CORONAVIRUS: Videos für Zugewanderte zum Thema Impfungen

Gemeinsam mit Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern sowie einer Gesundheitsmediatorin hat die Koordinierungsstelle für Migration und Teilhabe in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt des Landkreises Rotenburg (Wümme) vier Videos erstellt, die in Farsi, Arabisch, Französisch und leichter Sprache Informationen zu den Corona-Impfungen im Landkreis geben.

Leiten Sie diese Videos auch gerne weiter!

CORONAVIRUS: Wiederbeginn des Präsenzunterrichts ab dem 15.3.2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

Wie Sie alle den Medien entnehmen konnten, wechselt das gegenwärtige Modell von Szenario C für die Jahrgänge 5 bis 12 ab 15. März schrittweise ins Szenario B.

Das heißt, dass beginnend ab Montag, den 15. März, zunächst die Schuljahrgänge 5 bis 7 und der 12. Jahrgang in den Halbgruppenunterricht des Szenario B zurückkehren. Die übrigen Jahrgänge 8 bis 11 werden eine Woche später, ab dem 22. März, folgen. Für den 13. Jahrgang setzt sich der laufende Präsenzunterricht weiter fort.

In Landkreisen mit einer Inzidenz von über 100 bleibt es allerdings zunächst bei der jetzigen Regelung.

 

Die Einteilung der Gruppen am Ratsgymnasium, wie sie Anfang Januar über IServ kommuniziert wurde, hat weiterhin Bestand. Wir werden diese Gruppe den Kindern und Jugendlichen aber selbstverständlich sicherheitshalber noch einmal über Iserv mitteilen. Die Einteilung der Wochen entnehmen Sie bitte dem angehängten Kalender. Durch den Wechsel der Gruppen jeweils am Donnerstag stellen wir sicher, dass alle Kinder und Jugendlichen vor Ferienbeginn noch einmal in der Schule „sichtbar“ werden. Das wird vielen Schülerinnen und Schülern den Einstieg nach Ostern erleichtern und gibt ihnen nach einer langen Phase des Distanzlernens die Chance, sich wieder an Schule in Präsenz zu gewöhnen. Die Präsenzpflicht wird auch für den 13. Jahrgang bereits ab dem  08. März 2021 wieder hergestellt. Die Regelungen für vulnerable Personen bleiben aber natürlich weiterhin bestehen.

Bitte beachten Sie, dass ab dem 08. März 2021 bis zu den Osterferien das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Szenario B der Sekundarbereiche I und II auch am Sitzplatz verpflichtend ist. Alltagsmasken werden hier weiterhin als ausreichend angesehen.

Ein regelmäßiges Testangebot für alle in der Schule ist vorgesehen. Genaue Informationen zur Vorgehensweise werde ich Ihnen weitergeben, sobald sie mich erreichen.

In der kommenden Woche werden wir unsere bewährten Strukturen für das Distanzlernen fortsetzen, die Phasen von eigenverantwortlichem Lernen mit kollaborativen Arbeitsweisen in Videokonferenzen kombiniert. Für die weitere Ausgestaltung verweise ich auf den kleinen „Leitfaden zum Distanzlernen am Ratsgymnasium“.

Auch im Szenario B werden wir weiterhin eine Notbetreuung für die Jahrgänge 5 und 6 zur Verfügung stellen. Sollten darüber hinaus auch in anderen Jahrgängen Schwierigkeiten bei den häuslichen technischen oder räumlichen Lernbedingungen bestehen, stellen wir in begrenztem Umfang auch hier schulische Arbeitsplätze zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie bei Bedarf die Klassenlehrkraft oder das Sekretariat.

Der Elternsprechtag wird am 24./25. März in der Zeit von 15:00 bis 18:00 Uhr telefonisch durchgeführt werden. In den Jahrgängen 5 bis 7 werden wir dazu wie immer den Anmeldezettel zur Terminvergabe verteilen. Bitte melden Sie sich für die Jahrgänge 8 bis 10 bei Gesprächsbedarf bis zum 19. März per Mail bei den Lehrkräften an – die Mailadressen finden Sie im Anhang dieses Schreibens. Dazu schlagen Sie bitte ein Zeitfenster von 60 Minuten für den Telefontermin an einem der beiden Tage vor. Die Lehrkraft wird Ihnen dann einen konkreten Terminvorschlag für das Gespräch rückmelden.

Uns allen wünsche ich nicht nur im schulischen Kontext viel Kraft und Gelassenheit für die kommende Zeit. 

Bleiben Sie gesund und behütet!

Ihre Iris Rehder (Schulleiterin)

 

CORONAVIRUS: Leitfaden zum Distanzlernen

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Lehrkräfte und Eltern des Ratsgymnasiums,

seit gut einem Monat befindet sich unser Gymnasium für die Jahrgänge 5-12 im Szenario C. Schüler*innen, Lehrkräfte und Elternhäuser bemühen sich seither gemeinsam in einem großen Kraftakt, das Distanzlernen zu organisieren. Hierfür möchte ich allen herzlich danken.

Die Erfahrungen und Rückmeldungen aus dem Kreise der Schülerschaft, der Eltern und Lehrkäfte zeigen, dass das Distanzlernen grundsätzlich klappt. Wie im Leitfaden „Schule in Coronazeiten“ (Update von 11/2020) gefordert, findet entsprechend das Distanzlernen am Ratsgymnasium über die Kommunikations- und Lernplattform IServ statt. Unterrichts- und Lernangebote müssen verbindlich über das Aufgabentool oder über Videokonferenz von IServ gestellt werden.

Trotz der positiven Rückmeldungen wünschen sich viele Eltern, Schüler*innen und Lehrkräfte  nichts mehr als Tagesstruktur und Verbindlichkeit für ein gutes Lernen in Corona-Zeiten. Deshalb finden Sie unten stehend noch einmal zusammengefasst den für alle Beteiligten verbindlichen organisatorischen Rahmen für das Distanzlernen.

Die Schulleitung wünscht allen Schülern, Lehrkräften und Eltern für die kommenden Wochen viel Kraft und gutes Gelingen. Bleiben Sie gesund!

Ihre Iris Rehder

Leitfaden zum  Distanzlernen am Ratsgymnasium

Schul- und Unterrichtsstrukturen:

Das Distanzlernen findet über Videokonferenzen und Aufgaben (Wochenplanarbeit) auf dem Aufgabenmodul statt. Ein weiterer Austausch kann auf IServ über Messenger und Emails, bei Bedarf auch telefonisch erfolgen.

Videokonferenzen:

Die Videokonferenzen finden  ausschließlich in der Zeit des Fachunterrichts entsprechend des Stundenplans statt. Sie sollten mindestens einen Tag vorher über den Klassenkalender auf IServ angekündigt werden.

Für die Häufigkeit gilt in der Regel:

    • In der Sek II (Jg. 11 und 12) sollte möglichst der gesamte Unterricht per Videokonferenz erfolgen.
    • in den übrigen Jahrgängen werden in Langfächern pro Woche 1- 2 Videokonferenz gegeben,
    • in Nebenfächern höchstens 1 Unterrichtsstunde pro Woche.

Videokonferenzen werden aus Datenschutzgründen ausschließlich über IServ abgehalten.

Aufgaben für das Distanzlernen:

Aufgaben für das Distanzlernen sind spätestens 1 Tag vor der Unterrichtsstunde zu stellen.

Beim Umfang der Aufgaben wird die Anzahl der wöchentlichen Videokonferenzen berücksichtigt. Insgesamt sollte die Arbeitszeit der Schüler*innen pro Tag folgende Richtwerte aus dem „Leitfaden Distanzlernen des Niedersächsischen Kultusministeriums“ nicht regelmäßig überschreiten:

    • Schuljahrgänge 5 bis 8 des Sekundarbereiches I: 3 Stunden
    • Schuljahrgänge 9 und 10 des Sekundarbereiches I: 4 Stunden
    • Schuljahrgänge 11-13 des Sekundarbereiches II: 6 Stunden

Rückmeldung an die Schüler*innen:

Die Rückmeldung von bearbeiteten Schüleraufgaben erfolgt ausschließlich über IServ (Videokonferenz, Aufgabenmodul, Email). Von Schülern abgegebene Aufgaben müssen durch die Lehrkräfte gesichtet und kommentiert werden. Rückmeldungen sollen zeitnah erfolgen.

Unterricht nach Stundenplan:

Auch im Distanzlernen gilt die Schulpflicht. Schüler*innen sind also zur Teilnahme an Videokonferenzen während der regulären Unterrichtszeit verpflichtet. Eine Beteiligung mit Mikrophon sollte in der Regel auch möglich sein. Ein selbst zu verantwortendes Fehlen kann bei der mündlichen Note berücksichtigt werden. Bei mehrfachem unentschuldigtem Fehlen setzt die Fachlehrkraft die Eltern über dieses Versäumnis in Kenntnis. Sollten technische Probleme die Teilnahme verhindern, muss die Lehrkraft darüber von dem/der betroffenen Schüler*in unmittelbar per Mail informiert werden. Bei  voraussehbarer Abwesenheit aus zwingenden Gründen ist wie sonst auch im Vorfeld durch die Erziehungsberechtigten eine Beurlaubung zu beantragen.

Leistungsbewertung

Zu bewertende schriftliche Arbeiten (Klassenarbeiten, schriftliche Note) dürfen lediglich im Präsenzunterricht durchgeführt werden. Das beim häuslichen Lernen erworbene Wissen kann im Präsenzunterricht durch Klassenarbeiten, Tests, Lernzielkontrollen oder mündliche Abfragen überprüft werden. Auf eine Leistungsüberprüfung unmittelbar nach dem Wiedereinstieg in den Präsenzunterricht ist jedoch zu verzichten.

In Abgrenzung zu den üblichen Hausaufgaben können und sollen in allen Schuljahrgängen mündliche und fachspezifische Leistungen, die zu Hause selbstständig erbracht wurden, bewertet werden (vergleichbar mit Referaten, mündliche Note). Hier können die Fachlehrkräfte in eigener pädagogischer Verantwortung entscheiden, welche Arbeiten bei welchen Schülerinnen und Schülern zur Bewertung herangezogen werden. Lern- und Leistungssituationen sind  voneinander zu trennen. Das bedeutet, dass Schüler*innen sich nicht mit jeder zu bearbeitenden Aufgabe einer Leistungskontrolle ausgesetzt sehen, sondern auch  in einem geschützten Raum üben und sich ausprobieren können. Die Fachlehrkräfte machen also vorab deutlich, wann eine Aufgabe bewertet wird.

Die Nichterledigung oder Nichtabgabe von Aufgaben wird grundsätzlich in gleicher Weise wie im Präsenzunterricht berücksichtigt. Die regelmäßige, sorgfältige Bearbeitung und pünktliche Abgabe von Aufgaben kann bei der Formulierung der mündlichen Note und/oder des Arbeitsverhaltens berücksichtigt werden, ohne dass eine einzelne Aufgabe inhaltlich bewertet wird.

Es ist darauf zu achten, dass Schülerinnen und Schülern keine Nachteile aufgrund ihrer Lernbedingungen, familiären Hintergründe oder häuslichen Situationen entstehen.

Koordination Distanzlernen:

Bei Rückmeldungen oder Nachfragen zum Distanzlernen wenden sich Schüler*innen und Eltern an die betroffene Lehrkraft, bei Nichtlösung eines Problems zunächst an die Klassenleitung, erst dann an ein Mitglied der Schulleitung. 

Wechsel ins Szenario B:

Bei (teilweiser) Rückkehr in den Präsenzunterricht wird selbstverständlich der besonderen Situation Rechnung getragen. Im Vordergrund wird deshalb zunächst auch Kommunikation und Beziehungsarbeit stehen. Die für dieses Schuljahr vorgesehenen Lerninhalte werden sicher kritisch und mit Augenmaß geprüft werden müssen. Sobald eine Regelung der Behörde über das konkrete weitere Vorgehen vorliegt, werden wir Sie transparent und umfassen informieren.

Präsenzunterricht und Notbetreuung fallen am 8.2.2021 witterungsbedingt aus!

Im Landkreis Rotenburg fallen am 8.2. aufgrund der Witterungsverhältnisse alle Präsenzangebote an den allgemeinbildenden Schulen aus – damit auch am Ratsgymnasium.

Sowohl der 13. Jahrgang als auch die Schülerinnen und Schüler der Notbetreuung bleiben zu Hause und gehen ins Distanzlernen. Bitte bei IServ auf Angebote und Aufgaben achten! 

Der Distanzunterricht der Jahrgänge 5-12 ist hiervon nicht betroffen und findet regulär statt.

Platz 1 beim Stadtradeln 2020 geht an das Ratsgymnasium

Der Wettbewerb „Stadtradeln für ein gutes Klima“, wie immer organisiert vom Klimabündnis, liegt inzwischen schon ein halbes Jahr zurück, aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie konnte erst Anfang Dezember im Rotenburger Rathaus die Preise an die erfolgreichsten Radler und Mannschaften verliehen werden. Dabei hat das Ratsgymnasium zwei erste Plätze, als größtes Team mit 98 Teilnehmerinnen und Teilnehmern und als radelaktivstes Team mit 18,715 geradelten Kilometern belegt.

Als Anerkennung für diese Leistung hat die Schule einen Geldpreis von 300,-€ erhalten, von dem nunmehr Sportmaterialien wie z. B. Bälle, Badmintonschläger und anderes Material angeschafft werden können. Teamleiter und Fachobmann Sport Michael Plötz bedankte sich im Namen seiner Fachgruppe und der Schulleitung dafür bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Ein weiterer toller Erfolg neben der Gesamtleistung des Teams ist Leni Rakau aus der Klasse 7D gelungen: mit sagenhaften 1,623 geradelten Kilometern belegte sie den 2. Platz bei den weiblichen Teilnehmerinnen! Sie erhält eine ganz persönliche Auszeichnung. 

Michael Plötz indes hofft auf ein Fortschreiben dieses großen Erfolges: „Im nächsten Jahr knacken wir dann vielleicht die Zahl 100 bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, so dass wir unsere ersten Plätze verteidigen können.“ Das wäre doch wirklich eine tolle Leistung – wir alle sollten also schonmal anfangen, unsere Fahrräder fit zu machen!

CORONAVIRUS: Mehrsprachige Erklärvideos zu den Hygienemaßnahmen

Die Behörden des Landkreises Rotenburg wurden in den vergangenen Wochen mehrfach darauf aufmerksam gemacht worden, dass die Informationen über im Landkreis geltende Corona-Verordnungen oftmals Zugewanderte nicht erreichen. Mögliche Gründe hierfür sind, dass die schriftliche Informationen in der jeweiligen Herkunftssprache nicht immer vorlagen oder die Lesefähigkeiten nicht ausreichend sind.

Der Landkreis hat daher mit Unterstützung von Sprachmittler*innen aus dem eigenen Sprachmittlerpool kurze Informationsvideos in den Herkunftssprachen Arabisch, Farsi, Französisch und Rumänisch erstellt, um die Zugangsmöglichkeiten zu den aktuellen Informationen möglichst barrierefrei zu gestalten und auch die Menschen zu erreichen, die unter Umständen nicht lesen und schreiben können.

Hier können Sie diese Videos abrufen und sie gegebenenfalls Menschen anderer Muttersprache zugänglich machen.

Arabisch

CORONAVIRUS: Mitteilungen des Herrn Ministers Tonne

Liebe Eltern, Erziehungsberechtigte und Schülerinnen und Schüler,

Lesen Sie anbei die Erläuterungen des Ministers zu den jüngsten Beschlüssen der Bund-Länder-Kommission sowie zu deren Umsetzung im Land Niedersachsen. Genaueres können Sie dem Rahmenhyhgieneplan 4.1 entnehmen, rechts zum Download.

Dort finden Sie ebenfalls detaillierte Informationen für die jeweiligen Betroffenen sowie den im Brief angesprochenen Antrag auf Befreiung vom Präsenzunterricht vor Weihnachten.

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

viele von Ihnen haben gestern sicherlich mit Spannung die Ergebnisse des Gesprächs der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin erwartet. Anders als beim letzten Mal sollte in der jetzigen Debatte der Bildungsbereich in den Fokus gerückt werden. Es galt, sich im Rahmen der Kultusministerkonferenz auf eine „Hotspot-Strategie“ zu verständigen und wesentliche Eckpunkte für den Umgang mit sehr hohen Inzidenzwerten miteinander zu vereinbaren. Die Medien überschlagen sich seit Tagen mit Einschätzungen, Mutmaßungen und Spekulationen über das weitere Vorgehen in Kitas und Schulen, die bundesweite Diskussion über mögliche Einschränkungen des Schulbetriebs hat deutlich an Schärfe zugenommen. Das befördert die gesamtgesellschaftliche Nervosität und Unruhe in einer Situation, die dringend auf Ruhe und Besonnenheit angewiesen ist.

Möglicherweise erklärt sich ein Teil dieser Debatte aber auch dadurch, dass außer Niedersachsen bisher kein Bundesland eine vergleichbar klare Regelung auf der Grundlage von Inzidenzwerten in der Landesverordnung hat. Auch die organisatorische und inhaltliche Ausgestaltung eines Wechselmodells, wie wir es im Szenario B beschreiben, ist in dieser Form deutlich und transparent. Nicht zuletzt ist der Schutz vulnerabler Personen ausschließlich in Niedersachsen so weitgehend angelegt.

In der vergangenen Woche gab es in Niedersachsen eine stabile Lage an den Schulen, insgesamt sogar eine leicht sinkende Tendenz hinsichtlich unterschiedlicher Infektionsmaßnahmen. Ca. 80 % aller Schulen in Niedersachsen haben den Regelbetrieb angeboten, dort gab es keine Quarantänemaßnahmen und kein Szenario B. Es bestätigt sich, dass der Primarbereich insgesamt weniger betroffen ist als die Sekundarbereiche I und II und der frühkindliche Bereich weniger betroffen ist als der Primarbereich.
Auch wenn diese Zahlen uns darauf hoffen lassen, dass sich das Infektionsgeschehen weiter stabilisiert, arbeiten wir intensiv an weiteren Maßnahmen und haben für Niedersachsen eine „Hotspot-Strategie“ entwickelt, die Regelungen für Landkreise mit besonders hohen Inzidenzwerten aufzeigt und unsere bisherige Linie konsequent weiterführt. Ich bin davon überzeugt, dass es weiterhin klarer und transparenter Regelungen bedarf, die allen an Schule Beteiligten Handlungssicherheit und die Möglichkeit zur Vorbereitung geben. Deshalb definieren wir in Niedersachsen einen „Hotspot“ anhand eines konkreten Inzidenzwertes von >200 und legen für die Schulen dieser Landkreise bzw. dieser kreisfreien Städte folgende Maßnahmen fest:

Für Schulen in Landkreisen bzw. kreisfreien Städten mit einem Inzidenzwert von über 200 gilt ab dem 01.12.2020:

In allen Schulformen ist auch im Unterricht eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.

  • Ausnahmen und Sonderregelungen, z. B. für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, gelten wie bisher, sie liegen den Schulen vor und sind auf der Homepage des Kultusministeriums zu finden.

Schulen der Sekundarbereiche I und II wechseln ab Jahrgang 7 automatisch ins Szenario B.

  • Dies gilt für die Dauer der Überschreitung des Wertes von 200, mindestens aber für 14 Tage.
  • Der Wechsel zurück ins Szenario A erfolgt erst, wenn der Wert für mindestens drei Tage wieder die 200 unterschreitet.
  • Ergibt sich ein Szenarienwechsel durch das Unter- oder Überschreiten des Wertes am Wochenende, kann der Montag zur Vorbereitung genutzt und erst am Dienstag gewechselt werden.

Auch in Szenario B gilt grundsätzlich eine MNB-Pflicht.

  • Die MNB kann im Unterricht nach Einnehmen des Sitzplatzes im Klassenraum abgenommen werden, da hier der Mindestabstand dauerhaft eingehalten werden kann.
  • Diese Regelung gilt bei betroffenen Schulen weiterhin bereits ab einer Inzidenz von 100 (Grundschulen sind hiervon ausgenommen).

Ein weiteres Thema, das in der vergangenen Woche nicht nur die Runde der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten intensiv beschäftigt hat, ist die Frage nach unterrichtsfreier Zeit zur Verlängerung der Weihnachtsferien. Wie bereits im letzten Brief erwähnt hatte und habe ich große Sympathien für die Idee, durch die Möglichkeit der Selbstisolation eine größere Sicherheit für ein Weihnachtsfest im Rahmen der Familie zu schaffen. Wir haben deshalb – wie angekündigt – weiter nach Möglichkeiten gesucht, den Infektionsschutz vor allem für vulnerable Familienmitglieder zu erhöhen.

Niedersachsen schließt sich der Länderlinie an und verlängert die Weihnachtsferien um zwei unterrichtsfreie Tage am 21. und 22. Dezember 2020, ergänzt diese Regelung aber um die Möglichkeit der Befreiung vom Präsenzunterricht auch am 17. und 18. Dezember 2020 für Schülerinnen und Schüler, die mit vulnerablen Angehörigen gemeinsam Weihnachten feiern möchten. Wir bleiben damit unserer bisherigen Vorgehensweise treu und erhöhen den Schutz für diejenigen, die besonders gefährdet sind.

Das bedeutet im Einzelnen:

  • Am 21. und 22. Dezember 2020 ist für alle Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterrichtsfrei.
  • Für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1-6, die dieses Angebot in Anspruch nehmen möchten, ist eine Notbetreuung in der Schule einzurichten. Diese findet kohortengerecht bzw. mit ausreichendem Abstand zwischen verschiedenen Kohorten statt und umfasst in der Regel den Zeitraum zwischen 8.00 und 13.00 Uhr (Ausnahmen bei gebundenen Ganztagsschulen oder Schulen mit ganztägigem Unterricht sind möglich). Die Hygieneregeln gelten auch in der Notbetreuung vollumfänglich.
  • Schülerinnen und Schüler, die mit vulnerablen Angehörigen gemeinsam Weihnachten feiern möchten, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zusätzlich am 17. und 18. Dezember 2020 vom Präsenzunterricht befreit werden. Dieser Antrag kann formlos über die Klassenleitung an die Schulleitung gestellt werden, es steht aber auch ein entsprechendes Formular zur Verfügung, das gerne genutzt werden kann.

In der Hoffnung auf einen weitgehend ruhigen Dezember mit möglichst wenigen „Hotspots“ in Niedersachsen und mit sinkenden Infektionszahlen wünsche ich Ihnen nun alles Gute und weiterhin viel Kraft und Energie für die Bewältigung dieser herausfordernden Zeit! Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Grant Hendrik Tonne

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CORONAVIRUS: Bestätigter Coronafall am RGR

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

im 10. Jahrgang hat es nun leider den ersten bestätigten Coronafall am Ratsgymnasium gegeben. Das Gesundheitsamt setzt sich mit den Schülerinnen und Schülern, die einen näheren Kontakt mit der betroffenen Person hatten, in Verbindung und schickt diese in Quarantäne. Alle weiteren Schülerinnen und Schüler sowie Kolleginnen und Kollegen werden auf Grund der MNB-Pflicht nicht als gefährdet angesehen.

Der Unterricht wird, in Absprache mit dem Gesundheitsamt, regulär fortgesetzt.

Die Situation zeigt uns allen noch einmal, wie wichtig es ist, dass die gesamte Schulgemeinschaft konsequent die bestehenden Regeln zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung beachtet und alle auch im Freien sorgfältig die nötigen Abstandsregeln einhalten. Bitte besprechen Sie das auch noch einmal mit Ihren Kindern.

Vermeiden Sie Spekulationen, verunsichern Sie sich nicht gegenseitig und bleiben Sie ruhig wie immer. Ich informiere Sie wie gehabt über neue Entwicklungen. 

Seien Sie herzlich gegrüßt, bleiben Sie gesund und behütet!

Ihre Iris Rehder

Erklärvideos für den digitalen (Heim-)Unterricht: Wir sind vorbereitet!

In ganz Deutschland, in Niedersachsen und leider auch in Rotenburg steigt die Zahl der Covid-19-Infektionen. In einer zweiten einschneidenden Maßnahme, gerne „Lockdown light“ genannt, versuchen Bund und Länder gemeinsam, auf diese Entwicklung zu reagieren und die Verbreitung des Coronavirus zu bremsen. Doch eines ist dabei entschieden anders, als es noch im Frühjahr der Fall war: Zwar schließen verschiedene nicht-essenzielle Geschäfte, Fitnessstudios, der Amateursport ist ausgesetzt – die Kitas und Schulen indes bleiben weiter offen. Schulschließungen und Rückkehr zum Fernunterricht  sind ein Szenario, das weder Schülerschaft, Eltern und Erziehungsberechtigten noch Lehrkräften besonders verlockend erscheint. Nichtsdestotrotz haben sich zahlreiche Schulen auf diese Möglichkeit vorbereitet.

Am Ratsgymnasium Rotenburg haben wir sofort nach dem Wiederbeginn des Unterrichts angefangen, uns Gedanken über Verbesserungen zu machen, wie die vorhandene Technik besser zu nutzen ist und neue Möglichkeiten für den Fernunterricht zu erschließen. Neben dem Ausbau des schulinternen IServ-Systems, der Ausstattung mit einem neuen Server im Haus und einer schnelleren Datenanbindung durch den Landkreis kamen ebenfalls 120 iPads ins Haus, mit denen Schülerinnen und Schülern im Bedarfsfall ausgeholfen werden kann.

Ein zentrales Problem war aber, wie gerade den jüngeren  Schülerinnen und Schülern der niedrigschwellige Zugang zu den digitalen Unterrichtsformen erleichtert werden kann und sie gegebenenfalls auch aus der Ferne schnell und verständlich bei technischen Problemen mit dem digitalen Unterricht zu unterstützen.

Haben Videos und Handreichung erstellt: Sanjana Rahmann und Lars Wollschläger

Sanjana Rahmann und Lars Wollschläger nahmen sich der Aufgabe an, in Form von Videotutorials Schritt-für-Schritt-Anleitungen für Iserv und Word zu erstellen, die auf dem Youtube-Kanal des Ratsgymnasiums für alle zugänglich sind.

„Wir haben eine Liste mit Kompetenzen erstellt, die einerseits im normalen Schulalltag benötigt werden und andererseits solche, die im Homeschooling wichtig sind. Besonders wichtig waren dabei neue, aber für eine spontane Schulschließung besonders wichtige Module wie die IServ-Videokonferenz,“ erklärt Lars Wollschläger. Er hat in den Ferien mehrere Tage investiert, um die Videos zu filmen, zu schneiden und sie auf dem Schulkanal einzupflegen. Auch auf der Homepage der Schule sind die Videos eingebunden und leicht zu finden. Hier wartet aber noch weitere Unterstützung:

Sanjana Rahmann, auch zuständig für die Verwaltung der iPads und maßgeblich beteiligt an der weiteren Digitalisierung der Schule, hat begleitend zu den Videos eine umfangreiche Anleitung erstellt, die auf der Homepage heruntergeladen werden kann. Zu jedem Erklärvideo gibt es einen passenden Text mit hilfreichen Screenshots, die die einzelnen Schritte abermals erläutern. Unter jedem dieser Texte findet sich zudem ein scanbarer QR-Code, der zu dem jeweiligen Erklärvideo führt. „Uns war es wichtig, dass wir den Schülerinnen und Schülern mit diesem Reader eine klare und nachvollziehbare Hilfe im Umgang mit den grundlegenden Funktionen von IServ bieten können,“ so Rahmann über das fertige Handbuch.

Das große Engagement der beiden hat sich auch ohne bisherige Schulschließung schon bezahlt gemacht, sind doch aus der Heimbeschulung zahlreiche digitale Arbeitsmethoden inzwischen fester Bestandteil des Unterrichts geworden und auch geblieben. Die Videos des Schulkanals verzeichnen bereits über 600 Nutzer – und da sind sicher nicht nur Schülerinnen und Schüler des Ratsgymnasiums dabei…

Fertig sind Sanjana Rahmann, Lars Wollschläger und ihre Kollegen aber noch lange nicht: In der Produktion befinden sich derzeit noch vergleichbare Videos zur Nutzung von Excel und anderen unterrichtsrelevanten Apps.

CORONAVIRUS: VERPFLICHTUNG zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes während des Unterrichts

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Erziehungsberechtigte,

sicher haben auch Sie, habt Ihr in den vergangenen Tagen mit Sorge die Entwicklung der Fallzahlen von Corona-Infektionen im Landkreis Rotenburg verfolgt. Die amtlichen Inzidenzzahlen können Sie HIER abrufen.

Nun ist im Landkreis Rotenburg die Zahl von 50 Erkrankungen auf 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen überschritten. Damit gilt die am 30.10.2020 vom Kultusministerium im Zuge des Infektionsschutzes erlassene VERPFLICHTUNG, auch während des Unterrichts einen Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) zu tragen. Die detaillierten Regelungen können Sie dem Schreiben des Kultusministeriums entnehmen.

Um eine Erholung vom Tragen der MNB zu ermöglichen, wird die Pausenregelung bis auf Weiteres angepasst.

Angepasste Pausenordnung

Serenadenhof
Serenadenhof
Spielehof
Spielehof

Die „kleinen“ Pausen zwischen der 1. und 2., der 3. und 4. sowie der 5. und 6. Stunde werden dadurch verlängert, dass jeweils die vorangehende Stunde 5 Minuten früher endet und die folgende Stunde 5 Minuten später beginnt. So kann ermöglicht werden, dass die Kolleg*innen der zu beendenden Stunde die Lerngruppe an deren jeweiligen Pausenort draußen führen und die Kolleg*innen der anschließenden Stunde sie dort wieder abholen.

Die „großen“ Pausen zwischen der 2. und 3. Stunde sowie zwischen der 4. und 5. Stunde bleiben unverändert bestehen.

Um diese MNB-freie Erholungszeit zu nutzen, ist es erforderlich, dass alle Schüler*innen das Schulgebäude in den Pausen verlassen, soweit die Witterungslage dies irgend zulässt. Auch dem ist durch die Wahl geeigneter Kleidung Rechnung zu tragen.

Das Tragen von MNB im Unterricht erfordert, dass unsere Schülerinnen und Schüler mehrere MNB für sich verfügbar haben sollten. Die Bereitstellung der MNB erfolgt durch die Elternhäuser – wie bisher auch.

Bei Durchfeuchtung ist die MNB zu wechseln (ca. alle 2-3 Stunden). Beim Essen und Trinken kann die MNB kurzzeitig am Platz abgesetzt werden, wenn die bestehenden Kohorten- und Abstandsregelungen eingehalten werden. Bei mehrstündigen Klausuren kann die MNB bei Bedarf abgesetzt werden, wie es ohnehin bei medizinischer Indikation oder Unwohlsein möglich ist.

Sportunterricht kann unter diesen besonderen Umständen nicht praktisch in den Sporthallen durchgeführt werden. Hier werden die Sportlehrkräfte in Absprache mit den Lerngruppen individuelle Lösungen finden.

Wie bisher sollten schulfremde Personen nur aus zwingenden Gründen und nach Anmeldung im Sekretariat die Schule betreten.

Die hier dargestellten Veränderungen sorgen hoffentlich dafür, dass wir den Präsenzunterricht so weit und so lange wie möglich aufrechterhalten können. Das sollte unser gemeinsames Ziel sein. Für Ihre und Eure Unterstützung dabei danke ich herzlich und wünsche weiterhin viel Kraft und Gesundheit bei der Bewältigung dieser herausfordernden Zeit.

Ihre Iris Rehder

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