Gemäß Niedersächsischer Verordnung über infektionspräventive Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 und dessen Varianten vom 23.11.2021 und laut Niedersächsischem Rahmen-Hygieneplan Corona Schule vom 11.11.2021 ist das Betreten des Schulgeländes für alle schulfremden Personen – dies schließt ausdrücklich Eltern und Erziehungsberechtigte mit ein! – nur unter 2G+-Bedingungen gestattet. Dies bedeutet, dass einer der beiden Nachweise erbracht werden muss:
- ein Zertifikat über eine vollständige SARS-CoV-2-Impfung oder
- eine ärztliche Bescheinigung einer vollständigen Genesung von SARS-CoV-2
- UND ein negativer Antigen- oder PCR-Test mit offiziellem Nachweis.
Darüber hinaus gilt auf dem gesamten Schulgelände die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung!
In dringenden Fällen wenden Sie sich vor Betreten des Schulgeländes an das Sekretariat (04261 – 983 35 35 oder sekretariat@ratsgymnasium-row.de).
Bitte melden Sie sich beim Betreten des Schulgebäudes sofort und unaufgefordert im Sekretariat als Besucher an und weisen dort Ihren Status nach.