Die unterrichtlichen Inhalte, Schwerpunkte, Lernziele und formalen Vorgaben des Unterrichtsfachs Philosophie werden in Niedersachsen noch nicht durch zentrale Curriculare Vorgaben (CuVo) geregelt, sondern orientieren sich an den bestehenden Rahmenrichtlinien (RRL) für das Gymnasium im Fach Philosophie und den Einheitlichen Prüfungsanforderungen (EPA) für Philosophie in der gymnasialen Oberstufe.
Jahrgang 11
In der Vorstufe erfolgt in der Regel zunächst eine allgemeine Einführung in das Fach und das philosophische Denken. Während der beiden Schulhalbjahre werden dann die Thematiken der Unterrichtsbereiche der vier Semester der Qualifikationsphase schon einmal exemplarisch vorbereitet, so dass die Schülerinnen und Schüler einen Einblick in die wesentlichen Teilbereiche der Philosophie bekommen. So werden einerseits die notwendigen Grundlagen für die Qualifikationsphase angelegt und andererseits gewährleistet, dass jede/r sich darüber Klarheit verschaffen kann, ob sie/er Philosophie als Fach in der Qualifikationsphase belegt oder sogar als Prüfungsfach wählt.
Jahrgänge 12 und 13
In der Qualifikationsphase widmet sich jedes der vier Semester einem der vier wesentlichen Teilbereiche der Philosophie und der jeweils damit verbundenen Grundfrage:
12.1 Erkenntnistheorie – Was kann ich wissen?
12.2 Ethik – Was soll ich tun?
13.1 Anthropologie – Was ist der Mensch?
13.2 Metaphysik – Was darf ich hoffen?
Während die Semesterthemen so den inhaltlichen Rahmen festlegen, ist im Unterricht stets die Hinführung zu selbstständigem Lernen und Denken, die Reflexion des eigenen Denkens und Handels von zentraler Bedeutung. Dies setzt eine Verknüpfung der philosophischen Fragen mit der aktuellen Lebenswirklichkeit der Schülerinnen und Schüler voraus.