CORONAVIRUS: Elterninformationen zur Weiterführung des Schuljahres

Liebe Erziehungsberechtigte,

vermutlich haben auch Sie in den vergangenen Tagen die zahlreichen Überlegungen zur Coronakrise von Bundes– und Landesregierung aufmerksam verfolgt. Einige davon betreffen auch die Weiterführung des laufenden Schuljahres.

Für das Kultusministerium und die Landesschulbehörde steht im Vordergrund, sich sowohl auf die Zeit nach den Schulschließungen vorzubereiten als auch einen Plan zu entwickeln, wie es weitergeht, sollten die Schulschließungen weiter erforderlich sein. In der 16. Kalenderwoche wird die Landesregierung eine Lagebeurteilung vornehmen. Im Mittelpunkt wird stehen, ob das dann vorherrschende Infektionsgeschehen eine Aufnahme des Schulbetriebs am 20.04.2020 erlaubt oder nicht. Dabei wird niemand ein unnötiges Risiko eingehen. Der Schutz der Gesundheit aller Beteiligten steht oben an.

Erlassgemäß wird auch am Ratsgymnasium für alle Schülerinnen und Schüler in allen Fächern bis zum 15.04. eine vorläufige Note ermittelt und in der Schule dokumentiert, die den Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler bis zu diesem Zeitpunkt darstellt. Diese Ermittlung erfolgt unabhängig von ggf. noch ausstehenden schriftlichen Arbeiten oder anderen Formen der Leistungsbewertung. Dies gilt auch für epochale Fächer, die nur im zweiten Schulhalbjahr unterrichtet werden. Dabei werden im derzeitigen Zeitfenster der Schulschließung zuhause erbrachte Schülerleistungen grundsätzlich nicht bewertet. Die kommenden Wochen und Monate werden zeigen, wie die Zeugnisnoten im Sommer ermittelt und für Versetzungsentscheidungen herangezogen werden können.

Für den Fall, dass die Schulen über die Osterferien hinaus geschlossen bleiben, wird es über das bisher erfolgte Maß notwendig sein, den Schülerinnen und Schülern altersgerechte Lernangebote auch digital zur Verfügung zu stellen und sie beim häuslichen Lernen bestmöglich durch die Lehrkräfte zu unterstützen. Grundsätzlich sind die Möglichkeiten, ausschließlich digital zu unterrichten begrenzt, da der Unterricht interaktiv zwischen Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern stattfindet und Lehren und Lernen immer auch Beziehungsarbeit darstellt. Schon jetzt finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Bildungsservers (NiBiS) eine Seite mit Materialien, die direkt von Eltern, Schülerinnen und Schülern genutzt werden kann: www.lernenzuhause.nibis.de.

Selbstverständlich prüfen wir aber auch gemeinsam mit dem Landkreis Rotenburg als Schulträger, welche Optionen für die Einrichtung von digitalen Klassenräumen technisch und datenschutzrechtlich möglich sind. Dafür kann es zukünftig von zentraler Bedeutung werden, dass unsere Schülerinnen und Schüler auch zu Hause einen Zugang zu einem gut funktionierenden digitalen Endgerät haben.  Wenn sich das für Sie in den vergangenen Wochen als Problem herausgestellt hat, wenden Sie sich bitte per Mail an mich, damit wir ggf. für die Zeit nach den Osterferien gemeinsam nach einer praktikablen und unbürokratischen Lösung suchen können.

Die Notbetreuung in der Schule, über die ich Sie in den letzten Schreiben ausführlich informiert habe, wird ggf. dann auch nach den Osterferien der Situation angepasst weiter angeboten.

Abseits davon müssen wir jedoch auch die Situation berücksichtigen, in denen sich Schülerinnen und Schüler nach dann wochenlagen Schulschließungen und Kontaktsperren befinden. Ein normaler Unterricht vom ersten Tage an, wird sicherlich nicht möglich und nicht angemessen sein.

Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen in einer überaus unsicheren Zeit eine gewisse Planungssicherheit und Perspektive geben können. Wenn Schule und Elternhaus gemeinsam unserem Erziehungsauftrag nachkommen und Verantwortung für die Gemeinschaft und Solidarität vorleben, bin ich zuversichtlich, dass wir unseren Schülerinnen und Schülern den Halt und die Orientierung bieten können, die wir alle in diesen Tagen dringend brauchen.

Trotz allem wünsche ich Ihnen eine segensreiche Osterzeit und Gesundheit für Sie und alle, die Ihnen am Herzen liegen.

Ihre

Iris Rehder

CORONAVIRUS: Notbetreuung in den Osterferien

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

die niedersächsische Landesschulbehörde hat verfügt, dass von den Schulen auch in den Osterferien eine Notbetreuung anzubieten sei. Um diese in Anspruch zu nehmen, gelten folgende Voraussetzungen:

Ein(e) Erziehungsberechtigte(r) ist in sog. kritischen Infrastrukturen tätig. Dazu gehören z.B.

  • Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
  • Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats-und Regierungsfunktionen,
  • Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
  • Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.

Um ggf. dafür auch eine benötigte Schülerbeförderung sicherzustellen, ist es nötig, dass Sie einen Bedarf bis Mittwoch, den 25.03., 12:00 Uhr per Mail oder telefonisch im Sekretariat des Ratsgymnasium (04261–9833535) anmelden.

Bei akut auftretendem Bedarf wenden Sie sich bitte auch in den Ferien bis 12:00 Uhr des Vortages per Mail direkt an mich: iris.rehder@ratsgymnasium-row.eu

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien Gesundheit und Besonnenheit in diesen herausfordernden Zeiten.

Ihre

Iris Rehder

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