Liebe Eltern, Erziehungsberechtigte und Schülerinnen und Schüler,
Lesen Sie anbei die Erläuterungen des Ministers zu den jüngsten Beschlüssen der Bund-Länder-Kommission sowie zu deren Umsetzung im Land Niedersachsen. Genaueres können Sie dem Rahmenhyhgieneplan 4.1 entnehmen, rechts zum Download.
Dort finden Sie ebenfalls detaillierte Informationen für die jeweiligen Betroffenen sowie den im Brief angesprochenen Antrag auf Befreiung vom Präsenzunterricht vor Weihnachten.
- Brief an die Eltern und Erziehungsberechtigten
- Brief an die Schüler*innen der Sek I
- Brief an die Schüler*innen der Sek II
- Informationen zur Befreiung vom Präsenzunterricht am 17. und 18.12.2020
- Antrag zur Befreiung vom Präsenzunterricht am 17. und 18.12.2020
- Übersicht der Regelungen ab dem 1.12.2020
- Rahmenhygieneplan Niedersachsen, Version 4.1
Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,viele von Ihnen haben gestern sicherlich mit Spannung die Ergebnisse des Gesprächs der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin erwartet. Anders als beim letzten Mal sollte in der jetzigen Debatte der Bildungsbereich in den Fokus gerückt werden. Es galt, sich im Rahmen der Kultusministerkonferenz auf eine „Hotspot-Strategie“ zu verständigen und wesentliche Eckpunkte für den Umgang mit sehr hohen Inzidenzwerten miteinander zu vereinbaren. Die Medien überschlagen sich seit Tagen mit Einschätzungen, Mutmaßungen und Spekulationen über das weitere Vorgehen in Kitas und Schulen, die bundesweite Diskussion über mögliche Einschränkungen des Schulbetriebs hat deutlich an Schärfe zugenommen. Das befördert die gesamtgesellschaftliche Nervosität und Unruhe in einer Situation, die dringend auf Ruhe und Besonnenheit angewiesen ist.
Möglicherweise erklärt sich ein Teil dieser Debatte aber auch dadurch, dass außer Niedersachsen bisher kein Bundesland eine vergleichbar klare Regelung auf der Grundlage von Inzidenzwerten in der Landesverordnung hat. Auch die organisatorische und inhaltliche Ausgestaltung eines Wechselmodells, wie wir es im Szenario B beschreiben, ist in dieser Form deutlich und transparent. Nicht zuletzt ist der Schutz vulnerabler Personen ausschließlich in Niedersachsen so weitgehend angelegt.
In der vergangenen Woche gab es in Niedersachsen eine stabile Lage an den Schulen, insgesamt sogar eine leicht sinkende Tendenz hinsichtlich unterschiedlicher Infektionsmaßnahmen. Ca. 80 % aller Schulen in Niedersachsen haben den Regelbetrieb angeboten, dort gab es keine Quarantänemaßnahmen und kein Szenario B. Es bestätigt sich, dass der Primarbereich insgesamt weniger betroffen ist als die Sekundarbereiche I und II und der frühkindliche Bereich weniger betroffen ist als der Primarbereich.
Auch wenn diese Zahlen uns darauf hoffen lassen, dass sich das Infektionsgeschehen weiter stabilisiert, arbeiten wir intensiv an weiteren Maßnahmen und haben für Niedersachsen eine „Hotspot-Strategie“ entwickelt, die Regelungen für Landkreise mit besonders hohen Inzidenzwerten aufzeigt und unsere bisherige Linie konsequent weiterführt. Ich bin davon überzeugt, dass es weiterhin klarer und transparenter Regelungen bedarf, die allen an Schule Beteiligten Handlungssicherheit und die Möglichkeit zur Vorbereitung geben. Deshalb definieren wir in Niedersachsen einen „Hotspot“ anhand eines konkreten Inzidenzwertes von >200 und legen für die Schulen dieser Landkreise bzw. dieser kreisfreien Städte folgende Maßnahmen fest:Für Schulen in Landkreisen bzw. kreisfreien Städten mit einem Inzidenzwert von über 200 gilt ab dem 01.12.2020:
In allen Schulformen ist auch im Unterricht eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
- Ausnahmen und Sonderregelungen, z. B. für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, gelten wie bisher, sie liegen den Schulen vor und sind auf der Homepage des Kultusministeriums zu finden.
Schulen der Sekundarbereiche I und II wechseln ab Jahrgang 7 automatisch ins Szenario B.
- Dies gilt für die Dauer der Überschreitung des Wertes von 200, mindestens aber für 14 Tage.
- Der Wechsel zurück ins Szenario A erfolgt erst, wenn der Wert für mindestens drei Tage wieder die 200 unterschreitet.
- Ergibt sich ein Szenarienwechsel durch das Unter- oder Überschreiten des Wertes am Wochenende, kann der Montag zur Vorbereitung genutzt und erst am Dienstag gewechselt werden.
Auch in Szenario B gilt grundsätzlich eine MNB-Pflicht.
- Die MNB kann im Unterricht nach Einnehmen des Sitzplatzes im Klassenraum abgenommen werden, da hier der Mindestabstand dauerhaft eingehalten werden kann.
- Diese Regelung gilt bei betroffenen Schulen weiterhin bereits ab einer Inzidenz von 100 (Grundschulen sind hiervon ausgenommen).
Ein weiteres Thema, das in der vergangenen Woche nicht nur die Runde der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten intensiv beschäftigt hat, ist die Frage nach unterrichtsfreier Zeit zur Verlängerung der Weihnachtsferien. Wie bereits im letzten Brief erwähnt hatte und habe ich große Sympathien für die Idee, durch die Möglichkeit der Selbstisolation eine größere Sicherheit für ein Weihnachtsfest im Rahmen der Familie zu schaffen. Wir haben deshalb – wie angekündigt – weiter nach Möglichkeiten gesucht, den Infektionsschutz vor allem für vulnerable Familienmitglieder zu erhöhen.
Niedersachsen schließt sich der Länderlinie an und verlängert die Weihnachtsferien um zwei unterrichtsfreie Tage am 21. und 22. Dezember 2020, ergänzt diese Regelung aber um die Möglichkeit der Befreiung vom Präsenzunterricht auch am 17. und 18. Dezember 2020 für Schülerinnen und Schüler, die mit vulnerablen Angehörigen gemeinsam Weihnachten feiern möchten. Wir bleiben damit unserer bisherigen Vorgehensweise treu und erhöhen den Schutz für diejenigen, die besonders gefährdet sind.
Das bedeutet im Einzelnen:
- Am 21. und 22. Dezember 2020 ist für alle Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterrichtsfrei.
- Für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1-6, die dieses Angebot in Anspruch nehmen möchten, ist eine Notbetreuung in der Schule einzurichten. Diese findet kohortengerecht bzw. mit ausreichendem Abstand zwischen verschiedenen Kohorten statt und umfasst in der Regel den Zeitraum zwischen 8.00 und 13.00 Uhr (Ausnahmen bei gebundenen Ganztagsschulen oder Schulen mit ganztägigem Unterricht sind möglich). Die Hygieneregeln gelten auch in der Notbetreuung vollumfänglich.
- Schülerinnen und Schüler, die mit vulnerablen Angehörigen gemeinsam Weihnachten feiern möchten, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zusätzlich am 17. und 18. Dezember 2020 vom Präsenzunterricht befreit werden. Dieser Antrag kann formlos über die Klassenleitung an die Schulleitung gestellt werden, es steht aber auch ein entsprechendes Formular zur Verfügung, das gerne genutzt werden kann.
In der Hoffnung auf einen weitgehend ruhigen Dezember mit möglichst wenigen „Hotspots“ in Niedersachsen und mit sinkenden Infektionszahlen wünsche ich Ihnen nun alles Gute und weiterhin viel Kraft und Energie für die Bewältigung dieser herausfordernden Zeit! Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Grant Hendrik Tonne
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