Elterninformation: Schriftliche Arbeiten und Ersatzleistungen

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

in dieser Woche wurden wegen der Zeiten, in denen sich Schülerinnen und Schüler im zweiten Schulhalbjahr 2020/2021 auf Grund der andauernden Corona-Pandemie in Szenario B und C befanden und weiterhin befinden, für schriftliche Arbeiten und Ersatzleistungen in den Schuljahrgängen 5 bis 11 ergänzend von der Behörde nachfolgende Regelungen getroffen, über die ich Sie gerne informieren möchte:

In den zweistündigen Fächern, die nicht epochal im zweiten Schulhalbjahr 2020/2021 unterrichtet werden, kann auf eine bewertete schriftliche Arbeit bzw. eine entsprechende Ersatzleistung verzichtet werden. Die Entscheidung, welche Fächer in welchen Jahrgängen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, werden die Fachlehrkräfte den betroffenen Lerngruppen zeitnah mitteilen. In diesen Fächern haben die Schülerinnen und Schülern auf Wunsch die Möglichkeit, eine zusätzliche Leistung zur Verbesserung ihrer Note bzw. Gesamtpunktzahl im Zeugnis zu erbringen.

Eine Gesamtbewertung am Ende dieses Schuljahres ist in allen Fächern – unabhängig von der Anzahl der schriftlichen Arbeiten im ersten und zweiten Schulhalbjahr – sichergestellt.

Darüber hinaus ist die Anzahl der schriftlichen Arbeiten pro Woche bis zum Ende des Schuljahres auf zwei (statt bisher drei) schriftliche Arbeiten pro Woche begrenzt.

Die aktuelle Erlasslage ermöglicht es uns auch, ab Montag, den 17.05., den 12. Jahrgang als Abschlussjahrgang vollständig im Präsenzunterricht zu unterrichten, da wir am Ratsgymnasium das Abstandsgebot für diese Lerngruppe auch für mehr als 16 Personen pro Kurs gewährleisten können.

Ergänzend weise ich darauf hin, dass am 27.05. der Präsenzunterricht für die Jahrgänge 5 bis 12 wegen des mündlichen Abiturs entfällt.

Viele Grüße aus dem Ratsgymnasium

Ihre

Iris Rehder (Schulleiterin)

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