CORONAVIRUS: Brief des Kultusministers zum Jahresende

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

ein weiteres „Corona-Jahr“ neigt sich dem Ende zu und wir befinden uns immer noch mitten in der Pandemie – zwar mit veränderten Vorzeichen als 2020, dafür mit immer neuen Herausforderungen. Wir hätten uns dieses Jahr wohl alle anders gewünscht. Gerade Familien verlangt die Pandemie so einiges ab. Die Betreuung der Kinder in Phasen des Distanz- und Wechselunterrichts mit der eigenen Berufstätigkeit unter einen Hut zu bringen, das hat viele Eltern im ersten Halbjahr 2021 an die Grenzen der Belastbarkeit und darüber hinaus gebracht. Ich weiß auch, dass sich viele Eltern Sorgen um die Entwicklung ihrer Kinder machen: Die lange Zeit im Lockdown hat überall Spuren hinterlassen.

Erfreulicherweise ist es uns nach den Sommerferien gelungen, den Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler zu sichern. Durch das konsequente Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen und die Einführung von ABIT (Anlassbezogenes intensiviertes Testen) konnten zudem die Quarantäneanordnungen für Mitschülerinnen und Mitschüler deutlich verringert werden. Das entlastet nicht nur die Familien, sondern gibt vor allem Kindern und Jugendlichen ein Stück Normalität zurück. Der direkte Kontakt zu Mitschülerinnen und Mitschülern, zu Lehrkräften, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist eben auch durch noch so guten Distanzunterricht nicht vollständig zu ersetzen, das hat uns das vergangene Jahr deutlich vor Augen geführt. Schule ist eben weit mehr als Wissenserwerb, sie ist in erster Linie ein sozialer Ort, ein Ort, an dem voneinander und miteinander gelernt wird. Daher kämpfen wir mit Nachdruck für so viel Normalität wie möglich.

Ich freue mich daher sehr darüber, dass Kinder und Jugendliche wieder gemeinsam in der Schule lernen können. Dass das gelingt, liegt in erster Linie an der gewissenhaften und verantwortungsvollen Umsetzung der notwendigen Maßnahmen vor Ort in den Schulen und im Elternhaus. Alle Beteiligten – nicht zuletzt die Schülerinnen und Schüler – leisten damit den entscheidenden Beitrag, dass Schulen möglichst sichere Orte sind und Präsenzunterricht überhaupt angeboten werden kann!

Bedanken möchte ich mich bei Ihnen auch dafür, dass Sie Ihre Kinder so gut durch die Krise begleiten, dass Sie ihnen Mut machen und ihnen dabei helfen, gesund durch die Pandemie zu kommen! Wir werden auch im kommenden Jahr für die bestmögliche Bildung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Niedersachsen streiten und ich freue mich, dabei auch weiterhin auf Ihre Unterstützung zählen zu können!

Ihnen allen wünsche ich nun eine schöne Weihnachtszeit, erholsame Festtage im Kreise Ihrer Lieben und einen guten Start in ein –  hoffentlich etwas ruhigeres – neues Jahr! Alles Gute für Sie und bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

CORONAVIRUS: Aussetzen der Präsenzpflicht vom 20.-22.12.2021

Nach Mitteilung des Kultusministeriums und des Kultusministers Grant Hendrik Tonne wird die Pflicht, am Unterricht an allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen in Präsenz teilzunehmen für die Zeit vom 20. bis zum 22.12. ausgesetzt. Wenn Eltern oder Erziehungsberechtigte entscheiden, dass Schülerinnen und Schüler in dieser Zeit zu Hause bleiben, so muss der versäumte Unterrichtsstoff zu Hause nachgearbeitet werden. Videokonferenzen sind an diesen Tagen allerdings nicht vorgesehen.

Auch werden in dieser Zeit keine Klassenarbeiten geschrieben. Wenn in Lerngruppen für diese Tage bisher eine Arbeit geplant war, werden die Lehrkräfte und Schulleitung andere Lösungen finden werden und mitteilen.

Die Befreiung vom Präsenzunterricht kann formlos beantragt werden – Sie können aber auch das Formular unten nutzen.

CORONAVIRUS: Testen statt Quarantäne

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

der aktuelle Brief des Herrn Ministers informiert Sie unter anderem über eine Neuregelung beim Umgang mit Kontaktpersonen im Kontext von Schulen durch das Niedersächsische Gesundheitsamt. Im Bestreben, dass der Präsenzunterricht für möglichst viele Schülerinnen und Schüler möglichst dauerhaft stattfinden können soll, sollen die Quarantäneanordnungen für  enge Kontaktpersonen im Schulsetting und der damit bedingte Unterrichtsausfall möglichst reduziert werden, ohne das infektiologische Restrisiko zu erhöhen. Diese Entscheidung ist vor dem Hintergrund der ansteigenden Zahl von SARS-CoV-2 Infektionen unter den Schülerinnen und Schülern zu sehen, der sonst dazu führen wird, dass ggf. vermehrt Schülerinnen und Schüler in Absonderung versetzt werden (positiv Getestete und Kontaktpersonen). Viele von ihnen könnten somit nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.

Anstelle der bisherigen Quarantänen bei Schülerinnen und Schüler, die in Schulen Kontakt mit SARS-CoV-2-Fällen hatten, soll daher ein testbasierter Ansatz im Kontaktpersonenmanagement angewendet werden, ein „anlassbezogenes intensiviertes Testen“ (ABIT). Das heißt konkret:

Sollte es einen Verdachtsfall aufgrund eines positiven Selbsttests in einer Lerngruppe geben, wird die Testfrequenz erhöht. Es testet sich dann die komplette Klasse –auch die Geimpften  und  Genesenen -an  fünf  Schultagen  hintereinander zu  Hause. Die  Testkits werden  von  der  Schule  gestellt. Alle  negativ  getesteten  und  symptomfreien  Schülerinnen und  Schüler  bleiben  im  Regelfall  im  Präsenzunterricht.

Eine Kontaktnachverfolgung im schulischen Kontext kann dann entfallen. Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die in Quarantäne müssen, kann so erheblich verringert werden.

Bitte nehmen Sie auch die weiteren Regelungen zur Kenntnis, die der Herr Minister z.B. in Bezug auf Elternabende und andere schulischen Veranstaltungen bekannt gibt. Wir werden Sie rechtzeitig informieren, welches Format wir z.B. für unser geplantes Weihnachtskonzert wählen werden.

Auch wenn wir alle uns für die anstehende Adventszeit andere Nachrichten gewünscht hätten, müssen wir die Realität der „vierten Corona-Welle“ zur Kenntnis nehmen und gemeinsam alle notwendigen Vorkehrungen treffen, um den Präsenzunterricht in der Schule auch weiterhin bestmöglich abzusichern.

Bleiben Sie behütet!

Viele Grüße aus dem Ratsgymnasium,

Ihre Iris Rehder

CORONAVIRUS: Es gilt die 3G-Regelung bei ALLEN schulischen Veranstaltungen

Lesen Sie angesichts der deutlich gestiegenen Infektionszahlen folgende Informationen des niedersächsischen Kultusministers Grant Hendrik Tonne:

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

nicht ganz überraschend, aber dennoch besorgniserregend steigen die Infektionszahlen derzeit auch in Niedersachsen zügig an und ein Ende dieser Entwicklung ist noch nicht in Sicht. Angesichts dieser Lage erscheinen jedwede Lockerungen der Schutzmaßnahmen zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht. Andere Bundesländer, die z. B. die Maskenpflicht bereits aufgegeben hatten, rudern aktuell gerade zurück und verschärfen ihre Maßnahmen wieder.

Es bleibt oberste Prämisse, den Präsenzunterricht für alle zu sichern, Schulschließungen zu vermeiden und Schule als sicheren Ort zu stärken. Wir nehmen die Einschränkungen des Schulbetriebs Schritt für Schritt zurück, sobald es vertretbar ist, und haben dabei insbesondere die Jahrgänge 3 und 4 im Blick. Unser Ziel ist es, so schnell wie möglich einheitliche Regelungen für die Grundschulen zu schaffen. Um zu verlässlichen Aussagen kommen zu können, werden wir die Lage nach den Herbstferien weiter beobachten müssen und die entsprechenden Zahlen auswerten. Gerade für den Grundschulbereich gilt es unbedingt, ein mögliches „Hin und Her“ zu vermeiden und verlässliche Regelungen zu schaffen. Ich bitte deshalb um Verständnis und noch etwas Geduld bei all denjenigen, die sich Lockerungen bereits in der jetzigen Corona-Verordnung gewünscht hätten.

Angesichts steigender Infektionszahlen steigt in einigen Schulen auch die Sorge bezüglich des Umgangs mit den vielerorts anstehenden Elternsprechtagen. Um das Ansteckungsrisiko für alle Beteiligten nicht unnötig zu erhöhen, finden Besprechungen und Versammlungen mit Externen deshalb grundsätzlich als 3G-Veranstaltungen statt, d. h. Sie müssen ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorlegen, sofern Sie nicht vollständig geimpft oder genesen sind. Die Mitbestimmung von Erziehungsberechtigten ist genau wie die regelmäßige Kommunikation und der gegenseitige Austausch ein hohes Gut, das auch in schwierigen Zeiten nicht geschmälert werden darf. Dennoch gilt es auch hier, den Infektionsschutz für alle Beteiligten umfassend zu gewährleisten. Die 3G-Regelung gilt deshalb auch für Weihnachtsfeiern, Aufführungen u. ä. Veranstaltungen.

Über die weitere Entwicklung und sich daraus ergebende Entscheidungen und Maßnahmen werde ich Sie wie gewohnt informieren. Alles Gute für Sie und bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen,

CORONAVIRUS: Vorgehen nach den Herbstferien

Die niedersächsische Landesregierung plant bei gleichbleibender oder sich verbessernder Infektionslage ab dem 10.11.2021 eine weitere Reduzierung der Maskenpflicht im Unterricht. Zugleich ergeht die Aufforderung an bisher Ungeimpfte, einen der zahlreichen angebotenen Impftermine wahrzunehmen.

Für die Woche nach den Herbstferien gilt für alle Nichtgeimpften oder Nichtgenesenen eine tägliche Testpflicht!

Lesen Sie im Folgenden die Mitteilung des Kultusministers im Wortlaut. Die entsprechenden Briefe für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufen I und II finden unten auf der Seite.

CORONAVIRUS: Geänderte Coronaregeln der niedersächsischen Absonderungsverordnung vom 22.9.2021

Seit dem 22. September gelten landesweit die einheitlichen Regeln für Infizierte und deren Kontaktpersonen nach der neuen Niedersächsischen Absonderungsverordnung.

Damit wird ein rechtsverbindlicher und landesweit einheitlicher Rahmen zum Umgang der Gesundheitsämter mit Quarantäne- und Absonderungsanordnungen geschaffen. So wird verbindlich festgelegt, dass enge Kontaktpersonen einer nachweislich mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 infizierten Person ihre Absonderung nun nach fünf Tagen mit einem negativen PCR Test und nach sieben Tagen mit einem negativen Corona-Test beenden können. Nach zehn Tagen läuft die Quarantäne bei nicht infizierten Personen automatisch aus.

Schülerinnen und Schüler können eine durch das Gesundheitsamt angeordnete Quarantäne nun landesweit und grundsätzlich bereits nach fünf Tagen mit einem negativen Antigenschnelltest beenden, sofern dieser unter professioneller Aufsicht durchgeführt und bescheinigt wurde.

Lesen Sie nachfolgend die Mitteilung des niedersächsischen Kultusministers zu den konkreten Veränderungen an den allgemeinbildenden Schulen des Landes. Eine Langfassung der Mitteilung sowie die entsprechenden Dokumente für Schülerinnen und Schüler finden Sie unten auf der Seite als Download.

CORONAVIRUS: Änderungen in der Schule bei Warnstufe 1

Seit Sonntag, 19.9.2021, gilt im Landkreis Rotenburg aufgrund der pandemischen Lage die Warnstufe 1 nach dem Niedersächsischen Rahmen-Hygieneplan Schule. Dies für den Unterricht am Ratsgymnasium zunächst lediglich Folgen für den Musik– und den Sportunterricht sowie das Fach Darstellendes Spiel

Neben den bereits geltenden allgemeinen Bestimmungen gelten nunmehr ergänzend folgende Regelungen, die sie im Detail im Rahmenhygieneplan nachlesen können:

Sportunterricht:

(17.1) Es gilt die allgemeine Abstandsregel. Sportunterricht findet im Klassen- oder Kursverband und außerunterrichtlicher Schulsport innerhalb der festgelegten Kohorten statt.
Der Schulsport erfolgt kontaktlos. Ein Sport gilt dann als kontaktlos, wenn zu keinem Zeitpunkt der sportlichen Betätigung ein körperlicher Kontakt zu anderen Sporttreibenden erfolgt. Übungen zu zweit dürfen nur ohne gegenseitige Berührungen erfolgen. Direkte körperliche Hilfestellungen dürfen nur mit Mund-Nasen-Bedeckung gegeben werden.

(17.2) In Räumen mit geringem Raumvolumen (Deckenhöhe) sollen hochintensive Ausdauerbelastungen vermieden werden (z. B. Zirkeltraining).

(17.3) Die Nutzung von Haartrocknern ist zur Vermeidung von Luftverwirbelungen nicht zulässig. Abweichend ist beim Schulschwimmen in einer Schwimmstätte außerhalb des Schulgeländes für die Nutzung von Haartrocknern die jeweilige Regelung des Trägers der Schwimmstätte maßgeblich.
Wenn aufgrund der Regelung des Trägers der Schwimmstätte die Nutzung von Haartrocknern nicht möglich ist, können volljährige Schülerinnen und Schüler sich auf Antrag vom praktischen Schwimmen befreien und minderjährige Schülerinnen und Schüler über ihre Erziehungsberechtigten befreien lassen. Die Aufsicht der befreiten Schülerinnen und Schüler ist zu gewährleisten.

Musikunterricht:

(18.1.1) Singen im Unterricht und im Chor sowie Sprechübungen sind nur unter freiem Himmel unter Einhaltung eines Mindestabstands von 2 Metern zulässig.
In Räumlichkeiten dürfen diese Aktivitäten aufgrund des erhöhten Übertragungsrisikos durch vermehrte Tröpfchenfreisetzung und  Aerosolbildung grundsätzlich nicht stattfinden.

(18.1.4) Einzelunterricht Gesang ist untersagt. […]

(18.2.1) Spielen von Blasinstrumenten ist unter freiem Himmel unter Einhaltung eines Mindestabstands von 2 Metern zulässig.
Das Spielen von Blasinstrumenten darf in Räumlichkeiten nicht erfolgen. 
[…]

(18.2.2) Beim Musizieren mit anderen Instrumenten als Blasinstrumenten sind die Abstandsregeln einzuhalten.
Weitergabe oder gemeinsame Benutzung von Instrumenten sollte möglichst vermieden werden. Bei der wechselnden Nutzung von Instrumenten muss sich jede Musikerin/jeder Musiker vor der Nutzung des Instruments die Hände waschen oder desinfizieren. Instrumente, die ausnahmsweise von verschiedenen Personen genutzt werden, sind zwischen den Nutzungen angemessen zu reinigen. Tensidhaltige Reinigungsmittel wie Seife und Spülmittel sind hier ausreichend.

Darstellendes Spiel

(19) Für spielpraktische Übungen und Szenen muss ein Mindestabstand der Schülerinnen und Schüler von 2 Metern eingehalten werden.

Über weitere Änderungen werden wir Sie gegebenenfalls hier informieren.

CORONAVIRUS: Elternbrief des Kultusministers zum Schuljahresbeginn

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

Lesen Sie hier die Ausführungen des niedersächsischen Kultusministers zum Wiederbeginn des Unterrichts nach den Sommerferien. Wichtigste Aspekte sind sicherlich die hohe Testfrequenz zu Beginn des Schuljahres sowie die Wiedereinführung der grundsätzlichen Maskenpflicht. Der Elternbrief im Wortlaut:

CORONAVIRUS: Sonderaktion – Impfungen von Schülerinnen und Schülern im Alter von 12 bis 17 Jahren am 18. Juli!

Derzeit sind die Infektionszahlen landesweit auf ein erfreulich niedriges Niveau zurückgegangen. Die Ausbreitung der Delta-Variante des SARS-CoV-2 Virus macht aber weitere Überlegungen zum Infektionsschutz unbedingt erforderlich. Die wichtigste Maßnahme ist hier das Impfen.

Eine Sonder-Impfaktion für Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren findet am Sonntag, 18.07.2021, in vielen Impfzentren Niedersachsens statt. Das Land stellt dafür rund 27.000 Impfdosen bereit.

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich telefonisch über die Hotline (0800) 99 88 665.

Hier können Sie detaillierte Informationen des Landes einsehen:

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