CORONAVIRUS: Es gilt die 3G-Regelung bei ALLEN schulischen Veranstaltungen

Lesen Sie angesichts der deutlich gestiegenen Infektionszahlen folgende Informationen des niedersächsischen Kultusministers Grant Hendrik Tonne:

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

nicht ganz überraschend, aber dennoch besorgniserregend steigen die Infektionszahlen derzeit auch in Niedersachsen zügig an und ein Ende dieser Entwicklung ist noch nicht in Sicht. Angesichts dieser Lage erscheinen jedwede Lockerungen der Schutzmaßnahmen zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht. Andere Bundesländer, die z. B. die Maskenpflicht bereits aufgegeben hatten, rudern aktuell gerade zurück und verschärfen ihre Maßnahmen wieder.

Es bleibt oberste Prämisse, den Präsenzunterricht für alle zu sichern, Schulschließungen zu vermeiden und Schule als sicheren Ort zu stärken. Wir nehmen die Einschränkungen des Schulbetriebs Schritt für Schritt zurück, sobald es vertretbar ist, und haben dabei insbesondere die Jahrgänge 3 und 4 im Blick. Unser Ziel ist es, so schnell wie möglich einheitliche Regelungen für die Grundschulen zu schaffen. Um zu verlässlichen Aussagen kommen zu können, werden wir die Lage nach den Herbstferien weiter beobachten müssen und die entsprechenden Zahlen auswerten. Gerade für den Grundschulbereich gilt es unbedingt, ein mögliches „Hin und Her“ zu vermeiden und verlässliche Regelungen zu schaffen. Ich bitte deshalb um Verständnis und noch etwas Geduld bei all denjenigen, die sich Lockerungen bereits in der jetzigen Corona-Verordnung gewünscht hätten.

Angesichts steigender Infektionszahlen steigt in einigen Schulen auch die Sorge bezüglich des Umgangs mit den vielerorts anstehenden Elternsprechtagen. Um das Ansteckungsrisiko für alle Beteiligten nicht unnötig zu erhöhen, finden Besprechungen und Versammlungen mit Externen deshalb grundsätzlich als 3G-Veranstaltungen statt, d. h. Sie müssen ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorlegen, sofern Sie nicht vollständig geimpft oder genesen sind. Die Mitbestimmung von Erziehungsberechtigten ist genau wie die regelmäßige Kommunikation und der gegenseitige Austausch ein hohes Gut, das auch in schwierigen Zeiten nicht geschmälert werden darf. Dennoch gilt es auch hier, den Infektionsschutz für alle Beteiligten umfassend zu gewährleisten. Die 3G-Regelung gilt deshalb auch für Weihnachtsfeiern, Aufführungen u. ä. Veranstaltungen.

Über die weitere Entwicklung und sich daraus ergebende Entscheidungen und Maßnahmen werde ich Sie wie gewohnt informieren. Alles Gute für Sie und bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen,

Ehrung für Schülerinnen und Schüler im ehemaligen Straflager Sandbostel

Die Übersichtstafel an Ort und Stelle

Drei Schulen wurden am 2. November im ehemaligen Straflager X B Sandbostel für das besondere Engagement der Schülerschaft für eine lebendige Erinnerungskultur geehrt.

Sechs informative Pulttafeln und eine große Übersichtstafel hatten Schülerinnen und Schüler des Ratsgymnasiums für das Gelände entworfen und gestaltet, nun wurden sie besonders für deren Erstellung gewürdigt. Auf den Tafeln werden die Gräberfelder, ihre geschichtlichen Hintergründe sowie jeweilige Besonderheiten detailliert dargestellt und erklärt. Die gesamte Schülerschaft des Ratsgymnasiums beteiligte sich außerdem an der Finanzierung einer weiteren Informationstafel, die an die im Lager inhaftierten und ermordeten russischen Kriegsgefangene erinnert.

Ruth Gröne spricht zu den Gästen
Ruth Gröne spricht zu den Gästen

Im Rahmen eines kleinen Festaktes, musikalisch begleitet von Schülerinnen und Schülern des Ratsgymnasiums Rotenburg, brachten Peter Radzio, Bürgermeister von Sandbostel, der neu gewählte Landrat des Landkreises Rotenburg, Marco Prietz, sowie verschiedene Vertreter des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge ihre Anerkennung für den gezeigten Einsatz zum Ausdruck.

Einen ganz persönlichen Dank formulierte die 88jährige Ruth Gröne, deren Vater als KZ-Häftling in Sandbostel ermordet wurde. Eine der neuen Gedenktafeln informiert über ihn als repräsentatives Einzelschicksal. Mit der Formulierung „Häftlinge haben Nummern, Menschen haben Namen“ regte sie alle Anwesenden zum Nachdenken an. Als kleinen Dank überreichte sie den Schülerinnen und Schülern des Ratsgymnasiums ein Buch ihrer Lebenserinnerungen mit einer ganz persönlichen Widmung für die Schulbibliothek.

CORONAVIRUS: Mobiles Impfangebot ab 12 Jahren!

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

die pandemiebedingten Einschränkungen in den Schulen während der vergangenen Monate haben ganz besonders deutlich gemacht, dass es das Hauptziel sein muss, den Präsenzunterricht für die Schülerinnen und Schüler aufrecht zu erhalten. Neben den bereits bewährten Sicherheitsmaßnahmen an Schulen, wie Testpflicht, Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, regelmäßiges Lüften sowie Einhaltung von Abstands-und Hygieneregelungen, kommt dabei der Steigerung der Impfquote unter den Schülerinnen und Schülern eine ganz entscheidende Bedeutung zu. Das Impfen ist der Schlüssel zur Bekämpfung der Pandemie.

Falls Sie weitere Informationen über COVID-19 (Ansteckungsgefahr, Symptome, Erkrankungen, Folgeerkrankungen, Schutzmaßnahmen) und die entsprechenden Möglichkeiten zur Impfung benötigen, verweise ich z.B. auf die Informationsmaterialien vom Robert Koch Institut, vom Niedersächsischen Sozialministerium oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

Spätestens seit der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) im August 2021 ist es unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Einverständnis der Erziehungsberechtigten, vorherige eingehende Beratung) möglich, dass sich Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren auf freiwilliger Basis gegen COVID-19 impfen lassen.

Das Gesundheitsamt des Landkreises Rotenburg hat Mobile Impfteams (MITs) eingerichtet, die für Impfaktionen in bestimmten Schwerpunkten vorgesehen sind, z. B. in Alten-und Pflegeheimen oder in Schulen. Dieses Angebot werden wir auch in den Räumlichkeiten des Ratsgymnasiums ermöglichen. Um einen Überblick zu bekommen, wie viele Schülerinnen und Schüler an einem geplanten Impfangebot teilnehmen möchten, werden die Klassenlehrkräfte zunächst eine mündliche Abfrage durchführen, wer Interesse an einem solchen Impfangebot hat. Bitte klären Sie diese Frage im Vorfeld zu Hause, damit wir hier eine realistische Größenordnung erhalten. Geplant ist ein Termin in der ersten Novemberhälfte, so dass auch die Zweitimpfung noch vor Weihnachten erfolgt.

Die Verantwortung für die Durchführung dieser Impfangebote liegt dabei nicht bei der Schule, sondern beim durchführenden MIT. Das Ratsgymnasium wird lediglich organisatorisch unterstützen (z. B. Räumlichkeiten zur Verfügung stellen, Einverständnis der Erziehungsberechtigten verteilen) und eine entsprechende Teilnahme an den Impfungen ggf. auch während der Schulzeit ermöglichen. Selbstverständlich ist das Impfangebot für die Kinder und Jugendlichen nach wie vor freiwillig.  Keiner Schülerin / keinem Schüler entsteht ein Nachteil, weil sie / er sich nicht impfen lassen möchte.

Mit einer Steigerung der Impfquote an den Schulen wird es gelingen, die Sicherheit an den Schulen zu erhöhen und perspektivisch möglicherweise die eine oder andere Lockerung von Sicherheitsmaßnahmen zu erreichen, ohne dabei die Sicherstellung des Präsenzunterrichts zu gefährden.

Viele Grüße aus dem Ratsgymnasium

Iris Rehder

(Schulleiterin Ratsgymnasium)

 

 

Endlich: Die Cafeteria öffnet wieder!

Nach langer Pause darf nach den Herbstferien die Cafeteria am Ratsgymnasium wieder öffnen und freut sich auf Gäste. Ab Montag können wieder jeweils zwei verschiedene Menüs vorbestellt werden, von denen auch immer eines ein vegetarisches Angebot umfasst. Zubereitet werden die Mahlzeiten für unsere Schülerinnen und Schüler von der Landkreiskantine.

Die Vorbestellung läuft im altbewährten Verfahren über unseren Partner GiroWeb über den Link oder über den QR-Code.

CORONAVIRUS: Geänderte Coronaregeln der niedersächsischen Absonderungsverordnung vom 22.9.2021

Seit dem 22. September gelten landesweit die einheitlichen Regeln für Infizierte und deren Kontaktpersonen nach der neuen Niedersächsischen Absonderungsverordnung.

Damit wird ein rechtsverbindlicher und landesweit einheitlicher Rahmen zum Umgang der Gesundheitsämter mit Quarantäne- und Absonderungsanordnungen geschaffen. So wird verbindlich festgelegt, dass enge Kontaktpersonen einer nachweislich mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 infizierten Person ihre Absonderung nun nach fünf Tagen mit einem negativen PCR Test und nach sieben Tagen mit einem negativen Corona-Test beenden können. Nach zehn Tagen läuft die Quarantäne bei nicht infizierten Personen automatisch aus.

Schülerinnen und Schüler können eine durch das Gesundheitsamt angeordnete Quarantäne nun landesweit und grundsätzlich bereits nach fünf Tagen mit einem negativen Antigenschnelltest beenden, sofern dieser unter professioneller Aufsicht durchgeführt und bescheinigt wurde.

Lesen Sie nachfolgend die Mitteilung des niedersächsischen Kultusministers zu den konkreten Veränderungen an den allgemeinbildenden Schulen des Landes. Eine Langfassung der Mitteilung sowie die entsprechenden Dokumente für Schülerinnen und Schüler finden Sie unten auf der Seite als Download.

„Europa kommt an die Schulen“ – das Ratsgymnasium im Gespräch mit dem Europa-Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen

Das Konferenzmodul von IServ bewährte sich mal wieder – auch ganz bis Brüssel.

11.35 Uhr, zu Beginn der 5. Stunde funktioniert die Digitaltechnik zur Freude aller Beteiligten zuverlässig, so dass Susanne Rohde, Europakoordinatorin am Ratsgymnasium, die Videokonferenz mit Brüssel starten und Jan-Christoph Oetjen als ehemaligen Ratsgymnasiasten und Mitglied des Europaparlaments herzlich im Namen der Schule beim gemeinsamen Onlinetreffen mit den Schülerinnen und Schülern der Klasse 10Pl begrüßen konnte. Ziel des Austausch war es zu zeigen, dass Europa und sein Parlament kein theoretisches Konstrukt sind, sondern dass dort Menschen arbeiten, die sich mit den Fragen gerade auch der jungen Menschen auseinandersetzen.

Antje Gortmann und Susanne Rohde organisierten das Gespräch.

Nach einer persönlichen Vorstellung des Abgeordneten unter der Moderation der Politiklehrerin Antje Gortmann fand ein angeregter und anregender Austausch zu diversen Themen wie etwa der „Sofagate-Affäre“, dem möglichen EU-Beitritt der Türkei, der Migrationspolitik  statt und es wurden – unmittelbar damit verbunden – Gedanken zur Entwicklungspolitik formuliert. Unabhängig von Parteipolitik zog Jan-Christoph Oetjen Vergleiche zwischen seiner politischen Tätigkeit auf den unterschiedlichen legislativen Ebenen und beantwortete dadurch auch Fragen zu der Tragweite der eigenen Mitwirkungsmöglichkeiten. Die Schülerinnen und Schüler erhielten darüber hinaus vertiefte, auch hier sehr persönliche Einblicke in den Arbeitsalltag eines Mitglieds des Europaparlaments – und damit vielleicht auch eine Berufsperspektive für die Zukunft der heranwachsenden Europäerinnen und Europäer.

Das offene Gespräch hat den Schülerinnen und Schülern des Ratsgymnasiums als Europaschule in Niedersachsen gezeigt, dass ihre Fragen gehört und ernstgenommen werden und gesamteuropäische Politik in und aus Brüssel durchaus die Interessen der Menschen in den jeweiligen Ländern auszuloten und zu vertreten sucht. Die Politiklehrkräfte haben hellhörig registriert, dass sich derartige Gespräche nicht auf diese Projekttage beschränken müssen. Das Ratsgymnasium bleibt daher sicherlich im auch diese Weise weiterhin im Gespräch mit Europa.

CORONAVIRUS: Inzidenz dauerhaft unter 50 – Rückkehr in „Szenario A“ ab Montag

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

ab Montag, den 31.05., kehrt der Landkreis Rotenburg wieder in Szenario A zurück. Das heißt, dass dann alle Schülerinnen und Schüler gleichzeitig am Präsenzunterricht teilnehmen. (→Pressemitteilung des Landkreises)

Damit dieser Neustart erfolgreich gelingt, weise ich noch einmal auf folgende Regeln hin:

  • Im Schulgebäude gilt weiterhin überall Maskenpflicht. Auch in den Pausen sind auf dem Schulhof weiterhin Abstand und Kohortenregelung einzuhalten.
  • Wir können jetzt in der 7./8. Stunde wieder zu unserer bewährten Regelung der verdoppelten Stunden zurückkehren. Das heißt in der kommenden Woche (22.KW) wird die 8. Stunde verdoppelt.

Bitte unterstützen Sie Ihre Kinder dabei, sich am Montagmorgen zu testen und bescheinigen Sie die negative Testung mit Ihrer Unterschrift.

Sicherlich werden noch viele weitere Fragen zum Schulbetrieb auftauchen. Bewahren Sie sich hierbei  weiterhin Ihre Zuversicht und Gelassenheit. Wir werden wie bisher alle Probleme gemeinsam im Gespräch klären und sicherlich gute und tragfähige Lösungen finden.

Viele Grüße

Iris Rehder (Schulleiterin Ratsgymnasium Rotenburg/Wümme)

CORONAVIRUS: Unterricht 26.-28.5.2021 und „Niedersächsischer Stufenplan 2.0“

Liebe Schüler:innen,

im Anhang findet ihr Informationen der Landesregierung zu einer möglichen weiteren Schulöffnung. Da wir noch nicht die Inzidenzwerte des Landkreises Rotenburg in der kommenden Zeit kennen, können wir noch nicht sagen, welche Regelung für uns ab dem 31.05. gelten wird.

Der niedersächsische Stufenplan 2.0

Für die kommende Woche ist alles klar: Am Mittwoch (26.5.) findet in der 1. bis 6. Stunde Unterricht für die Halbgruppe B statt. Am Mittwochnachmittag und Donnerstag findet kein Präsenzunterricht für die Jahrgänge 5 bis 12 statt, weil mündliches Abitur ist. Am Freitag (28.5.) kommt die Halbgruppe A. Bitte vergesst auch nicht, euch an eurem Schultag vor dem Schulbesuch zu testen, weil an unseren „normalen“ Testtagen Montag und Donnerstag ja in der kommenden Woche kein Präsenzunterricht stattfindet.

Am kommenden Freitag werde ich euch schon genauer sagen können, wie es dann weitergeht. Wir alle finden diese Unsicherheit sehr anstrengend, weil wir gerne planen und uns damit sicherer fühlen. Zur Zeit gibt es aber leider wohl keine andere Möglichkeit, als immer wieder genau zu schauen, wie sich die Infektionszahlen vor Ort entwickeln und dann darauf zu reagieren. Wir alle freuen uns auf die Zeit, wenn wir wieder verlässlichere Aussagen für die Zukunft machen können!

Erst einmal wünsche ich euch ein schönes Pfingstwochenende, an dem hoffentlich auch manchmal die Sonne scheint!

Eure Iris Rehder (Schulleiterin Ratsgymnasium Rotenburg/Wümme)

CORONAVIRUS: Rückkehr ins Szenario B ab Montag, den 10. Mai 2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

wie Sie dem Brief des Herrn Kultusministers entnehmen können, wird ab Montag, den 10. Mai, auch in Niedersachsen der bundesweite Inzidenzrichtwert von 165 gelten.

Damit ist es auch dem Landkreis Rotenburg und dem Ratsgymnasium möglich, ins Szenario B zurückzukehren.

  • Am kommenden Montag kann dann zunächst die Gruppe B in die Schule zurückkehren.
  • Gruppe A kann plangemäß am Montag nach Himmelfahrt (17. Mai) wieder beginnen.

Mitteilungen des Kultusministers

Hier finden Sie die Briefe für Eltern, Erzeihungsberechtigte und Schüler:innen zum Herunterladen.

Bitte verwenden Sie das zu Hause befindliche Testkit für einen Selbsttest am ersten Schultag Ihres Kindes. Wir werden dann in der Schule weitere Testkits aushändigen. Da die durch die Behörde festgelegten Testtage mittlerweile flexibler gehandhabt werden dürfen, werden wir danach den Testturnus montags und donnerstags beibehalten. Sollte der Montag schulfrei sein – wie etwa nach Pfingsten (24./25. Mai)– führen Sie den häuslichen Test bitte am ersten Schultag nach der unterrichtsfreien Zeit (26. Mai) durch.

Wie immer werde ich Sie über die weitere Entwicklung über die Homepage und die Mailverteiler auf dem Laufenden halten.

Viele Grüße aus dem Ratsgymnasium

Ihre Iris Rehder (Schulleiterin)

CORONAVIRUS: Landkreis ist Hochinzidenzgebiet – RATSGYMNASIUM AB DEM 3.5.2021 IM SCENARIO C

In den vergangenen Tagen ist die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner im Landkreis Rotenburg über die kritische Marke von 100 gestiegen. Nach der zur Zeit geltenden Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen wurde deshalb vom Landkreis festgelegt, dass die Schulen ins sogenannte „Szenario C“ wechseln, das heißt, dass kein Präsenzunterricht stattfindet.

Ausgenommen davon sind die Abiturprüfungen für den 13. Jahrgang, die wie geplant durchgeführt werden.

In allen anderen Jahrgängen findet wieder ausschließlich Homeschooling statt. Dabei gelten die Grundsätze, die im Leitfaden zum Distanzlernen bereits am 22. Februar zusammengefasst wurden.

Die Notbetreuung wird selbstverständlich wie bisher weiter angeboten.

Wir alle hoffen, möglichst bald wieder zumindest ins Szenario B und damit in den Wechselunterricht zurückkehren zu können. Das kann aber erst dann erfolgen, wenn die 7-Tage-Inzidenz des Landkreises fünf Tage lang unter 100 gesunken ist.

Dann ist es wichtig, dass Ihr Kind für diesen Fall ein Testkit für die häusliche Selbsttestung vorrätig hat. Bitte bewahren Sie deshalb das zuletzt verteilte Testkit für diesen Fall auf. Sobald wir uns in der Schule wiedersehen, werden wir weitere Testkits ausgeben, die dann hoffentlich in angemessener Zahl und handhabbarer Verpackung eingetroffen sein werden.

Wie immer werde ich Sie über die weitere Entwicklung über die Homepage und die Mailverteiler auf dem Laufenden halten.

Viele Grüße aus dem Ratsgymnasium

Ihre Iris Rehder (Schulleiterin)

error: Die Inhalte dieser Seite sind geschützt und können nicht gespeichert werden.