CORONAVIRUS: Mitteilungen des Herrn Ministers Tonne

Liebe Eltern, Erziehungsberechtigte und Schülerinnen und Schüler,

Lesen Sie anbei die Erläuterungen des Ministers zu den jüngsten Beschlüssen der Bund-Länder-Kommission sowie zu deren Umsetzung im Land Niedersachsen. Genaueres können Sie dem Rahmenhyhgieneplan 4.1 entnehmen, rechts zum Download.

Dort finden Sie ebenfalls detaillierte Informationen für die jeweiligen Betroffenen sowie den im Brief angesprochenen Antrag auf Befreiung vom Präsenzunterricht vor Weihnachten.

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

viele von Ihnen haben gestern sicherlich mit Spannung die Ergebnisse des Gesprächs der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin erwartet. Anders als beim letzten Mal sollte in der jetzigen Debatte der Bildungsbereich in den Fokus gerückt werden. Es galt, sich im Rahmen der Kultusministerkonferenz auf eine „Hotspot-Strategie“ zu verständigen und wesentliche Eckpunkte für den Umgang mit sehr hohen Inzidenzwerten miteinander zu vereinbaren. Die Medien überschlagen sich seit Tagen mit Einschätzungen, Mutmaßungen und Spekulationen über das weitere Vorgehen in Kitas und Schulen, die bundesweite Diskussion über mögliche Einschränkungen des Schulbetriebs hat deutlich an Schärfe zugenommen. Das befördert die gesamtgesellschaftliche Nervosität und Unruhe in einer Situation, die dringend auf Ruhe und Besonnenheit angewiesen ist.

Möglicherweise erklärt sich ein Teil dieser Debatte aber auch dadurch, dass außer Niedersachsen bisher kein Bundesland eine vergleichbar klare Regelung auf der Grundlage von Inzidenzwerten in der Landesverordnung hat. Auch die organisatorische und inhaltliche Ausgestaltung eines Wechselmodells, wie wir es im Szenario B beschreiben, ist in dieser Form deutlich und transparent. Nicht zuletzt ist der Schutz vulnerabler Personen ausschließlich in Niedersachsen so weitgehend angelegt.

In der vergangenen Woche gab es in Niedersachsen eine stabile Lage an den Schulen, insgesamt sogar eine leicht sinkende Tendenz hinsichtlich unterschiedlicher Infektionsmaßnahmen. Ca. 80 % aller Schulen in Niedersachsen haben den Regelbetrieb angeboten, dort gab es keine Quarantänemaßnahmen und kein Szenario B. Es bestätigt sich, dass der Primarbereich insgesamt weniger betroffen ist als die Sekundarbereiche I und II und der frühkindliche Bereich weniger betroffen ist als der Primarbereich.
Auch wenn diese Zahlen uns darauf hoffen lassen, dass sich das Infektionsgeschehen weiter stabilisiert, arbeiten wir intensiv an weiteren Maßnahmen und haben für Niedersachsen eine „Hotspot-Strategie“ entwickelt, die Regelungen für Landkreise mit besonders hohen Inzidenzwerten aufzeigt und unsere bisherige Linie konsequent weiterführt. Ich bin davon überzeugt, dass es weiterhin klarer und transparenter Regelungen bedarf, die allen an Schule Beteiligten Handlungssicherheit und die Möglichkeit zur Vorbereitung geben. Deshalb definieren wir in Niedersachsen einen „Hotspot“ anhand eines konkreten Inzidenzwertes von >200 und legen für die Schulen dieser Landkreise bzw. dieser kreisfreien Städte folgende Maßnahmen fest:

Für Schulen in Landkreisen bzw. kreisfreien Städten mit einem Inzidenzwert von über 200 gilt ab dem 01.12.2020:

In allen Schulformen ist auch im Unterricht eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.

  • Ausnahmen und Sonderregelungen, z. B. für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, gelten wie bisher, sie liegen den Schulen vor und sind auf der Homepage des Kultusministeriums zu finden.

Schulen der Sekundarbereiche I und II wechseln ab Jahrgang 7 automatisch ins Szenario B.

  • Dies gilt für die Dauer der Überschreitung des Wertes von 200, mindestens aber für 14 Tage.
  • Der Wechsel zurück ins Szenario A erfolgt erst, wenn der Wert für mindestens drei Tage wieder die 200 unterschreitet.
  • Ergibt sich ein Szenarienwechsel durch das Unter- oder Überschreiten des Wertes am Wochenende, kann der Montag zur Vorbereitung genutzt und erst am Dienstag gewechselt werden.

Auch in Szenario B gilt grundsätzlich eine MNB-Pflicht.

  • Die MNB kann im Unterricht nach Einnehmen des Sitzplatzes im Klassenraum abgenommen werden, da hier der Mindestabstand dauerhaft eingehalten werden kann.
  • Diese Regelung gilt bei betroffenen Schulen weiterhin bereits ab einer Inzidenz von 100 (Grundschulen sind hiervon ausgenommen).

Ein weiteres Thema, das in der vergangenen Woche nicht nur die Runde der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten intensiv beschäftigt hat, ist die Frage nach unterrichtsfreier Zeit zur Verlängerung der Weihnachtsferien. Wie bereits im letzten Brief erwähnt hatte und habe ich große Sympathien für die Idee, durch die Möglichkeit der Selbstisolation eine größere Sicherheit für ein Weihnachtsfest im Rahmen der Familie zu schaffen. Wir haben deshalb – wie angekündigt – weiter nach Möglichkeiten gesucht, den Infektionsschutz vor allem für vulnerable Familienmitglieder zu erhöhen.

Niedersachsen schließt sich der Länderlinie an und verlängert die Weihnachtsferien um zwei unterrichtsfreie Tage am 21. und 22. Dezember 2020, ergänzt diese Regelung aber um die Möglichkeit der Befreiung vom Präsenzunterricht auch am 17. und 18. Dezember 2020 für Schülerinnen und Schüler, die mit vulnerablen Angehörigen gemeinsam Weihnachten feiern möchten. Wir bleiben damit unserer bisherigen Vorgehensweise treu und erhöhen den Schutz für diejenigen, die besonders gefährdet sind.

Das bedeutet im Einzelnen:

  • Am 21. und 22. Dezember 2020 ist für alle Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterrichtsfrei.
  • Für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1-6, die dieses Angebot in Anspruch nehmen möchten, ist eine Notbetreuung in der Schule einzurichten. Diese findet kohortengerecht bzw. mit ausreichendem Abstand zwischen verschiedenen Kohorten statt und umfasst in der Regel den Zeitraum zwischen 8.00 und 13.00 Uhr (Ausnahmen bei gebundenen Ganztagsschulen oder Schulen mit ganztägigem Unterricht sind möglich). Die Hygieneregeln gelten auch in der Notbetreuung vollumfänglich.
  • Schülerinnen und Schüler, die mit vulnerablen Angehörigen gemeinsam Weihnachten feiern möchten, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zusätzlich am 17. und 18. Dezember 2020 vom Präsenzunterricht befreit werden. Dieser Antrag kann formlos über die Klassenleitung an die Schulleitung gestellt werden, es steht aber auch ein entsprechendes Formular zur Verfügung, das gerne genutzt werden kann.

In der Hoffnung auf einen weitgehend ruhigen Dezember mit möglichst wenigen „Hotspots“ in Niedersachsen und mit sinkenden Infektionszahlen wünsche ich Ihnen nun alles Gute und weiterhin viel Kraft und Energie für die Bewältigung dieser herausfordernden Zeit! Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Grant Hendrik Tonne

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Seminarfach: Edelstahl-Trinkflaschen als Mittel gegen die Plastokalypse

(Text: Dana Dirks)

Ab dem 30.11.2020 wird es über Bestelllisten, die die Klassenlehrer austeilen, Trinkflaschen aus Edelstahl und mit dem Schullogo zu erwerben geben. Die Idee dazu entstand im Rahmen des Seminarfaches “Fridays for future – eine nachhaltige Zukunftswerkstatt am Ratsgymnasium Rotenburg” von Ilka Senftleben im Jahrgang 13.

Drei Semester lang hat sich die Gruppe “Plastokalypse” in diesem Zusammenhang nicht nur mit den Ursprüngen und Auswirkungen des Plastikproblems beschäftigt, sondern sich zudem an bestehenden Projekten zur Bekämpfung und Minimierung dieses Problems orientiert, um anschließend ihr eigenes Projekt dazu auf die Beine zu stellen. Dieses soll nun als Sprachrohr für einen Hilferuf dienen – eine Flaschenpost mit dem warnenden S.O.S. vor einer drohenden “Plastokalypse”, die durch menschliches Handeln ausgelöst auch nur durch jenes wieder aufgehalten werden kann.

Jedem sind wohl die Bilder von toten, in Plastik verhedderten oder mit Plastik in den Mägen dahingeschiedenen Tieren aus den Medien bekannt. Außerdem wird mittlerweile über die Bedrohung, die von dem hohen Konsum von Kunststoff in allen möglichen Formen ausgeht, im Zuge der Unterrichtseinheit Nachhaltigkeit an allen Schule unterrichtet. Nichtsdestotrotz haben auch wir an unserer Schule mit jenem Plastikproblem zu kämpfen. Eine Umfrage der Projektgruppe hat ergeben, dass dieses vor allem in Form von Plastikflaschen, von denen allein pro Woche so viele in der Schule liegen gelassen werden, dass damit  fast ein ganzer Müllsack gefüllt werden kann, besteht.

Die hochwertigen Edelstahlflaschen mit ansprechenden Design sollen dabei helfen, dass weniger Plastikflaschen liegen bleiben, aber auch dazu beitragen – wenn auch nur zu einem winzigen Teil – jenes globale Problem einzudämmen, dessen Folgen viel reichweitender sind als so manch einer vielleicht vermuten mag. Nicht nur, dass durch die Verwendung von Plastikprodukten die eigene, menschliche, aber auch die Gesundheit vieler Tiere gefährdet wird. Auch die Meere werden verschmutzt und in ihrer Funktion als Ökosystem beeinflusst, genau so wie das auch an Land der Fall ist.

Dieses Problem ist eines, das uns alle etwas angeht, weswegen es gilt, umgehend zu handeln. Mit jeder einzelnen Entscheidung gegen ein Plastikprodukt und für eine nachhaltigere Variante, kann jeder selbst zur Bewältigung und Verhinderung einer “Plastokalype” beitragen. Das fängt bei der Entscheidung für diese Trinkflaschen an, die aber auch eine Erinnerung für jeden sein sollten, ebenfalls im eigenen Alltag mehr auf den Plastikkonsum zu achten und diesen zu regulieren.

CORONAVIRUS: Mitteilung des Kultusministers

Finden Sie hier den aktuellen Elternbrief des Herrn Kultusministers. Rechts finden Sie diesen im Original und in leichter Sprache ebenfalls als pdf-Dokument zum Download. Auch die Ministerbriefe an die Schülerinnen und Schüler der Sek I und Sek II sowie den im Brief angesprochenen überarbeiteten „Rahmen-Hygieneplan 4.0“ können sie hier zum Nachlesen herunterladen.

Am 17. November 2020 schreibt Grant Hendrik Tonne:

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

seit Beginn des Novembers gilt die neue Landesverordnung, die auch Auswirkungen auf den Schulbetrieb hat. Durch das Herunterfahren vieler anderer Lebensbereiche sollen das Bildungssystem und die Wirtschaft geschützt werden, darüber besteht länderübergreifend Konsens. Vom Erfolg der getroffenen Maßnahmen wird es abhängen, wie wir weiter vorgehen und ob Vorgaben geändert oder angepasst werden müssen. Bis darüber auf gesicherter Grundlage entschieden werden kann, werden wir die Entwicklung noch einige Tage betrachten müssen – so schwer das auch oft fällt. Festhalten lässt sich bisher aber, dass sich der exponentielle Anstieg der Infektionszahlen nicht in gleichem Maße in der Betroffenheit der Schulen abbildet.

Es bleibt dabei, dass wir die Lage immer wieder zwischen dem maximalen Recht auf Bildung in der Schule und dem aktuellen Infektionsgeschehen ausbalancieren  müssen. Deshalb gilt auch weiterhin: Wir beobachten, wir werten aus, wir wägen ab – und dann entscheiden wir. Das ist ein fortlaufender Prozess, den wir in bewährter Weise transparent und regelmäßig kommunizieren. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass Niedersachsen beispielsweise in Sachen Schutz von Risikogruppen im  Ländervergleich eine Vorreiterrolle einnimmt. Auch mit der Ausgestaltung eines Szenarios B stehen wir bisher allein da, in anderen Bundesländern wird darüber derzeit nicht einmal diskutiert.

  1. Um die Schulen vor Ort noch besser unterstützen zu können, werden wir sehr kurzfristig folgende Maßnahmen umsetzen: Schulen werden die Möglichkeit bekommen, befristet zusätzliches Personal einzustellen. Dies können Lehrkräfte, Bachelorabsolventinnen und -absolventen, Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. so genannte „Mini-Jobber“ sein. Wir wollen hier in den Bereichen Verwaltung, Aufsicht, Betreuung, Unterricht etc. unterstützen.
  2. Über den Schulträger werden die Schulen zusätzliche finanzielle Mittel erhalten, um konkrete Materialien zur Ausweitung des Infektionsschutzes anzuschaffen. Dies könnten z. B. FFP-2 Masken für Lehrkräfte, CO2-Ampeln zur unterstützenden Umsetzung des Lüftungskonzeptes, Plexiglasscheiben für Schüler- und Lehrertische usw. sein.

Insgesamt stellen wir den niedersächsischen Schulen mit diesem Maßnahmenpaket 45 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung, die Kommunen erhalten außerdem weitere 30 Mio. Euro zur Entlastung des ÖPNV. Mir ist es wichtig, dass die Umsetzung der Maßnahmen schnell, unkompliziert und bedarfsgerecht erfolgen kann.

Bereits vor den Sommerferien haben die Schulen mit dem Leitfaden „Schule in CoronaZeiten 2.0“ eine Handreichung zur Umsetzung der Szenarien A, B und C erhalten. Seitdem haben wir fortlaufend nachgesteuert und sie mit weiteren, an die Situation angepassten Informationen versorgt. Angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens bedarf es nun einer grundlegenden Überarbeitung der drei Szenarien und eines „Updates“ des Leitfadens. Auch der Rahmen-Hygieneplan wurde überarbeitet und wird noch in dieser Woche veröffentlicht. Er erhält u. a. Aktualisierungen zu den Bereichen Schulsport, Musik und Darstellendes Spiel
sowie zur Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung. Sie finden beide Handreichungen bei Interesse im Downloadbereich der Homepage des Kultusministeriums.

Uns haben eine Reihe von Fragen bzgl. des Tragens einer Mund-Nase-Bedeckung im Sportunterricht erreicht. Hier wird das Tragen einer MNB verständlicherweise als besondere Belastung empfunden und sollte nach Möglichkeit vermieden werden. Das ist auch unter den derzeitigen Vorgaben möglich, sofern der geforderte Abstand eingehalten wird. Sportarten, bei denen es zu vermehrtem Körperkontakt kommt, sollten angesichts der steigenden Infektionszahlen ohnehin vermieden werden. Differenzierte Hinweise zum Sportunterricht in den einzelnen Szenarien finden Sie ebenfalls im neuen Rahmen-Hygieneplan 4.0.

Auch beim Schreiben längerer Klausuren und Klassenarbeiten wird das Tragen einer MNB von vielen Schülerinnen und Schülern als besonders hinderlich und als das Leistungsvermögen einschränkend empfunden. Deshalb gilt auch hier: Wenn ausreichend Abstand eingehalten werden kann, muss während des Schreibens einer Klausur keine MNB getragen werden. Um einen entsprechend Abstand zu gewährleisten, besteht die Möglichkeit, die Klassenarbeiten in geteilten Lerngruppen bzw. in ausreichend großen Räumen zu schreiben. Ansonsten sind kurze individuelle Tragepausen zu ermöglichen, z. B. um etwas zu trinken.

Die gestiegenen Infektionszahlen haben notwendigerweise zur Folge, dass auch Schulen von Infektionsschutzmaßnahmen betroffen sind, die dann in das Szenario B oder sogar ins Szenario C wechseln müssen. Zum Ende des letzten Schuljahres haben die Kirchen erstmals die sogenannten Lernräume ins Leben gerufen, um Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zum Lernen in einem ruhigen und geschützten Umfeld zu ermöglichen. In den Sommerferien haben sich eine ganze Reihe weiterer gesellschaftlicher Partner gefunden, die ebenfalls Lernräume angeboten haben. Ich bin den Kirchen, die das Projekt weiterhin fortsetzen, sehr dankbar für ihr Engagement und freue mich, dass wir in diesem Zuge auch den Förderzeitraum für das Projekt abermals verlängern und die Lernräume weiterhin finanziell durch das Kultusministerium unterstützen werden.

Es wurde der Vorschlag an mich herangetragen, die letzten beiden Tage vor den Weihnachtsferien keinen Präsenzunterricht in der Schule anzubieten und alle Schülerinnen und Schüler ins Distanzlernen zu schicken, damit auf diesem Wege einige Tage Quarantäne vor Weihnachten eingehalten werden können. Ich habe große Sympathien für das Anliegen, Weihnachten nach anstrengenden Wochen und Monaten im Kreis der Familie zu verbringen. Das Aussetzen des Präsenzunterrichtes an den beiden in Frage kommenden Tage würde aber keine abschließende Sicherheit bringen, weil dafür der Zeitraum laut Landesgesundheitsamt nicht ausreicht, da eine Infektion binnen 14 Tagen  weitergegeben werden kann. Wir werden weiter nach Lösungen suchen, bereits in der nächsten Woche wird dazu weiterverhandelt.

Lassen Sie mich abschließend noch einen Gedanken anfügen: Der Bildungsbereich ist sehr komplex. Einfache Lösungen – so sehr wir sie uns auch wünschen – gibt es häufig nicht. Es gilt unterschiedlichste, sich teilweise widersprechende Interessen zu berücksichtigen. Unterschiedliche Zuständigkeiten erfordern immer wieder das gemeinsame Gespräch. So setzt das Kultusministerium beispielsweise den rechtlichen und organisatorischen Rahmen in den Schulen, kann aber nicht die Gesundheitsämter anweisen, Maßnahmen anzuordnen oder aufzuheben. Die Schulträger sind u. a. für die sächliche Ausstattung und die Schülerbeförderung zuständig, das Land unterstützt hier durch zusätzliche finanzielle Mittel wie oben beschrieben. Es gilt also zum einen, die jeweiligen Zuständigkeiten zu respektieren,
zum anderen aber auch durch regelmäßige Kommunikation und konstruktive Zusammenarbeit auf allen Ebenen zu gemeinsamen Problemlösungen zu kommen. Seien Sie versichert, dass wir daran Woche für Woche arbeiten!

Wir behalten das Infektionsgeschehen weiterhin genau im Blick und halten Sie über die weitere Entwicklung, über notwendige Maßnahmen, Änderungen und  Anpassungen wie gewohnt auf dem Laufenden. Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Kraft und Durchhaltevermögen in dieser schwierigen Zeit. Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Grant Hendrik Tonne 

CORONAVIRUS: Bestätigter Coronafall am RGR

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

im 10. Jahrgang hat es nun leider den ersten bestätigten Coronafall am Ratsgymnasium gegeben. Das Gesundheitsamt setzt sich mit den Schülerinnen und Schülern, die einen näheren Kontakt mit der betroffenen Person hatten, in Verbindung und schickt diese in Quarantäne. Alle weiteren Schülerinnen und Schüler sowie Kolleginnen und Kollegen werden auf Grund der MNB-Pflicht nicht als gefährdet angesehen.

Der Unterricht wird, in Absprache mit dem Gesundheitsamt, regulär fortgesetzt.

Die Situation zeigt uns allen noch einmal, wie wichtig es ist, dass die gesamte Schulgemeinschaft konsequent die bestehenden Regeln zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung beachtet und alle auch im Freien sorgfältig die nötigen Abstandsregeln einhalten. Bitte besprechen Sie das auch noch einmal mit Ihren Kindern.

Vermeiden Sie Spekulationen, verunsichern Sie sich nicht gegenseitig und bleiben Sie ruhig wie immer. Ich informiere Sie wie gehabt über neue Entwicklungen. 

Seien Sie herzlich gegrüßt, bleiben Sie gesund und behütet!

Ihre Iris Rehder

Ratsgymnasium sendet aus Lockdown Nachrichten in die weite Welt der PASCH-net-Gemeinde

Das Ratsgymnasium und die das Projekt begleitende Lehrerin Frauke Brieger freuen sich, eine von sechs Schulen bundesweit zu sein, die die Möglichkeit haben, sich am PASCH-net-Instagram*-Projekt #PASCHinDeutschland zu beteiligen.

2008 rief der damalige Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier die Initiative „Schulen: Partner der Zukunft“ (PASCH) ins Leben. Seit über 10 Jahren vernetzt die Initiative Schulen auf der ganzen Welt, die auf unterschiedlichen Sprachniveaus Deutsch unterrichten.

Das Ratsgymnasium führt den Austausch mit Mexiko und Ungarn über dieses Programm durch und wird finanziell aus Mitteln des Auswärtigen Amts gefördert.

Hintergrund für das Instagram-Projekt ist, dass Schülerinnen und Schüler der PASCH-Schulen im Ausland großes Interesse an Deutschland, der deutschen Sprache und Kultur und insbesondere am Alltag und Schulalltag deutscher Gleichaltriger zeigen. Auf der PASCH-Webseite werden solche Beiträge, die Einblick in die Lebenswelten Jugendlicher in Deutschland geben, sehr gerne lesen und kommentieren.

Mit dem Projekt soll Jugendlichen aus allen Teilen Deutschlands die Möglichkeit gegeben werden, ihre Region, ihre Schule, ihren Alltag in und außerhalb der Schule einer weltweiten Community vorzustellen. Sie berichten z. B. über ihren Heimatort, ihre Hobbies, ob und welchen Sport sie treiben, wie sie zur Klimaschutzdebatte stehen oder was sie zum Thema Europa zu sagen haben.

Die sechs deutschen Schulen, die an dem Projekt mitzuwirken, werden den Kanal eine Woche lang betreuen, d. h. Fotos mit kurzen erklärenden Texten hochladen, die von den ausländischen PASCH-Schülerinnen und -Schülern weltweit kommentiert werden können.

Ab Montag, den 09.11.2020 haben nun sechs Ratsgymnasiastinnen aus den Jahrgängen 10 und 11 die Verantwortung für das „Takeover“ des Instagram-Kanals und posten für eine Woche ihre Nachrichten in die große weite Welt.

Wir freuen uns auf die Posts von Hanna Cohrs, Merle Damerow, Marie Kehrstephan, Laura Nowacki, Charlotte Schippers und Manuela Schreier und auf viele Kommentare von Gleichaltrigen aus aller Herren Länder!

Text und Foto: Frauke Brieger

12. und 13. Jahrgang mit 34 Teilnehmenden bei Lateinwettbewerb

Voll war sie, die Aula des Ratsgymnasiums – gut gefüllt mit den auf Abstand sitzenden insgesamt 34 Schülerinnen und Schülern der Jahrgänge 12 und 13. Der Abstand hatte diesmal gleich zwei Gründe, einerseits die inzwischen altbekannten, durch die Corona-Pandemie notwendigen Sicherheitsdistanzen, andererseits aber auch konkret schulische: Alle Anwesenden nahmen am Latein-Wettbewerb „Rerum Antiquarum Certamen“ des Niedersächsischen Altphilologenverbandes teil, der in diesem Jahr trotz der widrigen Umstände wieder stattfinden kann – selbstverständlich unter Einhaltung des schulischen Hygienekonzepts.

So sah für zahlreiche Schülerinnen und Schüler der erste Blick auf die Klausur aus – und dann ging’s los!

Für alle Wettbewerbsteilnehmer stellte die vierstündige Klausur eine echte Herausforderung dar, da sowohl Autor, der römische Historiker und Senator Tacitus, als auch Thema und Werk, ein Auszug einer historischen Monographie über Tacitus‘ Schwiegervater Agricola, den Schülerinnen und Schülern in ihrer bisherigen Latein-Vita noch nicht begegnet sind. Da kamen dann doch einige ganz schön ins Grübeln angesichts der verschiedensten Nüsse, die es hier zu knacken galt.

In der überwältigenden Teilnehmerzahl spiegelt sich indes die hohe Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler wider, sich zusätzlich zu den regulären Klausuren einer Prüfungssituation zu unterziehen, wie sie sie auch im Abitur erwartet: ein überraschender, von außerhalb der Schule stammender Aufgabenvorschlag, dann allerdings wenigstens über einen Autor, der allen bekannt ist.

Vier Stunden lang konstruierten und dekonstruierten, knobelten und kombinieren die Wettbewerbsteilnehmerinnen und -teilnehmer, die vertiefte Konzentration und das Brummen der denkenden Gehirne waren im Raum genauso spürbar wie der frische, durch die gut gelüftete Aula wehende Herbstwind.

Die begleitenden Lateinlehrkräfte, Harald Asmuth, Sigrid Baden-Schirmer und Susanne Rohde wünschten vor Beginn allen Teilnehmenden gutes Gelingen, zielführende Gedanken und überzeugende Ergebnisse. Wir werden sicher in den Wettbewerbsergebnissen sehen, dass diese begleitenden Wünsche Früchte getragen haben. Res vobis bene eveniant!

Erklärvideos für den digitalen (Heim-)Unterricht: Wir sind vorbereitet!

In ganz Deutschland, in Niedersachsen und leider auch in Rotenburg steigt die Zahl der Covid-19-Infektionen. In einer zweiten einschneidenden Maßnahme, gerne „Lockdown light“ genannt, versuchen Bund und Länder gemeinsam, auf diese Entwicklung zu reagieren und die Verbreitung des Coronavirus zu bremsen. Doch eines ist dabei entschieden anders, als es noch im Frühjahr der Fall war: Zwar schließen verschiedene nicht-essenzielle Geschäfte, Fitnessstudios, der Amateursport ist ausgesetzt – die Kitas und Schulen indes bleiben weiter offen. Schulschließungen und Rückkehr zum Fernunterricht  sind ein Szenario, das weder Schülerschaft, Eltern und Erziehungsberechtigten noch Lehrkräften besonders verlockend erscheint. Nichtsdestotrotz haben sich zahlreiche Schulen auf diese Möglichkeit vorbereitet.

Am Ratsgymnasium Rotenburg haben wir sofort nach dem Wiederbeginn des Unterrichts angefangen, uns Gedanken über Verbesserungen zu machen, wie die vorhandene Technik besser zu nutzen ist und neue Möglichkeiten für den Fernunterricht zu erschließen. Neben dem Ausbau des schulinternen IServ-Systems, der Ausstattung mit einem neuen Server im Haus und einer schnelleren Datenanbindung durch den Landkreis kamen ebenfalls 120 iPads ins Haus, mit denen Schülerinnen und Schülern im Bedarfsfall ausgeholfen werden kann.

Ein zentrales Problem war aber, wie gerade den jüngeren  Schülerinnen und Schülern der niedrigschwellige Zugang zu den digitalen Unterrichtsformen erleichtert werden kann und sie gegebenenfalls auch aus der Ferne schnell und verständlich bei technischen Problemen mit dem digitalen Unterricht zu unterstützen.

Haben Videos und Handreichung erstellt: Sanjana Rahmann und Lars Wollschläger

Sanjana Rahmann und Lars Wollschläger nahmen sich der Aufgabe an, in Form von Videotutorials Schritt-für-Schritt-Anleitungen für Iserv und Word zu erstellen, die auf dem Youtube-Kanal des Ratsgymnasiums für alle zugänglich sind.

„Wir haben eine Liste mit Kompetenzen erstellt, die einerseits im normalen Schulalltag benötigt werden und andererseits solche, die im Homeschooling wichtig sind. Besonders wichtig waren dabei neue, aber für eine spontane Schulschließung besonders wichtige Module wie die IServ-Videokonferenz,“ erklärt Lars Wollschläger. Er hat in den Ferien mehrere Tage investiert, um die Videos zu filmen, zu schneiden und sie auf dem Schulkanal einzupflegen. Auch auf der Homepage der Schule sind die Videos eingebunden und leicht zu finden. Hier wartet aber noch weitere Unterstützung:

Sanjana Rahmann, auch zuständig für die Verwaltung der iPads und maßgeblich beteiligt an der weiteren Digitalisierung der Schule, hat begleitend zu den Videos eine umfangreiche Anleitung erstellt, die auf der Homepage heruntergeladen werden kann. Zu jedem Erklärvideo gibt es einen passenden Text mit hilfreichen Screenshots, die die einzelnen Schritte abermals erläutern. Unter jedem dieser Texte findet sich zudem ein scanbarer QR-Code, der zu dem jeweiligen Erklärvideo führt. „Uns war es wichtig, dass wir den Schülerinnen und Schülern mit diesem Reader eine klare und nachvollziehbare Hilfe im Umgang mit den grundlegenden Funktionen von IServ bieten können,“ so Rahmann über das fertige Handbuch.

Das große Engagement der beiden hat sich auch ohne bisherige Schulschließung schon bezahlt gemacht, sind doch aus der Heimbeschulung zahlreiche digitale Arbeitsmethoden inzwischen fester Bestandteil des Unterrichts geworden und auch geblieben. Die Videos des Schulkanals verzeichnen bereits über 600 Nutzer – und da sind sicher nicht nur Schülerinnen und Schüler des Ratsgymnasiums dabei…

Fertig sind Sanjana Rahmann, Lars Wollschläger und ihre Kollegen aber noch lange nicht: In der Produktion befinden sich derzeit noch vergleichbare Videos zur Nutzung von Excel und anderen unterrichtsrelevanten Apps.

Jahrgang 11: Ein Volleyballturnier der besonderen Art

Intensives Warmmachen als Wegbereiter zum Erfolg…?

Wie bereits im vergangenen Schuljahr, erhielten auch in diesem die Schülerinnen und Schüler des 11. Jahrgangs am Ratsgymnasium die Möglichkeit, im Rahmen des Sportunterrichts ihre Fähigkeiten im Volleyballspiel aufzufrischen – schließlich wollte man sich im Stufenturnier beweisen, wer die Jahrgangskrone verdient hat.

Wie immer mit kreativen Namen gestartet, mussten solche Teams wie die Wilde-Füchse Gang oder Baller die Waldfee in diesem Jahr aber leider ohne Zuschauer und deren lautstarke Unterstützung auskommen – die Umsetzung der Corona-Hygieneregeln verhinderten einen Turnierbesuch von Lehrern und Mitschülern. Nicht zuletzt deshalb gab Turnierleiter Philipp Schwabe die Devise aus, aus dem sportlichen Wettkampf nun erst recht ein echtes, verbindendes Stufenevent werden zu lassen. So ging es dann nicht nur auf den Spielfeldern lautstark und motiviert zur Sache, sondern auch von den Spielfeldrändern aus unterstützten sich die verschiedenen Teams leidenschaftlich. Nach zahlreichen eng umkämpften Sätzen erreichten schließlich die Teams Ball über die Schnur für Fortgeschrittene und Durch-Gang das Finale – letztere schafften dann, dem selbstgewählten Namen entsprechend, den Durchmarsch zum Turniersieg.

Am Ende des Turniertages erhielten aber nicht nur die Mitglieder der Siegermannschaft eine besondere Ehrung, sondern alle Schülerinnen und Schüler der 11. Jahrgangsstufe konnten ein dickes Lob für ihr gezeigtes Können und die gegenseitige Unterstützung entgegennehmen.

CORONAVIRUS: VERPFLICHTUNG zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes während des Unterrichts

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Erziehungsberechtigte,

sicher haben auch Sie, habt Ihr in den vergangenen Tagen mit Sorge die Entwicklung der Fallzahlen von Corona-Infektionen im Landkreis Rotenburg verfolgt. Die amtlichen Inzidenzzahlen können Sie HIER abrufen.

Nun ist im Landkreis Rotenburg die Zahl von 50 Erkrankungen auf 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen überschritten. Damit gilt die am 30.10.2020 vom Kultusministerium im Zuge des Infektionsschutzes erlassene VERPFLICHTUNG, auch während des Unterrichts einen Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) zu tragen. Die detaillierten Regelungen können Sie dem Schreiben des Kultusministeriums entnehmen.

Um eine Erholung vom Tragen der MNB zu ermöglichen, wird die Pausenregelung bis auf Weiteres angepasst.

Angepasste Pausenordnung

Serenadenhof
Serenadenhof
Spielehof
Spielehof

Die „kleinen“ Pausen zwischen der 1. und 2., der 3. und 4. sowie der 5. und 6. Stunde werden dadurch verlängert, dass jeweils die vorangehende Stunde 5 Minuten früher endet und die folgende Stunde 5 Minuten später beginnt. So kann ermöglicht werden, dass die Kolleg*innen der zu beendenden Stunde die Lerngruppe an deren jeweiligen Pausenort draußen führen und die Kolleg*innen der anschließenden Stunde sie dort wieder abholen.

Die „großen“ Pausen zwischen der 2. und 3. Stunde sowie zwischen der 4. und 5. Stunde bleiben unverändert bestehen.

Um diese MNB-freie Erholungszeit zu nutzen, ist es erforderlich, dass alle Schüler*innen das Schulgebäude in den Pausen verlassen, soweit die Witterungslage dies irgend zulässt. Auch dem ist durch die Wahl geeigneter Kleidung Rechnung zu tragen.

Das Tragen von MNB im Unterricht erfordert, dass unsere Schülerinnen und Schüler mehrere MNB für sich verfügbar haben sollten. Die Bereitstellung der MNB erfolgt durch die Elternhäuser – wie bisher auch.

Bei Durchfeuchtung ist die MNB zu wechseln (ca. alle 2-3 Stunden). Beim Essen und Trinken kann die MNB kurzzeitig am Platz abgesetzt werden, wenn die bestehenden Kohorten- und Abstandsregelungen eingehalten werden. Bei mehrstündigen Klausuren kann die MNB bei Bedarf abgesetzt werden, wie es ohnehin bei medizinischer Indikation oder Unwohlsein möglich ist.

Sportunterricht kann unter diesen besonderen Umständen nicht praktisch in den Sporthallen durchgeführt werden. Hier werden die Sportlehrkräfte in Absprache mit den Lerngruppen individuelle Lösungen finden.

Wie bisher sollten schulfremde Personen nur aus zwingenden Gründen und nach Anmeldung im Sekretariat die Schule betreten.

Die hier dargestellten Veränderungen sorgen hoffentlich dafür, dass wir den Präsenzunterricht so weit und so lange wie möglich aufrechterhalten können. Das sollte unser gemeinsames Ziel sein. Für Ihre und Eure Unterstützung dabei danke ich herzlich und wünsche weiterhin viel Kraft und Gesundheit bei der Bewältigung dieser herausfordernden Zeit.

Ihre Iris Rehder

CORONAVIRUS: Wiederbeginn des Unterrichts angesichts steigender Infektionszahlen

Lesen Sie hier den aktuellen Elternbrief des niedersächsischen Kultusministers zum Wiederbeginn des Unterrichts an den allgemeinbildenden Schulen des Landes nach den Herbstferien. Rechts finden Sie den Brief als pdf zum Download.

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

die Herbstferien gehen zu Ende und ich hoffe, Sie konnten in dieser Zeit im Kreise der Familie auch etwas durchatmen. Leider haben die Herbstferien eine hohe Dynamik bei den Infektionszahlen mit sich gebracht, die uns alle gemeinsam vor große Herausforderungen stellen wird. Ich werde mich auch weiterhin mit aller Kraft für die Umsetzung des Bildungsauftrags einsetzen, den Gesundheits- und Infektionsschutz dabei nicht außer Acht lassen.

Vor dem Hintergrund steigender Infektionszahlen in vielen Regionen  Niedersachsens gilt es jetzt einmal mehr Schwerpunkte zu setzen, wie man die zweite Infektionswelle bekämpfen will. Richtigerweise wurde bereits beim Treffen der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten mit der Bundeskanzlerin klargestellt, dass prioritär die Bereiche Bildung und Betreuung aufrechterhalten werden sollen. Ich möchte gerne noch ergänzen, dass es hierbei nicht primär darum geht, „die Wirtschaft nicht zu gefährden“, sondern darum, Chancengleichheit auch in schwierigen Zeiten soweit wie möglich zu gewährleisten und zu ermöglichen. „Bildung hat Vorrang“ lautet die Prämisse, Kita- und Schulschließungen dürfen nur die Ultima Ratio sein, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind.

Wie schon vor dem Ende der Sommerferien so haben wir uns auch jetzt wieder mit den Expertinnen und Experten des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes und des Sozialministeriums zusammengesetzt und die derzeitige Lage (Stand: 22. Oktober – Red.) analysiert. Wir sind dabei zu folgenden Ergebnissen gekommen:

  1. Schule ist bisher weder Ausgangspunkt noch Verbreitungsort der Pandemie, die Infektionsschutzmaßnahmen in den Schulen waren erfolgreich. Gleichwohl bleibt der Gesundheitsschutz aller an Schule Beteiligten im Fokus der weiteren Entscheidungen.
  2. Solange ein sicherer Schulbetrieb möglich ist, hat die Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts im Szenario A für uns Priorität.
  3. Bevor ein Szenarienwechsel in Szenario B (Wechselmodell mit geteilten Lerngruppen) in Betracht gezogen wird, sollen deshalb weitere flankierende Maßnahmen zur Erhöhung des Infektionsschutzes in Szenario A getroffen werden können.

Wir werden auf die dynamische Entwicklung weiterhin genauso flexibel reagieren wie bisher. Ich habe immer betont, dass es darum geht, so viel Verlässlichkeit und Normalität zu ermöglichen, wie es die aktuelle Situation zulässt, aber immer auch zu reagieren, wenn es das Infektionsgeschehen erforderlich macht. Eine Verdopplung des Infektionsgeschehens binnen zwei Wochen erfordert eine Reaktion, um für mehr Sicherheit zu sorgen. Deshalb gibt es auch heute wieder mehrere Punkte, an denen Regelungen und Hinweise verändert, geschärft und überarbeitet werden:

Bei allen Anordnungen die von örtlichen Gesundheitsämtern getroffen werden und Schulen betreffen, sollen vorrangig Maßnahmen in Betracht gezogen werden, bei denen der Schulbetrieb aufrechterhalten werden kann.

Für den Schulstart nach den Herbstferien empfehlen wir deshalb das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auch während des Unterrichts im Sekundarbereich I und II, wenn am Standort der Schule ein hohes Infektionsgeschehen (50 oder mehr Fälle je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnen in den letzten sieben Tagen) vorliegt. In diesem Fall ist auch in sonstigen Lebensbereichen eine verschärfte Maskenpflicht vorgesehen, in diesen Rahmen sprechen wir diese Empfehlung aus. Sie ermöglicht den Gesundheitsämtern Flexibilität und Freiräume in der konkreten Umsetzung vor Ort. Wir werden hier in den kommenden 14 Tagen Erfahrungen sammeln und auch die Entwicklung außerhalb von Schule genau beobachten, bevor das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in der Schule bei einer weiteren Verschärfung der Lage ggf. in eine neue Landesverordnung aufgenommen wird.

Mich erreicht vielfach die Frage, wann denn angesichts der steigenden Zahlen mit einem Wechsel in das Szenario B zu rechnen sei. Sie können sich sicher sein: Auch wenn wir mit aller Kraft den Präsenzunterricht im Szenario A verteidigen,  beobachten wir die Lage innerhalb und außerhalb von Schule genau und werden bei sich weiter verschärfender Lage klare und nachvollziehbare Indikatoren für einen Wechsel festlegen. Schon jetzt können die regionalen Gesundheitsämter bei Bedarf eine solche Maßnahme anordnen. Ein landesweiter Wechsel des Szenarios steht aber derzeit nicht an, das würde der unterschiedlichen Lage in den Landkreisen nicht gerecht.

Angesichts der landesweit steigenden Infektionszahlen nehmen wir ebenso die Personen mit besonderem Risiko einer schweren Erkrankung nach COVID 19-Infektion erneut in den Blick. Bisher ist es Schülerinnen und Schülern, die mit Angehörigen in häuslicher Gemeinschaft leben, bei denen gemäß Definition des Robert-Koch-Instituts das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs besteht, nur dann gestattet, dem Präsenzunterricht fern zu bleiben, wenn an der Schule eine Infektionsschutzmaßnahme angeordnet wurde. Angesichts der insgesamt steigenden Infektionszahlen werden wir den Schutz vulnerabler Angehöriger ausbauen. In Zukunft wird das Vorliegen einer Infektionsschutzmaßnahme als Voraussetzung entfallen

  • für Schülerinnen und Schüler des Primarbereichs sowie für Schülerinnen und Schüler, die einen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, körperlich und motorische  Entwicklung oder Hören und Sehen aufweisen, und mit Angehörigen der Risikogruppe in einem Haushalt leben – unabhängig von der lokalen Inzidenz.
  • für alle Schülerinnen und Schüler mit vulnerablen Angehörigen im selben Haushalt, wenn am Standort der Schule oder am Wohnort der Schülerin oder des Schülers die Inzidenz der Neuinfizierten besonders hoch ist (Inzidenz von 35 oder mehr Fälle je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner in den letzten sieben Tagen).

Den entsprechenden Antrag erhalten Sie hier, direkt bei der Schulleitung, Sie finden ihn aber auch auf der Homepage des Niedersächsischen Kultusministeriums.

Eine wesentliche Änderung wird es außerdem beim Thema Lüften geben: An die Stelle des Dauerlüftens, das vielerorts vor den Herbstferien praktiziert wurde, tritt bei sinkenden Außentemperaturen nun das Stoßlüften bzw. Querlüften nach dem „20-5-20 Prinzip“ (20 Minuten Unterricht bei geschlossenen Fenstern, 5 Minuten lüften, 20 Minuten Unterricht bei geschlossenen Fenstern). Gewissenhaftes und regelmäßiges Lüften ist derzeit eine der wirkungsvollsten Maßnahmen des Infektionsschutzes. Durch Stoß- und Querlüften wird die Raumtemperatur auch im Winter nur geringfügig beeinträchtigt, mit einer den herbstlichen Temperaturen angepassten Kleidung sollte das kein Problem sein. Niemand muss dauerhaft im Kalten sitzen!

Bisher ist es gelungen, dass Schulen und Kitas nicht zu „Corona-Hotspots“ geworden sind. Mit den neuen Regelungen, die auf die gestiegenen Infektionszahlen in Niedersachsen reagieren, wollen wir auch weiterhin dafür sorgen, dass ein sicherer Schulbesuch für Ihre Kinder möglich ist. Dazu bedarf es weiterhin großer gemeinsamer Anstrengung. Wir halten an unserem bewährten Weg fest, die Lage fortlaufend zu beobachten und daraus die Schlüsse für anstehende Entscheidungen zu ziehen – damit sind wir bisher gut gefahren!

Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung und halte Sie selbstverständlich weiterhin auf dem Laufenden. Bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Grant Hendrik Tonne
– Niedersächsischer Kultusminister – 

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