CORONAVIRUS: Informationen zur Befreiung vom Präsenzunterricht ab dem 14.12.2020

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

wie Sie bereits aus den Medien erfahren konnten, wird die Erlasslage zu den verbleibenden Schultagen bis zu den Weihnachtsferien noch einmal an das Infektionsgeschehen der Corona-Pandemie angepasst.

Der Herr Minister hat als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung für Sie als Eltern und Erziehungsberechtigte die sehr sinnvolle Möglichkeit geschaffen, Ihre Kinder bereits ab dem 14.12.2020 vom Präsenzunterricht befreien zu lassen, und damit die bisher für den 17. und 18.12.2020 bestehende Regelung erweitert.

Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, entfällt hier ausnahmsweise die Antragspflicht.  Sie zeigen der Schule gegenüber lediglich an, wenn Sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen und geben an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin wäre der 14.12.2020. Ein Hin-und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich, da  aus  infektiologischer Sicht nicht sinnvoll.

Da sich zurzeit  nicht prognostizieren lässt, in welchem Umfang von diesem Angebot Gebrauch gemacht wird, werden in den Jahrgängen 5 -11 in der kommenden Woche keine schriftlichen Leistungsüberprüfungen mehr stattfinden. Diese können entfallen, durch eine alternative Lernleistung ersetzt oder verschoben werden. Die Klausuren in Jahrgang 12 können gegebenenfalls stattfinden. Der Nachschreibtermin für die mehrstündigen Vorabiklausuren am 18.12. hat Bestand. Die Lehrkräfte werden ihre Lerngruppen zeitnah über das jeweilige Vorgehen informieren.

Da die Befreiung vom Präsenzunterricht nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen ist, werden Aufgaben für das Lernen und Arbeiten zu Hause über das Aufgabenmodul bereitgestellt, die verbindlich anzufertigen sind. Erweiterte Videokonferenzen werden in dieser besonderen Woche nur in Ausnahmefällen möglich sein, da die Lehrkräfte ja den regulären Präsenzunterricht fortsetzen.

Wenn Sie von der oben skizzierten Möglichkeit für die Unterrichtsbefreiung Gebrauch machen möchten, haben Sie für Ihre Mitteilung folgende Möglichkeiten:

  • Sie schreiben wie auch sonst üblich eine kurze Mitteilung ins Entschuldigungsheft Ihres Kindes und lassen es am nächsten Schultag bei der Klassenlehrkraft vorzeigen.
  • Wegen der Kürze der Zeit können Sie aber auch im Sekretariat des Ratsgymnasiums anrufen (Telefon: 04261 – 9833535). Ich weise vorsorglich darauf hin, dass das Schulsekretariat freitags nur bis 13:00 Uhr besetzt ist.
  • Wenn Sie stattdessen eine Mail schreiben möchten , wählen Sie bitte Ihren eigenen Account. Wenn Sie vom Iserv-Account Ihres Kindes schreiben, ist für die Schule die Urheberschaft der Mail nicht eindeutig. Deshalb kann diese Mail nicht anerkannt werden.

Bleiben Sie gesund und behütet. Ich grüße Sie vielmals aus dem Ratsgymnasium

Ihre

Iris Rehder, Schulleiterin

error: Die Inhalte dieser Seite sind geschützt und können nicht gespeichert werden.