Elterninformationen zu Ostern

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

nebenstehend finden Sie mehrere Schreiben der Behörde. Sie werden feststellen, dass der Brief von Herrn Minister Tonne im Wesentlichen den bestehenden Zustand für die Zeit nach den Osterferien fortschreibt. Sollte sich im Landkreis Rotenburg etwas an dieser Lage ändern, werde ich Sie per Mail und über die Homepage unverzüglich informieren. Dasselbe gilt für die konkrete Umsetzung der geplanten Reihentestung nach den Osterferien: Wie immer werde ich Ihnen belastbare konkrete Informationen sofort weitergeben, wenn sie mich erreichen.

Darüber hinaus weise ich auf die veränderten Regelungen zum freiwilligen Wiederholen hin:  

Um den Schülerinnen und Schülern, die aufgrund der Corona-Pandemie in besonderem Maße von Lernrückständen betroffen sind, den Erwerb der für den weiteren Kompetenzaufbau noch fehlenden Kompetenzen zu ermöglichen, kann ein freiwilliges Zurücktreten eine geeignete Maßnahme darstellen.

Für das freiwillige Zurücktreten sowie für die Wiederholung von Schuljahrgängen werden deshalb im Schuljahr 2020/2021 sowie für die Schuljahre 2021/2022 bis 2023/2024 nachfolgende Regelungen getroffen:

    • Der Antrag für das freiwillige Zurücktreten muss im Schuljahr 2020/2021 vor dem 1. Juni 2021 gestellt sein.
    • Über den Antrag wird in der Klassenkonferenz erst am Ende des Schuljahres 2020/2021 (Zeugniskonferenz) entschieden. Die Umsetzung des freiwilligen Zurücktretens erfolgt nicht im laufenden Schuljahr, sondern erst mit Ende des Schuljahres 2020/2021 und der Klassenbildung zum neuen Schuljahr 2021/2022. Die Schülerin oder der Schüler wiederholt freiwillig den bisherigen Schuljahrgang im Schuljahr 2021/2022.
    • Nichtanrechnung des freiwilligen Zurücktretens mit Auswirkungen auf die Schuljahre 2020/2021, 2021/2022 und 2022/2023:
        • Ein freiwilliges Zurücktreten in demselben Schuljahrgang und in zwei aufeinander folgenden Schuljahrgängen ist auch ein zweites Mal zulässig.
        • Ein freiwilliges Zurücktreten in einen Schuljahrgang, den die Schülerin oder der Schüler bereits wiederholt hat, ist in diesem Schuljahr ausnahmsweise zulässig.
        • Ein freiwilliges Zurücktreten ist auch im Schuljahr 2021/2022 ein zweites Mal möglich, wenn die Schülerin oder der Schüler im Schuljahr 2020/2021 erstmalig freiwillig zurückgetreten ist.
        • Ein freiwilliges Zurücktreten ist im Schuljahr 2022/2023 auch möglich, wenn die Schülerin oder der Schüler im Schuljahr 2020/2021 erstmalig zurückgetreten ist und im Schuljahr 2022/2023 den nächsthöheren Schuljahrgang besucht.
    • Im Falle eines freiwilligen Zurücktretens wird auf dem Zeugnis am Ende des Schuljahres 2020/2021 wird unter Bemerkungen Folgendes vermerkt: [Name der Schülerin /des Schülers] wiederholt den xx. Schuljahrgang im Schuljahr 2021/2022 freiwillig.

Falls Sie für Ihr Kind unter Umständen von dieser Regelung Gebrauch machen möchten, melden Sie sich bitte unbedingt für eine individuelle Beratung bei Frau Rohde als Sek I-Koordinatorin.

Zunächst wünsche ich Ihnen aber alles Gute, viel Kraft, Geduld und Hoffnung für die Zeit, die vor uns liegt!

Frohe Ostern!

Ihre Iris Rehder (Schulleiterin)

 

CORONAVIRUS: Wiederbeginn des Präsenzunterrichts ab dem 15.3.2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

Wie Sie alle den Medien entnehmen konnten, wechselt das gegenwärtige Modell von Szenario C für die Jahrgänge 5 bis 12 ab 15. März schrittweise ins Szenario B.

Das heißt, dass beginnend ab Montag, den 15. März, zunächst die Schuljahrgänge 5 bis 7 und der 12. Jahrgang in den Halbgruppenunterricht des Szenario B zurückkehren. Die übrigen Jahrgänge 8 bis 11 werden eine Woche später, ab dem 22. März, folgen. Für den 13. Jahrgang setzt sich der laufende Präsenzunterricht weiter fort.

In Landkreisen mit einer Inzidenz von über 100 bleibt es allerdings zunächst bei der jetzigen Regelung.

 

Die Einteilung der Gruppen am Ratsgymnasium, wie sie Anfang Januar über IServ kommuniziert wurde, hat weiterhin Bestand. Wir werden diese Gruppe den Kindern und Jugendlichen aber selbstverständlich sicherheitshalber noch einmal über Iserv mitteilen. Die Einteilung der Wochen entnehmen Sie bitte dem angehängten Kalender. Durch den Wechsel der Gruppen jeweils am Donnerstag stellen wir sicher, dass alle Kinder und Jugendlichen vor Ferienbeginn noch einmal in der Schule „sichtbar“ werden. Das wird vielen Schülerinnen und Schülern den Einstieg nach Ostern erleichtern und gibt ihnen nach einer langen Phase des Distanzlernens die Chance, sich wieder an Schule in Präsenz zu gewöhnen. Die Präsenzpflicht wird auch für den 13. Jahrgang bereits ab dem  08. März 2021 wieder hergestellt. Die Regelungen für vulnerable Personen bleiben aber natürlich weiterhin bestehen.

Bitte beachten Sie, dass ab dem 08. März 2021 bis zu den Osterferien das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Szenario B der Sekundarbereiche I und II auch am Sitzplatz verpflichtend ist. Alltagsmasken werden hier weiterhin als ausreichend angesehen.

Ein regelmäßiges Testangebot für alle in der Schule ist vorgesehen. Genaue Informationen zur Vorgehensweise werde ich Ihnen weitergeben, sobald sie mich erreichen.

In der kommenden Woche werden wir unsere bewährten Strukturen für das Distanzlernen fortsetzen, die Phasen von eigenverantwortlichem Lernen mit kollaborativen Arbeitsweisen in Videokonferenzen kombiniert. Für die weitere Ausgestaltung verweise ich auf den kleinen „Leitfaden zum Distanzlernen am Ratsgymnasium“.

Auch im Szenario B werden wir weiterhin eine Notbetreuung für die Jahrgänge 5 und 6 zur Verfügung stellen. Sollten darüber hinaus auch in anderen Jahrgängen Schwierigkeiten bei den häuslichen technischen oder räumlichen Lernbedingungen bestehen, stellen wir in begrenztem Umfang auch hier schulische Arbeitsplätze zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie bei Bedarf die Klassenlehrkraft oder das Sekretariat.

Der Elternsprechtag wird am 24./25. März in der Zeit von 15:00 bis 18:00 Uhr telefonisch durchgeführt werden. In den Jahrgängen 5 bis 7 werden wir dazu wie immer den Anmeldezettel zur Terminvergabe verteilen. Bitte melden Sie sich für die Jahrgänge 8 bis 10 bei Gesprächsbedarf bis zum 19. März per Mail bei den Lehrkräften an – die Mailadressen finden Sie im Anhang dieses Schreibens. Dazu schlagen Sie bitte ein Zeitfenster von 60 Minuten für den Telefontermin an einem der beiden Tage vor. Die Lehrkraft wird Ihnen dann einen konkreten Terminvorschlag für das Gespräch rückmelden.

Uns allen wünsche ich nicht nur im schulischen Kontext viel Kraft und Gelassenheit für die kommende Zeit. 

Bleiben Sie gesund und behütet!

Ihre Iris Rehder (Schulleiterin)

 

CORONAVIRUS: Mitteilung des Kultusministers zu Rückkehr ins Szenario B

Lesen Sie hier die allgemeine Mitteilung des niedersächsischen Kultusministers Grant Hendrik Tonne zur Wiederherstellung der Präsenzpflicht ab dem 8. März 2021 und den Wiedereinstieg in den Präsenzunterricht in Halbgruppen ab dem 15. März (Jahrgänge 5-7 und 12-13) bzw. 22. März (alle weiteren Schülerinnen und Schüler).

Weitere Informationen zur Organisation des Wiedereinstiegs in den Präsenzunterricht am Ratsgymnasium folgen hier auf der Homepage und über die Klassenlehrkräfte via IServ so bald wie möglich.

CORONAVIRUS: Jahrgänge 5 bis 12 nächste Woche weiter im Distanzlernen

Das Kultusministerium hat für die kommende Woche, also den Zeitraum ab dem 1.2.2021, aufgrund des stagnierenden Inzidenzwertes die erhofften Schulöffnungen ausgeschlossen. Derzeit haben die Schulen noch keine konkreten Informationen vorliegen – so lange verweisen wir auf die hier eingebundene Mitteilung des Kultusministeriums:

CORONAVIRUS: Leitfaden zum Distanzlernen

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Lehrkräfte und Eltern des Ratsgymnasiums,

seit gut einem Monat befindet sich unser Gymnasium für die Jahrgänge 5-12 im Szenario C. Schüler*innen, Lehrkräfte und Elternhäuser bemühen sich seither gemeinsam in einem großen Kraftakt, das Distanzlernen zu organisieren. Hierfür möchte ich allen herzlich danken.

Die Erfahrungen und Rückmeldungen aus dem Kreise der Schülerschaft, der Eltern und Lehrkäfte zeigen, dass das Distanzlernen grundsätzlich klappt. Wie im Leitfaden „Schule in Coronazeiten“ (Update von 11/2020) gefordert, findet entsprechend das Distanzlernen am Ratsgymnasium über die Kommunikations- und Lernplattform IServ statt. Unterrichts- und Lernangebote müssen verbindlich über das Aufgabentool oder über Videokonferenz von IServ gestellt werden.

Trotz der positiven Rückmeldungen wünschen sich viele Eltern, Schüler*innen und Lehrkräfte  nichts mehr als Tagesstruktur und Verbindlichkeit für ein gutes Lernen in Corona-Zeiten. Deshalb finden Sie unten stehend noch einmal zusammengefasst den für alle Beteiligten verbindlichen organisatorischen Rahmen für das Distanzlernen.

Die Schulleitung wünscht allen Schülern, Lehrkräften und Eltern für die kommenden Wochen viel Kraft und gutes Gelingen. Bleiben Sie gesund!

Ihre Iris Rehder

Leitfaden zum  Distanzlernen am Ratsgymnasium

Schul- und Unterrichtsstrukturen:

Das Distanzlernen findet über Videokonferenzen und Aufgaben (Wochenplanarbeit) auf dem Aufgabenmodul statt. Ein weiterer Austausch kann auf IServ über Messenger und Emails, bei Bedarf auch telefonisch erfolgen.

Videokonferenzen:

Die Videokonferenzen finden  ausschließlich in der Zeit des Fachunterrichts entsprechend des Stundenplans statt. Sie sollten mindestens einen Tag vorher über den Klassenkalender auf IServ angekündigt werden.

Für die Häufigkeit gilt in der Regel:

    • In der Sek II (Jg. 11 und 12) sollte möglichst der gesamte Unterricht per Videokonferenz erfolgen.
    • in den übrigen Jahrgängen werden in Langfächern pro Woche 1- 2 Videokonferenz gegeben,
    • in Nebenfächern höchstens 1 Unterrichtsstunde pro Woche.

Videokonferenzen werden aus Datenschutzgründen ausschließlich über IServ abgehalten.

Aufgaben für das Distanzlernen:

Aufgaben für das Distanzlernen sind spätestens 1 Tag vor der Unterrichtsstunde zu stellen.

Beim Umfang der Aufgaben wird die Anzahl der wöchentlichen Videokonferenzen berücksichtigt. Insgesamt sollte die Arbeitszeit der Schüler*innen pro Tag folgende Richtwerte aus dem „Leitfaden Distanzlernen des Niedersächsischen Kultusministeriums“ nicht regelmäßig überschreiten:

    • Schuljahrgänge 5 bis 8 des Sekundarbereiches I: 3 Stunden
    • Schuljahrgänge 9 und 10 des Sekundarbereiches I: 4 Stunden
    • Schuljahrgänge 11-13 des Sekundarbereiches II: 6 Stunden

Rückmeldung an die Schüler*innen:

Die Rückmeldung von bearbeiteten Schüleraufgaben erfolgt ausschließlich über IServ (Videokonferenz, Aufgabenmodul, Email). Von Schülern abgegebene Aufgaben müssen durch die Lehrkräfte gesichtet und kommentiert werden. Rückmeldungen sollen zeitnah erfolgen.

Unterricht nach Stundenplan:

Auch im Distanzlernen gilt die Schulpflicht. Schüler*innen sind also zur Teilnahme an Videokonferenzen während der regulären Unterrichtszeit verpflichtet. Eine Beteiligung mit Mikrophon sollte in der Regel auch möglich sein. Ein selbst zu verantwortendes Fehlen kann bei der mündlichen Note berücksichtigt werden. Bei mehrfachem unentschuldigtem Fehlen setzt die Fachlehrkraft die Eltern über dieses Versäumnis in Kenntnis. Sollten technische Probleme die Teilnahme verhindern, muss die Lehrkraft darüber von dem/der betroffenen Schüler*in unmittelbar per Mail informiert werden. Bei  voraussehbarer Abwesenheit aus zwingenden Gründen ist wie sonst auch im Vorfeld durch die Erziehungsberechtigten eine Beurlaubung zu beantragen.

Leistungsbewertung

Zu bewertende schriftliche Arbeiten (Klassenarbeiten, schriftliche Note) dürfen lediglich im Präsenzunterricht durchgeführt werden. Das beim häuslichen Lernen erworbene Wissen kann im Präsenzunterricht durch Klassenarbeiten, Tests, Lernzielkontrollen oder mündliche Abfragen überprüft werden. Auf eine Leistungsüberprüfung unmittelbar nach dem Wiedereinstieg in den Präsenzunterricht ist jedoch zu verzichten.

In Abgrenzung zu den üblichen Hausaufgaben können und sollen in allen Schuljahrgängen mündliche und fachspezifische Leistungen, die zu Hause selbstständig erbracht wurden, bewertet werden (vergleichbar mit Referaten, mündliche Note). Hier können die Fachlehrkräfte in eigener pädagogischer Verantwortung entscheiden, welche Arbeiten bei welchen Schülerinnen und Schülern zur Bewertung herangezogen werden. Lern- und Leistungssituationen sind  voneinander zu trennen. Das bedeutet, dass Schüler*innen sich nicht mit jeder zu bearbeitenden Aufgabe einer Leistungskontrolle ausgesetzt sehen, sondern auch  in einem geschützten Raum üben und sich ausprobieren können. Die Fachlehrkräfte machen also vorab deutlich, wann eine Aufgabe bewertet wird.

Die Nichterledigung oder Nichtabgabe von Aufgaben wird grundsätzlich in gleicher Weise wie im Präsenzunterricht berücksichtigt. Die regelmäßige, sorgfältige Bearbeitung und pünktliche Abgabe von Aufgaben kann bei der Formulierung der mündlichen Note und/oder des Arbeitsverhaltens berücksichtigt werden, ohne dass eine einzelne Aufgabe inhaltlich bewertet wird.

Es ist darauf zu achten, dass Schülerinnen und Schülern keine Nachteile aufgrund ihrer Lernbedingungen, familiären Hintergründe oder häuslichen Situationen entstehen.

Koordination Distanzlernen:

Bei Rückmeldungen oder Nachfragen zum Distanzlernen wenden sich Schüler*innen und Eltern an die betroffene Lehrkraft, bei Nichtlösung eines Problems zunächst an die Klassenleitung, erst dann an ein Mitglied der Schulleitung. 

Wechsel ins Szenario B:

Bei (teilweiser) Rückkehr in den Präsenzunterricht wird selbstverständlich der besonderen Situation Rechnung getragen. Im Vordergrund wird deshalb zunächst auch Kommunikation und Beziehungsarbeit stehen. Die für dieses Schuljahr vorgesehenen Lerninhalte werden sicher kritisch und mit Augenmaß geprüft werden müssen. Sobald eine Regelung der Behörde über das konkrete weitere Vorgehen vorliegt, werden wir Sie transparent und umfassen informieren.

Die Schulleiterin: Elterninformation im Februar

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

Im vergangenen Jahr habe ich Ihnen mehr als 25 allgemeine Elterninformationen zukommen lassen. Bei einem üblichen Turnus von drei Elterninfos pro Jahr zeigt auch diese Zahl, wie sehr unser bisheriger Erfahrungshorizont von den Ereignissen der letzten zwölf Monate auf den Kopf gestellt wurde. Ich danke Ihnen herzlich für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Unterstützung in dieser schwierigen und ungewissen Zeit.

Jetzt hat das zweite Schulhalbjahr 2020/21 begonnen.  Neben den laufenden Neuigkeiten zur Schulorganisation während der Corona Pandemie gibt es weitere Veränderungen, die ich Ihnen zur Kenntnis geben möchte:

Frau Petersen und Herr Husmann haben wir mit Ablauf des ersten Schulhalbjahres in den Ruhestand verabschiedet. Frau Meinke und Herr Braunmüller haben ihre Ausbildungszeit am Ratsgymnasium erfolgreich mit dem 2. Staatsexamen beendet. Während wir uns von Herrn Braunmüller verabschiedet haben und ihm ebenso wie unseren frisch gebackenen Ruheständler*in für die Zukunft alles Gute wünschen, dürfen wir Frau Meinke (Ma/Sp) gleich als neue Kollegin wieder begrüßen. Herr Busboom-Schäfer (Ku/Sp) kehrt ans Ratsgymnasium zurück. Als Fachleiter Sport wird er die Ausbildung der Referendar*innen am Studienseminar Verden betreuen. Als Referendar*in begrüßen wir Frau Leskien (Sn/Bi) und Herrn Mohammoud (En/Po). Wir wünschen ihnen einen guten Start am Ratsgymnasium und heißen sie herzlich willkommen.

Frau Clüver wird Frau Petersen als Beratungslehrkraft ersetzen. Diese personellen Veränderungen und weitere Abordnungen machen auch zu Beginn des zweiten Halbjahres Lehrerwechsel in diversen Lerngruppen unvermeidlich.

Die Einschränkungen, die unser gesamtes Leben durch die Corana-Pandemie erfahren hat, betreffen selbstverständlich auch unser Schulleben. So konnten keine Exkursionen oder Fahrten stattfinden.

Zwei der Peerguides aus dem 9. Jahrgang führen durch die Ausstellung „Was glaubst Du denn…!?“

Umso mehr freut es mich, dass wir trotzdem immer wieder Formen für außerunterrichtliche Aktivitäten gefunden haben. Als der traditionelle Weihnachtsbasar ausfallen musste, organisierte die Schülervertretung  im Dezember einen Spendenlauf, bei dem immerhin 920,- € zusammenkamen.

Ebenfalls im Dezember fand auch die Siegerehrung des diesjährigen Stadtradelns aus dem Sommer statt. Hierbei konnte sich das Ratsgymnasium mit 98 Teilnehmerinnen und Teilnehmern und 18.715 geradelten Kilometern gleich zwei erste Plätze in den Kategorien größtes und auch radelaktivstes Team sichern. Ein Erfolg, den es in diesem Jahr zu verteidigen gilt.

Ein wenig anders als ursprünglich gedacht wurde die Ausstellung „Was glaubst du denn!? Junge Muslime in Deutschland“ durchgeführt. Auch wenn unsere engagierten Schülerguides die vielfältigen Exponate auf Grund der Hygienevorschriften nicht bunt gemischten Gruppen aus der gesamten Region vorstellen konnten, fanden sie doch in der Schüler- und Lehrerschaft des Ratsgymnasiums viele interessierte Zuhörer.

Seminarfach: Stromerzeugung mit dem Fahrrad!

Für zahlreiche andere Veranstaltungen haben wir digitale Formate gewählt. Beispielhaft hierfür seien das Xmas-Project der JazzBand „Jazz meets Orff“, unsere „Lange Nacht der Naturwissenschaften“ oder der digitale Holocaust-Gedenktag in Kooperation mit der Cohn-Scheune genannt. Auch die Studien- und Berufsinformation findet digital statt. Das Seminarfach zu nachhaltiger Entwicklung aus dem 13. Jahrgang unter der Leitung von Frau Senftleben nutzte die Homepage, um in mehreren Artikeln zu Fleischkonsum, Stromerzeugung (Bild links), Plastikmüll oder Textilindustrie auf ein gedankenloses Konsumverhalten aufmerksam zu machen, das in Gegenwart und Zukunft die Lebensbedingungen überall auf der Welt negativ beeinflusst.

All diese Aktivitäten, die das Schulleben außerordentlich bereichern, sind nur möglich durch das Engagement der Lehrkräfte, Eltern und Schülerschaft, die für die Organisation sorgen. Ihnen allen gilt mein herzlicher Dank.

Auch wenn es derzeit noch unklar ist, wann und unter welchen Bedingungen Treffen größerer Personengruppen wieder möglich sein werden, werden wir selbstverständlich auch im kommenden Schulhalbjahr Informationsveranstaltungen für die Eltern verschiedener Jahrgänge anbieten. Dafür greifen wir zunächst wiederum auf digitale Formate zurück.

Den Anfang machen in den kommenden Wochen die Jahrgänge 10 und 11 mit den Informationen zu den Wahlmöglichkeiten in der Sekundarstufe 2. Die Schülerinnen und Schüler werden in morgendlichen Videokonferenzen durch die Jahrgangsleitungen informiert, die Eltern können sich zunächst den Vortrag der Jahrgangskoordination mit der zugehörigen Präsentationen auf der Homepage ansehen. Mit einem Link gibt es dann von dort aus die Möglichkeit, an einem gesonderten Termin speziellere Fragen in einer gemeinsamen Videokonferenz zu klären.

Eine vergleichbare Elterninformation wird noch vor den Osterferien für die Eltern des Jahrgangs 6 zur geplanten Digitalisierung im kommenden Jahrgang 7 angeboten. Nach den Osterferien folgen die Informationen zur 2. Fremdsprache in Jahrgang 5 und für den 7. Jahrgang über die Wahlmöglichkeiten im kommenden Jahrgang 8.

Alle diese Veranstaltungen werden rechtzeitig in den betreffenden Jahrgängen, auf unserer Homepage und in der lokalen Presse angekündigt.

Wie Sie alle den Medien entnehmen können, setzt sich das gegenwärtige Modell des weitgehenden Homeschooling bis Anfang März fort. Den Brief des Herrn Ministers finden Sie wie immer auf unserer Homepage. Wir sind sehr froh, unserem 13. Jahrgang trotzdem vollständigen Präsenzunterricht zur Abiturvorbereitung ermöglichen zu können. In den anderen Jahrgängen geht es im bisherigen System von Videokonferenzen und schriftlichen Aufgaben über Iserv weiter. Der Elternsprechtag wird Anfang März telefonisch durchgeführt werden. Ihre Kinder erhalten dann wie immer den Anmeldezettel zur Terminvergabe. Bei dringendem Beratungsbedarf wenden Sie sich bitte sofort für einen zeitnahen individuellen Termin per Mail über die Iserv-Adresse an die jeweilige Lehrkraft.

Uns allen wünsche ich nicht nur im schulischen Kontext viel Kraft und Gelassenheit für die kommende Zeit. 

Bleiben Sie gesund und behütet!

Iris Rehder (Schulleiterin)

CORONAVIRUS: Keine Szenario-Änderungen im Februar!

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

Auf der Grundlage der Beschlüsse der Bund-Länder-Kommission hat die Landesregierung das Vorgehen für die allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen festgelegt. Lesen Sie hier die entsprechende Mitteilung des Kultusministers.

Rechts finden Sie diesen Brief sowie ergänzende Materialien zum Herunterladen.

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

in den letzten Wochen sinken die Infektionszahlen, das ist sehr erfreulich. Der Lockdown wirkt. Wir sind aber noch nicht am Ziel, deshalb werden die Maßnahmen weiter verlängert. Darauf haben sich die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin gestern geeinigt. In dem Gespräch wurde auch deutlich, welche Bedeutung Schulen und Kitas haben.

In Niedersachsen können Schülerinnen und Schüler der Grundschulen, der Förderschulen für Geistige Entwicklung, der Abschlussklassen und des Abiturjahrgangs bereits seit vier Wochen im Szenario B zur Schule gehen. Sie haben dadurch die Möglichkeit, gemeinsam zu lernen und ihre Mitschülerinnen und Mitschüler sowie Lehrkräfte zu treffen. Andere Bundesländer wollen diesen Weg nun auch gehen und planen jetzt eine ähnliche Öffnung der Schulen.

Für die Schulen in Niedersachsen ändert sich im Februar nichts. Es bleibt bei der bisherigen Regelung. Wenn Sie Ihr Kind vom Präsenzunterricht abgemeldet haben, kann es weiterhin zu Hause lernen. Wenn Sie aber möchten, dass Ihr Kind wieder im Wechselunterricht zur Schule geht, ist auch das möglich.

Wenn die Infektionszahlen weiter sinken, wollen wir im März weitere Schülerinnen und Schüler zurück in die Schule holen. Vor den Osterferien sollen möglichst alle im Szenario B unterrichtet werden.

Nach den Osterferien soll der neue Stufenplan der Landesregierung gelten. Er wird zurzeit noch abgestimmt. Fest steht aber: Die Inzidenzwerte, bei denen die einzelnen Maßnahmen greifen, werden deutlich niedriger sein. Damit reagieren wir auf die Unsicherheit im Hinblick auf die Virusmutationen. Es ist gut, hier vorsichtig zu sein. Genaue Informationen zum Stufenplan erhalten Sie rechtzeitig.

Hier die Zusammenfassung unserer Planungen:

  • Phase 1 – Februar:
    • Szenario B für Grundschulen, Förderschulen GE, Abschlussklassen und Abiturjahrgänge – mit Aufhebung der Präsenzpflicht
    • Szenario C für alle anderen
  • Phase 2 – März:
    • Szenario B für weitere Schülerinnen und Schüler
  • Phase 3 – nach den Osterferien:
    • Stufenplan mit Inzidenzwerten

Wir haben für die Schulen in Niedersachsen außerdem ein großes Paket an Maßnahmen für das zweite Schulhalbjahr zusammengestellt. Sie finden eine Übersicht im Anhang. Auch hier gibt es nach und nach weitere Informationen in den nächsten Wochen.

Für heute wünsche ich Ihnen alles Gute, kommen Sie gut durch den Lockdown und bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Grant Hendrik Tonne (Kultusminister)

Präsenzunterricht und Notbetreuung fallen am 8.2.2021 witterungsbedingt aus!

Im Landkreis Rotenburg fallen am 8.2. aufgrund der Witterungsverhältnisse alle Präsenzangebote an den allgemeinbildenden Schulen aus – damit auch am Ratsgymnasium.

Sowohl der 13. Jahrgang als auch die Schülerinnen und Schüler der Notbetreuung bleiben zu Hause und gehen ins Distanzlernen. Bitte bei IServ auf Angebote und Aufgaben achten! 

Der Distanzunterricht der Jahrgänge 5-12 ist hiervon nicht betroffen und findet regulär statt.

CORONAVIRUS: Digitale Zeugnisausgabe

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

leider lässt es sich beim gegenwärtigen Infektionsgeschehen nicht verantworten, unseren Schülerinnen und Schülern ihre Zeugnisse zum gegenwärtigen Zeitpunkt persönlich auszuhändigen.

Deshalb werden wir die Zeugnisse zunächst als PDF-Dokumente zwischen Freitag, den 29. Januar, und Mittwoch, den 03. Februar, klassenweise an die jeweilige Iserv-Emailadresse Ihres Kindes verschicken. Die Originale werden dann direkt in der Schule ausgehändigt, sobald der Unterricht im B-Szenario wieder beginnen kann.

Solange weiterhin das C-Szenario in Kraft bleibt, findet der Unterricht wie bisher im Homeschooling statt. Dabei hat es sich bewährt, dass in den Schuljahrgängen 5 bis 10 in der Regel in den Kernfächern mindestens einmal in der Woche eine Videokonferenz durchgeführt wird und der Unterricht in den Kurzfächern vorrangig durch das Aufgabenmodul und den Messenger durchgeführt wird. So wechseln sich gerade für die jüngeren Schülerinnen und Schüler verschiedene Sozialformen und Methoden ab, die sich gegenseitig ergänzen und neben dem Bedürfnis nach Kommunikation und klarer Struktur auch einem stärker individualisiertem Lernen Raum geben. In der Sekundarstufe II stehen Videokonferenzen stärker im Vordergrund. Erfreulicherweise bewährt sich auch die erneuerte digitale Ausstattung des Ratsgymnasiums, so dass die Technik deutlich stabiler läuft als im Frühjahr 2020.

Die Rückmeldungen zu den Aufgaben erfolgt ebenfalls über Iserv. Bitte ermutigen Sie Ihre Kinder weiterhin bei Nachfragen oder Unklarheiten den Kontakt zu den Lehrkräften zu suchen.

Ich wünsche weiterhin Kraft und Gelassenheit, um diese Krise gemeinsam zu überstehen, und grüße Sie vielmals aus dem Ratsgymnasium

Ihre

Iris Rehder, Schulleiterin

Hochschule Bremen: Online-Vorträge für Eltern und Interessierte zu Studium und Orientierung

Die Hochschule Bremen wendet sich an Eltern und SchülerInnen

Eltern spielen im Prozess der Berufs- und Studienorientierung ihrer Kinder eine besondere Rolle. Sie sind häufig erste Ansprechpartner und wichtige Ratgeber.

Doch wie kann hilfreiche Unterstützung gelingen? Welche Rolle können Eltern bei der Begleitung ihres Kindes in Richtung Studium übernehmen? Was macht ein Studium aus? Wie unterstütze ich als Elternteil am besten bei der Studienwahl? Wie kommt mein Kind an den passenden Studienplatz?

Antworten auf diese Fragen gibt die Zentrale Studienberatung der Hochschule Bremen in einem Online-Vortrag für Eltern am Montag, 08.02.2021 um 17.30 Uhr. Kurz und knackig wird ein Überblick über das Studium heute gegeben. Es werden Orientierungshilfen aufgezeigt, Tipps gegeben, worauf bei der Studienwahl geachtet werden sollte und wie man am besten bei der Studienwahl unterstützt.

Am Dienstag, 09.02.21 (16 Uhr) wird in einem Vortrag das Studienangebote der HSB vorgestellt. Die Teilnehmenden haben im Anschluss die Möglichkeit Fragen zu stellen.

Ob zu Hause allein auf der Couch, gemeinsam am Küchentisch oder noch im Büro – die Online-Vorträge bieten die Möglichkeit, sich unkompliziert über das Studium an der Hochschule Bremen zu informieren und beraten zu lassen. Die Teilnahme ist ganz einfach. Mit Rechner oder Smartphone an den Terminen den virtuellen Seminarraum (ohne Anmeldung möglich) betreten:

Programm mit Terminen aller Online-Vorträge der Hochschule Bremen:

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