CORONAVIRUS: Mitteilungen des Herrn Ministers Tonne

Liebe Eltern, Erziehungsberechtigte und Schülerinnen und Schüler,

Lesen Sie anbei die Erläuterungen des Ministers zu den jüngsten Beschlüssen der Bund-Länder-Kommission sowie zu deren Umsetzung im Land Niedersachsen. Genaueres können Sie dem Rahmenhyhgieneplan 4.1 entnehmen, rechts zum Download.

Dort finden Sie ebenfalls detaillierte Informationen für die jeweiligen Betroffenen sowie den im Brief angesprochenen Antrag auf Befreiung vom Präsenzunterricht vor Weihnachten.

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

viele von Ihnen haben gestern sicherlich mit Spannung die Ergebnisse des Gesprächs der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin erwartet. Anders als beim letzten Mal sollte in der jetzigen Debatte der Bildungsbereich in den Fokus gerückt werden. Es galt, sich im Rahmen der Kultusministerkonferenz auf eine „Hotspot-Strategie“ zu verständigen und wesentliche Eckpunkte für den Umgang mit sehr hohen Inzidenzwerten miteinander zu vereinbaren. Die Medien überschlagen sich seit Tagen mit Einschätzungen, Mutmaßungen und Spekulationen über das weitere Vorgehen in Kitas und Schulen, die bundesweite Diskussion über mögliche Einschränkungen des Schulbetriebs hat deutlich an Schärfe zugenommen. Das befördert die gesamtgesellschaftliche Nervosität und Unruhe in einer Situation, die dringend auf Ruhe und Besonnenheit angewiesen ist.

Möglicherweise erklärt sich ein Teil dieser Debatte aber auch dadurch, dass außer Niedersachsen bisher kein Bundesland eine vergleichbar klare Regelung auf der Grundlage von Inzidenzwerten in der Landesverordnung hat. Auch die organisatorische und inhaltliche Ausgestaltung eines Wechselmodells, wie wir es im Szenario B beschreiben, ist in dieser Form deutlich und transparent. Nicht zuletzt ist der Schutz vulnerabler Personen ausschließlich in Niedersachsen so weitgehend angelegt.

In der vergangenen Woche gab es in Niedersachsen eine stabile Lage an den Schulen, insgesamt sogar eine leicht sinkende Tendenz hinsichtlich unterschiedlicher Infektionsmaßnahmen. Ca. 80 % aller Schulen in Niedersachsen haben den Regelbetrieb angeboten, dort gab es keine Quarantänemaßnahmen und kein Szenario B. Es bestätigt sich, dass der Primarbereich insgesamt weniger betroffen ist als die Sekundarbereiche I und II und der frühkindliche Bereich weniger betroffen ist als der Primarbereich.
Auch wenn diese Zahlen uns darauf hoffen lassen, dass sich das Infektionsgeschehen weiter stabilisiert, arbeiten wir intensiv an weiteren Maßnahmen und haben für Niedersachsen eine „Hotspot-Strategie“ entwickelt, die Regelungen für Landkreise mit besonders hohen Inzidenzwerten aufzeigt und unsere bisherige Linie konsequent weiterführt. Ich bin davon überzeugt, dass es weiterhin klarer und transparenter Regelungen bedarf, die allen an Schule Beteiligten Handlungssicherheit und die Möglichkeit zur Vorbereitung geben. Deshalb definieren wir in Niedersachsen einen „Hotspot“ anhand eines konkreten Inzidenzwertes von >200 und legen für die Schulen dieser Landkreise bzw. dieser kreisfreien Städte folgende Maßnahmen fest:

Für Schulen in Landkreisen bzw. kreisfreien Städten mit einem Inzidenzwert von über 200 gilt ab dem 01.12.2020:

In allen Schulformen ist auch im Unterricht eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.

  • Ausnahmen und Sonderregelungen, z. B. für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, gelten wie bisher, sie liegen den Schulen vor und sind auf der Homepage des Kultusministeriums zu finden.

Schulen der Sekundarbereiche I und II wechseln ab Jahrgang 7 automatisch ins Szenario B.

  • Dies gilt für die Dauer der Überschreitung des Wertes von 200, mindestens aber für 14 Tage.
  • Der Wechsel zurück ins Szenario A erfolgt erst, wenn der Wert für mindestens drei Tage wieder die 200 unterschreitet.
  • Ergibt sich ein Szenarienwechsel durch das Unter- oder Überschreiten des Wertes am Wochenende, kann der Montag zur Vorbereitung genutzt und erst am Dienstag gewechselt werden.

Auch in Szenario B gilt grundsätzlich eine MNB-Pflicht.

  • Die MNB kann im Unterricht nach Einnehmen des Sitzplatzes im Klassenraum abgenommen werden, da hier der Mindestabstand dauerhaft eingehalten werden kann.
  • Diese Regelung gilt bei betroffenen Schulen weiterhin bereits ab einer Inzidenz von 100 (Grundschulen sind hiervon ausgenommen).

Ein weiteres Thema, das in der vergangenen Woche nicht nur die Runde der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten intensiv beschäftigt hat, ist die Frage nach unterrichtsfreier Zeit zur Verlängerung der Weihnachtsferien. Wie bereits im letzten Brief erwähnt hatte und habe ich große Sympathien für die Idee, durch die Möglichkeit der Selbstisolation eine größere Sicherheit für ein Weihnachtsfest im Rahmen der Familie zu schaffen. Wir haben deshalb – wie angekündigt – weiter nach Möglichkeiten gesucht, den Infektionsschutz vor allem für vulnerable Familienmitglieder zu erhöhen.

Niedersachsen schließt sich der Länderlinie an und verlängert die Weihnachtsferien um zwei unterrichtsfreie Tage am 21. und 22. Dezember 2020, ergänzt diese Regelung aber um die Möglichkeit der Befreiung vom Präsenzunterricht auch am 17. und 18. Dezember 2020 für Schülerinnen und Schüler, die mit vulnerablen Angehörigen gemeinsam Weihnachten feiern möchten. Wir bleiben damit unserer bisherigen Vorgehensweise treu und erhöhen den Schutz für diejenigen, die besonders gefährdet sind.

Das bedeutet im Einzelnen:

  • Am 21. und 22. Dezember 2020 ist für alle Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterrichtsfrei.
  • Für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1-6, die dieses Angebot in Anspruch nehmen möchten, ist eine Notbetreuung in der Schule einzurichten. Diese findet kohortengerecht bzw. mit ausreichendem Abstand zwischen verschiedenen Kohorten statt und umfasst in der Regel den Zeitraum zwischen 8.00 und 13.00 Uhr (Ausnahmen bei gebundenen Ganztagsschulen oder Schulen mit ganztägigem Unterricht sind möglich). Die Hygieneregeln gelten auch in der Notbetreuung vollumfänglich.
  • Schülerinnen und Schüler, die mit vulnerablen Angehörigen gemeinsam Weihnachten feiern möchten, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zusätzlich am 17. und 18. Dezember 2020 vom Präsenzunterricht befreit werden. Dieser Antrag kann formlos über die Klassenleitung an die Schulleitung gestellt werden, es steht aber auch ein entsprechendes Formular zur Verfügung, das gerne genutzt werden kann.

In der Hoffnung auf einen weitgehend ruhigen Dezember mit möglichst wenigen „Hotspots“ in Niedersachsen und mit sinkenden Infektionszahlen wünsche ich Ihnen nun alles Gute und weiterhin viel Kraft und Energie für die Bewältigung dieser herausfordernden Zeit! Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Grant Hendrik Tonne

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CORONAVIRUS: Mitteilung des Kultusministers

Finden Sie hier den aktuellen Elternbrief des Herrn Kultusministers. Rechts finden Sie diesen im Original und in leichter Sprache ebenfalls als pdf-Dokument zum Download. Auch die Ministerbriefe an die Schülerinnen und Schüler der Sek I und Sek II sowie den im Brief angesprochenen überarbeiteten „Rahmen-Hygieneplan 4.0“ können sie hier zum Nachlesen herunterladen.

Am 17. November 2020 schreibt Grant Hendrik Tonne:

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

seit Beginn des Novembers gilt die neue Landesverordnung, die auch Auswirkungen auf den Schulbetrieb hat. Durch das Herunterfahren vieler anderer Lebensbereiche sollen das Bildungssystem und die Wirtschaft geschützt werden, darüber besteht länderübergreifend Konsens. Vom Erfolg der getroffenen Maßnahmen wird es abhängen, wie wir weiter vorgehen und ob Vorgaben geändert oder angepasst werden müssen. Bis darüber auf gesicherter Grundlage entschieden werden kann, werden wir die Entwicklung noch einige Tage betrachten müssen – so schwer das auch oft fällt. Festhalten lässt sich bisher aber, dass sich der exponentielle Anstieg der Infektionszahlen nicht in gleichem Maße in der Betroffenheit der Schulen abbildet.

Es bleibt dabei, dass wir die Lage immer wieder zwischen dem maximalen Recht auf Bildung in der Schule und dem aktuellen Infektionsgeschehen ausbalancieren  müssen. Deshalb gilt auch weiterhin: Wir beobachten, wir werten aus, wir wägen ab – und dann entscheiden wir. Das ist ein fortlaufender Prozess, den wir in bewährter Weise transparent und regelmäßig kommunizieren. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass Niedersachsen beispielsweise in Sachen Schutz von Risikogruppen im  Ländervergleich eine Vorreiterrolle einnimmt. Auch mit der Ausgestaltung eines Szenarios B stehen wir bisher allein da, in anderen Bundesländern wird darüber derzeit nicht einmal diskutiert.

  1. Um die Schulen vor Ort noch besser unterstützen zu können, werden wir sehr kurzfristig folgende Maßnahmen umsetzen: Schulen werden die Möglichkeit bekommen, befristet zusätzliches Personal einzustellen. Dies können Lehrkräfte, Bachelorabsolventinnen und -absolventen, Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. so genannte „Mini-Jobber“ sein. Wir wollen hier in den Bereichen Verwaltung, Aufsicht, Betreuung, Unterricht etc. unterstützen.
  2. Über den Schulträger werden die Schulen zusätzliche finanzielle Mittel erhalten, um konkrete Materialien zur Ausweitung des Infektionsschutzes anzuschaffen. Dies könnten z. B. FFP-2 Masken für Lehrkräfte, CO2-Ampeln zur unterstützenden Umsetzung des Lüftungskonzeptes, Plexiglasscheiben für Schüler- und Lehrertische usw. sein.

Insgesamt stellen wir den niedersächsischen Schulen mit diesem Maßnahmenpaket 45 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung, die Kommunen erhalten außerdem weitere 30 Mio. Euro zur Entlastung des ÖPNV. Mir ist es wichtig, dass die Umsetzung der Maßnahmen schnell, unkompliziert und bedarfsgerecht erfolgen kann.

Bereits vor den Sommerferien haben die Schulen mit dem Leitfaden „Schule in CoronaZeiten 2.0“ eine Handreichung zur Umsetzung der Szenarien A, B und C erhalten. Seitdem haben wir fortlaufend nachgesteuert und sie mit weiteren, an die Situation angepassten Informationen versorgt. Angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens bedarf es nun einer grundlegenden Überarbeitung der drei Szenarien und eines „Updates“ des Leitfadens. Auch der Rahmen-Hygieneplan wurde überarbeitet und wird noch in dieser Woche veröffentlicht. Er erhält u. a. Aktualisierungen zu den Bereichen Schulsport, Musik und Darstellendes Spiel
sowie zur Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung. Sie finden beide Handreichungen bei Interesse im Downloadbereich der Homepage des Kultusministeriums.

Uns haben eine Reihe von Fragen bzgl. des Tragens einer Mund-Nase-Bedeckung im Sportunterricht erreicht. Hier wird das Tragen einer MNB verständlicherweise als besondere Belastung empfunden und sollte nach Möglichkeit vermieden werden. Das ist auch unter den derzeitigen Vorgaben möglich, sofern der geforderte Abstand eingehalten wird. Sportarten, bei denen es zu vermehrtem Körperkontakt kommt, sollten angesichts der steigenden Infektionszahlen ohnehin vermieden werden. Differenzierte Hinweise zum Sportunterricht in den einzelnen Szenarien finden Sie ebenfalls im neuen Rahmen-Hygieneplan 4.0.

Auch beim Schreiben längerer Klausuren und Klassenarbeiten wird das Tragen einer MNB von vielen Schülerinnen und Schülern als besonders hinderlich und als das Leistungsvermögen einschränkend empfunden. Deshalb gilt auch hier: Wenn ausreichend Abstand eingehalten werden kann, muss während des Schreibens einer Klausur keine MNB getragen werden. Um einen entsprechend Abstand zu gewährleisten, besteht die Möglichkeit, die Klassenarbeiten in geteilten Lerngruppen bzw. in ausreichend großen Räumen zu schreiben. Ansonsten sind kurze individuelle Tragepausen zu ermöglichen, z. B. um etwas zu trinken.

Die gestiegenen Infektionszahlen haben notwendigerweise zur Folge, dass auch Schulen von Infektionsschutzmaßnahmen betroffen sind, die dann in das Szenario B oder sogar ins Szenario C wechseln müssen. Zum Ende des letzten Schuljahres haben die Kirchen erstmals die sogenannten Lernräume ins Leben gerufen, um Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zum Lernen in einem ruhigen und geschützten Umfeld zu ermöglichen. In den Sommerferien haben sich eine ganze Reihe weiterer gesellschaftlicher Partner gefunden, die ebenfalls Lernräume angeboten haben. Ich bin den Kirchen, die das Projekt weiterhin fortsetzen, sehr dankbar für ihr Engagement und freue mich, dass wir in diesem Zuge auch den Förderzeitraum für das Projekt abermals verlängern und die Lernräume weiterhin finanziell durch das Kultusministerium unterstützen werden.

Es wurde der Vorschlag an mich herangetragen, die letzten beiden Tage vor den Weihnachtsferien keinen Präsenzunterricht in der Schule anzubieten und alle Schülerinnen und Schüler ins Distanzlernen zu schicken, damit auf diesem Wege einige Tage Quarantäne vor Weihnachten eingehalten werden können. Ich habe große Sympathien für das Anliegen, Weihnachten nach anstrengenden Wochen und Monaten im Kreis der Familie zu verbringen. Das Aussetzen des Präsenzunterrichtes an den beiden in Frage kommenden Tage würde aber keine abschließende Sicherheit bringen, weil dafür der Zeitraum laut Landesgesundheitsamt nicht ausreicht, da eine Infektion binnen 14 Tagen  weitergegeben werden kann. Wir werden weiter nach Lösungen suchen, bereits in der nächsten Woche wird dazu weiterverhandelt.

Lassen Sie mich abschließend noch einen Gedanken anfügen: Der Bildungsbereich ist sehr komplex. Einfache Lösungen – so sehr wir sie uns auch wünschen – gibt es häufig nicht. Es gilt unterschiedlichste, sich teilweise widersprechende Interessen zu berücksichtigen. Unterschiedliche Zuständigkeiten erfordern immer wieder das gemeinsame Gespräch. So setzt das Kultusministerium beispielsweise den rechtlichen und organisatorischen Rahmen in den Schulen, kann aber nicht die Gesundheitsämter anweisen, Maßnahmen anzuordnen oder aufzuheben. Die Schulträger sind u. a. für die sächliche Ausstattung und die Schülerbeförderung zuständig, das Land unterstützt hier durch zusätzliche finanzielle Mittel wie oben beschrieben. Es gilt also zum einen, die jeweiligen Zuständigkeiten zu respektieren,
zum anderen aber auch durch regelmäßige Kommunikation und konstruktive Zusammenarbeit auf allen Ebenen zu gemeinsamen Problemlösungen zu kommen. Seien Sie versichert, dass wir daran Woche für Woche arbeiten!

Wir behalten das Infektionsgeschehen weiterhin genau im Blick und halten Sie über die weitere Entwicklung, über notwendige Maßnahmen, Änderungen und  Anpassungen wie gewohnt auf dem Laufenden. Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Kraft und Durchhaltevermögen in dieser schwierigen Zeit. Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Grant Hendrik Tonne 

CORONAVIRUS: VERPFLICHTUNG zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes während des Unterrichts

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Erziehungsberechtigte,

sicher haben auch Sie, habt Ihr in den vergangenen Tagen mit Sorge die Entwicklung der Fallzahlen von Corona-Infektionen im Landkreis Rotenburg verfolgt. Die amtlichen Inzidenzzahlen können Sie HIER abrufen.

Nun ist im Landkreis Rotenburg die Zahl von 50 Erkrankungen auf 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen überschritten. Damit gilt die am 30.10.2020 vom Kultusministerium im Zuge des Infektionsschutzes erlassene VERPFLICHTUNG, auch während des Unterrichts einen Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) zu tragen. Die detaillierten Regelungen können Sie dem Schreiben des Kultusministeriums entnehmen.

Um eine Erholung vom Tragen der MNB zu ermöglichen, wird die Pausenregelung bis auf Weiteres angepasst.

Angepasste Pausenordnung

Serenadenhof
Serenadenhof
Spielehof
Spielehof

Die „kleinen“ Pausen zwischen der 1. und 2., der 3. und 4. sowie der 5. und 6. Stunde werden dadurch verlängert, dass jeweils die vorangehende Stunde 5 Minuten früher endet und die folgende Stunde 5 Minuten später beginnt. So kann ermöglicht werden, dass die Kolleg*innen der zu beendenden Stunde die Lerngruppe an deren jeweiligen Pausenort draußen führen und die Kolleg*innen der anschließenden Stunde sie dort wieder abholen.

Die „großen“ Pausen zwischen der 2. und 3. Stunde sowie zwischen der 4. und 5. Stunde bleiben unverändert bestehen.

Um diese MNB-freie Erholungszeit zu nutzen, ist es erforderlich, dass alle Schüler*innen das Schulgebäude in den Pausen verlassen, soweit die Witterungslage dies irgend zulässt. Auch dem ist durch die Wahl geeigneter Kleidung Rechnung zu tragen.

Das Tragen von MNB im Unterricht erfordert, dass unsere Schülerinnen und Schüler mehrere MNB für sich verfügbar haben sollten. Die Bereitstellung der MNB erfolgt durch die Elternhäuser – wie bisher auch.

Bei Durchfeuchtung ist die MNB zu wechseln (ca. alle 2-3 Stunden). Beim Essen und Trinken kann die MNB kurzzeitig am Platz abgesetzt werden, wenn die bestehenden Kohorten- und Abstandsregelungen eingehalten werden. Bei mehrstündigen Klausuren kann die MNB bei Bedarf abgesetzt werden, wie es ohnehin bei medizinischer Indikation oder Unwohlsein möglich ist.

Sportunterricht kann unter diesen besonderen Umständen nicht praktisch in den Sporthallen durchgeführt werden. Hier werden die Sportlehrkräfte in Absprache mit den Lerngruppen individuelle Lösungen finden.

Wie bisher sollten schulfremde Personen nur aus zwingenden Gründen und nach Anmeldung im Sekretariat die Schule betreten.

Die hier dargestellten Veränderungen sorgen hoffentlich dafür, dass wir den Präsenzunterricht so weit und so lange wie möglich aufrechterhalten können. Das sollte unser gemeinsames Ziel sein. Für Ihre und Eure Unterstützung dabei danke ich herzlich und wünsche weiterhin viel Kraft und Gesundheit bei der Bewältigung dieser herausfordernden Zeit.

Ihre Iris Rehder

CORONAVIRUS: Elternbrief des Kultusministers

Lesen Sie angesichts auch in Deutschland und Niedersachsen wieder steigender Infektionen mit dem Coronavirus bitte folgende Mitteilung des niedersächsischen Kultusministers Grant Hendrik Tonne vom 25. September 2020: 

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

das neue Schuljahr läuft seit nunmehr vier Wochen und gern nutze ich diesen Zeitpunkt, um Ihnen einen kurzen Überblick über aktuelle Themen zu geben. Wir können feststellen, dass der Start insgesamt gelungen ist. Das ist in erster Linie der guten Vorbereitung vor Ort und dem großen Engagement aller an Schule Beteiligter zu verdanken. Auch Sie als Eltern haben einen wichtigen Teil zum Gelingen beigetragen, indem Sie Ihr Kind bestärken und ermutigen und es in dieser herausfordernden Zeit begleiten. Haben Sie herzlichen Dank!

Ich freue mich, dass eine ausgesprochen große Mehrheit den Weg, den wir gemeinsam mit den Schulen gehen, mitgeht und die Schulleitungen und Lehrkräfte unterstützt und deren Arbeit in besonderer Weise wertschätzt, vielen Dank auch dafür.

Uns erreichen aber auch immer wieder Zuschriften von Eltern- sowie Schülerinnen und Schülern, die sich entweder strengere Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen wünschen oder aber – im Gegensatz dazu – die komplette Aufhebung dieser Regelungen fordern. Beide Seiten argumentieren mit Studien, die ihre jeweilige Meinung belegen sollen, sich aber gegenseitig widersprechen. Beide Positionen haben gemein, dass sie gut dazu geeignet sind, Ängste und Sorgen zu schüren und Unsicherheit zu verbreiten. Seien Sie versichert, dass wir Ihre Sorgen sehr ernst nehmen und unsere Entscheidungen immer nur nach gründlicher Abwägung treffen. Es geht dabei sowohl um größtmöglichen  Infektionsschutz aller an Schule Beteiligter, als auch um das Recht auf Bildung eines jeden einzelnen Schülers, einer jeden einzelnen Schülerin. Um letzteres gewährleisten zu können, wollen wir so viel „Normalität“ in Schule und Unterricht, wie es uns angesichts der momentanen Situation verantwortbar erscheint. Dazu gehört auch, so viel Präsenzunterricht wie möglich und so viel Betreuung wie möglich für alle anzubieten.

Im weitaus überwiegenden Teil der niedersächsischen Schulen findet derzeit Präsenzunterricht im Szenario A für alle Schülerinnen und Schüler statt. Dort, wo Infektionsfälle auftreten, sind sie nach bisheriger Erkenntnislage im privaten Umfeld entstanden und „in Schule hineingetragen“ worden. Das zuständige Gesundheitsamt ermittelt in Zusammenarbeit mit der Schule zunächst die direkten Kontakte der betroffenen Person und trifft dann die Entscheidung über Testungen und Quarantänemaßnahmen. Aus zahlreichen Gesprächen weiß ich, dass es immer wieder Kritik an der Arbeit und besonders an der Kommunikation der Gesundheitsämter gibt. Wir unterstützen das Finden von Lösungen wo es nur irgend möglich ist und werben für ein einheitliches und klares Vorgehen. Gleichzeitig bitte ich Sie aber auch davon abzusehen, Ihr Kind vorab „in Eigenregie“ testen zu lassen. Warten Sie bitte die Anweisungen des Gesundheitsamtes ab, um die Abläufe nicht unnötig zu erschweren! Gleiches gilt auch für das Einhalten der Quarantäneregeln. Auch hier folgen Sie bitte genau den Anordnungen des Gesundheitsamtes, diese sind verpflichtend. Mir ist die Belastung durch eine etwaige Quarantäne und das Warten auf Testergebnisse sehr bewusst und dennoch bitte ich um Vertrauen in die Arbeit der Gesundheitsämter.

Die Schule trifft keine Entscheidungen über Infektionsschutzmaßnahmen, sie ist auch nicht befugt, Quarantäne zu beenden oder über die Dauer zu entscheiden, die Verantwortung dafür liegt einzig beim zuständigen Gesundheitsamt. Fragen Sie gerne nach, wenn Ihnen etwas unklar erscheint, aber versuchen Sie die Situation so anzunehmen, wie sie ist. Damit erleichtern Sie Ihrem Kind sowohl den Schulalltag wie auch eine mögliche Quarantänesituation und den nachfolgenden Wiedereinstieg in den Präsenzunterricht.

Momentan gibt es keinen Anlass, landesweite Einschränkungen, wie z. B. den Wechsel zu Szenario B (Wechselmodell) zu verhängen. Im Übrigen würde auch Szenario B nicht verhindern, dass Infektionen von außen in die Schule getragen werden. Hier ist jeder und jede Einzelne gefragt. Jeder kann und muss etwas dazu beitragen, sich und andere zu schützen – auch und gerade im privaten Bereich, der sich dem Zugriff durch Schule und Ministerium entzieht. Wenn sich hier alle konsequent an Hygiene- und Abstandsregeln hielten, wäre viel gewonnen und das Risiko, Infektionen in Schule „hineinzutragen“, wäre deutlich minimiert. Wir werben landesweit immer wieder für die Einhaltung der Regeln – die Verantwortung für die konsequente Umsetzung trägt jeder selbst. Bitte sprechen Sie deshalb noch einmal eindringlich mit Ihrem Kind über die Wichtigkeit des gründlichen Händewaschens, das Abstandsgebot im Alltag und das konsequente Tragen eines Mund-Nase-Schutzes, z. B. im Schulbus oder in den Schulfluren.

Es gilt auch weiterhin: Wir müssen beobachten, auswerten, abwägen und dann entscheiden. Wir behalten die sehr dynamische Entwicklung permanent im Blick, reagieren kurzfristig, wenn es erforderlich ist, und kommunizieren Änderungen und neue Vorgaben regelmäßig an die Schulen, an Sie als Eltern und für jeden einsehbar auf der Homepage des Kultusministeriums. Hinsichtlich der zu erwartenden Wetterlage im Herbst/Winter wird es zum Beispiel demnächst neue Hilfestellungen zum Thema „Lüften“ geben. Das Schaubild zum Umgang mit Krankheitssymptomen während der Erkältungszeit, das Ihnen möglicherweise schon bekannt ist, hänge ich diesem Schreiben noch einmal an. Das Lüften der Unterrichtsräume wird auch in der kalten Jahreszeit eine wichtige Rolle spielen, weil der Luftaustausch ein wesentlicher Teil der notwendigen Hygienemaßnahmen ist. Seien Sie aber gewiss, dass dies nicht bedeutet, dass die Heizungen abgestellt werden und Ihre Kinder in kalten Räumen sitzen.

Ihnen und Ihren Familien wünsche ich weiterhin alles Gute in dieser herausfordernden Zeit! Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen
Grant Hendrik Tonne
Niedersächsischer Kultusminister

CORONAVIRUS: Elterninformation zum Corona-Kompensationskonzept

Um die Folgen der Corona-Pandemie und der veränderten Unterrichtssituation im Schuljahr 2019/2020 zu bewältigen und die Voraussetzungen für einen gelingenden zukünftigen Regelbetrieb zu schaffen, hat das Kultusministerium ein Corona-Kompensationskonzept und begleitende Erlasse herausgegeben. Im Folgenden sowie im aktuellen Elternbrief setzten wir Sie über die für das Ratsgymnasium relevanten Inhalte in Kenntnis:

Lernen organisieren

Auch wenn wir bereits in den letzten Monaten des vergangenen Schuljahres gemeinsam intensiv über die Erfahrungen während der Pandemie gesprochen haben, sollen die Schülerinnen und Schüler zu Beginn des neuen Schuljahres Gelegenheit erhalten, ihre individuellen Erfahrungen aus dem zweiten Halbjahr des vergangenen Schuljahres zu reflektieren. Damit sollen sie darin unterstützt werden, im neuen Schuljahr und in der neuen Schulsituation anzukommen und Orientierung erhalten, um möglichst gut in den Regelbetrieb des neuen Schuljahres starten zu können. Dazu erhalten die Schülerinnen und Schüler einen Reflexions- und Evaluationsbogen, der von den Klassenlehrkräften ausgewertet und individuell mit den Schülerinnen und Schülern besprochen wird.

Schülerinnen und Schüler unterstützen

In der ersten Klassenarbeit in den Kernfächern erhalten die Schülerinnen und Schüler Gelegenheit, am Ende der Bearbeitungszeit eine schriftliche Rückmeldung über die Erfahrungen mit dem Lernen bzw. Arbeiten zu Hause und weiteren Unterstützungsbedarf im jeweiligen Fach zu geben. Dieses Feedback wird dann bei der Rückgabe der Arbeit individuell thematisiert.

Für weitere Absprachen zwischen Elternhaus und Schule wird der erste geplante Elternsprechtag am Donnerstag, den 5. November, für die Jahrgänge 5 bis 11 angeboten. Bei Bedarf kann eine Beratung auch telefonisch oder digital erfolgen.

Der zweite Elternsprechtag am 8. Februar wird ganztägig stattfinden. Der reguläre Unterricht entfällt an diesem Tag, die Betreuung der Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 5 und 6 wird gewährleistet und rechtzeitig abgefragt. Alle anderen Schülerinnen und Schüler erhalten Aufgaben zur häuslichen Bearbeitung. Darüber hinaus stehen wir Ihnen selbstverständlich wie immer für individuell vereinbarte Beratungsgespräche zur Verfügung.

Bei festgestelltem Förderbedarf kann die Teilnahme an Förderkursen in diesem Schuljahr auch verpflichtend gemacht werden.

Unterstützung beim Lernen mit digitalen Medien

Um jederzeit auch digitale Hilfsmittel uneingeschränkt nutzbar zu machen, können bei begründetem Bedarf iPads kostenlos zunächst maximal bis zum Ende des laufenden Schuljahres leihweise zur Verfügung gestellt werden. Anträge dazu können formlos über die Klassenlehrkräfte oder das Sekretariat eingereicht werden und werden dann durch die Schulleitung geprüft.

Über die weiterreichenden Regelungen für die Szenarien B (Schule im Wechselmodell) oder C (Quarantäne und Shutdown) werden Sie bei Bedarf umfassend informiert.

Für den Umgang mit jahreszeitlich üblichen Symptomen, Erkältungen oder Grippe sowie bei Verdachtsfällen einer Erkrankung am Coronavirus bei Ihren Kindern finden Sie Richtlinien und Handlungsempfehlungen des Landes Niedersachsen:

Inhalte im Zentralabitur 2021

Das Niedersächsische Kultusministerium hat auf die coronabedingten Ausfälle des letzten Halbjahres reagiert. Die Inhalte im Zentralabitur 2021 wurden der Situation angepasst. Damit wird im Interesse der Schüler*innen darauf Rücksicht genommen, dass bestimmte fachliche Inhalte nicht in der gewohnten Intensität vermittelt und aufgenommen werden konnten.

Genaue fachspezifische Informationen finden Sie hier:

Hinweise für das Zentralabitur 2021

Fachbezogene Hinweise und thematische Schwerpunkte | allgemeine Hinweise zur Abiturprüfung | Informationen zur Präsentationsprüfung | Termine

Die fachspezifischen Hinweise werden durch die Fachschaften des Ratsgymnasiums in den nächsten Wochen in die Lehrpläne aufgenommen und zu Beginn des nächsten Schulhalbjahres bekanntgegeben.

CORONAVIRUS: Wiedereinstieg aller Sekundarstufe-I-Jahrgänge in den Unterricht

Liebe Eltern,

nachdem am vergangenen Montag der 12. Jahrgang ans Ratsgymnasium zurückgekehrt ist und am 18.5. die Jahrgänge 9 und 10 folgen werden, liegt jetzt auch ein Zeitplan des Landes Niedersachsen für die übrigen Jahrgänge vor:

Präsenzunterricht in den allgemeinbildenden Schulen:

Das heißt, dass voraussichtlich

  • der Jahrgang 11 am 25.05.,
  • die Jahrgänge 7 und 8 nach den Pfingstferien am 03.06. sowie
  • die Jahrgänge 5 und 6 am 15.06.

in die Schule zurückkehren werden. Alle Klassen werden vor dem Beginn des Präsenzunterrichts per Mail genau über die Einteilung der Teilgruppen, einen angepassten Stundenplan und ihren individuellen Unterrichtsbeginn informiert. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Einteilung in die Teillerngruppen in der Regel nach der Wahl der 2. Fremdsprache und den Profilen erfolgt, um klassenübergreifenden Unterricht zu vermeiden. Eine Elterninfo zur Schulbuchausleihe im kommenden Schuljahr folgt zeitnah. Die Jahrgänge 5 und 7 werden in einem gesonderten Anschreiben über das weitere Vorgehen zu den anstehenden Wahlen zur 2. Fremdsprache und das Profilangebot informiert.

Eine ganze Reihe von Lehrkräften wird bis zu den Sommerferien im Homeoffice verbleiben, da sie zu einer Risikogruppe gehört. Auch in den Präsenzphasen wird deshalb ein Teil des Fachunterrichts digital erfolgen. Soweit nötig erhalten die Schülerinnen und Schüler auch in der Schule die Gelegenheit, diese online gestellten Aufgaben zu bearbeiten.

Wir sind also weiterhin deutlich entfernt von einem „normalen“ Schulbetrieb, wie wir alle ihn in der Vergangenheit gewohnt waren. In unserem gesamten Alltag machen wir zurzeit die Erfahrung, dass wir uns alle die Rückkehr zur vertrauten Normalität zwar dringend wünschen, aber dass sich dieses Bedürfnis nicht so schnell erfüllen wird. Wir alle bemühen uns intensiv darum, den vielfältigen Anforderungen in der gegenwärtigen Situation gerecht zu werden. Dazu gehören Fragen der Hygieneverordnung ebenso wie eine angemessene Wissensvermittlung und der verlässliche Rahmen zwischenmenschlicher Beziehungen, der uns allen am Ratsgymnasium sehr wichtig ist.

Ich erlebe in diesen Tagen, dass unsere Schulgemeinschaft diese Aufgaben solidarisch meistert, und bin über die besonnene Zusammenarbeit von Kollegium, Schülerschaft und Elternhäusern sehr froh und Ihnen allen dankbar dafür. Dazu gehört auch eine gute und weiterhin intensive Kommunikation mit einander. Auch wenn ich die informellen Gespräche, die sich aus einer ungeplanten spontanen Begegnung heraus ergeben, sehr schätze, ist es beruhigend zu wissen, dass auch die digitale Kommunikation verlässlich funktioniert. Die Lehrkräfte bemühen sich um einen engen Austausch mit ihren Lerngruppen und suchen bei Problemen das persönliche Gespräch mit Ihnen. Bitte halten Sie das umgekehrt genauso. Nur so können wir in diesen schwierigen Zeiten gemeinsam das Gelingen von schulischem und außerschulischem Lernen sicherstellen.

Bleiben Sie weiterhin gesund und vor allem besonnen im Tun und Lassen!

Es grüßt Sie herzlich

Ihre

Iris Rehder

CORONAVIRUS: Brief und Hinweise des Kultusministers zur Wiederöffnung der Schulen

Lesen Sie im Folgenden den am 18. April 2020 vom niedersächsischen Kultusministerium veröffentlichten Brief des Kultusministers Grant Hendrik Tonne. Neben einer Darstellung der gegenwärtigen Situation und Planung an und für die Schulen im Bundesland enthält der volle Text im Anschluss an den Brief auch noch den Abschnitt „Lernen zu Hause – Leitfaden für Eltern, Schülerinnen und Schüler“. Sie finden den vollen Text als pdf rechts auf dieser Seite.

Download:

"Lernen zu Hause - Leitfaden für Eltern, Schülerinnen und Schüler"

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

wir alle sind von der aktuellen Krise in eine Ausnahmesituation versetzt worden. Fast täglich ergibt sich aus der dynamischen Entwicklung eine neue Sachlage. Wir müssen uns immer wieder neu orientieren, umdenken und neue Wege gehen. Für eure und Ihre Bereitschaft, sich auf diese Herausforderungen einzulassen und sie konstruktiv mitzugestalten, danke ich herzlich!

Nach Wochen der kompletten Schulschließung steht nun der vorsichtige Schritt zu einer stufenweisen Öffnung an. Viele Fragen und Sorgen werden artikuliert, sie alle werden von uns ernstgenommen und bestmöglich beantwortet.

In den kommenden Wochen starten wir nun in einen neuen Abschnitt. Es wird dafür nötig sein, Lernprozesse und –orte neu zu gestalten. Es wird Phasen des Lernens zu Hause und Phasen des Lernens in der Schule geben. Ein Hochfahren auf „Normalbetrieb“ mit regulärem Unterricht wird bis zu den Sommerferien jedoch realistisch betrachtet nicht möglich sein – diese Erwartungshaltung sollte deshalb auch niemand haben.

Wir planen, am 27.04.2020 zunächst mit der Prüfungsvorbereitung für die Abschlussklassen zu beginnen und anschließend die Folgejahrgänge zumindest zeitweise wieder in die Schule zu bringen. Dieser Plan dient vorerst nur zur Orientierung. Er ist vorläufig und unterliegt Änderungen, sobald das Infektionsgeschehen oder neue Maßgaben sie erforderlich machen. Vor allem Phase C ist bisher nur eine Idee und noch nicht abgestimmt und terminiert.

Phasenplan des KM Nds. (04/2020)

Am Beispiel des Primarbereichs erklärt: Am 04.05. starten die 4. Klassen mit dem im Folgenden beschriebenen umschichtigen Unterricht, am 18.05. kommen die 3. Klassen dazu usw.

Eine der größten Herausforderungen für die Wiederaufnahme des Unterrichts in den Schulen wird es sein, dass die Schülerinnen und Schüler ihre sozialen Kontakte weiterhin auf Distanz gestalten. Dazu wird es organisatorische Veränderungen zum bisherigen und vertrauten Schulalltag geben. Wir werden den Schülertransport entlasten und den nötigen Abstand zwischen Lernenden gewährleisten müssen. Deshalb werden die Schüler und Schülerinnen bis auf weiteres umschichtig in halben Lerngruppen unterrichtet. Über die Organisation dieser Maßnahme in der konkreten Schule vor Ort wird Sie die Schulleitung Ihrer Kinder zeitnah informieren.

Alle Jahrgänge, die nicht in der Schule sind, werden von ihren Lehrkräften für das „Lernen zu Hause“ mit Lernplänen und Aufgaben versorgt. Für Familien mit  schulpflichtigen Kindern wird es also nötig sein, Phasen des häuslichen Lernens zu organisieren. Das kann regulären schulischen Unterricht natürlich nicht gleichwertig und vollumfänglich ersetzen. Eltern sind keine „Hilfslehrer“, auch wenn sie Ihre Kinder natürlich wie gewohnt begleiten und unterstützen dürfen!

Es besteht weiterhin Schulpflicht, die sich auch auf die Erledigung der verpflichtenden Aufgaben zu Hause bezieht, und wir setzen uns das Ziel, dass Schülerinnen und Schüler auch unter den derzeitigen Bedingungen ihre Kompetenzen festigen und erweitern. Mit dem vorliegenden Leitfaden wollen wir Eltern und Kinder darin unterstützen, die Phase das „Lernen zu Hause“ zu organisieren und möglichst effektiv und stressfrei umzusetzen.

Es gilt jetzt und weiterhin zusammenzuhalten, um die Herausforderungen der kommenden Wochen zu meistern. Ich bin der festen Überzeugung, dass uns das gemeinsam gelingt!

Mit freundlichen Grüßen

Grant Hendrik Tonne
Niedersächsischer Kultusminister

CORONAVIRUS: Vorläufiger KM-Fahrplan zur Schulöffnung

Lesen Sie im Folgenden die Mitteilung des Kultusministeriums des Landes Niedersachsen vom 16.4.2020 zum Fahrplan zur schrittweisen Wiederaufnahme des Schulbetriebes an den allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen.

Die Planungen für das Ratsgymnasium und die anderen Schulen im Landkreis können auf der Grundlage dieser Beschlüsse gerade erst beginnen. Wie werden Sie an dieser Stelle schnellstmöglich informieren, wenn es konkrete und belastbare Aussagen für den Landkreis Rotenburg gibt.

Nach Wochen der kompletten Schulschließung steht auf Grundlage des Bund-Länder-Beschlusses der vorsichtige Schritt zu einer stufenweisen Wiederaufnahme des Schulbetriebs an. Das Land Niedersachsen wird seine Schulen ab dem 27. April zunächst für Abschlussklassen wieder öffnen, um den Schülerinnen und Schülern ausreichend Zeit zur Vorbereitung zu geben. Das bedeutet, dass die Abitur- wie auch alle anderen Abschlussprüfungen nach jetzigem Stand unter Einhaltung der Hygienevorgaben des Robert-Koch-Instituts stattfinden. Ab dem 4. Mai sollen gestuft weitere Jahrgänge nach und nach in den Präsenzunterricht zurückkehren. Für alle Schülerinnen und Schüler, die noch nicht wieder in die Schulen zurückkehren, ist ab dem 22. April Home Learning vorgesehen. […]

Die Grundschüler der Klasse 4, die sich am Übergang zur weiterführenden Schule befinden, steigen nach den Abschluss- und Übergangsklassen am 4. Mai wieder in den Unterricht ein. Der weitere Fahrplan für Niedersachsen sieht vor, dass ab der 20. Kalenderwoche gestuft die weiteren Jahrgänge aller Schulformen folgen. Für die 12. Klassen startet der Unterricht somit am 11. Mai, die Jahrgänge 3, 9 und 10 folgen ab dem 18. Mai 2020. Auch die Abschlussklassen der berufsbildenden Schulen starten am 27. April 2020.

Alle Jahrgänge, die noch nicht wieder in der Schule sind, sowie alle Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation zu Hause bleiben müssen, werden von ihren Lehrkräften für das „Lernen zu Hause“ mit Lernplänen und Aufgaben versorgt

Vorläufiger Fahrplan des Kultusministeriums

Quelle: Kultusministerium Niedersachsen 04/2020

Hier finden Sie den vollständigen Text der Pressemitteilung des Kultusministers vom 16.4.2020.

CORONAVIRUS: Niedersachsen schließt ab Montag alle Schulen

An allen Schulen in Niedersachsen – also auch am Ratsgymnasium – findet von Montag, den 16.3.2020, bis zum 18.4.2020 KEIN UNTERRICHTSBETRIEB statt. Am Ratsgymnasium ist von 8:00-13:00 Uhr eine Notversorgung für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5-8, insbesondere wenn die Eltern in Gesundheitsberufen tätig sind, gewährleistet. Auch bei beruflichen Härtefällen kann diese in Anspruch genommen werden. Schülerinnen und Schüler für den Notdienst melden sich bitte morgens jeweils beim Sekretariat an.

Alle Schülerinnen und Schüler sind aufgefordert, sich an Schultagen bis 10:00 Uhr auf Iserv über neue Mitteilungen zu informieren. Dort finden sie auch Aufgaben für ihre Lerngruppen, die in häuslicher Arbeit selbstständig bearbeitet werden können. Der Austausch mit den Lehrkräften und die Rückmeldungen zu den Aufgaben erfolgen ebenfalls über Iserv.

Anstehende Klassenarbeiten werden verschoben oder gegebenenfalls durch alternative Lernleistungen ersetzt. Ein angepasster Klausurplan für Jahrgang 12 wird nach den Osterferien veröffentlicht. Auch die Wahlen zur zweiten Fremdsprache in Jahrgang 5 sowie für die Profile im Jahrgang 7 werden verschoben, bis alle Schülerinnen und Schüler ausreichend informiert sind.

Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Gelassenheit in diesen doch turbulenten Zeiten – bitte bleiben Sie gesund!

Schulleitung und Kollegium des Ratsgymnasiums

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