CORONAVIRUS: Mitteilung des Kultusministers

Finden Sie hier den aktuellen Elternbrief des Herrn Kultusministers. Rechts finden Sie diesen im Original und in leichter Sprache ebenfalls als pdf-Dokument zum Download. Auch die Ministerbriefe an die Schülerinnen und Schüler der Sek I und Sek II sowie den im Brief angesprochenen überarbeiteten „Rahmen-Hygieneplan 4.0“ können sie hier zum Nachlesen herunterladen.

Am 17. November 2020 schreibt Grant Hendrik Tonne:

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

seit Beginn des Novembers gilt die neue Landesverordnung, die auch Auswirkungen auf den Schulbetrieb hat. Durch das Herunterfahren vieler anderer Lebensbereiche sollen das Bildungssystem und die Wirtschaft geschützt werden, darüber besteht länderübergreifend Konsens. Vom Erfolg der getroffenen Maßnahmen wird es abhängen, wie wir weiter vorgehen und ob Vorgaben geändert oder angepasst werden müssen. Bis darüber auf gesicherter Grundlage entschieden werden kann, werden wir die Entwicklung noch einige Tage betrachten müssen – so schwer das auch oft fällt. Festhalten lässt sich bisher aber, dass sich der exponentielle Anstieg der Infektionszahlen nicht in gleichem Maße in der Betroffenheit der Schulen abbildet.

Es bleibt dabei, dass wir die Lage immer wieder zwischen dem maximalen Recht auf Bildung in der Schule und dem aktuellen Infektionsgeschehen ausbalancieren  müssen. Deshalb gilt auch weiterhin: Wir beobachten, wir werten aus, wir wägen ab – und dann entscheiden wir. Das ist ein fortlaufender Prozess, den wir in bewährter Weise transparent und regelmäßig kommunizieren. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass Niedersachsen beispielsweise in Sachen Schutz von Risikogruppen im  Ländervergleich eine Vorreiterrolle einnimmt. Auch mit der Ausgestaltung eines Szenarios B stehen wir bisher allein da, in anderen Bundesländern wird darüber derzeit nicht einmal diskutiert.

  1. Um die Schulen vor Ort noch besser unterstützen zu können, werden wir sehr kurzfristig folgende Maßnahmen umsetzen: Schulen werden die Möglichkeit bekommen, befristet zusätzliches Personal einzustellen. Dies können Lehrkräfte, Bachelorabsolventinnen und -absolventen, Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. so genannte „Mini-Jobber“ sein. Wir wollen hier in den Bereichen Verwaltung, Aufsicht, Betreuung, Unterricht etc. unterstützen.
  2. Über den Schulträger werden die Schulen zusätzliche finanzielle Mittel erhalten, um konkrete Materialien zur Ausweitung des Infektionsschutzes anzuschaffen. Dies könnten z. B. FFP-2 Masken für Lehrkräfte, CO2-Ampeln zur unterstützenden Umsetzung des Lüftungskonzeptes, Plexiglasscheiben für Schüler- und Lehrertische usw. sein.

Insgesamt stellen wir den niedersächsischen Schulen mit diesem Maßnahmenpaket 45 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung, die Kommunen erhalten außerdem weitere 30 Mio. Euro zur Entlastung des ÖPNV. Mir ist es wichtig, dass die Umsetzung der Maßnahmen schnell, unkompliziert und bedarfsgerecht erfolgen kann.

Bereits vor den Sommerferien haben die Schulen mit dem Leitfaden „Schule in CoronaZeiten 2.0“ eine Handreichung zur Umsetzung der Szenarien A, B und C erhalten. Seitdem haben wir fortlaufend nachgesteuert und sie mit weiteren, an die Situation angepassten Informationen versorgt. Angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens bedarf es nun einer grundlegenden Überarbeitung der drei Szenarien und eines „Updates“ des Leitfadens. Auch der Rahmen-Hygieneplan wurde überarbeitet und wird noch in dieser Woche veröffentlicht. Er erhält u. a. Aktualisierungen zu den Bereichen Schulsport, Musik und Darstellendes Spiel
sowie zur Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung. Sie finden beide Handreichungen bei Interesse im Downloadbereich der Homepage des Kultusministeriums.

Uns haben eine Reihe von Fragen bzgl. des Tragens einer Mund-Nase-Bedeckung im Sportunterricht erreicht. Hier wird das Tragen einer MNB verständlicherweise als besondere Belastung empfunden und sollte nach Möglichkeit vermieden werden. Das ist auch unter den derzeitigen Vorgaben möglich, sofern der geforderte Abstand eingehalten wird. Sportarten, bei denen es zu vermehrtem Körperkontakt kommt, sollten angesichts der steigenden Infektionszahlen ohnehin vermieden werden. Differenzierte Hinweise zum Sportunterricht in den einzelnen Szenarien finden Sie ebenfalls im neuen Rahmen-Hygieneplan 4.0.

Auch beim Schreiben längerer Klausuren und Klassenarbeiten wird das Tragen einer MNB von vielen Schülerinnen und Schülern als besonders hinderlich und als das Leistungsvermögen einschränkend empfunden. Deshalb gilt auch hier: Wenn ausreichend Abstand eingehalten werden kann, muss während des Schreibens einer Klausur keine MNB getragen werden. Um einen entsprechend Abstand zu gewährleisten, besteht die Möglichkeit, die Klassenarbeiten in geteilten Lerngruppen bzw. in ausreichend großen Räumen zu schreiben. Ansonsten sind kurze individuelle Tragepausen zu ermöglichen, z. B. um etwas zu trinken.

Die gestiegenen Infektionszahlen haben notwendigerweise zur Folge, dass auch Schulen von Infektionsschutzmaßnahmen betroffen sind, die dann in das Szenario B oder sogar ins Szenario C wechseln müssen. Zum Ende des letzten Schuljahres haben die Kirchen erstmals die sogenannten Lernräume ins Leben gerufen, um Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zum Lernen in einem ruhigen und geschützten Umfeld zu ermöglichen. In den Sommerferien haben sich eine ganze Reihe weiterer gesellschaftlicher Partner gefunden, die ebenfalls Lernräume angeboten haben. Ich bin den Kirchen, die das Projekt weiterhin fortsetzen, sehr dankbar für ihr Engagement und freue mich, dass wir in diesem Zuge auch den Förderzeitraum für das Projekt abermals verlängern und die Lernräume weiterhin finanziell durch das Kultusministerium unterstützen werden.

Es wurde der Vorschlag an mich herangetragen, die letzten beiden Tage vor den Weihnachtsferien keinen Präsenzunterricht in der Schule anzubieten und alle Schülerinnen und Schüler ins Distanzlernen zu schicken, damit auf diesem Wege einige Tage Quarantäne vor Weihnachten eingehalten werden können. Ich habe große Sympathien für das Anliegen, Weihnachten nach anstrengenden Wochen und Monaten im Kreis der Familie zu verbringen. Das Aussetzen des Präsenzunterrichtes an den beiden in Frage kommenden Tage würde aber keine abschließende Sicherheit bringen, weil dafür der Zeitraum laut Landesgesundheitsamt nicht ausreicht, da eine Infektion binnen 14 Tagen  weitergegeben werden kann. Wir werden weiter nach Lösungen suchen, bereits in der nächsten Woche wird dazu weiterverhandelt.

Lassen Sie mich abschließend noch einen Gedanken anfügen: Der Bildungsbereich ist sehr komplex. Einfache Lösungen – so sehr wir sie uns auch wünschen – gibt es häufig nicht. Es gilt unterschiedlichste, sich teilweise widersprechende Interessen zu berücksichtigen. Unterschiedliche Zuständigkeiten erfordern immer wieder das gemeinsame Gespräch. So setzt das Kultusministerium beispielsweise den rechtlichen und organisatorischen Rahmen in den Schulen, kann aber nicht die Gesundheitsämter anweisen, Maßnahmen anzuordnen oder aufzuheben. Die Schulträger sind u. a. für die sächliche Ausstattung und die Schülerbeförderung zuständig, das Land unterstützt hier durch zusätzliche finanzielle Mittel wie oben beschrieben. Es gilt also zum einen, die jeweiligen Zuständigkeiten zu respektieren,
zum anderen aber auch durch regelmäßige Kommunikation und konstruktive Zusammenarbeit auf allen Ebenen zu gemeinsamen Problemlösungen zu kommen. Seien Sie versichert, dass wir daran Woche für Woche arbeiten!

Wir behalten das Infektionsgeschehen weiterhin genau im Blick und halten Sie über die weitere Entwicklung, über notwendige Maßnahmen, Änderungen und  Anpassungen wie gewohnt auf dem Laufenden. Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Kraft und Durchhaltevermögen in dieser schwierigen Zeit. Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Grant Hendrik Tonne 

CORONAVIRUS: Bestätigter Coronafall am RGR

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

im 10. Jahrgang hat es nun leider den ersten bestätigten Coronafall am Ratsgymnasium gegeben. Das Gesundheitsamt setzt sich mit den Schülerinnen und Schülern, die einen näheren Kontakt mit der betroffenen Person hatten, in Verbindung und schickt diese in Quarantäne. Alle weiteren Schülerinnen und Schüler sowie Kolleginnen und Kollegen werden auf Grund der MNB-Pflicht nicht als gefährdet angesehen.

Der Unterricht wird, in Absprache mit dem Gesundheitsamt, regulär fortgesetzt.

Die Situation zeigt uns allen noch einmal, wie wichtig es ist, dass die gesamte Schulgemeinschaft konsequent die bestehenden Regeln zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung beachtet und alle auch im Freien sorgfältig die nötigen Abstandsregeln einhalten. Bitte besprechen Sie das auch noch einmal mit Ihren Kindern.

Vermeiden Sie Spekulationen, verunsichern Sie sich nicht gegenseitig und bleiben Sie ruhig wie immer. Ich informiere Sie wie gehabt über neue Entwicklungen. 

Seien Sie herzlich gegrüßt, bleiben Sie gesund und behütet!

Ihre Iris Rehder

CORONAVIRUS: VERPFLICHTUNG zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes während des Unterrichts

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Erziehungsberechtigte,

sicher haben auch Sie, habt Ihr in den vergangenen Tagen mit Sorge die Entwicklung der Fallzahlen von Corona-Infektionen im Landkreis Rotenburg verfolgt. Die amtlichen Inzidenzzahlen können Sie HIER abrufen.

Nun ist im Landkreis Rotenburg die Zahl von 50 Erkrankungen auf 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen überschritten. Damit gilt die am 30.10.2020 vom Kultusministerium im Zuge des Infektionsschutzes erlassene VERPFLICHTUNG, auch während des Unterrichts einen Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) zu tragen. Die detaillierten Regelungen können Sie dem Schreiben des Kultusministeriums entnehmen.

Um eine Erholung vom Tragen der MNB zu ermöglichen, wird die Pausenregelung bis auf Weiteres angepasst.

Angepasste Pausenordnung

Serenadenhof
Serenadenhof
Spielehof
Spielehof

Die „kleinen“ Pausen zwischen der 1. und 2., der 3. und 4. sowie der 5. und 6. Stunde werden dadurch verlängert, dass jeweils die vorangehende Stunde 5 Minuten früher endet und die folgende Stunde 5 Minuten später beginnt. So kann ermöglicht werden, dass die Kolleg*innen der zu beendenden Stunde die Lerngruppe an deren jeweiligen Pausenort draußen führen und die Kolleg*innen der anschließenden Stunde sie dort wieder abholen.

Die „großen“ Pausen zwischen der 2. und 3. Stunde sowie zwischen der 4. und 5. Stunde bleiben unverändert bestehen.

Um diese MNB-freie Erholungszeit zu nutzen, ist es erforderlich, dass alle Schüler*innen das Schulgebäude in den Pausen verlassen, soweit die Witterungslage dies irgend zulässt. Auch dem ist durch die Wahl geeigneter Kleidung Rechnung zu tragen.

Das Tragen von MNB im Unterricht erfordert, dass unsere Schülerinnen und Schüler mehrere MNB für sich verfügbar haben sollten. Die Bereitstellung der MNB erfolgt durch die Elternhäuser – wie bisher auch.

Bei Durchfeuchtung ist die MNB zu wechseln (ca. alle 2-3 Stunden). Beim Essen und Trinken kann die MNB kurzzeitig am Platz abgesetzt werden, wenn die bestehenden Kohorten- und Abstandsregelungen eingehalten werden. Bei mehrstündigen Klausuren kann die MNB bei Bedarf abgesetzt werden, wie es ohnehin bei medizinischer Indikation oder Unwohlsein möglich ist.

Sportunterricht kann unter diesen besonderen Umständen nicht praktisch in den Sporthallen durchgeführt werden. Hier werden die Sportlehrkräfte in Absprache mit den Lerngruppen individuelle Lösungen finden.

Wie bisher sollten schulfremde Personen nur aus zwingenden Gründen und nach Anmeldung im Sekretariat die Schule betreten.

Die hier dargestellten Veränderungen sorgen hoffentlich dafür, dass wir den Präsenzunterricht so weit und so lange wie möglich aufrechterhalten können. Das sollte unser gemeinsames Ziel sein. Für Ihre und Eure Unterstützung dabei danke ich herzlich und wünsche weiterhin viel Kraft und Gesundheit bei der Bewältigung dieser herausfordernden Zeit.

Ihre Iris Rehder

CORONAVIRUS: Wiederbeginn des Unterrichts angesichts steigender Infektionszahlen

Lesen Sie hier den aktuellen Elternbrief des niedersächsischen Kultusministers zum Wiederbeginn des Unterrichts an den allgemeinbildenden Schulen des Landes nach den Herbstferien. Rechts finden Sie den Brief als pdf zum Download.

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

die Herbstferien gehen zu Ende und ich hoffe, Sie konnten in dieser Zeit im Kreise der Familie auch etwas durchatmen. Leider haben die Herbstferien eine hohe Dynamik bei den Infektionszahlen mit sich gebracht, die uns alle gemeinsam vor große Herausforderungen stellen wird. Ich werde mich auch weiterhin mit aller Kraft für die Umsetzung des Bildungsauftrags einsetzen, den Gesundheits- und Infektionsschutz dabei nicht außer Acht lassen.

Vor dem Hintergrund steigender Infektionszahlen in vielen Regionen  Niedersachsens gilt es jetzt einmal mehr Schwerpunkte zu setzen, wie man die zweite Infektionswelle bekämpfen will. Richtigerweise wurde bereits beim Treffen der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten mit der Bundeskanzlerin klargestellt, dass prioritär die Bereiche Bildung und Betreuung aufrechterhalten werden sollen. Ich möchte gerne noch ergänzen, dass es hierbei nicht primär darum geht, „die Wirtschaft nicht zu gefährden“, sondern darum, Chancengleichheit auch in schwierigen Zeiten soweit wie möglich zu gewährleisten und zu ermöglichen. „Bildung hat Vorrang“ lautet die Prämisse, Kita- und Schulschließungen dürfen nur die Ultima Ratio sein, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind.

Wie schon vor dem Ende der Sommerferien so haben wir uns auch jetzt wieder mit den Expertinnen und Experten des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes und des Sozialministeriums zusammengesetzt und die derzeitige Lage (Stand: 22. Oktober – Red.) analysiert. Wir sind dabei zu folgenden Ergebnissen gekommen:

  1. Schule ist bisher weder Ausgangspunkt noch Verbreitungsort der Pandemie, die Infektionsschutzmaßnahmen in den Schulen waren erfolgreich. Gleichwohl bleibt der Gesundheitsschutz aller an Schule Beteiligten im Fokus der weiteren Entscheidungen.
  2. Solange ein sicherer Schulbetrieb möglich ist, hat die Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts im Szenario A für uns Priorität.
  3. Bevor ein Szenarienwechsel in Szenario B (Wechselmodell mit geteilten Lerngruppen) in Betracht gezogen wird, sollen deshalb weitere flankierende Maßnahmen zur Erhöhung des Infektionsschutzes in Szenario A getroffen werden können.

Wir werden auf die dynamische Entwicklung weiterhin genauso flexibel reagieren wie bisher. Ich habe immer betont, dass es darum geht, so viel Verlässlichkeit und Normalität zu ermöglichen, wie es die aktuelle Situation zulässt, aber immer auch zu reagieren, wenn es das Infektionsgeschehen erforderlich macht. Eine Verdopplung des Infektionsgeschehens binnen zwei Wochen erfordert eine Reaktion, um für mehr Sicherheit zu sorgen. Deshalb gibt es auch heute wieder mehrere Punkte, an denen Regelungen und Hinweise verändert, geschärft und überarbeitet werden:

Bei allen Anordnungen die von örtlichen Gesundheitsämtern getroffen werden und Schulen betreffen, sollen vorrangig Maßnahmen in Betracht gezogen werden, bei denen der Schulbetrieb aufrechterhalten werden kann.

Für den Schulstart nach den Herbstferien empfehlen wir deshalb das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auch während des Unterrichts im Sekundarbereich I und II, wenn am Standort der Schule ein hohes Infektionsgeschehen (50 oder mehr Fälle je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnen in den letzten sieben Tagen) vorliegt. In diesem Fall ist auch in sonstigen Lebensbereichen eine verschärfte Maskenpflicht vorgesehen, in diesen Rahmen sprechen wir diese Empfehlung aus. Sie ermöglicht den Gesundheitsämtern Flexibilität und Freiräume in der konkreten Umsetzung vor Ort. Wir werden hier in den kommenden 14 Tagen Erfahrungen sammeln und auch die Entwicklung außerhalb von Schule genau beobachten, bevor das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in der Schule bei einer weiteren Verschärfung der Lage ggf. in eine neue Landesverordnung aufgenommen wird.

Mich erreicht vielfach die Frage, wann denn angesichts der steigenden Zahlen mit einem Wechsel in das Szenario B zu rechnen sei. Sie können sich sicher sein: Auch wenn wir mit aller Kraft den Präsenzunterricht im Szenario A verteidigen,  beobachten wir die Lage innerhalb und außerhalb von Schule genau und werden bei sich weiter verschärfender Lage klare und nachvollziehbare Indikatoren für einen Wechsel festlegen. Schon jetzt können die regionalen Gesundheitsämter bei Bedarf eine solche Maßnahme anordnen. Ein landesweiter Wechsel des Szenarios steht aber derzeit nicht an, das würde der unterschiedlichen Lage in den Landkreisen nicht gerecht.

Angesichts der landesweit steigenden Infektionszahlen nehmen wir ebenso die Personen mit besonderem Risiko einer schweren Erkrankung nach COVID 19-Infektion erneut in den Blick. Bisher ist es Schülerinnen und Schülern, die mit Angehörigen in häuslicher Gemeinschaft leben, bei denen gemäß Definition des Robert-Koch-Instituts das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs besteht, nur dann gestattet, dem Präsenzunterricht fern zu bleiben, wenn an der Schule eine Infektionsschutzmaßnahme angeordnet wurde. Angesichts der insgesamt steigenden Infektionszahlen werden wir den Schutz vulnerabler Angehöriger ausbauen. In Zukunft wird das Vorliegen einer Infektionsschutzmaßnahme als Voraussetzung entfallen

  • für Schülerinnen und Schüler des Primarbereichs sowie für Schülerinnen und Schüler, die einen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, körperlich und motorische  Entwicklung oder Hören und Sehen aufweisen, und mit Angehörigen der Risikogruppe in einem Haushalt leben – unabhängig von der lokalen Inzidenz.
  • für alle Schülerinnen und Schüler mit vulnerablen Angehörigen im selben Haushalt, wenn am Standort der Schule oder am Wohnort der Schülerin oder des Schülers die Inzidenz der Neuinfizierten besonders hoch ist (Inzidenz von 35 oder mehr Fälle je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner in den letzten sieben Tagen).

Den entsprechenden Antrag erhalten Sie hier, direkt bei der Schulleitung, Sie finden ihn aber auch auf der Homepage des Niedersächsischen Kultusministeriums.

Eine wesentliche Änderung wird es außerdem beim Thema Lüften geben: An die Stelle des Dauerlüftens, das vielerorts vor den Herbstferien praktiziert wurde, tritt bei sinkenden Außentemperaturen nun das Stoßlüften bzw. Querlüften nach dem „20-5-20 Prinzip“ (20 Minuten Unterricht bei geschlossenen Fenstern, 5 Minuten lüften, 20 Minuten Unterricht bei geschlossenen Fenstern). Gewissenhaftes und regelmäßiges Lüften ist derzeit eine der wirkungsvollsten Maßnahmen des Infektionsschutzes. Durch Stoß- und Querlüften wird die Raumtemperatur auch im Winter nur geringfügig beeinträchtigt, mit einer den herbstlichen Temperaturen angepassten Kleidung sollte das kein Problem sein. Niemand muss dauerhaft im Kalten sitzen!

Bisher ist es gelungen, dass Schulen und Kitas nicht zu „Corona-Hotspots“ geworden sind. Mit den neuen Regelungen, die auf die gestiegenen Infektionszahlen in Niedersachsen reagieren, wollen wir auch weiterhin dafür sorgen, dass ein sicherer Schulbesuch für Ihre Kinder möglich ist. Dazu bedarf es weiterhin großer gemeinsamer Anstrengung. Wir halten an unserem bewährten Weg fest, die Lage fortlaufend zu beobachten und daraus die Schlüsse für anstehende Entscheidungen zu ziehen – damit sind wir bisher gut gefahren!

Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung und halte Sie selbstverständlich weiterhin auf dem Laufenden. Bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Grant Hendrik Tonne
– Niedersächsischer Kultusminister – 

CORONAVIRUS: Elternbrief des Kultusministers

Lesen Sie angesichts auch in Deutschland und Niedersachsen wieder steigender Infektionen mit dem Coronavirus bitte folgende Mitteilung des niedersächsischen Kultusministers Grant Hendrik Tonne vom 25. September 2020: 

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

das neue Schuljahr läuft seit nunmehr vier Wochen und gern nutze ich diesen Zeitpunkt, um Ihnen einen kurzen Überblick über aktuelle Themen zu geben. Wir können feststellen, dass der Start insgesamt gelungen ist. Das ist in erster Linie der guten Vorbereitung vor Ort und dem großen Engagement aller an Schule Beteiligter zu verdanken. Auch Sie als Eltern haben einen wichtigen Teil zum Gelingen beigetragen, indem Sie Ihr Kind bestärken und ermutigen und es in dieser herausfordernden Zeit begleiten. Haben Sie herzlichen Dank!

Ich freue mich, dass eine ausgesprochen große Mehrheit den Weg, den wir gemeinsam mit den Schulen gehen, mitgeht und die Schulleitungen und Lehrkräfte unterstützt und deren Arbeit in besonderer Weise wertschätzt, vielen Dank auch dafür.

Uns erreichen aber auch immer wieder Zuschriften von Eltern- sowie Schülerinnen und Schülern, die sich entweder strengere Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen wünschen oder aber – im Gegensatz dazu – die komplette Aufhebung dieser Regelungen fordern. Beide Seiten argumentieren mit Studien, die ihre jeweilige Meinung belegen sollen, sich aber gegenseitig widersprechen. Beide Positionen haben gemein, dass sie gut dazu geeignet sind, Ängste und Sorgen zu schüren und Unsicherheit zu verbreiten. Seien Sie versichert, dass wir Ihre Sorgen sehr ernst nehmen und unsere Entscheidungen immer nur nach gründlicher Abwägung treffen. Es geht dabei sowohl um größtmöglichen  Infektionsschutz aller an Schule Beteiligter, als auch um das Recht auf Bildung eines jeden einzelnen Schülers, einer jeden einzelnen Schülerin. Um letzteres gewährleisten zu können, wollen wir so viel „Normalität“ in Schule und Unterricht, wie es uns angesichts der momentanen Situation verantwortbar erscheint. Dazu gehört auch, so viel Präsenzunterricht wie möglich und so viel Betreuung wie möglich für alle anzubieten.

Im weitaus überwiegenden Teil der niedersächsischen Schulen findet derzeit Präsenzunterricht im Szenario A für alle Schülerinnen und Schüler statt. Dort, wo Infektionsfälle auftreten, sind sie nach bisheriger Erkenntnislage im privaten Umfeld entstanden und „in Schule hineingetragen“ worden. Das zuständige Gesundheitsamt ermittelt in Zusammenarbeit mit der Schule zunächst die direkten Kontakte der betroffenen Person und trifft dann die Entscheidung über Testungen und Quarantänemaßnahmen. Aus zahlreichen Gesprächen weiß ich, dass es immer wieder Kritik an der Arbeit und besonders an der Kommunikation der Gesundheitsämter gibt. Wir unterstützen das Finden von Lösungen wo es nur irgend möglich ist und werben für ein einheitliches und klares Vorgehen. Gleichzeitig bitte ich Sie aber auch davon abzusehen, Ihr Kind vorab „in Eigenregie“ testen zu lassen. Warten Sie bitte die Anweisungen des Gesundheitsamtes ab, um die Abläufe nicht unnötig zu erschweren! Gleiches gilt auch für das Einhalten der Quarantäneregeln. Auch hier folgen Sie bitte genau den Anordnungen des Gesundheitsamtes, diese sind verpflichtend. Mir ist die Belastung durch eine etwaige Quarantäne und das Warten auf Testergebnisse sehr bewusst und dennoch bitte ich um Vertrauen in die Arbeit der Gesundheitsämter.

Die Schule trifft keine Entscheidungen über Infektionsschutzmaßnahmen, sie ist auch nicht befugt, Quarantäne zu beenden oder über die Dauer zu entscheiden, die Verantwortung dafür liegt einzig beim zuständigen Gesundheitsamt. Fragen Sie gerne nach, wenn Ihnen etwas unklar erscheint, aber versuchen Sie die Situation so anzunehmen, wie sie ist. Damit erleichtern Sie Ihrem Kind sowohl den Schulalltag wie auch eine mögliche Quarantänesituation und den nachfolgenden Wiedereinstieg in den Präsenzunterricht.

Momentan gibt es keinen Anlass, landesweite Einschränkungen, wie z. B. den Wechsel zu Szenario B (Wechselmodell) zu verhängen. Im Übrigen würde auch Szenario B nicht verhindern, dass Infektionen von außen in die Schule getragen werden. Hier ist jeder und jede Einzelne gefragt. Jeder kann und muss etwas dazu beitragen, sich und andere zu schützen – auch und gerade im privaten Bereich, der sich dem Zugriff durch Schule und Ministerium entzieht. Wenn sich hier alle konsequent an Hygiene- und Abstandsregeln hielten, wäre viel gewonnen und das Risiko, Infektionen in Schule „hineinzutragen“, wäre deutlich minimiert. Wir werben landesweit immer wieder für die Einhaltung der Regeln – die Verantwortung für die konsequente Umsetzung trägt jeder selbst. Bitte sprechen Sie deshalb noch einmal eindringlich mit Ihrem Kind über die Wichtigkeit des gründlichen Händewaschens, das Abstandsgebot im Alltag und das konsequente Tragen eines Mund-Nase-Schutzes, z. B. im Schulbus oder in den Schulfluren.

Es gilt auch weiterhin: Wir müssen beobachten, auswerten, abwägen und dann entscheiden. Wir behalten die sehr dynamische Entwicklung permanent im Blick, reagieren kurzfristig, wenn es erforderlich ist, und kommunizieren Änderungen und neue Vorgaben regelmäßig an die Schulen, an Sie als Eltern und für jeden einsehbar auf der Homepage des Kultusministeriums. Hinsichtlich der zu erwartenden Wetterlage im Herbst/Winter wird es zum Beispiel demnächst neue Hilfestellungen zum Thema „Lüften“ geben. Das Schaubild zum Umgang mit Krankheitssymptomen während der Erkältungszeit, das Ihnen möglicherweise schon bekannt ist, hänge ich diesem Schreiben noch einmal an. Das Lüften der Unterrichtsräume wird auch in der kalten Jahreszeit eine wichtige Rolle spielen, weil der Luftaustausch ein wesentlicher Teil der notwendigen Hygienemaßnahmen ist. Seien Sie aber gewiss, dass dies nicht bedeutet, dass die Heizungen abgestellt werden und Ihre Kinder in kalten Räumen sitzen.

Ihnen und Ihren Familien wünsche ich weiterhin alles Gute in dieser herausfordernden Zeit! Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen
Grant Hendrik Tonne
Niedersächsischer Kultusminister

CORONAVIRUS: Elterninformation zum Corona-Kompensationskonzept

Um die Folgen der Corona-Pandemie und der veränderten Unterrichtssituation im Schuljahr 2019/2020 zu bewältigen und die Voraussetzungen für einen gelingenden zukünftigen Regelbetrieb zu schaffen, hat das Kultusministerium ein Corona-Kompensationskonzept und begleitende Erlasse herausgegeben. Im Folgenden sowie im aktuellen Elternbrief setzten wir Sie über die für das Ratsgymnasium relevanten Inhalte in Kenntnis:

Lernen organisieren

Auch wenn wir bereits in den letzten Monaten des vergangenen Schuljahres gemeinsam intensiv über die Erfahrungen während der Pandemie gesprochen haben, sollen die Schülerinnen und Schüler zu Beginn des neuen Schuljahres Gelegenheit erhalten, ihre individuellen Erfahrungen aus dem zweiten Halbjahr des vergangenen Schuljahres zu reflektieren. Damit sollen sie darin unterstützt werden, im neuen Schuljahr und in der neuen Schulsituation anzukommen und Orientierung erhalten, um möglichst gut in den Regelbetrieb des neuen Schuljahres starten zu können. Dazu erhalten die Schülerinnen und Schüler einen Reflexions- und Evaluationsbogen, der von den Klassenlehrkräften ausgewertet und individuell mit den Schülerinnen und Schülern besprochen wird.

Schülerinnen und Schüler unterstützen

In der ersten Klassenarbeit in den Kernfächern erhalten die Schülerinnen und Schüler Gelegenheit, am Ende der Bearbeitungszeit eine schriftliche Rückmeldung über die Erfahrungen mit dem Lernen bzw. Arbeiten zu Hause und weiteren Unterstützungsbedarf im jeweiligen Fach zu geben. Dieses Feedback wird dann bei der Rückgabe der Arbeit individuell thematisiert.

Für weitere Absprachen zwischen Elternhaus und Schule wird der erste geplante Elternsprechtag am Donnerstag, den 5. November, für die Jahrgänge 5 bis 11 angeboten. Bei Bedarf kann eine Beratung auch telefonisch oder digital erfolgen.

Der zweite Elternsprechtag am 8. Februar wird ganztägig stattfinden. Der reguläre Unterricht entfällt an diesem Tag, die Betreuung der Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 5 und 6 wird gewährleistet und rechtzeitig abgefragt. Alle anderen Schülerinnen und Schüler erhalten Aufgaben zur häuslichen Bearbeitung. Darüber hinaus stehen wir Ihnen selbstverständlich wie immer für individuell vereinbarte Beratungsgespräche zur Verfügung.

Bei festgestelltem Förderbedarf kann die Teilnahme an Förderkursen in diesem Schuljahr auch verpflichtend gemacht werden.

Unterstützung beim Lernen mit digitalen Medien

Um jederzeit auch digitale Hilfsmittel uneingeschränkt nutzbar zu machen, können bei begründetem Bedarf iPads kostenlos zunächst maximal bis zum Ende des laufenden Schuljahres leihweise zur Verfügung gestellt werden. Anträge dazu können formlos über die Klassenlehrkräfte oder das Sekretariat eingereicht werden und werden dann durch die Schulleitung geprüft.

Über die weiterreichenden Regelungen für die Szenarien B (Schule im Wechselmodell) oder C (Quarantäne und Shutdown) werden Sie bei Bedarf umfassend informiert.

Für den Umgang mit jahreszeitlich üblichen Symptomen, Erkältungen oder Grippe sowie bei Verdachtsfällen einer Erkrankung am Coronavirus bei Ihren Kindern finden Sie Richtlinien und Handlungsempfehlungen des Landes Niedersachsen:

Das Ratsgymnasium begrüßt einen neuen 5. Jahrgang

Hier finden Sie die Fotos der Einschulungsfeiern 5a, 5b, 5c, 5M sowie die jeweiligen Klassenfotos  zum Download. Bitte beachten Sie, dass Sie für den Zugriff das bei der Feier verteilte Passwort benötigen!

Wie anders dieses neue Schuljahr 2020-2021 sein würde, das haben sich im Vorfeld fast alle an Schule Beteiligten gedacht — wie sehr dies aber spürbar sein würde, das war vor dem konkreten Start aber nur schwer zu ahnen.

So sehr das Ratsgymnasium sich auch auf die Hygienemaßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie eingestellt und diese in die schulischen Abläufe integriert hat, so wenig wollte man an der Gerberstraße aber auch darauf verzichten, den Jüngsten, dem neuen Jahrgang 5, einen angemessen und warmen Empfang zu bereiten. Normalerweise geschieht dies in Form eines Feieraktes mit den Kindern, ihren Eltern und Verwandten, mit Musik und Akrobatik in der Aula der Schule, ehe die frischgebackenen Ratsgymnasiasten anschließend ihren ersten Schultag mit dem Klassenleitungsteam verbringen, die neue Klasse und die neue Schule kennenlernen. Normalerweise.

Nun also alles anders, alles neu. Statt einer gleich vier Feiern, eine pro Klasse, mit Gästebegrenzung, Abstand und reduziertem Programm. Statt Donnerstagmorgen nun Freitagnachmittag, statt kurzer erster Schulwoche erstmal nur ein Nachmittag in der neuen Schule musste es diesmal sein. Im Abstand von 45 Minuten wechselten sich die vier neuen Klassen ab, die in der Aula von Schulleiterin Iris Rehder begrüßt wurden, eine logistische Herausforderung für alle, die aber insgesamt überzeugend bewältigt wurde. Viermal begrüßen, viermal eine sehr ähnliche Ausgangslage für die kurze Rede — und trotzdem jede neue Klasse persönlich ansprechen, geht den das überhaupt? Iris Rehder und die für die Mittelstufe zuständige Koordinatorin Susanne Rohde fanden Wege, ihren kurzen Ansprachen jedes Mal aufs Neue eine persönliche Note zu geben.

Der Wunsch sich gegenseitig zu vertrauen stand im Mittelpunkt der Begrüßung durch die Schulleiterin: “Liebe Eltern, vertrauen Sie Ihren Kindern. Sie haben sie so stark gemacht, dass sie jetzt schon viele Wege selbst gehen können, auch und gerade hier an der neuen großen und noch unbekannten Schule. Aber vertrauen Sie bitte auch uns, dass wir Ihre Kinder gemeinsam mit Ihnen auf diesem Weg begleiten wollen, damit sie erfolgreiche und starke Erwachsene werden.“ Das Bild eines gemeinsam zu gehenden Weges verdeutlichte Iris Rehder mit Hilfe der Bildergeschichte „Trust Me, Mom!“ der Amerikanerin Angela McAllister – das Buch hatte eine Freundin der Schule extra für die Begrüßungsfeier aus den USA nach Rotenburg geschickt.

Oliver Credo begrüßte anschließend als Vorsitzender des Freundeskreises des Ratsgymnasiums die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern. Er verwies auf die vielfältigen Aktivitäten des Vereins, der neben logistischer und tatkräftiger Unterstützung bei Veranstaltungen auch immer wieder bei finanziellen Engpässen aushilft, um Fahrten zu ermöglichen, Instrumente zu leihen oder Informationsveranstaltungen zu organisieren. Eine inzwischen beinahe zehnjährige Tradition fand in diesem Jahr ungeachtet der widrigen Umstände ihre Fortsetzung: Auch in diesem Jahr stiftet der Freundeskreis den neuen Schulplaner, der nicht nur in der Anfangszeit mit Raumplänen, Namenskürzeln und anderen präzisen Information bewährte Hilfestellung in den ersten Wochen bietet.

Stolze 113 Schülerinnen und Schüler wurden so insgesamt  in den neuen Jahrgang aufgenommen und herzlich begrüßt, ehe sie mit ihren jeweiligen Klassen und Lehrerteams auf die neuen und noch ungewohnten Wege im Ratsgymnasium begaben, um ihre Klassenräume kennenzulernen. Etwas Positives konnte einer der neuen Fünftklässler der Situation direkt zu Beginn abgewinnen: „Ich find’s klasse, dass wir uns erstmal ohne die älteren Schüler hier umschauen können… Ist ja auch alles ganz schön groß hier!“ Und wer weiß, vielleicht hatte der ein wenig privatere Rahmen ja auch sein Gutes, konnten sich die Kinder so doch voll auf die eigenen neuen Klassenkameradinnen und Klassenkameraden, auf die neuen Lehrkräfte einstellen.

Einige von den Großen waren dann aber doch dabei: Mathilde Mujica Alvarado, selbst Ratsgymnasiastin im Jahrgang 8, begleitete ihre Mutter Astrid, Musiklehrerin an der Schule, auf der Geige. Ein wenig Musik sollte eben doch zur Begrüßung sein. Digitale Begrüßungen gab es indes von den Patinnen und Paten aus den verschiedenen Klassen, die ihre neuen Mitschülerinnen und Mitschüler in den ersten Wochen durch das Schuljahr und die Schule begleiten werden. Sie hatten Grußbotschaften aufgenommen, die per Video eingespielt wurden.

Den neuen „Fünfties“ des Ratsgymnasiums haben all diese Änderungen also letztlich gar nicht so viel ausgemacht, gefreut haben sie sich trotzdem, aufgeregt und voller positiver Erwartung waren sie auch. Also:

Herzlich Willkommen bei uns am Rats!

Elternbrief zum Schuljahr 2020-2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

ich hoffe, Sie alle haben in den Sommerferien Gelegenheit gefunden, nach den anstrengenden Monaten in der ersten Hälfte des Jahres 2020 dringend nötige Kraft zu schöpfen und blicken erholt und gesund auf die kommende Zeit. Einschränkungen und Ungewissheiten, die durch die Corona-Pandemie begründet sind, werden uns leider auch in den kommenden Monaten begleiten.

Im aktuellen Elternbrief zum Schuljahresbeginn 2020/2021 stelle ich Ihnen dar, welche konkreten Auswirkungen die aktuellen Regelungen für das Ratsgymnasium haben. Bitte beachten Sie den aktuellen Rahmen-Hygieneplan, den Sie auch hier auf unserer Homepage finden. 

Ich hoffe darauf, dass das Infektionsgeschehen in den kommenden Monaten wieder ein lebhafteres Schulleben zulässt als zurzeit. Wir alle vermissen das soziale Miteinander, das über das reine Unterrichtsgeschehen hinausgeht. Nichtsdestotrotz freuen wir uns über die – wenn auch eingeschränkte – Normalität und vertrauen darauf, dass wir durch ein verantwortungsvolles und solidarisches Miteinander gemeinsam diese schwierige und herausfordernde Zeit bewältigen.

Bleiben Sie gesund und behütet!

Ihre

Iris Rehder (Schulleiterin)

CORONAVIRUS: Rahmenhygieneplan des Landes

Nach der aktuellen Lageeinschätzung zum Infektionsgeschehen durch das Niedersächsische Gesundheitsministerium und das Niedersächsische Landesgesundheitsamt werden die allgemeinbildenden Schulen mit dem Szenario A, dem sogenannten „eingeschränkten Regelbetrieb“ in das kommende Schuljahr starten können. Lesen Sie hier die Erläuterungen des Landes zum überarbeiteten Rahmenhygieneplan. Sie finden diesen auch rechts als pdf zum Download, ebenso den Hygieneplan des Ratsgymnasiums.

Alle Schulen verfügen nach § 36 i.V.m. § 33 Infektionsschutzgesetz (IfSG) über einen schulischen Hygieneplan, in dem die wichtigsten Eckpunkte nach dem Infektionsschutzgesetz geregelt sind, um durch ein hygienisches Umfeld zur Gesundheit der Schülerinnen und Schüler und alle an Schule Beteiligten beizutragen.

Der Rahmen-Hygieneplan Corona des Landes Niedersachsen dient als Ergänzung zum schuleigenen Hygieneplan der Schule und gilt, solange die Pandemie-Situation im Land besteht. Der Rahmen-Hygieneplan enthält die bisher gültigen Regelungen (Szenario B), die im Wesentlichen übernommen wurden (Stand: 30.06.2020) sowie ergänzend die Regelungen für Szenario A (eingeschränkter Regelbetrieb). Durch diesen Aufbau können Sie sehr einfach nachvollziehen, welche Änderungen beim Wechsel der Szenarien zu berücksichtigen sind.

Durch den Wegfall des Abstandsgebots zwischen den Schülerinnen und Schülern bekommt die konsequente Umsetzung der Lüftung eine besondere Bedeutung. An den Schulen wird im Szenario A das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung außerhalb des Unterrichts in bestimmten Situationen verpflichtend vorgegeben. Die Verpflichtung wird in der „Niedersächsischen Verordnung zur Neuordnung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2“ als allgemeine Regelung zum Schutz der Bevölkerung verankert, so dass eine entsprechende Rechtsgrundlage besteht. Im Szenario B bleibt die bisherige Empfehlung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bestehen.

In Zeiten der Coronavirus-Pandemie ist es ganz besonders wichtig, die allgemein gültige Regel zu beachten:

Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig sein.

In Abstimmung mit dem Niedersächsischen Landesgesundheitsamt wurde diesbezüglich klargestellt, dass bei einem banalen Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens (z. B. nur Schnupfen, leichter Husten) die Schule besucht werden kann. Dies gilt auch bei Vorerkrankungen (z.B. Heuschnupfen, Pollenallergie).

Sollten Ihrerseits Unsicherheiten oder Fragen zur Umsetzung des Rahmen-Hygieneplans bestehen oder sollten Sie Fragen zur Hygiene an Ihrer Schule generell haben, nutzen Sie bitte folgende Personen und Institutionen zur fachlichen Unterstützung und Beratung:

  • Die für die Schulen zuständigen Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Die Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner der Niedersächsischen Landesschulbehörde
  • Den zuständigen Schulträger
  • Ggf. das örtlich zuständige Gesundheitsamt

Die Kontaktdaten der für die öffentlichen Schulen direkt zuständigen Arbeitsschutz-Beraterinnen und Berater finden Sie hier. Beratungsanfragen können Sie auch über das Onlineportal für Beratung und Unterstützung (B&U) der NLSchB stellen.

Inhalte im Zentralabitur 2021

Das Niedersächsische Kultusministerium hat auf die coronabedingten Ausfälle des letzten Halbjahres reagiert. Die Inhalte im Zentralabitur 2021 wurden der Situation angepasst. Damit wird im Interesse der Schüler*innen darauf Rücksicht genommen, dass bestimmte fachliche Inhalte nicht in der gewohnten Intensität vermittelt und aufgenommen werden konnten.

Genaue fachspezifische Informationen finden Sie hier:

Hinweise für das Zentralabitur 2021

Fachbezogene Hinweise und thematische Schwerpunkte | allgemeine Hinweise zur Abiturprüfung | Informationen zur Präsentationsprüfung | Termine

Die fachspezifischen Hinweise werden durch die Fachschaften des Ratsgymnasiums in den nächsten Wochen in die Lehrpläne aufgenommen und zu Beginn des nächsten Schulhalbjahres bekanntgegeben.

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