Lehrpläne und Curricula

Grundlegend für unser hausinternes Kerncurriculum Kunst sind zwei bindende gesetzliche Grundlagen des Niedersächsischen Kultusministeriums, die Sie auch hier auf dessen Webseite einsehen können:

Beide Kerncurricula verwenden einen erweiterten Bildbegriff. Alle zwei- und dreidimensionalen Objekte, visuell geprägte Informationen und Prozesse und Situationen visueller und sinnlicher Erfahrung werden im weitesten Sinn als „Bilder“ bezeichnet. Diese Bilder finden sich in der Bildenden Kunst, den Medien (Grafik Design, Film) und der Gestalteten Umwelt (Architektur, Industrial Design).

Das Kerncurriculum gliedert diese thematische Vielfalt des Kunstunterrichts zusätzlich in vier Inhaltsbereiche:

Bild des Menschen  |  Bild des Raumes  |  Bild der Zeit  |  Bild der Dinge

Diesen vier Inhaltsbereichen sind wiederum Kerninhalte zugeordnet, die ihre Feingliederung in vielfältigen zu erwerbenden Kompetenzen erfahren.

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