CORONAVIRUS: Elternsprechtag findet NUR telefonisch statt!

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

da die Zahl der Coronainfektionen im Landkreis Rotenburg derzeit steigt, hat der Landkreis am 2.11.21 eine Allgemeinverfügung erlassen, die seit dem 4.11.21 gilt. Demnach gelten die erweiterten 3G Regeln, da an 5 Werktagen die Inzidenz von 50 überschritten wurde. Insbesondere für alle Veranstaltungen und Zusammenkünfte mit mehr als 25 Personen in geschlossenen Räumen gilt die 3G-Regelung.

Da wir jedoch bei den diversen Ein- und Ausgängen der Schule diese Regelung nicht verlässlich überprüfen können und wir auf die Gesundheit aller achten wollen, muss der Elternsprechtag in Präsenz leider erneut ausfallen, obwohl wir uns alle darauf gefreut hatten, Sie persönlich zu sehen und zu sprechen.

Am 10.11.21 findet der Elternsprechtag also erneut nach dem Muster der letzten Veranstaltung telefonisch statt.

Sie werden zu den abgesprochenen Terminen unter der in der Schule bekannten Telefonnummer durch die Kolleginnen oder Kollegen angerufen.

Mit freundlichen Grüßen,

Iris Rehder (Schulleiterin)

CORONAVIRUS: Mobiles Impfangebot ab 12 Jahren!

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

die pandemiebedingten Einschränkungen in den Schulen während der vergangenen Monate haben ganz besonders deutlich gemacht, dass es das Hauptziel sein muss, den Präsenzunterricht für die Schülerinnen und Schüler aufrecht zu erhalten. Neben den bereits bewährten Sicherheitsmaßnahmen an Schulen, wie Testpflicht, Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, regelmäßiges Lüften sowie Einhaltung von Abstands-und Hygieneregelungen, kommt dabei der Steigerung der Impfquote unter den Schülerinnen und Schülern eine ganz entscheidende Bedeutung zu. Das Impfen ist der Schlüssel zur Bekämpfung der Pandemie.

Falls Sie weitere Informationen über COVID-19 (Ansteckungsgefahr, Symptome, Erkrankungen, Folgeerkrankungen, Schutzmaßnahmen) und die entsprechenden Möglichkeiten zur Impfung benötigen, verweise ich z.B. auf die Informationsmaterialien vom Robert Koch Institut, vom Niedersächsischen Sozialministerium oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

Spätestens seit der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) im August 2021 ist es unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Einverständnis der Erziehungsberechtigten, vorherige eingehende Beratung) möglich, dass sich Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren auf freiwilliger Basis gegen COVID-19 impfen lassen.

Das Gesundheitsamt des Landkreises Rotenburg hat Mobile Impfteams (MITs) eingerichtet, die für Impfaktionen in bestimmten Schwerpunkten vorgesehen sind, z. B. in Alten-und Pflegeheimen oder in Schulen. Dieses Angebot werden wir auch in den Räumlichkeiten des Ratsgymnasiums ermöglichen. Um einen Überblick zu bekommen, wie viele Schülerinnen und Schüler an einem geplanten Impfangebot teilnehmen möchten, werden die Klassenlehrkräfte zunächst eine mündliche Abfrage durchführen, wer Interesse an einem solchen Impfangebot hat. Bitte klären Sie diese Frage im Vorfeld zu Hause, damit wir hier eine realistische Größenordnung erhalten. Geplant ist ein Termin in der ersten Novemberhälfte, so dass auch die Zweitimpfung noch vor Weihnachten erfolgt.

Die Verantwortung für die Durchführung dieser Impfangebote liegt dabei nicht bei der Schule, sondern beim durchführenden MIT. Das Ratsgymnasium wird lediglich organisatorisch unterstützen (z. B. Räumlichkeiten zur Verfügung stellen, Einverständnis der Erziehungsberechtigten verteilen) und eine entsprechende Teilnahme an den Impfungen ggf. auch während der Schulzeit ermöglichen. Selbstverständlich ist das Impfangebot für die Kinder und Jugendlichen nach wie vor freiwillig.  Keiner Schülerin / keinem Schüler entsteht ein Nachteil, weil sie / er sich nicht impfen lassen möchte.

Mit einer Steigerung der Impfquote an den Schulen wird es gelingen, die Sicherheit an den Schulen zu erhöhen und perspektivisch möglicherweise die eine oder andere Lockerung von Sicherheitsmaßnahmen zu erreichen, ohne dabei die Sicherstellung des Präsenzunterrichts zu gefährden.

Viele Grüße aus dem Ratsgymnasium

Iris Rehder

(Schulleiterin Ratsgymnasium)

 

 

CORONAVIRUS: Vorgehen nach den Herbstferien

Die niedersächsische Landesregierung plant bei gleichbleibender oder sich verbessernder Infektionslage ab dem 10.11.2021 eine weitere Reduzierung der Maskenpflicht im Unterricht. Zugleich ergeht die Aufforderung an bisher Ungeimpfte, einen der zahlreichen angebotenen Impftermine wahrzunehmen.

Für die Woche nach den Herbstferien gilt für alle Nichtgeimpften oder Nichtgenesenen eine tägliche Testpflicht!

Lesen Sie im Folgenden die Mitteilung des Kultusministers im Wortlaut. Die entsprechenden Briefe für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufen I und II finden unten auf der Seite.


Warning: Undefined variable $action in /hp/an/ae/nt/www/wordpress/wp-content/plugins/wp-media-folder/class/class-pdf-embed.php on line 180

CORONAVIRUS: Geänderte Coronaregeln der niedersächsischen Absonderungsverordnung vom 22.9.2021

Seit dem 22. September gelten landesweit die einheitlichen Regeln für Infizierte und deren Kontaktpersonen nach der neuen Niedersächsischen Absonderungsverordnung.

Damit wird ein rechtsverbindlicher und landesweit einheitlicher Rahmen zum Umgang der Gesundheitsämter mit Quarantäne- und Absonderungsanordnungen geschaffen. So wird verbindlich festgelegt, dass enge Kontaktpersonen einer nachweislich mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 infizierten Person ihre Absonderung nun nach fünf Tagen mit einem negativen PCR Test und nach sieben Tagen mit einem negativen Corona-Test beenden können. Nach zehn Tagen läuft die Quarantäne bei nicht infizierten Personen automatisch aus.

Schülerinnen und Schüler können eine durch das Gesundheitsamt angeordnete Quarantäne nun landesweit und grundsätzlich bereits nach fünf Tagen mit einem negativen Antigenschnelltest beenden, sofern dieser unter professioneller Aufsicht durchgeführt und bescheinigt wurde.

Lesen Sie nachfolgend die Mitteilung des niedersächsischen Kultusministers zu den konkreten Veränderungen an den allgemeinbildenden Schulen des Landes. Eine Langfassung der Mitteilung sowie die entsprechenden Dokumente für Schülerinnen und Schüler finden Sie unten auf der Seite als Download.


Warning: Undefined variable $action in /hp/an/ae/nt/www/wordpress/wp-content/plugins/wp-media-folder/class/class-pdf-embed.php on line 180

CORONAVIRUS: Änderungen in der Schule bei Warnstufe 1

Seit Sonntag, 19.9.2021, gilt im Landkreis Rotenburg aufgrund der pandemischen Lage die Warnstufe 1 nach dem Niedersächsischen Rahmen-Hygieneplan Schule. Dies für den Unterricht am Ratsgymnasium zunächst lediglich Folgen für den Musik– und den Sportunterricht sowie das Fach Darstellendes Spiel

Neben den bereits geltenden allgemeinen Bestimmungen gelten nunmehr ergänzend folgende Regelungen, die sie im Detail im Rahmenhygieneplan nachlesen können:

Sportunterricht:

(17.1) Es gilt die allgemeine Abstandsregel. Sportunterricht findet im Klassen- oder Kursverband und außerunterrichtlicher Schulsport innerhalb der festgelegten Kohorten statt.
Der Schulsport erfolgt kontaktlos. Ein Sport gilt dann als kontaktlos, wenn zu keinem Zeitpunkt der sportlichen Betätigung ein körperlicher Kontakt zu anderen Sporttreibenden erfolgt. Übungen zu zweit dürfen nur ohne gegenseitige Berührungen erfolgen. Direkte körperliche Hilfestellungen dürfen nur mit Mund-Nasen-Bedeckung gegeben werden.

(17.2) In Räumen mit geringem Raumvolumen (Deckenhöhe) sollen hochintensive Ausdauerbelastungen vermieden werden (z. B. Zirkeltraining).

(17.3) Die Nutzung von Haartrocknern ist zur Vermeidung von Luftverwirbelungen nicht zulässig. Abweichend ist beim Schulschwimmen in einer Schwimmstätte außerhalb des Schulgeländes für die Nutzung von Haartrocknern die jeweilige Regelung des Trägers der Schwimmstätte maßgeblich.
Wenn aufgrund der Regelung des Trägers der Schwimmstätte die Nutzung von Haartrocknern nicht möglich ist, können volljährige Schülerinnen und Schüler sich auf Antrag vom praktischen Schwimmen befreien und minderjährige Schülerinnen und Schüler über ihre Erziehungsberechtigten befreien lassen. Die Aufsicht der befreiten Schülerinnen und Schüler ist zu gewährleisten.

Musikunterricht:

(18.1.1) Singen im Unterricht und im Chor sowie Sprechübungen sind nur unter freiem Himmel unter Einhaltung eines Mindestabstands von 2 Metern zulässig.
In Räumlichkeiten dürfen diese Aktivitäten aufgrund des erhöhten Übertragungsrisikos durch vermehrte Tröpfchenfreisetzung und  Aerosolbildung grundsätzlich nicht stattfinden.

(18.1.4) Einzelunterricht Gesang ist untersagt. […]

(18.2.1) Spielen von Blasinstrumenten ist unter freiem Himmel unter Einhaltung eines Mindestabstands von 2 Metern zulässig.
Das Spielen von Blasinstrumenten darf in Räumlichkeiten nicht erfolgen. 
[…]

(18.2.2) Beim Musizieren mit anderen Instrumenten als Blasinstrumenten sind die Abstandsregeln einzuhalten.
Weitergabe oder gemeinsame Benutzung von Instrumenten sollte möglichst vermieden werden. Bei der wechselnden Nutzung von Instrumenten muss sich jede Musikerin/jeder Musiker vor der Nutzung des Instruments die Hände waschen oder desinfizieren. Instrumente, die ausnahmsweise von verschiedenen Personen genutzt werden, sind zwischen den Nutzungen angemessen zu reinigen. Tensidhaltige Reinigungsmittel wie Seife und Spülmittel sind hier ausreichend.

Darstellendes Spiel

(19) Für spielpraktische Übungen und Szenen muss ein Mindestabstand der Schülerinnen und Schüler von 2 Metern eingehalten werden.

Über weitere Änderungen werden wir Sie gegebenenfalls hier informieren.

Elterninformationen für den Jg. 5

Diese Elterninformationen informiert über verschiedene für den Schuljahresbeginn relevante Termine. Sie finden hier auch Informationen zum bald wieder beginnenden warmen Essen in der Cafeteria sowie zum angeschlossenen Bestell- und Bezahlsystem GiroWeb.


Warning: Undefined variable $action in /hp/an/ae/nt/www/wordpress/wp-content/plugins/wp-media-folder/class/class-pdf-embed.php on line 180

Elterninformationen im September

Lesen Sie hier die allgemeine Elterninformationen der Schulleiterin Iris Rehder. Neben den Personalveränderungen zum neuen Schuljahr erhalten Sie unter anderem Informationen zu den Planungen für die kommenden Wochen und Monate, zu den epochal unterrichteten Fächern sowie zur Handyregelung. Am Ende des Elternbriefes finden Sie eine Übersicht der bereits feststehenden Termine bis Ende April 2022.


Warning: Undefined variable $action in /hp/an/ae/nt/www/wordpress/wp-content/plugins/wp-media-folder/class/class-pdf-embed.php on line 180

EINSCHULUNG JG. 5: Wichtige Informationen für Freitag, 3. September

Liebe Familien,

die Einschulungsfeier Ihres Kindes bei uns am Ratsgymnasium steht vor der Tür:

Schulleiterin am Ratsgymnasium Rotenburg Iris RehderAm Freitag, 3. September 2021, um 10:00h in unserer Aula wird die Begrüßung der neuen Mitglieder unserer Schulgemeinschaft erfolgen. Bei dieser Gelegenheit werden Sie wichtige Ansprechpartner kennenlernen: mich als Schulleiterin, Frau Rohde als Koordinatorin der Jahrgänge 5-10, Paten aus dem Jahrgang 8 und den Freundeskreis als Förderverein unserer Schule.

Mit dieser Einschulungsfeier gehören Sie und Ihre Kinder zum Ratsgymnasium. Auf ein funktionierendes und konstruktives Miteinander legen wir an unsere Schule besonderen Wert. Dazu gehört auch, nicht nur sich selbst, sondern das Ganze im Blick zu behalten – gerade auch in Zeiten von Corona.

Allein schon deswegen – aber auch vor dem Hintergrund der aktuellen Hygienevorgaben des Landes Niedersachsen – dürfen ausschließlich Personen an der Einschulungsveranstaltung teilnehmen, die nachweislich geimpft oder genesen sind, außerdem diejenigen, die einen negativen Testbefund vorweisen können.

Bei Ihren Kindern reicht ein Selbsttest, der u.U. bereits durch die Grundschule ausgeteilt oder aber von Ihnen angeschafft worden ist. Am Donnerstag, 2. September 2021, besteht zusätzlich die Möglichkeit, in der Zeit von 14:00h bis 16:00h im Bedarfsfall ein Testset aus dem Sekretariat abzuholen. Für alle anderen ist ein PoC-/PCR-Test erforderlich, der nicht älter als 48 Stunden ist.

Kurzum: Auch bei uns gilt die 3G-Regelung zu diesem Anlass, deren Erfüllung per Unterschrift auf diesem Formular zu dokumentieren ist (auch unten auf der Seite zum Download!).

Dieses Blatt führen Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben gewissermaßen als „Eintrittskarte“ am Freitag mit und betreten unsere Aula über die beiden seitlichen Notausgänge, wo wir die Zettel zum Zwecke der Dokumentation einsammeln. Halten Sie bitte ggf. Ihren Impf- bzw. Genesenennachweis oder das Ergebnis des PoC-/PCR-Tests zum Vorzeigen bereit. Für diejenigen, die weder diese Erklärung noch Nachweise mitführen, gibt es die Möglichkeit, unser Gebäude über den Aulavorraum zu betreten und sich dort nachtesten zu lassen. Dies sollte allerdings die Ausnahme bleiben.

Wir freuen uns darauf, in diesem Jahr alle 5. Klassen im Plenum begrüßen zu können. Beschränken Sie sich bitte auf zwei Begleitpersonen und tragen Sie Masken, die auch während der Veranstaltung nicht abgenommen werden. Bis zum Freitag grüße ich Sie herzlich!

Iris Rehder

Schulleiterin

Dokumentation 3G zur Unterschrift

Dieses ausgedruckte, ausgefüllte und unterschriebene Dokument ist Ihre Eintrittskarte für Freitag, den 3. September. Sie weisen damit nach, dass Sie die 3G-Bedingungen erfüllen. Bitte halten Sie das Dokument beim Betreten der Aula bereit und zeigen sie es an einem der beiden seitlichen Notausgänge vor. Vielen Dank für Ihre Mithilfe bei einer sicheren Einschulungsfeier!

Elterninformationen zum Beginn des Schuljahres 2021/2022

Lesen Sie unten die wesentlichen Informationen der Schulleitung zum Wiederbeginn des Unterrichts nach den Sommerferien.

Rechts finden Sie zum Download den aktuellen Rahmenhygieneplan 7.0 des Landes Niedersachsen.


Warning: Undefined variable $action in /hp/an/ae/nt/www/wordpress/wp-content/plugins/wp-media-folder/class/class-pdf-embed.php on line 180
error: Die Inhalte dieser Seite sind geschützt und können nicht gespeichert werden.