Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
die Dynamik der politischen Entscheidungen macht es nötig, dass ich mich ein weiteres Mal an Sie wende. In der letzten Woche gab es bereits die Mitteilung, dass Sie Ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen können. Dies gilt nach wie vor, allerdings in verschärfter Form.
Normal ist, dass die Kinder ab Mittwoch im Lockdown zu Hause bleiben. Alle, die zu Hause bleiben können, sollen auch zu Hause bleiben und dort lernen.
Dafür reicht es, das Fernbleiben der Kinder formlos per Telefon, Mail oder auf Papier gegenüber der Schule anzuzeigen. Wenn Sie das bereits getan haben, ist selbstverständlich keine weitere Meldung nötig. Die Schule ist für diejenigen geöffnet, die ihre Kinder nicht zu Hause lassen können. Wem es also nicht möglich ist, sein Kind zu Hause zu betreuen, der findet offene Schulen, in denen Unterricht, angepasst an die Situation in der jeweiligen Lerngruppe, stattfindet.
Es findet in der Schule der gleiche Unterricht wie zu Hause statt. Die Schülerinnen und Schüler werden zu Hause über das Aufgabenmodul auf Iserv über die behandelten Unterrichtsinhalte informiert. Mit dieser Regelung verpasst niemand etwas, der nicht in der Schule ist.
Es werden ab Mittwoch keinerlei Klausuren oder Arbeiten geschrieben. Davon gibt es keine Ausnahmen. Für Versetzungen oder Abschlüsse zwingend notwendige Arbeiten müssen verschoben oder durch alternative Lernleistungen ersetzt werden. Das betrifft Fächer, die nur im 1. Halbjahr erteilt werden und in denen bisher noch keine Arbeit geschrieben wurde, und für das Abitur zwingend nötige Klausuren in der Qualifikationsphase. Die Jahrgangskoordinatoren informieren ihre Jahrgänge dazu ausführlicher.
Mein ausdrücklicher Appell lautet: Wenn irgend möglich bleiben Sie zu Hause und lassen Sie Ihre Kinder zu Hause!
Bleiben Sie gesund und behütet in dieser ungewissen Zeit!
Ich grüße Sie vielmals aus dem Ratsgymnasium
Ihre
Iris Rehder, Schulleiterin