CORONAVIRUS: „Mein Kind hat Schnupfen…darf es in die Schule?“

Angesichts der weiterhin gravierenden Herausforderungen durch die Covid-19-Pandemie auch für die Schulen hat das Land Niedersachsen für den Umgang mit jahreszeitlich üblichen Symptomen, Erkältungen oder Grippe sowie bei Verdachtsfällen einer Erkrankung am Coronavirus Richtlinien und Handlungsempfehlungen erlassen. 

Der nachstehenden Informationstafel (durch Klick auf die Tafeln auch als pdf zum Download) können Sie entnehmen, wie Sie als Eltern sich im Fall einer Erkrankung Ihres Kindes verhalten sollen.

Die zweite Informationstafel legt dar, wie Schulen die Schulen des Landes Niedersachsen mit Symptomen von Atemwegserkrankungen umgehen.

Informationen für Eltern

Handlungsempfehlungen für Schulen

CORONAVIRUS: Mitteilungen des Herrn Ministers Tonne

Liebe Eltern, Erziehungsberechtigte und Schülerinnen und Schüler,

Lesen Sie anbei die Erläuterungen des Ministers zu den jüngsten Beschlüssen der Bund-Länder-Kommission sowie zu deren Umsetzung im Land Niedersachsen. Genaueres können Sie dem Rahmenhyhgieneplan 4.1 entnehmen, rechts zum Download.

Dort finden Sie ebenfalls detaillierte Informationen für die jeweiligen Betroffenen sowie den im Brief angesprochenen Antrag auf Befreiung vom Präsenzunterricht vor Weihnachten.

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

viele von Ihnen haben gestern sicherlich mit Spannung die Ergebnisse des Gesprächs der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin erwartet. Anders als beim letzten Mal sollte in der jetzigen Debatte der Bildungsbereich in den Fokus gerückt werden. Es galt, sich im Rahmen der Kultusministerkonferenz auf eine „Hotspot-Strategie“ zu verständigen und wesentliche Eckpunkte für den Umgang mit sehr hohen Inzidenzwerten miteinander zu vereinbaren. Die Medien überschlagen sich seit Tagen mit Einschätzungen, Mutmaßungen und Spekulationen über das weitere Vorgehen in Kitas und Schulen, die bundesweite Diskussion über mögliche Einschränkungen des Schulbetriebs hat deutlich an Schärfe zugenommen. Das befördert die gesamtgesellschaftliche Nervosität und Unruhe in einer Situation, die dringend auf Ruhe und Besonnenheit angewiesen ist.

Möglicherweise erklärt sich ein Teil dieser Debatte aber auch dadurch, dass außer Niedersachsen bisher kein Bundesland eine vergleichbar klare Regelung auf der Grundlage von Inzidenzwerten in der Landesverordnung hat. Auch die organisatorische und inhaltliche Ausgestaltung eines Wechselmodells, wie wir es im Szenario B beschreiben, ist in dieser Form deutlich und transparent. Nicht zuletzt ist der Schutz vulnerabler Personen ausschließlich in Niedersachsen so weitgehend angelegt.

In der vergangenen Woche gab es in Niedersachsen eine stabile Lage an den Schulen, insgesamt sogar eine leicht sinkende Tendenz hinsichtlich unterschiedlicher Infektionsmaßnahmen. Ca. 80 % aller Schulen in Niedersachsen haben den Regelbetrieb angeboten, dort gab es keine Quarantänemaßnahmen und kein Szenario B. Es bestätigt sich, dass der Primarbereich insgesamt weniger betroffen ist als die Sekundarbereiche I und II und der frühkindliche Bereich weniger betroffen ist als der Primarbereich.
Auch wenn diese Zahlen uns darauf hoffen lassen, dass sich das Infektionsgeschehen weiter stabilisiert, arbeiten wir intensiv an weiteren Maßnahmen und haben für Niedersachsen eine „Hotspot-Strategie“ entwickelt, die Regelungen für Landkreise mit besonders hohen Inzidenzwerten aufzeigt und unsere bisherige Linie konsequent weiterführt. Ich bin davon überzeugt, dass es weiterhin klarer und transparenter Regelungen bedarf, die allen an Schule Beteiligten Handlungssicherheit und die Möglichkeit zur Vorbereitung geben. Deshalb definieren wir in Niedersachsen einen „Hotspot“ anhand eines konkreten Inzidenzwertes von >200 und legen für die Schulen dieser Landkreise bzw. dieser kreisfreien Städte folgende Maßnahmen fest:

Für Schulen in Landkreisen bzw. kreisfreien Städten mit einem Inzidenzwert von über 200 gilt ab dem 01.12.2020:

In allen Schulformen ist auch im Unterricht eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.

  • Ausnahmen und Sonderregelungen, z. B. für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, gelten wie bisher, sie liegen den Schulen vor und sind auf der Homepage des Kultusministeriums zu finden.

Schulen der Sekundarbereiche I und II wechseln ab Jahrgang 7 automatisch ins Szenario B.

  • Dies gilt für die Dauer der Überschreitung des Wertes von 200, mindestens aber für 14 Tage.
  • Der Wechsel zurück ins Szenario A erfolgt erst, wenn der Wert für mindestens drei Tage wieder die 200 unterschreitet.
  • Ergibt sich ein Szenarienwechsel durch das Unter- oder Überschreiten des Wertes am Wochenende, kann der Montag zur Vorbereitung genutzt und erst am Dienstag gewechselt werden.

Auch in Szenario B gilt grundsätzlich eine MNB-Pflicht.

  • Die MNB kann im Unterricht nach Einnehmen des Sitzplatzes im Klassenraum abgenommen werden, da hier der Mindestabstand dauerhaft eingehalten werden kann.
  • Diese Regelung gilt bei betroffenen Schulen weiterhin bereits ab einer Inzidenz von 100 (Grundschulen sind hiervon ausgenommen).

Ein weiteres Thema, das in der vergangenen Woche nicht nur die Runde der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten intensiv beschäftigt hat, ist die Frage nach unterrichtsfreier Zeit zur Verlängerung der Weihnachtsferien. Wie bereits im letzten Brief erwähnt hatte und habe ich große Sympathien für die Idee, durch die Möglichkeit der Selbstisolation eine größere Sicherheit für ein Weihnachtsfest im Rahmen der Familie zu schaffen. Wir haben deshalb – wie angekündigt – weiter nach Möglichkeiten gesucht, den Infektionsschutz vor allem für vulnerable Familienmitglieder zu erhöhen.

Niedersachsen schließt sich der Länderlinie an und verlängert die Weihnachtsferien um zwei unterrichtsfreie Tage am 21. und 22. Dezember 2020, ergänzt diese Regelung aber um die Möglichkeit der Befreiung vom Präsenzunterricht auch am 17. und 18. Dezember 2020 für Schülerinnen und Schüler, die mit vulnerablen Angehörigen gemeinsam Weihnachten feiern möchten. Wir bleiben damit unserer bisherigen Vorgehensweise treu und erhöhen den Schutz für diejenigen, die besonders gefährdet sind.

Das bedeutet im Einzelnen:

  • Am 21. und 22. Dezember 2020 ist für alle Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterrichtsfrei.
  • Für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1-6, die dieses Angebot in Anspruch nehmen möchten, ist eine Notbetreuung in der Schule einzurichten. Diese findet kohortengerecht bzw. mit ausreichendem Abstand zwischen verschiedenen Kohorten statt und umfasst in der Regel den Zeitraum zwischen 8.00 und 13.00 Uhr (Ausnahmen bei gebundenen Ganztagsschulen oder Schulen mit ganztägigem Unterricht sind möglich). Die Hygieneregeln gelten auch in der Notbetreuung vollumfänglich.
  • Schülerinnen und Schüler, die mit vulnerablen Angehörigen gemeinsam Weihnachten feiern möchten, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zusätzlich am 17. und 18. Dezember 2020 vom Präsenzunterricht befreit werden. Dieser Antrag kann formlos über die Klassenleitung an die Schulleitung gestellt werden, es steht aber auch ein entsprechendes Formular zur Verfügung, das gerne genutzt werden kann.

In der Hoffnung auf einen weitgehend ruhigen Dezember mit möglichst wenigen „Hotspots“ in Niedersachsen und mit sinkenden Infektionszahlen wünsche ich Ihnen nun alles Gute und weiterhin viel Kraft und Energie für die Bewältigung dieser herausfordernden Zeit! Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Grant Hendrik Tonne

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CORONAVIRUS: Mitteilung des Kultusministers

Finden Sie hier den aktuellen Elternbrief des Herrn Kultusministers. Rechts finden Sie diesen im Original und in leichter Sprache ebenfalls als pdf-Dokument zum Download. Auch die Ministerbriefe an die Schülerinnen und Schüler der Sek I und Sek II sowie den im Brief angesprochenen überarbeiteten „Rahmen-Hygieneplan 4.0“ können sie hier zum Nachlesen herunterladen.

Am 17. November 2020 schreibt Grant Hendrik Tonne:

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

seit Beginn des Novembers gilt die neue Landesverordnung, die auch Auswirkungen auf den Schulbetrieb hat. Durch das Herunterfahren vieler anderer Lebensbereiche sollen das Bildungssystem und die Wirtschaft geschützt werden, darüber besteht länderübergreifend Konsens. Vom Erfolg der getroffenen Maßnahmen wird es abhängen, wie wir weiter vorgehen und ob Vorgaben geändert oder angepasst werden müssen. Bis darüber auf gesicherter Grundlage entschieden werden kann, werden wir die Entwicklung noch einige Tage betrachten müssen – so schwer das auch oft fällt. Festhalten lässt sich bisher aber, dass sich der exponentielle Anstieg der Infektionszahlen nicht in gleichem Maße in der Betroffenheit der Schulen abbildet.

Es bleibt dabei, dass wir die Lage immer wieder zwischen dem maximalen Recht auf Bildung in der Schule und dem aktuellen Infektionsgeschehen ausbalancieren  müssen. Deshalb gilt auch weiterhin: Wir beobachten, wir werten aus, wir wägen ab – und dann entscheiden wir. Das ist ein fortlaufender Prozess, den wir in bewährter Weise transparent und regelmäßig kommunizieren. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass Niedersachsen beispielsweise in Sachen Schutz von Risikogruppen im  Ländervergleich eine Vorreiterrolle einnimmt. Auch mit der Ausgestaltung eines Szenarios B stehen wir bisher allein da, in anderen Bundesländern wird darüber derzeit nicht einmal diskutiert.

  1. Um die Schulen vor Ort noch besser unterstützen zu können, werden wir sehr kurzfristig folgende Maßnahmen umsetzen: Schulen werden die Möglichkeit bekommen, befristet zusätzliches Personal einzustellen. Dies können Lehrkräfte, Bachelorabsolventinnen und -absolventen, Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. so genannte „Mini-Jobber“ sein. Wir wollen hier in den Bereichen Verwaltung, Aufsicht, Betreuung, Unterricht etc. unterstützen.
  2. Über den Schulträger werden die Schulen zusätzliche finanzielle Mittel erhalten, um konkrete Materialien zur Ausweitung des Infektionsschutzes anzuschaffen. Dies könnten z. B. FFP-2 Masken für Lehrkräfte, CO2-Ampeln zur unterstützenden Umsetzung des Lüftungskonzeptes, Plexiglasscheiben für Schüler- und Lehrertische usw. sein.

Insgesamt stellen wir den niedersächsischen Schulen mit diesem Maßnahmenpaket 45 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung, die Kommunen erhalten außerdem weitere 30 Mio. Euro zur Entlastung des ÖPNV. Mir ist es wichtig, dass die Umsetzung der Maßnahmen schnell, unkompliziert und bedarfsgerecht erfolgen kann.

Bereits vor den Sommerferien haben die Schulen mit dem Leitfaden „Schule in CoronaZeiten 2.0“ eine Handreichung zur Umsetzung der Szenarien A, B und C erhalten. Seitdem haben wir fortlaufend nachgesteuert und sie mit weiteren, an die Situation angepassten Informationen versorgt. Angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens bedarf es nun einer grundlegenden Überarbeitung der drei Szenarien und eines „Updates“ des Leitfadens. Auch der Rahmen-Hygieneplan wurde überarbeitet und wird noch in dieser Woche veröffentlicht. Er erhält u. a. Aktualisierungen zu den Bereichen Schulsport, Musik und Darstellendes Spiel
sowie zur Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung. Sie finden beide Handreichungen bei Interesse im Downloadbereich der Homepage des Kultusministeriums.

Uns haben eine Reihe von Fragen bzgl. des Tragens einer Mund-Nase-Bedeckung im Sportunterricht erreicht. Hier wird das Tragen einer MNB verständlicherweise als besondere Belastung empfunden und sollte nach Möglichkeit vermieden werden. Das ist auch unter den derzeitigen Vorgaben möglich, sofern der geforderte Abstand eingehalten wird. Sportarten, bei denen es zu vermehrtem Körperkontakt kommt, sollten angesichts der steigenden Infektionszahlen ohnehin vermieden werden. Differenzierte Hinweise zum Sportunterricht in den einzelnen Szenarien finden Sie ebenfalls im neuen Rahmen-Hygieneplan 4.0.

Auch beim Schreiben längerer Klausuren und Klassenarbeiten wird das Tragen einer MNB von vielen Schülerinnen und Schülern als besonders hinderlich und als das Leistungsvermögen einschränkend empfunden. Deshalb gilt auch hier: Wenn ausreichend Abstand eingehalten werden kann, muss während des Schreibens einer Klausur keine MNB getragen werden. Um einen entsprechend Abstand zu gewährleisten, besteht die Möglichkeit, die Klassenarbeiten in geteilten Lerngruppen bzw. in ausreichend großen Räumen zu schreiben. Ansonsten sind kurze individuelle Tragepausen zu ermöglichen, z. B. um etwas zu trinken.

Die gestiegenen Infektionszahlen haben notwendigerweise zur Folge, dass auch Schulen von Infektionsschutzmaßnahmen betroffen sind, die dann in das Szenario B oder sogar ins Szenario C wechseln müssen. Zum Ende des letzten Schuljahres haben die Kirchen erstmals die sogenannten Lernräume ins Leben gerufen, um Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zum Lernen in einem ruhigen und geschützten Umfeld zu ermöglichen. In den Sommerferien haben sich eine ganze Reihe weiterer gesellschaftlicher Partner gefunden, die ebenfalls Lernräume angeboten haben. Ich bin den Kirchen, die das Projekt weiterhin fortsetzen, sehr dankbar für ihr Engagement und freue mich, dass wir in diesem Zuge auch den Förderzeitraum für das Projekt abermals verlängern und die Lernräume weiterhin finanziell durch das Kultusministerium unterstützen werden.

Es wurde der Vorschlag an mich herangetragen, die letzten beiden Tage vor den Weihnachtsferien keinen Präsenzunterricht in der Schule anzubieten und alle Schülerinnen und Schüler ins Distanzlernen zu schicken, damit auf diesem Wege einige Tage Quarantäne vor Weihnachten eingehalten werden können. Ich habe große Sympathien für das Anliegen, Weihnachten nach anstrengenden Wochen und Monaten im Kreis der Familie zu verbringen. Das Aussetzen des Präsenzunterrichtes an den beiden in Frage kommenden Tage würde aber keine abschließende Sicherheit bringen, weil dafür der Zeitraum laut Landesgesundheitsamt nicht ausreicht, da eine Infektion binnen 14 Tagen  weitergegeben werden kann. Wir werden weiter nach Lösungen suchen, bereits in der nächsten Woche wird dazu weiterverhandelt.

Lassen Sie mich abschließend noch einen Gedanken anfügen: Der Bildungsbereich ist sehr komplex. Einfache Lösungen – so sehr wir sie uns auch wünschen – gibt es häufig nicht. Es gilt unterschiedlichste, sich teilweise widersprechende Interessen zu berücksichtigen. Unterschiedliche Zuständigkeiten erfordern immer wieder das gemeinsame Gespräch. So setzt das Kultusministerium beispielsweise den rechtlichen und organisatorischen Rahmen in den Schulen, kann aber nicht die Gesundheitsämter anweisen, Maßnahmen anzuordnen oder aufzuheben. Die Schulträger sind u. a. für die sächliche Ausstattung und die Schülerbeförderung zuständig, das Land unterstützt hier durch zusätzliche finanzielle Mittel wie oben beschrieben. Es gilt also zum einen, die jeweiligen Zuständigkeiten zu respektieren,
zum anderen aber auch durch regelmäßige Kommunikation und konstruktive Zusammenarbeit auf allen Ebenen zu gemeinsamen Problemlösungen zu kommen. Seien Sie versichert, dass wir daran Woche für Woche arbeiten!

Wir behalten das Infektionsgeschehen weiterhin genau im Blick und halten Sie über die weitere Entwicklung, über notwendige Maßnahmen, Änderungen und  Anpassungen wie gewohnt auf dem Laufenden. Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Kraft und Durchhaltevermögen in dieser schwierigen Zeit. Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Grant Hendrik Tonne 

CORONAVIRUS: Bestätigter Coronafall am RGR

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

im 10. Jahrgang hat es nun leider den ersten bestätigten Coronafall am Ratsgymnasium gegeben. Das Gesundheitsamt setzt sich mit den Schülerinnen und Schülern, die einen näheren Kontakt mit der betroffenen Person hatten, in Verbindung und schickt diese in Quarantäne. Alle weiteren Schülerinnen und Schüler sowie Kolleginnen und Kollegen werden auf Grund der MNB-Pflicht nicht als gefährdet angesehen.

Der Unterricht wird, in Absprache mit dem Gesundheitsamt, regulär fortgesetzt.

Die Situation zeigt uns allen noch einmal, wie wichtig es ist, dass die gesamte Schulgemeinschaft konsequent die bestehenden Regeln zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung beachtet und alle auch im Freien sorgfältig die nötigen Abstandsregeln einhalten. Bitte besprechen Sie das auch noch einmal mit Ihren Kindern.

Vermeiden Sie Spekulationen, verunsichern Sie sich nicht gegenseitig und bleiben Sie ruhig wie immer. Ich informiere Sie wie gehabt über neue Entwicklungen. 

Seien Sie herzlich gegrüßt, bleiben Sie gesund und behütet!

Ihre Iris Rehder

CORONAVIRUS: VERPFLICHTUNG zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes während des Unterrichts

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Erziehungsberechtigte,

sicher haben auch Sie, habt Ihr in den vergangenen Tagen mit Sorge die Entwicklung der Fallzahlen von Corona-Infektionen im Landkreis Rotenburg verfolgt. Die amtlichen Inzidenzzahlen können Sie HIER abrufen.

Nun ist im Landkreis Rotenburg die Zahl von 50 Erkrankungen auf 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen überschritten. Damit gilt die am 30.10.2020 vom Kultusministerium im Zuge des Infektionsschutzes erlassene VERPFLICHTUNG, auch während des Unterrichts einen Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) zu tragen. Die detaillierten Regelungen können Sie dem Schreiben des Kultusministeriums entnehmen.

Um eine Erholung vom Tragen der MNB zu ermöglichen, wird die Pausenregelung bis auf Weiteres angepasst.

Angepasste Pausenordnung

Serenadenhof
Serenadenhof
Spielehof
Spielehof

Die „kleinen“ Pausen zwischen der 1. und 2., der 3. und 4. sowie der 5. und 6. Stunde werden dadurch verlängert, dass jeweils die vorangehende Stunde 5 Minuten früher endet und die folgende Stunde 5 Minuten später beginnt. So kann ermöglicht werden, dass die Kolleg*innen der zu beendenden Stunde die Lerngruppe an deren jeweiligen Pausenort draußen führen und die Kolleg*innen der anschließenden Stunde sie dort wieder abholen.

Die „großen“ Pausen zwischen der 2. und 3. Stunde sowie zwischen der 4. und 5. Stunde bleiben unverändert bestehen.

Um diese MNB-freie Erholungszeit zu nutzen, ist es erforderlich, dass alle Schüler*innen das Schulgebäude in den Pausen verlassen, soweit die Witterungslage dies irgend zulässt. Auch dem ist durch die Wahl geeigneter Kleidung Rechnung zu tragen.

Das Tragen von MNB im Unterricht erfordert, dass unsere Schülerinnen und Schüler mehrere MNB für sich verfügbar haben sollten. Die Bereitstellung der MNB erfolgt durch die Elternhäuser – wie bisher auch.

Bei Durchfeuchtung ist die MNB zu wechseln (ca. alle 2-3 Stunden). Beim Essen und Trinken kann die MNB kurzzeitig am Platz abgesetzt werden, wenn die bestehenden Kohorten- und Abstandsregelungen eingehalten werden. Bei mehrstündigen Klausuren kann die MNB bei Bedarf abgesetzt werden, wie es ohnehin bei medizinischer Indikation oder Unwohlsein möglich ist.

Sportunterricht kann unter diesen besonderen Umständen nicht praktisch in den Sporthallen durchgeführt werden. Hier werden die Sportlehrkräfte in Absprache mit den Lerngruppen individuelle Lösungen finden.

Wie bisher sollten schulfremde Personen nur aus zwingenden Gründen und nach Anmeldung im Sekretariat die Schule betreten.

Die hier dargestellten Veränderungen sorgen hoffentlich dafür, dass wir den Präsenzunterricht so weit und so lange wie möglich aufrechterhalten können. Das sollte unser gemeinsames Ziel sein. Für Ihre und Eure Unterstützung dabei danke ich herzlich und wünsche weiterhin viel Kraft und Gesundheit bei der Bewältigung dieser herausfordernden Zeit.

Ihre Iris Rehder

CORONAVIRUS: Wiederbeginn des Unterrichts angesichts steigender Infektionszahlen

Lesen Sie hier den aktuellen Elternbrief des niedersächsischen Kultusministers zum Wiederbeginn des Unterrichts an den allgemeinbildenden Schulen des Landes nach den Herbstferien. Rechts finden Sie den Brief als pdf zum Download.

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

die Herbstferien gehen zu Ende und ich hoffe, Sie konnten in dieser Zeit im Kreise der Familie auch etwas durchatmen. Leider haben die Herbstferien eine hohe Dynamik bei den Infektionszahlen mit sich gebracht, die uns alle gemeinsam vor große Herausforderungen stellen wird. Ich werde mich auch weiterhin mit aller Kraft für die Umsetzung des Bildungsauftrags einsetzen, den Gesundheits- und Infektionsschutz dabei nicht außer Acht lassen.

Vor dem Hintergrund steigender Infektionszahlen in vielen Regionen  Niedersachsens gilt es jetzt einmal mehr Schwerpunkte zu setzen, wie man die zweite Infektionswelle bekämpfen will. Richtigerweise wurde bereits beim Treffen der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten mit der Bundeskanzlerin klargestellt, dass prioritär die Bereiche Bildung und Betreuung aufrechterhalten werden sollen. Ich möchte gerne noch ergänzen, dass es hierbei nicht primär darum geht, „die Wirtschaft nicht zu gefährden“, sondern darum, Chancengleichheit auch in schwierigen Zeiten soweit wie möglich zu gewährleisten und zu ermöglichen. „Bildung hat Vorrang“ lautet die Prämisse, Kita- und Schulschließungen dürfen nur die Ultima Ratio sein, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind.

Wie schon vor dem Ende der Sommerferien so haben wir uns auch jetzt wieder mit den Expertinnen und Experten des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes und des Sozialministeriums zusammengesetzt und die derzeitige Lage (Stand: 22. Oktober – Red.) analysiert. Wir sind dabei zu folgenden Ergebnissen gekommen:

  1. Schule ist bisher weder Ausgangspunkt noch Verbreitungsort der Pandemie, die Infektionsschutzmaßnahmen in den Schulen waren erfolgreich. Gleichwohl bleibt der Gesundheitsschutz aller an Schule Beteiligten im Fokus der weiteren Entscheidungen.
  2. Solange ein sicherer Schulbetrieb möglich ist, hat die Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts im Szenario A für uns Priorität.
  3. Bevor ein Szenarienwechsel in Szenario B (Wechselmodell mit geteilten Lerngruppen) in Betracht gezogen wird, sollen deshalb weitere flankierende Maßnahmen zur Erhöhung des Infektionsschutzes in Szenario A getroffen werden können.

Wir werden auf die dynamische Entwicklung weiterhin genauso flexibel reagieren wie bisher. Ich habe immer betont, dass es darum geht, so viel Verlässlichkeit und Normalität zu ermöglichen, wie es die aktuelle Situation zulässt, aber immer auch zu reagieren, wenn es das Infektionsgeschehen erforderlich macht. Eine Verdopplung des Infektionsgeschehens binnen zwei Wochen erfordert eine Reaktion, um für mehr Sicherheit zu sorgen. Deshalb gibt es auch heute wieder mehrere Punkte, an denen Regelungen und Hinweise verändert, geschärft und überarbeitet werden:

Bei allen Anordnungen die von örtlichen Gesundheitsämtern getroffen werden und Schulen betreffen, sollen vorrangig Maßnahmen in Betracht gezogen werden, bei denen der Schulbetrieb aufrechterhalten werden kann.

Für den Schulstart nach den Herbstferien empfehlen wir deshalb das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auch während des Unterrichts im Sekundarbereich I und II, wenn am Standort der Schule ein hohes Infektionsgeschehen (50 oder mehr Fälle je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnen in den letzten sieben Tagen) vorliegt. In diesem Fall ist auch in sonstigen Lebensbereichen eine verschärfte Maskenpflicht vorgesehen, in diesen Rahmen sprechen wir diese Empfehlung aus. Sie ermöglicht den Gesundheitsämtern Flexibilität und Freiräume in der konkreten Umsetzung vor Ort. Wir werden hier in den kommenden 14 Tagen Erfahrungen sammeln und auch die Entwicklung außerhalb von Schule genau beobachten, bevor das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in der Schule bei einer weiteren Verschärfung der Lage ggf. in eine neue Landesverordnung aufgenommen wird.

Mich erreicht vielfach die Frage, wann denn angesichts der steigenden Zahlen mit einem Wechsel in das Szenario B zu rechnen sei. Sie können sich sicher sein: Auch wenn wir mit aller Kraft den Präsenzunterricht im Szenario A verteidigen,  beobachten wir die Lage innerhalb und außerhalb von Schule genau und werden bei sich weiter verschärfender Lage klare und nachvollziehbare Indikatoren für einen Wechsel festlegen. Schon jetzt können die regionalen Gesundheitsämter bei Bedarf eine solche Maßnahme anordnen. Ein landesweiter Wechsel des Szenarios steht aber derzeit nicht an, das würde der unterschiedlichen Lage in den Landkreisen nicht gerecht.

Angesichts der landesweit steigenden Infektionszahlen nehmen wir ebenso die Personen mit besonderem Risiko einer schweren Erkrankung nach COVID 19-Infektion erneut in den Blick. Bisher ist es Schülerinnen und Schülern, die mit Angehörigen in häuslicher Gemeinschaft leben, bei denen gemäß Definition des Robert-Koch-Instituts das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs besteht, nur dann gestattet, dem Präsenzunterricht fern zu bleiben, wenn an der Schule eine Infektionsschutzmaßnahme angeordnet wurde. Angesichts der insgesamt steigenden Infektionszahlen werden wir den Schutz vulnerabler Angehöriger ausbauen. In Zukunft wird das Vorliegen einer Infektionsschutzmaßnahme als Voraussetzung entfallen

  • für Schülerinnen und Schüler des Primarbereichs sowie für Schülerinnen und Schüler, die einen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, körperlich und motorische  Entwicklung oder Hören und Sehen aufweisen, und mit Angehörigen der Risikogruppe in einem Haushalt leben – unabhängig von der lokalen Inzidenz.
  • für alle Schülerinnen und Schüler mit vulnerablen Angehörigen im selben Haushalt, wenn am Standort der Schule oder am Wohnort der Schülerin oder des Schülers die Inzidenz der Neuinfizierten besonders hoch ist (Inzidenz von 35 oder mehr Fälle je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner in den letzten sieben Tagen).

Den entsprechenden Antrag erhalten Sie hier, direkt bei der Schulleitung, Sie finden ihn aber auch auf der Homepage des Niedersächsischen Kultusministeriums.

Eine wesentliche Änderung wird es außerdem beim Thema Lüften geben: An die Stelle des Dauerlüftens, das vielerorts vor den Herbstferien praktiziert wurde, tritt bei sinkenden Außentemperaturen nun das Stoßlüften bzw. Querlüften nach dem „20-5-20 Prinzip“ (20 Minuten Unterricht bei geschlossenen Fenstern, 5 Minuten lüften, 20 Minuten Unterricht bei geschlossenen Fenstern). Gewissenhaftes und regelmäßiges Lüften ist derzeit eine der wirkungsvollsten Maßnahmen des Infektionsschutzes. Durch Stoß- und Querlüften wird die Raumtemperatur auch im Winter nur geringfügig beeinträchtigt, mit einer den herbstlichen Temperaturen angepassten Kleidung sollte das kein Problem sein. Niemand muss dauerhaft im Kalten sitzen!

Bisher ist es gelungen, dass Schulen und Kitas nicht zu „Corona-Hotspots“ geworden sind. Mit den neuen Regelungen, die auf die gestiegenen Infektionszahlen in Niedersachsen reagieren, wollen wir auch weiterhin dafür sorgen, dass ein sicherer Schulbesuch für Ihre Kinder möglich ist. Dazu bedarf es weiterhin großer gemeinsamer Anstrengung. Wir halten an unserem bewährten Weg fest, die Lage fortlaufend zu beobachten und daraus die Schlüsse für anstehende Entscheidungen zu ziehen – damit sind wir bisher gut gefahren!

Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung und halte Sie selbstverständlich weiterhin auf dem Laufenden. Bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Grant Hendrik Tonne
– Niedersächsischer Kultusminister – 

Elterninformation zu Stickern und Bildern auf Smartphones

Die Niedersächsische Landesschulbehörde warnt aus gegebenem Anlass gemeinsam mit der Polizeiinspektion Rotenburg abermals vor vermehrt auf Smartphones versandten Bildern und WhatsApp-Stickern, die sowohl für Sender als auch Empfänger strafrechtlich relevant sind.

Sie finden hier zum Download ein gemeinsames Schreiben der beiden Behörden, in denen die Hintergründe und empfohlene Vorgehensweisen für Eltern und Erziehungsberechtigte näher erläutert werden.

Auch das Ratsgymnasium bittet alle schulnahen Personen, Aufmerksamkeit und Bedacht walten zu lassen bei der Smartphonenutzung.

Informationsschreiben der Polizeiinspektion Rotenburg und der Niedersächsischen Landesschulbehörde für Eltern und Erziehungsberechtigte zur Weiterverbreitung von Stickern und beunruhigenden Bilden auf Smartphones von Kindern und Jugendlichen

Hilfreiche Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte

Digitalisierung am Ratsgymnasium Rotenburg

Beim „Markt der Möglichkeiten“ voll dabei: Eltern und Schüler

Mit einem „Markt der Möglichkeiten“ eröffnete am 24. September die Informationsveranstaltung zum weiteren Weg der Digitalisierung am Ratsgymnasium Rotenburg, zu dem Schulleiterin Iris Rehder gemeinsam mit der kollegialen Arbeitsgruppe Medienbildungskonzept eingeladen hatte.

In fünf Räumen präsentierten Lehrkräfte der Schule verschiedene Apps und Anwendungen, die den gymnasialen Unterricht bereichern und erweitern können und ergänzende interaktive Lernformen bieten. In zwei Runden von jeweils einer Viertelstunde Länge gab es die Möglichkeit für Eltern, Schülerinnen und Schüler und interessierte Kolleginnen und Kollegen, sich verschieden Vorführungen anzuschauen, aber auch die Apps unter Nutzung der frisch an das Ratsgymnasium Rotenburg übergebenen 120 iPads selbst auszuprobieren. So konnten Hilfen für interaktive Tafelbilder wie „explain everything“, aber auch fachspezifische Apps wie „Chemix“ oder „phyphox“ in den Naturwissenschaften oder digitale historische Atlanten kennengelernt werden.

Im Anschluss stellten zwei qualifizierte Gäste dem interessierten Publikum ihre Erfahrungen mit den diversen Schritten hin zu einer modernen, digitalisierten Schule vor: Cord Gehrken, Medienberater der Landesschulbehörde und zuständig für die iPad-Klassen am St.-Viti-Gymnasium in Zeven, sowie Herr Eckhof, Elternvertreter am Gymnasium Sottrum.

Cord Gehrken informierte aus Sicht der Administration

Gehrken informierte über den Weg und die Modalitäten der Einführung von iPad-Klassen in Zeven, wo aufwachsend von Jahrgang 7 an digitale Endgeräte eingeführt wurden. Eines der zentralen Themen seiner Ausführungen waren die Vorteile eines verbindlichen Gerätetyps gegen ein „bring your own device“-Modell (BYOD), wie es unter großen technischen Herausforderungen an anderen Schulen eingeführt wurde. Trotz eines widerspenstigen WLANs in der Aula konnte er eindrucksvoll die Planungs-, Verwaltungs- und Steuermöglichkeiten für Schule und Lehrkräfte vorführen. Ebenso wichtig waren aber für die anwesenden Eltern und Schülerinnen und Schüler Gehrkens klare Aussagen und Demonstrationen zur Wahrung der Privatsphäre bei der Gerätenutzung.

Herr Eckhof konnte vom Gymnasium Sottrum Positives berichten

Herr Eckhof berichtete anschließend aus Elternperspektive von den Erfahrungen, die in Sottrum vor, während und nach der Einführung von iPads gemacht wurden und zog hierbei ein absolut positives Zwischenfazit. Als unabdingbar bezeichnete er die Notwendigkeit der gemeinsamen Arbeit aller an Gestaltung und Entwicklung von Schule beteiligten Gremien. Auch Eckhof sprach eine klare Empfehlung für ein einheitliches System und damit auch für eine einheitliche und zentral zu organisierende Wartung und Nutzung der Tablets aus.

Interessiert nahm das Publikum die umfassenden Informationen auf

In einer die Veranstaltung abschließenden Frage- und Diskussionsrunde beschäftigten sich dann die Wortmeldungen auch weniger mit dem Ob einer Einführung, sondern vielmehr mit dem Wann und Wie sowie der Frage, wie bei einer allgemein empfohlenen und von Erfahrungen aus den Nachbarschulen gestützten ab Jahrgang 7 aufwachsenden Einführung von iPads mit den höheren Jahrgängen verfahren werden könne. Hier konnte Schulleiterin Iris Rehder auf die bereits vorhandenen, der gesamten Schülerschaft zur Verfügung stehenden 120 frisch eingetroffenen Tablets verweisen, aber auch auf den bereits seit mehreren Jahren vorhandenen iPad-Koffer.

Abschließend zogen alle Beteiligten ein positives Fazit der Veranstaltung, insbesondere die Möglichkeit, auf die Erfahrungen und die Unterstützung der Schulen in der Nachbarschaft zurückgreifen zu können, wurde als überaus positiv bewertet.

CORONAVIRUS: Elternbrief des Kultusministers

Lesen Sie angesichts auch in Deutschland und Niedersachsen wieder steigender Infektionen mit dem Coronavirus bitte folgende Mitteilung des niedersächsischen Kultusministers Grant Hendrik Tonne vom 25. September 2020: 

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

das neue Schuljahr läuft seit nunmehr vier Wochen und gern nutze ich diesen Zeitpunkt, um Ihnen einen kurzen Überblick über aktuelle Themen zu geben. Wir können feststellen, dass der Start insgesamt gelungen ist. Das ist in erster Linie der guten Vorbereitung vor Ort und dem großen Engagement aller an Schule Beteiligter zu verdanken. Auch Sie als Eltern haben einen wichtigen Teil zum Gelingen beigetragen, indem Sie Ihr Kind bestärken und ermutigen und es in dieser herausfordernden Zeit begleiten. Haben Sie herzlichen Dank!

Ich freue mich, dass eine ausgesprochen große Mehrheit den Weg, den wir gemeinsam mit den Schulen gehen, mitgeht und die Schulleitungen und Lehrkräfte unterstützt und deren Arbeit in besonderer Weise wertschätzt, vielen Dank auch dafür.

Uns erreichen aber auch immer wieder Zuschriften von Eltern- sowie Schülerinnen und Schülern, die sich entweder strengere Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen wünschen oder aber – im Gegensatz dazu – die komplette Aufhebung dieser Regelungen fordern. Beide Seiten argumentieren mit Studien, die ihre jeweilige Meinung belegen sollen, sich aber gegenseitig widersprechen. Beide Positionen haben gemein, dass sie gut dazu geeignet sind, Ängste und Sorgen zu schüren und Unsicherheit zu verbreiten. Seien Sie versichert, dass wir Ihre Sorgen sehr ernst nehmen und unsere Entscheidungen immer nur nach gründlicher Abwägung treffen. Es geht dabei sowohl um größtmöglichen  Infektionsschutz aller an Schule Beteiligter, als auch um das Recht auf Bildung eines jeden einzelnen Schülers, einer jeden einzelnen Schülerin. Um letzteres gewährleisten zu können, wollen wir so viel „Normalität“ in Schule und Unterricht, wie es uns angesichts der momentanen Situation verantwortbar erscheint. Dazu gehört auch, so viel Präsenzunterricht wie möglich und so viel Betreuung wie möglich für alle anzubieten.

Im weitaus überwiegenden Teil der niedersächsischen Schulen findet derzeit Präsenzunterricht im Szenario A für alle Schülerinnen und Schüler statt. Dort, wo Infektionsfälle auftreten, sind sie nach bisheriger Erkenntnislage im privaten Umfeld entstanden und „in Schule hineingetragen“ worden. Das zuständige Gesundheitsamt ermittelt in Zusammenarbeit mit der Schule zunächst die direkten Kontakte der betroffenen Person und trifft dann die Entscheidung über Testungen und Quarantänemaßnahmen. Aus zahlreichen Gesprächen weiß ich, dass es immer wieder Kritik an der Arbeit und besonders an der Kommunikation der Gesundheitsämter gibt. Wir unterstützen das Finden von Lösungen wo es nur irgend möglich ist und werben für ein einheitliches und klares Vorgehen. Gleichzeitig bitte ich Sie aber auch davon abzusehen, Ihr Kind vorab „in Eigenregie“ testen zu lassen. Warten Sie bitte die Anweisungen des Gesundheitsamtes ab, um die Abläufe nicht unnötig zu erschweren! Gleiches gilt auch für das Einhalten der Quarantäneregeln. Auch hier folgen Sie bitte genau den Anordnungen des Gesundheitsamtes, diese sind verpflichtend. Mir ist die Belastung durch eine etwaige Quarantäne und das Warten auf Testergebnisse sehr bewusst und dennoch bitte ich um Vertrauen in die Arbeit der Gesundheitsämter.

Die Schule trifft keine Entscheidungen über Infektionsschutzmaßnahmen, sie ist auch nicht befugt, Quarantäne zu beenden oder über die Dauer zu entscheiden, die Verantwortung dafür liegt einzig beim zuständigen Gesundheitsamt. Fragen Sie gerne nach, wenn Ihnen etwas unklar erscheint, aber versuchen Sie die Situation so anzunehmen, wie sie ist. Damit erleichtern Sie Ihrem Kind sowohl den Schulalltag wie auch eine mögliche Quarantänesituation und den nachfolgenden Wiedereinstieg in den Präsenzunterricht.

Momentan gibt es keinen Anlass, landesweite Einschränkungen, wie z. B. den Wechsel zu Szenario B (Wechselmodell) zu verhängen. Im Übrigen würde auch Szenario B nicht verhindern, dass Infektionen von außen in die Schule getragen werden. Hier ist jeder und jede Einzelne gefragt. Jeder kann und muss etwas dazu beitragen, sich und andere zu schützen – auch und gerade im privaten Bereich, der sich dem Zugriff durch Schule und Ministerium entzieht. Wenn sich hier alle konsequent an Hygiene- und Abstandsregeln hielten, wäre viel gewonnen und das Risiko, Infektionen in Schule „hineinzutragen“, wäre deutlich minimiert. Wir werben landesweit immer wieder für die Einhaltung der Regeln – die Verantwortung für die konsequente Umsetzung trägt jeder selbst. Bitte sprechen Sie deshalb noch einmal eindringlich mit Ihrem Kind über die Wichtigkeit des gründlichen Händewaschens, das Abstandsgebot im Alltag und das konsequente Tragen eines Mund-Nase-Schutzes, z. B. im Schulbus oder in den Schulfluren.

Es gilt auch weiterhin: Wir müssen beobachten, auswerten, abwägen und dann entscheiden. Wir behalten die sehr dynamische Entwicklung permanent im Blick, reagieren kurzfristig, wenn es erforderlich ist, und kommunizieren Änderungen und neue Vorgaben regelmäßig an die Schulen, an Sie als Eltern und für jeden einsehbar auf der Homepage des Kultusministeriums. Hinsichtlich der zu erwartenden Wetterlage im Herbst/Winter wird es zum Beispiel demnächst neue Hilfestellungen zum Thema „Lüften“ geben. Das Schaubild zum Umgang mit Krankheitssymptomen während der Erkältungszeit, das Ihnen möglicherweise schon bekannt ist, hänge ich diesem Schreiben noch einmal an. Das Lüften der Unterrichtsräume wird auch in der kalten Jahreszeit eine wichtige Rolle spielen, weil der Luftaustausch ein wesentlicher Teil der notwendigen Hygienemaßnahmen ist. Seien Sie aber gewiss, dass dies nicht bedeutet, dass die Heizungen abgestellt werden und Ihre Kinder in kalten Räumen sitzen.

Ihnen und Ihren Familien wünsche ich weiterhin alles Gute in dieser herausfordernden Zeit! Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen
Grant Hendrik Tonne
Niedersächsischer Kultusminister

CORONAVIRUS: Elterninformation zum Corona-Kompensationskonzept

Um die Folgen der Corona-Pandemie und der veränderten Unterrichtssituation im Schuljahr 2019/2020 zu bewältigen und die Voraussetzungen für einen gelingenden zukünftigen Regelbetrieb zu schaffen, hat das Kultusministerium ein Corona-Kompensationskonzept und begleitende Erlasse herausgegeben. Im Folgenden sowie im aktuellen Elternbrief setzten wir Sie über die für das Ratsgymnasium relevanten Inhalte in Kenntnis:

Lernen organisieren

Auch wenn wir bereits in den letzten Monaten des vergangenen Schuljahres gemeinsam intensiv über die Erfahrungen während der Pandemie gesprochen haben, sollen die Schülerinnen und Schüler zu Beginn des neuen Schuljahres Gelegenheit erhalten, ihre individuellen Erfahrungen aus dem zweiten Halbjahr des vergangenen Schuljahres zu reflektieren. Damit sollen sie darin unterstützt werden, im neuen Schuljahr und in der neuen Schulsituation anzukommen und Orientierung erhalten, um möglichst gut in den Regelbetrieb des neuen Schuljahres starten zu können. Dazu erhalten die Schülerinnen und Schüler einen Reflexions- und Evaluationsbogen, der von den Klassenlehrkräften ausgewertet und individuell mit den Schülerinnen und Schülern besprochen wird.

Schülerinnen und Schüler unterstützen

In der ersten Klassenarbeit in den Kernfächern erhalten die Schülerinnen und Schüler Gelegenheit, am Ende der Bearbeitungszeit eine schriftliche Rückmeldung über die Erfahrungen mit dem Lernen bzw. Arbeiten zu Hause und weiteren Unterstützungsbedarf im jeweiligen Fach zu geben. Dieses Feedback wird dann bei der Rückgabe der Arbeit individuell thematisiert.

Für weitere Absprachen zwischen Elternhaus und Schule wird der erste geplante Elternsprechtag am Donnerstag, den 5. November, für die Jahrgänge 5 bis 11 angeboten. Bei Bedarf kann eine Beratung auch telefonisch oder digital erfolgen.

Der zweite Elternsprechtag am 8. Februar wird ganztägig stattfinden. Der reguläre Unterricht entfällt an diesem Tag, die Betreuung der Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 5 und 6 wird gewährleistet und rechtzeitig abgefragt. Alle anderen Schülerinnen und Schüler erhalten Aufgaben zur häuslichen Bearbeitung. Darüber hinaus stehen wir Ihnen selbstverständlich wie immer für individuell vereinbarte Beratungsgespräche zur Verfügung.

Bei festgestelltem Förderbedarf kann die Teilnahme an Förderkursen in diesem Schuljahr auch verpflichtend gemacht werden.

Unterstützung beim Lernen mit digitalen Medien

Um jederzeit auch digitale Hilfsmittel uneingeschränkt nutzbar zu machen, können bei begründetem Bedarf iPads kostenlos zunächst maximal bis zum Ende des laufenden Schuljahres leihweise zur Verfügung gestellt werden. Anträge dazu können formlos über die Klassenlehrkräfte oder das Sekretariat eingereicht werden und werden dann durch die Schulleitung geprüft.

Über die weiterreichenden Regelungen für die Szenarien B (Schule im Wechselmodell) oder C (Quarantäne und Shutdown) werden Sie bei Bedarf umfassend informiert.

Für den Umgang mit jahreszeitlich üblichen Symptomen, Erkältungen oder Grippe sowie bei Verdachtsfällen einer Erkrankung am Coronavirus bei Ihren Kindern finden Sie Richtlinien und Handlungsempfehlungen des Landes Niedersachsen:

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