Um die Folgen der Corona-Pandemie und der veränderten Unterrichtssituation im Schuljahr 2019/2020 zu bewältigen und die Voraussetzungen für einen gelingenden zukünftigen Regelbetrieb zu schaffen, hat das Kultusministerium ein Corona-Kompensationskonzept und begleitende Erlasse herausgegeben. Im Folgenden sowie im aktuellen Elternbrief setzten wir Sie über die für das Ratsgymnasium relevanten Inhalte in Kenntnis:
Lernen organisieren
Auch wenn wir bereits in den letzten Monaten des vergangenen Schuljahres gemeinsam intensiv über die Erfahrungen während der Pandemie gesprochen haben, sollen die Schülerinnen und Schüler zu Beginn des neuen Schuljahres Gelegenheit erhalten, ihre individuellen Erfahrungen aus dem zweiten Halbjahr des vergangenen Schuljahres zu reflektieren. Damit sollen sie darin unterstützt werden, im neuen Schuljahr und in der neuen Schulsituation anzukommen und Orientierung erhalten, um möglichst gut in den Regelbetrieb des neuen Schuljahres starten zu können. Dazu erhalten die Schülerinnen und Schüler einen Reflexions- und Evaluationsbogen, der von den Klassenlehrkräften ausgewertet und individuell mit den Schülerinnen und Schülern besprochen wird.
Schülerinnen und Schüler unterstützen
In der ersten Klassenarbeit in den Kernfächern erhalten die Schülerinnen und Schüler Gelegenheit, am Ende der Bearbeitungszeit eine schriftliche Rückmeldung über die Erfahrungen mit dem Lernen bzw. Arbeiten zu Hause und weiteren Unterstützungsbedarf im jeweiligen Fach zu geben. Dieses Feedback wird dann bei der Rückgabe der Arbeit individuell thematisiert.
Für weitere Absprachen zwischen Elternhaus und Schule wird der erste geplante Elternsprechtag am Donnerstag, den 5. November, für die Jahrgänge 5 bis 11 angeboten. Bei Bedarf kann eine Beratung auch telefonisch oder digital erfolgen.
Der zweite Elternsprechtag am 8. Februar wird ganztägig stattfinden. Der reguläre Unterricht entfällt an diesem Tag, die Betreuung der Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 5 und 6 wird gewährleistet und rechtzeitig abgefragt. Alle anderen Schülerinnen und Schüler erhalten Aufgaben zur häuslichen Bearbeitung. Darüber hinaus stehen wir Ihnen selbstverständlich wie immer für individuell vereinbarte Beratungsgespräche zur Verfügung.
Bei festgestelltem Förderbedarf kann die Teilnahme an Förderkursen in diesem Schuljahr auch verpflichtend gemacht werden.
Unterstützung beim Lernen mit digitalen Medien
Um jederzeit auch digitale Hilfsmittel uneingeschränkt nutzbar zu machen, können bei begründetem Bedarf iPads kostenlos zunächst maximal bis zum Ende des laufenden Schuljahres leihweise zur Verfügung gestellt werden. Anträge dazu können formlos über die Klassenlehrkräfte oder das Sekretariat eingereicht werden und werden dann durch die Schulleitung geprüft.
Über die weiterreichenden Regelungen für die Szenarien B (Schule im Wechselmodell) oder C (Quarantäne und Shutdown) werden Sie bei Bedarf umfassend informiert.
Für den Umgang mit jahreszeitlich üblichen Symptomen, Erkältungen oder Grippe sowie bei Verdachtsfällen einer Erkrankung am Coronavirus bei Ihren Kindern finden Sie Richtlinien und Handlungsempfehlungen des Landes Niedersachsen: