CORONAVIRUS: Jahrgänge 5 bis 12 nächste Woche weiter im Distanzlernen

Das Kultusministerium hat für die kommende Woche, also den Zeitraum ab dem 1.2.2021, aufgrund des stagnierenden Inzidenzwertes die erhofften Schulöffnungen ausgeschlossen. Derzeit haben die Schulen noch keine konkreten Informationen vorliegen – so lange verweisen wir auf die hier eingebundene Mitteilung des Kultusministeriums:

CORONAVIRUS: Keine Szenario-Änderungen im Februar!

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

Auf der Grundlage der Beschlüsse der Bund-Länder-Kommission hat die Landesregierung das Vorgehen für die allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen festgelegt. Lesen Sie hier die entsprechende Mitteilung des Kultusministers.

Rechts finden Sie diesen Brief sowie ergänzende Materialien zum Herunterladen.

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

in den letzten Wochen sinken die Infektionszahlen, das ist sehr erfreulich. Der Lockdown wirkt. Wir sind aber noch nicht am Ziel, deshalb werden die Maßnahmen weiter verlängert. Darauf haben sich die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin gestern geeinigt. In dem Gespräch wurde auch deutlich, welche Bedeutung Schulen und Kitas haben.

In Niedersachsen können Schülerinnen und Schüler der Grundschulen, der Förderschulen für Geistige Entwicklung, der Abschlussklassen und des Abiturjahrgangs bereits seit vier Wochen im Szenario B zur Schule gehen. Sie haben dadurch die Möglichkeit, gemeinsam zu lernen und ihre Mitschülerinnen und Mitschüler sowie Lehrkräfte zu treffen. Andere Bundesländer wollen diesen Weg nun auch gehen und planen jetzt eine ähnliche Öffnung der Schulen.

Für die Schulen in Niedersachsen ändert sich im Februar nichts. Es bleibt bei der bisherigen Regelung. Wenn Sie Ihr Kind vom Präsenzunterricht abgemeldet haben, kann es weiterhin zu Hause lernen. Wenn Sie aber möchten, dass Ihr Kind wieder im Wechselunterricht zur Schule geht, ist auch das möglich.

Wenn die Infektionszahlen weiter sinken, wollen wir im März weitere Schülerinnen und Schüler zurück in die Schule holen. Vor den Osterferien sollen möglichst alle im Szenario B unterrichtet werden.

Nach den Osterferien soll der neue Stufenplan der Landesregierung gelten. Er wird zurzeit noch abgestimmt. Fest steht aber: Die Inzidenzwerte, bei denen die einzelnen Maßnahmen greifen, werden deutlich niedriger sein. Damit reagieren wir auf die Unsicherheit im Hinblick auf die Virusmutationen. Es ist gut, hier vorsichtig zu sein. Genaue Informationen zum Stufenplan erhalten Sie rechtzeitig.

Hier die Zusammenfassung unserer Planungen:

  • Phase 1 – Februar:
    • Szenario B für Grundschulen, Förderschulen GE, Abschlussklassen und Abiturjahrgänge – mit Aufhebung der Präsenzpflicht
    • Szenario C für alle anderen
  • Phase 2 – März:
    • Szenario B für weitere Schülerinnen und Schüler
  • Phase 3 – nach den Osterferien:
    • Stufenplan mit Inzidenzwerten

Wir haben für die Schulen in Niedersachsen außerdem ein großes Paket an Maßnahmen für das zweite Schulhalbjahr zusammengestellt. Sie finden eine Übersicht im Anhang. Auch hier gibt es nach und nach weitere Informationen in den nächsten Wochen.

Für heute wünsche ich Ihnen alles Gute, kommen Sie gut durch den Lockdown und bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Grant Hendrik Tonne (Kultusminister)

CORONAVIRUS: Befreiung von der Präsenzpflicht möglich

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

im Rahmen des bundesweiten Lockdowns leistet auch der Bildungsbereich bereits einen gewichtigen Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung. In Niedersachsen lernen derzeit etwa 75% aller Schülerinnen und Schüler aus der Distanz im Szenario C. Kinder und Jugendliche verzichten damit auf einen Großteil ihrer sozialen Kontakte. 

Wie Sie der Berichterstattung zum gestrigen Gespräch der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen entnehmen können, werden die Maßnahmen bis zum 14.02.2021 verlängert, in Teilen auch verschärft. Für die Schulen in Niedersachsen bedeutet das ebenfalls eine Verlängerung der aktuell geltenden Maßnahmen für diesen Zeitraum, also:

  • Abiturjahrgang und Abschlussklassen: Szenario B
  • Alle anderen Jahrgänge und Klassen: Szenario C

Ich nehme wahr, dass die Angst vor einem Schulbesuch selbst bei kleinen Lerngruppen und trotz Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln in Teilen der Elternschaft vorhanden ist. Diese Sorgen und Unsicherheiten nehme ich sehr ernst. Wir ermöglichen deshalb zusätzlich zu den bestehenden Regelungen allen Erziehungsberechtigten, ihre Kinder vorübergehend vom Präsenzunterricht befreien zu lassen (Antrag unten!). Die Notbetreuung steht in diesen Fällen natürlich nicht offen.

Eltern, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, melden ihr Kind schriftlich, per Mail oder mit dem beigefügten Formular bis zum 14.02.2021 vom Präsenzunterricht ab. Die Abmeldung ist verbindlich für den kompletten Zeitraum. Sie sollte in den Schulen bis zum Ende dieser Woche vorliegen. Von der Befreiung von der Präsenzpflicht ausgenommen ist die Teilnahme an schriftlichen Arbeiten.

Nach unserer Abwägung ist das Lernen im Szenario B, dass einen zwar deutlich  reduzierten, aber dennoch regelmäßigen Schulbesuch unter verschärften Hygienebedingungen ermöglicht, vertretbar und eine wichtige Säule für den Schulbetrieb in dieser herausfordernden Zeit. Es bietet ein Zurück zu fester Tagesstruktur bei gleichzeitigem Infektionsschutz. Gleichwohl habe ich großes Verständnis für den Wunsch nach noch mehr Sicherheit und halte die oben beschriebene zusätzliche Option daher für einen guten Kompromiss.

Wir arbeiten derzeit intensiv an den Regelungen für das zweite Schulhalbjahr, immer vor dem Hintergrund des weiterhin sehr dynamischen Infektionsgeschehens, und werden Sie in Kürze über das weitere Vorgehen informieren.

Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Kraft und Energie für die Bewältigung aller anstehenden Aufgaben und alles Gute in dieser herausfordernden Zeit!

Mit freundlichen Grüßen

Grant Hendrik Tonne (Kultusminister)

CORONAVIRUS: Aktuelle Maßnahmen und Unterrichtsszenarien

Lesen Sie im Folgenden die Mitteilungen des niedersächsischen Kultusministers Grant Hendrik Tonne den an den verschärften Lockdown angepassten Unterrichtsbedingungen an den allgemeinbildenden Schulen des Landes.

Alle vom Ministerium bereitgestellten Informationen finden Sie auch rechts als pdf zum Download.

Jahrgänge 5 und 6:

Sollten Sie die Notbetreuung für ein Kind der Jahrgänge 5 oder 6 in Anspruch nehmen müssen, so können Sie dies über das Sekretariat der Schule tun:

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

ich hoffe, Sie hatten ein paar erholsame Feiertage und sind gut in das neue Jahr gestartet – ein Jahr, das uns zunächst ähnlich in Atem halten wird wie das vergangene, das aber auch Anlass zur Hoffnung auf bessere Zeiten gibt. Auch in den kommenden Wochen und Monaten wird uns der Spagat zwischen Planungssicherheit und dynamischer Infektionslage, eingebettet in das gesamtgesellschaftliche Geschehen, weiter intensiv beschäftigen. Im Sinne der gewünschten Planungssicherheit haben wir bereits vor den Weihnachtsferien einen Weg aufgezeigt, wie es nach den Ferien in den Schulen weitergehen könnte. Wir sind dabei von einem wirksamen Lockdown, der dann auch sein Ende findet, und deutlich gesunkenen Infektionszahlen ausgegangen. Diese Hoffnungen haben sich bedauerlicherweise nicht bestätigt: Die gesamtgesellschaftlichen Einschränkungen in Wirtschaft, Kultur und bei sozialen Kontakten werden fortgesetzt und sogar noch verschärft, deshalb ist auch in den kommenden Wochen ein weitergehender Beitrag des Bildungsbereiches zur Kontaktreduzierung erforderlich.

Unsere Planungen von vor Weihnachten werden daher aktualisiert und angepasst. Die folgenden Maßnahmen gelten bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres am 31.01.2021:

Sekundarbereiche I und II (11.01.-29.01.2021):

  • Alle Jahrgänge der Sekundarbereiche I und II, in denen im laufenden Schuljahr keine Abschlussprüfungen anstehen: Szenario C
    Hinweis: In den Jahrgängen 5 und 6 muss eine Notbetreuung angeboten werden.
  • Abiturjahrgang und Abschlussklassen der Jahrgänge 9 und 10: Szenario B
    Hinweis: Es ist möglich, bei ausreichenden räumlichen Kapazitäten auch komplette Klassen bzw. Kurse in der Schule zu unterrichten. Wichtig ist, dass auch hier der Mindestabstand eingehalten wird. Die Lerngruppen müssen dafür ggf. geteilt und parallel unterrichtet werden.

Generell gilt wie bisher: Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist in allen Bereichen der Schule zu tragen, in denen der Mindestabstand nicht dauerhaft eingehalten werden kann. Sie kann im Szenario B beim Einnehmen des Sitzplatzes abgenommen werden. Das Schreiben unbedingt notwendiger Klausuren ist auch in den Szenarien B und C möglich – immer unter Wahrung des Abstandsgebotes in ausreichend großen Räumen.

Das Niedersächsische Landesgesundheitsamt geht derzeit davon aus, dass wir etwa ab Mitte des Monats Januar wieder über verlässliche Inzidenzzahlen verfügen, die die Infektionslage realistisch abbilden. Auf dieser Grundlage überarbeiten wir derzeit unsere inzidenzbasierte Systematik und werden zeitnah das weitere Vorgehen vorstellen, damit die Schulen eine möglichst langfristige Planungsgrundlage für die Zeit nach dem Lockdown vorliegen haben.

Auch die notwendigen Anpassungen für die Abschlussprüfungen aller Schulformen gehen den Schulen in Kürze zu. Es bleibt dabei, dass jedem Schüler und jeder Schülerin das Ablegen einer fairen Prüfung gewährt wird. Angesichts der weiter andauernden Einschränkungen des Präsenzbetriebs prüfen wir jedoch kurzfristig weitere Maßnahmen, die die Umsetzung der Abitur- und Abschlussprüfungen auch in einer Pandemie weiterhin ermöglichen.

Auch im neuen Jahr richtet sich mein Bestreben ausdrücklich auf die bestmögliche Unterstützung der wertvollen Arbeit in den Schulen vor Ort im Sinne der ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schüler. Ich werde Sie wie gewohnt regelmäßig und transparent über die weitere Entwicklung informieren. Für 2021 wünsche ich Ihnen von Herzen alles Gute, Glück und vor allem Gesundheit!

Mit freundlichen Grüßen

Grant Hendrik Tonne (Kultusminister)

CORONAVIRUS: (ungültig!) Nach den Weihnachtsferien Wiederbeginn in Halbgruppen

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

im heutigen Brief des Herrn Ministers informiert er über das Vorgehen nach den Weihnachtsferien. Die weiterführenden Schulen wechseln ab 11. Januar bis zur Zeugnisausgabe ins Szenario B (Ausnahme:  Der Abiturjahrgang wechselt nur bei eigener Betroffenheit, verbleibt sonst im Szenario A und trägt MNB im Unterricht). Mit  Beginn  des  zweiten Schulhalbjahres wollen wir dann zum  bereits bekannten  Stufenplan und damit zum inzidenzbasierten und differenzierten System zurückkehren.

Im Szenario B kann die Mund-Nasen-Bedeckung kann beim Einnehmen des Sitzplatzes abgenommen werden, wenn ein Abstand von 1,50 Meter zwischen allen Personen gewährleistet ist. Außerhalb von Unterrichts-und Arbeitsräumen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) im Schulgebäude zu tragen. Auf dem Außengelände kann die MNB in den speziell für die Kohorten ausgewiesenen Bereichen abgenommen werden, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.

Für die konkrete Organisation am Ratsgymnasium werden die Lerngruppen wie bereits vor den Sommerferien in zwei Gruppen geteilt, von denen die Gruppe A an den A-Tagen auf dem Kalender zum Präsenzunterricht erscheint, die Gruppe B an den B-Tagen. Der Unterricht beginnt am 11. Januar mit der A-Gruppe. Die eiteren Termine entnehmen Sie bitte dem Kalender rechts, der entsprechen eingefärbt ist (A = Rot/B = Grün).

Die jeweilige konkrete Einteilung des Lerngruppen werden die Klassenlehrkräfte ihren Klassen Anfang Januar (4./5. Januar) per Iserv zusenden. Grundsätzlich sind übergeordnete Kriterien wie z.B. Profilunterricht oder der Unterricht in der 2. Fremdsprache maßgebend für die Einteilung, um einen Klassenübergriff weitgehend zu vermeiden. Deshalb werden die Fächer Religion und Werte und Normen auch im Klassenverband als Ethikunterricht erteilt.

Selbstverständlich werden wir Sie auch während der Ferien über eventuelle Veränderungen auf dem Laufenden halten.

Jetzt aber hoffe ich, dass ich Ihnen und Ihrer Familie endgültig gesegnete Weihnachten, ein paar erholsame Tage und ein friedvolles Neues Jahr wünschen kann.

Ich grüße Sie vielmals aus dem Ratsgymnasium,

Ihre

Iris Rehder, Schulleiterin

CORONAVIRUS: Informationen zur Befreiung vom Präsenzunterricht ab dem 14.12.2020

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

wie Sie bereits aus den Medien erfahren konnten, wird die Erlasslage zu den verbleibenden Schultagen bis zu den Weihnachtsferien noch einmal an das Infektionsgeschehen der Corona-Pandemie angepasst.

Der Herr Minister hat als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung für Sie als Eltern und Erziehungsberechtigte die sehr sinnvolle Möglichkeit geschaffen, Ihre Kinder bereits ab dem 14.12.2020 vom Präsenzunterricht befreien zu lassen, und damit die bisher für den 17. und 18.12.2020 bestehende Regelung erweitert.

Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, entfällt hier ausnahmsweise die Antragspflicht.  Sie zeigen der Schule gegenüber lediglich an, wenn Sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen und geben an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin wäre der 14.12.2020. Ein Hin-und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich, da  aus  infektiologischer Sicht nicht sinnvoll.

Da sich zurzeit  nicht prognostizieren lässt, in welchem Umfang von diesem Angebot Gebrauch gemacht wird, werden in den Jahrgängen 5 -11 in der kommenden Woche keine schriftlichen Leistungsüberprüfungen mehr stattfinden. Diese können entfallen, durch eine alternative Lernleistung ersetzt oder verschoben werden. Die Klausuren in Jahrgang 12 können gegebenenfalls stattfinden. Der Nachschreibtermin für die mehrstündigen Vorabiklausuren am 18.12. hat Bestand. Die Lehrkräfte werden ihre Lerngruppen zeitnah über das jeweilige Vorgehen informieren.

Da die Befreiung vom Präsenzunterricht nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen ist, werden Aufgaben für das Lernen und Arbeiten zu Hause über das Aufgabenmodul bereitgestellt, die verbindlich anzufertigen sind. Erweiterte Videokonferenzen werden in dieser besonderen Woche nur in Ausnahmefällen möglich sein, da die Lehrkräfte ja den regulären Präsenzunterricht fortsetzen.

Wenn Sie von der oben skizzierten Möglichkeit für die Unterrichtsbefreiung Gebrauch machen möchten, haben Sie für Ihre Mitteilung folgende Möglichkeiten:

  • Sie schreiben wie auch sonst üblich eine kurze Mitteilung ins Entschuldigungsheft Ihres Kindes und lassen es am nächsten Schultag bei der Klassenlehrkraft vorzeigen.
  • Wegen der Kürze der Zeit können Sie aber auch im Sekretariat des Ratsgymnasiums anrufen (Telefon: 04261 – 9833535). Ich weise vorsorglich darauf hin, dass das Schulsekretariat freitags nur bis 13:00 Uhr besetzt ist.
  • Wenn Sie stattdessen eine Mail schreiben möchten , wählen Sie bitte Ihren eigenen Account. Wenn Sie vom Iserv-Account Ihres Kindes schreiben, ist für die Schule die Urheberschaft der Mail nicht eindeutig. Deshalb kann diese Mail nicht anerkannt werden.

Bleiben Sie gesund und behütet. Ich grüße Sie vielmals aus dem Ratsgymnasium

Ihre

Iris Rehder, Schulleiterin

CORONAVIRUS: Mitteilungen des Herrn Ministers Tonne

Liebe Eltern, Erziehungsberechtigte und Schülerinnen und Schüler,

Lesen Sie anbei die Erläuterungen des Ministers zu den jüngsten Beschlüssen der Bund-Länder-Kommission sowie zu deren Umsetzung im Land Niedersachsen. Genaueres können Sie dem Rahmenhyhgieneplan 4.1 entnehmen, rechts zum Download.

Dort finden Sie ebenfalls detaillierte Informationen für die jeweiligen Betroffenen sowie den im Brief angesprochenen Antrag auf Befreiung vom Präsenzunterricht vor Weihnachten.

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

viele von Ihnen haben gestern sicherlich mit Spannung die Ergebnisse des Gesprächs der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin erwartet. Anders als beim letzten Mal sollte in der jetzigen Debatte der Bildungsbereich in den Fokus gerückt werden. Es galt, sich im Rahmen der Kultusministerkonferenz auf eine „Hotspot-Strategie“ zu verständigen und wesentliche Eckpunkte für den Umgang mit sehr hohen Inzidenzwerten miteinander zu vereinbaren. Die Medien überschlagen sich seit Tagen mit Einschätzungen, Mutmaßungen und Spekulationen über das weitere Vorgehen in Kitas und Schulen, die bundesweite Diskussion über mögliche Einschränkungen des Schulbetriebs hat deutlich an Schärfe zugenommen. Das befördert die gesamtgesellschaftliche Nervosität und Unruhe in einer Situation, die dringend auf Ruhe und Besonnenheit angewiesen ist.

Möglicherweise erklärt sich ein Teil dieser Debatte aber auch dadurch, dass außer Niedersachsen bisher kein Bundesland eine vergleichbar klare Regelung auf der Grundlage von Inzidenzwerten in der Landesverordnung hat. Auch die organisatorische und inhaltliche Ausgestaltung eines Wechselmodells, wie wir es im Szenario B beschreiben, ist in dieser Form deutlich und transparent. Nicht zuletzt ist der Schutz vulnerabler Personen ausschließlich in Niedersachsen so weitgehend angelegt.

In der vergangenen Woche gab es in Niedersachsen eine stabile Lage an den Schulen, insgesamt sogar eine leicht sinkende Tendenz hinsichtlich unterschiedlicher Infektionsmaßnahmen. Ca. 80 % aller Schulen in Niedersachsen haben den Regelbetrieb angeboten, dort gab es keine Quarantänemaßnahmen und kein Szenario B. Es bestätigt sich, dass der Primarbereich insgesamt weniger betroffen ist als die Sekundarbereiche I und II und der frühkindliche Bereich weniger betroffen ist als der Primarbereich.
Auch wenn diese Zahlen uns darauf hoffen lassen, dass sich das Infektionsgeschehen weiter stabilisiert, arbeiten wir intensiv an weiteren Maßnahmen und haben für Niedersachsen eine „Hotspot-Strategie“ entwickelt, die Regelungen für Landkreise mit besonders hohen Inzidenzwerten aufzeigt und unsere bisherige Linie konsequent weiterführt. Ich bin davon überzeugt, dass es weiterhin klarer und transparenter Regelungen bedarf, die allen an Schule Beteiligten Handlungssicherheit und die Möglichkeit zur Vorbereitung geben. Deshalb definieren wir in Niedersachsen einen „Hotspot“ anhand eines konkreten Inzidenzwertes von >200 und legen für die Schulen dieser Landkreise bzw. dieser kreisfreien Städte folgende Maßnahmen fest:

Für Schulen in Landkreisen bzw. kreisfreien Städten mit einem Inzidenzwert von über 200 gilt ab dem 01.12.2020:

In allen Schulformen ist auch im Unterricht eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.

  • Ausnahmen und Sonderregelungen, z. B. für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, gelten wie bisher, sie liegen den Schulen vor und sind auf der Homepage des Kultusministeriums zu finden.

Schulen der Sekundarbereiche I und II wechseln ab Jahrgang 7 automatisch ins Szenario B.

  • Dies gilt für die Dauer der Überschreitung des Wertes von 200, mindestens aber für 14 Tage.
  • Der Wechsel zurück ins Szenario A erfolgt erst, wenn der Wert für mindestens drei Tage wieder die 200 unterschreitet.
  • Ergibt sich ein Szenarienwechsel durch das Unter- oder Überschreiten des Wertes am Wochenende, kann der Montag zur Vorbereitung genutzt und erst am Dienstag gewechselt werden.

Auch in Szenario B gilt grundsätzlich eine MNB-Pflicht.

  • Die MNB kann im Unterricht nach Einnehmen des Sitzplatzes im Klassenraum abgenommen werden, da hier der Mindestabstand dauerhaft eingehalten werden kann.
  • Diese Regelung gilt bei betroffenen Schulen weiterhin bereits ab einer Inzidenz von 100 (Grundschulen sind hiervon ausgenommen).

Ein weiteres Thema, das in der vergangenen Woche nicht nur die Runde der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten intensiv beschäftigt hat, ist die Frage nach unterrichtsfreier Zeit zur Verlängerung der Weihnachtsferien. Wie bereits im letzten Brief erwähnt hatte und habe ich große Sympathien für die Idee, durch die Möglichkeit der Selbstisolation eine größere Sicherheit für ein Weihnachtsfest im Rahmen der Familie zu schaffen. Wir haben deshalb – wie angekündigt – weiter nach Möglichkeiten gesucht, den Infektionsschutz vor allem für vulnerable Familienmitglieder zu erhöhen.

Niedersachsen schließt sich der Länderlinie an und verlängert die Weihnachtsferien um zwei unterrichtsfreie Tage am 21. und 22. Dezember 2020, ergänzt diese Regelung aber um die Möglichkeit der Befreiung vom Präsenzunterricht auch am 17. und 18. Dezember 2020 für Schülerinnen und Schüler, die mit vulnerablen Angehörigen gemeinsam Weihnachten feiern möchten. Wir bleiben damit unserer bisherigen Vorgehensweise treu und erhöhen den Schutz für diejenigen, die besonders gefährdet sind.

Das bedeutet im Einzelnen:

  • Am 21. und 22. Dezember 2020 ist für alle Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterrichtsfrei.
  • Für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1-6, die dieses Angebot in Anspruch nehmen möchten, ist eine Notbetreuung in der Schule einzurichten. Diese findet kohortengerecht bzw. mit ausreichendem Abstand zwischen verschiedenen Kohorten statt und umfasst in der Regel den Zeitraum zwischen 8.00 und 13.00 Uhr (Ausnahmen bei gebundenen Ganztagsschulen oder Schulen mit ganztägigem Unterricht sind möglich). Die Hygieneregeln gelten auch in der Notbetreuung vollumfänglich.
  • Schülerinnen und Schüler, die mit vulnerablen Angehörigen gemeinsam Weihnachten feiern möchten, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zusätzlich am 17. und 18. Dezember 2020 vom Präsenzunterricht befreit werden. Dieser Antrag kann formlos über die Klassenleitung an die Schulleitung gestellt werden, es steht aber auch ein entsprechendes Formular zur Verfügung, das gerne genutzt werden kann.

In der Hoffnung auf einen weitgehend ruhigen Dezember mit möglichst wenigen „Hotspots“ in Niedersachsen und mit sinkenden Infektionszahlen wünsche ich Ihnen nun alles Gute und weiterhin viel Kraft und Energie für die Bewältigung dieser herausfordernden Zeit! Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Grant Hendrik Tonne

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CORONAVIRUS: Mitteilung des Kultusministers

Finden Sie hier den aktuellen Elternbrief des Herrn Kultusministers. Rechts finden Sie diesen im Original und in leichter Sprache ebenfalls als pdf-Dokument zum Download. Auch die Ministerbriefe an die Schülerinnen und Schüler der Sek I und Sek II sowie den im Brief angesprochenen überarbeiteten “Rahmen-Hygieneplan 4.0” können sie hier zum Nachlesen herunterladen.

Am 17. November 2020 schreibt Grant Hendrik Tonne:

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

seit Beginn des Novembers gilt die neue Landesverordnung, die auch Auswirkungen auf den Schulbetrieb hat. Durch das Herunterfahren vieler anderer Lebensbereiche sollen das Bildungssystem und die Wirtschaft geschützt werden, darüber besteht länderübergreifend Konsens. Vom Erfolg der getroffenen Maßnahmen wird es abhängen, wie wir weiter vorgehen und ob Vorgaben geändert oder angepasst werden müssen. Bis darüber auf gesicherter Grundlage entschieden werden kann, werden wir die Entwicklung noch einige Tage betrachten müssen – so schwer das auch oft fällt. Festhalten lässt sich bisher aber, dass sich der exponentielle Anstieg der Infektionszahlen nicht in gleichem Maße in der Betroffenheit der Schulen abbildet.

Es bleibt dabei, dass wir die Lage immer wieder zwischen dem maximalen Recht auf Bildung in der Schule und dem aktuellen Infektionsgeschehen ausbalancieren  müssen. Deshalb gilt auch weiterhin: Wir beobachten, wir werten aus, wir wägen ab – und dann entscheiden wir. Das ist ein fortlaufender Prozess, den wir in bewährter Weise transparent und regelmäßig kommunizieren. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass Niedersachsen beispielsweise in Sachen Schutz von Risikogruppen im  Ländervergleich eine Vorreiterrolle einnimmt. Auch mit der Ausgestaltung eines Szenarios B stehen wir bisher allein da, in anderen Bundesländern wird darüber derzeit nicht einmal diskutiert.

  1. Um die Schulen vor Ort noch besser unterstützen zu können, werden wir sehr kurzfristig folgende Maßnahmen umsetzen: Schulen werden die Möglichkeit bekommen, befristet zusätzliches Personal einzustellen. Dies können Lehrkräfte, Bachelorabsolventinnen und -absolventen, Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. so genannte „Mini-Jobber“ sein. Wir wollen hier in den Bereichen Verwaltung, Aufsicht, Betreuung, Unterricht etc. unterstützen.
  2. Über den Schulträger werden die Schulen zusätzliche finanzielle Mittel erhalten, um konkrete Materialien zur Ausweitung des Infektionsschutzes anzuschaffen. Dies könnten z. B. FFP-2 Masken für Lehrkräfte, CO2-Ampeln zur unterstützenden Umsetzung des Lüftungskonzeptes, Plexiglasscheiben für Schüler- und Lehrertische usw. sein.

Insgesamt stellen wir den niedersächsischen Schulen mit diesem Maßnahmenpaket 45 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung, die Kommunen erhalten außerdem weitere 30 Mio. Euro zur Entlastung des ÖPNV. Mir ist es wichtig, dass die Umsetzung der Maßnahmen schnell, unkompliziert und bedarfsgerecht erfolgen kann.

Bereits vor den Sommerferien haben die Schulen mit dem Leitfaden „Schule in CoronaZeiten 2.0“ eine Handreichung zur Umsetzung der Szenarien A, B und C erhalten. Seitdem haben wir fortlaufend nachgesteuert und sie mit weiteren, an die Situation angepassten Informationen versorgt. Angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens bedarf es nun einer grundlegenden Überarbeitung der drei Szenarien und eines „Updates“ des Leitfadens. Auch der Rahmen-Hygieneplan wurde überarbeitet und wird noch in dieser Woche veröffentlicht. Er erhält u. a. Aktualisierungen zu den Bereichen Schulsport, Musik und Darstellendes Spiel
sowie zur Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung. Sie finden beide Handreichungen bei Interesse im Downloadbereich der Homepage des Kultusministeriums.

Uns haben eine Reihe von Fragen bzgl. des Tragens einer Mund-Nase-Bedeckung im Sportunterricht erreicht. Hier wird das Tragen einer MNB verständlicherweise als besondere Belastung empfunden und sollte nach Möglichkeit vermieden werden. Das ist auch unter den derzeitigen Vorgaben möglich, sofern der geforderte Abstand eingehalten wird. Sportarten, bei denen es zu vermehrtem Körperkontakt kommt, sollten angesichts der steigenden Infektionszahlen ohnehin vermieden werden. Differenzierte Hinweise zum Sportunterricht in den einzelnen Szenarien finden Sie ebenfalls im neuen Rahmen-Hygieneplan 4.0.

Auch beim Schreiben längerer Klausuren und Klassenarbeiten wird das Tragen einer MNB von vielen Schülerinnen und Schülern als besonders hinderlich und als das Leistungsvermögen einschränkend empfunden. Deshalb gilt auch hier: Wenn ausreichend Abstand eingehalten werden kann, muss während des Schreibens einer Klausur keine MNB getragen werden. Um einen entsprechend Abstand zu gewährleisten, besteht die Möglichkeit, die Klassenarbeiten in geteilten Lerngruppen bzw. in ausreichend großen Räumen zu schreiben. Ansonsten sind kurze individuelle Tragepausen zu ermöglichen, z. B. um etwas zu trinken.

Die gestiegenen Infektionszahlen haben notwendigerweise zur Folge, dass auch Schulen von Infektionsschutzmaßnahmen betroffen sind, die dann in das Szenario B oder sogar ins Szenario C wechseln müssen. Zum Ende des letzten Schuljahres haben die Kirchen erstmals die sogenannten Lernräume ins Leben gerufen, um Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zum Lernen in einem ruhigen und geschützten Umfeld zu ermöglichen. In den Sommerferien haben sich eine ganze Reihe weiterer gesellschaftlicher Partner gefunden, die ebenfalls Lernräume angeboten haben. Ich bin den Kirchen, die das Projekt weiterhin fortsetzen, sehr dankbar für ihr Engagement und freue mich, dass wir in diesem Zuge auch den Förderzeitraum für das Projekt abermals verlängern und die Lernräume weiterhin finanziell durch das Kultusministerium unterstützen werden.

Es wurde der Vorschlag an mich herangetragen, die letzten beiden Tage vor den Weihnachtsferien keinen Präsenzunterricht in der Schule anzubieten und alle Schülerinnen und Schüler ins Distanzlernen zu schicken, damit auf diesem Wege einige Tage Quarantäne vor Weihnachten eingehalten werden können. Ich habe große Sympathien für das Anliegen, Weihnachten nach anstrengenden Wochen und Monaten im Kreis der Familie zu verbringen. Das Aussetzen des Präsenzunterrichtes an den beiden in Frage kommenden Tage würde aber keine abschließende Sicherheit bringen, weil dafür der Zeitraum laut Landesgesundheitsamt nicht ausreicht, da eine Infektion binnen 14 Tagen  weitergegeben werden kann. Wir werden weiter nach Lösungen suchen, bereits in der nächsten Woche wird dazu weiterverhandelt.

Lassen Sie mich abschließend noch einen Gedanken anfügen: Der Bildungsbereich ist sehr komplex. Einfache Lösungen – so sehr wir sie uns auch wünschen – gibt es häufig nicht. Es gilt unterschiedlichste, sich teilweise widersprechende Interessen zu berücksichtigen. Unterschiedliche Zuständigkeiten erfordern immer wieder das gemeinsame Gespräch. So setzt das Kultusministerium beispielsweise den rechtlichen und organisatorischen Rahmen in den Schulen, kann aber nicht die Gesundheitsämter anweisen, Maßnahmen anzuordnen oder aufzuheben. Die Schulträger sind u. a. für die sächliche Ausstattung und die Schülerbeförderung zuständig, das Land unterstützt hier durch zusätzliche finanzielle Mittel wie oben beschrieben. Es gilt also zum einen, die jeweiligen Zuständigkeiten zu respektieren,
zum anderen aber auch durch regelmäßige Kommunikation und konstruktive Zusammenarbeit auf allen Ebenen zu gemeinsamen Problemlösungen zu kommen. Seien Sie versichert, dass wir daran Woche für Woche arbeiten!

Wir behalten das Infektionsgeschehen weiterhin genau im Blick und halten Sie über die weitere Entwicklung, über notwendige Maßnahmen, Änderungen und  Anpassungen wie gewohnt auf dem Laufenden. Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Kraft und Durchhaltevermögen in dieser schwierigen Zeit. Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Grant Hendrik Tonne 

CORONAVIRUS: VERPFLICHTUNG zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes während des Unterrichts

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Erziehungsberechtigte,

sicher haben auch Sie, habt Ihr in den vergangenen Tagen mit Sorge die Entwicklung der Fallzahlen von Corona-Infektionen im Landkreis Rotenburg verfolgt. Die amtlichen Inzidenzzahlen können Sie HIER abrufen.

Nun ist im Landkreis Rotenburg die Zahl von 50 Erkrankungen auf 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen überschritten. Damit gilt die am 30.10.2020 vom Kultusministerium im Zuge des Infektionsschutzes erlassene VERPFLICHTUNG, auch während des Unterrichts einen Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) zu tragen. Die detaillierten Regelungen können Sie dem Schreiben des Kultusministeriums entnehmen.

Um eine Erholung vom Tragen der MNB zu ermöglichen, wird die Pausenregelung bis auf Weiteres angepasst.

Angepasste Pausenordnung

Serenadenhof
Serenadenhof
Spielehof
Spielehof

Die „kleinen“ Pausen zwischen der 1. und 2., der 3. und 4. sowie der 5. und 6. Stunde werden dadurch verlängert, dass jeweils die vorangehende Stunde 5 Minuten früher endet und die folgende Stunde 5 Minuten später beginnt. So kann ermöglicht werden, dass die Kolleg*innen der zu beendenden Stunde die Lerngruppe an deren jeweiligen Pausenort draußen führen und die Kolleg*innen der anschließenden Stunde sie dort wieder abholen.

Die „großen“ Pausen zwischen der 2. und 3. Stunde sowie zwischen der 4. und 5. Stunde bleiben unverändert bestehen.

Um diese MNB-freie Erholungszeit zu nutzen, ist es erforderlich, dass alle Schüler*innen das Schulgebäude in den Pausen verlassen, soweit die Witterungslage dies irgend zulässt. Auch dem ist durch die Wahl geeigneter Kleidung Rechnung zu tragen.

Das Tragen von MNB im Unterricht erfordert, dass unsere Schülerinnen und Schüler mehrere MNB für sich verfügbar haben sollten. Die Bereitstellung der MNB erfolgt durch die Elternhäuser – wie bisher auch.

Bei Durchfeuchtung ist die MNB zu wechseln (ca. alle 2-3 Stunden). Beim Essen und Trinken kann die MNB kurzzeitig am Platz abgesetzt werden, wenn die bestehenden Kohorten- und Abstandsregelungen eingehalten werden. Bei mehrstündigen Klausuren kann die MNB bei Bedarf abgesetzt werden, wie es ohnehin bei medizinischer Indikation oder Unwohlsein möglich ist.

Sportunterricht kann unter diesen besonderen Umständen nicht praktisch in den Sporthallen durchgeführt werden. Hier werden die Sportlehrkräfte in Absprache mit den Lerngruppen individuelle Lösungen finden.

Wie bisher sollten schulfremde Personen nur aus zwingenden Gründen und nach Anmeldung im Sekretariat die Schule betreten.

Die hier dargestellten Veränderungen sorgen hoffentlich dafür, dass wir den Präsenzunterricht so weit und so lange wie möglich aufrechterhalten können. Das sollte unser gemeinsames Ziel sein. Für Ihre und Eure Unterstützung dabei danke ich herzlich und wünsche weiterhin viel Kraft und Gesundheit bei der Bewältigung dieser herausfordernden Zeit.

Ihre Iris Rehder

CORONAVIRUS: Elternbrief des Kultusministers

Lesen Sie angesichts auch in Deutschland und Niedersachsen wieder steigender Infektionen mit dem Coronavirus bitte folgende Mitteilung des niedersächsischen Kultusministers Grant Hendrik Tonne vom 25. September 2020: 

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

das neue Schuljahr läuft seit nunmehr vier Wochen und gern nutze ich diesen Zeitpunkt, um Ihnen einen kurzen Überblick über aktuelle Themen zu geben. Wir können feststellen, dass der Start insgesamt gelungen ist. Das ist in erster Linie der guten Vorbereitung vor Ort und dem großen Engagement aller an Schule Beteiligter zu verdanken. Auch Sie als Eltern haben einen wichtigen Teil zum Gelingen beigetragen, indem Sie Ihr Kind bestärken und ermutigen und es in dieser herausfordernden Zeit begleiten. Haben Sie herzlichen Dank!

Ich freue mich, dass eine ausgesprochen große Mehrheit den Weg, den wir gemeinsam mit den Schulen gehen, mitgeht und die Schulleitungen und Lehrkräfte unterstützt und deren Arbeit in besonderer Weise wertschätzt, vielen Dank auch dafür.

Uns erreichen aber auch immer wieder Zuschriften von Eltern- sowie Schülerinnen und Schülern, die sich entweder strengere Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen wünschen oder aber – im Gegensatz dazu – die komplette Aufhebung dieser Regelungen fordern. Beide Seiten argumentieren mit Studien, die ihre jeweilige Meinung belegen sollen, sich aber gegenseitig widersprechen. Beide Positionen haben gemein, dass sie gut dazu geeignet sind, Ängste und Sorgen zu schüren und Unsicherheit zu verbreiten. Seien Sie versichert, dass wir Ihre Sorgen sehr ernst nehmen und unsere Entscheidungen immer nur nach gründlicher Abwägung treffen. Es geht dabei sowohl um größtmöglichen  Infektionsschutz aller an Schule Beteiligter, als auch um das Recht auf Bildung eines jeden einzelnen Schülers, einer jeden einzelnen Schülerin. Um letzteres gewährleisten zu können, wollen wir so viel „Normalität“ in Schule und Unterricht, wie es uns angesichts der momentanen Situation verantwortbar erscheint. Dazu gehört auch, so viel Präsenzunterricht wie möglich und so viel Betreuung wie möglich für alle anzubieten.

Im weitaus überwiegenden Teil der niedersächsischen Schulen findet derzeit Präsenzunterricht im Szenario A für alle Schülerinnen und Schüler statt. Dort, wo Infektionsfälle auftreten, sind sie nach bisheriger Erkenntnislage im privaten Umfeld entstanden und „in Schule hineingetragen“ worden. Das zuständige Gesundheitsamt ermittelt in Zusammenarbeit mit der Schule zunächst die direkten Kontakte der betroffenen Person und trifft dann die Entscheidung über Testungen und Quarantänemaßnahmen. Aus zahlreichen Gesprächen weiß ich, dass es immer wieder Kritik an der Arbeit und besonders an der Kommunikation der Gesundheitsämter gibt. Wir unterstützen das Finden von Lösungen wo es nur irgend möglich ist und werben für ein einheitliches und klares Vorgehen. Gleichzeitig bitte ich Sie aber auch davon abzusehen, Ihr Kind vorab „in Eigenregie“ testen zu lassen. Warten Sie bitte die Anweisungen des Gesundheitsamtes ab, um die Abläufe nicht unnötig zu erschweren! Gleiches gilt auch für das Einhalten der Quarantäneregeln. Auch hier folgen Sie bitte genau den Anordnungen des Gesundheitsamtes, diese sind verpflichtend. Mir ist die Belastung durch eine etwaige Quarantäne und das Warten auf Testergebnisse sehr bewusst und dennoch bitte ich um Vertrauen in die Arbeit der Gesundheitsämter.

Die Schule trifft keine Entscheidungen über Infektionsschutzmaßnahmen, sie ist auch nicht befugt, Quarantäne zu beenden oder über die Dauer zu entscheiden, die Verantwortung dafür liegt einzig beim zuständigen Gesundheitsamt. Fragen Sie gerne nach, wenn Ihnen etwas unklar erscheint, aber versuchen Sie die Situation so anzunehmen, wie sie ist. Damit erleichtern Sie Ihrem Kind sowohl den Schulalltag wie auch eine mögliche Quarantänesituation und den nachfolgenden Wiedereinstieg in den Präsenzunterricht.

Momentan gibt es keinen Anlass, landesweite Einschränkungen, wie z. B. den Wechsel zu Szenario B (Wechselmodell) zu verhängen. Im Übrigen würde auch Szenario B nicht verhindern, dass Infektionen von außen in die Schule getragen werden. Hier ist jeder und jede Einzelne gefragt. Jeder kann und muss etwas dazu beitragen, sich und andere zu schützen – auch und gerade im privaten Bereich, der sich dem Zugriff durch Schule und Ministerium entzieht. Wenn sich hier alle konsequent an Hygiene- und Abstandsregeln hielten, wäre viel gewonnen und das Risiko, Infektionen in Schule „hineinzutragen“, wäre deutlich minimiert. Wir werben landesweit immer wieder für die Einhaltung der Regeln – die Verantwortung für die konsequente Umsetzung trägt jeder selbst. Bitte sprechen Sie deshalb noch einmal eindringlich mit Ihrem Kind über die Wichtigkeit des gründlichen Händewaschens, das Abstandsgebot im Alltag und das konsequente Tragen eines Mund-Nase-Schutzes, z. B. im Schulbus oder in den Schulfluren.

Es gilt auch weiterhin: Wir müssen beobachten, auswerten, abwägen und dann entscheiden. Wir behalten die sehr dynamische Entwicklung permanent im Blick, reagieren kurzfristig, wenn es erforderlich ist, und kommunizieren Änderungen und neue Vorgaben regelmäßig an die Schulen, an Sie als Eltern und für jeden einsehbar auf der Homepage des Kultusministeriums. Hinsichtlich der zu erwartenden Wetterlage im Herbst/Winter wird es zum Beispiel demnächst neue Hilfestellungen zum Thema „Lüften“ geben. Das Schaubild zum Umgang mit Krankheitssymptomen während der Erkältungszeit, das Ihnen möglicherweise schon bekannt ist, hänge ich diesem Schreiben noch einmal an. Das Lüften der Unterrichtsräume wird auch in der kalten Jahreszeit eine wichtige Rolle spielen, weil der Luftaustausch ein wesentlicher Teil der notwendigen Hygienemaßnahmen ist. Seien Sie aber gewiss, dass dies nicht bedeutet, dass die Heizungen abgestellt werden und Ihre Kinder in kalten Räumen sitzen.

Ihnen und Ihren Familien wünsche ich weiterhin alles Gute in dieser herausfordernden Zeit! Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen
Grant Hendrik Tonne
Niedersächsischer Kultusminister

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