CORONAVIRUS: VERPFLICHTUNG zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes während des Unterrichts

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Erziehungsberechtigte,

sicher haben auch Sie, habt Ihr in den vergangenen Tagen mit Sorge die Entwicklung der Fallzahlen von Corona-Infektionen im Landkreis Rotenburg verfolgt. Die amtlichen Inzidenzzahlen können Sie HIER abrufen.

Nun ist im Landkreis Rotenburg die Zahl von 50 Erkrankungen auf 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen überschritten. Damit gilt die am 30.10.2020 vom Kultusministerium im Zuge des Infektionsschutzes erlassene VERPFLICHTUNG, auch während des Unterrichts einen Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) zu tragen. Die detaillierten Regelungen können Sie dem Schreiben des Kultusministeriums entnehmen.

Um eine Erholung vom Tragen der MNB zu ermöglichen, wird die Pausenregelung bis auf Weiteres angepasst.

Angepasste Pausenordnung

Serenadenhof
Serenadenhof
Spielehof
Spielehof

Die „kleinen“ Pausen zwischen der 1. und 2., der 3. und 4. sowie der 5. und 6. Stunde werden dadurch verlängert, dass jeweils die vorangehende Stunde 5 Minuten früher endet und die folgende Stunde 5 Minuten später beginnt. So kann ermöglicht werden, dass die Kolleg*innen der zu beendenden Stunde die Lerngruppe an deren jeweiligen Pausenort draußen führen und die Kolleg*innen der anschließenden Stunde sie dort wieder abholen.

Die „großen“ Pausen zwischen der 2. und 3. Stunde sowie zwischen der 4. und 5. Stunde bleiben unverändert bestehen.

Um diese MNB-freie Erholungszeit zu nutzen, ist es erforderlich, dass alle Schüler*innen das Schulgebäude in den Pausen verlassen, soweit die Witterungslage dies irgend zulässt. Auch dem ist durch die Wahl geeigneter Kleidung Rechnung zu tragen.

Das Tragen von MNB im Unterricht erfordert, dass unsere Schülerinnen und Schüler mehrere MNB für sich verfügbar haben sollten. Die Bereitstellung der MNB erfolgt durch die Elternhäuser – wie bisher auch.

Bei Durchfeuchtung ist die MNB zu wechseln (ca. alle 2-3 Stunden). Beim Essen und Trinken kann die MNB kurzzeitig am Platz abgesetzt werden, wenn die bestehenden Kohorten- und Abstandsregelungen eingehalten werden. Bei mehrstündigen Klausuren kann die MNB bei Bedarf abgesetzt werden, wie es ohnehin bei medizinischer Indikation oder Unwohlsein möglich ist.

Sportunterricht kann unter diesen besonderen Umständen nicht praktisch in den Sporthallen durchgeführt werden. Hier werden die Sportlehrkräfte in Absprache mit den Lerngruppen individuelle Lösungen finden.

Wie bisher sollten schulfremde Personen nur aus zwingenden Gründen und nach Anmeldung im Sekretariat die Schule betreten.

Die hier dargestellten Veränderungen sorgen hoffentlich dafür, dass wir den Präsenzunterricht so weit und so lange wie möglich aufrechterhalten können. Das sollte unser gemeinsames Ziel sein. Für Ihre und Eure Unterstützung dabei danke ich herzlich und wünsche weiterhin viel Kraft und Gesundheit bei der Bewältigung dieser herausfordernden Zeit.

Ihre Iris Rehder

CORONAVIRUS: Wiederbeginn des Unterrichts angesichts steigender Infektionszahlen

Lesen Sie hier den aktuellen Elternbrief des niedersächsischen Kultusministers zum Wiederbeginn des Unterrichts an den allgemeinbildenden Schulen des Landes nach den Herbstferien. Rechts finden Sie den Brief als pdf zum Download.

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

die Herbstferien gehen zu Ende und ich hoffe, Sie konnten in dieser Zeit im Kreise der Familie auch etwas durchatmen. Leider haben die Herbstferien eine hohe Dynamik bei den Infektionszahlen mit sich gebracht, die uns alle gemeinsam vor große Herausforderungen stellen wird. Ich werde mich auch weiterhin mit aller Kraft für die Umsetzung des Bildungsauftrags einsetzen, den Gesundheits- und Infektionsschutz dabei nicht außer Acht lassen.

Vor dem Hintergrund steigender Infektionszahlen in vielen Regionen  Niedersachsens gilt es jetzt einmal mehr Schwerpunkte zu setzen, wie man die zweite Infektionswelle bekämpfen will. Richtigerweise wurde bereits beim Treffen der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten mit der Bundeskanzlerin klargestellt, dass prioritär die Bereiche Bildung und Betreuung aufrechterhalten werden sollen. Ich möchte gerne noch ergänzen, dass es hierbei nicht primär darum geht, „die Wirtschaft nicht zu gefährden“, sondern darum, Chancengleichheit auch in schwierigen Zeiten soweit wie möglich zu gewährleisten und zu ermöglichen. „Bildung hat Vorrang“ lautet die Prämisse, Kita- und Schulschließungen dürfen nur die Ultima Ratio sein, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind.

Wie schon vor dem Ende der Sommerferien so haben wir uns auch jetzt wieder mit den Expertinnen und Experten des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes und des Sozialministeriums zusammengesetzt und die derzeitige Lage (Stand: 22. Oktober – Red.) analysiert. Wir sind dabei zu folgenden Ergebnissen gekommen:

  1. Schule ist bisher weder Ausgangspunkt noch Verbreitungsort der Pandemie, die Infektionsschutzmaßnahmen in den Schulen waren erfolgreich. Gleichwohl bleibt der Gesundheitsschutz aller an Schule Beteiligten im Fokus der weiteren Entscheidungen.
  2. Solange ein sicherer Schulbetrieb möglich ist, hat die Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts im Szenario A für uns Priorität.
  3. Bevor ein Szenarienwechsel in Szenario B (Wechselmodell mit geteilten Lerngruppen) in Betracht gezogen wird, sollen deshalb weitere flankierende Maßnahmen zur Erhöhung des Infektionsschutzes in Szenario A getroffen werden können.

Wir werden auf die dynamische Entwicklung weiterhin genauso flexibel reagieren wie bisher. Ich habe immer betont, dass es darum geht, so viel Verlässlichkeit und Normalität zu ermöglichen, wie es die aktuelle Situation zulässt, aber immer auch zu reagieren, wenn es das Infektionsgeschehen erforderlich macht. Eine Verdopplung des Infektionsgeschehens binnen zwei Wochen erfordert eine Reaktion, um für mehr Sicherheit zu sorgen. Deshalb gibt es auch heute wieder mehrere Punkte, an denen Regelungen und Hinweise verändert, geschärft und überarbeitet werden:

Bei allen Anordnungen die von örtlichen Gesundheitsämtern getroffen werden und Schulen betreffen, sollen vorrangig Maßnahmen in Betracht gezogen werden, bei denen der Schulbetrieb aufrechterhalten werden kann.

Für den Schulstart nach den Herbstferien empfehlen wir deshalb das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auch während des Unterrichts im Sekundarbereich I und II, wenn am Standort der Schule ein hohes Infektionsgeschehen (50 oder mehr Fälle je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnen in den letzten sieben Tagen) vorliegt. In diesem Fall ist auch in sonstigen Lebensbereichen eine verschärfte Maskenpflicht vorgesehen, in diesen Rahmen sprechen wir diese Empfehlung aus. Sie ermöglicht den Gesundheitsämtern Flexibilität und Freiräume in der konkreten Umsetzung vor Ort. Wir werden hier in den kommenden 14 Tagen Erfahrungen sammeln und auch die Entwicklung außerhalb von Schule genau beobachten, bevor das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in der Schule bei einer weiteren Verschärfung der Lage ggf. in eine neue Landesverordnung aufgenommen wird.

Mich erreicht vielfach die Frage, wann denn angesichts der steigenden Zahlen mit einem Wechsel in das Szenario B zu rechnen sei. Sie können sich sicher sein: Auch wenn wir mit aller Kraft den Präsenzunterricht im Szenario A verteidigen,  beobachten wir die Lage innerhalb und außerhalb von Schule genau und werden bei sich weiter verschärfender Lage klare und nachvollziehbare Indikatoren für einen Wechsel festlegen. Schon jetzt können die regionalen Gesundheitsämter bei Bedarf eine solche Maßnahme anordnen. Ein landesweiter Wechsel des Szenarios steht aber derzeit nicht an, das würde der unterschiedlichen Lage in den Landkreisen nicht gerecht.

Angesichts der landesweit steigenden Infektionszahlen nehmen wir ebenso die Personen mit besonderem Risiko einer schweren Erkrankung nach COVID 19-Infektion erneut in den Blick. Bisher ist es Schülerinnen und Schülern, die mit Angehörigen in häuslicher Gemeinschaft leben, bei denen gemäß Definition des Robert-Koch-Instituts das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs besteht, nur dann gestattet, dem Präsenzunterricht fern zu bleiben, wenn an der Schule eine Infektionsschutzmaßnahme angeordnet wurde. Angesichts der insgesamt steigenden Infektionszahlen werden wir den Schutz vulnerabler Angehöriger ausbauen. In Zukunft wird das Vorliegen einer Infektionsschutzmaßnahme als Voraussetzung entfallen

  • für Schülerinnen und Schüler des Primarbereichs sowie für Schülerinnen und Schüler, die einen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, körperlich und motorische  Entwicklung oder Hören und Sehen aufweisen, und mit Angehörigen der Risikogruppe in einem Haushalt leben – unabhängig von der lokalen Inzidenz.
  • für alle Schülerinnen und Schüler mit vulnerablen Angehörigen im selben Haushalt, wenn am Standort der Schule oder am Wohnort der Schülerin oder des Schülers die Inzidenz der Neuinfizierten besonders hoch ist (Inzidenz von 35 oder mehr Fälle je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner in den letzten sieben Tagen).

Den entsprechenden Antrag erhalten Sie hier, direkt bei der Schulleitung, Sie finden ihn aber auch auf der Homepage des Niedersächsischen Kultusministeriums.

Eine wesentliche Änderung wird es außerdem beim Thema Lüften geben: An die Stelle des Dauerlüftens, das vielerorts vor den Herbstferien praktiziert wurde, tritt bei sinkenden Außentemperaturen nun das Stoßlüften bzw. Querlüften nach dem „20-5-20 Prinzip“ (20 Minuten Unterricht bei geschlossenen Fenstern, 5 Minuten lüften, 20 Minuten Unterricht bei geschlossenen Fenstern). Gewissenhaftes und regelmäßiges Lüften ist derzeit eine der wirkungsvollsten Maßnahmen des Infektionsschutzes. Durch Stoß- und Querlüften wird die Raumtemperatur auch im Winter nur geringfügig beeinträchtigt, mit einer den herbstlichen Temperaturen angepassten Kleidung sollte das kein Problem sein. Niemand muss dauerhaft im Kalten sitzen!

Bisher ist es gelungen, dass Schulen und Kitas nicht zu „Corona-Hotspots“ geworden sind. Mit den neuen Regelungen, die auf die gestiegenen Infektionszahlen in Niedersachsen reagieren, wollen wir auch weiterhin dafür sorgen, dass ein sicherer Schulbesuch für Ihre Kinder möglich ist. Dazu bedarf es weiterhin großer gemeinsamer Anstrengung. Wir halten an unserem bewährten Weg fest, die Lage fortlaufend zu beobachten und daraus die Schlüsse für anstehende Entscheidungen zu ziehen – damit sind wir bisher gut gefahren!

Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung und halte Sie selbstverständlich weiterhin auf dem Laufenden. Bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Grant Hendrik Tonne
– Niedersächsischer Kultusminister – 

CORONAVIRUS: Elternbrief des Kultusministers

Lesen Sie angesichts auch in Deutschland und Niedersachsen wieder steigender Infektionen mit dem Coronavirus bitte folgende Mitteilung des niedersächsischen Kultusministers Grant Hendrik Tonne vom 25. September 2020: 

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

das neue Schuljahr läuft seit nunmehr vier Wochen und gern nutze ich diesen Zeitpunkt, um Ihnen einen kurzen Überblick über aktuelle Themen zu geben. Wir können feststellen, dass der Start insgesamt gelungen ist. Das ist in erster Linie der guten Vorbereitung vor Ort und dem großen Engagement aller an Schule Beteiligter zu verdanken. Auch Sie als Eltern haben einen wichtigen Teil zum Gelingen beigetragen, indem Sie Ihr Kind bestärken und ermutigen und es in dieser herausfordernden Zeit begleiten. Haben Sie herzlichen Dank!

Ich freue mich, dass eine ausgesprochen große Mehrheit den Weg, den wir gemeinsam mit den Schulen gehen, mitgeht und die Schulleitungen und Lehrkräfte unterstützt und deren Arbeit in besonderer Weise wertschätzt, vielen Dank auch dafür.

Uns erreichen aber auch immer wieder Zuschriften von Eltern- sowie Schülerinnen und Schülern, die sich entweder strengere Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen wünschen oder aber – im Gegensatz dazu – die komplette Aufhebung dieser Regelungen fordern. Beide Seiten argumentieren mit Studien, die ihre jeweilige Meinung belegen sollen, sich aber gegenseitig widersprechen. Beide Positionen haben gemein, dass sie gut dazu geeignet sind, Ängste und Sorgen zu schüren und Unsicherheit zu verbreiten. Seien Sie versichert, dass wir Ihre Sorgen sehr ernst nehmen und unsere Entscheidungen immer nur nach gründlicher Abwägung treffen. Es geht dabei sowohl um größtmöglichen  Infektionsschutz aller an Schule Beteiligter, als auch um das Recht auf Bildung eines jeden einzelnen Schülers, einer jeden einzelnen Schülerin. Um letzteres gewährleisten zu können, wollen wir so viel „Normalität“ in Schule und Unterricht, wie es uns angesichts der momentanen Situation verantwortbar erscheint. Dazu gehört auch, so viel Präsenzunterricht wie möglich und so viel Betreuung wie möglich für alle anzubieten.

Im weitaus überwiegenden Teil der niedersächsischen Schulen findet derzeit Präsenzunterricht im Szenario A für alle Schülerinnen und Schüler statt. Dort, wo Infektionsfälle auftreten, sind sie nach bisheriger Erkenntnislage im privaten Umfeld entstanden und „in Schule hineingetragen“ worden. Das zuständige Gesundheitsamt ermittelt in Zusammenarbeit mit der Schule zunächst die direkten Kontakte der betroffenen Person und trifft dann die Entscheidung über Testungen und Quarantänemaßnahmen. Aus zahlreichen Gesprächen weiß ich, dass es immer wieder Kritik an der Arbeit und besonders an der Kommunikation der Gesundheitsämter gibt. Wir unterstützen das Finden von Lösungen wo es nur irgend möglich ist und werben für ein einheitliches und klares Vorgehen. Gleichzeitig bitte ich Sie aber auch davon abzusehen, Ihr Kind vorab „in Eigenregie“ testen zu lassen. Warten Sie bitte die Anweisungen des Gesundheitsamtes ab, um die Abläufe nicht unnötig zu erschweren! Gleiches gilt auch für das Einhalten der Quarantäneregeln. Auch hier folgen Sie bitte genau den Anordnungen des Gesundheitsamtes, diese sind verpflichtend. Mir ist die Belastung durch eine etwaige Quarantäne und das Warten auf Testergebnisse sehr bewusst und dennoch bitte ich um Vertrauen in die Arbeit der Gesundheitsämter.

Die Schule trifft keine Entscheidungen über Infektionsschutzmaßnahmen, sie ist auch nicht befugt, Quarantäne zu beenden oder über die Dauer zu entscheiden, die Verantwortung dafür liegt einzig beim zuständigen Gesundheitsamt. Fragen Sie gerne nach, wenn Ihnen etwas unklar erscheint, aber versuchen Sie die Situation so anzunehmen, wie sie ist. Damit erleichtern Sie Ihrem Kind sowohl den Schulalltag wie auch eine mögliche Quarantänesituation und den nachfolgenden Wiedereinstieg in den Präsenzunterricht.

Momentan gibt es keinen Anlass, landesweite Einschränkungen, wie z. B. den Wechsel zu Szenario B (Wechselmodell) zu verhängen. Im Übrigen würde auch Szenario B nicht verhindern, dass Infektionen von außen in die Schule getragen werden. Hier ist jeder und jede Einzelne gefragt. Jeder kann und muss etwas dazu beitragen, sich und andere zu schützen – auch und gerade im privaten Bereich, der sich dem Zugriff durch Schule und Ministerium entzieht. Wenn sich hier alle konsequent an Hygiene- und Abstandsregeln hielten, wäre viel gewonnen und das Risiko, Infektionen in Schule „hineinzutragen“, wäre deutlich minimiert. Wir werben landesweit immer wieder für die Einhaltung der Regeln – die Verantwortung für die konsequente Umsetzung trägt jeder selbst. Bitte sprechen Sie deshalb noch einmal eindringlich mit Ihrem Kind über die Wichtigkeit des gründlichen Händewaschens, das Abstandsgebot im Alltag und das konsequente Tragen eines Mund-Nase-Schutzes, z. B. im Schulbus oder in den Schulfluren.

Es gilt auch weiterhin: Wir müssen beobachten, auswerten, abwägen und dann entscheiden. Wir behalten die sehr dynamische Entwicklung permanent im Blick, reagieren kurzfristig, wenn es erforderlich ist, und kommunizieren Änderungen und neue Vorgaben regelmäßig an die Schulen, an Sie als Eltern und für jeden einsehbar auf der Homepage des Kultusministeriums. Hinsichtlich der zu erwartenden Wetterlage im Herbst/Winter wird es zum Beispiel demnächst neue Hilfestellungen zum Thema „Lüften“ geben. Das Schaubild zum Umgang mit Krankheitssymptomen während der Erkältungszeit, das Ihnen möglicherweise schon bekannt ist, hänge ich diesem Schreiben noch einmal an. Das Lüften der Unterrichtsräume wird auch in der kalten Jahreszeit eine wichtige Rolle spielen, weil der Luftaustausch ein wesentlicher Teil der notwendigen Hygienemaßnahmen ist. Seien Sie aber gewiss, dass dies nicht bedeutet, dass die Heizungen abgestellt werden und Ihre Kinder in kalten Räumen sitzen.

Ihnen und Ihren Familien wünsche ich weiterhin alles Gute in dieser herausfordernden Zeit! Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen
Grant Hendrik Tonne
Niedersächsischer Kultusminister

CORONAVIRUS: Elterninformation zum Corona-Kompensationskonzept

Um die Folgen der Corona-Pandemie und der veränderten Unterrichtssituation im Schuljahr 2019/2020 zu bewältigen und die Voraussetzungen für einen gelingenden zukünftigen Regelbetrieb zu schaffen, hat das Kultusministerium ein Corona-Kompensationskonzept und begleitende Erlasse herausgegeben. Im Folgenden sowie im aktuellen Elternbrief setzten wir Sie über die für das Ratsgymnasium relevanten Inhalte in Kenntnis:

Lernen organisieren

Auch wenn wir bereits in den letzten Monaten des vergangenen Schuljahres gemeinsam intensiv über die Erfahrungen während der Pandemie gesprochen haben, sollen die Schülerinnen und Schüler zu Beginn des neuen Schuljahres Gelegenheit erhalten, ihre individuellen Erfahrungen aus dem zweiten Halbjahr des vergangenen Schuljahres zu reflektieren. Damit sollen sie darin unterstützt werden, im neuen Schuljahr und in der neuen Schulsituation anzukommen und Orientierung erhalten, um möglichst gut in den Regelbetrieb des neuen Schuljahres starten zu können. Dazu erhalten die Schülerinnen und Schüler einen Reflexions- und Evaluationsbogen, der von den Klassenlehrkräften ausgewertet und individuell mit den Schülerinnen und Schülern besprochen wird.

Schülerinnen und Schüler unterstützen

In der ersten Klassenarbeit in den Kernfächern erhalten die Schülerinnen und Schüler Gelegenheit, am Ende der Bearbeitungszeit eine schriftliche Rückmeldung über die Erfahrungen mit dem Lernen bzw. Arbeiten zu Hause und weiteren Unterstützungsbedarf im jeweiligen Fach zu geben. Dieses Feedback wird dann bei der Rückgabe der Arbeit individuell thematisiert.

Für weitere Absprachen zwischen Elternhaus und Schule wird der erste geplante Elternsprechtag am Donnerstag, den 5. November, für die Jahrgänge 5 bis 11 angeboten. Bei Bedarf kann eine Beratung auch telefonisch oder digital erfolgen.

Der zweite Elternsprechtag am 8. Februar wird ganztägig stattfinden. Der reguläre Unterricht entfällt an diesem Tag, die Betreuung der Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 5 und 6 wird gewährleistet und rechtzeitig abgefragt. Alle anderen Schülerinnen und Schüler erhalten Aufgaben zur häuslichen Bearbeitung. Darüber hinaus stehen wir Ihnen selbstverständlich wie immer für individuell vereinbarte Beratungsgespräche zur Verfügung.

Bei festgestelltem Förderbedarf kann die Teilnahme an Förderkursen in diesem Schuljahr auch verpflichtend gemacht werden.

Unterstützung beim Lernen mit digitalen Medien

Um jederzeit auch digitale Hilfsmittel uneingeschränkt nutzbar zu machen, können bei begründetem Bedarf iPads kostenlos zunächst maximal bis zum Ende des laufenden Schuljahres leihweise zur Verfügung gestellt werden. Anträge dazu können formlos über die Klassenlehrkräfte oder das Sekretariat eingereicht werden und werden dann durch die Schulleitung geprüft.

Über die weiterreichenden Regelungen für die Szenarien B (Schule im Wechselmodell) oder C (Quarantäne und Shutdown) werden Sie bei Bedarf umfassend informiert.

Für den Umgang mit jahreszeitlich üblichen Symptomen, Erkältungen oder Grippe sowie bei Verdachtsfällen einer Erkrankung am Coronavirus bei Ihren Kindern finden Sie Richtlinien und Handlungsempfehlungen des Landes Niedersachsen:

Elternbrief zum Schuljahr 2020-2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

ich hoffe, Sie alle haben in den Sommerferien Gelegenheit gefunden, nach den anstrengenden Monaten in der ersten Hälfte des Jahres 2020 dringend nötige Kraft zu schöpfen und blicken erholt und gesund auf die kommende Zeit. Einschränkungen und Ungewissheiten, die durch die Corona-Pandemie begründet sind, werden uns leider auch in den kommenden Monaten begleiten.

Im aktuellen Elternbrief zum Schuljahresbeginn 2020/2021 stelle ich Ihnen dar, welche konkreten Auswirkungen die aktuellen Regelungen für das Ratsgymnasium haben. Bitte beachten Sie den aktuellen Rahmen-Hygieneplan, den Sie auch hier auf unserer Homepage finden. 

Ich hoffe darauf, dass das Infektionsgeschehen in den kommenden Monaten wieder ein lebhafteres Schulleben zulässt als zurzeit. Wir alle vermissen das soziale Miteinander, das über das reine Unterrichtsgeschehen hinausgeht. Nichtsdestotrotz freuen wir uns über die – wenn auch eingeschränkte – Normalität und vertrauen darauf, dass wir durch ein verantwortungsvolles und solidarisches Miteinander gemeinsam diese schwierige und herausfordernde Zeit bewältigen.

Bleiben Sie gesund und behütet!

Ihre

Iris Rehder (Schulleiterin)

CORONAVIRUS: Rahmenhygieneplan des Landes

Nach der aktuellen Lageeinschätzung zum Infektionsgeschehen durch das Niedersächsische Gesundheitsministerium und das Niedersächsische Landesgesundheitsamt werden die allgemeinbildenden Schulen mit dem Szenario A, dem sogenannten „eingeschränkten Regelbetrieb“ in das kommende Schuljahr starten können. Lesen Sie hier die Erläuterungen des Landes zum überarbeiteten Rahmenhygieneplan. Sie finden diesen auch rechts als pdf zum Download, ebenso den Hygieneplan des Ratsgymnasiums.

Alle Schulen verfügen nach § 36 i.V.m. § 33 Infektionsschutzgesetz (IfSG) über einen schulischen Hygieneplan, in dem die wichtigsten Eckpunkte nach dem Infektionsschutzgesetz geregelt sind, um durch ein hygienisches Umfeld zur Gesundheit der Schülerinnen und Schüler und alle an Schule Beteiligten beizutragen.

Der Rahmen-Hygieneplan Corona des Landes Niedersachsen dient als Ergänzung zum schuleigenen Hygieneplan der Schule und gilt, solange die Pandemie-Situation im Land besteht. Der Rahmen-Hygieneplan enthält die bisher gültigen Regelungen (Szenario B), die im Wesentlichen übernommen wurden (Stand: 30.06.2020) sowie ergänzend die Regelungen für Szenario A (eingeschränkter Regelbetrieb). Durch diesen Aufbau können Sie sehr einfach nachvollziehen, welche Änderungen beim Wechsel der Szenarien zu berücksichtigen sind.

Durch den Wegfall des Abstandsgebots zwischen den Schülerinnen und Schülern bekommt die konsequente Umsetzung der Lüftung eine besondere Bedeutung. An den Schulen wird im Szenario A das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung außerhalb des Unterrichts in bestimmten Situationen verpflichtend vorgegeben. Die Verpflichtung wird in der „Niedersächsischen Verordnung zur Neuordnung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2“ als allgemeine Regelung zum Schutz der Bevölkerung verankert, so dass eine entsprechende Rechtsgrundlage besteht. Im Szenario B bleibt die bisherige Empfehlung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bestehen.

In Zeiten der Coronavirus-Pandemie ist es ganz besonders wichtig, die allgemein gültige Regel zu beachten:

Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig sein.

In Abstimmung mit dem Niedersächsischen Landesgesundheitsamt wurde diesbezüglich klargestellt, dass bei einem banalen Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens (z. B. nur Schnupfen, leichter Husten) die Schule besucht werden kann. Dies gilt auch bei Vorerkrankungen (z.B. Heuschnupfen, Pollenallergie).

Sollten Ihrerseits Unsicherheiten oder Fragen zur Umsetzung des Rahmen-Hygieneplans bestehen oder sollten Sie Fragen zur Hygiene an Ihrer Schule generell haben, nutzen Sie bitte folgende Personen und Institutionen zur fachlichen Unterstützung und Beratung:

  • Die für die Schulen zuständigen Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Die Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner der Niedersächsischen Landesschulbehörde
  • Den zuständigen Schulträger
  • Ggf. das örtlich zuständige Gesundheitsamt

Die Kontaktdaten der für die öffentlichen Schulen direkt zuständigen Arbeitsschutz-Beraterinnen und Berater finden Sie hier. Beratungsanfragen können Sie auch über das Onlineportal für Beratung und Unterstützung (B&U) der NLSchB stellen.

Inhalte im Zentralabitur 2021

Das Niedersächsische Kultusministerium hat auf die coronabedingten Ausfälle des letzten Halbjahres reagiert. Die Inhalte im Zentralabitur 2021 wurden der Situation angepasst. Damit wird im Interesse der Schüler*innen darauf Rücksicht genommen, dass bestimmte fachliche Inhalte nicht in der gewohnten Intensität vermittelt und aufgenommen werden konnten.

Genaue fachspezifische Informationen finden Sie hier:

Hinweise für das Zentralabitur 2021

Fachbezogene Hinweise und thematische Schwerpunkte | allgemeine Hinweise zur Abiturprüfung | Informationen zur Präsentationsprüfung | Termine

Die fachspezifischen Hinweise werden durch die Fachschaften des Ratsgymnasiums in den nächsten Wochen in die Lehrpläne aufgenommen und zu Beginn des nächsten Schulhalbjahres bekanntgegeben.

Elterninformation im Juni 2020

Liebe Eltern,

vom 15. Juni an sind jetzt auch die Jahrgänge 5 und 6 wieder in den Präsenzunterricht zurückgekehrt. Anders als an vielen anderen Schulen konnten wir unsere räumliche Situation so ausgestalten, dass wir den Präsenzunterricht für alle Jahrgänge gleichzeitig anbieten können. Darüber sind wir bei allen Einschränkungen, die uns zur Zeit noch auferlegt sind, sehr froh. Der Wechsel von Präsenzunterricht und Homeschooling wird uns mindestens bis zu den Sommerferien noch weiter begleiten. Die Umsetzung der sogenannten AHA-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) im schulischen Alltag gelingt zunehmend besser.

Das Ratsgymnasium hatte die Gelegenheit, die Situation von Schule unter den Bedingungen der Corona-Pandemie auch mit dem Generalsekretär der SPD Lars Klingbeil zu erörtern. Gemeinsam mit Vertretern und Vertreterinnen von Schüler- und Elternschaft sowie Kollegium haben wir uns über die aktuellen Fragen und Erfordernisse bei der Schulöffnung ausgetauscht. Auch wenn ein solches Gespräch die bestehenden Probleme nicht unmittelbar beseitigt. Ist es ermutigend, dass sich nahezu alle gesellschaftlichen Gruppen gemeinsam bemühen, die anstehenden Aufgaben zu bewältigen.

Über das Verfahren zur Schulbuchausleihe über Iserv sind Sie ja bereits gesondert informiert worden.

Die aktualisierten Hinweise für das Zentralabitur 2021 erhält der 12. Jahrgang gesondert durch die Jahrgangsleitung und die Fachlehrkräfte.

Die Zeugniskonferenzen finden wie geplant am 08./09. 07.statt. Die Klassenelternvertreter werden wie immer gesondert geladen. Die Zeugnisausgabe wird in den Teilgruppen erfolgen. Dabei erhält die Gruppe B (grün) ihre Zeugnisse bereits am Dienstag, den 14.07., in der 6. Stunde und beginnt damit die Sommerferien einen Tag früher. Die Gruppe A (rot) besucht den Präsenzunterricht am 15.07. An diesem Tag endet der Unterricht mit der Zeugnisausgabe in der 3. Stunde. Die Schulbusse fahren entsprechend.

Zur Zeit lässt sich der genaue Ablauf des Schulbeginns nach den Sommerferien noch nicht festlegen. Bitte informieren Sie sich gegen Ende der Sommerferien gemeinsam mit Ihren Kindern über das Verfahren, das dann aktuell sein wird.

Das niedersächsische Kultusministerium hat eine dringende Empfehlung ausgesprochen, alle Schulfahrten in diesem Kalenderjahr auszusetzen. Die möglicherweise entstehenden Stornokosten werden vom Land übernommen, wenn die konkrete Absage der Fahrt bis zum 30. Juni erfolgt. Deshalb habe ich mich entschlossen, alle 2020 noch anstehenden Fahrten am Ratsgymnasium abzusagen. Bereits gezahlte Fahrtkosten werden noch von den Sommerferien an Sie zurückerstattet. Auch wenn ich diese Entscheidung bedauere, wiegt die Sorge über die unvorhersehbare Infektionslage und die Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens sowie veränderter Reiseroutinen mit Abstandswahrung und Hygienevorschriften schwerer.

Auch wenn wir uns in diesem Sommer alle in unseren Reiseplänen einschränken müssen, ermöglichen uns unsere regionalen Strukturen dennoch hinreichend Bewegung. Wie jedes Jahr gibt es dazu das Stadtradeln, das dieses Jahr coronabedingt etwas später stattfindet: von Sonntag, den 5. bis Sonnabend, den 25. Juli. Wie bereits in den letzten Jahren nimmt das „Team Ratsgymnasium“ in Rotenburg an diesem bundesweiten Wettbewerb teil. Wir können während der Schulzeit und auch während der Sommerferien in dieser Gruppe unsere gefahrenen Radfahrkilometer online registrieren lassen. Da viele Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler das Fahrrad intensiv nutzen, ist dieser Wettbewerb eine gute Gelegenheit, gesund und umweltfreundlich gemeinsam Kilometer zu sammeln.

Dazu sollten sich möglichst viele von uns auf der Homepage von STADTRADELN unter dem Unterpunkt „Mitmachen/Registrierung Radelnde“ im Bundesland Niedersachsen, Kommune Rotenburg (Wümme) beim „Team Ratsgymnasium“ anmelden. Dem Klimaschutz dient das STADTRADELN in jedem Fall!

Abschließend danke ich ausdrücklich meinen Kolleginnen und Kollegen, unseren Schülerinnen und Schülern und Ihnen als Elternschaft des Ratsgymnasiums für die tätige Unterstützung in den letzten Monaten. Viele positive Rückmeldungen und zuverlässige und tatkräftige Hilfe haben es uns auch unter schwierigen Bedingungen ermöglicht, Lernprozesse weiterhin gewinnbringend und sinnstiftend zu gestalten und die Schule wieder für alle Schülerinnen und Schüler zu öffnen.

Uns allen wünsche ich einen Sommer, der nach anstrengenden und ungewissen Zeiten trotz aller weiter bestehenden Einschränkungen mit Sonne und Licht auch wieder verhaltenen Optimismus und Erholung ermöglicht.

Bleiben Sie weiterhin gesund und behütet.

Ihre

Iris Rehder

Schulbuchausleihe am RGR ab jetzt über IServ

ACHTUNG: Schulbücher selbst anschaffen

Sollten Sie die Bücher selbst anschaffen wollen, können Sie die Bücherlisten herunterladen oder ausdrucken, indem Sie über den Button unten auf die Seite entsprechende Iserv-Seite gehen und den betreffenden Jahrgang wählen.

Dort finden Sie die rechts abgebildete Übersicht der Bücherlisten der Jahrgänge 5 bis 13, die sie von dort aus ansehen und mit allen relevanten Daten und Angaben herunterladen können.

Schulbücher ausleihen - mit und ohne IServ-Konto Ihres Kindes

Für die Anmeldung zur Schulbuchausleihe stehen Ihnen grundsätzlich zwei Möglichkeiten zur Verfügung, einmal mit und einmal ohne Nutzung des IServ-Kontos Ihres Kindes. Nachfolgend finden Sie Erklärungen für beide Anmeldewege.

I. Anmeldung mit dem IServ-Account Ihres Kindes:

  • Geben Sie Folgendes in die Eingabezeile Ihres Browsers (Internetexplorer, Mozilla Firefox, Google Chrome, o. Ä.) ein:

www.ratsgymnasium-row.eu/buecher

  • Melden Sie sich mit den Daten Ihres Kindes an.
  • Wählen Sie mit der Maus den Punkt Schulbücher in der Menüleiste auf der linken Seite:

  • Wählen Sie mit der Maus den Punkt Anmeldung in der oben angeordneten Menüleiste.
  • Für das weitere Vorgehen lesen Sie bitte unter „Anmeldung ohne den IServ Account Ihres Kindes“ (dritter Punkt) weiter.

II. Anmeldung ohne den IServ-Account Ihres Kindes:

  • Geben Sie Folgendes in die Eingabezeile Ihres Browsers (Internetexplorer, Mozilla Firefox, Google Chrome, o. Ä.) ein:

www.ratsgymnasium-row.eu/buecher

  • Sie werden nun direkt zur Anmeldung weitergeleitet:

  • Wählen Sie den Jahrgang, den Ihr Kind im Schuljahr 20/21 besuchen wird, durch Anklicken aus.
  • Füllen Sie alle Felder unter Erziehungsberechtigte/r und Schüler/in aus.

Hinweis: Hier genügt es, die Daten eines Erziehungsberechtigten einzutragen. Sollten Sie selbst keine Email-Adresse besitzen, können Sie die IServ-Adresse Ihres Kindes verwenden.

  • Falls begründet, setzen Sie bitte einen Haken vor „Ermäßigungsantrag stellen“ bzw. „Befreiungsantrag stellen“. Im Anschluss klicken Sie die Schaltfläche „Bücher auswählen“ an.

Hinweis: Der jeweilige Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung muss bis spätestens 6.7.2020 im Sekretariat des Ratsgymnasiums abgegeben werden. Hierzu wird ein gültiger Leistungsbescheid oder die Schulbescheinigungen der Geschwister – sollten diese auf eine andere Schule gehen – benötigt.

  • Bücher, die auf der Schulbuchliste als „nicht leihbar“ angezeigt werden, müssen von Ihnen eigenständig angeschafft werden.
  • Lesen sie die Leihbedingungen der Schule aufmerksam durch, stimmen Sie ihnen zu und klicken Sie mit der Maus auf die Schaltfläche „Prüfen & Absenden“:

  • Überprüfen Sie die von Ihnen getätigten Angaben zu Ihrer Person und der Ihres Kindes:
    • Sind alle Angaben korrekt, dann klicken Sie bitte auf „Absenden“.
    • Sollten Sie Fehler finden wählen Sie „bearbeiten“ aus. Dann können fehlerhafte Einträge korrigiert werden.

CORONAVIRUS: Wiedereinstieg aller Sekundarstufe-I-Jahrgänge in den Unterricht

Liebe Eltern,

nachdem am vergangenen Montag der 12. Jahrgang ans Ratsgymnasium zurückgekehrt ist und am 18.5. die Jahrgänge 9 und 10 folgen werden, liegt jetzt auch ein Zeitplan des Landes Niedersachsen für die übrigen Jahrgänge vor:

Präsenzunterricht in den allgemeinbildenden Schulen:

Das heißt, dass voraussichtlich

  • der Jahrgang 11 am 25.05.,
  • die Jahrgänge 7 und 8 nach den Pfingstferien am 03.06. sowie
  • die Jahrgänge 5 und 6 am 15.06.

in die Schule zurückkehren werden. Alle Klassen werden vor dem Beginn des Präsenzunterrichts per Mail genau über die Einteilung der Teilgruppen, einen angepassten Stundenplan und ihren individuellen Unterrichtsbeginn informiert. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Einteilung in die Teillerngruppen in der Regel nach der Wahl der 2. Fremdsprache und den Profilen erfolgt, um klassenübergreifenden Unterricht zu vermeiden. Eine Elterninfo zur Schulbuchausleihe im kommenden Schuljahr folgt zeitnah. Die Jahrgänge 5 und 7 werden in einem gesonderten Anschreiben über das weitere Vorgehen zu den anstehenden Wahlen zur 2. Fremdsprache und das Profilangebot informiert.

Eine ganze Reihe von Lehrkräften wird bis zu den Sommerferien im Homeoffice verbleiben, da sie zu einer Risikogruppe gehört. Auch in den Präsenzphasen wird deshalb ein Teil des Fachunterrichts digital erfolgen. Soweit nötig erhalten die Schülerinnen und Schüler auch in der Schule die Gelegenheit, diese online gestellten Aufgaben zu bearbeiten.

Wir sind also weiterhin deutlich entfernt von einem „normalen“ Schulbetrieb, wie wir alle ihn in der Vergangenheit gewohnt waren. In unserem gesamten Alltag machen wir zurzeit die Erfahrung, dass wir uns alle die Rückkehr zur vertrauten Normalität zwar dringend wünschen, aber dass sich dieses Bedürfnis nicht so schnell erfüllen wird. Wir alle bemühen uns intensiv darum, den vielfältigen Anforderungen in der gegenwärtigen Situation gerecht zu werden. Dazu gehören Fragen der Hygieneverordnung ebenso wie eine angemessene Wissensvermittlung und der verlässliche Rahmen zwischenmenschlicher Beziehungen, der uns allen am Ratsgymnasium sehr wichtig ist.

Ich erlebe in diesen Tagen, dass unsere Schulgemeinschaft diese Aufgaben solidarisch meistert, und bin über die besonnene Zusammenarbeit von Kollegium, Schülerschaft und Elternhäusern sehr froh und Ihnen allen dankbar dafür. Dazu gehört auch eine gute und weiterhin intensive Kommunikation mit einander. Auch wenn ich die informellen Gespräche, die sich aus einer ungeplanten spontanen Begegnung heraus ergeben, sehr schätze, ist es beruhigend zu wissen, dass auch die digitale Kommunikation verlässlich funktioniert. Die Lehrkräfte bemühen sich um einen engen Austausch mit ihren Lerngruppen und suchen bei Problemen das persönliche Gespräch mit Ihnen. Bitte halten Sie das umgekehrt genauso. Nur so können wir in diesen schwierigen Zeiten gemeinsam das Gelingen von schulischem und außerschulischem Lernen sicherstellen.

Bleiben Sie weiterhin gesund und vor allem besonnen im Tun und Lassen!

Es grüßt Sie herzlich

Ihre

Iris Rehder

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