CORONAVIRUS: Betreten des Schulgeländes für schulfremde Personen NUR mit 2G+

Gemäß Niedersächsischer Verordnung über infektionspräventive Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 und dessen Varianten vom 23.11.2021 und laut Niedersächsischem Rahmen-Hygieneplan Corona Schule vom 11.11.2021 ist das Betreten des Schulgeländes für alle schulfremden Personen – dies schließt ausdrücklich Eltern und Erziehungsberechtigte mit ein! – nur unter 2G+-Bedingungen gestattet. Dies bedeutet, dass einer der beiden Nachweise erbracht werden muss:

  • ein Zertifikat über eine vollständige SARS-CoV-2-Impfung oder
  • eine ärztliche Bescheinigung einer vollständigen Genesung von SARS-CoV-2
  • UND ein negativer Antigen- oder PCR-Test mit offiziellem Nachweis.

Darüber hinaus gilt auf dem gesamten Schulgelände die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung!

In dringenden Fällen wenden Sie sich vor Betreten des Schulgeländes an das Sekretariat (04261 – 983 35 35 oder sekretariat@ratsgymnasium-row.de).

Bitte melden Sie sich beim Betreten des Schulgebäudes sofort und unaufgefordert im Sekretariat als Besucher an und weisen dort Ihren Status nach.

CORONAVIRUS: Testen statt Quarantäne

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

der aktuelle Brief des Herrn Ministers informiert Sie unter anderem über eine Neuregelung beim Umgang mit Kontaktpersonen im Kontext von Schulen durch das Niedersächsische Gesundheitsamt. Im Bestreben, dass der Präsenzunterricht für möglichst viele Schülerinnen und Schüler möglichst dauerhaft stattfinden können soll, sollen die Quarantäneanordnungen für  enge Kontaktpersonen im Schulsetting und der damit bedingte Unterrichtsausfall möglichst reduziert werden, ohne das infektiologische Restrisiko zu erhöhen. Diese Entscheidung ist vor dem Hintergrund der ansteigenden Zahl von SARS-CoV-2 Infektionen unter den Schülerinnen und Schülern zu sehen, der sonst dazu führen wird, dass ggf. vermehrt Schülerinnen und Schüler in Absonderung versetzt werden (positiv Getestete und Kontaktpersonen). Viele von ihnen könnten somit nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.

Anstelle der bisherigen Quarantänen bei Schülerinnen und Schüler, die in Schulen Kontakt mit SARS-CoV-2-Fällen hatten, soll daher ein testbasierter Ansatz im Kontaktpersonenmanagement angewendet werden, ein „anlassbezogenes intensiviertes Testen“ (ABIT). Das heißt konkret:

Sollte es einen Verdachtsfall aufgrund eines positiven Selbsttests in einer Lerngruppe geben, wird die Testfrequenz erhöht. Es testet sich dann die komplette Klasse –auch die Geimpften  und  Genesenen -an  fünf  Schultagen  hintereinander zu  Hause. Die  Testkits werden  von  der  Schule  gestellt. Alle  negativ  getesteten  und  symptomfreien  Schülerinnen und  Schüler  bleiben  im  Regelfall  im  Präsenzunterricht.

Eine Kontaktnachverfolgung im schulischen Kontext kann dann entfallen. Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die in Quarantäne müssen, kann so erheblich verringert werden.

Bitte nehmen Sie auch die weiteren Regelungen zur Kenntnis, die der Herr Minister z.B. in Bezug auf Elternabende und andere schulischen Veranstaltungen bekannt gibt. Wir werden Sie rechtzeitig informieren, welches Format wir z.B. für unser geplantes Weihnachtskonzert wählen werden.

Auch wenn wir alle uns für die anstehende Adventszeit andere Nachrichten gewünscht hätten, müssen wir die Realität der „vierten Corona-Welle“ zur Kenntnis nehmen und gemeinsam alle notwendigen Vorkehrungen treffen, um den Präsenzunterricht in der Schule auch weiterhin bestmöglich abzusichern.

Bleiben Sie behütet!

Viele Grüße aus dem Ratsgymnasium,

Ihre Iris Rehder

CORONAVIRUS: Impfangebot für Schülerinnen und Schüler!

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

wie bereits Anfang des Monats angekündigt, bietet das Mobile Impfteam des Landkreises Rotenburg auch Termine für die Schülerinnen und Schüler des Ratsgymnasiums an. Die Erstimpfung erfolgt am 25.11. ab 12:00 Uhr in den Räumlichkeiten der IGS „In der Ahe“, die Zweitimpfung am 16.12. ab 9:30 Uhr am Ratsgymnasium. Falls Ihr Kind daran teilnehmen soll, informieren Sie sich bitte auf der Seite des Robert Koch Instituts und drucken dort auch die nötige Einwilligungserklärung aus, die von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben werden muss:

Ihr Kind gibt dann die Einwilligungserklärung bis zum 19.11. im Sekretariat ab. Es wäre wünschenswert, wenn eine Vertrauensperson Ihr Kind zur Impfung begleiten würde.

Gerade die Entwicklung der letzten Wochen lassen sicher bei uns allen den dringenden Wunsch aufkommen, alle Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zu unterstützen. Falls Ihr Kind also zur Gruppe der ab 12-jährigen gehört und zur Zeit noch ungeimpft ist, bitte ich Sie deshalb, das vorliegende Angebot zu überdenken, auch wenn Sie Ihr Kind bei der vorläufigen Abfrage noch nicht gemeldet hatten.

Die Verantwortung für die Durchführung dieser Impfangebote liegt dabei nicht bei der Schule, sondern beim durchführenden MIT. Das Ratsgymnasium wird lediglich organisatorisch unterstützen und eine entsprechende Teilnahme an den Impfungen auch während der Schulzeit ermöglichen. Selbstverständlich ist das Impfangebot für die Kinder und Jugendlichen nach wie vor freiwillig.  Keiner Schülerin / keinem Schüler entsteht ein Nachteil, weil sie / er sich nicht impfen lassen möchte.

Mit einer Steigerung der Impfquote an den Schulen wird es gelingen, die Sicherheit an den Schulen zu erhöhen und perspektivisch möglicherweise die eine oder andere Lockerung von Sicherheitsmaßnahmen zu erreichen, ohne dabei die Sicherstellung des Präsenzunterrichts zu gefährden.

Viele Grüße aus dem Ratsgymnasium

Iris Rehder (Schulleiterin Ratsgymnasium)

CORONAVIRUS: Es gilt die 3G-Regelung bei ALLEN schulischen Veranstaltungen

Lesen Sie angesichts der deutlich gestiegenen Infektionszahlen folgende Informationen des niedersächsischen Kultusministers Grant Hendrik Tonne:

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

nicht ganz überraschend, aber dennoch besorgniserregend steigen die Infektionszahlen derzeit auch in Niedersachsen zügig an und ein Ende dieser Entwicklung ist noch nicht in Sicht. Angesichts dieser Lage erscheinen jedwede Lockerungen der Schutzmaßnahmen zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht. Andere Bundesländer, die z. B. die Maskenpflicht bereits aufgegeben hatten, rudern aktuell gerade zurück und verschärfen ihre Maßnahmen wieder.

Es bleibt oberste Prämisse, den Präsenzunterricht für alle zu sichern, Schulschließungen zu vermeiden und Schule als sicheren Ort zu stärken. Wir nehmen die Einschränkungen des Schulbetriebs Schritt für Schritt zurück, sobald es vertretbar ist, und haben dabei insbesondere die Jahrgänge 3 und 4 im Blick. Unser Ziel ist es, so schnell wie möglich einheitliche Regelungen für die Grundschulen zu schaffen. Um zu verlässlichen Aussagen kommen zu können, werden wir die Lage nach den Herbstferien weiter beobachten müssen und die entsprechenden Zahlen auswerten. Gerade für den Grundschulbereich gilt es unbedingt, ein mögliches „Hin und Her“ zu vermeiden und verlässliche Regelungen zu schaffen. Ich bitte deshalb um Verständnis und noch etwas Geduld bei all denjenigen, die sich Lockerungen bereits in der jetzigen Corona-Verordnung gewünscht hätten.

Angesichts steigender Infektionszahlen steigt in einigen Schulen auch die Sorge bezüglich des Umgangs mit den vielerorts anstehenden Elternsprechtagen. Um das Ansteckungsrisiko für alle Beteiligten nicht unnötig zu erhöhen, finden Besprechungen und Versammlungen mit Externen deshalb grundsätzlich als 3G-Veranstaltungen statt, d. h. Sie müssen ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorlegen, sofern Sie nicht vollständig geimpft oder genesen sind. Die Mitbestimmung von Erziehungsberechtigten ist genau wie die regelmäßige Kommunikation und der gegenseitige Austausch ein hohes Gut, das auch in schwierigen Zeiten nicht geschmälert werden darf. Dennoch gilt es auch hier, den Infektionsschutz für alle Beteiligten umfassend zu gewährleisten. Die 3G-Regelung gilt deshalb auch für Weihnachtsfeiern, Aufführungen u. ä. Veranstaltungen.

Über die weitere Entwicklung und sich daraus ergebende Entscheidungen und Maßnahmen werde ich Sie wie gewohnt informieren. Alles Gute für Sie und bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen,

CORONAVIRUS: Elternsprechtag findet NUR telefonisch statt!

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

da die Zahl der Coronainfektionen im Landkreis Rotenburg derzeit steigt, hat der Landkreis am 2.11.21 eine Allgemeinverfügung erlassen, die seit dem 4.11.21 gilt. Demnach gelten die erweiterten 3G Regeln, da an 5 Werktagen die Inzidenz von 50 überschritten wurde. Insbesondere für alle Veranstaltungen und Zusammenkünfte mit mehr als 25 Personen in geschlossenen Räumen gilt die 3G-Regelung.

Da wir jedoch bei den diversen Ein- und Ausgängen der Schule diese Regelung nicht verlässlich überprüfen können und wir auf die Gesundheit aller achten wollen, muss der Elternsprechtag in Präsenz leider erneut ausfallen, obwohl wir uns alle darauf gefreut hatten, Sie persönlich zu sehen und zu sprechen.

Am 10.11.21 findet der Elternsprechtag also erneut nach dem Muster der letzten Veranstaltung telefonisch statt.

Sie werden zu den abgesprochenen Terminen unter der in der Schule bekannten Telefonnummer durch die Kolleginnen oder Kollegen angerufen.

Mit freundlichen Grüßen,

Iris Rehder (Schulleiterin)

CORONAVIRUS: Mobiles Impfangebot ab 12 Jahren!

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

die pandemiebedingten Einschränkungen in den Schulen während der vergangenen Monate haben ganz besonders deutlich gemacht, dass es das Hauptziel sein muss, den Präsenzunterricht für die Schülerinnen und Schüler aufrecht zu erhalten. Neben den bereits bewährten Sicherheitsmaßnahmen an Schulen, wie Testpflicht, Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, regelmäßiges Lüften sowie Einhaltung von Abstands-und Hygieneregelungen, kommt dabei der Steigerung der Impfquote unter den Schülerinnen und Schülern eine ganz entscheidende Bedeutung zu. Das Impfen ist der Schlüssel zur Bekämpfung der Pandemie.

Falls Sie weitere Informationen über COVID-19 (Ansteckungsgefahr, Symptome, Erkrankungen, Folgeerkrankungen, Schutzmaßnahmen) und die entsprechenden Möglichkeiten zur Impfung benötigen, verweise ich z.B. auf die Informationsmaterialien vom Robert Koch Institut, vom Niedersächsischen Sozialministerium oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

Spätestens seit der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) im August 2021 ist es unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Einverständnis der Erziehungsberechtigten, vorherige eingehende Beratung) möglich, dass sich Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren auf freiwilliger Basis gegen COVID-19 impfen lassen.

Das Gesundheitsamt des Landkreises Rotenburg hat Mobile Impfteams (MITs) eingerichtet, die für Impfaktionen in bestimmten Schwerpunkten vorgesehen sind, z. B. in Alten-und Pflegeheimen oder in Schulen. Dieses Angebot werden wir auch in den Räumlichkeiten des Ratsgymnasiums ermöglichen. Um einen Überblick zu bekommen, wie viele Schülerinnen und Schüler an einem geplanten Impfangebot teilnehmen möchten, werden die Klassenlehrkräfte zunächst eine mündliche Abfrage durchführen, wer Interesse an einem solchen Impfangebot hat. Bitte klären Sie diese Frage im Vorfeld zu Hause, damit wir hier eine realistische Größenordnung erhalten. Geplant ist ein Termin in der ersten Novemberhälfte, so dass auch die Zweitimpfung noch vor Weihnachten erfolgt.

Die Verantwortung für die Durchführung dieser Impfangebote liegt dabei nicht bei der Schule, sondern beim durchführenden MIT. Das Ratsgymnasium wird lediglich organisatorisch unterstützen (z. B. Räumlichkeiten zur Verfügung stellen, Einverständnis der Erziehungsberechtigten verteilen) und eine entsprechende Teilnahme an den Impfungen ggf. auch während der Schulzeit ermöglichen. Selbstverständlich ist das Impfangebot für die Kinder und Jugendlichen nach wie vor freiwillig.  Keiner Schülerin / keinem Schüler entsteht ein Nachteil, weil sie / er sich nicht impfen lassen möchte.

Mit einer Steigerung der Impfquote an den Schulen wird es gelingen, die Sicherheit an den Schulen zu erhöhen und perspektivisch möglicherweise die eine oder andere Lockerung von Sicherheitsmaßnahmen zu erreichen, ohne dabei die Sicherstellung des Präsenzunterrichts zu gefährden.

Viele Grüße aus dem Ratsgymnasium

Iris Rehder

(Schulleiterin Ratsgymnasium)

 

 

CORONAVIRUS: Vorgehen nach den Herbstferien

Die niedersächsische Landesregierung plant bei gleichbleibender oder sich verbessernder Infektionslage ab dem 10.11.2021 eine weitere Reduzierung der Maskenpflicht im Unterricht. Zugleich ergeht die Aufforderung an bisher Ungeimpfte, einen der zahlreichen angebotenen Impftermine wahrzunehmen.

Für die Woche nach den Herbstferien gilt für alle Nichtgeimpften oder Nichtgenesenen eine tägliche Testpflicht!

Lesen Sie im Folgenden die Mitteilung des Kultusministers im Wortlaut. Die entsprechenden Briefe für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufen I und II finden unten auf der Seite.

CORONAVIRUS: Geänderte Coronaregeln der niedersächsischen Absonderungsverordnung vom 22.9.2021

Seit dem 22. September gelten landesweit die einheitlichen Regeln für Infizierte und deren Kontaktpersonen nach der neuen Niedersächsischen Absonderungsverordnung.

Damit wird ein rechtsverbindlicher und landesweit einheitlicher Rahmen zum Umgang der Gesundheitsämter mit Quarantäne- und Absonderungsanordnungen geschaffen. So wird verbindlich festgelegt, dass enge Kontaktpersonen einer nachweislich mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 infizierten Person ihre Absonderung nun nach fünf Tagen mit einem negativen PCR Test und nach sieben Tagen mit einem negativen Corona-Test beenden können. Nach zehn Tagen läuft die Quarantäne bei nicht infizierten Personen automatisch aus.

Schülerinnen und Schüler können eine durch das Gesundheitsamt angeordnete Quarantäne nun landesweit und grundsätzlich bereits nach fünf Tagen mit einem negativen Antigenschnelltest beenden, sofern dieser unter professioneller Aufsicht durchgeführt und bescheinigt wurde.

Lesen Sie nachfolgend die Mitteilung des niedersächsischen Kultusministers zu den konkreten Veränderungen an den allgemeinbildenden Schulen des Landes. Eine Langfassung der Mitteilung sowie die entsprechenden Dokumente für Schülerinnen und Schüler finden Sie unten auf der Seite als Download.

CORONAVIRUS: Änderungen in der Schule bei Warnstufe 1

Seit Sonntag, 19.9.2021, gilt im Landkreis Rotenburg aufgrund der pandemischen Lage die Warnstufe 1 nach dem Niedersächsischen Rahmen-Hygieneplan Schule. Dies für den Unterricht am Ratsgymnasium zunächst lediglich Folgen für den Musik– und den Sportunterricht sowie das Fach Darstellendes Spiel

Neben den bereits geltenden allgemeinen Bestimmungen gelten nunmehr ergänzend folgende Regelungen, die sie im Detail im Rahmenhygieneplan nachlesen können:

Sportunterricht:

(17.1) Es gilt die allgemeine Abstandsregel. Sportunterricht findet im Klassen- oder Kursverband und außerunterrichtlicher Schulsport innerhalb der festgelegten Kohorten statt.
Der Schulsport erfolgt kontaktlos. Ein Sport gilt dann als kontaktlos, wenn zu keinem Zeitpunkt der sportlichen Betätigung ein körperlicher Kontakt zu anderen Sporttreibenden erfolgt. Übungen zu zweit dürfen nur ohne gegenseitige Berührungen erfolgen. Direkte körperliche Hilfestellungen dürfen nur mit Mund-Nasen-Bedeckung gegeben werden.

(17.2) In Räumen mit geringem Raumvolumen (Deckenhöhe) sollen hochintensive Ausdauerbelastungen vermieden werden (z. B. Zirkeltraining).

(17.3) Die Nutzung von Haartrocknern ist zur Vermeidung von Luftverwirbelungen nicht zulässig. Abweichend ist beim Schulschwimmen in einer Schwimmstätte außerhalb des Schulgeländes für die Nutzung von Haartrocknern die jeweilige Regelung des Trägers der Schwimmstätte maßgeblich.
Wenn aufgrund der Regelung des Trägers der Schwimmstätte die Nutzung von Haartrocknern nicht möglich ist, können volljährige Schülerinnen und Schüler sich auf Antrag vom praktischen Schwimmen befreien und minderjährige Schülerinnen und Schüler über ihre Erziehungsberechtigten befreien lassen. Die Aufsicht der befreiten Schülerinnen und Schüler ist zu gewährleisten.

Musikunterricht:

(18.1.1) Singen im Unterricht und im Chor sowie Sprechübungen sind nur unter freiem Himmel unter Einhaltung eines Mindestabstands von 2 Metern zulässig.
In Räumlichkeiten dürfen diese Aktivitäten aufgrund des erhöhten Übertragungsrisikos durch vermehrte Tröpfchenfreisetzung und  Aerosolbildung grundsätzlich nicht stattfinden.

(18.1.4) Einzelunterricht Gesang ist untersagt. […]

(18.2.1) Spielen von Blasinstrumenten ist unter freiem Himmel unter Einhaltung eines Mindestabstands von 2 Metern zulässig.
Das Spielen von Blasinstrumenten darf in Räumlichkeiten nicht erfolgen. 
[…]

(18.2.2) Beim Musizieren mit anderen Instrumenten als Blasinstrumenten sind die Abstandsregeln einzuhalten.
Weitergabe oder gemeinsame Benutzung von Instrumenten sollte möglichst vermieden werden. Bei der wechselnden Nutzung von Instrumenten muss sich jede Musikerin/jeder Musiker vor der Nutzung des Instruments die Hände waschen oder desinfizieren. Instrumente, die ausnahmsweise von verschiedenen Personen genutzt werden, sind zwischen den Nutzungen angemessen zu reinigen. Tensidhaltige Reinigungsmittel wie Seife und Spülmittel sind hier ausreichend.

Darstellendes Spiel

(19) Für spielpraktische Übungen und Szenen muss ein Mindestabstand der Schülerinnen und Schüler von 2 Metern eingehalten werden.

Über weitere Änderungen werden wir Sie gegebenenfalls hier informieren.

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