Nach der aktuellen Lageeinschätzung zum Infektionsgeschehen durch das Niedersächsische Gesundheitsministerium und das Niedersächsische Landesgesundheitsamt werden die allgemeinbildenden Schulen mit dem Szenario A, dem sogenannten “eingeschränkten Regelbetrieb” in das kommende Schuljahr starten können. Lesen Sie hier die Erläuterungen des Landes zum überarbeiteten Rahmenhygieneplan. Sie finden diesen auch rechts als pdf zum Download, ebenso den Hygieneplan des Ratsgymnasiums.
Alle Schulen verfügen nach § 36 i.V.m. § 33 Infektionsschutzgesetz (IfSG) über einen schulischen Hygieneplan, in dem die wichtigsten Eckpunkte nach dem Infektionsschutzgesetz geregelt sind, um durch ein hygienisches Umfeld zur Gesundheit der Schülerinnen und Schüler und alle an Schule Beteiligten beizutragen.
Der Rahmen-Hygieneplan Corona des Landes Niedersachsen dient als Ergänzung zum schuleigenen Hygieneplan der Schule und gilt, solange die Pandemie-Situation im Land besteht. Der Rahmen-Hygieneplan enthält die bisher gültigen Regelungen (Szenario B), die im Wesentlichen übernommen wurden (Stand: 30.06.2020) sowie ergänzend die Regelungen für Szenario A (eingeschränkter Regelbetrieb). Durch diesen Aufbau können Sie sehr einfach nachvollziehen, welche Änderungen beim Wechsel der Szenarien zu berücksichtigen sind.
Durch den Wegfall des Abstandsgebots zwischen den Schülerinnen und Schülern bekommt die konsequente Umsetzung der Lüftung eine besondere Bedeutung. An den Schulen wird im Szenario A das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung außerhalb des Unterrichts in bestimmten Situationen verpflichtend vorgegeben. Die Verpflichtung wird in der „Niedersächsischen Verordnung zur Neuordnung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2“ als allgemeine Regelung zum Schutz der Bevölkerung verankert, so dass eine entsprechende Rechtsgrundlage besteht. Im Szenario B bleibt die bisherige Empfehlung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bestehen.
In Zeiten der Coronavirus-Pandemie ist es ganz besonders wichtig, die allgemein gültige Regel zu beachten:
Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig sein.
In Abstimmung mit dem Niedersächsischen Landesgesundheitsamt wurde diesbezüglich klargestellt, dass bei einem banalen Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens (z. B. nur Schnupfen, leichter Husten) die Schule besucht werden kann. Dies gilt auch bei Vorerkrankungen (z.B. Heuschnupfen, Pollenallergie).
Sollten Ihrerseits Unsicherheiten oder Fragen zur Umsetzung des Rahmen-Hygieneplans bestehen oder sollten Sie Fragen zur Hygiene an Ihrer Schule generell haben, nutzen Sie bitte folgende Personen und Institutionen zur fachlichen Unterstützung und Beratung:
- Die für die Schulen zuständigen Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Die Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner der Niedersächsischen Landesschulbehörde
- Den zuständigen Schulträger
- Ggf. das örtlich zuständige Gesundheitsamt
Die Kontaktdaten der für die öffentlichen Schulen direkt zuständigen Arbeitsschutz-Beraterinnen und Berater finden Sie hier. Beratungsanfragen können Sie auch über das Onlineportal für Beratung und Unterstützung (B&U) der NLSchB stellen.