„Europa kommt an die Schulen“ – das Ratsgymnasium im Gespräch mit dem Europa-Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen

Das Konferenzmodul von IServ bewährte sich mal wieder – auch ganz bis Brüssel.

11.35 Uhr, zu Beginn der 5. Stunde funktioniert die Digitaltechnik zur Freude aller Beteiligten zuverlässig, so dass Susanne Rohde, Europakoordinatorin am Ratsgymnasium, die Videokonferenz mit Brüssel starten und Jan-Christoph Oetjen als ehemaligen Ratsgymnasiasten und Mitglied des Europaparlaments herzlich im Namen der Schule beim gemeinsamen Onlinetreffen mit den Schülerinnen und Schülern der Klasse 10Pl begrüßen konnte. Ziel des Austausch war es zu zeigen, dass Europa und sein Parlament kein theoretisches Konstrukt sind, sondern dass dort Menschen arbeiten, die sich mit den Fragen gerade auch der jungen Menschen auseinandersetzen.

Antje Gortmann und Susanne Rohde organisierten das Gespräch.

Nach einer persönlichen Vorstellung des Abgeordneten unter der Moderation der Politiklehrerin Antje Gortmann fand ein angeregter und anregender Austausch zu diversen Themen wie etwa der „Sofagate-Affäre“, dem möglichen EU-Beitritt der Türkei, der Migrationspolitik  statt und es wurden – unmittelbar damit verbunden – Gedanken zur Entwicklungspolitik formuliert. Unabhängig von Parteipolitik zog Jan-Christoph Oetjen Vergleiche zwischen seiner politischen Tätigkeit auf den unterschiedlichen legislativen Ebenen und beantwortete dadurch auch Fragen zu der Tragweite der eigenen Mitwirkungsmöglichkeiten. Die Schülerinnen und Schüler erhielten darüber hinaus vertiefte, auch hier sehr persönliche Einblicke in den Arbeitsalltag eines Mitglieds des Europaparlaments – und damit vielleicht auch eine Berufsperspektive für die Zukunft der heranwachsenden Europäerinnen und Europäer.

Das offene Gespräch hat den Schülerinnen und Schülern des Ratsgymnasiums als Europaschule in Niedersachsen gezeigt, dass ihre Fragen gehört und ernstgenommen werden und gesamteuropäische Politik in und aus Brüssel durchaus die Interessen der Menschen in den jeweiligen Ländern auszuloten und zu vertreten sucht. Die Politiklehrkräfte haben hellhörig registriert, dass sich derartige Gespräche nicht auf diese Projekttage beschränken müssen. Das Ratsgymnasium bleibt daher sicherlich im auch diese Weise weiterhin im Gespräch mit Europa.

CORONAVIRUS: Inzidenz dauerhaft unter 50 – Rückkehr in „Szenario A“ ab Montag

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

ab Montag, den 31.05., kehrt der Landkreis Rotenburg wieder in Szenario A zurück. Das heißt, dass dann alle Schülerinnen und Schüler gleichzeitig am Präsenzunterricht teilnehmen. (→Pressemitteilung des Landkreises)

Damit dieser Neustart erfolgreich gelingt, weise ich noch einmal auf folgende Regeln hin:

  • Im Schulgebäude gilt weiterhin überall Maskenpflicht. Auch in den Pausen sind auf dem Schulhof weiterhin Abstand und Kohortenregelung einzuhalten.
  • Wir können jetzt in der 7./8. Stunde wieder zu unserer bewährten Regelung der verdoppelten Stunden zurückkehren. Das heißt in der kommenden Woche (22.KW) wird die 8. Stunde verdoppelt.

Bitte unterstützen Sie Ihre Kinder dabei, sich am Montagmorgen zu testen und bescheinigen Sie die negative Testung mit Ihrer Unterschrift.

Sicherlich werden noch viele weitere Fragen zum Schulbetrieb auftauchen. Bewahren Sie sich hierbei  weiterhin Ihre Zuversicht und Gelassenheit. Wir werden wie bisher alle Probleme gemeinsam im Gespräch klären und sicherlich gute und tragfähige Lösungen finden.

Viele Grüße

Iris Rehder (Schulleiterin Ratsgymnasium Rotenburg/Wümme)

CORONAVIRUS: Unterricht 26.-28.5.2021 und „Niedersächsischer Stufenplan 2.0“

Liebe Schüler:innen,

im Anhang findet ihr Informationen der Landesregierung zu einer möglichen weiteren Schulöffnung. Da wir noch nicht die Inzidenzwerte des Landkreises Rotenburg in der kommenden Zeit kennen, können wir noch nicht sagen, welche Regelung für uns ab dem 31.05. gelten wird.

Der niedersächsische Stufenplan 2.0

Für die kommende Woche ist alles klar: Am Mittwoch (26.5.) findet in der 1. bis 6. Stunde Unterricht für die Halbgruppe B statt. Am Mittwochnachmittag und Donnerstag findet kein Präsenzunterricht für die Jahrgänge 5 bis 12 statt, weil mündliches Abitur ist. Am Freitag (28.5.) kommt die Halbgruppe A. Bitte vergesst auch nicht, euch an eurem Schultag vor dem Schulbesuch zu testen, weil an unseren „normalen“ Testtagen Montag und Donnerstag ja in der kommenden Woche kein Präsenzunterricht stattfindet.

Am kommenden Freitag werde ich euch schon genauer sagen können, wie es dann weitergeht. Wir alle finden diese Unsicherheit sehr anstrengend, weil wir gerne planen und uns damit sicherer fühlen. Zur Zeit gibt es aber leider wohl keine andere Möglichkeit, als immer wieder genau zu schauen, wie sich die Infektionszahlen vor Ort entwickeln und dann darauf zu reagieren. Wir alle freuen uns auf die Zeit, wenn wir wieder verlässlichere Aussagen für die Zukunft machen können!

Erst einmal wünsche ich euch ein schönes Pfingstwochenende, an dem hoffentlich auch manchmal die Sonne scheint!

Eure Iris Rehder (Schulleiterin Ratsgymnasium Rotenburg/Wümme)

CORONAVIRUS: Rückkehr ins Szenario B ab Montag, den 10. Mai 2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

wie Sie dem Brief des Herrn Kultusministers entnehmen können, wird ab Montag, den 10. Mai, auch in Niedersachsen der bundesweite Inzidenzrichtwert von 165 gelten.

Damit ist es auch dem Landkreis Rotenburg und dem Ratsgymnasium möglich, ins Szenario B zurückzukehren.

  • Am kommenden Montag kann dann zunächst die Gruppe B in die Schule zurückkehren.
  • Gruppe A kann plangemäß am Montag nach Himmelfahrt (17. Mai) wieder beginnen.

Mitteilungen des Kultusministers

Hier finden Sie die Briefe für Eltern, Erzeihungsberechtigte und Schüler:innen zum Herunterladen.

Bitte verwenden Sie das zu Hause befindliche Testkit für einen Selbsttest am ersten Schultag Ihres Kindes. Wir werden dann in der Schule weitere Testkits aushändigen. Da die durch die Behörde festgelegten Testtage mittlerweile flexibler gehandhabt werden dürfen, werden wir danach den Testturnus montags und donnerstags beibehalten. Sollte der Montag schulfrei sein – wie etwa nach Pfingsten (24./25. Mai)– führen Sie den häuslichen Test bitte am ersten Schultag nach der unterrichtsfreien Zeit (26. Mai) durch.

Wie immer werde ich Sie über die weitere Entwicklung über die Homepage und die Mailverteiler auf dem Laufenden halten.

Viele Grüße aus dem Ratsgymnasium

Ihre Iris Rehder (Schulleiterin)

CORONAVIRUS: Landkreis ist Hochinzidenzgebiet – RATSGYMNASIUM AB DEM 3.5.2021 IM SCENARIO C

In den vergangenen Tagen ist die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner im Landkreis Rotenburg über die kritische Marke von 100 gestiegen. Nach der zur Zeit geltenden Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen wurde deshalb vom Landkreis festgelegt, dass die Schulen ins sogenannte „Szenario C“ wechseln, das heißt, dass kein Präsenzunterricht stattfindet.

Ausgenommen davon sind die Abiturprüfungen für den 13. Jahrgang, die wie geplant durchgeführt werden.

In allen anderen Jahrgängen findet wieder ausschließlich Homeschooling statt. Dabei gelten die Grundsätze, die im Leitfaden zum Distanzlernen bereits am 22. Februar zusammengefasst wurden.

Die Notbetreuung wird selbstverständlich wie bisher weiter angeboten.

Wir alle hoffen, möglichst bald wieder zumindest ins Szenario B und damit in den Wechselunterricht zurückkehren zu können. Das kann aber erst dann erfolgen, wenn die 7-Tage-Inzidenz des Landkreises fünf Tage lang unter 100 gesunken ist.

Dann ist es wichtig, dass Ihr Kind für diesen Fall ein Testkit für die häusliche Selbsttestung vorrätig hat. Bitte bewahren Sie deshalb das zuletzt verteilte Testkit für diesen Fall auf. Sobald wir uns in der Schule wiedersehen, werden wir weitere Testkits ausgeben, die dann hoffentlich in angemessener Zahl und handhabbarer Verpackung eingetroffen sein werden.

Wie immer werde ich Sie über die weitere Entwicklung über die Homepage und die Mailverteiler auf dem Laufenden halten.

Viele Grüße aus dem Ratsgymnasium

Ihre Iris Rehder (Schulleiterin)

Alle mitmachen: Stadtradeln 2021

Liebe Schülerinnen und Schüler, Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Kolleginnen und Kollegen,

ab sofort könnt ihr euch wieder beim diesjährigen Wettbewerb „Stadtradeln“ im Team Ratsgymnasium Rotenburg anmelden.

Beim Stadtradeln geht es darum, 21 Tage lang möglichst viele Wege klimafreundlich mit dem Fahrrad zurückzulegen. Dabei ist es egal, ob ihr jeden Tag fahrt oder eher selten mit dem Rad unterwegs seid. Jeder Kilometer zählt! Wir wollen unseren 1. Platz aus dem vergangenen Jahr verteidigen, daher wäre es schön, wenn sich viele Ratsgymnasiasten, Eltern, Freunde für unser Team anmelden. Der Wettbewerb startet am 30.05.2021 und endet am 19.06.2021.

Die gefahrenen Kilometer können übrigens ganz bequem auch mit der Stadtradeln-App  (android/iOS) aufgezeichnet werden – siehe unten!

Neben den aktivsten und größten Teams werden in diesem Jahr zum ersten Mal auch die teilnehmenden Schulen gesondert ausgezeichnet. Dafür müssen sich jedoch möglichst viele von Euch anmelden und mitradeln. Kleiner Anreiz: Es gibt wie immer viele attraktive Geld- und Sachpreise zu gewinnen.

Los geht`s – anmelden!

Stadtradeln-Apps

Achtung: Die App ist in keiner Weise mit dem Ratsgymnasium verbunden. Die Nutzung geschieht auf Grundlage individueller Entscheidung!

Mit der STADTRADELN-App bist du noch smarter unterwegs. Du trackst deine Strecken ganz einfach per GPS und die App schreibt die Kilometer deinem Team und deiner Kommune gut. In der Ergebnisübersicht siehst du auf einen Blick, wo dein Team und deine Kommune stehen und im Team-Chat können du und deine Teammitglieder euch zu gemeinsamen Touren verabreden oder euch gegenseitig anfeuern.

Übrigens: Indem du die App nutzt, verbesserst du ganz nebenbei die Radinfrastruktur vor deiner Haustür!

CORONAVIRUS: WICHTIGER HINWEIS!

Gemäß Niedersächsischer Corona-Verordnung (Nds. GVBl. S. 368) vom 09. April 2021 und der Rundverfügung Nr. 15/ 2021 (voller Text hier!) ist das Betreten des Schulgeländes für schulfremde Personen – auch Eltern und Erziehungsberechtigte – nur noch mit negativem Covid-19-Test gestattet.

Der erforderliche schriftliche Nachweis darf nicht älter als 24 Stunden sein!

In dringenden Fällen wenden Sie sich vor Betreten des Schulgeländes an das Sekretariat:
04261 – 983 35 35 oder sekretariat@ratsgymnasium-row.de

CORONAVIRUS: Videos für Zugewanderte zum Thema Impfungen

Gemeinsam mit Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern sowie einer Gesundheitsmediatorin hat die Koordinierungsstelle für Migration und Teilhabe in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt des Landkreises Rotenburg (Wümme) vier Videos erstellt, die in Farsi, Arabisch, Französisch und leichter Sprache Informationen zu den Corona-Impfungen im Landkreis geben.

Leiten Sie diese Videos auch gerne weiter!

CORONAVIRUS: Wiederbeginn des Präsenzunterrichts ab dem 15.3.2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

Wie Sie alle den Medien entnehmen konnten, wechselt das gegenwärtige Modell von Szenario C für die Jahrgänge 5 bis 12 ab 15. März schrittweise ins Szenario B.

Das heißt, dass beginnend ab Montag, den 15. März, zunächst die Schuljahrgänge 5 bis 7 und der 12. Jahrgang in den Halbgruppenunterricht des Szenario B zurückkehren. Die übrigen Jahrgänge 8 bis 11 werden eine Woche später, ab dem 22. März, folgen. Für den 13. Jahrgang setzt sich der laufende Präsenzunterricht weiter fort.

In Landkreisen mit einer Inzidenz von über 100 bleibt es allerdings zunächst bei der jetzigen Regelung.

 

Die Einteilung der Gruppen am Ratsgymnasium, wie sie Anfang Januar über IServ kommuniziert wurde, hat weiterhin Bestand. Wir werden diese Gruppe den Kindern und Jugendlichen aber selbstverständlich sicherheitshalber noch einmal über Iserv mitteilen. Die Einteilung der Wochen entnehmen Sie bitte dem angehängten Kalender. Durch den Wechsel der Gruppen jeweils am Donnerstag stellen wir sicher, dass alle Kinder und Jugendlichen vor Ferienbeginn noch einmal in der Schule „sichtbar“ werden. Das wird vielen Schülerinnen und Schülern den Einstieg nach Ostern erleichtern und gibt ihnen nach einer langen Phase des Distanzlernens die Chance, sich wieder an Schule in Präsenz zu gewöhnen. Die Präsenzpflicht wird auch für den 13. Jahrgang bereits ab dem  08. März 2021 wieder hergestellt. Die Regelungen für vulnerable Personen bleiben aber natürlich weiterhin bestehen.

Bitte beachten Sie, dass ab dem 08. März 2021 bis zu den Osterferien das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Szenario B der Sekundarbereiche I und II auch am Sitzplatz verpflichtend ist. Alltagsmasken werden hier weiterhin als ausreichend angesehen.

Ein regelmäßiges Testangebot für alle in der Schule ist vorgesehen. Genaue Informationen zur Vorgehensweise werde ich Ihnen weitergeben, sobald sie mich erreichen.

In der kommenden Woche werden wir unsere bewährten Strukturen für das Distanzlernen fortsetzen, die Phasen von eigenverantwortlichem Lernen mit kollaborativen Arbeitsweisen in Videokonferenzen kombiniert. Für die weitere Ausgestaltung verweise ich auf den kleinen „Leitfaden zum Distanzlernen am Ratsgymnasium“.

Auch im Szenario B werden wir weiterhin eine Notbetreuung für die Jahrgänge 5 und 6 zur Verfügung stellen. Sollten darüber hinaus auch in anderen Jahrgängen Schwierigkeiten bei den häuslichen technischen oder räumlichen Lernbedingungen bestehen, stellen wir in begrenztem Umfang auch hier schulische Arbeitsplätze zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie bei Bedarf die Klassenlehrkraft oder das Sekretariat.

Der Elternsprechtag wird am 24./25. März in der Zeit von 15:00 bis 18:00 Uhr telefonisch durchgeführt werden. In den Jahrgängen 5 bis 7 werden wir dazu wie immer den Anmeldezettel zur Terminvergabe verteilen. Bitte melden Sie sich für die Jahrgänge 8 bis 10 bei Gesprächsbedarf bis zum 19. März per Mail bei den Lehrkräften an – die Mailadressen finden Sie im Anhang dieses Schreibens. Dazu schlagen Sie bitte ein Zeitfenster von 60 Minuten für den Telefontermin an einem der beiden Tage vor. Die Lehrkraft wird Ihnen dann einen konkreten Terminvorschlag für das Gespräch rückmelden.

Uns allen wünsche ich nicht nur im schulischen Kontext viel Kraft und Gelassenheit für die kommende Zeit. 

Bleiben Sie gesund und behütet!

Ihre Iris Rehder (Schulleiterin)

 

CORONAVIRUS: Leitfaden zum Distanzlernen

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Lehrkräfte und Eltern des Ratsgymnasiums,

seit gut einem Monat befindet sich unser Gymnasium für die Jahrgänge 5-12 im Szenario C. Schüler*innen, Lehrkräfte und Elternhäuser bemühen sich seither gemeinsam in einem großen Kraftakt, das Distanzlernen zu organisieren. Hierfür möchte ich allen herzlich danken.

Die Erfahrungen und Rückmeldungen aus dem Kreise der Schülerschaft, der Eltern und Lehrkäfte zeigen, dass das Distanzlernen grundsätzlich klappt. Wie im Leitfaden „Schule in Coronazeiten“ (Update von 11/2020) gefordert, findet entsprechend das Distanzlernen am Ratsgymnasium über die Kommunikations- und Lernplattform IServ statt. Unterrichts- und Lernangebote müssen verbindlich über das Aufgabentool oder über Videokonferenz von IServ gestellt werden.

Trotz der positiven Rückmeldungen wünschen sich viele Eltern, Schüler*innen und Lehrkräfte  nichts mehr als Tagesstruktur und Verbindlichkeit für ein gutes Lernen in Corona-Zeiten. Deshalb finden Sie unten stehend noch einmal zusammengefasst den für alle Beteiligten verbindlichen organisatorischen Rahmen für das Distanzlernen.

Die Schulleitung wünscht allen Schülern, Lehrkräften und Eltern für die kommenden Wochen viel Kraft und gutes Gelingen. Bleiben Sie gesund!

Ihre Iris Rehder

Leitfaden zum  Distanzlernen am Ratsgymnasium

Schul- und Unterrichtsstrukturen:

Das Distanzlernen findet über Videokonferenzen und Aufgaben (Wochenplanarbeit) auf dem Aufgabenmodul statt. Ein weiterer Austausch kann auf IServ über Messenger und Emails, bei Bedarf auch telefonisch erfolgen.

Videokonferenzen:

Die Videokonferenzen finden  ausschließlich in der Zeit des Fachunterrichts entsprechend des Stundenplans statt. Sie sollten mindestens einen Tag vorher über den Klassenkalender auf IServ angekündigt werden.

Für die Häufigkeit gilt in der Regel:

    • In der Sek II (Jg. 11 und 12) sollte möglichst der gesamte Unterricht per Videokonferenz erfolgen.
    • in den übrigen Jahrgängen werden in Langfächern pro Woche 1- 2 Videokonferenz gegeben,
    • in Nebenfächern höchstens 1 Unterrichtsstunde pro Woche.

Videokonferenzen werden aus Datenschutzgründen ausschließlich über IServ abgehalten.

Aufgaben für das Distanzlernen:

Aufgaben für das Distanzlernen sind spätestens 1 Tag vor der Unterrichtsstunde zu stellen.

Beim Umfang der Aufgaben wird die Anzahl der wöchentlichen Videokonferenzen berücksichtigt. Insgesamt sollte die Arbeitszeit der Schüler*innen pro Tag folgende Richtwerte aus dem „Leitfaden Distanzlernen des Niedersächsischen Kultusministeriums“ nicht regelmäßig überschreiten:

    • Schuljahrgänge 5 bis 8 des Sekundarbereiches I: 3 Stunden
    • Schuljahrgänge 9 und 10 des Sekundarbereiches I: 4 Stunden
    • Schuljahrgänge 11-13 des Sekundarbereiches II: 6 Stunden

Rückmeldung an die Schüler*innen:

Die Rückmeldung von bearbeiteten Schüleraufgaben erfolgt ausschließlich über IServ (Videokonferenz, Aufgabenmodul, Email). Von Schülern abgegebene Aufgaben müssen durch die Lehrkräfte gesichtet und kommentiert werden. Rückmeldungen sollen zeitnah erfolgen.

Unterricht nach Stundenplan:

Auch im Distanzlernen gilt die Schulpflicht. Schüler*innen sind also zur Teilnahme an Videokonferenzen während der regulären Unterrichtszeit verpflichtet. Eine Beteiligung mit Mikrophon sollte in der Regel auch möglich sein. Ein selbst zu verantwortendes Fehlen kann bei der mündlichen Note berücksichtigt werden. Bei mehrfachem unentschuldigtem Fehlen setzt die Fachlehrkraft die Eltern über dieses Versäumnis in Kenntnis. Sollten technische Probleme die Teilnahme verhindern, muss die Lehrkraft darüber von dem/der betroffenen Schüler*in unmittelbar per Mail informiert werden. Bei  voraussehbarer Abwesenheit aus zwingenden Gründen ist wie sonst auch im Vorfeld durch die Erziehungsberechtigten eine Beurlaubung zu beantragen.

Leistungsbewertung

Zu bewertende schriftliche Arbeiten (Klassenarbeiten, schriftliche Note) dürfen lediglich im Präsenzunterricht durchgeführt werden. Das beim häuslichen Lernen erworbene Wissen kann im Präsenzunterricht durch Klassenarbeiten, Tests, Lernzielkontrollen oder mündliche Abfragen überprüft werden. Auf eine Leistungsüberprüfung unmittelbar nach dem Wiedereinstieg in den Präsenzunterricht ist jedoch zu verzichten.

In Abgrenzung zu den üblichen Hausaufgaben können und sollen in allen Schuljahrgängen mündliche und fachspezifische Leistungen, die zu Hause selbstständig erbracht wurden, bewertet werden (vergleichbar mit Referaten, mündliche Note). Hier können die Fachlehrkräfte in eigener pädagogischer Verantwortung entscheiden, welche Arbeiten bei welchen Schülerinnen und Schülern zur Bewertung herangezogen werden. Lern- und Leistungssituationen sind  voneinander zu trennen. Das bedeutet, dass Schüler*innen sich nicht mit jeder zu bearbeitenden Aufgabe einer Leistungskontrolle ausgesetzt sehen, sondern auch  in einem geschützten Raum üben und sich ausprobieren können. Die Fachlehrkräfte machen also vorab deutlich, wann eine Aufgabe bewertet wird.

Die Nichterledigung oder Nichtabgabe von Aufgaben wird grundsätzlich in gleicher Weise wie im Präsenzunterricht berücksichtigt. Die regelmäßige, sorgfältige Bearbeitung und pünktliche Abgabe von Aufgaben kann bei der Formulierung der mündlichen Note und/oder des Arbeitsverhaltens berücksichtigt werden, ohne dass eine einzelne Aufgabe inhaltlich bewertet wird.

Es ist darauf zu achten, dass Schülerinnen und Schülern keine Nachteile aufgrund ihrer Lernbedingungen, familiären Hintergründe oder häuslichen Situationen entstehen.

Koordination Distanzlernen:

Bei Rückmeldungen oder Nachfragen zum Distanzlernen wenden sich Schüler*innen und Eltern an die betroffene Lehrkraft, bei Nichtlösung eines Problems zunächst an die Klassenleitung, erst dann an ein Mitglied der Schulleitung. 

Wechsel ins Szenario B:

Bei (teilweiser) Rückkehr in den Präsenzunterricht wird selbstverständlich der besonderen Situation Rechnung getragen. Im Vordergrund wird deshalb zunächst auch Kommunikation und Beziehungsarbeit stehen. Die für dieses Schuljahr vorgesehenen Lerninhalte werden sicher kritisch und mit Augenmaß geprüft werden müssen. Sobald eine Regelung der Behörde über das konkrete weitere Vorgehen vorliegt, werden wir Sie transparent und umfassen informieren.

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