ACHTUNG: Schulbücher selbst anschaffen
Sollten Sie die Bücher selbst anschaffen wollen, können Sie die Bücherlisten herunterladen oder ausdrucken, indem Sie über den Button unten auf die Seite entsprechende Iserv-Seite gehen und den betreffenden Jahrgang wählen.
Dort finden Sie die rechts abgebildete Übersicht der Bücherlisten der Jahrgänge 5 bis 13, die sie von dort aus ansehen und mit allen relevanten Daten und Angaben herunterladen können.
Schulbücher ausleihen - mit und ohne IServ-Konto Ihres Kindes
Für die Anmeldung zur Schulbuchausleihe stehen Ihnen grundsätzlich zwei Möglichkeiten zur Verfügung, einmal mit und einmal ohne Nutzung des IServ-Kontos Ihres Kindes. Nachfolgend finden Sie Erklärungen für beide Anmeldewege.
I. Anmeldung mit dem IServ-Account Ihres Kindes:
- Geben Sie Folgendes in die Eingabezeile Ihres Browsers (Internetexplorer, Mozilla Firefox, Google Chrome, o. Ä.) ein:
www.ratsgymnasium-row.eu/buecher
- Melden Sie sich mit den Daten Ihres Kindes an.
- Wählen Sie mit der Maus den Punkt Schulbücher in der Menüleiste auf der linken Seite:
- Wählen Sie mit der Maus den Punkt Anmeldung in der oben angeordneten Menüleiste.
- Für das weitere Vorgehen lesen Sie bitte unter „Anmeldung ohne den IServ Account Ihres Kindes“ (dritter Punkt) weiter.
II. Anmeldung ohne den IServ-Account Ihres Kindes:
- Geben Sie Folgendes in die Eingabezeile Ihres Browsers (Internetexplorer, Mozilla Firefox, Google Chrome, o. Ä.) ein:
www.ratsgymnasium-row.eu/buecher
- Sie werden nun direkt zur Anmeldung weitergeleitet:
- Wählen Sie den Jahrgang, den Ihr Kind im Schuljahr 20/21 besuchen wird, durch Anklicken aus.
- Füllen Sie alle Felder unter Erziehungsberechtigte/r und Schüler/in aus.
Hinweis: Hier genügt es, die Daten eines Erziehungsberechtigten einzutragen. Sollten Sie selbst keine Email-Adresse besitzen, können Sie die IServ-Adresse Ihres Kindes verwenden.
- Falls begründet, setzen Sie bitte einen Haken vor „Ermäßigungsantrag stellen“ bzw. „Befreiungsantrag stellen“. Im Anschluss klicken Sie die Schaltfläche „Bücher auswählen“ an.
Hinweis: Der jeweilige Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung muss bis spätestens 6.7.2020 im Sekretariat des Ratsgymnasiums abgegeben werden. Hierzu wird ein gültiger Leistungsbescheid oder die Schulbescheinigungen der Geschwister – sollten diese auf eine andere Schule gehen – benötigt.
- Bücher, die auf der Schulbuchliste als „nicht leihbar“ angezeigt werden, müssen von Ihnen eigenständig angeschafft werden.
- Lesen sie die Leihbedingungen der Schule aufmerksam durch, stimmen Sie ihnen zu und klicken Sie mit der Maus auf die Schaltfläche „Prüfen & Absenden“:
- Überprüfen Sie die von Ihnen getätigten Angaben zu Ihrer Person und der Ihres Kindes:
- Sind alle Angaben korrekt, dann klicken Sie bitte auf „Absenden“.
- Sollten Sie Fehler finden wählen Sie „bearbeiten“ aus. Dann können fehlerhafte Einträge korrigiert werden.