Gemäß Niedersächsischer Corona-Verordnung (Nds. GVBl. S. 368) vom 09. April 2021 und der Rundverfügung Nr. 15/ 2021 (voller Text hier!) ist das Betreten des Schulgeländes für schulfremde Personen – auch Eltern und Erziehungsberechtigte – nur noch mit negativem Covid-19-Test gestattet.
Der erforderliche schriftliche Nachweis darf nicht älter als 24 Stunden sein!
In dringenden Fällen wenden Sie sich vor Betreten des Schulgeländes an das Sekretariat:
04261 – 983 35 35 oder sekretariat@ratsgymnasium-row.de