Lesen Sie im Folgenden die Mitteilungen des niedersächsischen Kultusministers Grant Hendrik Tonne den an den verschärften Lockdown angepassten Unterrichtsbedingungen an den allgemeinbildenden Schulen des Landes.
Alle vom Ministerium bereitgestellten Informationen finden Sie auch rechts als pdf zum Download.
Jahrgänge 5 und 6:
Sollten Sie die Notbetreuung für ein Kind der Jahrgänge 5 oder 6 in Anspruch nehmen müssen, so können Sie dies über das Sekretariat der Schule tun:
Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
ich hoffe, Sie hatten ein paar erholsame Feiertage und sind gut in das neue Jahr gestartet – ein Jahr, das uns zunächst ähnlich in Atem halten wird wie das vergangene, das aber auch Anlass zur Hoffnung auf bessere Zeiten gibt. Auch in den kommenden Wochen und Monaten wird uns der Spagat zwischen Planungssicherheit und dynamischer Infektionslage, eingebettet in das gesamtgesellschaftliche Geschehen, weiter intensiv beschäftigen. Im Sinne der gewünschten Planungssicherheit haben wir bereits vor den Weihnachtsferien einen Weg aufgezeigt, wie es nach den Ferien in den Schulen weitergehen könnte. Wir sind dabei von einem wirksamen Lockdown, der dann auch sein Ende findet, und deutlich gesunkenen Infektionszahlen ausgegangen. Diese Hoffnungen haben sich bedauerlicherweise nicht bestätigt: Die gesamtgesellschaftlichen Einschränkungen in Wirtschaft, Kultur und bei sozialen Kontakten werden fortgesetzt und sogar noch verschärft, deshalb ist auch in den kommenden Wochen ein weitergehender Beitrag des Bildungsbereiches zur Kontaktreduzierung erforderlich.
Unsere Planungen von vor Weihnachten werden daher aktualisiert und angepasst. Die folgenden Maßnahmen gelten bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres am 31.01.2021:
Sekundarbereiche I und II (11.01.-29.01.2021):
- Alle Jahrgänge der Sekundarbereiche I und II, in denen im laufenden Schuljahr keine Abschlussprüfungen anstehen: Szenario C
Hinweis: In den Jahrgängen 5 und 6 muss eine Notbetreuung angeboten werden. - Abiturjahrgang und Abschlussklassen der Jahrgänge 9 und 10: Szenario B
Hinweis: Es ist möglich, bei ausreichenden räumlichen Kapazitäten auch komplette Klassen bzw. Kurse in der Schule zu unterrichten. Wichtig ist, dass auch hier der Mindestabstand eingehalten wird. Die Lerngruppen müssen dafür ggf. geteilt und parallel unterrichtet werden.
Generell gilt wie bisher: Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist in allen Bereichen der Schule zu tragen, in denen der Mindestabstand nicht dauerhaft eingehalten werden kann. Sie kann im Szenario B beim Einnehmen des Sitzplatzes abgenommen werden. Das Schreiben unbedingt notwendiger Klausuren ist auch in den Szenarien B und C möglich – immer unter Wahrung des Abstandsgebotes in ausreichend großen Räumen.
Das Niedersächsische Landesgesundheitsamt geht derzeit davon aus, dass wir etwa ab Mitte des Monats Januar wieder über verlässliche Inzidenzzahlen verfügen, die die Infektionslage realistisch abbilden. Auf dieser Grundlage überarbeiten wir derzeit unsere inzidenzbasierte Systematik und werden zeitnah das weitere Vorgehen vorstellen, damit die Schulen eine möglichst langfristige Planungsgrundlage für die Zeit nach dem Lockdown vorliegen haben.
Auch die notwendigen Anpassungen für die Abschlussprüfungen aller Schulformen gehen den Schulen in Kürze zu. Es bleibt dabei, dass jedem Schüler und jeder Schülerin das Ablegen einer fairen Prüfung gewährt wird. Angesichts der weiter andauernden Einschränkungen des Präsenzbetriebs prüfen wir jedoch kurzfristig weitere Maßnahmen, die die Umsetzung der Abitur- und Abschlussprüfungen auch in einer Pandemie weiterhin ermöglichen.
Auch im neuen Jahr richtet sich mein Bestreben ausdrücklich auf die bestmögliche Unterstützung der wertvollen Arbeit in den Schulen vor Ort im Sinne der ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schüler. Ich werde Sie wie gewohnt regelmäßig und transparent über die weitere Entwicklung informieren. Für 2021 wünsche ich Ihnen von Herzen alles Gute, Glück und vor allem Gesundheit!
Mit freundlichen Grüßen
Grant Hendrik Tonne (Kultusminister)