CORONAVIRUS: Notbetreuung in den Osterferien

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

die niedersächsische Landesschulbehörde hat verfügt, dass von den Schulen auch in den Osterferien eine Notbetreuung anzubieten sei. Um diese in Anspruch zu nehmen, gelten folgende Voraussetzungen:

Ein(e) Erziehungsberechtigte(r) ist in sog. kritischen Infrastrukturen tätig. Dazu gehören z.B.

  • Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
  • Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats-und Regierungsfunktionen,
  • Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
  • Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.

Um ggf. dafür auch eine benötigte Schülerbeförderung sicherzustellen, ist es nötig, dass Sie einen Bedarf bis Mittwoch, den 25.03., 12:00 Uhr per Mail oder telefonisch im Sekretariat des Ratsgymnasium (04261–9833535) anmelden.

Bei akut auftretendem Bedarf wenden Sie sich bitte auch in den Ferien bis 12:00 Uhr des Vortages per Mail direkt an mich: iris.rehder@ratsgymnasium-row.eu

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien Gesundheit und Besonnenheit in diesen herausfordernden Zeiten.

Ihre

Iris Rehder

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