommunen erhalten außerdem weitere 30 Mio. Euro zur Entlastung des ÖPNV. Mir ist es wichtig, dass die Umsetzung der Maßnahmen schnell, unkompliziert und bedarfsgerecht erfolgen kann.

Bereits vor den Sommerferien haben die Schulen mit dem Leitfaden „Schule in CoronaZeiten 2.0“ eine Handreichung zur Umsetzung der Szenarien A, B und C erhalten. Seitdem haben wir fortlaufend nachgesteuert und sie mit weiteren, an die Situation angepassten Informationen versorgt. Angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens bedarf es nun einer grundlegenden Überarbeitung der drei Szenarien und eines „Updates“ des Leitfadens. Auch der Rahmen-Hygieneplan wurde überarbeitet und wird noch in dieser Woche veröffentlicht. Er erhält u. a. Aktualisierungen zu den Bereichen Schulsport, Musik und Darstellendes Spiel
sowie zur Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung. Sie finden beide Handreichungen bei Interesse im Downloadbereich der Homepage des Kultusministeriums.

Uns haben eine Reihe von Fragen bzgl. des Tragens einer Mund-Nase-Bedeckung im Sportunterricht erreicht. Hier wird das Tragen einer MNB verständlicherweise als besondere Belastung empfunden und sollte nach Möglichkeit vermieden werden. Das ist auch unter den derzeitigen Vorgaben möglich, sofern der geforderte Abstand eingehalten wird. Sportarten, bei denen es zu vermehrtem Körperkontakt kommt, sollten angesichts der steigenden Infektionszahlen ohnehin vermieden werden. Differenzierte Hinweise zum Sportunterricht in den einzelnen Szenarien finden Sie ebenfalls im neuen Rahmen-Hygieneplan 4.0.

Auch beim Schreiben längerer Klausuren und Klassenarbeiten wird das Tragen einer MNB von vielen Schülerinnen und Schülern als besonders hinderlich und als das Leistungsvermögen einschränkend empfunden. Deshalb gilt auch hier: Wenn ausreichend Abstand eingehalten werden kann, muss während des Schreibens einer Klausur keine MNB getragen werden. Um einen entsprechend Abstand zu gewährleisten, besteht die Möglichkeit, die Klassenarbeiten in geteilten Lerngruppen bzw. in ausreichend großen Räumen zu schreiben. Ansonsten sind kurze individuelle Tragepausen zu ermöglichen, z. B. um etwas zu trinken.

Die gestiegenen Infektionszahlen haben notwendigerweise zur Folge, dass auch Schulen von Infektionsschutzmaßnahmen betroffen sind, die dann in das Szenario B oder sogar ins Szenario C wechseln müssen. Zum Ende des letzten Schuljahres haben die Kirchen erstmals die sogenannten Lernräume ins Leben gerufen, um Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zum Lernen in einem ruhigen und geschützten Umfeld zu ermöglichen. In den Sommerferien haben sich eine ganze Reihe weiterer gesellschaftlicher Partner gefunden, die ebenfalls Lernräume angeboten haben. Ich bin den Kirchen, die das Projekt weiterhin fortsetzen, sehr dankbar für ihr Engagement und freue mich, dass wir in diesem Zuge auch den Förderzeitraum für das Projekt abermals verlängern und die Lernräume weiterhin finanziell durch das Kultusministerium unterstützen werden.

Es wurde der Vorschlag an mich herangetragen, die letzten beiden Tage vor den Weihnachtsferien keinen Präsenzunterricht in der Schule anzubieten und alle Schülerinnen und Schüler ins Distanzlernen zu schicken, damit auf diesem Wege einige Tage Quarantäne vor Weihnachten eingehalten werden können. Ich habe große Sympathien für das Anliegen, Weihnachten nach anstrengenden Wochen und Monaten im Kreis der Familie zu verbringen. Das Aussetzen des Präsenzunterrichtes an den beiden in Frage kommenden Tage würde aber keine abschließende Sicherheit bringen, weil dafür der Zeitraum laut Landesgesundheitsamt nicht ausreicht, da eine Infektion binnen 14 Tagen  weitergegeben werden kann. Wir werden weiter nach Lösungen suchen, bereits in der nächsten Woche wird dazu weiterverhandelt.

Lassen Sie mich abschließend noch einen Gedanken anfügen: Der Bildungsbereich ist sehr komplex. Einfache Lösungen – so sehr wir sie uns auch wünschen – gibt es häufig nicht. Es gilt unterschiedlichste, sich teilweise widersprechende Interessen zu berücksichtigen. Unterschiedliche Zuständigkeiten erfordern immer wieder das gemeinsame Gespräch. So setzt das Kultusministerium beispielsweise den rechtlichen und organisatorischen Rahmen in den Schulen, kann aber nicht die Gesundheitsämter anweisen, Maßnahmen anzuordnen oder aufzuheben. Die Schulträger sind u. a. für die sächliche Ausstattung und die Schülerbeförderung zuständig, das Land unterstützt hier durch zusätzliche finanzielle Mittel wie oben beschrieben. Es gilt also zum einen, die jeweiligen Zuständigkeiten zu respektieren,
zum anderen aber auch durch regelmäßige Kommunikation und konstruktive Zusammenarbeit auf allen Ebenen zu gemeinsamen Problemlösungen zu kommen. Seien Sie versichert, dass wir daran Woche für Woche arbeiten!

Wir behalten das Infektionsgeschehen weiterhin genau im Blick und halten Sie über die weitere Entwicklung, über notwendige Maßnahmen, Änderungen und  Anpassungen wie gewohnt auf dem Laufenden. Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Kraft und Durchhaltevermögen in dieser schwierigen Zeit. Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Grant Hendrik Tonne 

CORONAVIRUS: Bestätigter Coronafall am RGR

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

im 10. Jahrgang hat es nun leider den ersten bestätigten Coronafall am Ratsgymnasium gegeben. Das Gesundheitsamt setzt sich mit den Schülerinnen und Schülern, die einen näheren Kontakt mit der betroffenen Person hatten, in Verbindung und schickt diese in Quarantäne. Alle weiteren Schülerinnen und Schüler sowie Kolleginnen und Kollegen werden auf Grund der MNB-Pflicht nicht als gefährdet angesehen.

Der Unterricht wird, in Absprache mit dem Gesundheitsamt, regulär fortgesetzt.

Die Situation zeigt uns allen noch einmal, wie wichtig es ist, dass die gesamte Schulgemeinschaft konsequent die bestehenden Regeln zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung beachtet und alle auch im Freien sorgfältig die nötigen Abstandsregeln einhalten. Bitte besprechen Sie das auch noch einmal mit Ihren Kindern.

Vermeiden Sie Spekulationen, verunsichern Sie sich nicht gegenseitig und bleiben Sie ruhig wie immer. Ich informiere Sie wie gehabt über neue Entwicklungen. 

Seien Sie herzlich gegrüßt, bleiben Sie gesund und behütet!

Ihre Iris Rehder

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