CORONAVIRUS: Briefe des Kultusministers zum Jahresbeginn 2022

Lesen Sie hier den aktuellen Elternbrief des Kultusministers Grant Hendrik Tonne zum Schulstart nach dem Jahreswechsel. Alle relevanten Dokumente finden Sie unten auf dieser Seite auch zum Download.

CORONAVIRUS: Landkreis ist Hochinzidenzgebiet – RATSGYMNASIUM AB DEM 3.5.2021 IM SCENARIO C

In den vergangenen Tagen ist die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner im Landkreis Rotenburg über die kritische Marke von 100 gestiegen. Nach der zur Zeit geltenden Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen wurde deshalb vom Landkreis festgelegt, dass die Schulen ins sogenannte „Szenario C“ wechseln, das heißt, dass kein Präsenzunterricht stattfindet.

Ausgenommen davon sind die Abiturprüfungen für den 13. Jahrgang, die wie geplant durchgeführt werden.

In allen anderen Jahrgängen findet wieder ausschließlich Homeschooling statt. Dabei gelten die Grundsätze, die im Leitfaden zum Distanzlernen bereits am 22. Februar zusammengefasst wurden.

Die Notbetreuung wird selbstverständlich wie bisher weiter angeboten.

Wir alle hoffen, möglichst bald wieder zumindest ins Szenario B und damit in den Wechselunterricht zurückkehren zu können. Das kann aber erst dann erfolgen, wenn die 7-Tage-Inzidenz des Landkreises fünf Tage lang unter 100 gesunken ist.

Dann ist es wichtig, dass Ihr Kind für diesen Fall ein Testkit für die häusliche Selbsttestung vorrätig hat. Bitte bewahren Sie deshalb das zuletzt verteilte Testkit für diesen Fall auf. Sobald wir uns in der Schule wiedersehen, werden wir weitere Testkits ausgeben, die dann hoffentlich in angemessener Zahl und handhabbarer Verpackung eingetroffen sein werden.

Wie immer werde ich Sie über die weitere Entwicklung über die Homepage und die Mailverteiler auf dem Laufenden halten.

Viele Grüße aus dem Ratsgymnasium

Ihre Iris Rehder (Schulleiterin)

CORONAVIRUS: Abholung der Testkits am 12. April – Wichtige Informationen

Das Testverfahren, das an einigen niedersächsischen Schulen bereits vor den Osterferien erprobt wurde, wird nach Ostern mit einigen Veränderungen fortgesetzt:

Im Sinne größtmöglicher Sicherheit für alle Beteiligten werden die regelmäßigen Testungen zu Hause stattfinden und verpflichtend für alle  Schülerinnen und Schüler sein. Verpflichtende Tests zu Hause sind aus rechtlichen Gründen verknüpft mit der Aufhebung der Präsenzpflicht in allen Schuljahrgängen. Sie haben damit die Möglichkeit, Ihr Kind vom Präsenzunterricht befreien zu lassen, wenn Sie keine Testung vornehmen wollen. Ihr Kind erhält dann Materialien zur Bearbeitung von den unterrichtenden Lehrkräften.

Des Weiteren erfordert das Testen zu Hause eine gewisse Kontrolle der Ergebnisse in der Schule. Die Erziehungsberechtigten bestätigen dafür durch ihre Unterschrift mit jeweiligem Datum auf dem am Montag ausgehändigten Formblatt die Durchführung des Tests vor Unterrichtsbeginn. Diese Unterschrift wird zu Beginn der 1. Unterrichtsstunde überprüft.

Ohne ein negatives Testergebnis können Schülerinnen und Schüler nicht am Präsenzunterricht und nicht an der Notbetreuung teilnehmen. Sollte eine Schülerin oder ein Schüler sich am dafür vorgesehenen Tag nicht vor Unterrichtsbeginn zu Hause getestet haben oder die Bestätigung durch die Erziehungsberechtigten fehlen, wird ausnahmsweise in der Schule getestet. Um den schulischen Alltag nicht unnötig zu belasten, muss es sich bei diesen Nachtestungen um absolute Ausnahmefälle handeln. Im Normalfall wird vor der Schule zu Hause getestet.

Alle wichtigen Informationen finden Sie noch einmal zusammengefasst auf dem Informationsblatt “Testpflicht: Formular für Eltern”, dessen Erhalt Sie uns bitte bei Ausgabe der ersten Test-Kits bestätigen.

Für die Testung direkt nach den Osterferien ist eine Sonderregelung erforderlich, da die Schülerinnen und Schüler zu Hause in der Regel nicht über die erforderlichen Test-Kits verfügen. Deshalb beginnt der reguläre Präsenzunterricht erst am Dienstag, und Montag, der 12. April 2021, wird als „Abholtag“ genutzt.

Wenn Ihre Kinder die Test-Kits abholen, müssen sie die von Ihnen unterschriebene Bestätigung über die Elterninformation mitbringen. Falls Sie selbst kommen, ist es auch möglich, die Bestätigung am Ratsgymnasium auszufüllen. Um an diesem Tag Menschenansammlungen im Ratsgymnasium zu vermeiden, finden Sie hier einen Zeitplan zur Abholung, dem Sie folgen sollten, soweit Ihnen das im Rahmen Ihrer Verpflichtungen möglich ist:

Gerade aus dem direkten Einzugsbereich Rotenburg sollten sich unsere Schülerinnen und Schüler an die angebenden Abholzeiten halten.  Für Familien aus dem weiteren Einzugsbereich, die vormittags auf den Bustransport angewiesen wären, stehen wir nachmittags ab 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr für die Abholung der Test-Kits in der Aula zur Verfügung.

Wenn unterschriebene Elterninformationen für mehrere Kinder vorgelegt werden, ist es selbstverständlich möglich und durchaus wünschenswert, mehrere Test-Kits abzuholen und so den Besucherfluss am Ratsgymnasium zu reduzieren.

Anschließend finden Testungen immer dienstags und donnerstags statt. Geplant ist, dass die Schülerinnen und Schüler dann bei der Überprüfung der unterschriebenen Bestätigung für den negativen Test jeweils auch Test-Kits für den nächsten Testtermin erhalten.

Sollten Sie wider Erwarten von der oben erwähnten Möglichkeit Gebrauch machen, Ihr Kind von der Präsenzpflicht befreien zu lassen, ist es zwingend erforderlich, uns den entsprechenden Antrag am Montag bis 13:00 Uhr per Mail (sekretariat@ratsgymnasium-row.eu) zukommen zu lassen.

Auch wenn ich zuversichtlich hoffe, dass es nicht zu diesem Fall kommen wird, weise ich ausdrücklich auf folgenden Sachverhalt hin: Schülerinnen und Schüler, die ungetestet in die Schule kommen und die morgendliche Nachtestung in der Schule verweigern, können weder am Präsenzunterricht noch an der Notbetreuung teilnehmen. Sie erhalten Arbeitsmaterial für zu Hause und müssen durch die Erziehungsberechtigten abgeholt werden.

Auch wenn die Organisation der Selbsttests zu Hause uns allen wiederum einiges abverlangt, sehe auch ich persönlich keine Alternative zu diesem Vorgehen und bitte Sie deshalb ausdrücklich um Ihre weitere Unterstützung, um die Pandemie gemeinsam zu überwinden und zu einem verlässlichen Unterricht in Präsenz zurückzukehren.

Viele Grüße aus dem Ratsgymnasium

Ihre Iris Rehder (Schulleiterin)

Das Land Berlin hat die folgenden fremdsprachlichen Erklärvideos zu den Corona-Selbsttests der Firma Siemens zur Verfügung gestellt – grundsätzlich funktionieren aber die Produkte anderer Hersteller nach dem gleichen Prinzip.

CORONAVIRUS: Leitfaden zum Distanzlernen

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Lehrkräfte und Eltern des Ratsgymnasiums,

seit gut einem Monat befindet sich unser Gymnasium für die Jahrgänge 5-12 im Szenario C. Schüler*innen, Lehrkräfte und Elternhäuser bemühen sich seither gemeinsam in einem großen Kraftakt, das Distanzlernen zu organisieren. Hierfür möchte ich allen herzlich danken.

Die Erfahrungen und Rückmeldungen aus dem Kreise der Schülerschaft, der Eltern und Lehrkäfte zeigen, dass das Distanzlernen grundsätzlich klappt. Wie im Leitfaden „Schule in Coronazeiten“ (Update von 11/2020) gefordert, findet entsprechend das Distanzlernen am Ratsgymnasium über die Kommunikations- und Lernplattform IServ statt. Unterrichts- und Lernangebote müssen verbindlich über das Aufgabentool oder über Videokonferenz von IServ gestellt werden.

Trotz der positiven Rückmeldungen wünschen sich viele Eltern, Schüler*innen und Lehrkräfte  nichts mehr als Tagesstruktur und Verbindlichkeit für ein gutes Lernen in Corona-Zeiten. Deshalb finden Sie unten stehend noch einmal zusammengefasst den für alle Beteiligten verbindlichen organisatorischen Rahmen für das Distanzlernen.

Die Schulleitung wünscht allen Schülern, Lehrkräften und Eltern für die kommenden Wochen viel Kraft und gutes Gelingen. Bleiben Sie gesund!

Ihre Iris Rehder

Leitfaden zum  Distanzlernen am Ratsgymnasium

Schul- und Unterrichtsstrukturen:

Das Distanzlernen findet über Videokonferenzen und Aufgaben (Wochenplanarbeit) auf dem Aufgabenmodul statt. Ein weiterer Austausch kann auf IServ über Messenger und Emails, bei Bedarf auch telefonisch erfolgen.

Videokonferenzen:

Die Videokonferenzen finden  ausschließlich in der Zeit des Fachunterrichts entsprechend des Stundenplans statt. Sie sollten mindestens einen Tag vorher über den Klassenkalender auf IServ angekündigt werden.

Für die Häufigkeit gilt in der Regel:

    • In der Sek II (Jg. 11 und 12) sollte möglichst der gesamte Unterricht per Videokonferenz erfolgen.
    • in den übrigen Jahrgängen werden in Langfächern pro Woche 1- 2 Videokonferenz gegeben,
    • in Nebenfächern höchstens 1 Unterrichtsstunde pro Woche.

Videokonferenzen werden aus Datenschutzgründen ausschließlich über IServ abgehalten.

Aufgaben für das Distanzlernen:

Aufgaben für das Distanzlernen sind spätestens 1 Tag vor der Unterrichtsstunde zu stellen.

Beim Umfang der Aufgaben wird die Anzahl der wöchentlichen Videokonferenzen berücksichtigt. Insgesamt sollte die Arbeitszeit der Schüler*innen pro Tag folgende Richtwerte aus dem „Leitfaden Distanzlernen des Niedersächsischen Kultusministeriums“ nicht regelmäßig überschreiten:

    • Schuljahrgänge 5 bis 8 des Sekundarbereiches I: 3 Stunden
    • Schuljahrgänge 9 und 10 des Sekundarbereiches I: 4 Stunden
    • Schuljahrgänge 11-13 des Sekundarbereiches II: 6 Stunden

Rückmeldung an die Schüler*innen:

Die Rückmeldung von bearbeiteten Schüleraufgaben erfolgt ausschließlich über IServ (Videokonferenz, Aufgabenmodul, Email). Von Schülern abgegebene Aufgaben müssen durch die Lehrkräfte gesichtet und kommentiert werden. Rückmeldungen sollen zeitnah erfolgen.

Unterricht nach Stundenplan:

Auch im Distanzlernen gilt die Schulpflicht. Schüler*innen sind also zur Teilnahme an Videokonferenzen während der regulären Unterrichtszeit verpflichtet. Eine Beteiligung mit Mikrophon sollte in der Regel auch möglich sein. Ein selbst zu verantwortendes Fehlen kann bei der mündlichen Note berücksichtigt werden. Bei mehrfachem unentschuldigtem Fehlen setzt die Fachlehrkraft die Eltern über dieses Versäumnis in Kenntnis. Sollten technische Probleme die Teilnahme verhindern, muss die Lehrkraft darüber von dem/der betroffenen Schüler*in unmittelbar per Mail informiert werden. Bei  voraussehbarer Abwesenheit aus zwingenden Gründen ist wie sonst auch im Vorfeld durch die Erziehungsberechtigten eine Beurlaubung zu beantragen.

Leistungsbewertung

Zu bewertende schriftliche Arbeiten (Klassenarbeiten, schriftliche Note) dürfen lediglich im Präsenzunterricht durchgeführt werden. Das beim häuslichen Lernen erworbene Wissen kann im Präsenzunterricht durch Klassenarbeiten, Tests, Lernzielkontrollen oder mündliche Abfragen überprüft werden. Auf eine Leistungsüberprüfung unmittelbar nach dem Wiedereinstieg in den Präsenzunterricht ist jedoch zu verzichten.

In Abgrenzung zu den üblichen Hausaufgaben können und sollen in allen Schuljahrgängen mündliche und fachspezifische Leistungen, die zu Hause selbstständig erbracht wurden, bewertet werden (vergleichbar mit Referaten, mündliche Note). Hier können die Fachlehrkräfte in eigener pädagogischer Verantwortung entscheiden, welche Arbeiten bei welchen Schülerinnen und Schülern zur Bewertung herangezogen werden. Lern- und Leistungssituationen sind  voneinander zu trennen. Das bedeutet, dass Schüler*innen sich nicht mit jeder zu bearbeitenden Aufgabe einer Leistungskontrolle ausgesetzt sehen, sondern auch  in einem geschützten Raum üben und sich ausprobieren können. Die Fachlehrkräfte machen also vorab deutlich, wann eine Aufgabe bewertet wird.

Die Nichterledigung oder Nichtabgabe von Aufgaben wird grundsätzlich in gleicher Weise wie im Präsenzunterricht berücksichtigt. Die regelmäßige, sorgfältige Bearbeitung und pünktliche Abgabe von Aufgaben kann bei der Formulierung der mündlichen Note und/oder des Arbeitsverhaltens berücksichtigt werden, ohne dass eine einzelne Aufgabe inhaltlich bewertet wird.

Es ist darauf zu achten, dass Schülerinnen und Schülern keine Nachteile aufgrund ihrer Lernbedingungen, familiären Hintergründe oder häuslichen Situationen entstehen.

Koordination Distanzlernen:

Bei Rückmeldungen oder Nachfragen zum Distanzlernen wenden sich Schüler*innen und Eltern an die betroffene Lehrkraft, bei Nichtlösung eines Problems zunächst an die Klassenleitung, erst dann an ein Mitglied der Schulleitung. 

Wechsel ins Szenario B:

Bei (teilweiser) Rückkehr in den Präsenzunterricht wird selbstverständlich der besonderen Situation Rechnung getragen. Im Vordergrund wird deshalb zunächst auch Kommunikation und Beziehungsarbeit stehen. Die für dieses Schuljahr vorgesehenen Lerninhalte werden sicher kritisch und mit Augenmaß geprüft werden müssen. Sobald eine Regelung der Behörde über das konkrete weitere Vorgehen vorliegt, werden wir Sie transparent und umfassen informieren.

CORONAVIRUS: Mitteilungen der Schulleitung

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

auch wenn das weitere Vorgehen im 2. Halbjahr zur Zeit noch nicht sicher prognostiziert werden kann, möchte ich Sie doch über einige Rahmenbedingungen für die letzten Wochen des 1. Schulhalbjahres informieren:

Bis zum 31. Januar werden am Ratsgymnasium in der Schule schriftliche Arbeiten nur in der Oberstufe  (nach-) geschrieben. Ersatzleistungen zur Leistungsmessung im Homeschooling sind selbstverständlich in allen Jahrgängen erlaubt und häufig auch nötig und sehr sinnvoll. Insbesondere bei Epochalfächern, die nur im 1. Halbjahr erteilt werden, bemühen wir uns hierbei um Lösungen, die die besondere Situation unserer Schülerinnen und Schüler während der Schulschließung berücksichtigen.

Der 13. Jahrgang wird im Laufe der nächsten Woche gesondert darüber informiert, durch welche Maßnahmen die Anforderungen bei den anstehenden Abiturprüfungen noch wirksamer an die bestehenden Bedingungen angepasst werden.

Um eine Rhythmisierung des Tages und der Woche zu ermöglichen, sollen alle an Schule Beteiligten wochentags zwischen 8:00 und 13:00 Uhr regelmäßig die Mitteilungen auf Iserv zur Kenntnis nehmen und zeitnah darauf reagieren. Das heißt natürlich im Umkehrschluss, dass weder von Lehrkräften noch von Lernenden erwartet werden kann, abends oder am Wochenende Aufgaben oder Mails zu bearbeiten.

Gerne verweise ich auch noch einmal auf die Erklärvideos auf unserer Homepage, die viele Hinweise zur Nutzung von Iserv und weiteren Werkzeugen zum digitalen Arbeiten am Ratsgymnasium geben.

Voraussichtlich werden die Halbjahreszeugnisse am Mittwoch, den 3. und am Donnerstag, den 4. Februar, ausgegeben. Am Mittwoch erfolgt die Ausgabe an die Schülerinnen und Schüler der Teilgruppe B, am Donnerstag an diejenigen der Teilgruppe A. Sollte zu diesem Zeitpunkt kein Unterricht im Szenario B erfolgen, werden die Termine jahrgangsweise zeitlich gestaffelt. Das genaue Verfahren wird ggf. rechtzeitig und detailliert bekannt gegeben. Wegen dieser Terminverschiebung wird auch der – digital organisierte – Elternsprechtag um eine Woche auf den 15.02. verlegt.

Sobald sich in dieser und weiteren Fragen konkretere Perspektiven ergeben, werde ich Sie – wie immer – informieren.

Ich grüße Sie vielmals aus dem Ratsgymnasium,

Ihre Iris Rehder (Schulleiterin)

CORONAVIRUS: Aktuelle Maßnahmen und Unterrichtsszenarien

Lesen Sie im Folgenden die Mitteilungen des niedersächsischen Kultusministers Grant Hendrik Tonne den an den verschärften Lockdown angepassten Unterrichtsbedingungen an den allgemeinbildenden Schulen des Landes.

Alle vom Ministerium bereitgestellten Informationen finden Sie auch rechts als pdf zum Download.

Jahrgänge 5 und 6:

Sollten Sie die Notbetreuung für ein Kind der Jahrgänge 5 oder 6 in Anspruch nehmen müssen, so können Sie dies über das Sekretariat der Schule tun:

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

ich hoffe, Sie hatten ein paar erholsame Feiertage und sind gut in das neue Jahr gestartet – ein Jahr, das uns zunächst ähnlich in Atem halten wird wie das vergangene, das aber auch Anlass zur Hoffnung auf bessere Zeiten gibt. Auch in den kommenden Wochen und Monaten wird uns der Spagat zwischen Planungssicherheit und dynamischer Infektionslage, eingebettet in das gesamtgesellschaftliche Geschehen, weiter intensiv beschäftigen. Im Sinne der gewünschten Planungssicherheit haben wir bereits vor den Weihnachtsferien einen Weg aufgezeigt, wie es nach den Ferien in den Schulen weitergehen könnte. Wir sind dabei von einem wirksamen Lockdown, der dann auch sein Ende findet, und deutlich gesunkenen Infektionszahlen ausgegangen. Diese Hoffnungen haben sich bedauerlicherweise nicht bestätigt: Die gesamtgesellschaftlichen Einschränkungen in Wirtschaft, Kultur und bei sozialen Kontakten werden fortgesetzt und sogar noch verschärft, deshalb ist auch in den kommenden Wochen ein weitergehender Beitrag des Bildungsbereiches zur Kontaktreduzierung erforderlich.

Unsere Planungen von vor Weihnachten werden daher aktualisiert und angepasst. Die folgenden Maßnahmen gelten bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres am 31.01.2021:

Sekundarbereiche I und II (11.01.-29.01.2021):

  • Alle Jahrgänge der Sekundarbereiche I und II, in denen im laufenden Schuljahr keine Abschlussprüfungen anstehen: Szenario C
    Hinweis: In den Jahrgängen 5 und 6 muss eine Notbetreuung angeboten werden.
  • Abiturjahrgang und Abschlussklassen der Jahrgänge 9 und 10: Szenario B
    Hinweis: Es ist möglich, bei ausreichenden räumlichen Kapazitäten auch komplette Klassen bzw. Kurse in der Schule zu unterrichten. Wichtig ist, dass auch hier der Mindestabstand eingehalten wird. Die Lerngruppen müssen dafür ggf. geteilt und parallel unterrichtet werden.

Generell gilt wie bisher: Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist in allen Bereichen der Schule zu tragen, in denen der Mindestabstand nicht dauerhaft eingehalten werden kann. Sie kann im Szenario B beim Einnehmen des Sitzplatzes abgenommen werden. Das Schreiben unbedingt notwendiger Klausuren ist auch in den Szenarien B und C möglich – immer unter Wahrung des Abstandsgebotes in ausreichend großen Räumen.

Das Niedersächsische Landesgesundheitsamt geht derzeit davon aus, dass wir etwa ab Mitte des Monats Januar wieder über verlässliche Inzidenzzahlen verfügen, die die Infektionslage realistisch abbilden. Auf dieser Grundlage überarbeiten wir derzeit unsere inzidenzbasierte Systematik und werden zeitnah das weitere Vorgehen vorstellen, damit die Schulen eine möglichst langfristige Planungsgrundlage für die Zeit nach dem Lockdown vorliegen haben.

Auch die notwendigen Anpassungen für die Abschlussprüfungen aller Schulformen gehen den Schulen in Kürze zu. Es bleibt dabei, dass jedem Schüler und jeder Schülerin das Ablegen einer fairen Prüfung gewährt wird. Angesichts der weiter andauernden Einschränkungen des Präsenzbetriebs prüfen wir jedoch kurzfristig weitere Maßnahmen, die die Umsetzung der Abitur- und Abschlussprüfungen auch in einer Pandemie weiterhin ermöglichen.

Auch im neuen Jahr richtet sich mein Bestreben ausdrücklich auf die bestmögliche Unterstützung der wertvollen Arbeit in den Schulen vor Ort im Sinne der ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schüler. Ich werde Sie wie gewohnt regelmäßig und transparent über die weitere Entwicklung informieren. Für 2021 wünsche ich Ihnen von Herzen alles Gute, Glück und vor allem Gesundheit!

Mit freundlichen Grüßen

Grant Hendrik Tonne (Kultusminister)

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