Elterninformation im Dezember 2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

vermutlich haben Sie bereits durch die Veröffentlichungen des Herrn Ministers erfahren, dass die Präsenzpflicht in der Schule wiederum für die letzten drei Schultage vor den Weihnachtsferien ausgesetzt ist. Der Unterrichtsstoff dieser drei Tage ist zu Hause selbstständig zu erarbeiten, ein Distanz- oder Hybridunterricht findet nicht statt, allerdings auch keine Klassenarbeiten.

Die Abmeldung vom Präsenzunterricht gilt nur für den kompletten Zeitraum, sie kann formlos erfolgen oder über das Formular auf unserer Homepage. Falls Sie von diesem Angebot Gebrauch machen wollen, geben Sie Ihrem Kind den Antrag bitte bis Donnerstag, den 16.12., für die Klassenlehrkraft mit. Nach den Ferien starten wir wieder mit täglichen Testungen an fünf Schultagen für alle Schülerinnen und Schüler, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind.

Auch wenn am Ratsgymnasium zur Zeit niemand betroffen ist, informiere ich Sie über eine weitere Veränderung in den Corona-Regeln: Mit der neuen Corona-Landesverordnung wurde nun geregelt, dass ungetesteten Schülerinnen und Schülern generell der Zutritt in die Schule verwehrt wird – das gilt auch bei Klassenarbeiten und sogar bei Abiturprüfungen. Möglich wird das durch die Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes, die 3G am Arbeitsplatz vorsieht, so dass eine Ausnahme für berufswahlrelevante Prüfungen nicht mehr gewährt werden muss. Wenn Schülerinnen und Schüler sich nicht testen lassen und deshalb nicht zu Leistungsüberprüfungen in der Schule erscheinen können, handelt es sich gemäß geltender Erlasslage um ein unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht.

Bedauerlicherweise erreicht der Krankenstand im Kollegium zur Zeit einen Höchststand. Dazu tragen auch Quarantänefälle und eine erhöhte Achtsamkeit bei Erkältungssymptomen bei, die uns alle vor einer weiteren Ausbreitung von Corona schützen sollen. Es liegen aber darüber hinaus längerfristige Erkrankungen vor, die mit der bestehenden Personaldecke trotz angeordneter Mehrarbeit nicht aufgefangen werden können. Intensive Bemühungen, weitere geeignete Vertretungslehrkräfte zu finden, bleiben erfolglos.

Wir alle arbeiten hart daran, im Rahmen des Möglichen durch Vertretungsunterricht und sinnvolle Lernaufgaben einen funktionierenden Schulbetrieb aufrecht zu erhalten. Die deutlichen Einschränkungen, die sich augenblicklich nicht vermeiden lassen, werden möglichst auf mehrere Lerngruppen verteilt. Da im kommenden Jahr mehrere langfristig erkrankte Lehrkräfte wieder genesen sein werden, besteht die begründete Hoffnung, dass sich die Situation nach den Weihnachtsferien deutlich bessert.

Aber es gibt auch jetzt schon gute Nachrichten: Bereits in diesen Wochen können jetzt endlich die Förderkurse für die Jahrgänge 5 – 9 beginnen, nachdem zahlreiche bürokratische Hürden genommen wurden. Dafür konnten wir eine Reihe von älteren Schülerinnen und Schülern als pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gewinnen, die mit den Materialien arbeiten werden, die ihnen die Fachlehrkräfte zur Verfügung stellen. Dafür wurde bereits in der Zeit vor den Herbstferien insbesondere in den Langfächern der Lernstand in allen Jahrgängen gründlich erhoben. Für die Jahrgänge 5 – 9 wurde dafür in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch häufig das Westermann Diagnosetool benutzt. Am Elternsprechtag am 10. November hatten Sie die Gelegenheit, sich auch über die individuellen Ergebnisse Ihrer Kinder zu informieren. Falls besondere Defizite festgestellt wurden, ermöglichen es jetzt diese speziellen Förderkurse, im Laufe der kommenden Monate die Lücken mit den vorbereiteten Fördermaterialien aufzuarbeiten.

Abschließend möchte ich Ihnen allen gesegnete Weihnachten und ein gutes Jahr 2022 wünschen. Dieses Jahr hat uns alle auf unterschiedliche Weise gefordert, sicherlich nicht alle Hoffnungen und Wünsche erfüllt, die wir zu Beginn hegten. Nach den vergangenen Monaten, die uns alle in ganz besonderer Weise gefordert haben, wünsche ich uns dieses Vertrauen in eine Stärke, die uns geschenkt wird, wenn wir sie –  genau wie gerade jetzt – dringend brauchen. Diese Stärke entsteht auch durch gegenseitige Unterstützung und gemeinsam getragene Verantwortung. Deshalb danke ich Ihnen für vertrauensvolle Zusammenarbeit zum Wohl Ihrer Kinder, gute Gespräche und herzliche menschliche Begegnungen.  Für das kommende Jahr wünsche ich uns allen wiederum Zuversicht, Kraft und Besonnenheit im Tun und Lassen.

Viele Grüße aus dem Ratsgymnasium,

Iris Rehder (Schulleiterin Ratsgymnasium)

CORONAVIRUS: Aussetzen der Präsenzpflicht vom 20.-22.12.2021

Nach Mitteilung des Kultusministeriums und des Kultusministers Grant Hendrik Tonne wird die Pflicht, am Unterricht an allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen in Präsenz teilzunehmen für die Zeit vom 20. bis zum 22.12. ausgesetzt. Wenn Eltern oder Erziehungsberechtigte entscheiden, dass Schülerinnen und Schüler in dieser Zeit zu Hause bleiben, so muss der versäumte Unterrichtsstoff zu Hause nachgearbeitet werden. Videokonferenzen sind an diesen Tagen allerdings nicht vorgesehen.

Auch werden in dieser Zeit keine Klassenarbeiten geschrieben. Wenn in Lerngruppen für diese Tage bisher eine Arbeit geplant war, werden die Lehrkräfte und Schulleitung andere Lösungen finden werden und mitteilen.

Die Befreiung vom Präsenzunterricht kann formlos beantragt werden – Sie können aber auch das Formular unten nutzen.

Schöne Sommerferien!

Die Französisch-Lerngruppe aus den Klassen 6b bis 6d und ihre Lehrerin Frauke Brieger haben nach einem Buffet mit französischen Spezialitäten wie z.B. Croissants, Baguette und selbst hergestellten Macarons die Sommerferien eingeleitet und schicken ein „Bonnes vacances!“ in Richtung aller Ratsgymnasiast:innen.

Auch wir wünschen Euch allen schöne Sommerferien, genießt die freien Tage! 

Schulleitung und Kollegium des Ratsgymnasiums

Hinweis:

Wiederbeginn des Unterrichts für die Jahrgänge 6-13 ist am Donnerstag, 2. September 2021. Weitere Informationen zum Ablauf des ersten Schultages nach den Sommerferien finden Sie in Kürze hier auf der Homepage.

Ebenso folgen alle wesentlichen Informationen für den ersten Schultag des neuen 5. Jahrgangs, der am Freitag, 3. September 2021 stattfindet.

Auch mal gute Nachrichten: Elterninformation zum Schuljahresende 2020-2021

Ein ereignisreiches, anspruchsvolles und für die Schulgemeinschaft durchaus anstrengendes Schuljahr 2020-2021 neigt sich allmählich dem Ende zu – Zeit für die Schulleiterin Iris Rehder, auch einmal auf die trotz aller erlebten Schwierigkeiten zahlreichen positiven Ereignisse des Jahres zurückzublicken. Lesen Sie hier den wohl letzten Elternbrief vor den Sommerferien:

CORONAVIRUS: Unterricht 26.-28.5.2021 und „Niedersächsischer Stufenplan 2.0“

Liebe Schüler:innen,

im Anhang findet ihr Informationen der Landesregierung zu einer möglichen weiteren Schulöffnung. Da wir noch nicht die Inzidenzwerte des Landkreises Rotenburg in der kommenden Zeit kennen, können wir noch nicht sagen, welche Regelung für uns ab dem 31.05. gelten wird.

Der niedersächsische Stufenplan 2.0

Für die kommende Woche ist alles klar: Am Mittwoch (26.5.) findet in der 1. bis 6. Stunde Unterricht für die Halbgruppe B statt. Am Mittwochnachmittag und Donnerstag findet kein Präsenzunterricht für die Jahrgänge 5 bis 12 statt, weil mündliches Abitur ist. Am Freitag (28.5.) kommt die Halbgruppe A. Bitte vergesst auch nicht, euch an eurem Schultag vor dem Schulbesuch zu testen, weil an unseren „normalen“ Testtagen Montag und Donnerstag ja in der kommenden Woche kein Präsenzunterricht stattfindet.

Am kommenden Freitag werde ich euch schon genauer sagen können, wie es dann weitergeht. Wir alle finden diese Unsicherheit sehr anstrengend, weil wir gerne planen und uns damit sicherer fühlen. Zur Zeit gibt es aber leider wohl keine andere Möglichkeit, als immer wieder genau zu schauen, wie sich die Infektionszahlen vor Ort entwickeln und dann darauf zu reagieren. Wir alle freuen uns auf die Zeit, wenn wir wieder verlässlichere Aussagen für die Zukunft machen können!

Erst einmal wünsche ich euch ein schönes Pfingstwochenende, an dem hoffentlich auch manchmal die Sonne scheint!

Eure Iris Rehder (Schulleiterin Ratsgymnasium Rotenburg/Wümme)

Elterninformation: Schriftliche Arbeiten und Ersatzleistungen

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

in dieser Woche wurden wegen der Zeiten, in denen sich Schülerinnen und Schüler im zweiten Schulhalbjahr 2020/2021 auf Grund der andauernden Corona-Pandemie in Szenario B und C befanden und weiterhin befinden, für schriftliche Arbeiten und Ersatzleistungen in den Schuljahrgängen 5 bis 11 ergänzend von der Behörde nachfolgende Regelungen getroffen, über die ich Sie gerne informieren möchte:

In den zweistündigen Fächern, die nicht epochal im zweiten Schulhalbjahr 2020/2021 unterrichtet werden, kann auf eine bewertete schriftliche Arbeit bzw. eine entsprechende Ersatzleistung verzichtet werden. Die Entscheidung, welche Fächer in welchen Jahrgängen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, werden die Fachlehrkräfte den betroffenen Lerngruppen zeitnah mitteilen. In diesen Fächern haben die Schülerinnen und Schülern auf Wunsch die Möglichkeit, eine zusätzliche Leistung zur Verbesserung ihrer Note bzw. Gesamtpunktzahl im Zeugnis zu erbringen.

Eine Gesamtbewertung am Ende dieses Schuljahres ist in allen Fächern – unabhängig von der Anzahl der schriftlichen Arbeiten im ersten und zweiten Schulhalbjahr – sichergestellt.

Darüber hinaus ist die Anzahl der schriftlichen Arbeiten pro Woche bis zum Ende des Schuljahres auf zwei (statt bisher drei) schriftliche Arbeiten pro Woche begrenzt.

Die aktuelle Erlasslage ermöglicht es uns auch, ab Montag, den 17.05., den 12. Jahrgang als Abschlussjahrgang vollständig im Präsenzunterricht zu unterrichten, da wir am Ratsgymnasium das Abstandsgebot für diese Lerngruppe auch für mehr als 16 Personen pro Kurs gewährleisten können.

Ergänzend weise ich darauf hin, dass am 27.05. der Präsenzunterricht für die Jahrgänge 5 bis 12 wegen des mündlichen Abiturs entfällt.

Viele Grüße aus dem Ratsgymnasium

Ihre

Iris Rehder (Schulleiterin)

CORONAVIRUS: Leitfaden zum Distanzlernen

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Lehrkräfte und Eltern des Ratsgymnasiums,

seit gut einem Monat befindet sich unser Gymnasium für die Jahrgänge 5-12 im Szenario C. Schüler*innen, Lehrkräfte und Elternhäuser bemühen sich seither gemeinsam in einem großen Kraftakt, das Distanzlernen zu organisieren. Hierfür möchte ich allen herzlich danken.

Die Erfahrungen und Rückmeldungen aus dem Kreise der Schülerschaft, der Eltern und Lehrkäfte zeigen, dass das Distanzlernen grundsätzlich klappt. Wie im Leitfaden „Schule in Coronazeiten“ (Update von 11/2020) gefordert, findet entsprechend das Distanzlernen am Ratsgymnasium über die Kommunikations- und Lernplattform IServ statt. Unterrichts- und Lernangebote müssen verbindlich über das Aufgabentool oder über Videokonferenz von IServ gestellt werden.

Trotz der positiven Rückmeldungen wünschen sich viele Eltern, Schüler*innen und Lehrkräfte  nichts mehr als Tagesstruktur und Verbindlichkeit für ein gutes Lernen in Corona-Zeiten. Deshalb finden Sie unten stehend noch einmal zusammengefasst den für alle Beteiligten verbindlichen organisatorischen Rahmen für das Distanzlernen.

Die Schulleitung wünscht allen Schülern, Lehrkräften und Eltern für die kommenden Wochen viel Kraft und gutes Gelingen. Bleiben Sie gesund!

Ihre Iris Rehder

Leitfaden zum  Distanzlernen am Ratsgymnasium

Schul- und Unterrichtsstrukturen:

Das Distanzlernen findet über Videokonferenzen und Aufgaben (Wochenplanarbeit) auf dem Aufgabenmodul statt. Ein weiterer Austausch kann auf IServ über Messenger und Emails, bei Bedarf auch telefonisch erfolgen.

Videokonferenzen:

Die Videokonferenzen finden  ausschließlich in der Zeit des Fachunterrichts entsprechend des Stundenplans statt. Sie sollten mindestens einen Tag vorher über den Klassenkalender auf IServ angekündigt werden.

Für die Häufigkeit gilt in der Regel:

    • In der Sek II (Jg. 11 und 12) sollte möglichst der gesamte Unterricht per Videokonferenz erfolgen.
    • in den übrigen Jahrgängen werden in Langfächern pro Woche 1- 2 Videokonferenz gegeben,
    • in Nebenfächern höchstens 1 Unterrichtsstunde pro Woche.

Videokonferenzen werden aus Datenschutzgründen ausschließlich über IServ abgehalten.

Aufgaben für das Distanzlernen:

Aufgaben für das Distanzlernen sind spätestens 1 Tag vor der Unterrichtsstunde zu stellen.

Beim Umfang der Aufgaben wird die Anzahl der wöchentlichen Videokonferenzen berücksichtigt. Insgesamt sollte die Arbeitszeit der Schüler*innen pro Tag folgende Richtwerte aus dem „Leitfaden Distanzlernen des Niedersächsischen Kultusministeriums“ nicht regelmäßig überschreiten:

    • Schuljahrgänge 5 bis 8 des Sekundarbereiches I: 3 Stunden
    • Schuljahrgänge 9 und 10 des Sekundarbereiches I: 4 Stunden
    • Schuljahrgänge 11-13 des Sekundarbereiches II: 6 Stunden

Rückmeldung an die Schüler*innen:

Die Rückmeldung von bearbeiteten Schüleraufgaben erfolgt ausschließlich über IServ (Videokonferenz, Aufgabenmodul, Email). Von Schülern abgegebene Aufgaben müssen durch die Lehrkräfte gesichtet und kommentiert werden. Rückmeldungen sollen zeitnah erfolgen.

Unterricht nach Stundenplan:

Auch im Distanzlernen gilt die Schulpflicht. Schüler*innen sind also zur Teilnahme an Videokonferenzen während der regulären Unterrichtszeit verpflichtet. Eine Beteiligung mit Mikrophon sollte in der Regel auch möglich sein. Ein selbst zu verantwortendes Fehlen kann bei der mündlichen Note berücksichtigt werden. Bei mehrfachem unentschuldigtem Fehlen setzt die Fachlehrkraft die Eltern über dieses Versäumnis in Kenntnis. Sollten technische Probleme die Teilnahme verhindern, muss die Lehrkraft darüber von dem/der betroffenen Schüler*in unmittelbar per Mail informiert werden. Bei  voraussehbarer Abwesenheit aus zwingenden Gründen ist wie sonst auch im Vorfeld durch die Erziehungsberechtigten eine Beurlaubung zu beantragen.

Leistungsbewertung

Zu bewertende schriftliche Arbeiten (Klassenarbeiten, schriftliche Note) dürfen lediglich im Präsenzunterricht durchgeführt werden. Das beim häuslichen Lernen erworbene Wissen kann im Präsenzunterricht durch Klassenarbeiten, Tests, Lernzielkontrollen oder mündliche Abfragen überprüft werden. Auf eine Leistungsüberprüfung unmittelbar nach dem Wiedereinstieg in den Präsenzunterricht ist jedoch zu verzichten.

In Abgrenzung zu den üblichen Hausaufgaben können und sollen in allen Schuljahrgängen mündliche und fachspezifische Leistungen, die zu Hause selbstständig erbracht wurden, bewertet werden (vergleichbar mit Referaten, mündliche Note). Hier können die Fachlehrkräfte in eigener pädagogischer Verantwortung entscheiden, welche Arbeiten bei welchen Schülerinnen und Schülern zur Bewertung herangezogen werden. Lern- und Leistungssituationen sind  voneinander zu trennen. Das bedeutet, dass Schüler*innen sich nicht mit jeder zu bearbeitenden Aufgabe einer Leistungskontrolle ausgesetzt sehen, sondern auch  in einem geschützten Raum üben und sich ausprobieren können. Die Fachlehrkräfte machen also vorab deutlich, wann eine Aufgabe bewertet wird.

Die Nichterledigung oder Nichtabgabe von Aufgaben wird grundsätzlich in gleicher Weise wie im Präsenzunterricht berücksichtigt. Die regelmäßige, sorgfältige Bearbeitung und pünktliche Abgabe von Aufgaben kann bei der Formulierung der mündlichen Note und/oder des Arbeitsverhaltens berücksichtigt werden, ohne dass eine einzelne Aufgabe inhaltlich bewertet wird.

Es ist darauf zu achten, dass Schülerinnen und Schülern keine Nachteile aufgrund ihrer Lernbedingungen, familiären Hintergründe oder häuslichen Situationen entstehen.

Koordination Distanzlernen:

Bei Rückmeldungen oder Nachfragen zum Distanzlernen wenden sich Schüler*innen und Eltern an die betroffene Lehrkraft, bei Nichtlösung eines Problems zunächst an die Klassenleitung, erst dann an ein Mitglied der Schulleitung. 

Wechsel ins Szenario B:

Bei (teilweiser) Rückkehr in den Präsenzunterricht wird selbstverständlich der besonderen Situation Rechnung getragen. Im Vordergrund wird deshalb zunächst auch Kommunikation und Beziehungsarbeit stehen. Die für dieses Schuljahr vorgesehenen Lerninhalte werden sicher kritisch und mit Augenmaß geprüft werden müssen. Sobald eine Regelung der Behörde über das konkrete weitere Vorgehen vorliegt, werden wir Sie transparent und umfassen informieren.

CORONAVIRUS: Digitale Zeugnisausgabe

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

leider lässt es sich beim gegenwärtigen Infektionsgeschehen nicht verantworten, unseren Schülerinnen und Schülern ihre Zeugnisse zum gegenwärtigen Zeitpunkt persönlich auszuhändigen.

Deshalb werden wir die Zeugnisse zunächst als PDF-Dokumente zwischen Freitag, den 29. Januar, und Mittwoch, den 03. Februar, klassenweise an die jeweilige Iserv-Emailadresse Ihres Kindes verschicken. Die Originale werden dann direkt in der Schule ausgehändigt, sobald der Unterricht im B-Szenario wieder beginnen kann.

Solange weiterhin das C-Szenario in Kraft bleibt, findet der Unterricht wie bisher im Homeschooling statt. Dabei hat es sich bewährt, dass in den Schuljahrgängen 5 bis 10 in der Regel in den Kernfächern mindestens einmal in der Woche eine Videokonferenz durchgeführt wird und der Unterricht in den Kurzfächern vorrangig durch das Aufgabenmodul und den Messenger durchgeführt wird. So wechseln sich gerade für die jüngeren Schülerinnen und Schüler verschiedene Sozialformen und Methoden ab, die sich gegenseitig ergänzen und neben dem Bedürfnis nach Kommunikation und klarer Struktur auch einem stärker individualisiertem Lernen Raum geben. In der Sekundarstufe II stehen Videokonferenzen stärker im Vordergrund. Erfreulicherweise bewährt sich auch die erneuerte digitale Ausstattung des Ratsgymnasiums, so dass die Technik deutlich stabiler läuft als im Frühjahr 2020.

Die Rückmeldungen zu den Aufgaben erfolgt ebenfalls über Iserv. Bitte ermutigen Sie Ihre Kinder weiterhin bei Nachfragen oder Unklarheiten den Kontakt zu den Lehrkräften zu suchen.

Ich wünsche weiterhin Kraft und Gelassenheit, um diese Krise gemeinsam zu überstehen, und grüße Sie vielmals aus dem Ratsgymnasium

Ihre

Iris Rehder, Schulleiterin

CORONAVIRUS: Befreiung von der Präsenzpflicht möglich

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

im Rahmen des bundesweiten Lockdowns leistet auch der Bildungsbereich bereits einen gewichtigen Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung. In Niedersachsen lernen derzeit etwa 75% aller Schülerinnen und Schüler aus der Distanz im Szenario C. Kinder und Jugendliche verzichten damit auf einen Großteil ihrer sozialen Kontakte. 

Wie Sie der Berichterstattung zum gestrigen Gespräch der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen entnehmen können, werden die Maßnahmen bis zum 14.02.2021 verlängert, in Teilen auch verschärft. Für die Schulen in Niedersachsen bedeutet das ebenfalls eine Verlängerung der aktuell geltenden Maßnahmen für diesen Zeitraum, also:

  • Abiturjahrgang und Abschlussklassen: Szenario B
  • Alle anderen Jahrgänge und Klassen: Szenario C

Ich nehme wahr, dass die Angst vor einem Schulbesuch selbst bei kleinen Lerngruppen und trotz Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln in Teilen der Elternschaft vorhanden ist. Diese Sorgen und Unsicherheiten nehme ich sehr ernst. Wir ermöglichen deshalb zusätzlich zu den bestehenden Regelungen allen Erziehungsberechtigten, ihre Kinder vorübergehend vom Präsenzunterricht befreien zu lassen (Antrag unten!). Die Notbetreuung steht in diesen Fällen natürlich nicht offen.

Eltern, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, melden ihr Kind schriftlich, per Mail oder mit dem beigefügten Formular bis zum 14.02.2021 vom Präsenzunterricht ab. Die Abmeldung ist verbindlich für den kompletten Zeitraum. Sie sollte in den Schulen bis zum Ende dieser Woche vorliegen. Von der Befreiung von der Präsenzpflicht ausgenommen ist die Teilnahme an schriftlichen Arbeiten.

Nach unserer Abwägung ist das Lernen im Szenario B, dass einen zwar deutlich  reduzierten, aber dennoch regelmäßigen Schulbesuch unter verschärften Hygienebedingungen ermöglicht, vertretbar und eine wichtige Säule für den Schulbetrieb in dieser herausfordernden Zeit. Es bietet ein Zurück zu fester Tagesstruktur bei gleichzeitigem Infektionsschutz. Gleichwohl habe ich großes Verständnis für den Wunsch nach noch mehr Sicherheit und halte die oben beschriebene zusätzliche Option daher für einen guten Kompromiss.

Wir arbeiten derzeit intensiv an den Regelungen für das zweite Schulhalbjahr, immer vor dem Hintergrund des weiterhin sehr dynamischen Infektionsgeschehens, und werden Sie in Kürze über das weitere Vorgehen informieren.

Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Kraft und Energie für die Bewältigung aller anstehenden Aufgaben und alles Gute in dieser herausfordernden Zeit!

Mit freundlichen Grüßen

Grant Hendrik Tonne (Kultusminister)

CORONAVIRUS: (ungültig!) Nach den Weihnachtsferien Wiederbeginn in Halbgruppen

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

im heutigen Brief des Herrn Ministers informiert er über das Vorgehen nach den Weihnachtsferien. Die weiterführenden Schulen wechseln ab 11. Januar bis zur Zeugnisausgabe ins Szenario B (Ausnahme:  Der Abiturjahrgang wechselt nur bei eigener Betroffenheit, verbleibt sonst im Szenario A und trägt MNB im Unterricht). Mit  Beginn  des  zweiten Schulhalbjahres wollen wir dann zum  bereits bekannten  Stufenplan und damit zum inzidenzbasierten und differenzierten System zurückkehren.

Im Szenario B kann die Mund-Nasen-Bedeckung kann beim Einnehmen des Sitzplatzes abgenommen werden, wenn ein Abstand von 1,50 Meter zwischen allen Personen gewährleistet ist. Außerhalb von Unterrichts-und Arbeitsräumen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) im Schulgebäude zu tragen. Auf dem Außengelände kann die MNB in den speziell für die Kohorten ausgewiesenen Bereichen abgenommen werden, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.

Für die konkrete Organisation am Ratsgymnasium werden die Lerngruppen wie bereits vor den Sommerferien in zwei Gruppen geteilt, von denen die Gruppe A an den A-Tagen auf dem Kalender zum Präsenzunterricht erscheint, die Gruppe B an den B-Tagen. Der Unterricht beginnt am 11. Januar mit der A-Gruppe. Die eiteren Termine entnehmen Sie bitte dem Kalender rechts, der entsprechen eingefärbt ist (A = Rot/B = Grün).

Die jeweilige konkrete Einteilung des Lerngruppen werden die Klassenlehrkräfte ihren Klassen Anfang Januar (4./5. Januar) per Iserv zusenden. Grundsätzlich sind übergeordnete Kriterien wie z.B. Profilunterricht oder der Unterricht in der 2. Fremdsprache maßgebend für die Einteilung, um einen Klassenübergriff weitgehend zu vermeiden. Deshalb werden die Fächer Religion und Werte und Normen auch im Klassenverband als Ethikunterricht erteilt.

Selbstverständlich werden wir Sie auch während der Ferien über eventuelle Veränderungen auf dem Laufenden halten.

Jetzt aber hoffe ich, dass ich Ihnen und Ihrer Familie endgültig gesegnete Weihnachten, ein paar erholsame Tage und ein friedvolles Neues Jahr wünschen kann.

Ich grüße Sie vielmals aus dem Ratsgymnasium,

Ihre

Iris Rehder, Schulleiterin

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