CORONAVIRUS: Geänderte Coronaregeln der niedersächsischen Absonderungsverordnung vom 22.9.2021

Seit dem 22. September gelten landesweit die einheitlichen Regeln für Infizierte und deren Kontaktpersonen nach der neuen Niedersächsischen Absonderungsverordnung.

Damit wird ein rechtsverbindlicher und landesweit einheitlicher Rahmen zum Umgang der Gesundheitsämter mit Quarantäne- und Absonderungsanordnungen geschaffen. So wird verbindlich festgelegt, dass enge Kontaktpersonen einer nachweislich mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 infizierten Person ihre Absonderung nun nach fünf Tagen mit einem negativen PCR Test und nach sieben Tagen mit einem negativen Corona-Test beenden können. Nach zehn Tagen läuft die Quarantäne bei nicht infizierten Personen automatisch aus.

Schülerinnen und Schüler können eine durch das Gesundheitsamt angeordnete Quarantäne nun landesweit und grundsätzlich bereits nach fünf Tagen mit einem negativen Antigenschnelltest beenden, sofern dieser unter professioneller Aufsicht durchgeführt und bescheinigt wurde.

Lesen Sie nachfolgend die Mitteilung des niedersächsischen Kultusministers zu den konkreten Veränderungen an den allgemeinbildenden Schulen des Landes. Eine Langfassung der Mitteilung sowie die entsprechenden Dokumente für Schülerinnen und Schüler finden Sie unten auf der Seite als Download.

CORONAVIRUS: Änderungen in der Schule bei Warnstufe 1

Seit Sonntag, 19.9.2021, gilt im Landkreis Rotenburg aufgrund der pandemischen Lage die Warnstufe 1 nach dem Niedersächsischen Rahmen-Hygieneplan Schule. Dies für den Unterricht am Ratsgymnasium zunächst lediglich Folgen für den Musik– und den Sportunterricht sowie das Fach Darstellendes Spiel

Neben den bereits geltenden allgemeinen Bestimmungen gelten nunmehr ergänzend folgende Regelungen, die sie im Detail im Rahmenhygieneplan nachlesen können:

Sportunterricht:

(17.1) Es gilt die allgemeine Abstandsregel. Sportunterricht findet im Klassen- oder Kursverband und außerunterrichtlicher Schulsport innerhalb der festgelegten Kohorten statt.
Der Schulsport erfolgt kontaktlos. Ein Sport gilt dann als kontaktlos, wenn zu keinem Zeitpunkt der sportlichen Betätigung ein körperlicher Kontakt zu anderen Sporttreibenden erfolgt. Übungen zu zweit dürfen nur ohne gegenseitige Berührungen erfolgen. Direkte körperliche Hilfestellungen dürfen nur mit Mund-Nasen-Bedeckung gegeben werden.

(17.2) In Räumen mit geringem Raumvolumen (Deckenhöhe) sollen hochintensive Ausdauerbelastungen vermieden werden (z. B. Zirkeltraining).

(17.3) Die Nutzung von Haartrocknern ist zur Vermeidung von Luftverwirbelungen nicht zulässig. Abweichend ist beim Schulschwimmen in einer Schwimmstätte außerhalb des Schulgeländes für die Nutzung von Haartrocknern die jeweilige Regelung des Trägers der Schwimmstätte maßgeblich.
Wenn aufgrund der Regelung des Trägers der Schwimmstätte die Nutzung von Haartrocknern nicht möglich ist, können volljährige Schülerinnen und Schüler sich auf Antrag vom praktischen Schwimmen befreien und minderjährige Schülerinnen und Schüler über ihre Erziehungsberechtigten befreien lassen. Die Aufsicht der befreiten Schülerinnen und Schüler ist zu gewährleisten.

Musikunterricht:

(18.1.1) Singen im Unterricht und im Chor sowie Sprechübungen sind nur unter freiem Himmel unter Einhaltung eines Mindestabstands von 2 Metern zulässig.
In Räumlichkeiten dürfen diese Aktivitäten aufgrund des erhöhten Übertragungsrisikos durch vermehrte Tröpfchenfreisetzung und  Aerosolbildung grundsätzlich nicht stattfinden.

(18.1.4) Einzelunterricht Gesang ist untersagt. […]

(18.2.1) Spielen von Blasinstrumenten ist unter freiem Himmel unter Einhaltung eines Mindestabstands von 2 Metern zulässig.
Das Spielen von Blasinstrumenten darf in Räumlichkeiten nicht erfolgen. 
[…]

(18.2.2) Beim Musizieren mit anderen Instrumenten als Blasinstrumenten sind die Abstandsregeln einzuhalten.
Weitergabe oder gemeinsame Benutzung von Instrumenten sollte möglichst vermieden werden. Bei der wechselnden Nutzung von Instrumenten muss sich jede Musikerin/jeder Musiker vor der Nutzung des Instruments die Hände waschen oder desinfizieren. Instrumente, die ausnahmsweise von verschiedenen Personen genutzt werden, sind zwischen den Nutzungen angemessen zu reinigen. Tensidhaltige Reinigungsmittel wie Seife und Spülmittel sind hier ausreichend.

Darstellendes Spiel

(19) Für spielpraktische Übungen und Szenen muss ein Mindestabstand der Schülerinnen und Schüler von 2 Metern eingehalten werden.

Über weitere Änderungen werden wir Sie gegebenenfalls hier informieren.

Elterninformationen im September

Lesen Sie hier die allgemeine Elterninformationen der Schulleiterin Iris Rehder. Neben den Personalveränderungen zum neuen Schuljahr erhalten Sie unter anderem Informationen zu den Planungen für die kommenden Wochen und Monate, zu den epochal unterrichteten Fächern sowie zur Handyregelung. Am Ende des Elternbriefes finden Sie eine Übersicht der bereits feststehenden Termine bis Ende April 2022.

EINSCHULUNG JG. 5: Wichtige Informationen für Freitag, 3. September

Liebe Familien,

die Einschulungsfeier Ihres Kindes bei uns am Ratsgymnasium steht vor der Tür:

Schulleiterin am Ratsgymnasium Rotenburg Iris RehderAm Freitag, 3. September 2021, um 10:00h in unserer Aula wird die Begrüßung der neuen Mitglieder unserer Schulgemeinschaft erfolgen. Bei dieser Gelegenheit werden Sie wichtige Ansprechpartner kennenlernen: mich als Schulleiterin, Frau Rohde als Koordinatorin der Jahrgänge 5-10, Paten aus dem Jahrgang 8 und den Freundeskreis als Förderverein unserer Schule.

Mit dieser Einschulungsfeier gehören Sie und Ihre Kinder zum Ratsgymnasium. Auf ein funktionierendes und konstruktives Miteinander legen wir an unsere Schule besonderen Wert. Dazu gehört auch, nicht nur sich selbst, sondern das Ganze im Blick zu behalten – gerade auch in Zeiten von Corona.

Allein schon deswegen – aber auch vor dem Hintergrund der aktuellen Hygienevorgaben des Landes Niedersachsen – dürfen ausschließlich Personen an der Einschulungsveranstaltung teilnehmen, die nachweislich geimpft oder genesen sind, außerdem diejenigen, die einen negativen Testbefund vorweisen können.

Bei Ihren Kindern reicht ein Selbsttest, der u.U. bereits durch die Grundschule ausgeteilt oder aber von Ihnen angeschafft worden ist. Am Donnerstag, 2. September 2021, besteht zusätzlich die Möglichkeit, in der Zeit von 14:00h bis 16:00h im Bedarfsfall ein Testset aus dem Sekretariat abzuholen. Für alle anderen ist ein PoC-/PCR-Test erforderlich, der nicht älter als 48 Stunden ist.

Kurzum: Auch bei uns gilt die 3G-Regelung zu diesem Anlass, deren Erfüllung per Unterschrift auf diesem Formular zu dokumentieren ist (auch unten auf der Seite zum Download!).

Dieses Blatt führen Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben gewissermaßen als „Eintrittskarte“ am Freitag mit und betreten unsere Aula über die beiden seitlichen Notausgänge, wo wir die Zettel zum Zwecke der Dokumentation einsammeln. Halten Sie bitte ggf. Ihren Impf- bzw. Genesenennachweis oder das Ergebnis des PoC-/PCR-Tests zum Vorzeigen bereit. Für diejenigen, die weder diese Erklärung noch Nachweise mitführen, gibt es die Möglichkeit, unser Gebäude über den Aulavorraum zu betreten und sich dort nachtesten zu lassen. Dies sollte allerdings die Ausnahme bleiben.

Wir freuen uns darauf, in diesem Jahr alle 5. Klassen im Plenum begrüßen zu können. Beschränken Sie sich bitte auf zwei Begleitpersonen und tragen Sie Masken, die auch während der Veranstaltung nicht abgenommen werden. Bis zum Freitag grüße ich Sie herzlich!

Iris Rehder

Schulleiterin

Dokumentation 3G zur Unterschrift

Dieses ausgedruckte, ausgefüllte und unterschriebene Dokument ist Ihre Eintrittskarte für Freitag, den 3. September. Sie weisen damit nach, dass Sie die 3G-Bedingungen erfüllen. Bitte halten Sie das Dokument beim Betreten der Aula bereit und zeigen sie es an einem der beiden seitlichen Notausgänge vor. Vielen Dank für Ihre Mithilfe bei einer sicheren Einschulungsfeier!

CORONAVIRUS: Elternbrief des Kultusministers zum Schuljahresbeginn

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

Lesen Sie hier die Ausführungen des niedersächsischen Kultusministers zum Wiederbeginn des Unterrichts nach den Sommerferien. Wichtigste Aspekte sind sicherlich die hohe Testfrequenz zu Beginn des Schuljahres sowie die Wiedereinführung der grundsätzlichen Maskenpflicht. Der Elternbrief im Wortlaut:

CORONAVIRUS: Sonderaktion – Impfungen von Schülerinnen und Schülern im Alter von 12 bis 17 Jahren am 18. Juli!

Derzeit sind die Infektionszahlen landesweit auf ein erfreulich niedriges Niveau zurückgegangen. Die Ausbreitung der Delta-Variante des SARS-CoV-2 Virus macht aber weitere Überlegungen zum Infektionsschutz unbedingt erforderlich. Die wichtigste Maßnahme ist hier das Impfen.

Eine Sonder-Impfaktion für Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren findet am Sonntag, 18.07.2021, in vielen Impfzentren Niedersachsens statt. Das Land stellt dafür rund 27.000 Impfdosen bereit.

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich telefonisch über die Hotline (0800) 99 88 665.

Hier können Sie detaillierte Informationen des Landes einsehen:

Auch mal gute Nachrichten: Elterninformation zum Schuljahresende 2020-2021

Ein ereignisreiches, anspruchsvolles und für die Schulgemeinschaft durchaus anstrengendes Schuljahr 2020-2021 neigt sich allmählich dem Ende zu – Zeit für die Schulleiterin Iris Rehder, auch einmal auf die trotz aller erlebten Schwierigkeiten zahlreichen positiven Ereignisse des Jahres zurückzublicken. Lesen Sie hier den wohl letzten Elternbrief vor den Sommerferien:

CORONAVIRUS: Erste Planungen des Landes für das kommende Schuljahr

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

ein sehr besonderes und für viele extrem anstrengendes Schuljahr geht auf die Zielgerade, in einem Monat beginnen die Sommerferien. Auch wenn die Infektionszahlen sich derzeit landesweit auf erfreulich niedrigem Niveau bewegen und die Impfquote kontinuierlich steigt, ist das Corona-Virus leider noch nicht verschwunden. Die Auswirkungen der Delta-Variante auf Kinder und Jugendliche ist noch unklar und wir werden weiter genau beobachten müssen, wie sich die Lage entwickelt. Es bleibt also bei der Gratwanderung, zum einen größtmögliche Verlässlichkeit und Planungssicherheit anzubieten und gleichzeitig ein weiterhin dynamisches Infektionsgeschehen im Blick zu behalten.

Die aktuelle Situation lässt es zu, für den Start in das neue Schuljahr mit dem Szenario A zu planen. Trotzdem ist weiterhin Vorsicht geboten und wir wären schlecht beraten, alle Infektionsschutzmaßnahmen fallen zu lassen. Die Instrumente sind allen bekannt, sie sind erprobt und haben sich bewährt, deshalb nehmen wir sie mit ins nächste Schuljahr. 

  • Wir setzen weiterhin auf einen inzidenzbasierten Stufenplan, der klar definiert, wann welche Maßnahme greift.
  • Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in festgelegten Bereichen der Schule, im ÖPNV sowie – je nach Infektionsgeschehen – auch im Unterricht bleibt ein wichtiger Bestandteil des Maßnahmenkatalogs.
  • Nach den Sommerferien bleibt es bis Ende September bei der bestehenden Testpflicht. Ausgenommen davon sind alle genesenen oder vollständig geimpften Personen. Die Präsenzpflicht bleibt für alle Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht unterliegen, in diesem Zeitraum weiter ausgesetzt.
  • Der Rahmen-Hygieneplan wird auf der Grundlage der fachlichen Einschätzung durch das NLGA fortlaufend aktualisiert und an das Infektionsgeschehen angepasst.

Für die Impfung der 12-16-jährigen Schülerinnen und Schüler, die nicht zu einer Risikogruppe gehören, liegt bislang keine Empfehlung der STIKO vor. Eine konzertierte Impfaktion, wie wir sie gemeinsam mit dem Sozialministerium geplant haben, ist vor diesem Hintergrund derzeit nicht möglich. Sie scheitert darüber hinaus aber auch daran, dass die Zusage des Bundesgesundheitsministeriums, bei rechtzeitiger Vorlage eines Konzepts für ausreichend Impfstoff zu sorgen, nicht eingehalten wird. Es ist nicht auszuschließen, dass die STIKO ihre Einschätzung noch ändert, auch diese Entwicklung behalten wir im Blick. Unabhängig davon steht es Ihnen als Eltern und Erziehungsberechtigten jetzt schon frei, Ihr Kind für eine Impfung anzumelden. Eine entsprechende Information fügen wir diesem Brief bei, sie wurde in mehrere Sprachen übersetzt. Alle Versionen stehen unter diesem Link auf der Website des Kultusministeriums zum Download bereit:

⇒ Schule in CoronaZeiten: Das gilt aktuell | Nds. Kultusministerium (niedersachsen.de)

Es bleibt bei dem bewährten Verfahren: Wir beobachten die weitere Entwicklung genau, halten Sie in regelmäßigen Intervallen (vier bzw. zwei Wochen vor Schuljahresbeginn) auf dem Laufenden und informieren Sie rechtzeitig, falls die Notwendigkeit für eine Nachsteuerung besteht.

Ich denke, es wird deutlich: Corona ist noch da, die Pandemie ist noch nicht überwunden. Das gilt zum einen für die oben beschriebenen Infektionsschutzmaßnahmen, zum anderen aber auch für die bereits jetzt spürbaren Folgewirkungen der Lockdowns und Kontaktbeschränkungen auf Kinder und Jugendliche. Schülerinnen und Schüler, aber auch Lehrkräfte sowie schulische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden Zeit, Ruhe und Freiheiten brauchen, um wieder im „Normalbetrieb“ anzukommen, um Versäumtes aufzuarbeiten und sich als Klassen- und Schulgemeinschaft wieder neu zu finden. Nach einem so ungewöhnlichen Schuljahr anzunehmen, man könne einfach wieder „zur Tagesordnung übergehen“ und Schule einfach „wie vor Corona“ stattfinden lassen, wird der Situation aus meiner Sicht nicht gerecht. Aus den zahlreichen Rückmeldungen, die mich nach meinem Aufruf im letzten Brief auch von Elternseite erreicht haben, lässt sich eindeutig erkennen, dass ich mit dieser Haltung bei Weitem nicht alleine da stehe.

Wir nehmen diese Einschätzung der Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern sehr ernst und wollen deshalb Schule als sozialen Ort stärken. Auch dem Wunsch nach Gestaltungsspielräumen, Freiheiten und zusätzlichen Ressourcen kommen wir in der Planung des kommenden Schuljahrs gerne nach. Dafür bereiten wir aktuell einen umfangreichen Aktionsplan vor, zu dem Sie in der kommenden Woche detaillierte Informationen erreichen werden. Die wichtigsten Eckpunkte zur Orientierung heute vorab:

  • Wir richten einen ganzheitlichen Blick auf Kinder und Jugendliche. Es geht um bedarfsgerechte Förderung in allen Bereichen – kognitives und sozial-emotionales Lernen, physische und psychische Gesundheit.
  • Die Maßnahmen des Aktionsplans sollen passgenaue und flexible Lösungen für die unterschiedlichen Bedarfe anbieten – kein „Gießkannenprinzip“, aber Angebote für alle Schülerinnen und Schüler.
  • Die Umsetzung des Aktionsplans basiert auf drei Säulen: dem „Aufholprogramm“ des Bundes, zusätzlichen Landesmitteln und schulorganisatorischen Maßnahmen.

Ich bin davon überzeugt, dass uns gemeinsam ein guter Start in das neue Schuljahr gelingen wird, und setze weiterhin auf die hervorragende Arbeit vor Ort in den Schulen und auf Ihre Unterstützung und Begleitung als Eltern. Von Seiten des Kultusministeriums werden wir unser Möglichstes tun, um Sie dabei zu unterstützen, darauf können Sie sich verlassen!

Ich wünsche Ihnen viel Kraft und Energie für den „Endspurt“ bis zu den Sommerferien und komme in Kürze mit weiteren Informationen zum Aktionsplan auf Sie zu. Alles Gute und bleiben Sie bitte gesund!

Mit freundlichen Grüßen,

Grand Hendrik Tonne

(Niedersächsischer Kultusminister)

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