Am Freitag, den 28. Januar 2022 fahren die Schulbusse aufgrund der Zeugnisausgabe mit Zusatzterminen nach der 3. Stunde. Die Fahrpläne der jeweiligen Transportbereiche können Sie hier einsehen und herunterladen.
Landkreis
CORONAVIRUS: „Anlassbezogenes intensives Testen (ABIT)“
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
Für den Fall, dass in der Lerngruppe Ihrer Kinder ein positiver Corona-Test gemeldet wird, hat das Niedersächsische Gesundheitsamt folgendes Vorgehen als „anlassbezogenes intensives Testen“ (ABIT) festgelegt:
Die gesamte Klasse /der gesamte Jahrgang testet sich 5 Schultage lang hintereinander täglich mit den üblichen Selbsttests, die wir in der Schule aushändigen. Alle Schülerinnen und Schüler beobachten sich verstärkt auf Symptome, die auf eine SARS-CoV-2 Infektion hindeuten, nehmen diese ernst und verzichten ggf. auf den Schulbesuch. Auch Schüler/innen, die geimpft oder genesen sind, nehmen am ABIT teil.
Alle Schüler/innen mit negativem Selbsttestergebnis gehen weiter zur Schule und können auch außerhalb der Schule entsprechend der jeweils gültigen Verordnungen am sozialen Leben teilnehmen, solange das Gesundheitsamt keine Absonderung anordnet und sie keine Krankheitssymptome zeigen.
Sonderfälle:
- Sollte sich der positive Test nicht bestätigen, so endet das ABIT und der regelmäßige Testmodus tritt wieder in Kraft.
Wenn SuS während des ABIT positiv getestet werden, finden die gleichen Maßnahmen statt, wie sonst auch (Absonderung, Information an die Schule, Meldung an das Gesundheitsamt etc). In diesem Fall wird ABIT 5 Schultage nach dem zuletzt aufgetretenen Fall fortgeführt, soweit das Gesundheitsamt keine andere Weisung erteilt. Alle anderen SuS mit negativem
Selbsttestergebnis gehen weiter zur Schule. - Das oben beschriebene Vorgehen soll sicherstellen, dass der Präsenzunterricht für möglichst viele Schüler/innen möglichst dauerhaft stattfinden kann, ohne dass sich das Risiko einer Infektion erhöht.
- Sollte sich der positive Test nicht bestätigen, so endet das ABIT und der regelmäßige Testmodus tritt wieder in Kraft.
Bitte unterstützen Sie uns deshalb weiterhin in einem verantwortungsvollen Umgang mit einer herausfordernden Situation, indem Sie Ruhe bewahren und eine sachliche Kommunikation unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen
Iris Rehder, OStD‘
CORONAVIRUS: Briefe des Kultusministers zum Jahresbeginn 2022
Lesen Sie hier den aktuellen Elternbrief des Kultusministers Grant Hendrik Tonne zum Schulstart nach dem Jahreswechsel. Alle relevanten Dokumente finden Sie unten auf dieser Seite auch zum Download.
CORONAVIRUS: Betreten des Schulgeländes für schulfremde Personen NUR mit 2G+
Gemäß Niedersächsischer Verordnung über infektionspräventive Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 und dessen Varianten vom 23.11.2021 und laut Niedersächsischem Rahmen-Hygieneplan Corona Schule vom 11.11.2021 ist das Betreten des Schulgeländes für alle schulfremden Personen – dies schließt ausdrücklich Eltern und Erziehungsberechtigte mit ein! – nur unter 2G+-Bedingungen gestattet. Dies bedeutet, dass einer der beiden Nachweise erbracht werden muss:
- ein Zertifikat über eine vollständige SARS-CoV-2-Impfung oder
- eine ärztliche Bescheinigung einer vollständigen Genesung von SARS-CoV-2
- UND ein negativer Antigen- oder PCR-Test mit offiziellem Nachweis.
Darüber hinaus gilt auf dem gesamten Schulgelände die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung!
In dringenden Fällen wenden Sie sich vor Betreten des Schulgeländes an das Sekretariat (04261 – 983 35 35 oder sekretariat@ratsgymnasium-row.de).
Bitte melden Sie sich beim Betreten des Schulgebäudes sofort und unaufgefordert im Sekretariat als Besucher an und weisen dort Ihren Status nach.
CORONAVIRUS: Impfangebot für Schülerinnen und Schüler!
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
wie bereits Anfang des Monats angekündigt, bietet das Mobile Impfteam des Landkreises Rotenburg auch Termine für die Schülerinnen und Schüler des Ratsgymnasiums an. Die Erstimpfung erfolgt am 25.11. ab 12:00 Uhr in den Räumlichkeiten der IGS „In der Ahe“, die Zweitimpfung am 16.12. ab 9:30 Uhr am Ratsgymnasium. Falls Ihr Kind daran teilnehmen soll, informieren Sie sich bitte auf der Seite des Robert Koch Instituts und drucken dort auch die nötige Einwilligungserklärung aus, die von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben werden muss:
Ihr Kind gibt dann die Einwilligungserklärung bis zum 19.11. im Sekretariat ab. Es wäre wünschenswert, wenn eine Vertrauensperson Ihr Kind zur Impfung begleiten würde.
Gerade die Entwicklung der letzten Wochen lassen sicher bei uns allen den dringenden Wunsch aufkommen, alle Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zu unterstützen. Falls Ihr Kind also zur Gruppe der ab 12-jährigen gehört und zur Zeit noch ungeimpft ist, bitte ich Sie deshalb, das vorliegende Angebot zu überdenken, auch wenn Sie Ihr Kind bei der vorläufigen Abfrage noch nicht gemeldet hatten.
Die Verantwortung für die Durchführung dieser Impfangebote liegt dabei nicht bei der Schule, sondern beim durchführenden MIT. Das Ratsgymnasium wird lediglich organisatorisch unterstützen und eine entsprechende Teilnahme an den Impfungen auch während der Schulzeit ermöglichen. Selbstverständlich ist das Impfangebot für die Kinder und Jugendlichen nach wie vor freiwillig. Keiner Schülerin / keinem Schüler entsteht ein Nachteil, weil sie / er sich nicht impfen lassen möchte.
Mit einer Steigerung der Impfquote an den Schulen wird es gelingen, die Sicherheit an den Schulen zu erhöhen und perspektivisch möglicherweise die eine oder andere Lockerung von Sicherheitsmaßnahmen zu erreichen, ohne dabei die Sicherstellung des Präsenzunterrichts zu gefährden.
Viele Grüße aus dem Ratsgymnasium
Iris Rehder (Schulleiterin Ratsgymnasium)
CORONAVIRUS: Es gilt die 3G-Regelung bei ALLEN schulischen Veranstaltungen
Lesen Sie angesichts der deutlich gestiegenen Infektionszahlen folgende Informationen des niedersächsischen Kultusministers Grant Hendrik Tonne:
Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
nicht ganz überraschend, aber dennoch besorgniserregend steigen die Infektionszahlen derzeit auch in Niedersachsen zügig an und ein Ende dieser Entwicklung ist noch nicht in Sicht. Angesichts dieser Lage erscheinen jedwede Lockerungen der Schutzmaßnahmen zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht. Andere Bundesländer, die z. B. die Maskenpflicht bereits aufgegeben hatten, rudern aktuell gerade zurück und verschärfen ihre Maßnahmen wieder.
Es bleibt oberste Prämisse, den Präsenzunterricht für alle zu sichern, Schulschließungen zu vermeiden und Schule als sicheren Ort zu stärken. Wir nehmen die Einschränkungen des Schulbetriebs Schritt für Schritt zurück, sobald es vertretbar ist, und haben dabei insbesondere die Jahrgänge 3 und 4 im Blick. Unser Ziel ist es, so schnell wie möglich einheitliche Regelungen für die Grundschulen zu schaffen. Um zu verlässlichen Aussagen kommen zu können, werden wir die Lage nach den Herbstferien weiter beobachten müssen und die entsprechenden Zahlen auswerten. Gerade für den Grundschulbereich gilt es unbedingt, ein mögliches „Hin und Her“ zu vermeiden und verlässliche Regelungen zu schaffen. Ich bitte deshalb um Verständnis und noch etwas Geduld bei all denjenigen, die sich Lockerungen bereits in der jetzigen Corona-Verordnung gewünscht hätten.
Angesichts steigender Infektionszahlen steigt in einigen Schulen auch die Sorge bezüglich des Umgangs mit den vielerorts anstehenden Elternsprechtagen. Um das Ansteckungsrisiko für alle Beteiligten nicht unnötig zu erhöhen, finden Besprechungen und Versammlungen mit Externen deshalb grundsätzlich als 3G-Veranstaltungen statt, d. h. Sie müssen ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorlegen, sofern Sie nicht vollständig geimpft oder genesen sind. Die Mitbestimmung von Erziehungsberechtigten ist genau wie die regelmäßige Kommunikation und der gegenseitige Austausch ein hohes Gut, das auch in schwierigen Zeiten nicht geschmälert werden darf. Dennoch gilt es auch hier, den Infektionsschutz für alle Beteiligten umfassend zu gewährleisten. Die 3G-Regelung gilt deshalb auch für Weihnachtsfeiern, Aufführungen u. ä. Veranstaltungen.
Über die weitere Entwicklung und sich daraus ergebende Entscheidungen und Maßnahmen werde ich Sie wie gewohnt informieren. Alles Gute für Sie und bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen,
Ehrung für Schülerinnen und Schüler im ehemaligen Straflager Sandbostel
Drei Schulen wurden am 2. November im ehemaligen Straflager X B Sandbostel für das besondere Engagement der Schülerschaft für eine lebendige Erinnerungskultur geehrt.
Sechs informative Pulttafeln und eine große Übersichtstafel hatten Schülerinnen und Schüler des Ratsgymnasiums für das Gelände entworfen und gestaltet, nun wurden sie besonders für deren Erstellung gewürdigt. Auf den Tafeln werden die Gräberfelder, ihre geschichtlichen Hintergründe sowie jeweilige Besonderheiten detailliert dargestellt und erklärt. Die gesamte Schülerschaft des Ratsgymnasiums beteiligte sich außerdem an der Finanzierung einer weiteren Informationstafel, die an die im Lager inhaftierten und ermordeten russischen Kriegsgefangene erinnert.
Im Rahmen eines kleinen Festaktes, musikalisch begleitet von Schülerinnen und Schülern des Ratsgymnasiums Rotenburg, brachten Peter Radzio, Bürgermeister von Sandbostel, der neu gewählte Landrat des Landkreises Rotenburg, Marco Prietz, sowie verschiedene Vertreter des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge ihre Anerkennung für den gezeigten Einsatz zum Ausdruck.
Einen ganz persönlichen Dank formulierte die 88jährige Ruth Gröne, deren Vater als KZ-Häftling in Sandbostel ermordet wurde. Eine der neuen Gedenktafeln informiert über ihn als repräsentatives Einzelschicksal. Mit der Formulierung „Häftlinge haben Nummern, Menschen haben Namen“ regte sie alle Anwesenden zum Nachdenken an. Als kleinen Dank überreichte sie den Schülerinnen und Schülern des Ratsgymnasiums ein Buch ihrer Lebenserinnerungen mit einer ganz persönlichen Widmung für die Schulbibliothek.
CORONAVIRUS: Mobiles Impfangebot ab 12 Jahren!
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
die pandemiebedingten Einschränkungen in den Schulen während der vergangenen Monate haben ganz besonders deutlich gemacht, dass es das Hauptziel sein muss, den Präsenzunterricht für die Schülerinnen und Schüler aufrecht zu erhalten. Neben den bereits bewährten Sicherheitsmaßnahmen an Schulen, wie Testpflicht, Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, regelmäßiges Lüften sowie Einhaltung von Abstands-und Hygieneregelungen, kommt dabei der Steigerung der Impfquote unter den Schülerinnen und Schülern eine ganz entscheidende Bedeutung zu. Das Impfen ist der Schlüssel zur Bekämpfung der Pandemie.
Falls Sie weitere Informationen über COVID-19 (Ansteckungsgefahr, Symptome, Erkrankungen, Folgeerkrankungen, Schutzmaßnahmen) und die entsprechenden Möglichkeiten zur Impfung benötigen, verweise ich z.B. auf die Informationsmaterialien vom Robert Koch Institut, vom Niedersächsischen Sozialministerium oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).
Spätestens seit der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) im August 2021 ist es unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Einverständnis der Erziehungsberechtigten, vorherige eingehende Beratung) möglich, dass sich Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren auf freiwilliger Basis gegen COVID-19 impfen lassen.
Das Gesundheitsamt des Landkreises Rotenburg hat Mobile Impfteams (MITs) eingerichtet, die für Impfaktionen in bestimmten Schwerpunkten vorgesehen sind, z. B. in Alten-und Pflegeheimen oder in Schulen. Dieses Angebot werden wir auch in den Räumlichkeiten des Ratsgymnasiums ermöglichen. Um einen Überblick zu bekommen, wie viele Schülerinnen und Schüler an einem geplanten Impfangebot teilnehmen möchten, werden die Klassenlehrkräfte zunächst eine mündliche Abfrage durchführen, wer Interesse an einem solchen Impfangebot hat. Bitte klären Sie diese Frage im Vorfeld zu Hause, damit wir hier eine realistische Größenordnung erhalten. Geplant ist ein Termin in der ersten Novemberhälfte, so dass auch die Zweitimpfung noch vor Weihnachten erfolgt.
Die Verantwortung für die Durchführung dieser Impfangebote liegt dabei nicht bei der Schule, sondern beim durchführenden MIT. Das Ratsgymnasium wird lediglich organisatorisch unterstützen (z. B. Räumlichkeiten zur Verfügung stellen, Einverständnis der Erziehungsberechtigten verteilen) und eine entsprechende Teilnahme an den Impfungen ggf. auch während der Schulzeit ermöglichen. Selbstverständlich ist das Impfangebot für die Kinder und Jugendlichen nach wie vor freiwillig. Keiner Schülerin / keinem Schüler entsteht ein Nachteil, weil sie / er sich nicht impfen lassen möchte.
Mit einer Steigerung der Impfquote an den Schulen wird es gelingen, die Sicherheit an den Schulen zu erhöhen und perspektivisch möglicherweise die eine oder andere Lockerung von Sicherheitsmaßnahmen zu erreichen, ohne dabei die Sicherstellung des Präsenzunterrichts zu gefährden.
Viele Grüße aus dem Ratsgymnasium
Iris Rehder
(Schulleiterin Ratsgymnasium)
Endlich: Die Cafeteria öffnet wieder!
Nach langer Pause darf nach den Herbstferien die Cafeteria am Ratsgymnasium wieder öffnen und freut sich auf Gäste. Ab Montag können wieder jeweils zwei verschiedene Menüs vorbestellt werden, von denen auch immer eines ein vegetarisches Angebot umfasst. Zubereitet werden die Mahlzeiten für unsere Schülerinnen und Schüler von der Landkreiskantine.
Die Vorbestellung läuft im altbewährten Verfahren über unseren Partner GiroWeb über den Link oder über den QR-Code.
CORONAVIRUS: Geänderte Coronaregeln der niedersächsischen Absonderungsverordnung vom 22.9.2021
Seit dem 22. September gelten landesweit die einheitlichen Regeln für Infizierte und deren Kontaktpersonen nach der neuen Niedersächsischen Absonderungsverordnung.
Damit wird ein rechtsverbindlicher und landesweit einheitlicher Rahmen zum Umgang der Gesundheitsämter mit Quarantäne- und Absonderungsanordnungen geschaffen. So wird verbindlich festgelegt, dass enge Kontaktpersonen einer nachweislich mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 infizierten Person ihre Absonderung nun nach fünf Tagen mit einem negativen PCR Test und nach sieben Tagen mit einem negativen Corona-Test beenden können. Nach zehn Tagen läuft die Quarantäne bei nicht infizierten Personen automatisch aus.
Schülerinnen und Schüler können eine durch das Gesundheitsamt angeordnete Quarantäne nun landesweit und grundsätzlich bereits nach fünf Tagen mit einem negativen Antigenschnelltest beenden, sofern dieser unter professioneller Aufsicht durchgeführt und bescheinigt wurde.
Lesen Sie nachfolgend die Mitteilung des niedersächsischen Kultusministers zu den konkreten Veränderungen an den allgemeinbildenden Schulen des Landes. Eine Langfassung der Mitteilung sowie die entsprechenden Dokumente für Schülerinnen und Schüler finden Sie unten auf der Seite als Download.