Die niedersächsische Landesregierung plant bei gleichbleibender oder sich verbessernder Infektionslage ab dem 10.11.2021 eine weitere Reduzierung der Maskenpflicht im Unterricht. Zugleich ergeht die Aufforderung an bisher Ungeimpfte, einen der zahlreichen angebotenen Impftermine wahrzunehmen.
Für die Woche nach den Herbstferien gilt für alle Nichtgeimpften oder Nichtgenesenen eine tägliche Testpflicht!
Lesen Sie im Folgenden die Mitteilung des Kultusministers im Wortlaut. Die entsprechenden Briefe für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufen I und II finden unten auf der Seite.
Seit dem 22. September gelten landesweit die einheitlichen Regeln für Infizierte und deren Kontaktpersonen nach der neuen Niedersächsischen Absonderungsverordnung.
Damit wird ein rechtsverbindlicher und landesweit einheitlicher Rahmen zum Umgang der Gesundheitsämter mit Quarantäne- und Absonderungsanordnungen geschaffen. So wird verbindlich festgelegt, dass enge Kontaktpersonen einer nachweislich mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 infizierten Person ihre Absonderung nun nach fünf Tagen mit einem negativen PCR Test und nach sieben Tagen mit einem negativen Corona-Test beenden können. Nach zehn Tagen läuft die Quarantäne bei nicht infizierten Personen automatisch aus.
Schülerinnen und Schüler können eine durch das Gesundheitsamt angeordnete Quarantäne nun landesweit und grundsätzlich bereits nach fünf Tagen mit einem negativen Antigenschnelltest beenden, sofern dieser unter professioneller Aufsicht durchgeführt und bescheinigt wurde.
Lesen Sie nachfolgend die Mitteilung des niedersächsischen Kultusministers zu den konkreten Veränderungen an den allgemeinbildenden Schulen des Landes. Eine Langfassung der Mitteilung sowie die entsprechenden Dokumente für Schülerinnen und Schüler finden Sie unten auf der Seite als Download.
Seit Sonntag, 19.9.2021, gilt im Landkreis Rotenburg aufgrund der pandemischen Lage die Warnstufe 1 nach dem Niedersächsischen Rahmen-Hygieneplan Schule. Dies für den Unterricht am Ratsgymnasium zunächst lediglich Folgen für den Musik– und den Sportunterricht sowie das Fach Darstellendes Spiel.
Neben den bereits geltenden allgemeinen Bestimmungen gelten nunmehr ergänzend folgende Regelungen, die sie im Detail im Rahmenhygieneplan nachlesen können:
(17.1) Es gilt die allgemeine Abstandsregel. Sportunterricht findet im Klassen- oder Kursverband und außerunterrichtlicher Schulsport innerhalb der festgelegten Kohorten statt. Der Schulsport erfolgt kontaktlos. Ein Sport gilt dann als kontaktlos, wenn zu keinem Zeitpunkt der sportlichen Betätigung ein körperlicher Kontakt zu anderen Sporttreibenden erfolgt. Übungen zu zweit dürfen nur ohne gegenseitige Berührungen erfolgen. Direkte körperliche Hilfestellungen dürfen nur mit Mund-Nasen-Bedeckung gegeben werden.
(17.2) In Räumen mit geringem Raumvolumen (Deckenhöhe) sollen hochintensive Ausdauerbelastungen vermieden werden (z. B. Zirkeltraining).
(17.3) Die Nutzung von Haartrocknern ist zur Vermeidung von Luftverwirbelungen nicht zulässig. Abweichend ist beim Schulschwimmen in einer Schwimmstätte außerhalb des Schulgeländes für die Nutzung von Haartrocknern die jeweilige Regelung des Trägers der Schwimmstätte maßgeblich. Wenn aufgrund der Regelung des Trägers der Schwimmstätte die Nutzung von Haartrocknern nicht möglich ist, können volljährige Schülerinnen und Schüler sich auf Antrag vom praktischen Schwimmen befreien und minderjährige Schülerinnen und Schüler über ihre Erziehungsberechtigten befreien lassen. Die Aufsicht der befreiten Schülerinnen und Schüler ist zu gewährleisten.
Musikunterricht:
(18.1.1) Singen im Unterricht und im Chor sowie Sprechübungen sind nur unter freiem Himmel unter Einhaltung eines Mindestabstands von 2 Metern zulässig. In Räumlichkeiten dürfen diese Aktivitäten aufgrund des erhöhten Übertragungsrisikos durch vermehrte Tröpfchenfreisetzung und Aerosolbildung grundsätzlich nicht stattfinden.
(18.1.4) Einzelunterricht Gesang ist untersagt. […]
(18.2.1) Spielen von Blasinstrumenten ist unter freiem Himmel unter Einhaltung eines Mindestabstands von 2 Metern zulässig. Das Spielen von Blasinstrumenten darf in Räumlichkeiten nicht erfolgen. […]
(18.2.2) Beim Musizieren mit anderen Instrumenten als Blasinstrumenten sind die Abstandsregeln einzuhalten. Weitergabe oder gemeinsame Benutzung von Instrumenten sollte möglichst vermieden werden. Bei der wechselnden Nutzung von Instrumenten muss sich jede Musikerin/jeder Musiker vor der Nutzung des Instruments die Hände waschen oder desinfizieren. Instrumente, die ausnahmsweise von verschiedenen Personen genutzt werden, sind zwischen den Nutzungen angemessen zu reinigen. Tensidhaltige Reinigungsmittel wie Seife und Spülmittel sind hier ausreichend.
Darstellendes Spiel
(19) Für spielpraktische Übungen und Szenen muss ein Mindestabstand der Schülerinnen und Schüler von 2 Metern eingehalten werden.
Über weitere Änderungen werden wir Sie gegebenenfalls hier informieren.
Diese Elterninformationen informiert über verschiedene für den Schuljahresbeginn relevante Termine. Sie finden hier auch Informationen zum bald wieder beginnenden warmen Essen in der Cafeteria sowie zum angeschlossenen Bestell- und Bezahlsystem GiroWeb.
Lesen Sie hier die allgemeine Elterninformationen der Schulleiterin Iris Rehder. Neben den Personalveränderungen zum neuen Schuljahr erhalten Sie unter anderem Informationen zu den Planungen für die kommenden Wochen und Monate, zu den epochal unterrichteten Fächern sowie zur Handyregelung. Am Ende des Elternbriefes finden Sie eine Übersicht der bereits feststehenden Termine bis Ende April 2022.
die Einschulungsfeier Ihres Kindes bei uns am Ratsgymnasium steht vor der Tür:
Am Freitag, 3. September 2021, um 10:00h in unserer Aula wird die Begrüßung der neuen Mitglieder unserer Schulgemeinschaft erfolgen. Bei dieser Gelegenheit werden Sie wichtige Ansprechpartner kennenlernen: mich als Schulleiterin, Frau Rohde als Koordinatorin der Jahrgänge 5-10, Paten aus dem Jahrgang 8 und den Freundeskreis als Förderverein unserer Schule.
Mit dieser Einschulungsfeier gehören Sie und Ihre Kinder zum Ratsgymnasium. Auf ein funktionierendes und konstruktives Miteinander legen wir an unsere Schule besonderen Wert. Dazu gehört auch, nicht nur sich selbst, sondern das Ganze im Blick zu behalten – gerade auch in Zeiten von Corona.
Allein schon deswegen – aber auch vor dem Hintergrund der aktuellen Hygienevorgaben des Landes Niedersachsen – dürfen ausschließlich Personen an der Einschulungsveranstaltung teilnehmen, die nachweislich geimpft oder genesen sind, außerdem diejenigen, die einen negativen Testbefund vorweisen können.
Bei Ihren Kindern reicht ein Selbsttest, der u.U. bereits durch die Grundschule ausgeteilt oder aber von Ihnen angeschafft worden ist. Am Donnerstag, 2. September 2021, besteht zusätzlich die Möglichkeit, in der Zeit von 14:00h bis 16:00h im Bedarfsfall ein Testset aus dem Sekretariat abzuholen. Für alle anderen ist ein PoC-/PCR-Test erforderlich, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Kurzum: Auch bei uns gilt die 3G-Regelung zu diesem Anlass, deren Erfüllung per Unterschrift auf diesem Formularzu dokumentieren ist (auch unten auf der Seite zum Download!).
Dieses Blatt führen Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben gewissermaßen als „Eintrittskarte“ am Freitag mit und betreten unsere Aula über die beiden seitlichen Notausgänge, wo wir die Zettel zum Zwecke der Dokumentation einsammeln. Halten Sie bitte ggf. Ihren Impf- bzw. Genesenennachweis oder das Ergebnis des PoC-/PCR-Tests zum Vorzeigen bereit. Für diejenigen, die weder diese Erklärung noch Nachweise mitführen, gibt es die Möglichkeit, unser Gebäude über den Aulavorraum zu betreten und sich dort nachtesten zu lassen. Dies sollte allerdings die Ausnahme bleiben.
Wir freuen uns darauf, in diesem Jahr alle 5. Klassen im Plenum begrüßen zu können. Beschränken Sie sich bitte auf zwei Begleitpersonen und tragen Sie Masken, die auch während der Veranstaltung nicht abgenommen werden. Bis zum Freitag grüße ich Sie herzlich!
Dieses ausgedruckte, ausgefüllte und unterschriebene Dokument ist Ihre Eintrittskarte für Freitag, den 3. September. Sie weisen damit nach, dass Sie die 3G-Bedingungen erfüllen. Bitte halten Sie das Dokument beim Betreten der Aula bereit und zeigen sie es an einem der beiden seitlichen Notausgänge vor. Vielen Dank für Ihre Mithilfe bei einer sicheren Einschulungsfeier!
Bereits vor Beginn des Schuljahres 2021/2022 gibt es einige Termine und Informationen, die zu beachten sind. Die Klassen- bzw. Kurslisten der Jahrgänge 6 sowie 11-13 hängen ab dem 30.08.2021 um 10 Uhr in der Pausenhalle aus. Hier finden sie zunächst die für den Schuljahresstart relevanten Informationen für die Jahrgänge 6-13, weiter unten auf der Seite dann die Informationen zur Einschulung und den ersten Schultagen unseres neuen Jahrgangs 5.
1. Schultag nach den Ferien - Jahrgänge 6-13: Donnerstag, 2.9.2021
Aufgrund der Hygienemaßnahmen ist in diesem Jahr die traditionelle gemeinsame Begrüßung der Schüler*innen durch die Schulleiterin nicht möglich. Die Rückkehr ans Ratsgymnasium muss leider deshalb ein wenig nüchterner ausfallen. Bitte die Testpflicht vor dem ersten Schultag beachten!
1. Stunde: Begrüßung durch Klassenlehrkraft oder Tutor*in
Kontrolle der Selbsttestung
Testausgabe
Belehrungen und Erlasse
Kontrolle der Vorjahreszeugnisse
ab 2. Stunde: Unterricht nach Plan
Ab Freitag: Unterricht nach Plan für die Jahrgänge 6-13
1. bis 4. Schultag für den 5. Jahrgang
Die ersten Tage an der Schule dienen vor allem dem Ankommen und Kennenlernen, darum gibt es in dieser Zeit viel Zeit mit der Klassenleitung. So können in schnell vertrauter Gemeinschaft die neuen Mitschüler*innen, das Gebäude und vieles Andere kennengelernt werden. Schließlich sollen sich unsere neuen Ratsgymnasiast*innen von Anfang an bei uns wohl fühlen!
Zahlreiche Informationen haben Sie und habt Ihr bereits dem Begrüßungsbrief der Koordinatorin Susanne Rohde entnehmen können. Hier nun der zeitliche Ablauf der ersten Schultage des Schuljahres 2021/2022:
Freitag, 3.9.2021
10:00-11:00 Uhr: Musikalischer Empfang in der Aula (Zugangsskizze)
Ein ereignisreiches, anspruchsvolles und für die Schulgemeinschaft durchaus anstrengendes Schuljahr 2020-2021 neigt sich allmählich dem Ende zu – Zeit für die Schulleiterin Iris Rehder, auch einmal auf die trotz aller erlebten Schwierigkeiten zahlreichen positiven Ereignisse des Jahres zurückzublicken. Lesen Sie hier den wohl letzten Elternbrief vor den Sommerferien: